Stadt Lauterbach. Bebauungsplan Bäumenwiese, 1. Ergänzung. Begründung
|
|
- Helmut Jobst Bayer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bebauungsplan Bäumenwiese, 1. Ergänzung Begründung Planstand: Entwurf 12/2017
2 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele Lage und Abgrenzung des Gebiets, Bestandsübersicht Planungserfordernis, Vorgaben, Rahmenbedingungen Ziele der Raumordnung Flächennutzungsplan Planaufstellungsverfahren Festsetzungen Berücksichtigung fachgesetzlicher Belange Bodenordnung... 9 Seite 2 von 9
3 1 Anlass, Grundlagen, Ziele Unter der Adresse An der Ritsch 31 sind die Grundstücke 150 und 151 (Flur 13) mit einem Wohnhaus bebaut. Es ist geplant, das vorhandene Gebäude durch ein neues Wohnhaus zu ersetzen. Aufgrund veränderter eigentumsrechtlicher Verhältnisse sind die Grundstücke erschließungstechnisch neu dem Buchenweg zuzuordnen. Aktuell besteht über den Buchenwegs eine Zufahrt zu den Grundstücken. Im betreffenden Abschnitt ist der Buchenweg jedoch nicht ausgebaut und nicht gewidmet. Das bestehende Wohngebäude An der Ritsch 33 und die westlich angrenzenden Freiflächen (Flur 13, Flurstück 254/15 und 254/14) werden in die Planung einbezogen, um die neu zu schaffende Zuwegung über den Buchenweg, den neuen Anliegerweg, sowie die erforderlichen Stellplätze für den geplanten Wohnhausneubau auf den nördlich gelegenen Grundstücken nachzuweisen. Desweiteren ist das bestehende Wohnhaus Nr. 33 derzeit dem Außenbereich zugeordnet. Dieses wird mit Einbeziehung in die vorliegende Planung in seinem Bestand planungsrechtlich abgesichert. Auch für das Wohnhaus Nr. 33 ist die Neuordnung der verkehrlichen Anbindung erforderlich. Diese erfolgt derzeit über den Parkplatz des Krankenhauses von Süden. Die Zustimmung hierzu wird mittelfristig seitens des Krankenhauses nicht mehr erteilt und eine direkte Zufahrt über die östlich verlaufende Straße An der Ritsch ist aus topographischen Gründen nicht möglich. Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Anschluss an das vollständig erschlossene und bebaute Wohngebiet (Bebauungsplan Bäumenwiese ). Die vorhandene Bebauung ist genehmigt, wegen der formell nicht gegebenen Erschließung und der Lage außerhalb des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Bäumenwiese ist das Plangebiet dem Außenbereich zugeordnet. Eine Neubebauung entspricht der städtebaulichen Zielsetzung der. Die für die Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche-Bestand dargestellt. Die Neunutzung bebauter Flächen entspricht den städtebaulichen Geboten zur Innenentwicklung. 2 Lage und Abgrenzung des Gebiets, Bestandsübersicht Das Plangebiet umfasst in der Flur 13 der Gemarkung Lauterbach die Flurstücke 150 und 151, 254/14 und 254/15 sowie ein Teilstück der Wegeparzelle 557 in der Verlängerung des Buchenweges und die Flurstücke 373/1 (Wegeparzelle) und 153/1, 153/2, 153/3 und 153/4 teilweise. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca m². Die Flächen liegen topografisch am oberen Ende des Baugebiets Bäumenwiese und sind nach Nordosten exponiert. Ca. 50 m südlich (Luftlinie) befindet sich das Gelände des Krankenhauses. Im Norden grenzt unmittelbar das Wohngebiet Bäumenwiese an, im Westen der waldbestandene Eichköpfel. Ein geschotterter Waldweg verläuft durch das Plangebiet. Der Weg ist gleichzeitig Versorgungstrasse für wichtige Wasserleitungen. Südlich davon befindet sich das in die Planung einbezogene Wohnhaus. Im Süden grenzen die Flächen des Krankenhauses an. Im Westen verläuft die Straße An der Ritsch. Das nördliche Wohnhaus ist über die vorhandenen örtlichen Straßen Liebigstraße und Buchenweg im Wohngebiet Bäumenwiese erschlossen. Das südliche Wohnhaus ist derzeit über den Parkplatz des Krankenhauses von Süden verkehrlich angebunden. Diese Seite 3 von 9
4 Zustimmung wird mittelfristig seitens des Krankenhauses nicht mehr erteilt. Eine direkte Zufahrt über An der Ritsch ist aus topographischen Gründen nicht möglich. Die Parzellen innerhalb des Plangebietes sind mit zwei Wohnhäusern und Garagen bebaut, die Freiflächen sind teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen, zum Teil gärtnerisch gestaltet. Abbildung 1: Das Plangebiet im Luftbild Bildquelle: Geoportal Hessen 3 Planungserfordernis, Vorgaben, Rahmenbedingungen Das vorhandene nördliche Wohnhaus steht auf den Flurstücken 150 und 151. Aufgrund von Veränderungen an den Grundstücken 153/1 bis 153/4 ist der Anschluss an die Straße An der Ritsch weggefallen. Die Zufahrt ist über den Buchenweg organisiert, der in Höhe des Grundstücks jedoch nicht ausgebaut ist und auch nicht als Erschließungsstraße gewidmet ist. Der Planbereich ist nicht im Bebauungsplan Bäumenwiese und nicht in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Bäumenwiese erfasst. Damit ist weder das bestehende Wohnhaus formell erschlossen noch kann eine Neubebauung genehmigt werden. Das südlich bestehende Wohngebäude liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Erweiterung des Geltungsbereiches um die beiden südlichen Parzellen dient der planungsrechtlichen Absicherung des Bestandes und der optimierten verkehrlichen Anbindung beider Wohngebäude. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlage wird der Bebauungsplan Bäumenwiese ergänzt. Seite 4 von 9
