LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Marianne Linke, Fraktion DIE LINKE Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Menschen in welchen Altersgruppen (entsprechend der Regelsätze) leben in Mecklenburg-Vorpommern in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II und SGB XII [bitte nach Rechtskreisen und Altersgruppen (bis vollendetes 14. Lebensjahr, 15. bis 18. Lebensjahr, Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, nicht erwerbsfähige Partner) und nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten getrennt angeben]? In Mecklenburg-Vorpommern bezogen lt. Auskunft des Statistischen Amtes am insgesamt Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung auf die entsprechenden Altersgruppen. Sozialhilfeempfänger mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII am davon außerhalb von Einrichtungen Alter von... bis unter... Jahren Jahr Insgesamt Insgesamt < Quelle: Statistisches Amt M-V Der Minister für Soziales und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2007 beantwortet.

2 Drucksache 5/791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Eine nach dem Leistungsbezug für nicht erwerbsfähige Partner getrennte Aufgliederung liegt der Landesregierung nicht vor. Eine nach kreisfreien Städten und Landkreisen erfolgte Aufgliederung kann statistisch nur über eine andere Altersgruppenzuordnung abgerufen werden. Die Zahl der insgesamt betroffenen Personen im Alter unter 25 Jahren bleibt davon jedoch unberührt. Mit Stichtag ergibt sich demnach folgende Verteilung: Empfänger(innen) laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach kreisfreien Städten und Landkreisen am außerhalb von Einrichtungen zusammen davon im Alter von... bis unter... Jahren unter unter 25 insgesamt Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Statistisches Amt M-V 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/791 Die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebenden Menschen sowie die Anzahl von Personen mit nicht erwerbsfähigen Partnern stellt sich im Berichtsmonat Mai 2007 wie folgt dar: Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Altersgruppen nach dem SGB II in kreisfreien Städten und Landkreisen Gesamt davon im Alter von... bis unter... Jahren unter bis unter 18 unter 25 Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg- Vorpommern 1) ) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsmonat: Mai Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 3

4 Drucksache 5/791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Landkreise/kreisfreie Städte Partner in Bedarfsgemeinschaften nicht erwerbsfähig Greifswald 27 Neubrandenburg 80 Rostock 94 Schwerin 62 Stralsund 38 Wismar 34 Bad Doberan 63 Demmin 70 Güstrow 65 Ludwigslust 46 Mecklenburg-Strelitz 48 Müritz 41 Nordvorpommern 111 Nordwestmecklenburg 70 Parchim 153 Rügen 23 Uecker-Randow 79 Mecklenburg-Vorpommern 1) ) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsmonat: Mai Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Eine Verteilung entsprechend der geforderten Altersstruktur ist auch hier nur bedingt möglich. Die Statistik weist auch keine entsprechenden Daten kommunaler Träger aus; die entsprechenden Zahlen des Landkreises Ostvorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie hat sich die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die im Sozialhilfeleistungsbezug nach dem BSHG bzw. in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bzw. dem SGB XII lebten und leben, seit Januar 1995 in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte ab 2005 getrennt nach SGB II- bzw. SGB XII-Bedarfsgemeinschaften angeben)? Mit der Neugestaltung des Sozialhilferechts zum 1. Januar 2005, der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und der Zuordnung der erwerbsfähigen Personen zum SGB II hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten wesentlich verändert. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren ist daher nicht mehr gegeben. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/791 Ein direkter Vergleich der Zahl der Kinder in Haushalten, die früher Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe erhalten haben, mit Kindern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. in der Sozialhilfe ist nicht möglich. Die Statistik der BA wies bis Ende 2004 nur die Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosenhilfe, jedoch nicht deren Angehörige aus. Es gibt somit auch keine Daten darüber, wie viele Kinder mit diesen Arbeitslosenhilfeempfängern in einem Haushalt gelebt haben. Dagegen ermittelt die Sozialhilfestatistik die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger nach dem BSHG bzw. SGB XII hat sich insgesamt in M-V von Personen im Jahr 1995 auf Personen im Jahr 2006 reduziert. Davon betroffen sind auch Kinder im Alter unter 15 Jahren. Die Verteilung im Einzelnen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Sozialhilfeempfänger mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt Jahr Insgesamt davon Kinder unter 15 Jahren davon außerhalb Insgesamt von Einrichtungen Quelle: Statistisches Amt M-V 5

