Universitätsstadt Tübingen Vorlage 242/2013 Fachabteilung Stadtplanung Sandra Gmehling, Telefon: Gesch. Z.: 71/
|
|
- Volker Feld
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Universitätsstadt Tübingen Vorlage 242/2013 Fachabteilung Stadtplanung Sandra Gmehling, Telefon: Gesch. Z.: 71/ Datum Beschlussvorlage zur Vorberatung im zur Vorberatung im zur Behandlung im Ortschaftsrat Hirschau Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung Gemeinderat Betreff: Bebauungsplan "Ortsdurchfahrt Hirschau" - Beschluss einer Veränderungssperre Bezug: 413/2012 Anlagen: 1 Anlage 1_Veränderungssperre Anlage zur Veränderungssperre Beschlussantrag: Die Satzung über eine Veränderungssperre (Anlage 1) wird nach 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) und 4 Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. Ziel: Zur Sicherung der Planungen im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ortsdurchfahrt Hirschau soll eine Veränderungssperre beschlossen werden. Vorhaben und Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die von der Veränderungssperre erfasst werden, unterliegen einem Bau- bzw. einem Veränderungsverbot. Durch Erteilung einer Ausnahme nach 14 Abs. 2 BauGB kann dieses im Einzelfall überwunden werden. Begründung: 1. Anlass / Problemstellung Für die Ortschaft Hirschau stellt die Ortsdurchfahrt (L371) eine wesentliche Verbindungsund Erschließungsstraße dar. Von ihr aus werden die nördlich und südlich gelegen Bereiche der Ortschaft erschlossen. Entlang der Ortsdurchfahrt befinden sich neben Wohnnutzungen
2 viele öffentlichkeitswirksame Nutzungen, wie z. B. Läden zur Versorgung der Ortschaft, Gaststätten wie auch die Verwaltungsstelle selbst. Darüber hinaus stellt die L 371 eine zentrale Verbindungsachse dar, die von Tübingen über Hirschau nach Wurmlingen und weiter in Richtung Rottenburg führt. Bei der Baurechtsbehörde wurde ein Baugesuch eingereicht, mit dem die Errichtung einer Werbefläche für wechselnde Fremdwerbung an einem Gebäude entlang der Ortsdurchfahrt in der Kingersheimer Straße beantragt wurde. Die beantragte großflächige Fremdwerbeanlage hat eine Größe von ca. 3,60 m auf 2,60 m (9,36 m²) und soll mit einem Rahmen an einer Gebäudewand angebracht werden. Diese Gebäudewand ist von der Ortsdurchfahrt aus sehr gut einsehbar. Der Ortschaftsrat Hirschau hat erhebliche Bedenken gegen dieses Vorhaben. Fremdwerbeanlagen stellen nicht störende gewerbliche Anlagen dar, die über die bestehenden Regelungen zur Art der baulichen Nutzung entlang der Ortsdurchfahrt in Hirschau zumindest in Teilbereichen der Ortsdurchfahrt heute zulässig wären. Gestalterische Regelungen zu Werbeanlagen gibt es in Hirschau bislang nicht. Das Baugesuch für die Werbeanlage an der Ortsdurchfahrt Hirschau gibt Anlass dafür, die bestehenden planungsrechtlichen Regelungen zur Art der baulichen Nutzung zu überprüfen und zu differenzieren. Die planungsrechtlichen Regelungen sollen durch gestalterische Regelungen ergänzt werden. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich. Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Ortsdurchfahrt Hirschau mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Daraufhin wurde die beantragte Werbeanlage (s. oben) durch die Baurechtsbehörde bis zurückgestellt. Da die Zurückstellungszeit für die beantragte Werbeanlage am endet, soll nun zur Sicherung der Planungen für den kompletten Bereich eine Veränderungssperre erlassen werden. 2. Sachstand Entlang der Ortsdurchfahrt Hirschau existieren verschiedene Ortsbaupläne und Bebauungspläne. Bezüglich der Art der baulichen Nutzung sind zumindest in Teilbereichen der Ortsdurchfahrt nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig. Gestalterische Regelungen gibt es nur eingeschränkt. Eine Ortsbildsatzung, über die ein Rahmen für die Zulässigkeit u.a. von Werbeanlagen definiert ist, gibt es in Hirschau nicht. Mit dem Bebauungsplan Ortsdurchfahrt Hirschau sollen bezüglich der Art der baulichen Nutzung künftig differenzierte Regelungen über die Zulässigkeit von Nutzungen getroffen werden. Ergänzt werden sollen diese planungsrechtlichen Regelungen durch gestalterische Regelungen, sogenannte örtliche Bauvorschriften. Dadurch soll die Ortsdurchfahrt als zentrale Verbindungsachse von Tübingen nach Wurmlingen und Rottenburg städtebaulich und gestalterisch erhalten und gestärkt werden. Für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften hat die Verwaltung bereits eine Bestandsaufnahme vorhandener Werbeanlagen durchgeführt. Um verbindliche Aussagen zur Art der baulichen Nutzung treffen zu können, ist ein Lärmgutachten erforderlich. Das Lärmgutachten ist in Bearbeitung, mit gesicherten Ergebnissen wird bis zum Sommer 2013 gerechnet. Sobald die Ergebnisse des Lärmgutachtens vorliegen, arbeitet die Verwaltung ein