5 3.1 Ziele der Raumordnung Bebauungspläne sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Die Raumordnungsziele sind im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 und im Regionalplan Mittelhessen 2010 verankert. Abbildung 2: Regionalplan Mittelhessen (2010) (Ausschnitt): Der Planbereich liegt innerhalb des Vorranggebiets Siedlung-Bestand, die Planung entspricht den Zielen des Regionalplans. Seite 5 von 9
6 3.2 Flächennutzungsplan Neben den übergeordneten Zielen der Raumordnung ist das Entwicklungsgebot des 8 BauGB, nach dem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, planungsrechtliche Rahmenbedingung. Nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes liegt der Geltungsbereich größtenteils innerhalb der dargestellten Wohnbauflächen-Bestand. Im südwestlichen Bereich überplant der vorliegende Bebauungsplane einen Teil der im Flächennutzungsplan dargestellte Gehölz-Sukzessionsfläche mit der Anliegerstraße. Der vorliegende Bebauungsplan wird gem. 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, wonach die Vorschriften des 13a BauGB gelten. Gem. 13b Satz 1 BauGB wird auf die Vorschriften des 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB verwiesen. Hiernach kann der Bebauungsplan auch bei Abweichung von dessen Darstellungen aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan ist anschließend im Wege der Berichtigung anzupassen. Abbildung 3: Flächennutzungsplan Lauterbach (Ausschnitt) 4 Planaufstellungsverfahren Mit dem Bebauungsplan werden derzeit bebaute Grundstücke, wobei für das nördliche der Ersatz des bestehenden Wohngebäudes durch einen Neubau ansteht, formell überplant. Faktisch sind die erfassten Grundstücke und die Bebauung Teil der bestehenden Baugebiete. Gemäß 13b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden. Seite 6 von 9
7 Voraussetzungen hierfür sind: 1. Maximal zulässige Grundfläche i.s.d. 19 Abs. 2 BauNVO von weniger als m². 2. Begründung der Zulässigkeit von Wohnnutzung auf diesen Flächen 3. Anschluss der überplanten Flächen an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. 4. Es muss sich um Außenbereichsgrundstücke handeln. Zu 1: Auf den beiden Baugrundstücken können mit Festsetzung der GRZ von 0,3 insgesamt max. ~ 1090 m² überbaut werden. De facto reduziert sich diese Fläche, aufgrund der eng gefassten Baugrenzen. Zu 2: Die Art der zulässigen Bebauung ist mit Reines Wohngebiet ( 3 BauNVO) festgesetzt. Zu 3: Nördlich an das Plangebiet grenzt die vollständig bebaute und als Wohngebiet beplante Ortslage an. Zu 4: Die bereits mit einem Wohnhaus bebauten nördlichen Grundstücke sind planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet, weil die verkehrliche Anbindung derzeit über den im oberen Abschnitt nicht ausgebauten und nicht gewidmeten Buchenweg erfolgt. Auch das südöstliche Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut und planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit über den Parkplatz des Krankenhauses von Süden her. Die langjährige nachbarliche Zustimmung für die Überfahrt des Parkplatzes läuft aus. Übergangsweise wird die Zufahrt noch gestattet, mittelfristig wird das Krankenhaus die Zustimmung nicht mehr erteilen. Eine direkte Zufahrt über An der Ritsch ist auch für das Grundstück Nr. 33 (Flst. 254/15) nicht realisierbar. Die Voraussetzungen für die Anwendung des 13b BauGB sind erfüllt. 5 Festsetzungen Mit der Definition der Art der baulichen Nutzung als Reines Wohngebiet wird die im übrigen Baugebiet Bäumenwiese geltende Nutzungsart aufgegriffen. Es besteht keine Veranlassung, ergänzende Nutzungen zu ermöglichen oder Einschränkungen zu formulieren. Auch die Bestimmungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ = 0,3, GFZ = 0,5, Z = II) werden aus der bestehenden Planung für den Neubau im nördlichen Teilbereich übernommen. Die zulässigen Maße zur baulichen Nutzung werden für das bestehende Wohnhaus Nr. 33 ebenfalls aus der bestehenden Planung, sofern erforderlich, übernommen (GRZ = 0,3, Z = I). Auf eine Definition von Dachform und Dachneigung wird für das exponiert oberhalb des Baugebiets liegende Plangebiet aufgrund der besonderen Geländesituation verzichtet. Für den Neubau sieht die Vorhabenplanung ein flach geneigtes Pultdach vor, das der örtlichen Situation angemessen ist. Die maximal zulässige Gebäudehöhe (Firsthöhe max. 7,50 m) wird beibehalten, angepasst wird die zulässige Traufhöhe (6,50 m - vorher: 5 m). Für das Bestandsgebäude (Nr. 33) ist die maximal zulässige Höhe aufgrund des Flachdaches mit der Festsetzung der maximal zulässigen Oberkante des Gebäudes ausreichend definiert. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch zu massive Baukörper zu vermeiden und um fachliche Anforderungen (Abstand zum Wald) zu berücksichtigen, werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen eng gefasst. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen sind auf dem gesamten Grundstück zulässig. Seite 7 von 9
8 Als Abgrenzung zum westlich anschließenden Wald und dem Neuaufbau eines Waldrandes werden entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Ergänzend gelangen entlang der nördlichen Plangebietsgrenze, zur Gliederung des Hanges sowie zur Abschirmung der Verkehrsfläche ebenfalls Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zur Festsetzung. Der an den Buchenweg zum Plangebiet führende Abschnitt der Zuwegung wird als Verkehrsfläche festgesetzt. Die interne verkehrliche Erschließung des Plangebietes wird über die festgesetzte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Anliegerweg erfolgen. Die Verkehrsfläche ist mit einer Wendeanlage für 3-achsige Müllfahrzeuge ausreichend dimensioniert. Parallel sind Parkplätze vorgesehen, um die erforderlichen Stellplätze für den Wohnhausneubau nachzuweisen. Damit ist die Grundlage geschaffen, die Baugrundstücke formell in das bestehende Erschließungssystem des Baugebiets Bäumenwiese einzubeziehen. Im nordwestlichen Randbereich gelangt eine Fläche für die Errichtung von Stellplätzen und Nebenanlagen zur Festsetzung. Die Fläche für die Errichtung von Stellplätzen und Garagen im nordöstlichen Teil des Plangebietes greift die vorhandene Nutzung auf und sichert diese planungsrechtlich ab. Die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Stadtgrün sichert die vorhandene Nutzung eines mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Bereiches, der durch einen Fußweg das südliche Grundstück mit der Straße An der Ritsch verbindet. Die Festsetzung einzelner Bäume zum Erhalt resultiert aus einer Ortsbegehung mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde und Hessen Forst, wonach diese Bäume aus fachlicher Sicht aufgrund ihrer Größe oder ökologischen Bedeutung (Bäume mit Bruthöhlen) zu erhalten sind. Grundlage für die Festlegung der zu erhaltenden Bäume ist eine topografische Vermessung des Gebiets, die Grundlage des Bebauungsplan Entwurfes war. 6 Berücksichtigung fachgesetzlicher Belange Für den Bebauungsplan sind keine besonderen Anforderungen zur Berücksichtigung öffentlicher Belange erkennbar. In Übernahme der Anregung der Forstbehörden aus dem ersten Beteiligungsverfahren (mit reduziertem Geltungsbereich) hält die neu festgesetzte Baugrenze des geplanten Neubaus den geforderten Mindestabstand von 30 m zum westlich benachbarten Waldrand ein. Die neu geplante Anliegerstraße greift in Gehölzbestände ein. Zur Verwirklichung des Vorhabens ist das Fällen und Roden von Bäumen erforderlich. Hiergegen bestehen keine grundsätzlichen Vorbehalte der Fachbehörden (UNB und Hessen Forst), was im Rahmen eines Ortstermins vorabgestimmt werden konnte. Größere Bäume und Habitatbäume (Bäume mit Bruthöhlen) sind zum Erhalt festgesetzt. Grundlage für die Festlegung der zu erhaltenden Bäume ist eine topografische Vermessung des Gebiets. Sofern Einzelbäume aufgrund ihrer Größe oder als Habitatbäume erhalten werden müssen, sind diese nach erfolgter Vermessung zum Erhalt festgesetzt. Als Abgrenzung gegenüber dem Wald und den Gehölzstrukturen ist zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange eine Anpflanzungsfläche zur Anlage einer Hecke bestimmt. Offene Gewässer, Gewässerrandstreifen, Überschwemmungsgebiete, Grundwasserschutzgebiete oder Heilquellenschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Hinweise auf Altflächen oder Bodenverunreinigungen sind nicht bekannt. Seite 8 von 9
