Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkungen Schülerinnen und Schüler mit Fremdsprachenunterricht nach Jahrgangsstufen

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1 Statistische Berichte B I 8 j / unterricht an allgemein bildenden Schulen im Land Brandenburg Schuljahr 20/20 Herausgeber: Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Dez. Informationsmanagement PF Potsdam Telefon: Fax: info@lds.brandenburg.de Erschienen im Mai 20 Preis Printversion: 5,90 EUR, 20 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträgern bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 3 1. Schülerinnen und Schüler mit unterricht nach n 6 2. Schülerinnen und Schüler mit unterricht nach n und Schulformen 7 3. Schülerinnen und Schüler der n 1 bis mit Pflichtunterricht in der 1. Fremdsprache 4. Schülerinnen und Schüler der n 1 bis mit Pflichtunterricht in der 1. Fremdsprache nach Schulformen Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in den n 7 bis mit Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache Schülerinnen und Schüler in den n 7 bis mit Wahlpflichtunterricht in der 2. Fremdsprache nach Schulformen Schülerinnen und Schüler in den n 9 und mit Wahlpflichtunterricht in der 3. Fremdsprache nach Schulformen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit Kursunterricht nach n und Schulformen 17

2 Abkürzungsverzeichnis/Zeichenerklärung (nach DIN 55 3) i m w OSZ insgesamt männlich weiblich Oberstufenzentrum - nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll

3 - 3 - Vorbemerkungen Die in diesem Bericht enthaltenen Daten zu den am unterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stammen aus der jährlichen Schulstatistik, die im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik durchgeführt wurde. Hierzu liegen die Berichtsunterlagen der Schulen vor. Die Angaben werden stichtagsbezogen ermittelt. Der Stichtag für das Schuljahr 20/20 war der 26. September 20 für allgemein bildende Schulen, für die gymnasiale Oberstufe an Oberstufenzentren der 1. November 20. An Förderschulen gelten mit Ausnahme der Allgemeinen Förderschule und der Förderschule für geistig Behinderte für den unterricht die entsprechenden Bestimmungen des Bildungsgangs der Grundschule bzw. der weiterführenden Bildungsgänge. Die in diesem statistischen Bericht ausgewiesenen e beziehen sich auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen (n). Die Schülerzahl der Allgemeinen Förderschulen wird ab dem Schuljahr 20/20 in den n 7 bis berücksichtigt. Die Schülerzahl der Förderschulen für geistig Behinderte ist nicht berücksichtigt. Die Angaben in diesem statistischen Bericht beziehen sich auf den Pflicht- und Wahlpflichtunterricht. Erläuterungen Schulstruktur im Land Brandenburg Das Brandenburgische Schulgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Struktur des Schulwesens im Land Brandenburg. Das Brandenburgische Schulsystem ist in seiner inneren Organisation nach Bildungsgängen und in seiner äußeren Organisation nach Schulstufen und Schulformen aufgebaut. Die Schulen sind nach Schulstufen und n gegliedert. Die n 1 bis 6 bilden die Primarstufe und die n 7 bis die Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II besteht aus den Schuljahrgängen, die der folgen. In der Sekundarstufe II werden der Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe in den n 11 bis 13 und die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule, der Fachoberschule und der Fachschule durchgeführt. Allgemein bildende Schulen Primarstufe (n 1 bis 6) Die Primarstufe umfasst die n 1 bis 6 an Grundschulen. Im Bildungsgang der Grundschule sollen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten so gefördert werden, dass sie die Grundlagen für selbstständiges Denken, Lernen und Arbeiten sowie Erfahrungen im gestaltenden menschlichen Miteinander erwerben. In der Grundschule wird den Schülerinnen und Schülern durch fachlichen und fächerübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht eine grundlegende Bildung, die sie zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I befähigen soll, vermittelt. Der Unterricht findet in der Regel im Klassenverband statt. In den n 5 und 6 wird der Unterricht im Klassenverband und in zeitlich begrenzten Lerngruppen erteilt. Die Lerngruppen können nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen differenziert werden. Das staatliche Schulamt kann die Bildung jahrgangsübergreifender Klassen genehmigen, wenn die Schule nach besonderen pädagogischen Konzepten arbeitet oder die Schülerzahl für die Errichtung jahrgangsbezogener Klassen nicht ausreichend ist. Der jahrgangsübergreifende Unterricht kann dazu beitragen, Schulstandorte, die aufgrund geringer Schülerzahlen von einer Auflösung bedroht sind, zu erhalten und somit eine wohnortnahe Beschulung im Grundschulbereich zu sichern. Sekundarstufe I (n 7 bis ) Seit dem Schuljahr 20/200 existieren als Schulformen die Gesamtschule (mit gymnasialer Oberstufe), das Gymnasium und die Oberschule. Realschulen und Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe wurden zum 1. August 20 in Oberschulen geändert. Im Schuljahr 20/20 werden nur die Schülerinnen und Schüler der 7 in den Bildungsgängen der Oberschule unterrichtet, in den n n der Oberschule erfolgt der Unterricht in den auslaufenden Bildungsgängen der Gesamt- bzw. Realschule. Die Gesamtschule vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung und umfasst alle Bildungsgänge der Sekundarstufe I: - Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife, - Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife, - Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in den n 7 bis.

