Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern 2015 Merkblatt zur Vielfältige Kulturen Richtlinie

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1 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern 2015 Merkblatt zur Vielfältige Kulturen Richtlinie Dieses Merkblatt enthält wesentliche Erläuterungen zur Richtlinie: Förderung des Anbaus von vielfältigen Kulturen im Ackerbau (Vielfältige Kulturen Richtlinie) und den damit verbundenen Verpflichtungen. Es enthält nicht die vollständigen Zuwendungsbestimmungen, die in der Richtlinie enthalten sind. Lesen Sie daher die Richtlinie und dieses Merkblatt aufmerksam durch. 1. Allgemeines Im Rahmen der Vielfältigen Kulturen Richtlinie wird der Anbau von jährlich mindestens fünf verschiedenen Haupfruchtarten in Kombination mit dem Anbau von Leguminosen auf der Ackerfläche des Betriebes gefördert. Die unter Nummer 4 in der Richtlinie beschriebenen Zuwendungsvoraussetzungen müssen für die Förderung der beantragten Flächen erfüllt sein. 2. Varianten Variante Verpflichtung Variante 1 Variante 2 Variante 3 Auf mindestens 10% der gesamten Ackerfläche des Betriebes sind Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen. Auf mindestens 50% der Leguminosenfläche gemäß Variante 1 sind großkörnige Leguminosen anzubauen. Auf der gesamten Leguminosenfläche gemäß Varianten 1 sind großkörnige Leguminosen anzubauen 3. Berechnungsgrundlage, Beantragung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF), Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen Bei der Berechnung der Zuwendung werden grundsätzlich Bruttoflächen berücksichtigt (Netto + LE) mit einer Ausnahme: Landschaftselemente, die als ÖVF beantragt werden, werden in der 2. Säule bei der Berechnung der Zuwendung nicht berücksichtigt. Die Förderung nach dieser Richtlinie kann nur mit der Agrarumwelt- und Klimaverpflichtung nach der Extensivierungsrichtlinie auf derselben Fläche kombiniert werden. Bei Kombination werden die Zuwendungen bei der Förderung nach der Vielfältigen Kulturen Richtlinie gesenkt. Werden mit Leguminosen bebaute Flächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt, werden die Fördersätze je Hektar Ackerfläche um 20 Euro abgesenkt. 1

2 Die Zuwendungen werden ausschließlich für die mit Bindung gekennzeichneten Flächen gewährt. Die Anbauverhältnisse werden jedoch unabhängig von den mit Bindung gekennzeichneten Flächen an Hand der angegebenen Nutzcodes berechnet. Mit der Bindung erklärt der Antragsteller, dass er für die entsprechende Fläche die Zuwendung beantragt. Dies ist nur für Flächen möglich, die im gesamten Verpflichtungsjahr vom bis zur Verfügung stehen. Ferner ist eine Beantragung für Flächen, auf denen eine Zuwendung für umweltschonende Produktionsverfahren im Gemüse (FP 507) beantragt wird, nicht möglich. 4. Berechnung der Anbauverhältnisse a) Summe Ackerfläche Als Ackerfläche im Sinne der Richtlinie gelten alle Ackerflächen des Betriebes (außer Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden). Die zur Ackerflächen zählenden Nutzcodes sind in Anlage 1 aufgeführt. b) Hauptfruchtarten Im Betrieb sind jährlich mindestens 5 Hauptfruchtarten (Anlage 2) anzubauen. Dabei darf der Anbau jeder Hauptfruchtart 10 % der der Ackerfläche des Betriebes nicht unterschreiten und 30 % nicht überschreiten. Werden mehr als fünf Hauptfruchtarten angebaut und wird der Mindestanteil von 10 % der Ackerfläche nicht erreicht, so können Hauptfruchtarten zusammengefasst werden. Die Hauptfruchtarten sind in Anlage 2 aufgeführt. c) Raufuttergemenge mit Leguminosen Raufuttergemenge mit Leguminosen dürfen einen Anteil von 40 % zur Ackerfläche einnehmen. Folgende Kulturarten werden als Raufuttergemenge mit Leguminosen angerechnet: Nutzcode Kulturart 250 Gemenge Erbsen / Getreide 422 Kleegras 425 Klee-Luzerne-Gemisch d) Leguminosen Auf mindestens 10 % der Ackerfläche des Betriebes sind Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen. Folgende Kulturarten werden als Leguminosen angerechnet: Nutzcode Kulturart 210 Erbsen (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) 211 Gemüseerbse 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne 2

