Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München
|
|
- Josef Jonas Berg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerliche Aspekte der energetischen Sanierung für Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnungen München Büro Nürnberg Bernhardstraße Nürnberg Büro Würzburg Karmelitenstraße Würzburg Büro Bamberg Hainstraße Bamberg Büro Schweinfurt Manggasse Schweinfurt
2 FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbb über 25 Rechtsanwälte am Standort Nürnberg eine der größten Kanzleien in Nordbayern Rechtsanwältin Julia Hackl Fachanwältin für Steuerrecht Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht 2
3 1. Die selbstgenutzte Wohnung a) 35 a EStG: Steuerermäßigung in Höhe von maximal 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200,00 Dies betrifft jedoch nur die Arbeitszeit 3
4 Voraussetzungen: - Antrag - Ausweis der Arbeitszeit auf der Rechnung - Überweisung des Rechnungsbetrages (keine Barzahlung) 4
5 b) Sonderabschreibung im Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet im Sinne des BauGB, 10f EStG Sonderausgabenabzug im Kalenderjahr d. Maßnahme und den folgenden 9 Jahren je 9 % Voraussetzungen: - Selbstnutzung zu Wohnzwecken - Keine Eigenheimzulage - Voraussetzungen 7 h oder 7 i EStG erfüllt: - Festgesetztes Sanierungsgebiet oder - städtebaulicher Entwicklungsbereich, Baudenkmal oder - geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung mit entspr. Vereinbarung mit der Gemeinde - nur für 1 Gebäude pro Steuerpflichtiger - auch für Miteigentümer - Bescheinigung der Gemeinde 5
6 2. Die vermietete Wohnung Erhaltungsaufwendungen nach 9, 11 a EStG anschaffungsnahe Aufwendungen nach 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Anschaffungskosten/Herstellungskosten 6
7 a) Erhaltungsaufwendungen Zweck der Aufwendungen: Instandhaltung und Instandsetzung Steuerliche Geltendmachung: - Sofort abzugsfähige Werbungskosten oder die Verteilung auf 2-5 Jahre ( 82b EStDV) bei nicht im Betriebsvermögen befindliche Immobilien. Bei Wohnraum ab dem Veranlagungszeitraum
8 - Sonderregelung gem. 11 a EStG: Gleichmäßige Verteilung der Erhaltungsaufwendungen auf 2 5 Jahre Voraussetzungen: - Maßnahme im Sinne des 177 BauGB - Sanierungsgebiet oder - städtebaulicher Entwicklungsbereich oder - geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung mit entspr. Vereinbarung mit der Gemeinde - Bescheinigung der Gemeinde 8
9 b) Anschaffungskosten nach 255 Abs. 1 HGB Zweck der Aufwendungen: - Erwerb der Immobilie - Herstellung des betriebsbereiten Zustands - Hebung des Standards Steuerliche Geltendmachung: Abschreibung in Höhe von 2 % oder 2,5 % p.a. je nach Baujahr ( 7 Abs. 4,5 EStG) 9
10 c) Herstellungskosten ( 255 Abs. 2 HGB) Zweck der Aufwendungen: - Herstellung der Immobilie - Erweiterung - Hebung des Standards Steuerliche Geltendmachung: Abschreibung in Höhe von 2 % oder 2,5 % p.a. je nach Baujahr ( 7 Abs. 4,5 EStG) 10
11 d) Anschaffungsnahe Aufwendungen ( 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) Zweck der Aufwendungen: Aufwendungen, die in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Steuerliche Geltendmachung: Abschreibung in Höhe von 2 % oder 2,5 % p.a. je nach Baujahr ( 7 Abs. 4,5 EStG) 11
12 e) Sonderabschreibung 7h EStG für Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instantsetzungsmaßnahmen Gilt nur für Modernisierungs- und Instantsetzungsmaßnahmen, nicht für Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Neubaus! Voraussetzungen: - Sanierungsgebiet oder städtebaulicher Entwicklungsbereich oder geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung mit entspr. Vereinbarung mit der Gemeinde - Bescheinigung der Gemeinde - Modernisierungs- und Instantsetzungsmaßnahmen isd. 177BauGB - Keine Anschaffungskosten 12
13 Sonderproblem: Anschaffungsnahe Aufwendungen und 7 h EStG Strittig, Differenzierung im Einzelfall!! 7 h EStG auch für Maßnahmen nach dem Erwerb die keine Erhaltungsaufwendungen sind. Bei Erhaltungsaufwendungen 11a EStG. Vorteil zur Behandlung bei nicht Sanierungsgebieten! 13