9 Der Bebauungsplan bereitet außer auf dem Flurstück 254/14 (neue Anliegerstraße) keine neue, zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen vor, die Planung entspricht den Anforderungen an den vorsorgenden Bodenschutz. Die Grundstücke sind mit den Medien zur Ver- und Entsorgung voll erschlossen. Mit der Überplanung und Einbeziehung des Buchenweges als Verkehrsfläche wird die bestehende Zufahrt formell als Erschließungsstraße im erforderlichen Umfang gewidmet. Ergänzend wird eine Anliegerstraße in Fortführung des Buchenweges mit einer Wendeanlage geplant, wodurch die Andienung für Müllfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge gesichert ist. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder spezielle artenschutzrechtliche Anforderungen sind nicht betroffen. Ausgewiesene Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Die Planung bereitet kein Projekt vor, für das die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. 7 Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen im Sinne des Baugesetzbuchs werden nicht erforderlich. Lauterbach und Wetzlar, Planbearbeitung: KuBuS architektur+stadtplanung Altenberger Straße Wetzlar Seite 9 von 9
Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrStadt Lauterbach. Bebauungsplan Bäumenwiese, 1. Ergänzung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB) Begründung
Bebauungsplan Bäumenwiese, 1. Ergänzung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB) Begründung Planstand: Entwurf 03/2018 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und Abgrenzung des Gebiets,
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrGEMEINDE BAD WIESSEE
GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrStadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
MehrBegründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrMarktflecken Weilmünster
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Waldfriedhof in der Gemarkung Aulenhausen Begründung Planstand: Entwurf Inhalt 1 Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs...
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Bebauungsplan Gänsestall Süd mit Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Bebauungsplan Gänsestall Süd mit Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung Planstand: Vorentwurf 12/2016 Inhalt 0 Vorbemerkung... 3 1 Anlass, Grundlagen, Ziele...
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrBEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1
GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes
MehrGroße Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan
Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrBegründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh
Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt
MehrBebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung
Stadt Markgröningen Kreis Ludwigsburg Begründung zum Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften ENTWURF Stand 28.01.2016 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrGrundzüge der Planung
GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrBebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung
Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrBEBAUUNGSPLAN NR.98 "ALTER SPORTPLATZ"
BEBAUUNGSPLAN NR.98 "ALTER SPORTPLATZ" (mit örtlichen Bauvorschriften) 1. ÄNDERUNG ENTWURF GEMEINDE OYTEN LANDKREIS VERDEN 2 INHALTSVERZEICHNIS SATZUNG 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
MehrBebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung
Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrMarktflecken Weilmünster
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahnhof Essershausen Städtebauliche Begründung Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und Abgrenzung des Gebiets, Bestandsübersicht... 3 2.1 Vorhabenplanung...4
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrStadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk
Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrAusschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrGemeinde Beselich Ortsteil Obertiefenbach Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 41
Gemeinde Beselich Ortsteil Obertiefenbach Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hauptstraße 41 Begründung (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB) Planstand: Entwurf 02/2018 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen,
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrGemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung
Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 20. März 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Außerdem anwesend: Tina Heller,
MehrGEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG
GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG BEBAUUNGSPLAN BORNFELD IM BODEN ÄNDERUNG 3 GRUNDSTÜCK FL.NR. 1810/7 BAUWEISE DOPPELHAUS VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ausgearbeitet: Bauatelier Dipl.
