Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
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- Bernd Dittmar
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1 KA Konzernabschluss
2 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 1
3 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 2
4 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Grundgedanke Aufgabe Anwendungsbereich 1 2 Grundgedanke Der Konzernabschluss wird unter Fiktion der rechtlichen Einheiten erstellt Grundsätzlich gilt dieser Grundgedanke auch für Gemeinschaftsunternehmen, wobei ein Wahlrecht besteht, diese Unternehmen anteilig in den Konzernabschluss einzubeziehen (=Quotenkonsolidierung) oder alternativ nach der Equity-Bewertung im Konzern abzubilden Kritik: Die Quotenkonsolidierung bzw. Equity-Bewertung widersprechen der Einheitstheorie Aufgabe Abbildung von Gemeinschaftsunternehmen gem. der Quotenkonsolidierung anteilig analog der Vorschriften zur Vollkonsolidierung Besonderheiten: nur anteilige Einbeziehung der Vermögensgegenstände/Schulden, Aufwendungen und Erträge. Auch stille Reserven werden nur anteilig aufgedeckt. Es gibt keinen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Anwendungsbereich Die Quotenkonsolidierung darf nur bei sog. Gemeinschaftsunternehmen angewandt werden Gemeinschaftsunternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die von zwei oder mehr voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinschaftlich geführt werden und deren wirtschaftliche Zusammenarbeit auf Dauer ausgelegt ist Es kommt auf die tatsächliche Ausübung der gemeinsamen Führung an, d.h. Einstimmigkeit bei Entscheidungen über strategische Geschäftspolitik, Investitions- und Finanzierungstätigkeit Speziell gem. 310 HGB zu beobachten ist, dass die gemeinsame Führung durch ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen zusammen mit einem oder mehreren nicht einbezogenen Unternehmen ausgeübt wird 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 3
5 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Rechtliche Grundlage 310 HGB (Anteilsmäßige Konsolidierung) (1) Führt ein in einen Konzernabschluss einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluss entsprechend den Anteilen am Kapital einbezogen werden, die dem Mutterunternehmen gehören. (2) Auf die anteilmäßige Konsolidierung sind die 297 bis 301, 303 bis 306, 308, 308a, 309 entsprechend anzuwenden Prof. Dr. Bernd Grottel 4
6 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 5
7 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Beispiel Sachverhalt Die M-AG erwirbt 50% der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen G für 250 GE zum x1. In den erworbenen Aktiva sind stille Reserven von 100 GE enthalten. Bzgl. der Jahresüberschüsse in x1 sei unterstellt, dass das T seinen Jahresüberschuss den Rücklagen zugeführt hat, die M-AG hingegen den Jahresüberschuss ausgeschüttet hat. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben. Die stillen Reserven über 5 Jahre. Frage Wie ist das Gemeinschaftsunternehmen G in dem Konzernabschluss der M-AG zum x1 und x2 einzubeziehen nach der Quotenkonsolidierung? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 6
8 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Technik (II): Quotenkonsolidierung (Erstkonsolidierung) Vorlage Dozent Bilanz X1 M G (100%) GN* (100%) GN* (50%) (M+GN) Konsolidierung Soll Haben KA Geschäfts- oder Firmenwert (2) Beteiligung an G (1) 250 Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag (1) 75 (2) 75 Aktiva Gezeichnetes Kapital (1) Rücklagen (1) Jahresergebnis (1) Fremdkapital Passiva * Gemeinschaftsunternehmen Neubewertet 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 7
9 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Technik (II): Quotenkonsolidierung (Erstkonsolidierung) Bilanz X1 M G (100%) GN (100%) GN (50%) (M+GN) Konsolidierung Soll Haben KA Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an G Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresergebnis Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 8
10 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Technik (III): Quotenkonsolidierung (Folgekonsolidierung) Vorlage Dozent Bilanz X2 M G (100%) GN (100%) GN (50%) (M+GN) Konsolidierung Soll Haben KA Geschäfts- oder Firmenwert (2) 75 (3) 5 70 Beteiligung an G (1) 250 Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] (3) Unterschiedsbetrag (1) 75 (2) 75 Aktiva Gezeichnetes Kapital (1) Rücklagen (1) 90 (1) Jahresergebnis (3) Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 9
11 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Technik (III): Quotenkonsolidierung (Folgekonsolidierung) Bilanz X2 M G (100%) GN (100%) GN (50%) (M+GN) Konsolidierung Soll Haben KA Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an G Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresergebnis Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 10
12 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 11
13 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Kontrollfrage) Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen 256. Warum gestattet das HGB auch eine anteilmäßige Konsolidierung? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S
14 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Übersicht Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen Gegenstand und Aufgabe Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 13
