Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Immobilienwirtschaft

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1 Teil B Anlage VII zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Immobilienwirtschaft ZPA/ BA-IMMO 1

2 1. Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Im Bachelorstudiengang Immobilienwirtschaft umfasst das Grundlagenstudium 4 Studiensemester und das Vertiefungsstudium ein praktisches Studiensemester sowie 2 Studiensemester. Das Grundlagenstudium schließt mit der Bachelorvorprüfung, das Vertiefungsstudium mit der Bachelorprüfung ab. Zu den Prüfungen des Vertiefungsstudiums werden Studierende auch dann zugelassen, wenn sie noch offene Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenstudium haben. Die in der Anlage VII.1 bezeichnete Semesterfolge ist aufeinander und modular aufgebaut. Bei der Bezeichnung der Module und der Veranstaltungen wurden englische Fachbegriffe dann verwandt, wenn sinnentsprechende deutsche Begriffe nicht branchenüblich sind. 1.2 Praktische Studiensemester Das praktische Studiensemester ist grundsätzlich im 5. Studiensemester zu absolvieren. Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden mindestens 5 Monate in einem Ausbildungsbetrieb mitarbeiten, um praktische Erfahrungen und Kenntnisse zur Ergänzung und Vertiefung der Lehrinhalte der Studiensemester zu erwerben. Bestandteil des Praktischen Studiensemesters ist das Praktikanten-Begleitseminar, das didaktisch in ein Vor- und Nachbereiterseminar aufgeteilt wird. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. Das praktische Studiensemester kann auf Antrag durch eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt werden, wenn diese Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und nach abgeschlossener Berufsausbildung eine hauptberufliche, qualifizierte mehrjährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf nachgewiesen wird und in der Berufsausbildung sowie in der nachfolgenden Berufstätigkeit die Ausbildungsinhalte des praktischen Studiensemesters hinreichend vermittelt wurden. Die hinreichende Vermittlung der Ausbildungsinhalte wird in einem Kolloquium von mindestens 30 Minuten Dauer von zwei professoralen Mitgliedern des Studiengangs überprüft. Auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise zur Berufsausbildung und zur Berufstätigkeit sowie auf Empfehlung der Prüfer im Kolloquium entscheidet der Leiter des Praktikantenamts über den Erlass des praktischen Studiensemesters. Ein Erlass des praktischen Studiensemesters befreit nicht von den zum praktischen Studiensemester gehörenden Modulen. Diese Prüfungsleistungen sind zu erbringen. 1.3 Auslandsstudium Die Studienleistungen des 3. oder 4. Semesters können an einer ausländischen Hochschule erbracht werden. Sollen die Studienleistungen an der Partnerhochschule als gleichwertige Studienleistungen anerkannt werden, so a) müssen die belegten Lehrveranstaltungen den Modulen zuordenbar sein und b) muss pro Modul, in der Regel mindestens die in der SPO angegebene Anzahl an ECTS Credits erbracht werden. Welche Fächer an der Partnerhochschule zu belegen sind, richtet sich nach den Lehrveranstaltungen, die für die Learning Agreements mit der jeweiligen Partnerhochschule ausgehandelt wurden und im Modulhandbuch veröffentlicht sind. Werden die Vorgaben des Learning Agreements nicht erfüllt, ist eine Anerkennung von erbrachten Studienleistungen auch nur für einzelne Module möglich. Die Gesamtnote einer Modulgruppe errechnet sich bei mehreren erbrachten Prüfungsleistungen in der Modulgruppe entsprechend dem Verhältnis der ECTS-Punkte der mit den Prüfungsleistungen verbundenen Veranstaltungen. Sollten sich die Bewertungskriterien für die Studienleistungen (Credits, Units, u.a.), die im Ausland erbracht werden, von dem in Deutschland gebräuchlichen Europäischen System zur Anerkennung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) unterscheiden, findet eine Umrechnung statt. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss nach Rücksprache mit dem zuständigen Hochschulbeauftragten für Auslandsangelegenheiten. 1.4 Vertiefungsstudium Im Vertiefungsstudium sind die Module zu Programmen zusammengefasst, wobei ein Programm einem thematischen Schwerpunkt entspricht. Die Studierenden müssen 6 Module wählen, wobei das Modul A Allgemeines Management verpflichtend für alle zu wählen ist. Entsprechend der Programmwahl des ZPA/ BA-IMMO 2

