Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg"

Transkript

1 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag )

2 Inhaltsverzeichnis 1 1. Präambel 3 2. Anwendungsbereich (Art. 436) 3 3. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 4. Eigenmittel (Art. 437) 5 5. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 5 6. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 6 7. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 8 8. Kapitalpuffer (Art. 440) 9 9. Marktrisiko (Art. 445) Operationelles Risiko (Art. 446) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Verschuldung (Art. 451) 12 Anhang I: Offenlegung der Kapitalinstrumente 14 Anhang II: Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 17 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. 2 Offenlegungsbericht 2017

3 1. Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. 2. Anwendungsbereich (Art. 436) Die in diesem Bericht dargestellten Angaben beziehen sich nur auf die Sparda-Bank Hannover eg, die nachstehenden Tochter- unternehmen sind aufsichts- und handelsrechtlich nicht konsolidiert: Tochtergesellschaft Beschreibung Aufsichtsrechtliche Behandlung Handelsrechtliche Behandlung Sparda Hannover Immobilien GmbH Beteiligungsgesellschaft weder konsolidiert noch abgezogen nicht konsolidiert 3. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Steuerung von Risikokonzentrationen über Volumen und Strukturlimite. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch / barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank -Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der periodischen Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten, wie z.b. die zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalquoten nötigen Eigenmittel, das Gesamtbank -Risikolimit ab. Durch diese Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher (Going-Concern-Ansatz) und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Für die interne Steuerung wird darüber hinaus nur ein Anteil dieser Gesamtbankrisikodeckungsmasse für die kommenden 12 Monate (rollierende Betrachtung) für das Eingehen von Marktpreis-, Adressen-, Liquiditäts-, Vertriebs- und Betriebs- sowie operationelle Risiken bereitgestellt, die jeweils einzeln limitiert sind. Zusätzlich wird die barwertige Risikodeckungsmasse aus dem Vermögensbarwert abgeleitet und zu einem Anteil von 50 % bereitgestellt. Damit wird ergänzend zum o.g. Going-Concern-Ansatz sichergestellt, dass genügend Mittel bereitstehen, die Gläubiger im Liquidationsfalle zu befriedigen. Sparda-Bank Hannover eg 3

4 Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad- hoc Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per betrug die periodische Gesamtbank-Risikodeckungsmasse 157 Mio., die Auslastung lag bei 34 %. Die barwertige Gesamtbank-Risikodeckungsmasse betrug 572 Mio., die Auslastung lag bei 41%. Bereitgestellt wurden jeweils 50 % der Risikodeckungsmasse, so dass die Auslastung der bereitgestellten Risikodeckungsmasse 68% (periodisch) bzw. 81% (barwertig) betrug. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 0 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate 2. Hierbei haben wir die Zählweise gem. 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Die Erörterung des Risikoberichts fand in den vier regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Darüber hinaus wurde dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die aktuelle Ergebnis- und Risikolage an zwei Terminen in 2017 vorgestellt. Zusätzlich erhält der Aufsichtsrat eine monatliche Übersicht der wesentlichen Kennzahlen zur Gesamtbanksteuerung. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es eine Ad-hoc Berichterstattung. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 4 Offenlegungsbericht 2017

5 auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. 4. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-crr-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) Korrekturen / Anpassungen Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) Gekündigte Geschäftsguthaben Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital Kreditrisikoanpassung Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) / Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt 5. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA- Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittelanforderungen Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen 692 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 588 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA 0 darunter: Wiederverbriefung 2 0 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA 42 Eigenmittelanforderungen insgesamt Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Sparda-Bank Hannover eg 5

6 6. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Institute Unternehmen davon: KMU 0 0 Mengengeschäft davon: KMU 0 0 Durch Immobilien besichert davon: KMU 0 0 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA 0 0 darunter: Wiederverbriefung 0 0 Gesamt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland EU Nicht-EU Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen: Die geschäftspolitische Ausrichtung im Kreditgeschäft ist auf Privatkunden (Nicht-Selbstständigen) fokussiert. Aus diesem Grund verzichtet die Sparda-Bank Hannover eg an dieser Stelle auf eine Aufteilung des Kreditgeschäfts nach Wirtschaftszweigen. 6 Offenlegungsbericht 2017

7 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt In der Spalte < 1 Jahr sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/Rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. 3 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/Rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden k.a Firmenkunden k.a Öffentliche Hand, Körperschaften und Anstalten des k.a öffentlichen Rechts Kreditinstitute k.a Summe Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Deutschland k.a EU k.a Nicht-EU k.a Summe im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Sparda-Bank Hannover eg 7