15 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Übersicht 1 Gemeinschaftsunternehmen 2 Methodenwahl 3 Quotenkonsolidierung (I) 4 Quotenkonsolidierung (II) 5 Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen 6 Folgekonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen 7 Erstkonsolidierung ohne latente Steuern 8 Latente Steuern und Firmenwert 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 14
16 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 15
17 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 16
18 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Rechtliche Grundlagen (I) 311 HGB Definition, Befreiung (1) Wird von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens den fünften Teil der Stimmrechte der Gesellschafter innehat. (2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Absatz 1 und 312 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrag (1) Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag sind im Konzernanhang anzugeben. (2) Der Unterschiedsbetrag nach Absatz 1 Satz 2 ist den Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des assoziierten Unternehmens insoweit zuzuordnen, als deren beizulegender Zeitwert höher oder niedriger ist als ihr Buchwert. Der nach Satz 1 zugeordnete Unterschiedsbetrag ist entsprechend der Behandlung der Wertansätze dieser Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten im Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens im Konzernabschluss fortzuführen, abzuschreiben oder aufzulösen. Auf einen nach Zuordnung nach Satz 1 verbleibenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag ist 309 entsprechend anzuwenden. 301 Abs. 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden Prof. Dr. Bernd Grottel 17
19 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundgedanke Aufgabe Anwendungsbereich Grundgedanke Unternehmen, die unter dem maßgeblichen Einfluss eines Konzernunternehmens stehen, aber nicht beherrscht werden (d.h. kein Tochterunternehmen), sollen angemessen im Konzernabschluss abgebildet werden Dem liegt die Interessenstheorie zugrunde Aufgabe Methode der Beteiligungsbewertung im Konzernabschluss Keine Übernahme von anteiligen Vermögensgegenständen und Schulden in der Konzernbilanz Anwendungsbereich Grundsatz der Wesentlichkeit ( 311 Abs. 2 HGB) Assoziierte Unternehmen ( 311 HB) Gemeinschaftsunternehmen ( 310 HGB), sofern keine Einbeziehung nach der Quotenkonsolidierung erfolgt (Wahlrecht!) Tochterunternehmen, die in Ausübung der Wahlrechte gem. 296 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB nicht vollkonsolidiert werden Equity-Bewertung im Einzelabschluss verboten! 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 18
20 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Rechtliche Grundlagen (II) 312 HGB Wertansatz der Beteiligung und Behandlung des Unterschiedsbetrag (3) Der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag sind auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. Können die Wertansätze zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der darauf folgenden zwölf Monate anzupassen. (4) Der nach Absatz 1 ermittelte Wertansatz einer Beteiligung ist in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern; auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen sind abzusetzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das auf assoziierte Beteiligungen entfallende Ergebnis unter einem gesonderten Posten auszuweisen. (5) Wendet das assoziierte Unternehmen in seinem Jahresabschluss vom Konzernabschluss abweichende Bewertungsmethoden an, so können abweichend bewertete Vermögensgegenstände oder Schulden für die Zwecke der Absätze 1 bis 4 nach den auf den Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden bewertet werden. Wird die Bewertung nicht angepasst, so ist dies im Konzernanhang anzugeben. 304 über die Behandlung der Zwischenergebnisse ist entsprechend anzuwenden, soweit die für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte bekannt oder zugänglich sind. Die Zwischenergebnisse dürfen auch anteilig entsprechend den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens weggelassen werden. (6) Es ist jeweils der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens zugrunde zu legen. Stellt das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss auf, so ist von diesem und nicht vom Jahresabschluss des assoziierten Unternehmens auszugehen Prof. Dr. Bernd Grottel 19
21 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Vergleich Anschaffungskostenmethode vs. Equity-Bewertung Anschaffungskostenmethode Equity-Bewertung Bewertung von Beteiligungen Bewertung von Beteiligungen Bewertung zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem beizulegendem Wert Zeitversetzte Vereinnahmung von ausgeschütteten Gewinnen Keine Teilhabe an thesaurierten Gewinnen Bewertung zu Anschaffungskosten und Anpassung entsprechend der Entwicklung des Eigenkapitals Zeitgleiche Vereinnahmung von Gewinnen / Verlusten Teilhabe an thesaurierten Gewinnen 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 20
22 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Arten von assoziierten Unternehmen 1 2 Arten Typisches assoziiertes Unternehmen Beteiligung eines Konzernunternehmens gem. 271 Abs. 1 HGB an einem nicht einbezogenem Unternehmen Maßgeblicher Einfluss des Konzernunternehmens auf - Geschäfts- und Finanzpolitik - Austausch von Führungskräften - Vertretung in Leitungs- oder Kontrollorganen (Wiederlegbare) Vermutung des maßgeblichen Einflusses bei Stimmrechtsanteils 20% ( 311 Abs. 1 HGB) Atypisches assoziiertes Unternehmen Nicht vollkonsolidiertes Tochterunternehmen, die das Wahlrecht gem. 296 HGB in Anspruch genommen haben Nicht quotenkonsolidierte Gemeinschaftsunternehmen (Wahlrecht gem. 310 HGB) 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 21