3 Studierenden sind die ersten 3 Module (B D) eines Programms zu wählen, 2 weitere Module können frei aus einem anderen Programm, aus den Ergänzungsmodulen oder auch aus anderen Studiengängen der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt an den Standorten Geislingen und Nürtingen gewählt werden. Sofern sich wesentliche inhaltliche Überschneidungen mit den Modulen ergeben, kann der Studiendekan die Möglichkeit der Wahl der Module aus anderen Studiengängen beschränken. Die Anmeldung erfolgt direkt zu Beginn des 6. Semester. Für den Fall, dass mehr als 25 Studierende ein Modul bzw. Programm belegen, kann von der Studiengangleitung eine Zulassungsregelung getroffen werden. Bei der Wahl von Modulen aus anderen Studiengängen sind die jeweiligen Zulassungsregelungen zu beachten. Gemäß 2 (4) Allgemeiner Teil kann die Studiengangleitung im Einvernehmen mit dem Dekan in begründeten Einzelfällen auch ein Modul anbieten, für das sich weniger als 5 Studierende angemeldet haben. 1.5 Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen sind gemäß den tabellarischen Übersichten dieser Anlage zu erbringen. Wird eine Prüfungsleistung nicht erfolgreich erbracht, sind die Studierenden automatisch zu dem nächstfolgenden Termin im nächsten Prüfungszeitraum angemeldet, welcher außerhalb des praktischen Studiensemesters liegt. Liegt der nächstfolgende Termin im praktischen Studiensemester oder integriertem Auslandssemester, können die Studierenden diesen Termin auf eigenen Wunsch trotzdem wahrnehmen. In diesem Fall ist jedoch eine explizite Prüfungsanmeldung durch die Studierenden notwendig. Im praktischen Studiensemester oder integriertem Auslandssemester können maximal zwei Prüfungsleistungen nachgeholt werden. Ein Vorziehen von Prüfungsleistungen in das praktische Studiensemester oder integriertem Auslandssemester ist ausgeschlossen. Die Prüfungen werden im Regelfall während des Prüfungszeitraumes abgenommen. Sie können jedoch in Einzelfällen auch semesterbegleitend abgenommen werden. Die Bekanntgabe der Termine erfolgt bei Vorlesungsbeginn. Besondere Prüfungstermine für Wiederholende oder Nachholende können während der Vorlesungszeit festgelegt werden. Die Nachholtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Setzt sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilen zusammen (H, K, R, V), so obliegt es dem Prüfer, wie er diese Teile gewichtet. Die Gewichtung ist vor der ersten Lehrveranstaltung durch Aushang bekannt zu machen. Die Prüfungsleistung kann nur als Ganzes wiederholt werden. Eine Wiederholung von Teilen im Fall des Nichtbestehens oder Nichtantritts (auch krankheitsbedingt) ist ausgeschlossen. In den Modulen bzw. in den Modulteilen, in denen die Prüfungsleistung nicht in Form einer Klausur erbracht werden, kann Anwesenheitspflicht aus didaktischen Gründen vorausgesetzt werden. Für diesen Fall muss ein Aushang zu Anfang des Vorlesungsbetriebs hierzu erfolgen. 1.6 Notengewichtung Die Notengewichtung für das Zeugnis ist in Abschnitt 3 geregelt. 1.7 Unterrichtssprache Unterrichts- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Falls Lehrveranstaltungen abweichend davon auf Englisch abgehalten werden, so wird dies den Studierenden spätestens zu Anfang des Vorlesungsbetriebs mitgeteilt. Lehrveranstaltungen, die immer auf Englisch abgehalten werden, sind mit E gekennzeichnet. Die Entscheidung darüber, ob eine Lehrveranstaltung auf Deutsch oder auf Englisch abgehalten wird, trifft die Studiengangleitung im Einvernehmen mit den entsprechenden Lehrpersonen. Die Prüfung erfolgt in der Regel in der jeweiligen Unterrichtssprache. ZPA/ BA-IMMO 3

