Zweck des Konzernabschlusses
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- Hinrich Schmitz
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1 Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1
2 Zweck des Konzernabschlusses Ein Konzernabschluss stellt keine Anspruchbemessungsgrundlage dar (im Gegensatz zu Einzelabschlüssen). Der Konzernabschluss dient ausschließlich der Information externer Bilanzadressaten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns! Begriffsdefinitionen Konzern Steht ein Unternehmen unter dem beherrschenden Einfluss eines anderen Unternehmens, so gelten das herrschende und das abhängige Unternehmen zusammen als ein Konzern Das Unternehmen an der Spitze wird als Mutterunternehmen bezeichnet, die daran angehängten Unternehmen variieren in ihrer Bezeichnung je nach Art der Abhängigkeit und des Einflusses der Mutterunternehmung. 2
3 Arten von Unternehmen Je nach Einfluss eines Unternehmens auf ein Anderes wendet das UGB ein Stufenkonzept an, um die Arten von Unternehmen unterscheiden zu können: 1. Tochterunternehmen 2. Gemeinschaftlich geführte Unternehmen 3. Assoziierte Unternehmen 4. Beteiligungen Begriffsdefinitionen Tochterunternehmen Ein Tochterunternehmen liegt vor, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte eines Unternehmens hat, das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Tochterunternehmens zu bestellen, oder das Recht hat, den beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit einem anderen Gesellschafter geschlossenen Vertrags oder einer Satzungsbestimmung auszuüben. 3
4 Begriffsdefinitionen Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, die unter der gemeinsamen Führung des Mutterunternehmens und anderer Unternehmen stehen, z.b. Joint Venture Assoziierte Unternehmen Das Mutterunternehmen hat maßgeblichen aber keinen beherrschenden Einfluss. Die gehaltenen Anteile müssen mindestens 20% betragen. International: Significant Influence Begriffsdefinitionen Beteiligungen Anteile an Unternehmen die zu gering sind um ein assoziiertes Unternehmen zu begründen. (Grenze von 20%) International: Non Significant Influence 4
5 Konsolidierung und formen Konsolidierung Neutralisieren von verfälschenden Positionen, z.b. Transaktionen zwischen Konzernunternehmen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung Art des Unternehmens HGB IAS US-GAAP Tochterunternehmen (Subsidiary) Anteil > 50 % Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung Gemeinschaftsunternehmen (Jointly Controlled Entity) z.b. Joint Venture Quotenkonsolidierung Quotenkonsolidierun g assoziiertes Unternehmen (Significant Influence) Anteil > 20 %, 50 % Beteiligungen (No Significant Influence) Anteil < 20 % Bewertung wie Finanzvermögen im Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Niederstwertprinzip) Umfangreichere Bestimmungen nach IAS 39; teilweise ähnlich den US- GAAP Vorschriften Umfangreiche Bestimmungen nach FAS 115; teilweise ähnlich den IAS Vorschriften 5
6 Vollkonsolidierung Vorgehen bei einer Vollkonsolidierung: 1. Erstellen der Handelsbilanzen II 2. Erstellen der Summenbilanz 3. Konsolidierung (Bereinigung konzerninterner Verflechtungen) - Kapitalkonsolidierung - Schuldenkonsolidierung - Erfolgskonsolidierung Vollkonsolidierung: Kapitalkonsolidierung Bilanz Tochterunternehmen Grundstücke 500 GE Sonst. Aktiva GE Eigenkapital Schulden 700 GE GE Bilanz Mutterunternehmen Beteiligungen 700 GE Sonst. Aktiva GE Eigenkapital GE Schulden GE Konzernbilanz Grundstücke 500 GE Sonst. Aktiva GE Eigenkapital GE Schulden GE 6
7 Behandlung des Firmenwertes/Goodwill Ist Beteiligungsbetrag höher als Eigenkapital des Tochterunternehmens Firmenwert/Goodwill Es gibt nach 261 UGB 3 Möglichkeiten den Firmenwert aufzulösen: 1.In jedem Geschäftsjahr zu mind. 20% abschreiben 2.Firmenwert planmäßig über Geschäftsjahre verteilen 3.Firmenwert mit Rücklagen sofort verrechnen International: Nur 2. Methode zulässig! Vollkonsolidierung: Kapitalkonsolidierung mit Goodwill Bilanz Tochterunternehmen Grundstücke 500 GE Sonst. Aktiva GE Eigenkapital Schulden 500 GE GE Bilanz Mutterunternehmen Beteiligungen 700 GE Sonst. Aktiva GE Eigenkapital GE Schulden GE Konzernbilanz Firmenwert 160 GE Sonst. Aktiva GE Eigenkapital GE Schulden GE 7
8 Vollkonsolidierung: Schulden- und Erfolgskonsolidierung Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten untereinander sind aufzulösen. Erfolgskonsolidierung Existieren Gewinne aus Lieferung und Leistung konzernintern, sind diese zu neutralisieren. Quotenkonsolidierung Die Quotenkonsolidierung ist nur für Gemeinschaftsunternehmen und nur für Konzernabschlüsse nach UGB und IAS gestattet. Vorgehen: die einzelnen Posten der Handelsbilanz II werden im gleichen Verhältnis, in dem die Beteiligung besteht, in die Konzernbilanz aufgenommen. 8
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