23 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (I): Erstkonsolidierung gem. Buchwertmethode 3 Schritt 1 Erstmaliger Ansatz der Beteiligung im Konzernabschluss mit dem Buchwert aus dem Einzelabschluss (keine Übernahme von anteiligen Vermögensgegenständen und Schulden!) Schritt 2 Wahlrecht zur Anpassung an die im Konzernabschluss angewandten Bilanzierungsmethoden ( 312 Abs. 5 HGB) Nichtanpassung erfordert Angabe im Konzernanhang ( 312 Abs. 5 HGB) Schritt 3 Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals des assoziierten Unternehms; dabei ist der letzte Jahresabschluss heranzuziehen bzw. der letzte Konzernabschluss, falls das assoziierte Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt (Ausnahme: < 3 Monate) ( 312 Abs. 6 HGB) Ausstehende Einlagen, sofern nicht eingefordert, mindern das Eigenkapital Eigene Anteile des assoziierten Unternehmens werden mit dessen Eigenkapital verrechnet 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 22
24 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (II): Erstkonsolidierung gem. Buchwertmethode 4 5 Schritt 4 Vergleich von Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens Unterschiedsbetrag ist im Jahr der Erstkonsolidierung in Konzernbilanz oder -anhang zu vermerken ( 312 Abs. 1 Satz 2 HGB) Unterschiedsbetrag Schritt 5 Im Rahmen einer Nebenrechnung werden die stillen Reserven / Lasten im Abschluss des assoziierten Unternehmens zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist, aufgedeckt und verteilt. - Zeitfenster von 12 Monaten, d.h. nachträgliche Anpassung in diesem Zeitfenster möglich ( 312 Abs. 3 HGB Verbleibender Unterschiedsbetrag 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 23
25 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (III): Folgekonsolidierung Verbleibender Unterschiedsbetrag Geschäfts- oder Firmenwert Negativer Unterschiedsbetrag Schritt 6 Folgekonsolidierung (vgl. nächste Folie) 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 24
26 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (IV): Folgekonsolidierung Schritt 6 Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung spiegelbildlich zu der Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals Erfolgsentstehung/-verwendung beim assoziierten Unternehmen Fortschreibung des Unterschiedsbetrags aus erstmaliger Aufrechnung Sonstige, außerplanmäßige Fortschreibungen Anteilige Jahresergebnisse (unabhängig von erfolgter Ausschüttung) Vereinnahmte Gewinnausschüttung 312 Abs. 4 HGB Ausweis eines Erinnerungspostens Abschreibung/Auflösung aufgedeckter stiller Reserven/Lasten Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes bzw. Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrags Ggf. Ergebniswirkung der Neubewertung gem. 312 Abs. 5 HGB (= konzerneinheitliche Bewertung) Eliminierung von Zwischengewinnen (voll oder anteilig) ( 312 Abs. 5 HGB) Außerplanmäßige Abschreibungen Zuschreibungen, sofern Gründe für außerplanmäßige Abschreibung entfallen Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen Beachte: Anteilige Verluste vermindern im Jahr ihrer Entstehung entsprechend den Equity-Wert in der Konzernbilanz Bei Verlustübernahme über mehrere Jahre: Equity-Wert kann auf Null absinken, wenn darüber hinaus weitere Verluste entstehen, wird nach h.m. die Equity Konsolidierung ausgesetzt; d.h. kein Ansatz eines negativen Equity-Werts im KA, sondern: Weiterer Verluste werden in einer Nebenrechnung statisch erfasst und mit späteren Gewinnen verrechnet. Aktivierung im KA erfolgt wieder, wenn Null-Grenze durch entsprechende Gewinne erreicht wird Prof. Dr. Bernd Grottel 25
27 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Grundlagen) Grundkonzeption (V): Schema für die Folgebewertung Regelmäßige Fortschreibung (I): Erfolgsentstehung und - verwendung beim assoziierten Unternehmen Regelmäßige Fortschreibung (II): Fortschreibung des Unterschiedsbetrag aus erstmaliger Aufrechnung Regelmäßige Fortschreibung (III): Sonstige, außerplanmäßige Fortschreibungen + Beteiligungsbuchwert in Periode t-1 (Ausgangswert: Buchwert der Beteiligung aus EA des beteiligten Unternehmens; i.d.r. gleich Anschaffungskosten) /- +/- Anteiliger Jahresüberschuss des assoziierten Unternehmens Anteiliger Jahresfehlbetrag des assoziierten Unternehmens Vereinnahmte Gewinnausschüttung vom assoziierten Unternehmen Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven Auflösung der aufgedeckten stillen Lasten Abschreibung eines nicht zuordnungsfähigen aktivischen Unterschiedsbetrags (Geschäfts-/Firmenwert) Auflösung eines nicht zuordnungsfähigen passivischen Unterschiedsbetrags( Badwill ) Ergebniswirkung der Neubewertung bei Erstellung einer HB II Eliminierung von Zwischenergebnissen +/- Anteilige erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals Außerplanmäßige Abschreibungen Zuschreibungen (bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung) Kapitaleinzahlungen Kapitalrückzahlungen = Beteiligungsbuchwert in Periode t Beachte DRS 8.27: Negativer Equity-Wert (aufgrund Folgebewertung) darf in Konzernbilanz nicht angesetzt werden! (Fortführung in Nebenrechnung: Aktivierung, sobald Ausgleich durch Gewinne oder Leistungen der Gesellschafter) 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 26
28 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 27