4 - 4 - Die Gesamtschule ist durch äußere und innere Differenzierung nach den Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler gekennzeichnet. In der Gesamtschule wird der Unterricht sowohl im Klassenverband als auch spätestens nach dem ersten Halbjahr der 7 in Grund- und Erweiterungskursen erteilt. Die Zahl der Fächer, in denen leistungsdifferenziert unterrichtet wird, nimmt von zu zu. Ab der 9. kann etwa die Hälfte aller Stunden leistungs- oder neigungsdifferenziert unterrichtet werden. Das Gymnasium umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Es ist darauf ausgerichtet, allen Schülerinnen und Schülern eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Der Unterricht in den n 7 bis findet überwiegend im Klassenverband statt. Die Oberschule vermittelt eine grundlegende oder erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife. Der Unterricht wird im ersten Halbjahr der 7 im Klassenverband, danach im Rahmen der personellen und schulorganisatorischen Möglichkeiten in bildungsgangbezogenen Klassen (kooperatives System) oder in bildungsgangübergreifenden Klassen (integratives System) erteilt. Der Unterricht kann auch in den n 7 und 8 integrativ und in den n 9 und kooperativ erteilt werden. Gymnasiale Oberstufe (n 11 bis 13) Die gymnasiale Oberstufe setzt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I fort, vertieft und erweitert sie. Individuelle Schwerpunktsetzung und vertiefte allgemeine Bildung führen zur allgemeinen Studierfähigkeit und bereiten auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Mit erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Förderschulen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können entsprechend der Art ihres Förderbedarfs an Förderschulen verschiedener Typen unterrichtet werden. Im Land Brandenburg gibt es Allgemeine Förderschulen, Förderschulen für geistig Behinderte, für Sprachauffällige, für Erziehungshilfe, für Hörgeschädigte, für Körperbehinderte, für Sehgeschädigte und für Kranke. Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung können die Förderschule nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht noch bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, besuchen, wenn sie dort hinreichend gefördert werden können. Die Förderschulen vergeben die Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I und II sowie eigene Abschlüsse. Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges vermitteln Erwachsenen eine allgemeine Bildung und führen nachträglich zu schulischen Abschlüssen. Im Land Brandenburg gehören zum Zweiten Bildungsweg die Abendschule, die Kollegs, schulabschlussbezogene Lehrgänge an Volkshochschulen, an weiterführenden allgemein bildenden Schulen, an Kollegs oder an Oberstufenzentren sowie das Telekolleg. Schulabschlussbezogene Lehrgänge und die Abendschule der Sekundarstufe I vermitteln Erwachsenen eine erweiterte Bildung und umfassen den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife. In diesem Bildungsgang ist ebenfalls der Erwerb der Berufsbildungsreife und der erweiterten Berufsbildungsreife möglich. Die Abschlüsse werden in der Regel nach zwei oder vier Semestern erreicht. Schulabschlussbezogene Lehrgänge, die Abendschule der Sekundarstufe II und die Kollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife. Der Abschluss wird in der Regel nach sechs Semestern erreicht. Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist frühestens nach vier Semestern möglich. Das Telekolleg dient dem Erwerb der Fachhochschulreife. Dieser Lehrgang dauert vier Trimester und berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Erwerb der Fachoberschulreife möglich. Statt des ganzen Lehrgangs können auch nur einzelne Fächer belegt werden. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit Zertifikaten bestätigt. Der Unterrichtsstoff wird durch Lehrsendungen im Fernsehen, schriftliches Begleitmaterial und Seminartage, die in der Regel am Wochenende stattfinden, vermittelt. unterricht Die Durchführung des unterrichts an den allgemein bildenden Schulen des Landes Brandenburg ist in den Verordnungen über die Bildungsgänge geregelt. Gemäß 8 Abs. 5 der Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule vom. August 20, geändert durch Verordnung vom 28. Juli 20, beginnt der Unterricht in der ersten Fremdsprache in der 3.

