KREFELDER LISTE VORSCHLAG FÜR EINE. für. Stadtverwaltung Krefeld

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1 VORSCHLAG FÜR EINE KREFELDER LISTE FÜR IN KREFELD ZENTRENRELEVANTE, NICHT ZENTRENRELEVANTE UND NAHVERSORGUNGSRELEVANTE SORTIMENTE IM EINZELHANDEL für Stadtverwaltung Krefeld vorgelegt von FUTURA CONSULT DR. KUMMER Nagelschmiedstr Eschweiler Tel / Fax: / Eschweiler, im November 2007

2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung 1 2. Vorschlag für eine Krefelder Liste nahversorgungsrelevante Sortimente zentrenrelevante Sortimente nicht zentrenrelevante Sortimente 9 3. Vergleich der Veränderungen bei der Einstufung 2002 zu Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite I

3 1. Aufgabenstellung Im Juni 2007 wurde FUTURA CONSULT von der Stadtverwaltung Krefeld beauftragt, eine Totalerhebung aller Verkaufsflächen im Einzelhandel im Oberzentrum Krefeld durchzuführen. Alle Einzelhandelsstandorte der Stadt Krefeld wurden nach folgenden Kriterien erfasst: Mikrostandort 1 Branchenzugehörigkeit Größe der Verkaufsflächen Mehrbranchenanbieter wurden nach einzelnen Sortimentsgruppen erhoben und nach Branchen differenziert zugeordnet. Die Erhebungen wurden in folgenden Standortlagen durchgeführt. zentrale Versorgungsbereiche der Kategorien A-Zentrum-Innenstadt, B- Zentrum-Uerdingen, C-Zentren Hüls und Fischeln, alle D-Zentren, alle N- Nahversorgungsbereiche Sonderlagen Hafelsstraße und Mevissenstraße Scharnierstandorte sonstige Lagen, Streu- und Einzelstandorte. 1 Parzellenscharfe Zuordnung inklusive Straße und Hausnummer Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 1

4 Die durch FUTURA CONSULT ermittelten Bestandsdaten, die als Grundlage auch für die Berechungen von Kaufkraftbindungen im Einzelhandel dienen, ermöglichen einen detaillierten Blick auf die gegenwärtige Verteilung der Verkaufsflächen im Einzelhandel des Oberzentrums Krefeld nach Branchen und Zentren. Die bislang vorliegenden Daten über die Verkaufsflächenbestände in Krefeld, die aus dem Zentrenkonzept 2002 stammen, werden durch die nunmehr vorliegenden aktualisierten Bestandsdaten auf den neuesten Stand gebracht. Im Ergebnis verfügt die Stadt Krefeld über aktuelle, umfassende und damit für die Steuerung des Einzelhandels sehr verlässliche Informationen über die Ausstattung Krefelds mit Verkaufsflächen im Einzelhandel. Neben einer Verwendbarkeit in anderen Gebieten der Handelsnetzsteuerung ermöglichen die vorgenommenen Analysen auch eine Klassifizierung von für Krefeld zentrenrelevanten, nicht zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ( Krefelder Liste ). Der nachfolgend dargestellte Vorschlag für ein Krefelder Liste wurde somit aus der konkreten Situation des Einzelhandels in Krefeld, die im Zuge der Projektarbeiten detailliert analysiert wurde, abgeleitet. Bei der Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen, die nach den Richtlinien des neuen Landesentwicklungsprogramms durch die Stadt Krefeld vorge- Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 2

5 nommen wird, dient die Krefelder Liste als Bezugsmaßstab für die Zentrenrelevanz bestimmter Sortimente. Unter strategischen Gesichtspunkten kann die Krefelder Liste als Instrument für die Steuerung der Handelsfunktion der Stadt Krefeld dienen, einen Bezugsmaßstab bei Verfahren der Bauleitplanung darstellen, potentiellen Investoren Mögliches und Nicht Mögliches aufzeigen. Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 3