4 Legende CR D/E H K M Mo NF PL R = Credits = Veranstaltungen des Moduls finden teilweise auf Englisch statt = Hausarbeit = Klausur (Dauer in Minuten angegeben) = mündliche Prüfung (Dauer in Minuten angegeben) = Monate = Notenfaktor = Prüfungsleistung = Referat SWS = Semesterwochenstunden V = veranstaltungsbegleitende Prüfungsleistung (z.b. schriftliche Kurzdarstellung, Kurzreferat, computerbasierte Prüfungen oder Tests) zu einzelnen oder mehreren Lehrveranstaltungen eines Moduls ZPA/ BA-IMMO 4

5 2. Module und Prüfungsleistungen Tabelle 1 Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS PL NF kungen Grundlagenstudium Praxis Art/ Dauer I.1. Allgemeine BWL I K I.2. Quantitative Methoden K I.3. General Studies I H/R/V/ K D/E I.4. Immobilien und Bautechnik I H/R/V/K 90 5 I.5. Rechtsgrundlagen K 90 6 H/R/V/ II.1. Allgemeine BWL II K II.2. VWL I K 90 5 II.3. Vertrags- und Wirtschaftsrecht K II.4. Immobilien und Bautechnik II H/R/VK 90 6 H/R/V/K 90 D/E II.5. General Studies II III.1. EDV H/R/V/K 90 5 III.2. VWL II K 90 5 III.3.Immobilieninvestment und -finanzierung H/R/V K III.4. Privates Immobilienrecht K III.5. Immobilienbewertung H/R/V/ K 60 5 H/R/V/K 45 D/E III.6. General Studies III IV.1. Öffentliches Immobilienrecht K 90 5 IV.2. Immobilien Marketing H/R/V/K 60 6 IV.3. Projektentwicklung H/R/VK 60 5 IV.4. Portfolio- und Risikomanagement H/R/V/ K IV.5. Immobilien Management H/R/V/K 90 7 Grundlagenstudium gesamt ZPA/ BA-IMMO 5

6 Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. Bemer- Übersicht / Module CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS PL NF kungen Vertiefungsstudium Praxis Art / Dauer V. Praktisches Studiensemester / 30 1 R 0 Praktikanten-Begleit-Seminar VI.1. Modul A Allgemeines 8 6 H/R/V 8 Management VI.2.-4 Modul B D aus einem H/R/V/K Programm VII freiwählbare Module VII:3. Bachelorarbeit 10 4 Mo 10 VII.4. Mündliche Prüfung 2 M 20 2 Vertiefungsstudium gesamt Insgesamt ZPA/ BA-IMMO 6

7 Tabelle 2 Detailübersicht Programme und Module im Vertiefungsstudium Semester VI und VII Programm: Modul: ASSET MANAGEMENT WOHNUNGS- WIRTSCHAFT IMMOBILIEN- BANKING IMMOBILIEN- BEWERTUNG Ergänzungsmodule (frei wählbar) Modul A Allg. Management Z Entrepreneurship Z Modul B Projekt und Seminar Y Projekt und Seminar Y Projekt und Seminar Y Projekt und Seminar Y Kommunikation und Konfliktmanagement Z Modul C Asset Management Z Management in der Wohnungswirtschaft Z Bank Management Z Advanced Valuation Methods Z International Management Z Modul D Property Management Z Technical Due Wohnungswirtschaft und Gesellschaft Z Advanced Finance Z Diligence Z Spezielles Immobilienrecht Z Facility Management Z Y Z Prüfungsleistung besteht aus H, R, V Prüfungsleistung besteht aus K 90 Minuten, H, R, V Das Modul A ist Pflicht für alle. Entsprechend der Programmwahl müssen die Module B - D als Pflichtteil gewählt werden, 2 weitere Module können frei aus anderen Programmen, aus den Ergänzungsmodulen bzw. aus anderen Studiengängen gewählt werden. Jedes Modul entspricht dem Umfang von 8 ECTS und 6 SWS. ZPA/ BA-IMMO 7