8 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Zuführungen in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor s, Moody s und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnungen Governments und Structured Finance Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Institutionen und Finanzinstitute Covered Bonds benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Financial Institutions Covered Bonds und Sovereigns & Surpranationals benannt. Kreditrisikominderungstechniken werden nicht verwendet. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln 7. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit folgendem positivem Brutto-Zeitwert (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden: Positive Brutto-Zeitwerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) Zinsbezogene Kontrakte Währungsbezogene Kontrakte 0 Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 0 Kreditderivate 0 Warenbezogene Kontrakte 0 Sonstige Kontrakte 0 Aufrechnungsmöglichkeiten 0 Anrechenbare Sicherheiten 0 Positive Zeitwerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. 8 Offenlegungsbericht 2017

9 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko () Marktbewertungsmethode Bei der Sparda-Bank Hannover eg bestehen keine Kreditderivate. 8. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers (in ) Risikoposition im Handelsbuch davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Eigenmittelanforderungen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisikoposition Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 010 Aufschlüsselung nach in in in in in in in in % in % Ländern Deutschland ,80 Arabische Emirate 1 Österreich ,00 Australien ,01 Belgien 1 Kanada 7 Schweiz ,02 China ,00 Dominikanische ,00 Republik Spanien ,00 Frankreich ,05 Großbritannien und ,00 0,50 Nordirland Hong Kong ,00 1,25 Italien ,00 Lettland ,00 Mongolei 1 Malaysia 1 Niederlande ,00 Norwegen ,03 2,00 Polen ,00 Schweden ,06 2,00 Singapur ,00 Thailand 1 Vereinigte Staaten von ,05 Amerika Südafrika Summe Sparda-Bank Hannover eg 9

10 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Gesamtforderungsbetrag Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,17 % Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung () Fremdwährungsrisikoposition Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen 0 davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition 0 darunter: Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition 0 Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0 Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) 0 davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0 andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 Summe Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. 11. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Beteiligungen Buchwert beizulegender Zeitwert Börsenwert Strategische Beteiligungen Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Im Berichtsjahr lagen keine Gewinne/Verluste aus Beteiligungsverkäufen vor. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. 10 Offenlegungsbericht 2017

11 Risiken für die Bank entstehen hierbei für den Zinsüberschuss insbesondere bei einer Verflachung, für das Bewertungsergebnis der Wertpapiere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen berücksichtigt worden. Diese werden auf Basis der Erfahrungen der Vergangenheit anhand von Szenarioanalysen zur zukünftigen Zinsentwicklung und sich daraus ergebendem Zinsanpassungsverhalten bestimmt. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von Basispunkten bzw. 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Direkte Fremdwährungspositionen werden nicht gehalten. Sofern in der Fondsdurchschau anteilige Fremdwährungspositionen vorliegen, werden die Zinsänderungsrisiken dieser Positionen bei der Ermittlung des Zinsschocks berücksichtigt. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts Erhöhung des Zinsbuchbarwerts Summe Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 13. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. 14. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. 15. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Sparda-Bank Hannover eg 11

12 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum betrug 8,62 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und der Besicherung von Derivategeschäften. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um -0,48 % verändert. 16. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert () 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (52) bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 0 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Offenlegungsbericht 2017

13 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) (4.499) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 0 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 0 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 EU 14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 EU 15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) 0 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) ( ) 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU 19a EU 19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU19a und EU19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 6,77 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße vollständig eingeführt EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR-Verschuldungsquote EU1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0 EU3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegen über Staaten behandelt werden EU6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, 0 die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU7 Institute EU8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Sparda-Bank Hannover eg 13

14 EU9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EU10 Unternehmen EU11 Ausgefallene Positionen EU12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum ,78%. Bei den wesentlichen Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, handelt es sich um bilanzielle Änderungen Derivategeschäft und Änderungen in der Kernkapitalausstattung. Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Anhang I: Offenlegung der Kapitalinstrumente 1. Geschäftsguthaben 1 Emittent Sparda-Bank Hannover eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 14 Offenlegungsbericht 2017

15 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a Nachrangdarlehen, welche im Jahr 2014 emittiert wurden 1 Emittent Sparda-Bank Hannover eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei regulatorischem Ereignis und Änderung der Besteuerung. Tilgung zum Nominalbetrag. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 2,41 % 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a Sparda-Bank Hannover eg 15