6 2. Vorschlag für eine Krefelder Liste Für die Zuordnung einzelner Sortimente in die Kategorien zentrenrelevant, nicht zentrenrelevant und nahversorgungsrelevant spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zu diesen zählen: Für die Zentrenrelevanz eines Angebotes ist die tatsächliche Präsenz einzelner Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld von Bedeutung, jedoch nicht das alleine ausschlaggebende Kriterium. Produkte mit hohem Flächenbedarf und geringer Produktivität eignen sich vom Grundsatz her nicht für eine Marktpräsenz in zentralen Versorgungsbereichen. Solche Sortimente, z.b. Möbel, können trotz mitunter gegebener Präsenz in zentralen Versorgungsbereichen als nicht zentrenrelevant eingestuft werden. Ein Sortiment, das in einem zentralen Versorgungsbereich nicht vorhanden ist, kann dennoch als zentrenrelevant eingestuft werden. Dies ist z.b. dann der Fall, wenn durch dessen Ansiedlung eine Attraktivitäts- und Frequenzsteigerung im zentralen Versorgungsbereich möglich wird. Die Zentrenrelevanz eines Sortiments kann sich auch dadurch ergeben, dass eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten gegeben bzw. zu erwarten ist oder Produkte mit hoher Beratungsintensität angeboten werden. PKW-orientierte Einkäufe großvolumiger und schwerer Produkte sind oftmals nicht in Einklang zu bringen mit den Standortanforderungen innerhalb der Zentren. Dies gilt z.b. in Bezug auf spezielle Getränkemärkte, die dominant Kastenware verkaufen und in verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen nicht die für einen dauerhaften Geschäftsbetrieb notwendigen Standortbedingungen vorfinden. Demzufolge ist die Sperrig- Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 4

7 keit von Gütern und deren Transportierbarkeit bei der Klassifizierung zu berücksichtigen. Ein Sortiment, das aufgrund der sortimentsspezifischen Bedingungen (Großvolumigkeit, Erfordernis des PKW-Transports) als nicht zentrenrelevant eingestuft werden könnte, kann unter Berücksichtigung der tatsächlichen Präsenz in zentralen Versorgungsbereichen dennoch Zentrenrelevanz besitzen. Dies gilt im vorliegenden Fall für die Sortimentsgruppen Elektrogroßgeräte (weiße Ware), die sowohl im A-Zentrum Stadtmitte von Krefeld als auch in zentralen Versorgungsbereichen von Stadtteilen angeboten wird. Die gleiche Einstufung ist auch in Bezug auf die Sortimentsgruppe Fahrräder und -zubehör vorzunehmen. Auch diese Sortimentsgruppe ist in mehreren zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld vertreten, so dass auch dieses Sortiment als in Krefeld zentrenrelevant eingestuft wird. Aus den dargestellten Sachverhalten ist ableitbar, dass die Zentrenrelevanz eines Sortimentes neben der Frage der tatsächlichen Präsenz in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld auch von den Standortanforderungen der jeweiligen Branche abhängig ist nahversorgungsrelevante Sortimente Die nachfolgend aufgeführten Sortimente bzw. Warengruppen sind in Krefeld nahversorgungsrelevant. Alle nahversorgungsrelevanten Sortimente sind auch zentrenrelevant. Apothekenartikel, Drogerie-, Parfümerie-, Kosmetikartikel Lebensmittel, Getränke 2, Nahrungs- und Genussmittel 3 Zeitungen, Zeitschriften 2 3 Getränkemärkte, die 90% oder mehr ihrer Verkaufsfläche für den Verkauf von Getränken in Kästen und Fässern vorhalten, sind als nicht zentrenrelevant einzustufen. inklusive Reformwaren, Tabakwaren Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 5