29 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Verprobung) Sachverhalt Die M-AG hält eine 40%-Beteiligung an der A-AG, auf die sie einen maßgeblichen Einfluss gem. 311 Abs. 1 HGB ausübt. Die Equity-Methode wird erstmals im Konzernabschuss der M-AG zum X1 angewendet. Die anteiligen stillen Reserven (40 GE) betreffen eine über 3 Jahre abzuschreibende Maschine (24 GE) und ein Grundstück (16 GE). Für X2 wird angenommen, dass die A-AG den im Vorjahr vor Erwerb der Beteiligung erwirtschafteten, von M erworbenen und daher auch anteilig in der Kapitalkonsolidierung einbezogenen Jahresüberschuss in voller Höhe ausgeschüttet hat. Hiervon entfallen 40% von 50 GE, d.h. 20 GE auf M. Dies stellt letztlich eine Kaufpreisrückvergütung dar und vermindert im Einzelabschluss von M den Beteiligungsansatz um 20 GE. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird über 15 Jahre abgeschrieben. [ ] = nachrichtlich / Nebenrechnung Frage Wie ist die A-AG in den Konzernabschluss zum X1 und X2 gem. der Equity-Methode abzubilden? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 28
30 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Erstkonsolidierung) Vorlage Dozent Bilanz X1 M A Konsolidierung Soll Haben KA Nebenrechnung Geschäfts- oder Firmenwert (2) [60] [60] Beteiligung an A (1) [200] 200 Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] (2) [4] [40] Unterschiedsbetrag (1) [100] (2) [100] Aktiva Gezeichnetes Kapital (1) [60] 600 Rücklagen (1) [20] 400 Jahresüberschuss (1) [20] 0 Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 29
31 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Erstkonsolidierung) Bilanz X1 M A Konsolidierung Soll Haben KA Nebenrechnung Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an A Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresüberschuss Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 30
32 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Folgekonsolidierung) Vorlage Dozent Bilanz X2 M A Konsolidierung Soll Haben KA Nebenrechnung Geschäfts- oder Firmenwert (2) [60] (5a) [4] [56] Beteiligung an A (3) [80] (4a) [8] (5a) [4] (1) [180] (4) [8] (5) [4] 248 Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] (2) [40] (4a) [8] [32] Unterschiedsbetrag (1) [100] (2) [100] Aktiva Gezeichnetes Kapital (1) [60] 600 Rücklagen (1) [20] 400 Jahresüberschuss 200 (4) [8] (5) [4] (3) [80] 68 Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 31
33 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Folgekonsolidierung) Bilanz X2 M A Konsolidierung Soll Haben KA Nebenrechnung Geschäfts- oder Firmenwert Beteiligung an A - davon Unterschiedsbetrag Übrige Aktiva [stille Reserven] [100] Unterschiedsbetrag Aktiva Gezeichnetes Kapital Rücklagen Jahresüberschuss Fremdkapital Passiva Prof. Dr. Bernd Grottel 32
34 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Technik) Beispiel: Equity-Methode (Verprobung) Buchwert der Vorperiode 200./. Anschaffungskostenminderung durch Ausschüttung./. 20 = Einzelabschlusswert am X anteiliger Jahresüberschuss 80 (= 40% von 200)./. Geschäfts- oder Firmenwertabschreibung./. 4 (= 1/5 von 60)./. Abschreibung stille Reserven./. 8 (= 1/3 von 24) = Buchwert im Konzern zum X Prof. Dr. Bernd Grottel 33
35 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 34
36 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Kontrollfragen) Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen 253. Was versteht man unter assoziierten Unternehmen? 254. Welche Ziele werden mit der Konsolidierung von assoziierten Unternehmen verfolgt? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S
37 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Übersicht Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen Grundlagen Technik Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 36
38 6 Equity-Bewertung für assoziierte Unternehmen (Fallbeispiele) Übersicht 1 Assoziierte Unternehmen (I) 2 Assoziierte Unternehmen (II) 3 Equity-Methode (I) 4 Equity-Methode (II) 5 Equity-Methode (III) 6 Equity-Methode (IV) 7 Equity-Methode (V) 8 Latente Steuern 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 37
39 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 60
40 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 61
41 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Bilanz Stellung Die Konzernbilanz ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Im Rahmen der Konzernbilanz soll unter Beobachtung der GoB eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Vermögenslage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden Inhalte Anwendung der Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften, soweit der Konzernabschluss keine Abweichungen bedingt oder nicht anderes Branchenspezifisches bestimmt ist ( 265, 266 i.v.m. 298 Abs. 1 HGB) Zusammenfassen der Vorräte in einem Posten möglich ( 298 Abs. 2 HGB) 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 62
42 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Stellung Die Konzern-GuV ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Im Rahmen der Konzern-GuV soll unter Beobachtung der GoB eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Ertragslage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden Inhalte Anwendung der Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften, soweit der Konzernabschluss keine Abweichungen bedingt oder nicht anderes Branchenspezifisches bestimmt ist ( 275, i.v.m. 298 Abs. 1 HGB) GuV darf gem. 275 HGB optional nach dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren dargestellt werden Prof. Dr. Bernd Grottel 63