3 221 Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) 230 Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) 240 Erbsen/Bohnen 250 Gemenge Erbsen / Getreide 292 Linsen (Speise-Linse) 330 Sojabohnen 421 Klee (stickstoffbindende Pflanze ÖVF) 422 Kleegras 423 Luzerne 425 Klee-Luzerne-Gemisch 430 Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist (Stickstoffbindende Pflanze ÖVF) 635 Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) 913 Klee- oder Luzernesamenvermehrung e) großkörnige Leguminosen Bei Beantragung der Förderung nach Variante 2 sind mindestens auf der Hälfte der mit Leguminosen angebauten Fläche großkörnige Leguminosen anzubauen. Bei Beantragung der Förderung nach Variante 3 ist die Verpflichtung vollständig durch den Anbau großkörniger Leguminosen zu erbringen. Folgende Kulturarten werden als Leguminosen angerechnet: Nutzcode Kulturart 210 Erbsen (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) 211 Gemüseerbse 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne 230 Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) 330 Sojabohnen 635 Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) f) Getreide Der Getreideanteil darf 66 % der Ackerfläche nicht überschreiten. Folgende Kulturarten werden als Getreide angerechnet: Nutzcode Kulturart 112 Winterhartweizen/Durum 113 Sommerhartweizen/Durum 114 Winter-Dinkel 115 Winterweichweizen 3

4 116 Sommerweichweizen 118 Winter-Emmer/ -Einkorn 119 Sommer-Emmer/ -Einkorn 121 Winterroggen 122 Sommerroggen 125 Wintermenggetreide 126 Wintermenggetreide ohne Weizen 131 Wintergerste 132 Sommergerste 142 Winterhafer 143 Sommerhafer 144 Sommermenggetreide 145 Sommermenggetreide ohne Weizen 156 Wintertriticale 157 Sommertriticale 5. Allgemeine Hinweise 5.1 Bagatellgrenze In der Richtlinie ist eine Bagatellgrenze von150 Euro pro Jahr festgelegt. Die Anwendung erfolgt bei Berechnung des Förderantrages. Jeder berechnete Jahresbetrag muss größer als 150 Euro sein. Entsprechend nachfolgendem Beispiel wäre der Antrag abzulehnen. 4

5 5.2 Verpflichtungsjahr Das Verpflichtungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Eine Ausnahme ist das erste Verpflichtungsjahr, welches vom läuft und somit kürzer ist als die folgenden 5 Verpflichtungsjahre. Dieses kürzere Verpflichtungsjahr wurde zur Umstellung des bisherigen Verpflichtungsjahres vom bis des Folgejahres auf das Kalenderjahr eingeführt. Die Umstellung ist auf Grund der neuen Regelungen durch die EU erforderlich, um die vorgeschriebenen Vorgaben für den Zahlungszeitraum ( bis des Folgejahres) einzuhalten. Die Verpflichtungsdauer beträgt 5 Jahre + 7,5 Monate. 5.3 Vergrößerung der Verpflichtung (Erweiterung) Die in eine Verpflichtung einbezogenen Flächen können unter folgenden Voraussetzungen vergrößert werden: Die Restlaufzeit für die neu hinzukommenden Flächen beträgt noch mindestens 2 Jahre Die Vergrößerung beträgt nicht mehr als 50 % der bisherigen Verpflichtungsfläche. Die neuen Flächen haben entsprechend des Beginns eine kürzere Laufzeit als die Gesamtverpflichtung. Ein Antrag auf Vergrößerung der Verpflichtung kann jährlich bis zum gestellt werden. 5.4 Ersetzung der bisherigen Verpflichtung Soll eine laufende Verpflichtung um mehr als 50 % der bisherigen Verpflichtungsfläche vergrößert werden, so kann in diesen Fällen ein Antrag auf Ersetzung der bisherigen Verpflichtung gestellt werden. Die alte Verpflichtung wird vorzeitig beendet und eine neue Verpflichtung für einen neuen Zeitraum von fünf Jahren eingegangen. Die neue Verpflichtung umfasst alle Flächen der bisherigen Verpflichtung sowie die neu hinzugekommenen Flächen. Werden im Rahmen der ersetzten Verpflichtung Flächenabgänge oder Verstöße gegen Verpflichtungen festgestellt, so können Rückforderungen oder Sanktionen auch für die ursprüngliche Verpflichtung erforderlich werden. Ein Antrag auf Ersetzung der bisherigen Verpflichtung kann jährlich bis zum gestellt werden. 5.5 Übertragungen von Flächen und Betrieben Werden Flächen einschließlich der Verpflichtung zum Anbau vielfältiger Kulturen an andere Betriebe übertragen, so ist das bei der Bewilligungsbehörde erhältliche Formular zur Übertragung anzufordern, auszufüllen und einzureichen. Wird die Verpflichtung vom übernehmenden Betrieb nicht weitergeführt, so hat der Zuwendungsempfänger dies unverzüglich schriftlich bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen (Änderungsantrag). Dem Antrag sind entsprechende Nachweise (Pachtkündigungen, abgelaufener Pachtvertrag u.ä.) zur dauerhaften Übertragung der Flächen für den restlichen Verpflichtungszeitraum beizufügen. Von der Behörde wird geprüft, ob Rückforderungen erforderlich sind oder die Verpflichtung mindestens 2 Jahre (7,5 Monate + 2 Jahre = 3 Verpflichtungsjahre) eingehalten wurde. Können die Nachweise nicht erbracht werden und werden die Flächen weiterhin im Betrieb geführt, erfolgt die Rückforderung, auch wenn die Verpflichtung z.b. schon 3 Jahre erfüllt wurde. 5

