Leitfaden für Eiprodukte aus dem KAT- System. KAT Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v.

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1 Leitfaden für Eiprodukte aus dem KAT- System Version 3.0 Januar 2014 ersetzt Version 2.0 vom September KAT Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v.

2 KAT - Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v. Geschäftsführer: Caspar von der Crone Konrad-Zuse-Platz Bonn Telefon Telefax Internet: info@kat.ec Wichtiger Hinweis: Der vorliegende Leitfaden ist Eigentum von KAT. Auf Grund der Urheberrechte ist es untersagt, den Leitfaden in Gänze oder Auszugsweise zu vervielfältigen. Verstöße gegen die Urheberrechte werden verfolgt.

3 Inhalt PRÄAMBEL KAT - der Verein für Kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v. KAT - Eiprodukte 1. EINFÜHRUNG 1.1 Geltungsbereich 1.2 Definitionen 2. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN 2.1 Teilnahmevoraussetzungen 2.2 Allgemeine Betriebsdaten 2.3 Warenmeldungen 2.4 Trennung KAT- Ware / Nicht- KAT- Ware 3. KONTROLLEN UND TEILNAHMEBESTÄTIGUNG 3.1 Durchführung der Kontrollen 3.2 Teilnahmebestätigung 4. KRISENMANAGEMENT 5. DATENBANK - DATENNUTZUNG / DATENSCHUTZ ANHANG: MITGELTENDE UNTERLAGEN: Anmeldeformular Checkliste zur Systemteilnahme Datenbank Benutzerdokumentation Leitfaden zur Meldung von CSV-basierten Daten Leitfaden Administrative Buchprüfung Seite 1 von 5

4 Präambel KAT - der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v. ist in Deutschland und den benachbarten EU-Ländern die bedeutendste Kontrollinstanz bei der Prüfung von Eiern aus der alternativen Hennenhaltung (Freiland-, Boden- und Biohaltung). Nahezu alle auf dem deutschen Markt im Lebensmitteleinzelhandel angebotenen Eier tragen das KAT-Prüfsiegel. Die Zahl der Mitgliedsbetriebe ist seit der Gründung im Jahre 1995 ständig gewachsen. Die wesentlichen Ziele von KAT beinhalten: 1. die Festlegung und Umsetzung einheitlicher Anforderungen in allen EU-Ländern für die Boden-, Freiland- und Biohaltung von Legehennen unter Berücksichtigung tierschutzrelevanter Themen; 2. die Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von alternativ produzierten Eiern, um den Missbrauch mit falsch etikettierter Ware auszuschließen; 3. Transparenz für den Verbraucher durch das Internetportal KAT - Eiprodukte Mit dem Verbot der konventionellen Käfighaltung gewinnen Eier aus alternativen Haltungsformen für die Produktion von Eiprodukten an Bedeutung und werden vermehrt vom Lebensmittelhandel und von der Nahrungsmittelindustrie nachgefragt. Seitens der Eierwirtschaft ist eine klare Abgrenzung und Kennzeichnung von Eiprodukten, welche aus Eiern aus alternativen Haltungen hergestellt worden sind, erforderlich. Um die tatsächliche Herkunft der Eier für die Eiprodukte- bzw. Nahrungsmittel-Produktion nachweislich sicherzustellen, wird ein datenbankgestütztes Kontrollsystem mit Absicherung der Warenbewegungen etabliert. KAT-Eiprodukte dürfen ausschließlich aus Eiern von KAT-zertifizierten Legebetrieben hergestellt werden, d.h. nur KAT - Eier dürfen zur Herstellung von KAT-Eiprodukten verwendet werden. Nur so ist eine stufenübergreifende Herkunftssicherung über die gesamte Prozesskette vom Legebetrieb über das Eiproduktewerk bis zur Nahrungsmittelindustrie zu gewährleisten. Eine Auslobung von Eiprodukten bzw. daraus hergestellte Nahrungsmittel mit dem Zeichen Herkunft der Eier kontrolliert durch KAT ist erst möglich, wenn dieser Nachweis erbracht worden ist. Seite 2 von 5