14 Rechtsfolge der Anwendung des 7 h EStG: Abschreibung 7 Jahre bis zu 9 % und 4 Jahre 7 %. Statt der Abschreibung in Höhe von 2 % oder 2,5 % p.a. je nach Baujahr ( 7 Abs. 4,5 EStG) 14
15 Abgrenzung Die Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten/Herstellungskosten/anschaffungsnahe Aufwendungen und Erhaltungsaufwand erfolgt im Einzelnen durch die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom Anschaffungskosten eines Gebäudes sind Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu zählen auch nachträgliche Anschaffungskosten. 15
16 Eine Gebäude ist betriebsbereit, wenn es entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Nutzt der Erwerber das Gebäude ab dem Zeitpunkt der Anschaffung zur Erzielung von Einkünften, ist es ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich betriebsbereit. Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen können in diesem Fall keine Anschaffungskosten sein. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Erwerber ein vermietetes Gebäude erworben hat und umgehend die Mietverträge kündigt, weil das Gebäude aus Sicht des Erwerbers nicht zur Erzielung vor der Veräußerung erwirtschafteten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bestimmt ist. Die Betriebsbereitschaft setzt objektive und subjektive Funktionstüchtigkeit des Gebäudes voraus. Entscheidend ist hierbei auch, welchem Standard das Gebäude zukünftig entsprechen soll. Baumaßnahmen, die das Gebäude in einen höheren Standard bringen, machen es betriebsbereit; ihre Kosten sind Anschaffungskosten. 16
17 Herstellungskosten sind nach 255 Abs. 2 Satz 1 HGB Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes sowie Aufwendungen für dessen Erweiterung. Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen bilden unabhängig von ihrer Höhe Herstellungskosten, wenn sie für eine Erweiterung entstehen. 17
18 Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen sind, soweit sie nicht als Folge der Herstellung der Betriebsbereitschaft bereits zu den Anschaffungskosten gehören, als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie zu einer den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen. ACHTUNG: Wesentliche Verbesserungen liegen bereits dann vor, wenn ein Gebäude generalüberholt wird, d.h. Aufwendungen, die für sich genommen als Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, können bei Zusammenballung zu einer wesentlichen Verbesserung führen. Dies gilt auch für Sanierungen in Raten. Aufwendungen, die für sich genommen als Sanierungsaufwendungen zu beurteilen sind, sind Herstellungskosten, wenn die Baumaßnahmen Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer Hebung des Standards führt. Hiervon wird grundsätzlich bei Maßnahmen innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums ausgegangen. 18
19 Neue Urteile hierzu: - Aufwendungen für Einbauten neuer Gegenstände in vorhandene Installationen (Heizung, Wasser, Strom) können nur dann zu Herstellungskosten führen, wenn sie eine deutliche Erweiterung seines Gebrauchswerts zur Folge haben (BFH Urteil vom IX R 98/00). - Reparaturen oder auch Ersetzungen des Vorhandenen durch Gleichwertiges in zeitgemäßer Form erweitert den Nutzungswert nicht (BFH DStR 2002, 1035). - Bei Ausgaben für Sanitäranlagen, Heizung und Fenster handelt es sich nach höchst richterlicher Rechtsprechung um bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung, die zweifelsohne über bloße Schönheitsreparaturen hinausgehen und auch keinen jährlich anfallenden Erhaltungsaufwand darstellen. Die Ausgaben sind somit anschaffungsnahe Herstellungskosten (FG München, Urteil vom K 605/14. 19