8 Die angeführten Warengruppen enthalten Sortimente, die von elementarer Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Krefelder Wohnbevölkerung sind. Demzufolge ist von Bedeutung, die genannten Sortimente in unmittelbarer Nähe der Wohnquartiere bereitzustellen. Hierzu bietet sich eine Integration der Sortimente in die zentralen Versorgungsbereiche aller Kategorien (A-Zentrum, B-Zentrum, C- Zentren, D-Zentren und N-Zentren) an, so dass die nahversorgungsrelevanten Sortimente gleichzeitig als zentrenrelevant einzustufen sind. Die Zentrenrelevanz der nahversorgungsrelevanten Sortimente wird auch durch die heutige Präsenz der angeführten Sortimentsgruppen in den zentralen Versorgungsbereichen deutlich. So befinden sich beispielsweise von insgesamt 61 Apotheken der Stadt Krefeld 50 in den zentralen Versorgungsbereichen der Kategorien A bis N. Im Bereich der Sortimentsgruppe Lebensmittel, Nahrungs- und Genussmittel ist ebenfalls eine generelle Zentrenrelevanz dieser Sortimentsgruppe gegeben. Sowohl in der höchstrangigen Zentren der Kategorien A-, B- und C-, als auch in den Zentren der D- und N-Kategorie sind Anbieter dieser Sortimentsgruppe vorhanden. Speziell für die Zentren der D- und N-Kategorie besitzt die Sortimentsgruppe nicht nur aufgrund ihrer grundlegenden Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung einen hohen Stellenwert, ihre Zentrenrelevanz ergibt sich nicht zuletzt auch aus ihrer Funktion als Leitbetriebe und Frequenzbringer in den Zentren der unteren Kategorien. 4 4 Beispielhaft können folgende Anbieter angeführt werden, die in den zentralen Versorgungsbereichen der Kategorien D bis N vorhanden sind: D1 Bockum: Plus- und Kaiser s-markt; D3 Linn- Zentrum: Kaiser s-markt, D5 Sternstraße / Hülser Straße: Plus-Markt und ihre Kette ; D6 Rheinstraße / Uerdinger Straße: Extra-Markt, Norma, Plus und Getränkemarkt; D7 Marktstraße: Norma, Comet, Murat Supermarkt. Innerhalb der elf Zentren der N-Kategorie sind folgende Anbieter vorhanden: N1 Alte Rather Straße (Elfrath): Edeka-Supermarkt; N3 Traarer Straße / Breslauer Straße / Oderstraße (Gartenstadt): Edeka-Markt; N6 Uerdinger Straße (Bockum): Kaiser s-markt; N7 Bismarckplatz (Cracau): Kaiser s-markt; N8 Hülser Straße (Inrath): Lidl, Kaiser s; N10 Kölner Straße (Dießem / Lehmheide): Norma, Güneser-Supermarkt; N11 Gladbacher Straße (Lehmheide): Lidl Neben den angeführten Anbietern befinden sich in allen angeführten Zentren weitere kleinteilige Angebote mit Nahrungs- und Genussmitteln. Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 6

9 2.1.2 zentrenrelevante Sortimente Zusätzlich zu den angeführten nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind folgende Sortimente bzw. Warengruppen in Krefeld zentrenrelevant: Baby- und Kinderartikel, Kinderwagen Bekleidung, Wäsche, Meterware, Handarbeitsartikel Briefmarken und Münzen Bücher Büromaschinen, Computer und -zubehör Fahrräder und -zubehör Geschenkartikel Glas-, Porzellan, Kleinkeramik Hausrat (ohne Möbel, Campingartikel), Haushaltswaren 5 Jagdbedarf, Waffen Kunst, Kunstgegenstände Papier-, Büro-, Schreibwaren, PC und Zubehör (Hard-, -Software) Photoartikel, Augenoptik, Akustik Radio, TV, Elektroklein- und -großgeräte, Lampen Sanitätsartikel Schnittblumen Schuhe, Lederwaren, Spielwaren, Hobbybedarf, Musikinstrumente Sportartikel (ohne Großgeräte) Teppiche, (ohne Teppichboden), Heimtextilien, Bettwaren (ohne Matratzen), Haus-, Tisch-, Bettwäsche Uhren, Schmuck Unterhaltungselektronik (Video-, DVD-Geräte, CDs, Tonträger etc.), Telefone Für eine Vielzahl der o.a. Sortimente ergibt sich die Festlegung als in Krefeld zentrenrelevante Sortimente aus der tatsächlichen Präsenz dieser Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen. Dies gilt zunächst für klassisch zentrenrelevante Sortimente wie z.b. Bekleidung, Schuhe / Lederwaren und Uhren, Schmuck, die vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen angeboten werden. 6 Die gleiche Schwerpunktaussage gilt auch für weiterhin angeführte Sorti- 5 6 z.b. Messer, Besteck, metallisches Geschirr, Kehrbleche, Flaschen- und Dosenöffner etc. Von insgesamt ca. 236 erfassten Geschäften mit Bekleidungssortiment (und insgesamt ca qm Verkaufsfläche) befinden sich 212 (mit ca qm VKF) in den zentralen Versorgungsbereichen, hiervon allein 126 Geschäfte (ca qm VKF) im A-Zentrum Stadtmitte. Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 7

