Schuljahr 2018/2019 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges
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- Holger Artur Stieber
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1 Schuljahr 2018/2019 Prüfungen zum Abschluss des Realschulbildungsganges 1
2 Umfang der Prüfungen je eine schriftliche Prüfung in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine mündliche Prüfung nach eigener Wahl in einem naturwissenschaftlichen Fach eine mündliche Prüfung in einem Fach aus den übrigen Pflichtfächern Biologie, Chemie, Physik Geschichte, Geografie, Musik, Ethik, Sozialkunde, HW, Wirtschaft, Kunst Auf Wunsch! zwei weitere mündliche Prüfungen in den Kernfächern!Antrag der Eltern erforderlich! Deutsch, Englisch und Mathematik 2
3 Zulassung zur schriftlichen oder mündlichen Prüfung Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung zum Zeitpunkt der Zulassung zu den schriftlichen Prüfungen, steht fest dass eine Schülerin oder ein Schüler durch die Teilnahme an der Prüfung den Realschulabschluss auch durch Ausgleich von Minderleistungen gemäß der Versetzungsverordnung nicht mehr erreichen kann. Sofern ein Antrag gemäß 24 Abs. 3 gestellt wird, tritt die Schülerin oder der Schüler in der Regel unmittelbar in den 9. Schuljahrgang [..] des auf den Realschulabschluss bezogenen Unterrichts der Sekundarschule. (Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann sie oder er für den Rest des Schuljahres vom Unterricht freigestellt werden.) Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung nach Festlegung der Jahresnoten, in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nach Festlegung der Gesamtnoten feststeht, dass ein Prüfling auch durch die Prüfungen gemäß 11 Abs. 1 Nr. 2 und durch weitere Prüfungen gemäß 11 Abs. 2 den Realschulabschluss nicht mehr erreichen kann Sofern ein Antrag gemäß 24 Abs. 3 gestellt wird, tritt die Schülerin oder der Schüler in der Regel unmittelbar in den 9. Schuljahrgang [..] des auf den Realschulabschluss bezogenen Unterrichts der Sekundarschule. (Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann sie oder er für den Rest des Schuljahres vom Unterricht freigestellt werden.)
4 Berechnung der Gesamtnote Mündliche Prüfung Ja oder Nein Ma/De/Eng Vornote 2 Vornote 2 schriftliche Prüfungsnote 3 VN50% - PN 50 % Zeugnisnote 3 (Entscheidung liegt beim FL) schriftliche Prüfungsnote 3 VN50% - PN 50 % Zeugnisnote 2 (Entscheidung liegt beim FL) VN 25% - VN 25% - PN 50 % Zeugnisnote x = Zeugnisnote Verbesserung möglich VN 25% - VN 25% - PN 50 % Zeugnisnote = Zeugnisnote 2 Verbesserung nicht möglich
5 Dauer der Prüfung schriftlichen Prüfung Deutsch: 240 Minuten Englisch: 180 Minuten Mathematik: 200 Minuten 18 : Prüflingen mit diagnostizierten Lernstörungen können Erleichterungen der äußeren Prüfungsbedingungen eingeräumt werden ( Verlängerung der Arbeitszeit, mehr Pausen, Arbeitsplatzorganisation, Exaktheitstoleranz,...) Mit dem Nachteilsausgleich darf keine Herabsetzung der Anforderungen verbunden sein. Die Entscheidungen treffen die Klassenkonferenz und die Prüfungskommission.