16 2.2. Nachrangdarlehen, welche im Jahr 2015 emittiert wurden Zusammenfassung mehrerer Positionen mit gleichen Rahmenbedingungen: 1 Emittent Sparda-Bank Hannover eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) mehrere Nachrangdarlehen 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum bis Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin bis Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei regulatorischem Ereignis und Änderung der Besteuerung. Tilgung zum Nominalbetrag. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,90 % bis 2,60 % 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. 16 Offenlegungsbericht 2017

17 Anhang II: Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG () (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BE- HANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIE- BENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 () Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren 26 (1) Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, 486 (2) dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.a. 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.a. 84, 479, 480 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) (455) 36 (1) (b), 37, 472 (4) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um 36 (1) (c), 38, 472 (5) entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur 33 (a) Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 33 (b) 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) (2.242) 36 (1) (e), 41, 472 (7) (449) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Sparda-Bank Hannover eg 17

18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine 19 wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das 20a Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb 20b des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) Betrag, der über dem Schwellenwert 22 von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- 23 nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige 25 latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (l) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der (449) Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.a. 467 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.a. 467 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.a. 468 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.a b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: k.a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital 36 (1) (j) des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt (2.248) (449) 29 Hartes Kernkapital (CET1) (449) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, 486 (3) dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.a. 483 (3) 18 Offenlegungsbericht 2017

19 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. 34 nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 35 deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen 36 Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in 37 eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem 38 Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen 39 der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen 40 der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung 41 und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in 41a Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in 41b Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätz- 41c liche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 85, 86, (3) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.a. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.a. 467, 468, davon: k.a Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital 56 (e) des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) (449) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio , 63 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich 47 des mit ihnen verbundenen Agios, des- sen Anrechnung auf das T2 ausläuft (4) (16.485) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.a. 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 87, 88, 480 Sparda-Bank Hannover eg 19

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio

Mehr

Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg

Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.215 Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR Verweis auf Artikel in der

Mehr

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG*

(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit in TEUR (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und

Mehr

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Anhang II Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/213 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente

Mehr

Anlage 2 zum Offenlegungsbericht

Anlage 2 zum Offenlegungsbericht 1 Tabelle 8: Offenlegung der Art und Beträge spezifischer Eigenmittelelemente Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Betrag am Tag der Offenlegung in Mio. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU)

Mehr

Art und Beträge der Eigenmittelelemente Anhang zum Offenlegungsbericht (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr.

Art und Beträge der Eigenmittelelemente Anhang zum Offenlegungsbericht (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. Nr. HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 Verzeichnis

Mehr

Anhang 1 zum Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse zum

Anhang 1 zum Offenlegungsbericht der Herner Sparkasse zum 31.12.2017 TEUR HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCK- LAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon:

Mehr

Inhalt

Inhalt Inhalt... 3... 4... 6... 7... 14... 15... 16... 19... 20... 21... 21... 21... 22... 22... 24... 26... 27 Nr. KAPITALINSTRUMENTE HARTES KEMKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und

Mehr

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon: Art des

Mehr

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.

(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a. Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 31.12.2016 UNTERLIEGEN HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente

Mehr

HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio ,00 26 (1), 27, 28, 29,

HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio ,00 26 (1), 27, 28, 29, Anhang zum Offenlegungsbericht der Sparkasse Trier A1 - Art und Beträge der Eigenmittelelemente 31.12.2014 Nr. HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen

Mehr

Anlage zum Offenlegungsbericht zum

Anlage zum Offenlegungsbericht zum Anlage zum Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage : Offenlegung der Eigenmittel zu Punkt 3 (Artikel 437 CRR) Nr. VER HARTES KEMKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen

Mehr

Anlage 1 zum Offenlegungsbericht

Anlage 1 zum Offenlegungsbericht Anlage 1 zum Offenlegungsbericht Tabelle 7: Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent Freistaat Sachsen 2 einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung

Mehr

Anlage: Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichen Kündigungsrecht, Tranchen 200 TEUR bis 800 TEUR

Anlage: Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichen Kündigungsrecht, Tranchen 200 TEUR bis 800 TEUR Anlage: Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichen Kündigungsrecht, Zeilennr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit außerordentlichem Kündigungsrecht;

Mehr

Anlage: Sparkassenkapitalbrief mit und ohne außerordentliches Kündigungsrecht, Tranchen 0,5 TEUR bis 200 TEUR