43 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Anhang Stellung Der Konzernanhang ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Interpretation, Korrektur, Ergänzung und Entlastung der in der Bilanz sowie in der GuV erfolgenden Berichterstattung zur Vervollständigung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Aufstellung unter Beachtung der Fiktion der rechtlichen Einheit, nicht lediglich Addition der Angaben ( 297 Abs. 3 HGB) Inhalte Konzernanhang kann mit dem Anhang des MU zusammengefasst werden ( 298 Abs. 3 HGB) Es existieren keine größenunabhängigen Erleichterungen Die Anhangsangaben müssen keinen direkten Bezug zu den einzelnen konsolidierten Unternehmen haben (Berichtsobjekt ist der Konzern / Konsolidierungskreis) Freiere Gestaltung / Aufbau möglich mangels konkreter Vorschriften und weil Ansprüche Dritter nur gegenüber den Einzelunternehmen bestehen 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 64
44 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Anhang: Typischer Aufbau Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss allgemein zu den angewandten Bilanzierungsmethoden (Ansatz und Bewertung) Abweichungen zu Bilanzierungs- und Konsolidierungsmethoden angewandte Konsolidierungsmethoden Grundlagen der Währungsumrechnung Erläuterungen Erläuterungen zur Konzernbilanz Erläuterungen zur Konzern-GuV Angaben zum Konsolidierungskreis ( 313 Abs. 2 HGB) Beachte: Erleichterung gem. 313 Abs. 3 HGB Tochterunternehmen: Name, Sitz, Beteiligungsquote (sowohl einbezogene als auch nicht einbezogene) Assoziierte Unternehmen: dito Gemeinschaftsunternehmen: dito Beteiligungen: Name, Sitz, Beteiligungsquote, EK und Ergebnis Sonstige Pflichtangaben ( 314 HGB) Aufgliederung der Umsätze Arbeitnehmer,... etc. Bedingte Angabepflichten Zusätzliche Angaben zu Vermittlung des true and fair -views Angaben, die zulässigerweise nicht in Bilanz und GuV gemacht werden Angaben bei Ausübung von Wahlrechten 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 65
45 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Kapitalflussrechnung Stellung Die Konzernkapitalflussrechnung ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Im Rahmen der Kapitalflussrechnung soll die Finanzlage des Konzerns gem. Einheitstheorie unter der Fiktion einer rechtlichen Einheit nach Eliminierung aller Transaktionen zwischen den Konzernunternehmen dargestellt werden Sie liefert Informationen über die Mittelherkunft und -verwendung sowie über die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und Ausschüttungen zu leisten Inhalte Gliederung der Zahlungswirksamen Vorgänge nach betrieblichen Prozessen: Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Cash Flow aus Investitionstätigkeit Aufbau und Ausgestaltung ist gesetzlich nicht weiter geregelt Vorschriften nach DRS 2 daher maßgeblich 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 66
46 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Kapitalflussrechnung: Formen der Erstellung Formen Erstellung Erstellung im Konzern Originäre Derivativ direkt indirekt Erfassung aller tatsächlichen Zahlungsströme Geschäftsvorfälle aus dem Rechnungswesen werden geprüft, ob sie Zahlungswirksam waren Konsolidierung aller KFR der in dem Konzern einbezogenen Unternehmen Ermittlung aus der Konzernbilanz / -GuV CF aus Finanzierungstätigkeit Investitionstätigkeit CF aus lfd. Geschäftstätigkeit 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 67
47 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Kapitalflussrechnung: Finanzmittelfonds Finanzmittel am Anfang der Periode +/- Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit +/- Cash Flow aus Investitionstätigkeit +/- Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit +/- Wechselkurseinflüsse auf Finanzmittelfonds = Finanzmittelfonds am Ende der Periode Zahlungsmittel Barmittel jederzeit fällige Sichteinlage Zahlungsmitteläquivalente kurzfristig (< 3 Monate) verfügbare Liquiditätsreserven, die ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 68
48 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Eigenkapitalspiegel (I) Stellung Die Konzerneigenkapitalspiegel ist gem. 297 Abs. 1 HGB Pflichtbestandteil eines Konzernabschlusses Aufgabe Der Konzerneigenkapitalspiegel stellt systematisch sämtlicher Veränderungen des Konzerneigenkapitals dar. Dabei werden die einzelnen Eigenkapitalposten der Vorperiode auf die Posten des aktuellen Abschlusses überführt Inhalte Aufbau und Ausgestaltung sind gesetzlich nicht weiter geregelt Vorschriften des DRS 7 daher maßgeblich Veränderungen des Eigenkapitals resultieren aus: Ergebnisverwendungsrechnung erfolgsneutrale Transaktionen mit den Eigenkapitalgebern erfolgsneutrale Transaktionen, die nicht mit den Eigenkapitalnehmern begründet sind 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 69
49 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Eigenkapitalspiegel (II): Beispiel Gezeichnetes Kapital Nicht eingeforderte ausstehen de Einlagen Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital Mutterunternehmen Minderheitengesellschafter Konzern- Kumuliertes übriges Eigenkapital Konzernergebnis kapital Kumuliertes übriges Eigeneigenkapital Konzernergebnis Eigene Anteile, die zur Einziehung bestimmt sind Stammaktien Vorzugsaktien Ausgleichsposten aus der Femdwährungsumrechnung Eigenkapital gemäß Konzernbilanz Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind Minderheitenkapital Andere neutrale Transaktionen Ausgleichsposten aus der Femdwährungsumrechnung Andere neutrale Transaktionen Stand am Ausgabe von Anteilen Erwerb/Einbeziehung eigener Anteile Gezahlte Dividenden Änderung des Konsolidierungskreises Übrige Veränderungen Konzernjahres- überschuss/- fehlbetrag Übriges Konzernergebnis Konzerngesamtergebnis Stand am Prof. Dr. Bernd Grottel 70
50 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 71