10 mente, darunter z.b. Spielwaren, Hobbybedarf, Musikinstrumente sowie Geschenkartikel, Glas-, Porzellan, Kleinkeramik und Hausrat. 7 Das Marktsegment Papier-, Büro-, Schreibwaren ist als Warengruppe des kurzfristigen Bedarfs ebenfalls als zentrenrelevant einzustufen. Im Rahmen der Bestandserhebung wurden in Krefeld insgesamt 129 Betriebe mit einem Spezialangebot an PBS-Artikeln oder einem Teilsortiment (z.b. Zeitschriften in Supermärkten) erfasst. Hiervon befinden sich 89 in zentralen Versorgungsbereichen, so dass die Zentrenrelevanz dieser Warengruppe aus der tatsächlichen Präsenz in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld abgeleitet werden kann. Zu den Warengruppen, die in anderen Städten teilweise als nicht zentrenrelevant, in Krefeld jedoch als zentrenrelevant eingestuft werden, gehören die Sortimente Elektrogroßgeräte sowie Fahrräder und -zubehör. Diese Einstufung trägt dem Umstand Rechnung, dass in diesen Sortimentsgruppen eine insgesamt erhebliche Anzahl von Betrieben mit hohen Anteilen an der gesamtstädtischen Verkaufsflächenausstattung in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld ansässig sind. 8 In Bezug auf Elektrogroßgeräte ist zudem zu berücksich- 7 8 Im Sortimentsbereich Schuhe / Lederwaren sind von 63 Anbietern (mit insgesamt ca qm VKF) befinden sich 56 (mit ca qm VKF) in den zentralen Versorgungsbereichen. Im A- Zentrum sind hiervon 36 Geschäfte (mit ca qm VKF) ansässig. Von insgesamt 48 Geschäften mit Uhren und Schmuck (insgesamt ca qm VKF) befinden sich 43 (mit ca qm VKF) in den zentralen Versorgungsbereichen. Allein das A-Zentrum in der Innenstadt verfügt über 30 Uhren- und Schmuck-Geschäfte (ca qm VKF). Von insgesamt ca. 124 erfassten Geschäften mit Glas-, Porzellan-, Keramikartikeln, Hausrat und Geschenkartikeln (insgesamt ca qm Verkaufsfläche) befinden sich 91 (mit ca qm VKF) in den zentralen Versorgungsbereichen, hiervon allein 47 Geschäfte (ca qm VKF) im A-Zentrum Stadtmitte. Folgende Geschäfte mit Fahrrädern und -zubehör befinden sich in zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld: Fahrrad Watzke, Fahrrad Nibbeling (B-Zentrum Uerdingen), Radsport Füngerlings, Zweirad-Backhaus (C-Zentrum Hüls), Zweirad Weyers (D1-Zentrum Bockum), Oppumer Fahrradtreff (D2-Zentrum Oppum), Zweirad Rundlauf, Der Zweiradladen Heinrich Isaiasch (D3-Zentrum Linn), Fahrräder Gebrüder Immlinghaus (D7-Zentrum Marktstraße), Kalli s Zweirad-Shop (N4-Nahversorgungsbereich Kastanienstraße / Uerdingen), Zweirad Robertz (N10- Nahversorgungsbereich Kölner Straße / Dießem-Lehmheide), Regenberg Fahrräder (N11- Nahversorgungsbereich Gladbacher Straße / Lehmheide). Folgende Geschäfte mit einem Angebot an Elektrogroßgeräten sind in den zentralen Versorgungsbereichen vorhanden Von insgesamt 57 Anbietern mit Elektroartikeln befinden sich 27 Anbieter in den zentralen Versorgungsbereichen und 12 Anbieter in Ortsteilen (räumlich unmittelbar nahe an den zentralen Versorgungsbereichen gelegen). Folgende Geschäfte mit einem Angebot an Elektrogroßgeräten befinden sich im A-Zentrum Innenstadt: Haushaltsgeräte Hegemann, Elektrogeräte S+K, Saturn; Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 8