6 Drucksache 5/791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Die Entwicklung der Zahl der Kinder in Mecklenburg-Vorpommern unter 15 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten und leben, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Personen in Bedarfsgemeinschaften unter 15 Jahre in M-V 1) Mai April März Februar Januar Dezember November Oktober September August Juli Juni Mai April März Februar Januar Dezember November Oktober September August Juli Juni Mai April März Februar Januar ) ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsmonat: Mai Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Wie hat sich die Zahl der Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern seit 1995 entwickelt, die Leistungen nach dem BSHG, dem SGB II und dem SGB XII erhielten bzw. erhalten? Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem BSHG bzw. seit dem 1. Januar 2005 nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen bezogen haben, hat sich seit 1995 in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt entwickelt: Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in M-V Jahr Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen Insgesamt davon mit Kindern unter 18 Jahren Quelle: Statistisches Amt M-V Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat sich in Mecklenburg-Vorpommern die jahresdurchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II seit der Einführung des SGB II von im Jahre 2005 auf im Jahr 2006 erhöht. 4. Wie hat sich das durchschnittliche Nettoeinkommen der Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem BSHG bzw. seit 2005 nach dem SGB II bzw. SGB XII erhielten bzw. erhalten, in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt und pro Person seit dem Jahr 1995 entwickelt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 5. Wie viele Familien mit Kindern müssen in Mecklenburg-Vorpommern mit weniger als 50 Prozent des Durchschnittseinkommens auskommen und sind demnach als einkommensarm einzuschätzen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 7

8 Drucksache 5/791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 6. Wie viele Alleinerziehende leben in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie viele Kinder zählen in Mecklenburg-Vorpommern zum Haushalt Alleinerziehender? b) Wie hat sich das durchschnittliche Nettoeinkommen Alleinerziehender mit ihren Kindern in Mecklenburg-Vorpommern seit 1995 entwickelt? c) Wie viele Kinder von Alleinerziehenden sind in Mecklenburg- Vorpommern als einkommensarm anzusehen? Im Jahr 2004 lebten in Mecklenburg-Vorpommern Alleinerziehende ( Frauen und Männer). Zu a) Im Jahr 2004 lebten Kinder bei Alleinerziehenden. Zu b) Angaben zum durchschnittlichen Nettoeinkommen werden ausschließlich über die Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) erhoben. Danach betrug das durchschnittliche Nettoeinkommen im Jahr 1998 für Alleinerziehende in Mecklenburg-Vorpommern 1.731,- EUR (3.386,- DM). Damit ist es im Vergleich zum Jahr 2003 mit EUR um durchschnittlich 153,- EUR gesunken. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (Angaben aus Mikrozensus 2004) Zu c) Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 7. Wie hoch ist der Kinderzuschlag, den bedürftige Familien pro Kind beantragen können? a) Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung erfüllt sein? b) Wie viele Familien in Mecklenburg-Vorpommern erhalten den Kinderzuschlag? c) Wie viele Familien hätten schätzungsweise Anspruch auf Kinderzuschlag? Der maximale Kinderzuschlag, den bedürftige Familien pro Kind beantragen können, beträgt 140 Euro pro Kind/Monat. 8

9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/791 Zu a) Die Voraussetzungen, die für eine Bewilligung des Kinderzuschlags erfüllt sein müssen, ergeben sich aus 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wie folgt: - gering verdienende Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für berücksichtigungsfähige Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und unverheiratet in ihrem Haushalt leben (seit 1. Juli 2006, vorher minderjährige Kinder), - Vermögen/Einkommen der Eltern deckt deren eigenen Bedarf ab, (Regelbedarf + Mehrbedarfe + anteilige Kosten der Unterkunft i. S. von 6a BKGG), - Vermögen/Einkommen der Eltern ist nicht höher als die Summe aus ihrem eigenen Bedarf (s. oben) und dem Gesamtkinderzuschlag, - Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft wird durch den Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld vermieden. 6a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Nr. 3 BKGG: - das Kind muss mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben, - der Antragsteller muss selbst für das betreffende Kind - Kindergeld beziehen oder - nur wegen anderer Leistungen für Kinder nicht beziehen. Zu b) Mit Stand August 2007 erhielten 192 Berechtigte für insgesamt 376 Kinder laufend Kinderzuschlag. Hinzu kommen die Anspruchsberechtigten, die den Kinderzuschlag monatlich nachträglich erhalten (z. B. aufgrund schwankendem Einkommen). Für letztere liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Berechtigten, für die laufend Kinderzuschlag gewährt wird, in Beziehung zu den bewilligten Anträgen zu setzen. Von Januar bis August 2007 wurde insgesamt Kinderzuschlag in Höhe von Euro laufend und nachträglich gezahlt. Zu c) Eine Erhebung auf Basis von Schätzungen erfolgt nicht. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 9