20 - Unter Erhaltungsarbeiten, die jährlicherweise anfallen, sind nur Schönheitsreparaturen zu verstehen, die in keinem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- Modernisierungsmaßnahme stehen, d.h. bei einer einheitlichen Baumaßnahme sind selbst Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne des 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG anzusehen (FG Nürnberg, Urteil vom K 751/13. - Anschaffungsnahe Herstellungskosten im Sinne von 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG liegen auch vor, wenn Aufwendungen für bauliche Maßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Gebäudeanschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (FG Niedersachsen, Urteil vom K 113/16). 20
21 II. Vorteile für den Mieter 35a Abs. 3 EStG Steuerermäßigung um maximal 20 % der Aufwendungen die vom Mieter zu tragen sind, höchstens jedoch in Höhe von 1.200,00. Dies betrifft die Arbeitszeit, nicht den Materialaufwand. Als Nachweis hierzu dient entsprechender Ausweis in der Betriebskostenabrechnung 21
22 Wir möchten uns für Ihre Aufmerksamkeit herzlich bedanken und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag! Julia Hackl Fachanwältin für Steuerrecht Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Bernhardstr Nürnberg Tel.: 0911/ Fax: 0911/
Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten. Foto: PeterA / pixelio.de
Steuerliche Förderung von Gebäudemodernisierungen in Sanierungsgebieten Foto: PeterA / pixelio.de 15.09.2015 Überblick über die steuerliche Behandlung von Sanierungsaufwendungen Sanierung/Modernisierung
MehrSteuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen
Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen Inhalt 1. Grundsätzliches zu Steuervergünstigungen 2. Überblick Steuervergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten 2.1 vermietete / für eigenen Betrieb
MehrMandantenrundschreiben Juni Thema: Abgrenzung Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
TREUHAND-GESELLSCHAFT DR. STEINEBACH & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mandantenrundschreiben Juni 2003 Thema: Abgrenzung Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
MehrEnergetische Sanierung im Steuerrecht. Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018
Energetische Sanierung im Steuerrecht Hans-Joachim Beck 9. Mai 2018 GRUNDSTEUER 14.05.2018 Hans-Joachim Beck 2 Grundsteuer Entscheidung des BVerfG vom 10. April 2018 Die Verwendung der Einheitswerte als
MehrBuch Seite 266 Einkunftserzielungsabsicht BMF vom
Seite 266 Einkunftserzielungsabsicht BMF vom 08.10.2004 Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht auszugehen. Selbst bei Veräußerung
Mehr3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher
(II/2017) Einkommensteuer 3.3 Zweifelsfragen zur Behandlung sog. anschaffungsnaher Aufwendungen OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 14.03.2017, DB 2017 S. 817 Der BFH hat in der jüngeren Vergangenheit
MehrSANIERUNG UND STEUERN
SANIERUNG UND STEUERN Einkommensteuerliche Förderung für Baumaßnahmen in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten Autor: Bernd Willems, Finanzamt Trier Gebäudesanierung und Steuern Stand:
MehrInhaltsübersicht. A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) Inhaltsübersicht. Seite Vorwort 5
Inhaltsübersicht Vorwort 5 A Steuervorteile durch Haus und Grundbesitz (Geltendes Recht) I. Steuervergünstigungen durch Erwerb und Herstellung von Wohngebäuden 1 Allgemeines 13 2 Die Abschreibungen 15
MehrAbgrenzung von Erhaltungsaufwand und AHK bei Gebäuden
3. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 04. September 2017 Thema: Referent: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und AHK bei Gebäuden Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent, Präsident der EMAA
MehrZur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden
Wirtschaft Hauke Johannsen Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden zugleich ein Beitrag zum Zusammenspiel
MehrAbgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden
Ort: 2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controllertag 2018 Oldenburgische IHK, Oldenburg Thema: Referent: Abgrenzung Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent,
MehrAbgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten. 23
Abgrenzung von Aufwand und Anschaffungs- / Herstellungskosten www.dasfibuwissen.de 23 Aktivierung bei Neuschaffung: Auch bei Wesensänderung Neuschaffung nach Vollverschleiß Aktivierung bei Erweiterung:
MehrHaus &Grund informiert
Investitionszulagengesetz 1999 Wirtschaftliche Förderung in den neuen Ländern Haus &Grund informiert Die mit dem Fördergebietsgesetz begonnene Sonderförderung von Investitionen in den neuen Ländern wird
MehrEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
and 01/2012... Begriffsbestimmung Ermittlung der Einkünfte Bei der Feststellung, ob vorliegen, sind folgende Punkte relevant: Gemeinsames Merkmal von Vermietung und ist die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung
MehrSteuerratgeber Vermietung Verpachtung S elb stnutzung
Steuerratgeber Vermietung Verpachtung S elb stnutzung Handbuch zu Steuerfragen bei Immobilien im Privatvermögen Dipl.-Kfm. Dr. Ludwig Bauer Studiendirektor an der Berufsschule für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
MehrSteuern sparen. Sanierung. Modernisierung
Steuern sparen durch Sanierung und Modernisierung Martina 12.04.2008 Steuerberatung Wer kann sparen? Martina Eigentümer als Vermieter Eigentümer als Selbstnutzer Mieter Steuerberatung Vermieter - Altbesitzer
MehrEinkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3)
Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3) Als letzten Teil der Trilogie Einkommensteuer-Erklärung 2012 möchte ich Ihnen in meinem Editorial Mai 2013 einen speziellen Hinweise zur Einkunftsart Vermietung
Mehr1. Themenworkshop Bilanzierungsfragen in der Praxis. Diskussionsforum Investition vs. Aufwand Abgrenzungsfragen. Herne
1. Themenworkshop 2008 Bilanzierungsfragen in der Praxis Diskussionsforum Investition vs. Aufwand Abgrenzungsfragen Herne 27.03.2008 Anja Fischer / Vicky Block Stadtverwaltung Moers 2 Anschaffungskosten
MehrInformationsveranstaltung des Markt Mömbris und der Teilnehmergemeinschaft
Informationsveranstaltung des Markt Mömbris und der Teilnehmergemeinschaft Städtebauliches Sanierungsgebiet Schimborn Tipps aus steuerlicher Sicht Matthias Henneberger Steuerberater / Dipl.-Hdl. Matthias
MehrLeitsatz: Tenor: Tatbestand: Dok.-Nr.: Bundesfinanzhof, IX-R-41/17 Urteil vom Fundstellen
Dok.-Nr.: 0951645 Bundesfinanzhof, IX-R-41/17 Urteil vom 13.03.2018 Fundstellen Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als "anschaffungsnahe
MehrAn den Vorsitzenden des Finanzausschusses und an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. 23. Juni 2011
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses und an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Fi/Ze Tel.: +49 30 240087-61 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail:
Mehr6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB
Bundesministerium der Finanzen 8. September 2003 IV A 6 S 2171 7/03 BStBl 2003 I 489 6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB Das BMF übersendet als Anlage den zwischen
MehrE i n kommensteuer - Info ( 4 / )
E i n kommensteuer - Info ( 4 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Anschaffungsnahe Aufwendungen und wirtschaftsgutbezogene Betrachtungsweise... 1 2 Aus der Rechtsprechung...
MehrIDW RS IFA. (Stand: )[1] Quellennachweis
DW Prüfungsstandards CD-ROM - Druckausgabe IDW Prüfungsstandards, IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung, IDW Standards IDW RS RS IFA IDW RS IFA 1: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
MehrArbeitspapier zur geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum sogenannten anschaffungsnahen Herstellungsaufwand
Arbeitspapier zur geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum sogenannten anschaffungsnahen Herstellungsaufwand Der BFH hat mit zwei bisher noch nicht im BStBl II veröffentlichten Grundsatzurteilen
Mehr1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.