3 städtebauliches und gestalterisches Konzept aus, das dann in einen Bebauungsplanentwurf und einen Entwurf für örtliche Bauvorschriften einfließt. Die Verwaltung rechnet damit, dass der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften im Herbst 2013 in die Gremien eingebracht werden kann. Damit die städtebaulichen Ziele für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Ortsdurchfahrt Hirschau gesichert werden, soll im Bereich der Ortsdurchfahrt Hirschau nun eine Veränderungssperre erlassen werden. 3. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt, dem Beschlussantrag zu folgen. Zur Sicherung der Planungen im Bereich Ortsdurchfahrt Hirschau wird eine Veränderungssperre erlassen. 4. Lösungsvarianten Verzicht auf eine Veränderungssperre: Der Bauantrag zur Errichtung einer Werbefläche für wechselnde Fremdwerbung an einem Gebäude entlang der Ortsdurchfahrt in der Kingersheimer Straße müsste positiv beschieden werden, wodurch die zentrale Funktion der Ortsdurchfahrt städtebaulich und gestalterisch erheblich beeinträchtigt würde. 5. Finanzielle Auswirkung Keine. Dauert die Veränderungssperre allerdings länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (vgl. 18 BauGB). 6. Anlagen Satzung über eine Veränderungssperre mit Lageplan vom (Anlage 1)
4 Anlage 1 zur Vorlage 242/2013 Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich Ortsdurchfahrt Hirschau Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat am xx.xx.2013 aufgrund von 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 1509) und 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am (GBl. S. 65,68) folgende Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich (1) Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat am beschlossen, den Bebauungsplan Ortsdurchfahrt Hirschau aufzustellen. Maßgebend ist der Geltungsbereich, wie er im Lageplan vom dargestellt ist. Für den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ortsdurchfahrt Hirschau wird gemäß Lageplan vom (Anlage zu dieser Satzung) eine Veränderungssperre beschlossen. 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ( 1) dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten. 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten (1) Die Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft. (2) Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf diese Frist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach 15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Tübingen, den xx.xx Baubürgermeister Cord Soehlke
5 Kapellenweg Oberer Weg Kreuzlinger Weg Ankerstraße Riedkelterweg Schützenstraße Weinbergweg Hirschhalde Blumbergstraße Riedstraße Wurmlinger Straße Wiesenweg Obergärtenweg Spitzbergstraße Im Keltergarten Kreuzlinger Weg Im Öschle Hofweg Kingersheimer Straße Im Reutele Kingersheimer Straße Kirchplatz Ringstraße Lenaustraße Bondeweg Theodor- Eichendorffstraße Theodor-Storm-Straße Storm-Straße Lämmleweg Jahnstraße Schulstraße Burgstraße Burgstraße Jahnstraße Hohenberger Straße Hohenberger Straße Brünnelesweg Grabenstraße Fährenweg Hakenweg Heerweg Dischingerweg Bebauungsplan "Ortsdurchfahrt Hirschau" Maßstab: ohne Datum: Industriestraße Stadtplanung Anlage zur Veränderungssperre
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße
MehrAmtsblatt Stadt Halberstadt
Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 25/2014 vom 15.10.2014 Inhaltsverzeichnis: Satzung der Stadt Sankt Augustin über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
MehrAlle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter:
Inhaltsverzeichnis ErneuteBekanntmachungmitRückwirkungzum06.07.2016überdenEr lassdersatzungübereineveränderungssperrefürdasgrundstückrauer Werth4,WuppertalBarmen ErneuteBekanntmachungmitRückwirkungzum11.07.2016überdenEr
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 21.06.2018 Nr. 16/ S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Marktplatz" in der Gemarkung Büren - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 2. Erlass
Mehr32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5
32. Jahrgang Braunschweig, den 10. Mai 2005 Nr. 5 Inhalt Seite Satzung gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke in der, Gemarkung Geitelde, Bereich Bahnhof Beddingen...