6 5.6 Änderung der Verpflichtung Änderungen von Seiten des Antragstellers sind unverzüglich mit einem Änderungsantrag bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Die Änderungen gelten grundsätzlich für die zukünftigen Verpflichtungsjahre und nicht rückwirkend. Ob sich aus den Änderungen für die Vergangenheit Rückforderungen und ggf. Sanktionen ergeben, wird von der Bewilligungsbehörde geprüft. Änderungen, die mit Änderungsanträgen bis zum 31. Mai angezeigt wurden und die für das laufende Verpflichtungsjahr angezeigt werden, können je nach Änderungsgrund im Einzelfall noch für das laufende Verpflichtungsjahr anerkannt werden. 5.7 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände Fälle höherer Gewalt und außergewöhnliche Umstände sind gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der zuständigen Bewilligungsbehörde mit den von ihr anerkannten Nachweisen innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen. Anerkannte Nachweise sind zum Beispiel: a) Todesfall der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers (z.b. Sterbeurkunde), b) länger andauernde Berufsunfähigkeit der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers (z.b. Berufsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes), c) Enteignung des gesamten Betriebes oder eines wesentlichen Teils davon, soweit diese Enteignung am Tag des Eingangs der Verpflichtung nicht vorherzusehen war (z.b. behördliche Enteignungsverfügung), d) schwere Naturkatastrophe, die den Betrieb erheblich in Mitleidenschaft zieht (z.b. Versicherungsbericht/-bescheinigung), e) unfallbedingte Zerstörung der Stallungen der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers (Versicherungsbericht/-bescheinigung), f) eine Seuche oder Pflanzenkrankheit, die den ganzen Tier- oder Pflanzenbestand der oder des Begünstigten oder einen Teil davon befällt. (Hier bedarf es einer amtlichen Bescheinigung.) 5.8 Mitglied in Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse Sie sind verpflichtet im Betriebsprofil anzugeben, ob Sie Mitglied in einer Erzeugerorganisation Obst und Gemüse sind. Falls ja, wird geprüft, ob die Erzeugerorganisation, der Sie angehören, mit einer gleichgelagerten Maßnahme bereits über das Operationelle Programm gefördert wird. In diesem Fall steht Ihnen eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht zu! 6