5 - 5 - Erste Fremdsprache ist in der Regel Englisch. Auf Antrag können weitere Sprachen durch das staatliche Schulamt genehmigt werden, sofern ein Rahmenplan oder geeignete curriculare Materialien vorliegen und unter m die Fortführung in der Sekundarstufe I gewährleistet ist. Die Durchführung des unterrichts in der Sekundarstufe I wird in der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I vom 21. Januar 20, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juni 20, geregelt. Mit Beginn des Unterrichts in der 7 können die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule oder der Oberschule eine zweite Fremdsprache erlernen. Die Schulen können auch die zweite Fremdsprache beginnend ab 9 anbieten. Am Gymnasium muss ab 7 verbindlich die zweite Fremdsprache aus dem Angebot der Schule gewählt werden. Eine dritte Fremdsprache können die Schülerinnen und Schüler einer Gesamtschule, einer Oberschule oder eines Gymnasiums ab 9 wählen, sofern die Schule dieses Angebot im Rahmen des Schwerpunktunterrichts vorhält. Ist Englisch nicht als erste Fremdsprache belegt worden, muss Englisch als zweite Fremdsprache verbindlich belegt werden. Die Durchführung des unterrichts in der gymnasialen Oberstufe regelt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der gymnasialen Oberstufe vom 1. März 20, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. September 20. Auf die volle Wiedergabe dieser sehr umfangreichen Regelungen wird an dieser Stelle verzichtet, einige Regelungen seien genannt: Alle Schülerinnen und Schüler müssen in der gymnasialen Oberstufe zwei belegen. Grundsätzlich gilt für die belegung, dass eine der gewählten sechs Jahre und eine weitere vier Jahre aufsteigend belegt oder in der Einführungsphase begonnen worden sein muss. Eine der zu belegenden muss bereits in der Sekundarstufe I begonnen und ununterbrochen bis zum Ende der belegt worden sein. Eine in der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache ist bis zum Ende der Qualifikationsphase zu belegen. Als neu einsetzend gilt eine Fremdsprache nur, wenn sie nicht bereits in der Sekundarstufe I belegt worden ist. Die Durchführung des unterrichts im Zweiten Bildungsweg wird in der Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW- Verordnung) vom 6. Juli 1998 geregelt: Im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife ist in den n 9 und eine Fremdsprache zu belegen. In der kann als Wahlpflichtfach eine weitere Fremdsprache belegt werden. Im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist in der Einführungsphase ( 11) an der Abendschule oder in schulabschlussbezogenen Lehrgängen eine Fremdsprache zu belegen; als Wahlpflichtfach kann eine zweite Fremdsprache belegt werden. An Kollegs sind zwei zu belegen. In der Hauptphase (n 12 und 13) ist mindestens eine Fremdsprache zu belegen. Zu einigen Ergebnissen An den allgemein bildenden Schulen des Landes Brandenburg lernen im Schuljahr 20/ Schülerinnen und Schüler Englisch, Französisch, Russisch, Latein und 6 237, darunter Spanisch und Polnisch. Als erste Pflichtfremdsprache haben Schülerinnen und Schüler Englisch, 18 Französisch und 43 Russisch gewählt. Französisch als zweite Fremdsprache im Wahlpflichtunterricht haben in den n 7 bis an den Gesamtschulen 34,3 Prozent und an den Oberschulen 22,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler gewählt. Russisch als zweite Fremdsprache im Wahlpflichtunterricht wählten in den n 7 bis 15,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler aus Gesamtschulen und,9 Prozent aus Oberschulen. In den n 9 und erlernen Schülerinnen und Schüler eine dritte Fremdsprache. Dabei wurde Latein von 2 416, Französisch von 153 und Russisch von 2 Schülerinnen und Schüler gewählt. Auch in diesem Schuljahr lernen in der gymnasialen Oberstufe mehr Schülerinnen und Schüler Französisch als Russisch, 52,1 Prozent gegenüber 25,4 Prozent. Englisch ist mit 99,1 Prozent die am häufigsten gelernte Fremdsprache.