6 Anforderungen in den schriftlichen Prüfungen Deutsch Prüfungsformat A-Teil Analyse u.ä. B-Teil zwei Themen zur Auswahl Englisch Hörverstehen Leseverstehen Schreiben Mathematik Pflichtteil ohne Hilfsmittel Pflichtteil mit drei Pflichtaufgaben mit Hilfsmitteln Wahlpflichtteil eine aus drei Wahlaufgaben
7 Mündliche Prüfungen 15 Minuten - maximal 20 Minuten Fächer mit experimentellen Aufgaben plus 5 Minuten Vorbereitungszeit 15 Minuten bzw. bei experimenteller Aufgabenstellung 20 Minuten Ablauf und Erwartungen fachlich einwandfreier, sprachlich logisch aufgebauter und ausdruckssicherer Vortrag nicht bekanntes Fachgespräch Die Endnote wird sofort bekannt gegeben sollte das Prüfungsergebnis zu einer Endnote 5 oder 6 führen, sind die Prüflinge von den Erziehungsberechtigten in der Schule abzuholen
8 Vorprüfungen D, Ma, Eng : , und Termine bis Abgabe der Formblätter zur Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung schriftliche Prüfung Deutsch schriftliche Prüfung Englisch schriftliche Prüfung Mathematik ev. Nachprüfung Englisch bis schriftliche Bekanntgabe der Jahresnoten in allen Fächern/ Zulassung zur mündlichen Prüfung bis 8:00 Uhr Abgabe der Formblätter zur Anmeldung für die mündlichen Prüfungen Anmeldung zur mündlichen Prüfung (Formblatt) letzter gemeinsamer Schultag der 10. Klasse Konsultationsunterricht (Pflicht) bis mündliche Prüfungen bis feierliche Schulentlassungsfeier
9 Was passiert, wenn ein Prüfling nicht an der Prüfung teil nimmt? Das Nachholen eine Prüfung oder von Teilen einer Prüfung ist möglich, wenn aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen, von der Prüfungskommission anerkannten Gründen, eine Teilnahme an der Prüfung oder an Teilen der Prüfung nicht möglich war. Schuldhaft versäumte Leistungen werden mit ungenügend, Note 6 bewertet. Eine Anerkennung sonstiger Gründe kann nur bei telefonischer Mitteilung der Erziehungsberechtigten bis 8.00 Uhr des Prüfungstages erfolgen. Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
10 Wann ist der Realschulabschluss erreicht? Bedingung: 1. mindestens Note 4 in allen Fächer 2. 1 x Note 5 im Nichtkernfach möglich Erweiterter Realschulabschluss Bedingungen: 1. Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,3 2. Durchschnitt der sonstigen Fächer mindestens 2, x Note 5 im Nichtkernfach möglich 4. Berechtigung zum Übertritt ins Gymnasium
11 Was ist für die Prüfung zu beachten? Liebe Eltern, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind ausgeruht, gut vorbereitet, pünktlich und angemessen gekleidet zur Prüfung erscheint. 1. Mache deine Vornoten sicher! 2. Bereite dich kontinuierlich auf die Prüfungen vor! 3. Lass dich von Deiner Klassenleiterin oder den Fachlehrern bei der Wahl der mündlichen Prüfungsfächer beraten! 4. Nimm die Termine zur Konsultation gut vorbereitet wahr! 5. Sei 10 Minuten vor deinem Prüfungstermin anwesend! 6. Kleide dich zur Prüfung angemessen! 7. Komm ausgeruht zur Prüfung!
12 Täuschungshandlungen Versucht ein Prüfling das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu eigenem oder fremden Vorteil zu beeinflussen, so wird die betreffende Prüfungsleistung mit ungenügend bewertet. Wird dieser Tatbestand erst nach Abschluss der Prüfungen bekannt, so wird die Leistung nachträglich entsprechend berichtigt. Ein bereits ausgegebenes Zeugnis wird eingezogen und neu ausgefertigt. Der Realschulabschluss kann aberkannt werden.
13 Realschulabschluss nicht erreicht? Was nun? Wer den Realschulabschluss nicht erreicht hat, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten den 10. Schuljahrgang einmal wiederholen. Der formlose schriftliche Antrag muss mit einer Frist von 10 Tagen nach der Mitteilung einer Nichtzulassung zur Abschlussprüfung oder der Zeugnisausgabe bei der Schulleitung eingehen. Wer den Realschulabschluss erworben hat, kann die 10. Klasse zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholen.
14 Entscheidungsgremien Prüfungskommission SL/KL Zulassung zur Prüfung Festlegung des organisatorischen Ablaufs Nachholen einer Prüfung Teilnahme an allen Prüfungen Einsicht in die Prüfungsunterlagen Fachprüfungsausschüsse SL/unterrichtende FL/FL des gleichen Fachs Durchführung der Prüfung Bewertung der Prüfungsleistung und Festsetzen der Gesamtnote Alle rechtsrelevanten Entscheidungen werden von drei Mitgliedern der Gremien unabhängig voneinander getroffen. Gegen Entscheidungen der Prüfungskommission kann durch die Eltern schriftlich und unter Angabe der Gründe Widerspruch eingelegt werden.
15 Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. Sokrates Griechischer Philosoph [ v. Chr.]
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