MehrBebauungsplan Nr. 16 (gem. 13b BauGB) Reines Wohngebiet [WR]»Am Küppel«Gemeinde Gemeinde Hosenfeld OT Hosenfeld Begründung gem.
Bebauungsplan Nr. 16 (gem. 13b BauGB) Reines Wohngebiet [WR]»Am Küppel«Gemeinde Gemeinde Hosenfeld OT Hosenfeld Begründung gem. 9 VIII BauGB Gemeindeverwaltung Hosenfeld Kirchpfad 1 36154 Hosenfeld Landkreis
MehrOffenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:
Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrBEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee
BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee für das Gebiet westlich des Musbeker Weges und östlich der Zentralschule Aufgestellt: Planungsring Mumm+Partner GbR Stand:
MehrMarktflecken Weilmünster. Bebauungsplan Bruchwies, 2. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Bruchwies, 2. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Begründung Planstand: Entwurf 12/2011 Inhalt 1 Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und Abgrenzung des Gebiets... 3 3 Vorgaben, Rahmenbedingungen,
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBebauungsplan. Stadt Ulm Stadtteil Wiblingen. "Alten- und Pflegeheim Kapellenstraße. Begründung zum Bebauungsplan E N T W U R F 180.
Anlage 5 zu GD 120 15 Planbereich 180.2 47 Stadt Ulm Stadtteil Wiblingen Bebauungsplan "Alten- und Pflegeheim Kapellenstraße Begründung zum Bebauungsplan E N T W U R F Ulm, 20.02.2015 1. Inhalt des Flächennutzungsplanes
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
MehrGemeinde Bayerisch Gmain
Gemeinde Bayerisch Gmain Landkreis Berchtesgadener Land 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Streitbichlgebiet im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB BEGRÜNDUNG Fassung: 23.11.2017 - ENTWURF - Inhaltsverzeichnis
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrBebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB)
Rastatt Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Städtebauliche Festsetzungen und Begründung Bebauungsplanentwurf vom 16. Mai 2011 zum erneuten
MehrBebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung -
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Julius-Naeher-Straße - Begründung - Vorentwurf - 2 - Begründung gemäß 9 (8) BauGB Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung
Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober
MehrStand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
MehrStadt Schleswig. Vorhaben- und Erschließungsplan
Stadt Schleswig Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 Wohngebiet zwischen den Grundstücken an der Moltkestraße und Gartenstraße, nördlich der Schubystraße (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Auftraggeber: Baugeschäft
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
MehrBegründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West
Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West 1. Lage des Plangebietes Im Ortsteil Mauerkirchen des Marktes Bad Endorf wurde 1997 für den westlichen Teil die Ortsabrundungssatzung
MehrBegründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.
Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten
MehrBegründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen
zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 17
BEBAUUNGSPLAN NR. 17 "GARTENSTRASSE/EBERHORST" 2. ÄNDERUNG ENTWURF DER STADT ZEVEN LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 7 PLANZEICHNUNG
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrGemeinde Bad Sassendorf
Gemeinde Bad Sassendorf Bebauungsplan Nr. 1 In der Stemecke 4. Änderung im Ortsteil Heppen Begründung zum Entwurf 09.10.2018 Planungsbüro Planquadrat Dortmund Büro für Raumplanung, Städtebau + Architektur
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Offterdinger & Sailer Planbereich 10
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Offterdinger & Sailer Planbereich 10 Begründung - STADTPLANUNGSAMT, 20.03.2012 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Offterdinger & Sailer Begründung 1. Planungsanlass Die Fa.
MehrGEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG
GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße
Mehr05 Begründung. Hinter der Kirche. zur. 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften
05 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Impressum 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
Mehr