BMF 30. 9. 2008 IV B 8 - S 7306/08/10001 BStBl 2008 I S. 896 Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung
MehrHerstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden
Herstellungs- und Erhaltungskosten bei Gebäuden von Dr. Rudi W. Märkle. Ministerialdirigent! RCHARD BOORBERG VERLAG l STUTTGART - MÜNCHEN - HANNOVER BERLW - WEAWR I. Einleitung 1. Vereinfachungsregelung
MehrEntscheidungsgründe. FG Nürnberg, Urteil v K 571/13. Titel: Normenketten: EStG 6 I HGB 255 EStG 9
FG Nürnberg, Urteil v. 12.11.2015 4 K 571/13 Titel: Abgrenzung anschaffungsnaher Herstellungskosten im Sinne von 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i.v.m. 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu Herstellungskosten nach 255 Abs. 2 Satz
MehrTitel: Ausgaben für Sanitäranlagen, Heizung und Fenster als anschaffungsnahe Herstellungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
FG München, Urteil v. 29.06.2015 7 K 605/14 Titel: Ausgaben für Sanitäranlagen, Heizung und Fenster als anschaffungsnahe Herstellungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Normenketten:
MehrSteuerliche Aspekte zur Leerstandsoffensive in Sanierungsgebieten
Josefine Lutz, Steuerberaterin 12.03.2017 Steuerliche Vorteile in extra ausgewiesenen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Gebäude (fremd-) vermietet Nutzung für eigenen Betrieb Selbstgenutzt (= zu eigenen
MehrAnschaffungsnahe Herstellungskosten
Anschaffungsnahe Herstellungskosten I. Vorbemerkung Wird ein Grundstück (oder Grundstücksteil) eigen- oder fremdbetrieblich genutzt oder zu fremden Wohnzwecken vermietet, so ist der Vermieter stets daran
MehrLeitsätze. Tenor. Tatbestand
1 von 5 10.01.2017 12:33 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.6.2016, IX R 25/14 Anschaffungsnahe Herstellungskosten i.s. von 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - Einbeziehung von sog. Schönheitsreparaturen - Erstattung von
MehrSteuerrecht in der Immobilienwirtschaft
Steuerrecht in der Immobilienwirtschaft -Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten- Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt 1 Der Immobilienerwerb Grunderwerbsteuer Abschreibungen Die Immobiliennutzung
MehrNeues zur steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken
Neues zur steuerlichen Behandlung von Blockheizkraftwerken I. Allgemeines Im Zeitalter alternativer Energieerzeugung und dem Streben nach möglichst hoher Energieeffizienz gewinnen sog. Blockheizkraftwerke
Mehrsteuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht
steuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Vortragsthemen: 1. Anliegerbeiträge Werbungskosten
MehrSelbstgenutztes Wohneigentum
Selbstgenutztes Wohneigentum - Die Eigenheimzulage - von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent und Roland Franz, Regierungsdirektor beim Finanzministerium Baden-Württemberg 6., überarbeitete Auflage,
MehrEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkommensteuerliche Problemfälle (ohne 21II EStG) von Professor Dr. iur. Christian Rasenack, LL. M. Steuerberater in Berlin ni Verlag Recht und Wirtschaft GmbH
MehrVortrag vom im Rahmen der Vortragsreihe auf der. Immobilienmesse Köln von. Prof. Dr. Manfred J. Neumann
Vortrag vom 12.09.2006 im Rahmen der Vortragsreihe auf der Immobilienmesse Köln 2006 Stand 12.09.2006 von Prof. Dr. Manfred J. Neumann Notar Fachanwalt für Steuerrecht vereidigter Buchprüfer Gibt es noch
MehrMERKBLATT ZU STEUERBEGÜNSTIGUNGEN UND STAATLICHEN ZULAGEN ZUR BAUFÖRDERUNG
MERKBLATT ZU STEUERBEGÜNSTIGUNGEN UND STAATLICHEN ZULAGEN ZUR BAUFÖRDERUNG Dieses Merkblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen zur Bauförderung. Einzelheiten
MehrTipps und Tricks für Hausbesitzer. Steuern sparen durch Sanierungsmaßnahmen?!
Tipps und Tricks für Hausbesitzer Steuern sparen durch Eigengenutztes Wohnhaus/Eigentumswohnung oder überlassene Einheiten (z.b. Kinder/Eltern etc.) Eigennutzung Kein Abzug der Instandsetzungskosten für
MehrSpezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich. Ernst Kötter. Steuerberater
Spezielle steuerliche Fallstricke im Windbereich Ernst Kötter Steuerberater Energy Steuerberatung Dresden 1 Foto Schweizer Straße.3a 01369 Dresden Tel.: 0171/4876064 0351/20607680 E-Mail: e.koetter@energysteuerberatung.de
MehrSteuern rund um die Immobilie: Aktuelle Tipps und Fallstricke, die Sie kennen sollten Haus+Grundeigentümer Bochum e.v
zeptrum Dr. Adamsen PartG mbb WPG/StBG Steuern rund um die Immobilie: Aktuelle Tipps und Fallstricke, die Sie kennen sollten Haus+Grundeigentümer Bochum e.v. - 05.07.2017 Wilhelm-Berthold Schmuch, WP/StB