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 444 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 36 Freitag, 2. September 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises
MehrErgänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6
Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 L 6 - Neuharlinger/Altharlinger Sieltief Jann Berghaus Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Berghaus,
MehrAmtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.
Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,
MehrAmtsblatt der Stadt Warstein
Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen
MehrAmtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg
Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg Herstellung: Stadt Wolfsburg, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann,
MehrSatzung. Für die innerhalb der folgenden Grenzen liegenden Flächen wird eine Veränderungssperre erlassen:
Satzung vor 6/50 der Stadt Bad Kreuznach über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Bad Kreuznach Zwischen Roßstraße, Mühlenteich und
MehrUniversitätsstadt Tübingen Vorlage 308/2014 Fachabteilung Stadtplanung Marietta Rienhardt, Telefon: Gesch. Z.: 71/
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 308/2014 Fachabteilung Stadtplanung Marietta Rienhardt, Telefon: 07071-204-2764 Gesch. Z.: 71/ Datum 05.09.2014 Beschlussvorlage zur Kenntnis im zur Behandlung im Ortsbeirat
MehrNr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen
- 1 - Nr. 06 Stadt Grevenbroich 21.02.2018 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Gu 37 Sondergebiet Einzelhandel Zur Wassermühle
Mehr77 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beschluss zur Ergänzung der städtebaulichen Zielsetzungen -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 33 DATUM : 20.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 77 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Beschluss
MehrPlansicherung. 1
Plansicherung www.krautzberger.info 1 Plansicherungsinstrumente Zurückstellung von Baugesuchen: 15 BauGB Veränderungssperre: 14 BauGB Teilungsgenehmigung: 19 BauGB weggefallen seit 20.6.2004 Vorkaufsrechte:
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter
Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114
MehrGemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 27.09.2017 Nummer: 10/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrSatzung. über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung)
Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung) Aufgrund des 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
MehrT O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:
T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:
MehrNiederschrift. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr
Niederschrift Gremien öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Datum Donnerstag, 21.05.2015 Ort/Raum Sitzungssaal des Rathauses Sitzungsbeginn 18:30 Uhr Sitzungsende 21:10 Uhr Die Sitzung war
MehrSatzung der Gemeinde Vörstetten über
Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
Mehr2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:
2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung
MehrSatzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
MehrSatzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über
Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
MehrGemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage
Sitzungsvorlage Gemeinde Neukirch Gremium Sachbearbeiter Telefon e-mail Datum der Sitzung Gemeinderat 07.03.2016 Herr Riedesser 07528/92092-19 Riedesser@neukirch-gemeinde.de öffentlich Aktenzeichen Teilakte
MehrSatzung der Gemeinde Biberach über
Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
MehrAmtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrVorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung
Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 208/2017 Stuttgart, 24.03.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
MehrAmtsblatt. 9. Jahrgang - Nr Februar 2018
Amtsblatt 9. Jahrgang - Nr. 4 9. Februar 2018 Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen - (13) Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenbau NRW - (14) Bekanntmachung über Listennachfolger nach 45 Kommunalwahlgesetz
MehrSTADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2017 -öffentlich- AZ 022.31 Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen
MehrÖffentliche Bekanntmachung
S t a d t S t u t e n s e e L a n d k r e i s K a r l s r u h e Öffentliche Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses für das Umlegungsgebiet
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrAusgabe 1, Jahrgang 2018, vom
Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom 24.01.2018 Inhaltsverzeichnis: 1. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees zur Änderung einer öffentlichen Grünfläche Friedhof in Sondergebiet Krematorium im
MehrVorlage für: Stadtrat. Sachverhalt in der Anlage Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 121 "Bahnfiächen Insel"
Stadt Lindau (Bodensee) ^ Amt/Abt.: 60/6011 Az.: Datum: 17.02.2017 Drucksache: 1-013/2017 TOP: öffentliche Sitzung Vorlage für: Stadtrat am: 22.02.2017 Betreff: Sachverhalt in der Anlage Veränderungssperre
MehrBeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung
Telefon: 233-22857 233-28628 Telefax: 233-24215 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/33 P II/33 V Veränderungssperre Nr. 647 Martin-Kollar-Str. 4 Flurstück Nr. 108/1 Gemarkung
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung
MehrVorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 17.01.2018 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.02.2018 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre
MehrStadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrBeratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
BU Nr. 222 / 2013 Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7.11.2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2013 TOP 4. Anpassung der kommunalen Einvernehmensregelungen
MehrÖrtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe
Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe Stadtteil Springe Präambel Aufgrund der 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.1995*
MehrBekanntmachung. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Bekanntmachung nach 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung. Seite 1 von 8 I. Umlegungsbeschluss
MehrBebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren Inhalt 1 Inhalt Was ist ein Bebauungsplan? 3 Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 4 Phase 1: Aufstellungsbeschluss 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung
MehrSTADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich-
STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober 2017 -öffentlich- Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrAmtsblatt für die Stadt Braunschweig
Amtsblatt für die 37. Jahrgang Braunschweig, den 30. Juni 2010 Nr. 11 Inhalt Seite Auslegung einer Flächennutzungsplanänderung... 41 Auslegung eines Bebauungsplanes... 41 Satzung über die Anordnung einer
MehrSanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. 142 Abs. 3 BauGB
Sanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. Abs. BauGB I. Sanierungssatzung Auf Grund des Abs. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. August
MehrEntwurf. Stadt Osterholz Scharmbeck
Stadt Osterholz Scharmbeck Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen im Bereich der Ortsdurchfahrt in der Ortschaft Scharmbeckstotel (Werbeanlagensatzung) Entwurf Inhaltsübersicht Präambel
MehrS A T Z U N G. über ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des geplanten Gewerbegebiets "Bernrain"
S A T Z U N G über ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des geplanten Gewerbegebiets "Bernrain" Aufgrund von 25 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. vom 8.12.1986
MehrAmtsblatt der Gemeinde Stemwede
Amtsblatt der Gemeinde Stemwede Stemwede, den 26. März 2018 Jahrgang 2018, Nr. 3 Inhalt A. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Stemwede 14 Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe des Amtsblattes der
MehrB E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung
MehrB ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs
AZ 621.4164 Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen Offenlage des Entwurfs 27.11. 27.12.2017 AZ 621.4164 SATZUNG der Gemeinde BODMAN-LUDWIGSHAFEN über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Sportplatz Ludwigshafen
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 7. Jahrgang Dinslaken, 28.03.2014 Nr. 7 S. 1-9 Inhaltsverzeichnis Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 318 (Bereich
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrDie Erhaltungssatzung Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz ist außer Kraft getreten.
WICHTIGER HINWEIS: Die Erhaltungssatzung Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz ist außer Kraft getreten. Dieser Bereich wurde in zwei Teile aufgeteilt und es gibt jetzt zwei neue Satzungen Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße
MehrBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81
MehrGemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 7 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des
MehrBekanntmachungen des Landratsamtes
Herausgeber: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon 0 84 31/57-0 Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8 12 Uhr Erscheint Bezugspreis jeden jährlich
MehrErgebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom
Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 26.04.2018 TOP 1 - Bekanntgaben der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat
MehrSanierungssatzung der Stadt Angermünde
Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des
MehrBebauungsplan: Bahnhofstraße nördlicher Teil im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße
Gemeinde Sandhausen Ortsbauamt Laufende Bebauungsplanverfahren Durch Gemeinderatsbeschlüsse sind derzeit mehrere Bebauungspläne aufgestellt und im laufenden Verfahren befindlich. Die Geltungsbereiche sind
MehrGemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof
Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde
MehrS a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom
S a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom 16.04.2007 Aufgrund 74 Abs. 1 Ziffer 2 der Landesbauordnung (LBO) vom 08.08.1995 (Gbl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBebauungsplan Arbach-Quartier Teil Nord und Süd ; Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. 25 BauGB