6 Schülerinnen und Schüler mit unterricht nach n Teilnehmende Schülerinnen und Schüler 1) Insgesamt x 31 x 76 x - - x 718 x 26 x 77 x - - x ,9 36 0,2 60 0, , ,9 32 0,2 67 0, , ,8 69 0,5 77 0, , , ,3 83 0,6 94 0,7 7 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 9 7, x x x x x Weiblich x 22 x 32 x x 355 x 11 x 34 x x ,9 21 0,2 32 0, , ,9 20 0,3 36 0, , ,9 42 0,6 37 0, , , ,7 42 0,6 49 0,7 1 0, , , , , , , , ,7 3 3, , , , , ,4 4 3, , , , , , , , , ,8 926, , , , , , , , , , , x x 12 8 x x x 1) Schülerinnen und Schüler, die mehrere belegen, sind je Fremdsprache gezählt

7 Schülerinnen und Schüler mit unterricht nach n und Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler 1) Grundschule 574 2, , , , ,9 4 0,0 1 0, , , , ,8 35 0,3 15 0, , ,8 12 0,1 24 0, , x 52 x 40 x x Gesamtschule , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 19 0, , , , ,4 3 0,1 83 2, , , , ,0 95 2, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , x 723 x x 796 x 1 8 x Oberschule 138 9, , , ,5 34 3, , , , , , , , , , , ,8 0,1 49 0, , , ,8 16 0,1 68 0, x 9 7 x x 26 x 156 x 1) Schülerinnen und Schüler, die mehrere belegen, sind je Fremdsprache gezählt

8 Schülerinnen und Schüler mit unterricht nach n und Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler 1) Gymnasium 2) 2) , ,3 25 3,3 81,7 5 0, , , ,6 656, , , , ,1 571, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 Gymnasiale Oberstufe am OSZ , , , , , , , , , ,9 3 0,2 37 2, , , ,9 3 0,1 80 1,8 Förderschule , , , , , , , ,2 1 0, ,3 3 0, ,9 3 0, ,3 7 50, ,9 9 64, x 39 x 16 x ) Schülerinnen und Schüler, die mehrere belegen, sind je Fremdsprache gezählt 2) Ab Schuljahr 20/ Schülerinnen und Schüler im Schulversuch "Leistungsprofilklassen"

9 Schülerinnen und Schüler mit unterricht nach n und Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler 1) Einrichtung des Zweiten Bildungsweges ,7 42 6, , , ,1 5 25, , , ,1 26, , , , darunter schulabschlussbezogener Lehrgang , , , , ,9 8 8, , ,9 42 3, , ) Schülerinnen und Schüler, die mehrere belegen, sind je Fremdsprache gezählt

10 Schülerinnen und Schüler der n 1 bis mit Pflichtunterricht in der 1. Fremdsprache Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Insgesamt 850 3, , , , , , , , , , , ,2 2 0,0 1 0, , ,6 1 0,0 6 0,0 2 0, ,9 4 0,0 5 0,0 1 0, ,7 4 0,0 7 0,0 2 0, ,3 7 0,0 23 0,1 2 0,0 59 0, x 18 x 43 x 7 x 111 x Weiblich 4 3, , , , , , , , , , , , , ,1 1 0, ,1 4 0,1 4 0, ,2 2 0,0 4 0, ,4 2 0,0 11 0, , x 8 x 23 x 1 x 71 x