5 1. Einführung 1.1 Geltungsbereich Der vorliegende Leitfaden wurde für Eiprodukte bzw. daraus hergestellte Nahrungsmittel entwickelt und gilt für alle Unternehmen, die Eiprodukte / Nahrungsmittel aus Eiern von zugelassenen KAT- Betrieben herstellen, vorbehandeln, verarbeiten bzw. in den Verkehr bringen. 1.2 Definitionen Unternehmen: Als Unternehmen wird die Verwaltung des jeweiligen KAT-Mitgliedes bezeichnet. Betriebsstandorte: Jedes Unternehmen besitzt mindestens einen Betriebsstandort, dessen Stammdaten erfasst werden müssen. Betriebsstandorte können z.b. ein Produktionswerk oder ein Haltungsbetrieb sein. Ein Betriebsstandort ist immer an eine postalische Adresse gebunden. Zu einem Betriebsstandort können mehrere Ställe gehören. Erzeugerbetrieb (Legebetrieb): Betrieb, in dem Eier für den menschlichen Verzehr gewonnen werden. Eiprodukte: Erzeugnisse, die aus Eiern, ihren verschiedenen Bestandteilen oder deren Mischungen hergestellt worden sind; die Erzeugnisse können flüssig, konzentriert, getrocknet, kristallisiert, gefroren, tiefgefroren oder fermentiert sein. Sie dürfen nur aus Eiern von Hühnern hergestellt worden sein. Diesen Erzeugnissen können andere Lebensmittel oder Zusatzstoffe beigegeben werden. Abweichend von der EU-Norm werden innerhalb der KAT-Systematik immer die Eiprodukte dokumentiert, solange sie auch in der Deklaration der jeweiligen Mischung / des jeweiligen Lebensmittels genannt werden müssen. Eiproduktewerk: Betrieb, in dem Eiprodukte hergestellt, d.h. Eier vorbehandelt oder behandelt werden. Mischbetrieb / Weiterverarbeiter: Betriebe, die Eiprodukte erhalten und diese Erzeugnisse zu sogenannten Compounds für die Nahrungsmittelindustrie mischen bzw. weiterverarbeiten. Nahrungsmittelindustrie: Betrieb zur Weiterverarbeitung von Eiprodukten zu Fertigprodukten, wie z.b. zu Keksen, Kuchen, Eierlikör, Nudeln. Handelsunternehmen: Unternehmen in denen die Vermittlung und Vermarktung (Einkauf/Verkauf) der Ware mit eigenem Namen und/oder Rechnungsstellung erfolgt, ohne dass ein physischer Bezug zur Ware besteht (Händlertätigkeit). Rohware: Unbehandeltes Ausgangserzeugnis. Dies kann z.b. die Stückware Ei sein. Seite 3 von 5

6 Halbfabrikat: Fertig erzeugte Vorprodukte (z.b. Eiprodukte), welche entweder zur späteren Verarbeitung im eigenen Unternehmen auf Lager gelegt oder an andere Unternehmen geliefert und dort fertig produziert werden. Fertigwaren (Nahrungsmittel): Produkte, welche direkt an den Verbraucher abgegeben und nicht weiterverarbeitet werden. 2. Allgemeine Voraussetzungen 2.1 Teilnahmevoraussetzungen Für die Teilnahme der Eiproduktewerke / Nahrungsmittelindustrie am Kontrollsystem ist die Zertifizierung nach einem von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannten Standard (z.b. IFS, BRC, FSSC 22000) obligatorisch. Sollte es während der Zertifikatslaufzeit zu einem Zertifikatsentzug kommen oder das Zertifikat nicht erneut ausgestellt werden, ist hierüber umgehend die KAT - Geschäftsstelle zu informieren. Weiterhin muss jeder teilnehmende Betrieb mengenbezogene Warenmeldungen in Form von Wareneingangs- und Warenausgangsmeldungen in die KAT-Datenbank eintragen. 2.2 Allgemeine Betriebsdaten Eine Betriebsübersicht mit folgenden Inhalten ist zu erstellen: Adresse des Unternehmens mit sämtlichen Betriebs-/Produktionsstandorten unter Nennung der Betriebsart (gem. Definition 1.2), Ansprechpartner und Vertretung, Telefon- und Faxnummer, -Adresse, Registriernummer (Veterinärkontrollnummer), Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikats eines durch die GFSI anerkannten Standards. 2.3 Warenmeldungen Um am KAT-Datenbanksystem teilnehmen zu können, melden sich die Unternehmen bei der KAT- Geschäftsstelle an und erhalten nach Registrierung die Zugangsdaten für die Datenbank (s. Mitgeltende Unterlage Checkliste zur Systemteilnahme ). Die Meldungen über die Warenbewegungen innerhalb der Prozesskette müssen wöchentlich gemäß Vorgabe in die Online-Datenbank eingetragen werden (s. Mitgeltende Unterlage Datenbank Benutzer-Dokumentation ). Die Zugangsdaten müssen von allen Betrieben vertraulich behandelt werden. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten sind die Betriebe verantwortlich. Die Warenmeldungen sind in Form von Wareneingangsmeldungen und Warenausgangsmeldungen vorzunehmen. Dabei umfassen die Warenmeldungen alle die für die Rückverfolgbarkeit und Plausibilitätsprüfung notwendigen Daten, wie z.b. im Wareneingang den Lieferanten, das Lieferdatum, die Menge der gelieferten Rohware bzw. bei Anlieferung von Halbfabrikaten den Artikel, die Menge sowie die Haltungsform. Im Warenausgang müssen beispielhaft der Warenempfänger, der ausgelieferte Artikel, die Haltungsform sowie die ausgelieferte Menge gemeldet werden. Der Eigehalt der Seite 4 von 5