7 5.9 Prioritäten Soweit die eingereichten Anträge das geplante Mittelvolumen überschreiten, wird die Bewilligung nach folgenden Prioritäten vorgenommen: Reihenfolge der Priorität: 1. Anträge mit 10 % großkörnigen Leguminosen 2. Anträge mit 5 % großkörnigen Leguminosen 3. Anträge von ökologisch wirtschaftenden Betrieben 4. Anträge von viehhaltenden Betrieben 6. Personenbezogene Daten 6.1 Erhebung personenbezogener Daten Die Erhebung personenbezogener Daten in den Antragsformularen erfolgt zur Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Antrags- und Kontrollverfahren. Werden die in den Antragsformularen anzugebenden personenbezogenen Daten verweigert, muss der Antrag abgelehnt werden. Hinsichtlich des Schutzes der personenbezogenen Daten wird auf die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG und das Datenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V) hingewiesen. Hierzu sind auch die Erklärungen zum Datenschutz im Sammelantrag zu beachten. Den Betroffenen Zuwendungsempfängern stehen die in 24 ff. DSG M-V geregelten Rechte unter den dort genannten Voraussetzungen zu (Auskunft, Akteneinsicht, Sperrung, Widerspruch, Anrufung Landesdatenschutzbeauftragten, Schadensersatz). 6.2 Verarbeitung und Speicherung der Daten Die mit den Antragsformularen erhobenen Daten werden in einer zentralen Datenbank des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Anschrift der verantwortlichen Stelle für die Datenbank lautet: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Referat VI 330 Paulshöher Weg Schwerin Über diese Anschrift erhalten die Betroffenen Auskünfte über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Daten stehen den Bewilligungsbehörden, den Einrichtungen der Europäischen Union sowie den Prüfeinrichtungen des Landes und des Bundes zur Verfügung. 7

8 Anlage 1: Ackerfläche NC Kulturart 112 Winterhartweizen/Durum 113 Sommerhartweizen/Durum 114 Winter-Dinkel 115 Winterweichweizen 116 Sommerweichweizen 118 Winter-Emmer/ -Einkorn 119 Sommer-Emmer/ -Einkorn 121 Winterroggen 122 Sommerroggen 125 Wintermenggetreide 126 Wintermenggetreide ohne Weizen 131 Wintergerste 132 Sommergerste 142 Winterhafer 143 Sommerhafer 144 Sommermenggetreide 145 Sommermenggetreide ohne Weizen 156 Wintertriticale 157 Sommertriticale 171 Mais (Körnermais u. CCM) 181 Rispenhirse (Panicum) 182 Buchweizen 183 Sorghumhirse (Körnersorghum) 186 Amarant (Amarant/ Fuchsschwanz) 210 Erbsen (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) 211 Gemüseerbse 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne 221 Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) 230 Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) 240 Erbsen/Bohnen 250 Gemenge Erbsen / Getreide 292 Linsen (Speise-Linse) 311 Winterraps 312 Sommerraps 315 Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) 316 Sommerrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) 320 Sonnenblumen 330 Sojabohnen 341 Lein (Gemeiner Lein, Flachs) 392 Krambe/ Meerkohl (Echter Meerkohl) 393 Leindotter 411 Silomais (als Hauptfutter) 413 Futterrübe/Runkelrübe 8

9 414 Kohl-/Steckrüben 421 Klee (stickstoffbindende Pflanze ÖVF) 422 Kleegras 423 Luzerne 424 Ackergras 425 Klee-Luzerne-Gemisch 426 Klee (nicht stickstoffbindend, nicht ÖVF, z.b. Bockshornklee) 430 Futterpflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist (Stickstoffbindende Pflanze ÖVF) 601 Stärkekartoffeln 602 Kartoffeln 603 Zuckerrüben 604 Topinambur 612 Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe, Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen, Stielmus, Herbstrübe) 613 Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot-/Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl, Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl, Zierkohl) 614 Brauner Senf (Brauner Senf/Sareptasenf) 615 Echte Brunnenkresse 616 Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola) 617 Gartenkresse 618 Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich, Ölrettich, Radieschen) 619 Weißer Senf 620 Steckrübe, Kohlrübe 622 Tomaten 623 Auberginen 624 Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli, Peperoni) 625 Schwarze Tollkirsche 627 Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke) 628 Zuckermelone (cucumis melo) 629 Riesenkürbis (Risenkürbis, Hokkaidokürbis) 630 Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis) 631 Melone (Citrullus) (Wassermelone) 633 Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel, Bärlauch) 634 Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre) 635 Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) 636 Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel) 637 Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat) 638 Spinat 639 Mangold, Rote Beete/Rote Rübe 640 Melde (Garten-Melde) 641 Sellerie (Knollen-Sellerie, Bleich-Sellerie, Stangen-Sellerie) 642 Ampfer (Wiesen-Sauerampfer) 643 Pastinaken 644 Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige Endivie, ganzblättrige Endivie, Zichorie) 645 Kichererbsen 646 Meerettich 9

