Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt!
|
|
- Elsa Bayer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Brände brechen nur da aus, wo es an ihrer Verhütung mangelt! Vorbeugender Brandschutz - ein Stück Verantwortung; wir Unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung bis hin zur Abnahme Ihres Objektes ob Neu- Um- oder Zubau. Dafür setzen wir gerne unsere umfassenden Erfahrungen und Erkenntnisse aus über 80 Jahre Brandschutztätigkeit ein. Brandschutzkonzepte im Hoch- und Tiefbau, Anlagenbau und Verkehrsanlagen für z.b.: Krankenhäuser, REHA-Kliniken, Alten- und Pflegeheime Objekte für größere Menschenansammlung, wie: - Veranstaltungsstätten - Kultureinrichtungen - Sport- und Freizeitanlagen - Bildungs- und Forschungseinrichtungen - Verkaufsstätten wie Einkaufszentren oder Messegebäude - etc. Betriebsobjekte (Industrie / Gewerbe) Verkehrsobjekte (Bahnhof, Flughafen, Tunnelanlagen ) Sonderobjekte, Hochhäuser, Objekte mit gemischter Nutzung, etc. Büro- und Verwaltungsgebäude Beherbergungsstätten Wohnobjekte Details unseres Leistungsbildes Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung Feststellen der einschlägigen Rechtsgrundlagen Erarbeiten einer brandschutztechnischen Stellungnahme, (Brandschutzgrundkonzept, Entrauchung, Feuerwehrumfahrten und Fluchtwege) Zusammenfassen der Ergebnisse und aller Unterlagen
2 Vorentwurfsplanung Feststellen der wesentlichen materiell-rechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften Klären der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz Ermitteln der Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit Erstellen der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes auch unter Berücksichtigung der Schnittstellen zum Bestand für die Dauer des parallelen Bestandes Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten in wirtschaftlicher Hinsicht Prüfung von Alternativen der anlagetechnischen Brandschutzmaßnahme (z. B. Hochdrucknebelanlage statt Sprinkler) Prüfung besonderer anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen Vorabstimmungen mit der Brandschutz-Dienststelle und/oder der Feuerwehr Analyse und Abstimmung mit Behörden über Sondernutzungen bzw. Abweichungen Dokumentation der Vorplanungsergebnisse Integration der Fachplaner Entwurfsplanung Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes Konkretisieren von Anforderungen: - aufgrund des Abstandskonzeptes - hinsichtlich Feuerwehr-Zufahrt/Zugang - an den Löschwasserbedarf (Grundschutz) - aufgrund des Rettungswegkonzeptes - an die Abschnittsbildung - an das Tragwerk - an Bauteile - an Baustoffe, Verkleidungen - Installationen (Schächte/Kanäle) und fallweise an - Löscheinrichtungen - Rauchabzüge inkl. RWA-Konzepterstellung - Dimensionierung - Brandmeldeeinrichtungen, Hausalarm oder elektroakustische Alarmierung - die Sicherheitsbeleuchtung - Aufzüge - Lüftungsanlagen - Funktionserhalt und Netzersatz - Leitungsanlagen - Löschwasser-Rückhaltung Vorgabe der technischen Grundlagen für die Kostenberechnung Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden und/oder Feuerwehr Integration von Fachplanern
3 Struktur Brandschutzkonzept für die Einreichung Aufgabenstellung, Beurteilungsgrundlagen Allgemeine Beschreibung Befund, Objektbeschreibung Bauliche Brandschutzmaßnahmen - Brandverhalten der Bauprodukte (Baustoffe) - Feuerwiderstand der Bauprodukte (Bauteile) - Brandabschnitte, Rauchabschnitte - Haustechnik - Flucht- und Rettungswege - Zugänglichkeit für die Feuerwehr - Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung Technische Brandschutzmaßnahmen (Ausgangsparameter für die Fachplanung) - Brandmeldeanlage - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Automatische Brandbekämpfungssysteme (z. B. Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen usw.) - Erste- und Erweiterte Löschhilfe (z. B. tragbare Feuerlöscher, Wandhydranten usw.) - Alarmierungseinrichtungen - Sicherheits- und Notbeleuchtung - Brandfallsteuerungen - Einrichtungen für den Feuerwehreinsatz - Blitzschutz Betrieblicher und organisatorischer Brandschutz Abwehrender Brandschutz Visualisierung des Brandschutzkonzeptes Das Brandschutzkonzept wird grundsätzlich auf Basis bzw. in Anlehnung der in Österreich anzuwendenden und für das gegenständliche Projekt relevanten Regulative (Gesetze, Normen, Richtlinien usw.) erstellt. Bei Bedarf erfolgt die Ausarbeitung von Äquivalenzmaßnahmen, falls gesetzliche Bestimmungen auf Grund der baulichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten bzw. architektonischen Vorgaben nicht vollständig erfüllt werden können, um auf diese Weise Abweichungen zu kompensieren. Das Brandschutzkonzept wird in jedem Fall unter Berücksichtigung einer sicherheitstechnisch vertretbaren Ausführung (Erfüllung der geforderten Schutzziele) erstellt. Die Visualisierung des Brandschutzkonzeptes beinhaltet die schematische Darstellung der wesentlichen brandschutztechnischen Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes.
