Änderung der Prüfungsordnung

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1 M PO MA EPP Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics and Public Policy der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 24. Mai 2017 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245), zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl S. 286), erlässt die Universität Augsburg folgende Änderungssatzung: 1 Änderung der Prüfungsordnung Die Tabelle in der Anlage 2: Module und Zuordnung zu Modulgruppen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics and Public Policy der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 2016, wird wie folgt geändert: 1

2 Anlage 2: Module und Zuordnung zu Modulgruppen Signatur Modulbezeichnung Lehrform (V= Vorlesung; Ü = Übung; S = Seminar) Leistungspunkte Pflicht (P)/ Wahlpflicht (WP)) Dauer des Moduls (Anzahl SWS) Prüfungsform 1 Fortgeschrittene Methoden: WIW 5006 Computational Macroeconomics V + Ü 6 WP 4 K/H WIW 5007 Mikroökonomik (Master) V + Ü 6 WP 4 K/H WIW 5009 Mikroökonometrie V + Ü 6 WP 4 K/H WIW 5020 Quantitative Methods in Finance V + Ü 6 WP 4 K/M Major Economics: WIW 5160 Gesundheitsökonomik Health Economics V + Ü 6 WP 4 K/RP WIW 5159 Wettbewerbstheorie und politik V + Ü 6 WP 4 K/M/H WIW 5153 Finanzintermediation und Regulierung (Stabilität im Finanzsektor) V + Ü 6 WP 4 K/M/H WIW 5161 Umweltökonomik V + Ü 6 WP 4 K WIW 5163 Finanzwissenschaftliche Steuerlehre V + Ü 6 WP 4 K WIW 5226 Politische Ökonomie V + Ü 6 WP 4 K WIW 5166 Berechenbare Generationenmodelle V + Ü 6 WP 4 H Minor Finance & Information: WIW 5047 Seminar Finanzmarktökonometrie S 6 WP 4 S/kMS/RP International Accounting Advanced I: Rechnungslegung Internationaler V + Ü WIW WP 4 K/M Unternehmen WIW 5153 Finanzintermediation und Regulierung (Stabilität im Finanzsektor) V + Ü 6 WP 4 K/M/H 1 K= Klausur; M=mündliche Prüfung; H= Hausarbeit; S=Seminararbeit; kms=kombinierte mündliche Prüfung und Seminararbeit; RP=Referate/Präsentationen 2

3 WIW 5026 Financial Engineering und Structured Finance V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5193 Methoden der Controllingforschung S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5181 MTax10 Masterseminar Taxation I S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5211 MTax11 Masterseminar Taxation II S 6 WP 4 S/kMS/RP Minor Operations & Information Management: WIW 5072 Supply Chain Management I V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5096 Performance Analysis of Stochastic Systems V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5224 Analytics & Optimization: Methods & Software S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5090 Seminar Health Care Operations Management S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5089 Health Care Operations Management V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5102 Advanced Management Support V + Ü 6 WP 4 K/M Minor Strategy & Information: WIW 5109 Consumer Behavior: Hausarbeit (Empirische Forschung) S 6 WP 4 H WIW 5115 Corporate Governance: Research S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5138 Advanced Services Marketing V + Ü 6 WP 4 K WIW 5093 Global E Business and Electronic Markets V + Ü 6 WP 4 K/RP WIW 5225 Management: Globale Nachhaltigkeit V + Ü 6 WP 4 K WIW 5133 Human Resources: Personalmanagement V + Ü 6 WP 4 K Minor Corporate Governance WIW 5153 Finanzintermediation und Regulierung (Stabilität im Finanzsektor) V + Ü 6 WP 4 K/M/H International Accounting Advanced I: Rechnungslegung Internationaler V + Ü WIW WP 4 K/M Unternehmen WIW 5026 Financial Engineering und Structured Finance V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5115 Corporate Governance: Research S 6 WP 4 S/kMS/RP 3