Anlage: Sparkassenkapitalbrief mit und ohne außerordentliches Kündigungsrecht, Tranchen 0,5 TEUR bis 200 TEUR Zeilennr. Hauptmerkmal des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit und ohne außerordentliches Kündigungsrecht, Tranchen 1 Emittent Sparkasse Barnim 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung

Mehr

EIGENMITTEL (CA1) N CA 1

EIGENMITTEL (CA1) N CA 1 010 1 Eigenmittel 015 1.1 Kernkapital (T1) 020 1.1.1 HARTES KERNKAPITAL (CET1) 030 1.1.1.1 Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente 040 1.1.1.1.1 Eingezahlte Kapitalinstrumente 045 1.1.1.1.1*

Mehr

VOLKSBANK BAKUM EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER

VOLKSBANK BAKUM EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER VOLKSBANK BAKUM EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Lichtenfels-Ebern eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Lichtenfels-Ebern eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Lichtenfels-Ebern eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg

Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg Offenlegungsbericht 2015 1 Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Stichtag 31.12.2015)

Mehr

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR Volksbank Westerstede eg Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.216 Seite 1/12 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3. Eigenmittel (Art. 437)

Mehr

Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg

Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg Offenlegungsbericht 2014 1 1 2 0 4 Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Sparda-Bank Hannover eg Angaben für das Geschäftsjahr 2014 (Stichtag

Mehr

Sparda-Bank Hannover eg Offenlegungsbericht Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art.

Sparda-Bank Hannover eg Offenlegungsbericht Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. Sparda-Bank Hannover eg Offenlegungsbericht 2016 1 Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hannover eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Sparda-Bank Hannover

Mehr

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR Volksbank Westerstede eg Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.215 Seite 1/12 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3. Eigenmittel (Art. 437)

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT 2016 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BAUSCHLOTT

OFFENLEGUNGSBERICHT 2016 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BAUSCHLOTT OFFENLEGUNGSBERICHT 216 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BAUSCHLOTT Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT VOLKSBANK EG

OFFENLEGUNGSBERICHT VOLKSBANK EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2017 VOLKSBANK EG GERA JENA RUDOLSTADT Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT PER NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKS- UND RAIFFEISENBANK EG LEINEBERGLAND DELLIGSEN

OFFENLEGUNGSBERICHT PER NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKS- UND RAIFFEISENBANK EG LEINEBERGLAND DELLIGSEN OFFENLEGUNGSBERICHT PER 31.12.217 NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKS- UND RAIFFEISENBANK EG LEINEBERGLAND 3173 DELLIGSEN Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Zwickau eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Zwickau eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Zwickau eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf

Mehr

NACH 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV

NACH 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV Volksbank Bönen eg OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV PER 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 5 Operationelles

Mehr

Sparkasse Hochfranken

Sparkasse Hochfranken Anhang A zum Offenlegungsbericht der zu Punkt 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Punkt 1: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Durchführungsverordnung (EU)

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik ( CRR Art. 435)... 4 Eigenmittel (CRR Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bad Windsheim eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bad Windsheim eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bad Windsheim eg Angaben für das Geschäftsjahr 217 (Stichtag 31.12.217) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR Spar- und Darlehnskasse Aegidienberg eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR Angaben für das Geschäftsjahr 216 (Stichtag 31.12.216) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR Offenlegungsbericht 217 nach Art. 435 bis 455 CRR Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Oberpfalz Süd eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Südwest eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Südwest eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Südwest eg Angaben für das Geschäftsjahr 215 (Stichtag 31.12.215) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BURGHAUN EG

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BURGHAUN EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK BURGHAUN EG 31.12.2017 g Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR)

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR) Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR) zum 31.12.217 Wolgast, 15.8.218 Inhalt 1. Präambel... 4 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 3. Eigenmittel

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Hessen eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Hessen eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Hessen eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK NORDHARZ EG. Stand: 31. Dezember 2017

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK NORDHARZ EG. Stand: 31. Dezember 2017 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK NORDHARZ EG Stand: 31. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.