11 Schülerinnen und Schüler der n 1 bis mit Pflichtunterricht in der 1. Fremdsprache nach Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Grundschule 574 2, , , , , , , , , , , , , x x x Gesamtschule , , ,7 2 2, , ,1 1 0, ,5 1 0,0 1 0, , , ,2 2 0,0 1 0, , x 5 x 6 x 1 x 28 x Oberschule 138 9, , , , ,8 1 0,0 1 0, , , ,7 2 0,0 4 0, ,8 2 0,0 14 0, x 5 x 21 x

12 Schülerinnen und Schüler der n 1 bis mit Pflichtunterricht in der 1. Fremdsprache nach Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Gymnasium 1) 1) 7 97, , , , ,0 1 0, ,4 3 0,1 2 0,0 1 0, ,3 2 0,0 1 0,0 2 0, ,1 3 0,0 3 0,0 2 0,0 31 0, ,2 8 0,0 0,0 6 0,0 31 0,1 Förderschule 18 5, , , , , , , , , , x Einrichtung des Zweiten Bildungsweges , , , , darunter schulabschlussbezogener Lehrgang ) Ab Schuljahr 20/ Schülerinnen und Schüler im Schulversuch "Leistungsprofilklassen"

13 Schülerinnen und Schüler am Gymnasium in den n 7 bis mit Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache Teilnehmende Schülerinnen und Schüler i 48 0, , ,6 655, ,6 m 14 0, , ,4 297, ,8 w 34 1, , ,8 358, ,5 i 30 0, , ,0 570, ,0 m 7 0, , ,7 260, ,4 w 23 0, , ,7 3 9, ,6 i 65 0, , ,5 869, ,2 m 24 0, , , , ,3 w 41 0, , ,6 520, ,1 i 95 0, , , , ,5 m 40 0, , , , ,9 w 55 0, , , ,3 2 3,2 i 238 0, , , , ,4 m 85 0, , , , ,5 w 153 0, , , , ,3

14 Schülerinnen und Schüler in den n 7 bis mit Wahlpflichtunterricht in der 2. Fremdsprache nach Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Insgesamt i 1 0, , ,1 18 0, ,5 m 1 0,0 9 15, ,5 6 0,1 59 1,0 w ,7 461,3 12 0,3 95 2,1 i 2 0, , ,1 3 0,0 91 0,7 m 1 0, , ,4 3 0,0 39 0,5 w 1 0, , , ,9 i 5 0, , , , ,7 m 2 0, , ,5 63 0,6 66 0,6 w 3 0, , ,3 63 0,8 70 0,8 i 36 0, , , , ,8 m 8 0, , ,1 62 0,5 87 0,7 w 28 0, , ,2 62 0,6 1 1,0 i 44 0, , , , ,9 m 12 0, , , , ,7 w 32 0, , , , ,1 Gesamtschule i 1 0, , ,6 18 0, ,1 m 1 0, , ,1 6 0,4 47 2,9 w , ,5 12 0,9 77 5,6 i 2 0, , ,4 3 0,1 83 2,3 m 1 0, , ,8 3 0,2 35 1,8 w 1 0, , , ,9 i 1 0, ,1 9 19, ,5 88 1,9 m - 0, ,2 5 20,3 60 2,4 42 1,7 w 1 0, ,3 4 18,7 56 2,6 46 2,1 i 30 0, , ,3 8 1, ,2 m 5 0, , ,0 55 1,9 61 2,1 w 25 0, , ,7 53 1,9 64 2,2 i 34 0, , , , ,5 m 7 0, , , , ,0 w 27 0, , , , ,9

15 Schülerinnen und Schüler in den n 7 bis mit Wahlpflichtunterricht in der 2. Fremdsprache nach Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Oberschule i , , ,5 m , , ,3 w ,8 3 11, ,7 i , , ,1 m , , ,1 w , , ,1 i 4 0, , ,5 0,1 48 0,4 m 2 0, ,6 699,1 3 0,0 24 0,4 w 2 0, , ,5 7 0,1 24 0,4 i 6 0, , ,4 16 0,1 63 0,4 m 3 0, ,2 838,1 7 0,1 26 0,3 w 3 0, ,6 9 12,9 9 0,1 37 0,5 i 0, , ,9 26 0, ,4 m 5 0, , ,1 0,0 66 0,3 w 5 0, , ,2 16 0,1 83 0,4 Förderschule i m w i , m w , i , m w , i , m w , i , m w ,