4 2 Änderung der Prüfungsordnung Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics and Public Policy der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 2016, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Worte der Elternzeit durch die Worte dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ersetzt erhält folgende neue Fassung: 3 Zweck des Masterstudiengangs 1 Der Masterstudiengang stellt einen forschungsorientierten, wirtschaftswissenschaftlich vertiefenden, berufsbefähigenden Abschluss des Studiums Economics and Public Policy dar. 2 Es werden Fähigkeiten und Kenntnisse zur eigenständigen wissenschaftlichen Lösung von Entscheidungsproblemen auf der Ebene von Haushalten, Unternehmen oder der Volkswirtschaft vermittelt. 3 Der Masterstudiengang ist ein wissenschaftlich fundierter Studiengang, der an die Kompetenzen anknüpft, die mit einem einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel dem Bachelorgrad, erworben wurden. 4 Durch den Masterabschluss wird festgestellt, dass der Kandidat/die Kandidatin über vertiefte Fachkenntnisse in Volkswirtschaftslehre verfügt und die Fähigkeit besitzt, nach modernen wissenschaftlichen Methoden selbständig, reflektiert und verantwortungsvoll zu arbeiten. 5 Die erworbenen vertiefenden Kenntnisse und Fähigkeiten qualifizieren für ein breites Spektrum wirtschaftswissenschaftlicher Tätigkeitsfelder, im Besonderen für eine Promotion und akademische Karriere im Bereich Wirtschaftswissenschaften sowie forschungsorientierte Tätigkeiten in der Wirtschaftspraxis (z. B. Forschungsinstitute oder Zentralbanken) und Berufe mit höheren Qualifikationsanforderungen (z. B. Regulierungsbehörden, Ministerien und Unternehmensberatungen). 3. In 5 wird die Bezeichnung Modulgruppe B: General Management and Economics gestrichen und die Buchstaben C, D und E werden durch die Buchstaben B, C und D ersetzt wird wie folgt geändert: a) In Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: 3 In wiederholten und/oder besonders schweren Fällen der Täuschung kann die gesamte Masterprüfung mit nicht bestanden gewertet werden. b) Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) 1 Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt, ohne dass eine Täuschung beabsichtigt war, und wird diese Tatsache nach der Aushändigung des Prüfungszeugnisses erst bekannt, so wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. 2 Wurde die Zulassung vorsätzlich zu Unrecht erwirkt, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Beachtung der allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätze. c) Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) 1 Ein Studierender oder eine Studierende, der oder die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung erheblich stört, kann vom Prüfer oder der Prüferin oder von den aufsichtführenden Personen von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. 2 In diesem Fall wird die betreffende Prüfung als mit nicht ausreichend 4

5 bewertet. 3 Den Anordnungen des Aufsichtsführenden oder der Aufsichtsführenden ist Folge zu leisten wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Tabelle in Abs. 1 erhält folgende Fassung: Modulgruppe Anzahl der Module und ECTS-Punkte Anzahl der Prüfungen pro Modul Modulgruppe A: Fortgeschrittene Methoden Modulgruppe B: Major Economics Modulgruppe C: Minor Pflichtmodule: 3 Module mit je 6 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule: 7 Module mit je 6 ECTS-Punkten Wahlpflichtmodule: 5 Module mit je 6 ECTS-Punkten aus einem der Bereiche: Je Modul eine Prüfung Je Modul eine Prüfung Je Modul eine Prüfung General Management & Economics Finance & Information Operations & Information Management Strategy & Information Modulgruppe D: Masterarbeit Summe: Masterarbeit mit 30 ECTS-Punkten 120 ECTS-Punkte Eine Masterarbeit bb) Satz 5 wird gestrichen. b) Abs. 2 wird wie folgt geändert: aa) bb) In Satz 1 werden die Worte Im Masterstudiengang Economics and Public Policy durch die Worte In den Modulgruppen B und C ersetzt. Nach Satz 2 wird folgender neuer Satz 3 angefügt: 3 Weitere Wahlpflichtmodule können bestimmt werden; diese werden im Modulhandbuch gemäß 1 Abs. 3 bekanntgegeben. c) Abs. 3 wird gestrichen und die Absätze 4 und 5 werden zu den Absätzen 3 und 4. d) Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) 1 In der Modulgruppe C Minor stehen vier Bereiche ( General Management & Economics, Finance & Information, Operations & Information Management und Strategy & Information zur Verfügung. 2 Der Student/die Studentin hat einen Bereich zu wählen. 3 Der Bereich General Management & Economics umfasst alle Module des Masterstudiengangs Economics and Public Policy der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in der jeweils gültigen Fassung. 6. In 17 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort Absatz durch die Bezeichnung Abs. ersetzt. 5

6 7. In der Überschrift zu 23 werden die Worte der Elternzeit durch die Worte dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ersetzt. 8. Die Tabelle in der Anlage 2: Module und Zuordnung zu Modulgruppen erhält folgende Fassung: 6