7 jeweils gehandelten Eiprodukte muss auf den Stufen Eiproduktewerk/Mischbetrieb als Trockenmassenäquivalent Ei (rechnerisches Gewicht der zusatzfreien Trockensubstanz in kg) angegeben werden. Bei den wöchentlichen Wareneingangs- und Warenausgangsmeldungen sind folgende Punkte zu beachten: 1. Es muss immer die auf den Lieferscheinen des Wareneingangs dokumentierte und erhaltene Menge an KAT-Ware in die Datenbank eingetragen werden, auch wenn eventuell nur eine Teilmenge hiervon zu KAT -Ware weiterverarbeitet wird. 2. Um einen Plausibilitätsbezug zu den gemeldeten Mengen des Wareneingang herstellen zu können, muss im Warenausgang immer die gesamte Menge, der aus KAT-Rohstoffen bzw. KAT-Halbfabrikaten hergestellten Produkte gemeldete werden, unabhängig davon ob diese als KAT -Ware weitervermarktet werden oder nicht (s. hierzu auch Datenbank Benutzer- Dokumentation; Kapitel 4 Warenmeldungen ). 3. Erfolgt auf den Lieferpapieren des Warenausganges (Rechnungen/Lieferscheinen) keine Kennzeichnung der Ware als KAT -Ware, so ist diese Ware damit endgültig aus dem KAT- Rückverfolgbarkeitssystem heraus und darf auch zu keinem späteren Zeitpunkt mehr als KAT -Ware vermarktet werden. 4. Nicht-KAT (System)-Ware (= Fremdware) muss nicht gemeldet werden. 5. Eine wöchentliche Nullmeldunge ist vorzunehmen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine KAT-Ware bezogen bzw. vermarktet worden ist. 2.4 Trennung KAT- Ware / Nicht- KAT- Ware Für alle Teilnehmer der Prozesskette gilt die Sicherstellung der Mengenströme. Für die am KAT- System teilnehmenden Eiproduktewerke / Nahrungsmittelindustrie bedeutet dies die Verpflichtung zur eindeutigen und jederzeit nachvollziehbaren Trennung der Mengenströme von KAT- und Nicht- KAT-Ware, auch in buchhalterischer Weise. Eine Verwechslungs- bzw. Vermischungsgefahr von KAT- mit Nicht-KAT-Ware ist auszuschließen. Sollte eine räumlich getrennte Lagerung von KATund Nicht-KAT-Ware nicht möglich sein, müssen die Waren entsprechend eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. 3. Kontrollen und Teilnahmebestätigung 3.1 Durchführung der Kontrollen Bei den Kontrollen handelt es sich um administrative Buchprüfungen zur Sicherstellung des Warenflusses. Es werden Dokumentenprüfungen und physischen Kontrollen (Rohwaren-, Zwischenprodukt- und Fertigwarenlager) in den Produktionswerken durchgeführt (s. Mitgeltende Unterlage Leitfaden Administrative Buchprüfungen ). Für die Durchführung der Kontrollen wird mindestens vierteljährlich ein unabhängiges Prüfinstitut von KAT beauftragt. Darüber hinaus werden die Warenmeldungen in die KAT-Datenbank durch die KAT-Geschäftsstelle regelmäßig kontrolliert. Die administrative Kontrolle gliedert sich in zwei Stufen: 1. Erfüllung der Vorgaben eines von der GFSI anerkannten Standards durch Vorlage gültiger Zertifikate. Seite 5 von 5