Mehr

1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel

1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenmittel Offenlegung gemäß Art. 437 CRR Art. 437 Abs. 1 lit a, b, d, e gemäß DurchführungsVO (EU) Nr. 1423/2013 1. Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 1.1. Bilanz und Eigenkapital

Mehr

Offenlegungsbericht 2017

Offenlegungsbericht 2017 Offenlegungsbericht 2017 NACH ART. 435 BIS 455 CRR VR-Bank Ostalb eg Wilhelm-Zapf-Straße 2 73430 Aalen Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER PER SPAR- UND KREDITBANK BÜHLERTAL EG

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER PER SPAR- UND KREDITBANK BÜHLERTAL EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER PER 31.12.216 SPAR- UND KREDITBANK BÜHLERTAL EG Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Mittenwald eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Mittenwald eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Mittenwald eg Angaben für das Geschäftsjahr 2012 (Stichtag 31.12.2012) - 1 -

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Buch-Eching eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Buch-Eching eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Buch-Eching eg Angaben für das Geschäftsjahr 2014 (Stichtag 31.12.2014) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Raiffeisenbank Garrel eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR

Raiffeisenbank Garrel eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR Raiffeisenbank Garrel eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bechhofen eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bechhofen eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bechhofen eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT. Volksbank-Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg eg. nach Art. 435 bis 455 CRR. per

OFFENLEGUNGSBERICHT. Volksbank-Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg eg. nach Art. 435 bis 455 CRR. per OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR Volksbank-Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg eg per 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 3 Eigenmittel

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 der CRR. Sparda-Bank Augsburg eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 der CRR. Sparda-Bank Augsburg eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 der CRR Sparda-Bank Augsburg eg Angaben für das Geschäftsjahr 216 (Stichtag 31.12.216) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich

Mehr

PSD Bank Westfalen-Lippe eg

PSD Bank Westfalen-Lippe eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der PSD Bank Westfalen-Lippe eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag: 31.12.2016) Seite - 1 - Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER WEG BANK AG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016 (STICHTAG )

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER WEG BANK AG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016 (STICHTAG ) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER WEG BANK AG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 216 (STICHTAG 31.12.216) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die

Mehr

Volksbank Bösel eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. per

Volksbank Bösel eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR. per Volksbank Bösel eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT VR-BANK CHATTENGAU EG

OFFENLEGUNGSBERICHT VR-BANK CHATTENGAU EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK CHATTENGAU EG ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 216 (STICHTAG: 31.12.216) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art.

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Nordoberpfalz eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank Nordoberpfalz eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Nordoberpfalz eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ROTTWEIL EG PER

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ROTTWEIL EG PER OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ROTTWEIL EG PER 31.12.216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK-VOLKSBANK NEUSTADT

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK-VOLKSBANK NEUSTADT OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK-VOLKSBANK NEUSTADT 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER PER 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK NIEDERGRAFSCHAFT EG PER

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK NIEDERGRAFSCHAFT EG PER OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK NIEDERGRAFSCHAFT EG PER 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Floß eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Floß eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Floß eg Angaben für das Geschäftsjahr 216 (Stichtag 31.12.216) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISEN- UND VOLKSBANK DAHN EG PER

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISEN- UND VOLKSBANK DAHN EG PER OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISEN- UND VOLKSBANK DAHN EG PER 31.12.216 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Offenlegungsbericht 2017

Offenlegungsbericht 2017 Offenlegungsbericht 217 Nach Art. 435 bis 455 CRR Volksbank Meßkirch eg Raiffeisenbank Conradin-Kreutzer-Str. 7 8865 Meßkirch Inhaltsverzeichnis Präambel...3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...4

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag

Mehr

Offenlegungsbericht. nach Art. 435 bis 455 CRR

Offenlegungsbericht. nach Art. 435 bis 455 CRR Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 7

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ALLER-WESER EG PER 31. DEZEMBER 2016

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ALLER-WESER EG PER 31. DEZEMBER 2016 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ALLER-WESER EG PER 31. DEZEMBER 216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK NEUDENAU-STEIN-HERBOLZHEIM EG. (Stand: 31. Dezember 2017)

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK NEUDENAU-STEIN-HERBOLZHEIM EG. (Stand: 31. Dezember 2017) OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK NEUDENAU-STEIN-HERBOLZHEIM EG (Stand: 31. Dezember 2017) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Baden-Württemberg eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Baden-Württemberg eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) zum 31.12.217 Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Baden-Württemberg

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Kissing-Mering eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Kissing-Mering eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Kissing-Mering eg Angaben für das Geschäftsjahr 217 (Stichtag 31.12.217) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Münchner Bank eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Baden-Württemberg eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Baden-Württemberg eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) zum 31.12.216 Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Baden-Württemberg

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Lech-Ammersee eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Lech-Ammersee eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Lech-Ammersee eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Landshut eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Landshut eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Landshut eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Südwest eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank Südwest eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank Südwest eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich

Mehr

mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH

mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 5 Adressausfallrisiko...