10 Drucksache 5/791 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode 8. Wie viele Anträge auf Kindergeldzuschlag wurden in Mecklenburg- Vorpommern seit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 jährlich gestellt? a) Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Jahren bewilligt? b) Welches sind die drei hauptsächlichen Ablehnungsgründe? c) Was unternimmt die Landesregierung, um die potenzielle Zielgruppe auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags hinzuweisen? Das Antragsvolumen in Mecklenburg-Vorpommern, seit Einführung des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2005, beziffert sich wie folgt: Gestellte Anträge in 2005: Gestellte Anträge in 2006: Gestellte Anträge Januar bis August 2007: Zu a) Die Zahl der Anträge, die in den einzelnen Jahren bewilligt wurden, ergibt sich aus nachstehender Übersicht: Bewilligte Anträge in 2005: Bewilligte Anträge in 2006: 630 Bewilligte Anträge Januar bis August 2007: 525 Zu b) Die drei hauptsächlichen Ablehnungsgründe für einen Kinderzuschlag sind: - ein Unterschreiten der Mindesteinkommensgrenze, - ein Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze sowie - die Deckung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft durch das Gesamteinkommen. Zu c) Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kinderzuschlages hingewiesen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 10

11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ Welche Initiativen auf Bundes- und Landesebene gedenkt die Landesregierung zu unterstützen bzw. ins Leben zu rufen, um Kinderarmut abzubauen und zu beenden und die chancengleiche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen? Die Landesregierung setzt sich für den Abbau der Kinderarmut und für eine nachhaltige Kinder- und Familienpolitik ein. Dazu wurden in der Koalitionsvereinbarung konkrete Schwerpunkte gesetzt. Besonderes Augenmerk gilt den Initiativen, die gleiche Bildungschancen für alle Kinder früh sicherstellen sollen. Zu nennen sind dabei u. a.: - der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Erziehung als Bestandteil des lebenslangen Lernens (Einführung eines entsprechenden Rahmenplans zum Schuljahresbeginn 2008/ Erprobung), - die Entlastung der Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung, - die stärkere Entwicklung der Sprachkompetenz von Kindern im Vorschulalter, - die Verbesserung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule, - das frühzeitige Entgegenwirken von Störungen der kindgerechten Entwicklung, - die Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien am gesellschaftlichen und schulischen Leben, - die Erarbeitung eines Landesaktionsplans zur gesundheitlichen Prävention von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, - die Konzentration auf eine sozialraumorientierte Förderung im Rahmen der Kinder- und Jugendpolitik. Diese Aufgaben werden durch gezielte Maßnahmen unterlegt. So wird z. B. der Wiedereinstieg von Eltern nach Eltern- und Erziehungszeiten durch entsprechende Qualifizierungsangebote, die im Land mit ESF-Mitteln gefördert werden, unterstützt. Ausgebildete Elterntrainer unterstützen Familien in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung und tragen damit zur chancengleichen Entwicklung von Kindern bei. Niedrigschwellige Familienbildungsangebote in Familienzentren und anderen Einrichtungen stärken die Erziehungskompetenz der Eltern. Durch Angebote flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation, eine ergänzende betriebliche Struktur für Kinder- und Angehörigenbetreuung sowie familienfreundliche Personalentwicklung (einschließlich eines vernünftigen Wiedereinstiegs nach der Erziehungsphase) kann die finanzielle Situation von Familien mit Kindern verbessert werden. Dazu werden insbesondere im Rahmen Lokaler Bündnisse für Familien zwischen Unternehmen, Einrichtungen und Initiativen der Familienarbeit, Kommunen und anderen Akteuren konkrete Maßnahmen in den Regionen eingeleitet und umgesetzt. Die Landesregierung wird die bestehenden Aufgaben in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen zu einem Maßnahmenkatalog bündeln und aufeinander abstimmen. Dabei werden Bestrebungen des Bundes, wie z. B. der Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige und die Einführung des Rechtsanspruchs für diese Kinder ab dem Jahr 2013, unterstützt. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die einschlägigen gesetzlichen Regelsätze den wirklichen Bedürfnissen von Kindern gerecht werden. 11

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