4 Genehmigungsplanung Erarbeiten des Erläuterungsberichts mit Darstellung - der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen - des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagetechnischen und betrieblichen Maßnahmen - der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes - sonstiger für den Brandschutz relevanter Planungsinhalte - vorgeschriebener Nachweise Brandschutzpläne als Visualisierung der baulichen Maßnahmen und anlagentechnisches Konzept Begründen von Abweichungen Dokumentation dieser Unterlagen Ausführungsplanung Beraten hinsichtlich der integrierten Fachleistungen bis zu ausführungsreifen Lösungen Mitwirken an der Koordination an brandschutzrelevanten Schnittstellen Fortschreiben des Erläuterungsberichtes Beratung bei Detailplanung/Erarbeitung von Lösungen bei Abweichungen Vorbereitung der Vergabe-Ausschreibung Beratung für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse der Objekt- bzw. Fachplaner (soweit diese von dem Generalplanungsvertrag erfasst sind) für besondere brandschutztechnische Ausführungen. Objektüberwachung (Bauüberwachung) Prüfen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung Stichprobenartige Kontrolle und Dokumentation der Überprüfung von wesentlichen Brandschutzmaßnahmen, mit besonderem Augenmerk auf solchen Leistungen, an deren Ausführung und/oder Überwachung mehrere Gewerke beteiligt sind Mitwirken bei der Vorbereitung des Antrags auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran Dokumentation Zusammenstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen bei Brandschutzeinrichtungen Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen; Brandschutzpläne Erstellen der Brandschutzpläne auf Grundlage von vorhandenen Planunterlagen nach TRVB O 121 und ÖNORM F Die erforderlichen und aktuellen Planunterlagen werden vom Auftraggeber im DWG und PDF Dateiformat übermittelt. Der Brandschutzplan besteht aus Deckblatt Inhaltsverzeichnis Brandalarmplan Lageplan Geschoßpläne Leistungsabwicklung Erstellung des Vorabzuges auf Basis der übermittelten Planunterlagen Begehung und Überprüfung des Objektes, Erfassung der brandschutztechnisch relevanten Details Vidierung der Brandschutzpläne durch die örtliche Feuerwehr Erstellung der Endfassung
5 Erforderliche Unterlagen zur Brandschutzplanung Für die Brandschutzplanung sind im Regelfall nachstehende Unterlagen erforderlich: Aktuelle Planunterlagen Baubeschreibung (Bauweise und Baustoffe) Nutzung von Bereichen und Räumen Angaben zu max. Personenzahlen in den einzelnen Bereichen für die Fluchtwegdimensionierung zusätzliche Unterlagen bei Bestandsobjekten: - vorhandene Bescheide, - Angaben zur Objektänderung (bauliche Maßnahmen, Nutzungsänderungen, ) - Angaben zum vorhandenen baulichen Brandschutz - Angaben zu vorhandenen Brandschutztechnischen Anlagen wie Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Sprinkleranlage, Wandhydranten, Alarmsysteme, Informationen zum bestehenden Organisatorischen- und Abwehrenden Brandschutz (Besonderheiten bezüglich vorbeugender Maßnahmen wie interne und externe Alarmierung, ) Aktenvermerke bzw. Besprechungsprotokolle von Behördengesprächen, etc. Angaben zu den Zuständigen Behördenvertretern z.b. Baubehörde, Gewerbe, Veranstaltung, Feuerwehr, usw. Angaben der anzuwendenden gesetzlichen Grundlagen (falls bereits bekannt) UNSERE LEISTUNGEN FÜR IHRE SICHERHEIT
Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle
Hinweise zur Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten im Landkreis Biberach Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Stand: August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zweck
MehrBrand- und Katastrophenschutzamt. Landeshauptstadt Dresden
Rechtliche Grundlagen der Beteiligung der Feuerwehren im Baugenehmigungsverfahren und zur Durchführung der Brandverhütungschau Fachseminar Vorbeugender Brandschutz in Gliederung Einführung SächsBRKG SächsBO
MehrLEITFADEN ABWEICHUNGEN IM BRANDSCHUTZ UND BRANDSCHUTZKONZEPTE
Seite 1 Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte Ausgabe: Leitfaden RL2 Ausgabe Seite 2 INHALTSÜBERSICHT 0 Vorbemerkungen... 3 1 Anwendungsbereich des Leitfadens... 3 2 Schutzziele...
