Amtsblatt Rietberg. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg
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- Michaela Beutel
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1 Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 18/ Jahrgang INHALT 77/2009 Seite Bebauungsplan Nr. 221 Bruchstraße/Torfweg im Stadtteil Rietberg 111 hier: Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplanes gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB 78/2009 Bebauungsplan Nr. 247 "Am Jüdischen Friedhof" 6. Änderung - Stadtteil Neuenkirchen, im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) /2009 Ehejubiläen der Stadt Rietberg im Jahr 2010 melden / Sitzung des Rates der Stadt Rietberg am , Uhr hier: Einladung und Tagesordnung 116 Herausgeber: Stadt Rietberg Der Druck: Hausdruck Stadt Rietberg Erscheinungsweise: Nach Bedarf (in der Regel einmal je Monat) Liegt kostenlos aus bei der Stadt Rietberg sowie in den Geschäftsstellen der Sparkasse Rietberg und der Volksbanken Bezug: Abonnement (jährlich 10,00 ), Einzelstücke (gegen Portoerstattung) Anforderungen an die Stadt Rietberg, Ratsbüro, Postfach 23 64, Rietberg, Tel. (05244) , Fax (05244) , Annette.Dewenter@Stadt-Rietberg.de
2 77/2009 Bebauungsplan Nr. 221 Bruchstraße/Torfweg im Stadtteil Rietberg hier: Inkrafttreten der 13. Änderung des Bebauungsplanes gem. 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Der Bebauungsplan Nr. 221 Bruchstraße/Torfweg im Stadtteil Rietberg wird gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585), im beschleunigten Verfahren geändert. Durch die vorliegende Änderung soll die Beseitigung des schlechten Fahrbahnzustandes sowie die Umsetzung geschwindigkeitsregelnder Baumaßnahmen vorbereitet und den beitragsrechtlichen Anforderungen zur Abrechnung der Erschließungsanlage entsprochen werden. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 221 Bruchstraße/Torfweg wird hiermit in der vorliegenden Fassung als Satzung gem. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom (GV.NW. Seite 666/SGV.NRW. 2023) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585) beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist gem. 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 221 Bruchstraße/Torfweg im Stadtteil Rietberg in Kraft. Vorstehende Bebauungsplanänderung wird hiermit gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585) ortsüblich bekannt gemacht. Der geänderte Bebauungsplan liegt ab sofort während der Dienststunden montags bis donnerstags: dienstags: donnerstags: freitags: 8.30 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr 8.30 Uhr bis Uhr im Rathaus der Stadt Rietberg, Abteilung Räumliche Planung & Entwicklung, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4-6, Rietberg, öffentlich aus. Dort kann die Bebauungsplanänderung einschl. Begründung von jedermann eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung einzusehen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 221 Bruchstraße/Torfweg 13. Änderung im Stadtteil Rietberg in Kraft. 112 Nach 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich, 1. eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Rietberg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gem. 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass a) nach 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, b) nach 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB der Entschädigungsberechtigte die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen kann, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt und c) nach 44 Abs. 4 BauGB ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die vorstehende Satzung der Stadt Rietberg wird hiermit gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO) vom (GV.NW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zurzeit geltenden Fassung und der Bekanntmachungsverordnung vom (GV. NRW S. 516/SGV. NRW. 2023) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht. Dabei weise ich auf Rechtsfolgen und die Frist des 7 Abs. 6 GO hin. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Rietberg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Rietberg, den
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4 114 Gemäß 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hinge78/2009 wiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Bebauungsplan Nr. 247 "Am Jüdischen Verfahren nach 13a BauGB ohne Durchführung einer Friedhof" 6. Änderung - Stadtteil Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werneuenkirchen, im beschleunigten Verden soll. fahren nach 13a BauGB hier: - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Rietberg, den Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Rietberg hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Gemäß 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585), wird für den im nachstehenden Lageplan kenntlich gemachten Bereich ein Bebauungsplan im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Plan erhält die Bezeichnung Nr. 247 "Am Jüdischen Friedhof 6. Änderung - im Stadtteil Neuenkirchen. Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Rietberg, den Die Stadt Rietberg plant in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer die Nachverdichtung der Baumöglichkeiten im Bereich der Goethestraße/Lange Straße/Augustin-Wibbelt-Straße. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Gem. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. 2585), werden die Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zum Bebauungsplan Nr. 247 "Am Jüdischen Friedhof" 6. Änderung - im Stadtteil Neuenkirchen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt. In der Zeit vom bis einschl besteht während der Dienststunden montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis Uhr dienstags: Uhr bis Uhr donnerstags: Uhr bis Uhr freitags: 8.30 Uhr bis Uhr in der Stadtverwaltung Rietberg, Abteilung Räumliche Planung & Entwicklung, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4-6, Rietberg, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung einzusehen.