7 Anlage 2: Module und Zuordnung zu Modulgruppen Signatur Modulbezeichnung Lehrform (V= Vorlesung; Ü = Übung; S = Seminar) Leistungspunkte Pflicht (P)/ Wahlpflicht (WP)) Dauer des Moduls (Anzahl SWS) Prüfungsform 1 Fortgeschrittene Methoden: WIW 5006 Computational Macroeconomics V + Ü 6 P 4 K/H WIW 5007 Mikroökonomik (Master) V + Ü 6 P 4 K/H WIW 5220 Ökonometrie V 6 P 4 K Major/Minor Economics: WIW 5160 Gesundheitsökonomik Health Economics V + Ü 6 WP 4 K/RP WIW 5159 Wettbewerbstheorie und politik V + Ü 6 WP 4 K/M/H WIW 5153 Finanzintermediation und Regulierung (Stabilität im Finanzsektor) V + Ü 6 WP 4 K/M/H WIW 5161 Umweltökonomik V + Ü 6 WP 4 K WIW 5163 Finanzwissenschaftliche Steuerlehre V + Ü 6 WP 4 K WIW 5226 Politische Ökonomie V + Ü 6 WP 4 K WIW 5166 Berechenbare Generationenmodelle V + Ü 6 WP 4 H Minor Finance & Information: WIW 5047 Seminar Finanzmarktökonometrie S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5023 International Accounting Advanced I: Rechnungslegung Internationaler Unternehmen V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5002 Empirische Kapitalmarktforschung V + Ü 6 WP 4 K/M 1 K= Klausur; M=mündliche Prüfung; H= Hausarbeit; S=Seminararbeit; kms=kombinierte mündliche Prüfung und Seminararbeit; RP=Referate/Präsentationen 7

8 WIW 5026 Financial Engineering und Structured Finance V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5193 Methoden der Controllingforschung S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5181 MTax10 Masterseminar Taxation I S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5211 MTax11 Masterseminar Taxation II S 6 WP 4 S/kMS/RP Minor Operations & Information Management: WIW 5223 Decision Optimization V + Ü 6 WP 4 K WIW 5072 Supply Chain Management I V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5096 Performance Analysis of Stochastic Systems V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5224 Analytics & Optimization: Methods & Software S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5090 Seminar Health Care Operations Management S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5089 Health Care Operations Management V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5102 Advanced Management Support V + Ü 6 WP 4 K/M WIW 5227 Revenue Management V + Ü 6 WP 4 K/M Minor Strategy & Information: WIW 5109 Consumer Behavior: Hausarbeit (Empirische Forschung) S 6 WP 4 H WIW 5115 Corporate Governance: Research S 6 WP 4 S/kMS/RP WIW 5138 Advanced Services Marketing V + Ü 6 WP 4 K WIW 5094 Information Systems Research S 6 WP 4 S WIW 5093 Global E Business and Electronic Markets V + Ü 6 WP 4 K/RP WIW 5225 Management: Globale Nachhaltigkeit V + Ü 6 WP 4 K WIW 5133 Human Resources: Personalmanagement V + Ü 6 WP 4 K 8

9 3 Inkrafttreten (1) 1 Diese Satzung tritt zum 1. März 2017 in Kraft. 2 Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Economics and Public Policy vor dem Wintersemester 2017/2018 begonnen haben, führen ihr Studium gemäß der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Economics and Public Policy der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 25. Mai 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Februar 2016, zu Ende. (2) 1 der Satzung gilt ab dem Wintersemester 2017/2018 für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Economics and Public Policy vor dem Wintersemester 2017/2018 begonnen haben. (3) 2 der Satzung gilt für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Economics and Public Policy an der Universität Augsburg zum Wintersemester 2017/2018 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der Erweiterten Universitätsleitung der Universität Augsburg vom 17. Mai 2017 und der Genehmigung der Präsidentin der Universität Augsburg durch Schreiben vom 24. Mai 2017, Az. M Augsburg, den 24. Mai 2017 I. V. gez. Prof. Dr. Werner Schneider Vizepräsident Die Satzung wurde am 24. Mai 2017 in der Universität Augsburg, Universitätsverwaltung, Zi. 2057, niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 24. Mai 2017 durch Anschlag in der Universität Augsburg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 24. Mai

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