8 3. Notengewichtung 3.1 Bachelorvorprüfung Die Gewichtung der einzelnen Module für die Note der Bachelorvorprüfung entspricht den Credits der Module. Übersicht / Module CR Notengewichtung Grundlagenstudium I.1. Allgemeine BWL I 8 8 I.2. Quantitative Methoden 6 6 I.3. General Studies I 5 5 I.4. Immobilien und Bautechnik I 5 5 I.5. Rechtsgrundlagen 6 6 II.1. Allgemeine BWL II 9 9 II.2. VWL I 5 5 II.3. Vertrags- und Wirtschaftsrecht 6 6 II.4. Immobilien und Bautechnik II 6 6 II.5. General Studies II 4 4 III.1. EDV 5 5 III.2. VWL II 5 5 III.3.Immobilieninvestment und -finanzierung 6 6 III.4. Privates Immobilienrecht 5 5 III.5. Immobilienbewertung 5 5 III.6. General Studies III 5 5 IV.1. Öffentliches Immobilienrecht 5 5 IV.2. Immobilien Marketing 6 6 IV.3. Projektentwicklung 5 5 IV.4. Portfolio- und Risikomanagement 6 6 IV.5. Immobilien Management 7 7 Grundlagenstudium Gesamt ZPA/ BA-IMMO 8

9 3.2 Bachelorprüfung Die Gewichtung der einzelnen Module für die Note der Bachelorprüfung orientiert sich an den Credits der Module, mit Ausnahme des praktischen Studiensemesters. Die Noten der Prüfungsleistungen des Grundlagenstudiums fließen zu 50% und die Noten der Prüfungsleistungen des Vertiefungsstudiums fließen zu 100% in die Abschlussnote der Bachelorprüfung ein. Übersicht Module CR % Notengewichtung Grundlagenstudium I.1. Allgemeine BWL I 8 50% 4 I.2. Quantitative Methoden 6 50% 3 I.3. General Studies I 5 50% 2,5 I.4. Immobilien und Bautechnik I 5 50% 2,5 I.5. Rechtsgrundlagen 6 50% 3 II.1. Allgemeine BWL II 9 50% 4,5 II.2. VWL I 5 50% 2,5 II.3. Vertrags- und Wirtschaftsrecht 6 50% 3 II.4. Immobilien und Bautechnik II 6 50% 3 II.5. General Studies II 4 50% 2 III.1. EDV 5 50% 2,5 III.2. VWL II 5 50% 2,5 III.3.Immobilieninvestment und 6 50% 3 -finanzierung III.4. Privates Immobilienrecht 5 50% 2,5 III.5. Immobilienbewertung 5 50% 2,5 III.6. General Studies III 5 50% 2,5 IV.1. Öffentliches Immobilienrecht 5 50% 2,5 IV.2. Immobilien Marketing 6 50% 3 IV.3. Projektentwicklung 5 2,5 IV.4. Portfolio- und Risikomanagement 6 50% 3 IV.5. Immobilien Management 7 50% 3,5 Grundlagenstudium Gesamt Vertiefungsstudium V. Praktisches Studiensemester 30 0% 0 VI.1. Modul A Allgemeines Management 8 100% 8 VI Module B-D eines Programms % 24 VII frei wählbare Module % 16 VII.3. Bachelorarbeit % 10 V.II.4. Mündliche Prüfung 2 100% 2 Vertiefungsstudium gesamt Insgesamt ZPA/ BA-IMMO 9

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