51 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Segmentberichterstattung Stellung Gem. 297 Abs. 1 HGB besteht im Rahmen der Konzernrechnungslegung ein Wahlrecht zur Erstellung einer Segmentberichterstattung Aufgabe Die Segmentberichterstattung soll detaillierte Informationen aber wesentliche Geschäftsfelder liefern, um einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu ermöglichen. Dadurch sollen die Chancen und Risiken der einzelnen Geschäftsfelder besser eingeschätzt werden. Inhalte Aufbau und Ausgestaltung sind gesetzlich nicht geregelt Vorschriften des DRS 3 daher maßgeblich Segmentierung primär anhand der operativen Segmente eines Unternehmens (z.b. Produkte / Dienstleistungen, geographische Regionen, Kunden) Orientierung an der unternehmensinternen Organisations- und Berichtsstruktur 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 72
52 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 73
53 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Konzern-Lagebericht Stellung Der Konzernlagebericht ergänzt den Konzernabschluss in sachlicher und zeitlicher Hinsicht, ist aber kein Bestandteil des Konzernabschlusses, wohl aber verpflichtend zu erstellen ( 297, 315 HGB) Aufgabe Durch den Konzernlagebericht soll dem Adressat einer Gesamtbeurteilung die Lage des Konzerns vermittelt werden. Dafür beinhaltet der Lagebericht nicht nur vergangenheitsorientierte, sondern auch zukunftsorientierte Informationen. Inhalte Konzernlagebericht kann mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden ( 315 Abs. 3, 298 Abs. 3 HGB) Der Konzernlagebericht ist auf die Ereignisse und die Entwicklung über den gesamten Konzern hinaus ausgerichtet, nicht auf die einzelnen Konzernunternehmen 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 74
54 8 Pflichtbestandteile des Konzernabschlusses Lagebericht vs. Konzernlagebericht Einzelabschluss 289 Abs. 1 S. 1-3 Wirtschaftsbericht Konzernabschluss 315 Abs. 1 S 1-2 Darstellung des Geschäftsverlaufs Darstellung der Lage Einbeziehung finanzieller Leistungsindikatoren 289 Abs. 3, sofern große KapG 289 Abs. 1 S Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 5, sofern kapitalmarktorientiert 289 Abs. 4, sofern börsennotiert Einbeziehung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren Prognosebericht, Chancen- und Risikobericht Nachtragsbericht Risikobericht über Finanzinstrumente Forschungs- und Entwicklungsbericht Zweigniederlassungsbericht Vergütungsbericht Bericht über rechnungslegungsbezogenes IKS + RMS Übernahmerelevante Angaben 315 Abs. 1 S Abs. 1 S Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr. 3 entfällt 315 Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr. 5, sofern MU kapitalmarktorientiert 315 Abs. 4, sofern MU börsennotiert 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 75
55 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 76
56 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen) Bestandteile des Konzernabschlusses 258. Warum übernimmt das HGB die Gliederung für die Einzelbilanz grundsätzlich auch für die Konzernbilanz? 259. Welche Probleme hat zum Verzicht auf einen getrennten Ausweis der einzelnen Posten des Vorratsvermögens geführt? 260. Das Konzernunternehmen A stellt eine am Bilanzstichtag noch nicht vollständig fertig gestellte Maschine für die Konzernunternehmung B her, die diese später für Produktionszwecke verwenden will. Wie ist die Maschine in der Bilanz des Konzernunternehmens A auszuweisen? Wie ist die Maschine in der Konzernbilanz auszuweisen? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S
57 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen) Bestandteile des Konzernabschlusses 273. Welche Zweck dient der Konzernanhang? 274. Sind die Kapitalflussrechnung, die Segmentberichterstattung und der Eigenkapitalspiegel Teile des Anhangs? 275. Müssen alle rechnungslegungspflichtigen Konzerne nach dem HGB z.b. eine Kapitalflussrechnung erstellen? 276. Was ist unter börsennotiert und kapitalmarktorientiert zu verstehen? 277. Welche Märkte in Deutschland sind damit konkret gemeint? 278. Der Anhang des Mutterunternehmens und des Konzerns dürfen nach 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst werden. Wird dieses Wahlrecht von den international tätigen Konzernen in der Praxis ausgeübt? Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt die Aufgliederung der Umsatzerlöse im Anhang u.a. nach Tätigkeitsbereichen. Ist dies in jedem Falle notwendig? 280. Kann auch ein nicht kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen dem Konzernabschluss z.b. eine Kapitalflussrechnung des Mutterunternehmens, nicht aber des Konzerns anfügen? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S
58 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen) Bestandteile des Konzernabschlusses 281. Welchen Zwecken dient die Kapitalflussrechnung grundsätzlich? 282. Nennen Sie die beiden Methoden bzw. Aufstellungstechniken! 283. Welche Methoden wird üblicherweise in Praxis angewandt? 284. Warum sollen die Zahlungsströme brutto erfasst werden? 285. In welche Teilbereichen werden die Zahlungsströme aufgeteilt? 286. Was ist unter Finanzmittelfonds zu verstehen? 287. Erläutern sie den Begriff wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds! 288. Werden außerhalb der externen Rechnungslegung auch Kapitalflussrechnungen erstellt und ggf. in welche Bereichen? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 251 f. 79
59 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen) Bestandteile des Konzernabschlusses 289. Erläutern Sie den Begriff Segment Worin besteht der eigentliche Informationsvorteil der Segmentberichterstattung aus der Sicht eines Kapitalanlegers? 291. Woran hat sich die Abgrenzung der Segmente zu orientieren? 292. Dürfen die betragsmäßigen Segmentangaben dem internen Rechnungswesen, z.b. der Kostenrechnung, entnommen werden? 293. Nennen Sie die Hauptelemente der Segmentangaben! 294. Warum wird der Grundsatz der Stetigkeit bei der Segmentberichterstattung vorgeschrieben? 295. Ist eine Segmentberichterstattung, vorgeschrieben nur für den Konzernabschluss, aus Ihrer Sicht auch für einen Einzelabschluss sinnvoll? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S. 255 f. 80