MehrChantico Brandschutz. Liste der erforderlichen Unterlagen für die Bauüberwachung. Allgemeine Unterlagen
Liste der en Unterlagen für die Bauüberwachung Chantico Brandschutz Zur Ausstellung einer brandschutztechnischen Konformitätsbescheinigung werden nachfolgend aufgeführte Prüfberichte, Verwendbarkeitsnachweise,
MehrSonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses
Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses Rechtsgrundlagen für Krankenhäuser Landes Bauordnung Krankenhaus- Pflegeheimverordnung Brandenburg Richtlinie VdS/VfdB (informativ)
MehrVorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden. In wenigen Minuten hier im Forum Schwein!
Vorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden In wenigen Minuten hier im Forum Schwein! Forum Schwein auf der EuroTier am 19.11.2010 Vorbeugender Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden
MehrFachbauleitung Brandschutz
Fachbauleitung Brandschutz Vortragender: Michael Lischewski Fachbauleitung Brandschutz Seite 1 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept stellt die Grundlage aller erforderlichen baulichen und technischen
MehrSchulung. Feuerwehr. Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren
Schulung Feuerwehr Brandschutz in Heimeinrichtungen für Senioren Inhaltsverzeichnis Fakten Aktuelle Meldungen Besonderheiten Wohnformen Einsatzbeispiel Konsequenzen Brandschutzspezifische Fakten ca. 2-3
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten
AGBF Niedersachsen Arbeitskreis Vorbeugender Brandund Gefahrenschutz LFV-Niedersachsen e.v Fachausschuss Vorbeugender Brandund Umweltschutz Gestaltungsrichtlinien für Feuerwehr-Laufkarten Inhalt: Seite:
MehrWir bieten Ihnen mit Sicherheit ein gutes Gefühl: Elektro- und Gebäudetechnik
Wir bieten Ihnen mit Sicherheit ein gutes Gefühl: Elektro- und Gebäudetechnik TÜV SÜD Industrie Service GmbH Für Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit TÜV SÜD Bei der Errichtung elektrischer
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrIngenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de
Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen
MehrPraktische Lösungsansätze
Objektive Bewertung des brandschutztechnischen Zustands einer Immobilie Praktische Lösungsansätze Marijana Poburski, Dipl.-Ing. Bureau Veritas Construction Services GmbH 1 Schutzziele der Bauordnung Bauliche
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen
MehrSebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation
MehrRechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW
29.10.2015 Prof. Dr.-Ing. Michael Reick Kreisoberbrandrat Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 43 (1) Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich, 43 (2) geeignete Fachplaner Beiträge 47 Baurechtsbehörden
MehrKurzvorstellung Michael Sigesmund. 24 Jahre Erfahrung in der Sicherheitsbranche 10 Jahre S&S GmbH
Kurzvorstellung Geschäftsführer Gesellschafter der S&S GmbH 1983 Gründung Unternehmensberatung Logistik, Organisation, Datenverarbeitung 1984 Gründung CSS GmbH Computer Security Service 1994 Gründungsmitglied
MehrBrandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds
Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse
Mehr0.2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Gesamtinhaltsverzeichnis 0. Seite 1 0. Gesamtinhaltsverzeichnis Die Kapitel sind bei Bedarf in folgende Teile gegliedert: A B C E G P S V W Anforderungen an das Brandverhalten (Bauaufsicht, Schadenversicherer,
MehrLandesstelle für Brandverhütung. des Bundeslandes Niederösterreich
Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich Ausbildungsangebot 2015/2016 Kurs und Seminarüberblick Kurse Modul 1 - Ausbildung zum Brandschutzwart Modul 2 - Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
MehrMerkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten
Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Alarmierungsanlagen Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Allgemeines Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrDie neue Datenträgervernichter DIN 66399
AUSGABE 07 Die neue Datenträgervernichter DIN 66399 Núria i JC; www.piqs.de Nicht alles Gute kommt von oben. Das mussten auch einige New Yorker feststellen, als es auf der jährlichen Thanksgiving-Parade