Mehr

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Schermbeck eg per

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Schermbeck eg per Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank Schermbeck eg per 31.12.216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank München eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Sparda-Bank München eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank München eg Angaben für das Geschäftsjahr 217 (Stichtag 31.12.217) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf

Mehr

SOLVABILITÄTSBERICHT DER VOLKSBANK RAIFFEISENBANK OBERBAYERN SÜDOST EG ZUM NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

SOLVABILITÄTSBERICHT DER VOLKSBANK RAIFFEISENBANK OBERBAYERN SÜDOST EG ZUM NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) SOLVABILITÄTSBERICHT DER VOLKSBANK RAIFFEISENBANK OBERBAYERN SÜDOST EG ZUM 31.12.2009 NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Solvabilitätsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 339 SolvV Inhaltsverzeichnis Beschreibung

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. PSD Bank Kiel eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. PSD Bank Kiel eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der PSD Bank Kiel eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK MITTLERER SCHWARZWALD EG PER 31. DEZEMBER 217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK EMMERICH-REES EG ZUM

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK EMMERICH-REES EG ZUM OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK EMMERICH-REES EG ZUM 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Volksbank Baumberge eg Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR. per

Volksbank Baumberge eg Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR. per Volksbank Baumberge eg Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ALLER-WESER EG PER 31. DEZEMBER 2017

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ALLER-WESER EG PER 31. DEZEMBER 2017 OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK ALLER-WESER EG PER 31. DEZEMBER 217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Bütthard-Gaukönigshofen eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank BibertalKötz eg Angaben für das Geschäftsjahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank-Raiffeisenbank Amberg eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Volksbank-Raiffeisenbank Amberg eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Volksbank-Raiffeisenbank Amberg eg Angaben für das Geschäftsjahr 217 (Stichtag 31.12.217) Die nachfolgenden Artikel beziehen

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2016 VR-BANK NECKAR-ENZ EG Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR Bank Burglengenfeld eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR Bank Burglengenfeld eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank Burglengenfeld eg Angaben für das Geschäftsjahr 216 (Stichtag 31.12.216) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank West eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank West eg zum 31.12.216 der Sparda-Bank West eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Sparda-Bank West eg Angaben für das Geschäftsjahr 216 (Stichtag 31.12.216) Seite

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND KREDITBANK DAUCHINGEN EG PER

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND KREDITBANK DAUCHINGEN EG PER OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND KREDITBANK DAUCHINGEN EG PER 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND KREDITBANK DAUCHINGEN EG PER

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND KREDITBANK DAUCHINGEN EG PER OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SPAR- UND KREDITBANK DAUCHINGEN EG PER 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK EG, EPPERTSHAUSEN

OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK EG, EPPERTSHAUSEN OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK EG, EPPERTSHAUSEN Per 31.12.217 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)...

Mehr

Offenlegung gemäß Artikel 437 in Verbindung mit Artikel 492 CRR

Offenlegung gemäß Artikel 437 in Verbindung mit Artikel 492 CRR Offenlegung gemäß Artikel 437 in Verbindung mit Artikel 492 CRR Bilanzabstimmung zu Posten der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Die untenstehende Tabelle veranschaulicht die Überleitung der Bilanzpositionen

Mehr

Offenlegungsbericht. nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) der. Volksbank Blaubeuren eg zum

Offenlegungsbericht. nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) der. Volksbank Blaubeuren eg zum Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) der Volksbank Blaubeuren eg zum 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)...

Mehr

VR-Bank Kreis Steinfurt eg. Offenlegungsbericht. Nach Art. 435 bis 455 CRR

VR-Bank Kreis Steinfurt eg. Offenlegungsbericht. Nach Art. 435 bis 455 CRR VR-Bank Kreis Steinfurt eg Offenlegungsbericht Nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.216 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Werdenfels eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. VR-Bank Werdenfels eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Werdenfels eg Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich

Mehr

Volksbank Oberberg eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum

Volksbank Oberberg eg. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum Volksbank Oberberg eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr

NACH ART. 435 BIS 455 CRR

NACH ART. 435 BIS 455 CRR OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR STAND 31. DEZEMBER 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen

Mehr