60 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Kontrollfragen) Bestandteile des Konzernabschlusses 296. Welche Funktion erfüllt das Eigenkapital im Rahmen der Unternehmens- bzw. Konzernfinanzierung? 297. Welche Zwecken dient der Eigenkapitalspiegel? 298. Handelt es sich beim Konzerneigenkapital um Kapital, das dem Konzern dauerhaft zur Verfügung steht? 299. Warum werden Eigene Anteile, die nicht zur Einziehung bestimmt sind bei der Ermittlung des Eigenkapitals des Mutterunternehmens abgezogen? 300. Umfasst das Minderheitenkapital nur deren Anteile am Gezeichneten Kapital einer Kapitalgesellschaft? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Meyer (2011), S
61 8 Bestandteile des Konzernabschlusses Übersicht Bestandteile des Konzernabschlusses Konzern- Kapitalflussrechnung Konzern- Bilanz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Konzern- Anhang Konzern- Segmentberichterstattung Konzern- Eigenkapital -spiegel Konzern- Lagebericht Pflichtbestandteile gem. 297 Abs. 1 HGB Wahlbestandteil ( 297 Abs. 1 HGB) Pflichtbestandteil gem. 315 HGB Kontrollfragen Fallbeispiele 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 82
62 8 Bestandteile des Konzernabschlusses (Fallbeispiel) Übersicht 1 Fragen zum Konzernabschluss 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel 83
63 Fallbeispiele
64 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 1: Gemeinschaftsunternehmen (I) A1 Sachverhalt Die M 1 -AG, M 2 -AG und M 3 -AG sind Muttergesellschaften verschiedener Konzerne. Die drei Gesellschaften gründen Ende 01 ein Unternehmen, die Gemein-AG, an der die drei Gesellschaften in gleicher Höhe beteiligt sind. Die grundlegende Entscheidungen bei der Gemein-AG müssen einstimmig ausgeübt werden. Alle drei Gesellschaften führen die Geschäfte der Gemein-AG, deren Grundkapital beträgt. Aufgabenstellung a) Prüfen Sie, ob ein Gemeinschaftsunternehmen vorliegt. b) Wie werden die Anteile an der Gemein-AG Ende 01 im Einzel- bzw. Konzernabschluss der Muttergesellschaften behandelt? c) Wie lautet die Konsolidierungsbuchung für die Erstkonsolidierung Ende 01? d) Handelt es sich auch in diesem Fall um ein Gemeinschaftsunternehmen? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
65 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 1: Gemeinschaftsunternehmen (I) L1 Antwort a) Die Muttergesellschaften sind unabhängig voreinander, da sie zu verschiedenen Konzernen gehören. Sie üben die Führung bei der Gemein-AG gemeinschaftlich (und tatsächlich) aus, da die grundlegenden Entscheidungen einheitlich getroffen werden müssen. Da die Gemein-AG auf Dauer betrieben wird, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen. b) Im Einzelabschluss werden die Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bewertet, die jeweils betragen. Im Konzernabschluss besteht ein Wahlrecht zwischen der Quotenkonsolidierung und der Equity- Methode. Bei der Quotenkonsolidierung übernimmt jedes Mutterunternehmen 1/3 des Reinvermögens der Gemein-AG (jeweils Da im Gründungszeitpunkt noch keine stillen Reserven oder ein Firmenwert vorhanden sind, treten insoweit keine besonderen Wirkungen ein. Bei der Equity-Methode wird die Beteiligung im Konzernabschluss jeweils mit dem anteiligen Eigenkapital der Gemein-AG bewertet. Ende 01 entfällt auf jedes Mutterunternehmen ein Betrag von Dieser Wert entspricht den obigen Anschaffungskosten. Änderungen treten erst im Folgejahr ein, wenn die X-AG einen Gewinn oder Verlust erzielt. c) Bei jeder Muttergesellschaft ist das anteilige Grundkapital von mit der gleiche hohen Beteiligung zu verrechnen. Somit wird jeweils gebucht: Gezeichnetes Kapital an Beteiligung d) Nein. Es findet keine gemeinschaftliche Führung statt, da bei einer Mehrheitsentscheidung eine Muttergesellschaft von grundlegenden Entscheidungen ausgeschlossen werden kann Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
66 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 2: Methodenwahl A2 Sachverhalt Die M-AG ist Muttergesellschaft eines Konzerns und verfügt über drei Beteiligungen an verschiedenen Gemeinschaftsunternehmen (A-AG, B-AG und C-AG). Das Reinvermögen der A-AG soll nach der Quotenkonsolidierung anteilig in den Konzernabschluss übernommen werden. Die B-AG und C-AG sollen nach der Equity-Methode bewertet werden. Aufgabenstellung Ist diese Vorgehensweise zulässig? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
67 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 2: Methodenwahl L2 Antwort Ja. Das Wahlrecht für die Anwendung der Quotenkonsolidierung bzw. der Equity-Methode kann für jedes Gemeinschaftsunternehmen individuell ausgeübt werden Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
68 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 3: Quotenkonsolidierung (I) A3 Sachverhalt Die Konzernunternehmen A-AG und B-AG führen gemeinsam die Z-AG. Beide Unternehmen sind zu je 50% beteiligt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung der A-AG betragen Die Z-AG besitzt die folgenden Vermögensgegenstände: Grundstück , Maschinen , sonstige Vermögensgegenstände Im Grundstück sind stille Reserven von enthalten. Die Schulden und das gezeichnete Kapital betragen jeweils Die Quotenkonsolidierung soll angewendet werden. Aufgabenstellung Welche Posten übernimmt die A-AG in welcher Höhe? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