MehrDie Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap
Die Brandkatastrophe von Titisee-Neustadt am 26.11.2012 Vorbeugender Brandschutz bei Menschen mit Handicap Peter Bachmeier Vorsitzender der Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des DFV
MehrBrandschutz im Genehmigungsverfahren
Brandschutz im Genehmigungsverfahren im Hause oemig + partner Westring 455 24106 Kiel Mail: info@oemig-u-partner.de Web: www.oemig-u-partner.de Seminarablauf Teil 1 Erfordernis von Brandschutznachweisen
MehrInhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen... 14
9 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk
MehrBrandschutz in öffentlichen Gebäuden
Brandschutz in öffentlichen Gebäuden Brandrisiken verhindern um im Ernstfall den Schaden gering zu halten Gerade in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr kann das Thema Brandschutz nicht auf die leichte Schulter
Mehrarchitektur+brandschutz
Einleitung "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
MehrSHG INVEST DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT. lesen, bevor Sie selbst verkaufen...
DAS SOLLTEN SIE UNBEDINGT lesen, bevor Sie selbst verkaufen... Bevor Sie mit uns über Ihre Immobilie reden, sprechen wir mit Ihnen über unser diskretes Verkaufsmarketing. Wir sind der Meinung, dass Sie
MehrAnmeldung einer Veranstaltung
Anmeldung einer Veranstaltung An die Stadtgemeinde Baden Bürgerservice Hauptplatz 1 2500 Baden Ich melde gemäß den Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetzes LGBl. 7070-0 folgende Veranstaltung(en) an:
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrBranchentreff Vorbeugender Brandschutz
Branchentreff Vorbeugender Brandschutz Wechselwirkung Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz Dipl. Ing. (FH) Peter Bachmeier Branddirektor Branddirektion München Vorsitzender des AK VB/G der AGBF Bund
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrSicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE)
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Sicherheitsbeauftragte des Brandschutzes (SIBE) Weisung vom 15. Dezember 2005 20.5 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz
MehrMechatroniker Betrieblicher Auftrag. Antrag für die betriebliche Auftragsarbeit
Antrag für die betriebliche Auftragsarbeit Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden! Gliederung. Antragsdaten / Erklärung Prüfungsteilnehmer(in) 2. Auftragsbeschreibung 2. Titel des betrieblichen
MehrHistorical Viewer. zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15
Historical Viewer zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 1.1 Dokumentation...3 2 Installation... 3 3 Exportieren der Logdatei aus dem ETC 5000... 3 4 Anlegen eines
MehrBrandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten
Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten Qualitätsanforderungen an die Prüfgrundlagen des PrüfSV Dr. Bernhard Ziemann bziemann@tuev-nor.de 1 Inhalt 1. Allgemeine Schutzziele des Brandschutzes
MehrRauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz I
Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Pflege- oder Betreuungseinrichtungen Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe (LWTG) Pflege- oder Betreuung Pflege- oder Betreuung
MehrFreier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606
Über den Autor: Er ist gewerblich tätiger Architekt / Generalplanung und Baubetreuung. Eingetragen in die Architektenliste bei der Architektenkammer Baden - Württemberg unter Nr. 30 494 Freier Sachverständiger
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
Mehrfür den Nahverkehr in städtischen Ballungsräumen die Bau- und Betriebsordnung
DFV-Empfehlung Fachempfehlung Nr. 1/2000 vom April 2000 Brandschutz in Tunnelanlagen Ausgehend von den Bränden in Straßentunneln der letzten Zeit wurde der Brandschutz in Tunneln ausführlich besprochen
MehrEnergieberatung/Energieausweise nach DIN 18 599. Bestandsaufnahme und Planverwaltung. Technisches Gebäudemanagement
Unternehmensprofil Unser Spektrum Planung und Bauleitung Brandschutzfachplanung Energiekonzepte Energieberatung/Energieausweise nach DIN 18 599 Technische Gutachten Bestandsaufnahme und Planverwaltung
MehrWir machen Brandschutz. Seit 1976. Instandhaltung, Reparatur und Wartung von Brandschutztechnik nach DIN-NORM. DIN. www.feuerschutz-roche.