5 79/2009 Ehejubiläen der Stadt Rietberg im Jahr 2010 melden 115
6 Die Stadt Rietberg ehrt Ehejubilare, beginnend mit der Goldenen Hochzeit, bezogen auf die standesamtliche Trauung. 11. Von Ehepaaren, die außerhalb Rietbergs die Ehe geschlossen haben, sind die Eheschließungsdaten nicht vollständig vorhanden. Die Stadt ist daher darauf angewiesen, von den Jubilaren selbst oder von Angehörigen die Ehejubiläen zu erfahren. 12. Ansprechpartnerin für entsprechende Mitteilungen ist die Abteilung Personal, Organisation, Ratsbüro und Wahlen, Frau Doris Schulz, bei der Stadt Rietberg, Telefon 05244/ / Sitzung des Rates der Stadt Rietberg am , Uhr hier: Einladung und Tagesordnung Am Donnerstag, dem findet im Ratssaal des Alten Progymnasiums, Klosterstr. 13, Rietberg, ab 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rietberg mit folgender Tagesordnung statt: Tagesordnung: 19. I. Öffentlicher Teil Mitteilungen und Anfragen Erklärung von Ausschließungsgründen gem. 31 und 43 GO Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner gem. 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rietberg Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung und des s der Stadt Rietberg Bestellung von sachkundigen Einwohnern in den Schul- und Sozialausschuss Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Sparkasse Rietberg Finanzangelegenheiten Genehmigung und Kenntnisnahme von Haushaltsüberschreitungen gemäß 83 GO Beteiligung der Gemeinden an der Aufstellung des Kreishaushaltsplans 2010 Beschluss über die Jahresrechnung Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Rietberg vom Kostenrechnende Einrichtung Abfallbeseitigung Vorlage der Betriebsabrechnung 2008 und der Gebührenbedarfsberechnung 2010 Kostenrechnende Einrichtung Straßenreinigung - Vorlage der Betriebsabrechnung Beschluss über die Benutzungsgebühren ab dem Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Ab wasserbetrieb der Stadt Rietberg Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan mit Anlagen für den Abwasserbetrieb der Stadt Rietberg für das Wirtschaftsjahr 2010 Kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung hier: Beschluss über die Benutzungsgebühren ab dem Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Rietberg Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Aufhebung des Verkehrsversuchs "Unechte Einbahnstraße Pulverdamm" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Biogasanlage Hansmeier - Erweiterung" im Stadtteil Bokel Beratung und Entscheidung über die während der Offenlegung vorgebrachten Anregungen Satzungsbeschluss Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Rietberg hier: Abschließende Beschlussfassung Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Rietberg Sachstandsbericht zur Durchführung des "eeazertifizierungsverfahrens" bei der Stadt Rietberg; Beschluss des Energiepolitischen Arbeitsprogramms Neufestsetzung des Naturschutzgebietes "Rietberger Emsniederung" gemäß 42a in Verbindung mit 20 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in den Städten Rietberg, Kreis Gütersloh und Delbrück, Kreis Paderborn Sachstandsbericht zum Konjunkturpaket II Priorität der Maßnahmen in der Stadt Rietberg Neugestaltung der Ehrenordnung der Stadt Rietberg Erlass der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Verkaufs- und Ausstellungshütten der Stadt Rietberg Brandschutzbedarfsplan Rietberg 1. Fortschreibung II. Nichtöffentlicher Teil Mitteilungen und Anfragen Stundung, Niederschlagung und Erlass von städtischen Forderungen Einbeziehung der Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD Vergaben Auftragsvergabe zur Baumaßnahme "Straßenendausbau des Baugebietes An der alten Molkerei" Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Sanierung Schulzentrum Rietberg mit Mitteln des Konjunkturprogrammes II hier: Auftragsvergabe Leichtmetall- und Verglasungsarbeiten Vergabeberichte 2009 Grundstücksangelegenheiten
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