11 tigen, dass von den relevanten Anbietern neben dem reinen Verkauf von z.b. Waschmaschinen etc. oftmals Serviceleistungen erbracht werden, zu denen z.b. der Antransport zu Hause und die Mitnahme alter Geräte gehören. Neben der Servicekomponente, die zu einer Zentrenrelevanz beitragen, ist auch zu sehen, dass der Verkauf von Elektrogroßgeräten teilweise von Betrieben mit handwerklicher Komponente erfolgt. Die starke Präsenz der Sortimente Fahrräder und - zubehör sowie Elektrogroßgeräte in den zentralen Versorgungsbereichen sind maßgeblich für die auch zukünftig beizubehaltende Einstufung als zentrenrelevante Sortimente nicht zentrenrelevante Sortimente Alle Sortimente, die in der Rubrik der nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimente nicht angeführt werden, sind in Krefeld nicht zentrenrelevant. Beispiele für nicht zentrenrelevante Sortimente, zu denen auch andere als die nachfolgend angeführten Sortimente gehören, sind: - Baumarktsortiment 9 - Boote und -zubehör - Campingartikel 10 - Gartenbedarf 11 - KfZ und -zubehör - Möbel 12 - Motorräder, Mofas und Zubehör - Reitsportartikel - Sportgroßgeräte 13 - Teppichboden 9 im innenstadtnahen Versorgungsbereich D6-Nahversorgungsbereich höherer Ordnung Rheinstraße/Uerdinger Straße: Elektro Vaßen, Elektrik Schaffrath z.b. Baustoffe, Sanitärwaren, Fliesen, Holz, Werkzeuge, Eisenwaren, Leuchten, Leuchtmittel, Bodenbeläge, Fliesen, Holz, Werkzeuge, Eisenwaren, Tapeten, Farben, Lacke 10 Abgrenzung zu Haushaltsgeräten beachten 11 z.b.: Beetpflanzen, Topfpflanzen, Sämereien, Gartengeräte, Rasenmäher, Pflanzengefäße, Blockhäuser, Düngemittel 12 inklusive Matratzen, Büromöbel 13 z.b. Freizeitboote und Bootsausrüstung, Turngeräte, Heimtrainer, Kraftsportgeräte Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 9

12 - Tiernahrung und Heimtierbedarf, zoologischer Spezialbedarf, lebende Tiere - Wohnwagen Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 10

13 3. Vergleich der Veränderungen bei der Einstufung 2002 zu 2007 Die detaillierte Zuordnung einzelner Warengruppen zu den nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente ergibt sich aus der unter und angeführten Klassifizierung. Die vorgenommenen Zuordnungen nach Kategorien entsprechen in weiten Teilen den Festlegungen, die bereits dem Zentrenkonzept aus 2002 zugrunde liegen. Dennoch sind punktuell Veränderungen in der Einstufung vorgenommen worden, die aus der Marktentwicklung sowie veränderter Präsenz von Angeboten in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Krefeld resultieren. Als Beispiele für Veränderungen der Zuordnungen kann auf folgende Aspekte hingewiesen werden: Das Sortiment Schnittblumen wurde im Zentrenkonzept 2002 als nicht zentrenrelevant ausgewiesen. Die Krefelder Liste 2007 weist Schnittblumen als zentrenrelevant aus. Tiernahrung und Heimtierbedarf wurden im Zentrenkonzept 2002 als nicht zentrenrelevant, zoologischer Spezialbedarf und lebende Tiere als zentrenrelevant eingestuft. Die gesamte Sortimentsgruppe einschließlich zoologischer Spezialbedarf und lebende Tiere wird gemäß Krefelder Liste 2007 als nicht zentrenrelevant eingestuft. Matratzen wurden im Zentrenkonzept 2002 als zentrenrelevant eingestuft. Diese Sortimentsgruppe wird gemäß Krefelder Liste 2007 der Warengruppe Möbel zugeordnet und als nicht zentrenrelevant eingestuft. Reitsportartikel, die die im Zentrenkonzept von 2002 keine explizite Zuordnung erfahren haben, werden gemäß Krefelder Liste 2007 als nicht zentrenrelevant eingestuft. Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 11

14 Sportgroßgeräte, die im Zentrenkonzept von 2002 keine explizite Zuordnung erfahren haben, werden gemäß Krefelder Liste 2007 als nicht zentrenrelevant eingestuft. Die übrigen Sortimente des Bereiches Sportartikel bleiben zentrenrelevant. Vorschlag Krefelder Liste FUTURA CONSULT Seite 12

15 Die vorliegende Untersuchung unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Dem Auftraggeber ist es erlaubt, die Untersuchung an Dritte weiter zu geben, sofern sich die Notwendigkeit hierzu aus dem Zweck der Untersuchung ergibt. Eine darüber hinaus gehende Verwertung der Untersuchung bedarf der Absprache mit FUTURA CONSULT DR. KUMMER. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Publikation, Kopieerstellung und Nachdruck, die nur mit vorheriger Zustimmung von FUTURA CONSULT DR. KUMMER erlaubt sind.

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