Wir machen Brandschutz. Seit 1976 Instandhaltung, Reparatur und Wartung von Brandschutztechnik nach DIN-NORM. DIN www.feuerschutz-roche.de Wir machen Brandschutz. Seit 1976 Erfahren Sie mehr über uns...
MehrHandbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011
Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Installation... 4 2.1 Voraussetzungen... 4 2.2 Installation... 4 3 Einstellungen und Funktionen... 5 3.1 ankommende
MehrAntwort auf Bieteranfrage 2: Diese Annahme ist richtig.
Bieterfragen und Antworten zum Verhandlungsverfahren vom 28.08.2014 Auftragsbekanntmachung: Medizinsoftwarepaket Lieferung, Einrichtung und Integration eines Krankenhausinformationssystems für die Kliniken
MehrGussnummern-Lesesystem
Gussnummern-Lesesystem Die Einzigartigkeit des visolution-systems liegt in der Verwendung von 3D- Bildverarbeitung. Bei dem Erstellen von Nummern auf Gussteilen kann die Qualität der Gussnummern sowohl
MehrSAFEHOTEL. Qualitätssiegel für Brandschutz in Hotels
SAFEHOTEL Qualitätssiegel für Brandschutz in Hotels Unabhängige und transparente www.safehotel.org 2 Was ist der Safehotel Star? 3 Der Safehotel-Star ist ein Qualitätssiegel für Brandschutz in Hotels und
MehrVerkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015
n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50
MehrDie nachfolgende Tabelle der förderfähigen Leistungen enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen und ist nicht abschließend.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung gemäß der Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient
Mehr1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT)
Arbeitsablauf Registrierungsanforderungen I 1 Der federführende Registrant (Lead Registrant) erstellt das Joint Submission Object (Objekt der gemeinsamen Einreichung) (REACH-IT) - Token-Vergabe - Beitritt
MehrMaßnahmen, der Prüfung von Mobilfunkkapazitäten, dem Brandschutzkonzept, einem Evakuierungsplan bis zu Show-Stop-Szenarios.
Sicherheitskonzepte und Schnittstellen (Burkhard Strelow) Sicherheitskonzepte für Versammlungsstätten werden aus verschiedenen Gründen erstellt: Aus gesetzlichen Erfordernissen heraus oder als Auflage
MehrVDMA 24263. Maximal zulässige Oberflächentemperaturen bei Pumpen in Blockbauweise (Blockpumpen)
VDMA-Einheitsblatt März 2014 VDMA 24263 ICS 23.080 Maximal zulässige Oberflächentemperaturen bei Pumpen in Blockbauweise (Blockpumpen) Maximum permissible surface temperatures for pumps in monobloc design
MehrBrandschutz in Deutschland
Gliederung I. die Säulen der Brandschutzorganisation II. III. IV. das föderale Prinzip Mustervorschriften/ Sonderbauverordnungen Schutzziele V. materielle Anforderungen, beispielhaft VI. Genehmigungsverfahren,
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrWir liefern Antworten! WAS PASSIERT WENN ES BRENNT? FÜR MEHR SICHERHEIT VON DER PLANUNG BIS ZUM BESTAND. Software für die Brandfallsteuermatrix
Software für die Brandfallsteuermatrix WAS PASSIERT WENN ES BRENNT? Wir liefern Antworten! FÜR MEHR SICHERHEIT VON DER PLANUNG BIS ZUM BESTAND Ein Geschäftsfeld der IT Frankfurt GmbH BASIX Was ist das?
MehrB E R A T U N G S S T E L L E FÜR BRAND- UND UMWELTSCHUTZ
anerkannte Ausbildungsinstitution gemäß Ü B E R W A C H U N G S - U N D Z E R T I F I Z I E R U N G S S T E L L E der BERATUNGSSTELLE für BRAND- und UMWELTSCHUTZ staatlich akkreditierte Überwachungsstelle
MehrBegründung und Erläuterung zur. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO)
1 Begründung und Erläuterung zur Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO) I. Allgemeines Die Überarbeitung der bisherigen Gaststättenbauverordnung
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
MehrGebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr
Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrVorbereitung auf die SEPA-Umstellung
Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der
MehrBrandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz
Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung
MehrUMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS
UMSTELLUNG DER RÖNTGEN-SCHNITTSTELLE DÜRR-DBSWIN AUF DÜRR-VDDS Pionier der Zahnarzt-Software. Seit 1986. 1 Seite 1/5 Diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, eine bestehende DBSWIN-Anbindung über den Patientendatenexport
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrVertrauen Sie auf 45 Jahre Dienstleistungsexpertise der ALBA Group. Sicherheit an erster Stelle: Schadensmanagement in Ihrem Unternehmen
Vertrauen Sie auf 45 Jahre Dienstleistungsexpertise der ALBA Group. Sicherheit an erster Stelle: Schadensmanagement in Ihrem Unternehmen ALBA Schadensmanagement Rund um die Uhr für Sie da. Kompetent, schnell,
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrMaßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen.