16 Schülerinnen und Schüler in den n 9 und mit Wahlpflichtunterricht in der 3. Fremdsprache nach Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler Insgesamt i ,2 70 0, ,3 8 0,4 m ,1 23 0, ,2 21 0,2 w ,4 47 0, ,4 87 0,7 i , , , ,7 m ,2 39 0, ,3 67 0,4 w ,4 92 0, , ,1 i ,3 2 0, , ,6 m ,1 62 0, ,1 88 0,3 w , , , ,9 Gesamtschule i - - 0,2 21 0,5 23 0,5 7 0,2 m ,2 7 0,3 5 0,2 2 0,1 w ,2 14 0,7 18 0,8 5 0,2 i ,0 14 0,2 26 0,5 37 0,6 m ,1 7 0,2 0,3 w ,1 12 0,4 19 0,7 27 0,9 i ,1 35 0,3 49 0,5 44 0,4 m ,1 9 0,2 12 0,2 12 0,2 w ,1 26 0,5 37 0,7 32 0,6 Gymnasium i ,5 12 0, ,5 0 1,2 m ,1 3 0, ,8 19 0,5 w ,8 9 0, ,0 81 1,6 i ,7 65 0, , ,8 m ,5 25 0, ,5 55 1,2 w ,8 40 0, , ,2 i ,6 77 0, , ,5 m ,4 28 0, ,6 74 0,9 w ,8 49 0, , ,0 Oberschule i ,0 37 0, ,0 m ,0 13 0, w ,1 24 0, ,0 i ,1 52 0, ,0 m ,1 12 0, ,0 w ,2 40 0, ,0 i ,1 89 0, ,0 m ,1 25 0, ,0 w ,1 64 0, ,0

17 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit Kursunterricht nach n und Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler 1) Insgesamt 11 i , , , , ,2 m , , , ,3 5 7,6 w , , , ,8 926,5 12 i , , , , ,5 m , , , , ,5 w , , , , ,3 13 i , , , ,5 9 7,0 m , , , , ,7 w , , , , ,2 i , , , , ,0 m , , , , ,0 w , , , , ,7 Gesamtschule 11 i , , , , ,1 m , ,8 4 34,7 74 6,3 82 7,0 w , , ,2 1 6, ,8 12 i , , , , ,5 m , ,1 4 33,5 63 5,2 61 5,0 w , , ,4 4 6, ,6 13 i , , , , ,7 m , , ,4 66 6,6 55 5,5 w , , ,5 80 5,7 83 5,9 i , , , , ,8 m , , ,2 2 6, ,8 w , , , , ,5 Gymnasium 11 i , , , , ,0 m , , , ,0 4 9,0 w , , , , ,4 12 i , , , , ,3 m , , , , ,4 w , , , ,9 562,0 13 i , , , , ,1 m , , , ,7 3 8,1 w , , , , ,0 i , , , , ,5 m , , , , ,5 w , , , , ,2 1) Schülerinnen und Schüler, die mehrere belegen, sind je Fremdsprache gezählt

18 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mit Kursunterricht nach n und Schulformen Teilnehmende Schülerinnen und Schüler 1) Gymnasiale Oberstufe am OSZ 11 i , , , ,6 m , , , ,4 w , , ,8 12 i , , , m , , w , , , i , , ,9 3 0,2 37 2,9 m , , ,5 w , , ,4 3 0,5 28 4,3 i , , ,9 3 0,1 80 1,8 m ,0 7 35, ,4 w , ,8 8 34,2 3 0,1 53 2,2 Förderschule 11 i m w i ,3 7 50, m ,0 4 66, w ,0 3 37, i ,9 9 64, m ,0 4 50, w ,3 5 83, i , , m ,2 8 36, w ,9 8 34, Einrichtung des Zweiten Bildungsweges 11 i , , m , , w , , i 4 98,1 5 25, , m , , , w , , , i , ,1 26, m , , , w , ,1 11 9, i , , , m , , , w , ,1 7 21, ) Schülerinnen und Schüler, die mehrere belegen, sind je Fremdsprache gezählt

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