10 647 Schwarzwurzeln 648 Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel) 650 Küchenkräuter / Heil- und Gewürzpflanzen 701 Faserhanf 702 Rollrasen 703 Färber-Waid 704 Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes Glanzgras) 705 Virginischer Tabak 706 Mohn (Schlafmohn, Backmohn) 707 Erdbeeren 708 Färberdisteln 709 Brennnesseln (Große Brennnessel) 720 Zierpflanzen 802 Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze) 803 Sudangras 804 Sida (Virginiamalve) 910 Wildäsungsfläche 911 (Beta-)Rübensamenvermehrung 912 Grassamenvermehrung 913 Klee- oder Luzernesamenvermehrung 914 Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten 996 Unbefestigte Mieten-, Stroh-, Futter und Dunglagerplätze auf AL 999 Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist 10

11 Anlage 2: Hauptfruchtarten Vielfältige Kulturen Systematik Gattung Nutzcode Kulturart Gattung: Amarant 186 Amarant (Amarant/ Fuchsschwanz) Gattung: Atriplex (Melden) 640 Melde (Garten-Melde) Gattung: Beta (Rüben) 413; 603; 639; 911 Futterrübe/Runkelrübe, Zuckerrüben, Mangold/Rote Beete/Rote Rübe, (Beta- )Rübensamenvermehrung Gattung: Spinacia (Spinat) 638 Spinat Gattung: Valerianella (Feldsalate) 636 Feldsalate (Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel) Gattung: Cicer (Kichererbse) 645 Kichererbsen Gattung: Glycine 330 Sojabohnen Gattung: Lens (Linsen) 292 Linsen (Speise-Linse) Gattung: Lupinen (Lupinus) 230 Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, Anden-Lupine) Gattung: Phaseolus (Gartenbohne) 635 Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) Gattung: Pisum (Erbse) 210, 211 Erbsen (Gemüse-Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse)/ Gemüseerbse Gattung: Vicia (Wicken) 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne Gattung: Allium (Lauch) 633 Allium/Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schnittlauch, Winterheckenzwiebel, Bärlauch) Gattung: Linum (Lein) 341 Lein (Gemeiner Lein, Flachs) Gattung: Sida 804 Sida (Virginiamalve) Gattung: Papaver (Mohn) 706 Mohn (Schlafmohn, Backmohn) Gattung: Phalaris (Glanzgräser) 704 Glanzgräser (Kanariensaat/Echtes Glanzgras) Winterweizen Winterhartweizen/Durum, Winter-Dinkel, 112, 114, Winterweichweizen, Winter-Emmer/- 115, 118 Einkorn Sommerweizen 113, 116, Winterroggen 121 Winterroggen Sommerroggen 122 Sommerroggen Wintergerste 131 Wintergerste Sommergerste 132 Sommergerste Winterhafer 142 Winterhafer Sommerhafer 143 Sommerhafer Wintertriticale 156 Wintertriticale Sommerhartweizen/Durum, Sommerweichweizen, Sommer-Emmer/-Einkorn Sommertriticale 157 Sommertriticale Gattung: Zea (Mais) 171, 411 Mais (Körnermais u. CCM), Silomais (als Hauptfutter) Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) 183, 803 Sorghumhirse (Körnersorghum), Sudangras Gattung: Panicum (Rispenhirsen) 181 Rispenhirse (Panicum) Gattung: Daucus (Möhren) 634 Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre) Gattung: Foeniculum 648 Fenchel (Gemüsefenchel,/Körnerfenchel) 11