69 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 3: Quotenkonsolidierung (I) L3 Antwort Bei der Quotenkonsolidierung werden die Werte der Vermögensgegenstände und Schulden nach Maßgabe der Beteiligungsquote in die jeweilige Konzernbilanz übernommen. Relevant sind die Zeitwerte dieser Posten, sodass stille Reserven aufgedeckt werden. Da die A-AG zu 50% beteiligt ist, werden die Aktivposten mit den folgenden Werten bilanziert: Grundstück: 50% von = Maschinen: 50% von = Sonstige VG: 50% von = Summe: Weiterhin sind Schulden von (50% von ) zu übernehmen. Per Saldo ergibt sich ein übernommenes Reinvermögen von Da die Anschaffungskosten der Beteiligung betragen, entsteht zusätzlich ein Firmenwert in Höhe von in der Konzernbilanz Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
70 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 4: Quotenkonsolidierung (II) A4 Sachverhalt Die A-AG und die B-AG sind jeweils Muttergesellschaften eines Konzerns und gründen Ende 01 die C- GmbH (Gemeinschaftsunternehmen). Beide Aktiengesellschaften sind zu 50% an der GmbH beteiligt, deren Stammkapital beträgt. Das Geld befindet sich Ende 01 auf dem Bankkonto und wird erst in 02 verwendet. Die A-AG weist Ende 01 neben der Beteiligung an der C-GmbH diverse Vermögensgegenstände im Wert von aus. Für das Eigenkapital der A-AG gilt. Gezeichnetes Kapital , gesetzliche Rücklage , andere Gewinnrücklagen (GRL) , Bilanzgewinn Aufgabenstellung a) Wie sieht die Konzernbilanz von der A-AG mit dem Gemeinschaftsunternehmen aus, wenn andere Konzernunternehmen vernachlässigt werden? b) Welche Konzernunternehmen müssen noch in die Konzernbilanz aufgenommen werden? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
71 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 4: Quotenkonsolidierung (II) L4 Antwort a) In der Konzernbilanz erscheinen auf der Aktivseite die diversen Vermögensgegenstände der Mutter in Höhe von und die Hälfte des Bankguthabens des Gemeinschaftsunternehmens ( ). Auf der Passivseite der Konzernbilanz wird das Eigenkapital der Muttergesellschaft bilanziert. Es ergibt sich die folgende Konzernbilanz: A Bilanz zum P Diverse Vermögensgegenstände Gezeichnetes Kapital Bank Gezeichnete Rücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzgewinn b) Die Quotenkonsolidierung ist nur im Konzernabschluss anwendbar. Damit ein Konzernabschluss aufgestellt wird, muss mindestens ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen vorhanden sein, das in den Konzernabschluss aufgenommen wird (es dürfen somit keine Befreiungsvorschriften genutzt werden). Dann sind die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des Tochterunternehmens ebenfalls in der Konzernbilanz auszuweisen. Hierauf wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S
72 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen A5/1 Sachverhalt Die M 1 -AG erwirbt Ende 01 eine 50%-Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen Z-AG. Die Z-AG weist die folgenden Bilanzen vor bzw. nach Neubewertung auf. Die Zeitwerte der Posten A 1 bis A 3 sind jeweils 20% höher als die Buchwerte. Z-AG vor Neubewertung Z-AG nach Neubewertung A Bilanz zum P A Gez. Kapital 800 A Jahresüberschuss 200 A A Bilanz zum P A1 Gez. Kapital A2 NRL A3 Jahresüberschuss Für die Handelsbilanz der M 1 -AG gilt Ende 01 Folgendes: Die Werte der Posten A 1 bis A 3 betragen jeweils und für die Beteiligung werden gezahlt. Das gezeichnete Kapital und der Jahresüberschuss betragen jeweils (Erfolgsausweis vor Ergebnisverwendung). Aufgabenstellung a) Führen Sie den Neubewertung des Vermögens der Z-AG durch und tragen Sie die neuen Werte in die obige rechte Bilanz ein (Angaben in Tausend Euro, NRL = Neubewertungsrücklage) b) Führen Sie die Erstkonsolidierung durch, indem Sie das angegebene Schema ausfüllen. c) Wie lautet der Buchungssatz für die Erstkonsolidierung? 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f. 93
73 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen A5/2 Aufgabenstellung Posten M 1 -AG Z-AG Summenbilanz Konsolidierung Soll Haben Konzernbilanz A 1 A 2 A 3 Aktiva Beteiligung FW Summe Gez.Kapital Passiva NRL JÜ Summe 2014 Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f. 94
74 5 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen (Fallbeispiele) Fall 5: Erstkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen L5/1 Antwort a) Das neue bewertete Vermögen des Gemeinschaftunternehmens wird in der rechten Bilanz dargestellt (Angaben in Tausend Euro, NRL = Neubewertungsrücklage). Z-AG vor Neubewertung A Bilanz zum P A Gez. Kapital 800 A Jahresüberschuss 200 A Z-AG nach Neubewertung A Bilanz zum P A1 600 Gez. Kapital 800 A2 480 NRL 200 A3 120 Jahresüberschuss Da die Zeitwerte des Z-AG um 20% über ihren Buchwerte liegen, steigt ihr Eigenkapital um Dieser Betrag wird in der Neubewertungsrücklage (NRL) ausgewiesen. Da M 1 -AG zu 50% an der Z-AG beteiligt ist, stehen ihr 50% der einzelnen Bilanzposten zu. In das folgende Schema werden für die Z-AG jeweils die hälftigen Posten übernommen. Für die Aktivposten gilt A 1 : , A 2 : , A 3 : Auf der Passivseite erscheinen das gezeichnetes Kapital mit , die Neubewertungsrücklage mit und der Jahresüberschuss mit b) Die Erstkonsolidierung wird auf der nächsten Seite dargestellt. Hierbei gilt: Die M 1 -AG bezahlt für ihren Anteil und erhält dafür ein anteiliges Reinvermögen von der Z-AG im Wert von Daraus resultiert ein Firmenwert in Höhe von Prof. Dr. Bernd Grottel Quelle: Buchholz (2011), S. 368 f. 95
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