MehrMietverträge unter nahen Angehörigen
Mietverträge unter nahen Angehörigen Häufig werden Verträge mit nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Enkelkinder) geschlossen. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen sind besondere Bedingungen zu erfüllen,
MehrStadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer
Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten
MehrBundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 52/00
Bundesfinanzhof Urt. v. 12.09.2001, Az.: IX R 52/00 Anschaffung oder Erhaltung nicht schematisch prüfen Ob Aufwendungen für die Instandsetzung eines Wohngebäudes steuerlich sofort voll abziehbare Werbungskosten
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Innsbruck Senat (Innsbruck) 1 GZ. RV/0771-I/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw, vom 19. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort
VII INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1. Einschränkung des Eigentums, 2. Nießbrauchsberechtigter.... 3. Nießbrauch an Sachen a) Umfang des Nutzungsrechts. b)
MehrInhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort
INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort V A. Zivilrecht ' 1 I. Begriff des Nießbrauchs 1 1. Einschränkung des Eigentums ' 1 2. Nießbrauchsberechtigter 1 3. Nießbrauch an Sachen 1 a) Umfang des Nutzungsrechts
MehrPraxisticker Nr. 514: BFH-Urteile zu Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
Praxisticker Nr. 514: BFH-Urteile zu Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen vom 14. Juni 2016 (IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15, veröffentlicht
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Steuerliche Änderungen
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Nähere Informationen zum Inhalt finden Sie vor den einzelnen Kapiteln auf Extra-Seiten. Alle Steuersparmöglichkeiten ausschöpfen... 7 Steuerliche Änderungen 2013... 7 Vorläufige
MehrSteuervergünstigungen und Finanzierung
01.12.2017 Steuervergünstigungen und Finanzierung Klimaquartiersmanagement Niels Döring Nadine Weber Mario Minati Der Stand der Dinge Statusbericht Die Referenten Alexander Demand Ariane Hachmeister Steuerliche
Mehr##39## 6 Nr. 2/2012 Jg EStG
6 Nr. 2/2012 Jg. 2012 EStG Zur Bedeutung des Begriffs Anschaffung i.s.d. 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei Erwerb durch Beendigung einer Personengesellschaft oder Entnahme durch Betriebsaufgabe 4 Abs. 1 Satz 9;
MehrErwerb gegen Renten. Erwerb gegen Renten
Erwerb gegen Renten Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen deren Dauer vom Eintritt eines Ungewissen Ereignisses, vor allem dem Tod einer
MehrErhaltungsaufwand. Zusammenfassung EINKOMMENSTEUER. 1 Steuerrechtliche Grundsätze
Erhaltungsaufwand Zusammenfassung Begriff Erhaltungsaufwendungen setzen voraus, dass etwas bereits Bestehendes zeitgemäß erneuert oder instand gehalten wird. Sie zählen steuerrechtlich zu den sofort abzugsfähigen
MehrStadt Soest Wohnen mit Zukunft am Gotlandweg
Fördermöglichkeiten und erhöhte steuerliche Begünstigung Informationsveranstaltung für Immobilieneigentümer am 16. Mai 2018 www.dsk-gmbh.de Übersicht 2 Ausgangssituation Anlass für private Gebäudemodernisierung
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungen 11. Förderkompass 13
Inhaltsverzeichnis Abkürzungen 11 Förderkompass 13 1 Förderung des Bausparens 15 1.1 Überblick 15 1.2 Wohnungsbauprämie 16 1.2.1 Persönliche Fördervoraussetzungen 16 a) Unbeschränkte Einkornmensteuerpflicht
MehrSteuerliche Förderinstrumente
Steuerliche Förderinstrumente für die neuen Bundesländer und Berlin Sonderabschreibungen Abzugsbeträge Investitionszulagen von Diplom-Finanzwirt Otger Wewers Bundesministerium der Finanzen C. F. Müller
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung
Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen
MehrDie Immobilie im Zivil- und Steuerrecht
Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht Veranstaltungsorte: 29. Januar 2016 in Nürnberg 30. Januar 2016 in München Prof. Dr. Thomas Küffner Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dr. Ulrich Schallmoser
MehrVORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN. Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER
VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI IMMOBILIEN Stb. Mag. Markus RAML Stb. MMag. Maria WINKLHOFER LINZ, 12.12.2018 ÜBERSICHT Immobilien im Anlagenvermögen Berichtigungszeitraum Großreparaturen Laufende Änderung Veräußerung/Entnahme