8 2. Plausibilitätskontrolle des KAT-Warenflusses in Form von administrativen Belegprüfungen als Mengenbilanz Wareneingangs- zu Warenausgangsmeldungen sowie Kontrolle des betriebsinternen Rückverfolgbarkeitssystems anhand einer bzw. mehrerer ausgewählter Stichproben. Grundlage für die Plausibilitätsprüfung auf den Stufen Eiproduktewerk / Mischbetriebe ist der Mengenabgleich über die zusatzfreie Trockensubstanz Ei in kg. 3.2 Teilnahmebestätigung Nach Vorlage des unterschriebenen Teilnehmervertrages erhält das teilnehmende Unternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme am KAT-Eiprodukte-System. Nach erfolgreich durchgeführter administrativer Kontrolle wird von KAT eine offizielle Bestätigung über die bestandene administrative Buchprüfung ausgestellt. 4. Krisenmanagement Für Krisenfälle muss ein Krisenplan mit klaren Verantwortlichkeiten sowie eine aktuelle Telefonliste, welche die Erreichbarkeit verantwortlicher Personen außerhalb der Betriebszeiten sicherstellt, vorliegen. Der Krisenplan ist mindestens jährlich zu testen und ggf. zu aktualisieren. Erkennt der Systemteilnehmer / Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht und/oder hat er Grund zu der Annahme, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Lebensmittel möglicherweise die Gesundheit des Menschen schädigen kann, so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende Lebensmittel vom Markt zu nehmen. Ist hiervon Systemware (KAT-Eiprodukte) betroffen, ist die KAT - Geschäftsstelle umgehend zu informieren. Zum Schutze des KAT-Systems ist in diesem Fall der Systemteilnehmer weiterhin verpflichtet sein Krisenmanagement in enger Abstimmung mit der KAT-Geschäftsstelle durchzuführen. D.h. der Geschäftsstelle sind unverzüglich alle notwendigen Unterlagen/Informationen zur Bewertung/Einordung und Begleitung der Krisensituation zur Verfügung zu stellen. Aussagen gegenüber Medien, die sich auf die Anforderungen/Grundlagen des KAT-Systems beziehen, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Seite 6 von 5

9 5. Datenbank - Datennutzung / Datenschutz Die vom Systemteilnehmer in das KAT-Datenbanksystem eingestellten Daten werden auf dem Internetserver, dem Rechnersystem und auf Datensicherungsmedien gespeichert. Alle Daten werden nach dem aktuellen Stand der Technik gegen Veränderungen von Seiten Dritter geschützt. Die Stammdaten werden nicht an Dritte übermittelt und dienen ausschließlich der Teilnehmerverwaltung durch KAT zu administrativen Zwecken. Der Teilnehmer stimmt der Speicherung und Verwendung der von ihm eingepflegten Stammdaten zu den genannten Verwaltungszwecken ausdrücklich zu. Die vom Teilnehmer eingegebenen Meldungsdaten werden mit den entsprechenden Daten der vorund nachgelagerten Produktions- und Vertriebsstufen verknüpft. Nur der Teilnehmer und die KAT- Geschäftsstelle hat Zugriff auf die von ihm eingegebenen Meldungsdaten. Soweit der Teilnehmer eine Bewegung an eine nachgelagerte Stufe gemeldet hat, kann diese nachgelagerte Stufe das Vorhandensein sowie das Datum der Meldung einsehen. Ausschließlich KAT-Systemteilnehmer haben Zugriff auf die Datenbank. Eine Weitergabe von Daten an Stellen außerhalb des Systems ( die Öffentlichkeit ) erfolgt grundsätzlich nicht. Die KAT Geschäftsstelle hat umfassende Zugriffsrechte auf die Daten der Teilnehmer und überblickt die Mengenströme durch sämtliche beteiligte Produktions- und Vertriebsstufen zum Zwecke der Plausibilitätsprüfung. Seite 7 von 5

10 Antrag auf Systemteilnahme Eiprodukte Per Fax: 0049 (0228) KAT - Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.v. Holbeinstr Bonn Ich/wir stellen Antrag auf Systemteilnahme als: Eiproduktewerke Nahrungsmittelindustrie Registrier-Nr./Veterinärkontrollnummer: Kopie eines Zertifikates eines von der GFSI anerkannten Standards ist in der Anlage beigefügt / wird nachgereicht Angaben zum Produktionsstandort: Name / Firma: Ansprechpartner: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Telefon: / Homepage: Telefax: USt.-ID/BTW/VAT-Nr.: Ihre Unternehmens-/Korrespondenzanschrift (falls abweichend vom Produktionsstandort) Name / Firma: Ansprechpartner: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort: Telefon: / Homepage: Telefax: USt.-ID/BTW/VAT-Nr.: Zahl der verarbeiteten Eier pro Jahr (Tonnen): Freilandhaltung:.. Bodenhaltung: Biohaltung:.. Herstellung folgender Produkte: KAT-Warenbezug: Es werden ausschließlich Rohwaren (Eier/Eiprodukte) bzw. Halbfabrikate aus KAT geprüften Betrieben eingesetzt: Ja Nein Namentliche Auflistung der Vorlieferanten: Ort, Datum Stempel, Unterschrift Anhang

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