Bautechnik Kompetente Objektplanung für Hoch- und Tiefbau Bautechnik Komplettleistungen Kontinuierliche Begleitung des Bauprojektes Maßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen. Die ISW-Technik
MehrInternes Audit. Medizinische Universität Wien
gültig ab: 25.06.2012 Version 1.2 Internes Audit Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23 1090 Wien Funktion Name Datum Unterschrift erstellt Mag. Julia Feinig- 11.05.2011 Freunschlag geprüft Leiterin
MehrKünstlervertrag Kunst am Bau
Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen
Mehr6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013
6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich
MehrAGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.
AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS. Themenfeld 3 Beruf und Familie schließen sich auch in der Bundeswehr nicht aus. Als familienfreundlicher Arbeitgeber unterstützt die Bundeswehr bei
Mehrder Stadt Anklam Stadtverwaltung Anklam
Stadtverwaltung Anklam der Stadt Anklam Auf Grundlage der Kommunalverfassung Mecklenburg- V orpommem (KV M-V) vom 22. Januar 1998, des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 1. Juni 1993 und dem Gesetz über
MehrDer Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn
Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn 05.03.2012 Folie 0 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der
MehrDie HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese
MehrXesar. Die vielfältige Sicherheitslösung
Xesar Die vielfältige Sicherheitslösung Xesar Die professionelle Lösung für Ihr Unternehmen Xesar Sicher und flexibel Xesar ist das vielseitige elektronische Schließsystem aus dem Hause EVVA. Komplexe
MehrFotobedingungen. Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl
Fotobedingungen Bedingungen für Lieferanten zum Anhängen von Produktfotos bei PlantConnect.nl Wollen Lieferanten Produktfotos an die Partie-Informationen anhängen, gelten folgende Bestimmungen: Das Foto
MehrAktiver Brandschutz B. - Lüftung und Ventilatoren
Herzlich Willkommen Aktiver Brandschutz B. - Lüftung und Ventilatoren Jürgen Steltmann TLT-Turbo GmbH 2009 Entrauchung Seite 2 Thema: Aktiver Brandschutz mit den neuen Abluftventilatoren im Rahmen des
MehrVEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der
VEREINBARUNG zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und der Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und schließen in dem Bewusstsein,
MehrZertifizierung von Betrieben
Zertifizierung von Betrieben gemäß 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 02.07.2008 (BGBl I S. 1139), die Einrichtungen gemäß Art. 4 Abs. 2 1 der Verordnung (EG) Nr. 517/2014 2
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrArbeitspapieren des Abschlussprüfers
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zu den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers (verabschiedet in der Sitzung des Vorstandes vom März 1990 als Richtlinie AP1/R2 (nunmehr IWP/PE
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrIntegrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien TAR ILS BA-FO zum Anschluss an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldungen im ILS-Bereich Bamberg-Forchheim in Stadt Bamberg
MehrBARMER GEK - Selbsthilfeförderung
Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrPlanen. Finanzieren. Bauen.
Planen. Finanzieren. Bauen. Immobilienrealisierung mit Asset Structuring 2 Immobilienrealisierung. Commerz Real Asset Structuring Immobilien sind reale Werte. Und dennoch entstehen diese Werte nicht durch
MehrMerkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 8 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1... 4 3.1.1 Gemauerte Sitzbank... 4 3.1.2
MehrMIT NEUEN FACHTHEMEN
ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrBrandschutztagung 16./17.09.2009
Brandschutztagung 16./17.09.2009 Anlagentechnischer Brandschutz am Beispiel Krankenhaus Referent: Jan Witte 2 / 32 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Gesetzliche Regelungen in Deutschland 3. Länderspezifische
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
Mehr