Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach
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- Wolfgang Voss
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1 Konferenz Katalog im Hause Continental Schwalbach
2 Sehr geehrte Gäste, Gordon Schüppel Betriebsleiter Benjamin Weiss Küchenleiter Telefon: / Fax: / @aramark.de
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19 1 Geltungsbereich Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von ARAMARK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen gelten die vorstehenden Bedingungen als angenommen. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von ARAMARK schriftlich bestätigt werden. 2 Angebot und Vertragsabschluss Alle Angebote von ARAMARK sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ARAMARK. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 3 Lieferung Liefertermine und Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ARAMARK die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Auflagen und Anordnungen etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat ARAMARK auch bei vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist ARAMARK berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Wochen dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus obigen Gründen oder wird ARAMARK von der Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, dass er nicht unverzüglich benachrichtigt wurde. Sofern ARAMARK die Nichteinhaltung vereinbarter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde bei nachgewiesenem Schaden Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von ARAMARK. ARAMARK ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit diese nach der Art des Auftragsverhältnisses zumutbar sind. 4 Gefahrenübergang Mit erfolgter Anlieferung bzw. Übergabe an den Kunden geht die Gefahr an diesen oder an von diesem beauftragte Dritte über. Geschirr, Bestecke, Gläser, Tische, Stühle etc. bleiben, unabhängig ob sie kostenlos oder gegen Nutzungsentgelt von ARAMARK zur Verfügung gestellt wurden, Eigentum von ARAMARK. Alle Gegenstände sind nach Beendigung der vorgesehenen Nutzung an ARAMARK zurückzugeben. Verluste und Beschädigungen der Gegenstände gehen zu Lasten des Kunden und werden von ARAMARK mit der Schlussrechnung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. 5 Gewährleistung ARAMARK gewährleistet, dass die Produkte von üblicher Art und Güte sind und Abweichungen bei Gewichten und Abmessungen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Darüber hinausgehende Eigenschaften bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung oder Empfang der Leistung, schriftlich mitzuteilen. Bei Frischprodukten hat die Mängelrüge unverzüglich an Ort und Stelle gegenüber dem Beauftragten von ARAMARK zu erfolgen. Eine verspätete Mängelanzeige kann nicht anerkannt werden. 6 Preise und Zahlungen Soweit Preise für Lieferungen und sonstige Leistungen nicht vertraglich vereinbart sind, gelten die Preise der jeweils gültigen Preiskataloge von ARAMARK. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist bei einem zu erwartenden Auftragswert - von bis zu 1.000,-- netto der Gesamtbetrag zzgl. MwSt. nach Wahl von ARAMARK 7 Kalendertage vor Lieferung / Leistung zu überweisen / bar anzuzahlen - von mehr als 1.000,-- netto eine Anzahlung in angemessener Höhe, mindestens jedoch 50 % des zu erwartenden Gesamtbetrages zzgl. MwSt. nach Wahl von ARAMARK 7 Kalendertage vor Lieferung / Leistung zu überweisen / bar anzuzahlen.
20 Alle Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug fällig. ARAMARK kann die Lieferung bzw. Leistung von der Vorauszahlung abhängig machen. Sofern diese zum vereinbarten Zeitpunkt nicht geleistet sein sollte, ist ARAMARK berechtigt, die Lieferung / Leistung unbeschadet weiterer Rechte (Schadensersatz) zu verweigern. Zahlungsausgleich ist dann gegeben, wenn ARAMARK über den Betrag verfügen kann bzw. bei Scheckzahlung mit der Einlösung und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages. Gerät der Kunde in Verzug, so ist ARAMARK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 7 Stornierung Bei einem Nettoauftragswert von bis zu 100,-- ist die Stornierung der Bestellung bis zu einem Zeitpunkt von 48 Stunden vor Lieferung / Leistung kostenfrei. Wird die Frist von 48 Stunden unterschritten, werden 50 % des Betrages gemäß Angebot als pauschaler Schadensersatz in Rechnung gestellt. Bei einem Nettoauftragswert von mehr als 100,-- ist die Stornierung bis zu 7 Kalendertage vor Lieferung / Leistung kostenfrei. Bei Stornierung bis zu - 5 Kalendertage vor Lieferung / Leistung beträgt der pauschale Schadensersatz 20 % - 2 Kalendertage vor Lieferung / Leistung beträgt der pauschale Schadensersatz 75 % - 1 Kalendertag oder kürzer vor Lieferung / Leistung beträgt der pauschale Schadensersatz 100 % des jeweiligen Auftragswertes. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 8 Haftung Schadensersatzansprüche sowohl gegen ARAMARK als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vor Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren verbleibt das Eigentum daran bei ARAMARK. 10 Datenspeicherung Gemäß 28 BDSG ist ARAMARK zur Speicherung der Daten des Kunden berechtigt. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung hierzu. 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Neu-Isenburg. Es gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesen Fällen sowie bei einer offenkundigen Regelungslücke verpflichten sich die Parteien zur Vereinbarung einer Ersatz- oder Ergänzungsbestimmung, die der ungültigen möglichst nahe kommt bzw. bei einer Regelungslücke dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht
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