12 Gattung: Pastinaca (Pastinaken) 643 Pastinaken Gattung: Apium (Sellerie) 641 Sellerie (Knollen-Sellerie, Bleich-Sellerie, Stangen-Sellerie) Gattung: Fagopyrum 182 Buchweizen Gattung: Rumex (Ampfer) 642 Ampfer (Wiesen-Sauerampfer) Gattung: Fragaria (Erdbeeren) 707 Erdbeeren Gattung: Urtica (Brennnesseln) 709 Brennnesseln (Große Brennnessel) Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) 320, 604 Sonnenblumen, Topinambur Gattung: Lactuca (Lattiche) 637 Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Römischer Salat) Gattung: Scorzonera (Schwarzwurzeln) 647 Schwarzwurzeln Gattung: Silphium 802 Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze) Gattung: Carthamus (Färberdisteln) 708 Färberdisteln Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, Gattung: Cichorium (Zichorien/Wegwarten) krausblättrige Endivie, ganzblättrige Endivie, Zichorie) Gattung: Cannabis (Hanf) 701 Faserhanf Art: Meerrettich (Amoracia rusticana) 646 Meerettich Art: Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) 615 Echte Brunnenkresse Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, Art: Gartenrettich (Raphanus sativus) 618 schwarzer Winterrettich, Ölrettich, Radieschen) Art: Weißer Senf (sinapis alba) 619 Weißer Senf Winterraps 311 Winterraps Sommerraps 312, 414, Sommerraps, Kohl-/Steckrüben, Steckrübe, Kohlrübe Art: Rübsen (Brassica rapa) 612 Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rübe, Mairübe, Chinakohl, Pak-Choi, Teltower Rübchen, Stielmus, Herbstrübe) Winterrübsen 315 Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) Sommerrübsen 316 Sommerrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) Art: Gemüsekohl (Brassica oleracea) 613 Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot- /Weißkohl, Spitzkohl, Grünkohl, Kohlrabi, Markstammkohl, Blumenkohl, Romanesco, Brokkoli, Rosenkohl, Zierkohl) Art: Brauner Senf (Brassica juncea) 614 Brauner Senf (Brauner Senf/Sareptasenf) Art: Leindotter (Camelina sativa) 393 Leindotter Art: Eruca vesicaria (Senfrauke), früher auch Eruca sativa 392 Krambe/ Meerkohl (Echter Meerkohl) Gattung: Eruca (Senfrauken) 616 Senfrauke (Garten-Senfrauke, Rucola) Art: Färber-Waid (Isatis tinctoris) 703 Färber-Waid Art: Gartenkresse (Lepidum sativum) 617 Gartenkresse Art: Atropa belladonna (Schwarze Tollkirsche) Schwarze Tollkirsche Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) 601, 602 Stärkekartoffeln, Kartoffeln Art: Solanum lycopersicum (Tomate) 622 Tomaten Art: Solanum melongena (Aubergine) 623 Auberginen Art: Spanischer Pfeffer (Capsicum annuum) 624 Art: Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum) 705 Virginischer Tabak Spanischer Pfeffer (Paprika, Chilli, Peperoni) 12

13 Art: Cucumis sativus (Salatgurke) 627 Salatgurke (Gurke, Salatgurke, Einlegegurke) Art: Cucumis melo (Zuckermelone) 628 Zuckermelone (cucumis melo) Art: Cucubita maxima (Riesen-Kürbis) 629 Riesenkürbis (Riesenkürbis, Hokkaidokürbis) Art: Cucurbita pepo (Garten-Kürbis) 630 Gartenkürbis (cucurbita pepo) (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Spaghettikürbis, Zierkürbis) Art: Citrullus (Melone) 631 Melone (Citrullus) (Wassermelone) 4. Mischkultur 5. Gras oder andere Grünfutterpflanzen 125, 126, 144, 145, 240, 250, 702, 910, , 421, 422, 423, 424, 425, 426, 430, 912, 913 Wintermenggetreide, Wintermenggetreide ohne Weizen, Sommermenggetreide, Sommermenggetreide ohne Weizen, Erbsen/Bohnen, Gemenge Erbsen/Getreide, Rollrasen, Wildäsungsflächen, Versuchtsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke), Klee (ÖVF), Kleegras, Luzerne, Ackergras, Klee-Luzerne-Gemisch, Klee (nicht ÖVF), Futterpflanze einer Gattung/Art, die nicht in der aktuellen Liste aufgeführt ist (Stickstoffbindende Pflanze ÖVF), Grassamenvermehrung, Klee- oder Luzernesamenvermehrung K Küchenkräuter 650 Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen Z Zierkräuter 720 Zierpflanzen 13

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Entwurf. InVeKoS-Codeliste Stand: Brandenburg InVeKoS-Codeliste 2015 - Stand: 05.11.2014 Brandenburg etreide: 1.28.2.1 115 Winterweizen 51N, 52N, 53N 761, 761a, 781 1.28.2.2 116 Sommerweizen 51N, 52N, 53N 761, 761a, 781 1.28.2.1 118 Emmer, Einkorn

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