Stadt Pfullingen Den 20.12.2017 AZ.: 501-Rie Gemeinderatsdrucksache Nr. 09/2018 1. Sitzung des Bauausschusses am 23. Januar 2018 -nichtöffentlich- 2. Sitzung des Gemeinderats am 6. Februar 2018 -öffentlich-
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrStadt Bad Doberan Umlegungsausschuss
Stadt Umlegungsausschuss 1. Umlegungsbeschluss 1.1. Ermächtigung Die Verwirklichung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 sowie in einem Teilbereich des Bebauungsplanes
MehrFachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung
MehrÖrtliche Bauvorschrift über die Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Gebäude mit mindestens 1 Wohnung (Kfz-Stellplatzsatzung)
Örtliche Bauvorschrift über die Einschränkung der Stellplatzverpflichtung für Gebäude mit mindestens 1 Wohnung (Kfz-Stellplatzsatzung) vom 8. Mai 2017 Inhaltsübersicht Seite 1 Räumlicher und sachlicher
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrBebauungsplan: Bahnhofstraße nördlicher Teil im Bereich Friedrich-Ebert-Straße und Poststraße
Gemeinde Sandhausen Ortsbauamt Laufende Bebauungsplanverfahren Durch Gemeinderatsbeschlüsse sind derzeit mehrere Bebauungspläne aufgestellt und im laufenden Verfahren befindlich. Die Geltungsbereiche sind
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrZuständigkeitsordnung 10.12
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ostbevern Gem. 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostbevern hat der Rat der Gemeinde Ostbevern am 13. März 2008 folgende Zuständigkeitsordnung
Mehr(Vorkaufsrechtssatzung) vom 14. November Gemeinderatsbeschluss: 14. November Rechtsaufsichtliche Genehmigung:
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 143, 144/11, 144/2, 145/20 und 145/23, jeweils Gemarkung Unterbiberg () vom 14. November 2016 Gemeinderatsbeschluss:
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt. 26. Jahrgang Nr Juli Gemeinde Ostseebad Binz
Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 10 06.Juli 2018 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1725. Bekanntmachung Beschlussfassung
MehrStand W 5 Satzung über die Zulassung von Werbeanlagen und Automaten (2003)
Stand 23.07.2004 W 5 Satzung Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698) sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 75 Abs. 3-4 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden
MehrSatzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom
für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
Mehr- Amtsblatt - der Stadt Marl
185 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 47. Jahrgang Freitag, 5. Oktober 2018 Nummer 22 Inhalt Seite I. Einladung zur Sondersitzung des Rates 186 II. III. Bekanntmachung
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
Mehr- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang
Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln Nr. 4 Ausgabetag: 25. Jahrgang 15.03.2017 Inhalt Seite 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach 10 BauGB gemäß Bekanntmachungsanordnung vom
MehrJahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:
03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
MehrDer Bebauungsplan STADT ESSLINGEN AM NECKAR STADTPLANUNGS- UND STADTMESSUNGSAMT
STADT ESSLINGEN AM NECKAR STADTPLANUNGS- UND STADTMESSUNGSAMT Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens Aufstellungsbeschluss Beschluss durch den Ausschuss für Technik und Umwelt des Gemeinderates (ATU) Amtliche
Mehrdes Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd Stadt Neustadt a. Rbge., Kernstadt Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAmtsblatt. 8. Jahrgang - Nr August 2017
Amtsblatt 8. Jahrgang - Nr. 21 17. August 2017 Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen - (70) über die Auslegung des Beteiligungsberichtes der Stadt Düren für das Kalenderjahr 2014 - (71) Aufstellung und frühzeitige
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Gifhorn. XXXIV. Jahrgang Nr. 3 Ausgegeben in Gifhorn am Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn XXXIV. Jahrgang Nr. 3 Ausgegeben in Gifhorn am 20.03.07 Inhaltsverzeichnis Seite A. BEKANNTMACHUNGEN DES LANDKREISES - - - B. BEKANNTMACHUNGEN DER STÄDTE, GEMEINDEN
MehrUniversitätsstadt Tübingen Vorlage 408/2015 Fachabteilung Stadtplanung Henzler, Matthias Telefon: Gesch. Z.: /
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 408/2015 Fachabteilung Stadtplanung Henzler, Matthias Telefon: 204 2659 Gesch. Z.: / Datum 04.11.2015 Beschlussvorlage zur Vorberatung im Ortschaftsrat Unterjesingen
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrBezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 14.06.2017 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.07.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre
MehrPräambel. Teil B Text
Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom
MehrNr Bebauungsplan der Städte M...394
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 22 Ausgegeben in Lüdenscheid d am 05.06.2013 Jahrgang 2013 Inhaltsverzeichnis 02.06.2013 Gemeinde Schalksmühle 28.05.2013 Stadt Lüdenscheid
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Mehr