MehrB E S C H E I N I G U N G. gemäß 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Anlage 2 Muster 2: Bescheinigung gemäß 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gemeindebehörde als Vertreter/in für B E S C H E I N I G U N G gemäß 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
MehrTeil II rechtliche Informationen und Hintergründe
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend
MehrDr. Eckart Ratschow Richter am Bundesfinanzhof München, VIII. und IX. Senat
Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern 17, 18, 20, 21, 23, Verfahrensrecht Veranstaltungsorte: 21. April 2015 in München 22. April 2015 in Augsburg 27. April 2015 in Nürnberg
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Nutzungsrechte an Grundstücken des Privatvermögens
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 20 Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur 22 1. Kapitel: Nutzungsrechte an Grundstücken des Privatvermögens Seite, Rdn A. Begriff
MehrErhöhte Abschreibungen bei Gebäuden in der Altstadt Wemding
Erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden in der Altstadt Wemding Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unter bestimmten Voraussetzungen können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in
MehrStadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch
Stadtentwicklung Bergen - Vorbereitende Untersuchungen gem. 141 Baugesetzbuch 1 Der Rat der Stadt hat die VU im April 2016 beschlossen: Vorbereitende Untersuchungen 2 Mit der Erarbeitung der Vorbereitenden
MehrDas Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2016
Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 je Zeitstunde zum 01.01.2017 2. Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester
MehrStädtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.v. Bergisch Gladbach Veranstaltung am 21.08.2008 Referent: Volker Bode DSK Deutsche Stadt-
MehrEinkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester
MehrKLIMA KLIMA GERECHTE. STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet
KLIMA KLIMA GERECHTE STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet Energetische Quartiersanierung _ DSK KLIMAFolie 2 2 Energetische Quartierskonzepte_ Zuschüsse KfW, Merkblatt
MehrVom Quartierkonzept zum Sanierungsgebiet? Möglichkeiten der Nutzung des Sanierungsrechts im energetischen Bereich
Vom Quartierkonzept zum Sanierungsgebiet? Möglichkeiten der Nutzung des Sanierungsrechts im energetischen Bereich Impulsreferat im Workshop: Was bringt den energetischen Umbau im Quartier voran? Plan und
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite
MehrInformationsveranstaltung Sanierungsgebiet Oßweil. 15. OKTOBER 2018 KiFaz Hartenecker Höhe Oßweil
Informationsveranstaltung Sanierungsgebiet Oßweil 15. OKTOBER 2018 KiFaz Hartenecker Höhe Oßweil Herzlich Willkommen Sanierungsgebiet Oßweil Sanierungsgebiet Oßweil Satzungsbeschluss 21.03.2018 Amtliche
MehrINHALTSVERZEICHNIS HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN Verzeichnis der Abkürzungen... 20
4 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Seite PRAXISTIPPS ZUM STEUEROPTIMALEN VERMIETEN... 12 HINWEISE ZUM VERMEIDEN VON STEUERNACHTEILEN... 16 Verzeichnis der Abkürzungen... 20 TEIL I EINKOMMENSTEUER
MehrFraglich ist zunächst, welcher Einkunftsart die Verluste aus der Vermietung der Ferienwohnung zuzuordnen sind.
Lösung: Frage 1 I. Subjektive Steuerpflicht Die Lebenspartner A und B sind als natürliche Personen mit Wohnsitz gem. 8 AO im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, 1 Abs. 1 S. 1 EStG. Da A und B
MehrH. Flügge/ M. Perschon Immobilien 2017 EINKOMMENSTEUER...11
Inhaltsverzeichnis A EINKOMMENSTEUER...11 A.1 GRUNDSTÜCKSBEGRIFF... 11 A.1.1 AUSGANGSPUNKT ZIVILRECHT... 11 A.1.2 ERTRAGSTEUERLICHE ABGRENZUNG ZWISCHEN GRUNDSTÜCKSTEILEN... 12 A.1.3 GEBÄUDEBEGRIFF... 12
MehrLIMA GERECHTE. STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet. DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft
LIMA KLIMA GERECHTE STADTENTWICKLUNG Vom energetischen Quartierskonzept zum Sanierungsgebiet Energetische Quartierssanierung Veranstaltung 11.08.2016, Cloppenburg KLIMAFolie 2 Referentin: Brigitte Vorwerk,
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Sanierungsrechtliche Bindungen. Axel Dyroff. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Teil A Sanierungsrechtliche Bindungen Axel Dyroff I. Einführung............................................................ 1 1. Zum Umgang mit diesem Buch........................................
MehrFördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB
Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB Grundsätze der Förderung durch das Land Niedersachsen RStBauF - Die Städtebauförderungsmittel des Programms
MehrI. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN" 1
Vorw ort Abkürzungsverzeichnis V XIII I. GEGENSTAND DER PRÜFUNGSKLAUSUREN BUCHFÜHRUNG UND BILANZWESEN" 1 1. Buchführung und Bilanzwesen als Teil der Steuerberaterprüfung 1 2. Die Prüfungsinhalte der letzten
MehrBundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 25/14
Bundesfinanzhof Urt. v. 14.06.2016, Az.: IX R 25/14 Gebäudesanierung wird vom Fiskus nur "inklusive Schönheitsreparaturen" anerkannt Der BFH hat Käufern von Immobilien, die sie per "Luxussanierung" zu
MehrDie Immobilie eine sinnvolle Investition?!!
Die Immobilie eine sinnvolle Investition?!! Ziele bei der Vermögensbildung: Idealvorstellung: Hoher Ertrag / wenig bzw. kein Risiko Realität: Früher: Heute: Derzeit kaum Ertragschancen ohne erhöhtes bzw.
MehrSelbstgenutztes Wohneigentum
Selbstgenutztes Wohneigentum - Die Eigenheimzulage und sonstige Fôrderung - von Rudi W. Mârkle, Ministerialdirigent a. D. Roland Franz, Regierungsdirektor und Birgit Reindl, Amtsràtin bei der Oberfinanzdirektion
MehrTIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER
TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER VORWERBUNGSKOSTEN Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten).
MehrLehrbuch der Einkommensteuer
Steuerfachkurs Lehrbuch der Einkommensteuer Von Professor Eberhard Rick Diplom-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer Diplom-Finanzwirtin Ulrike Martin Diplom-Finanzwirt (FH) Josef Schneider 11., völlig
MehrSeite Abkürzungen 11
INHALT Abkürzungen 11 Kapitel I Einkommensteuer 13 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 13 1.1 Vermietung und Verpachtung 13 1.2 Liebhaberei 14 1.3 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten 16 1.4 Veräußerung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Änderungen der EnEV 2014 Pflichten für Immobilienbesitzer 15 1.1 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 23 1.1.1 Energieausweis bei Neubauten 23 1.1.2 Energieausweis bei
MehrStadt Sinsheim Sanierung Wiesental/Innenstadt-Ost
Vorbemerkung RICHTLINIEN zur Förderung von privaten MODERNISIERUNGS- und INSTANDSETZUNGSMASSNAHMEN sowie von Abbruchmaßnahmen (Stand: März 2016) Im Rahmen der Durchführung von Sanierungsmaßnahme sollen
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25
Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung
MehrBFH-Urteile zu Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
BFH-Urteile zu Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen vom 14. Juni 2016 (IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15,veröffentlicht am 28. September
MehrDNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten
MehrVorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat
Vorwort Dieser Ratgeber enthält einen ausführlichen Kommentar zu den Rechtsgrundsätzen der steuerlichen Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter sowie sämtliche AfA-Tabellen, und verknüpft
MehrFG München, Urteil v K 2930/11
FG München, Urteil v. 25.02.2014 6 K 2930/11 Titel: (Innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung einer gebrauchten Immobilie aufgewendete Kosten für Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
MehrDie eigengenutzte Wohnung in einem zu einem Betriebsvermögen gehörenden Baudenkmal Rudolf Kleeberg
Die eigengenutzte Wohnung in einem zu einem Betriebsvermögen gehörenden Baudenkmal Rudolf Kleeberg Dipl.-Kfm. Dr. Rudolf Kleeberg, WP/StB München, hat aus aktuellem Anlass den nachfolgenden Aufsatz für
Mehr1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13
Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt
MehrKurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB
Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind
MehrHaus & Grund Akademie Aktuelles Steuerrecht für Eigentümer und Verwalter
Haus & Grund Akademie Aktuelles Steuerrecht für Eigentümer und Verwalter 28. Oktober 2015 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung www.ecovis.com Agenda 1 2 3 Fahrten zum Mietobjekt
Mehr