(Siehe auch Bericht über die Sitzung des Krankenhausausschusses vom 24. November 2014)

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1 Sitzung des Kreisausschusses vom 5. Dezember 2014 Jahresergebnisse 2013 der Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn 2013 haben die Kliniken der Kreisspitalstiftung ihre Erfolgsgeschichte fortgesetzt; sie bleiben in ihrer Gesamtbetrachtung im vierten Jahr in Folge defizitfrei. Die Kliniken schlossen das Jahr 2013 mit folgenden Ergebnissen ab: Stiftungsklinik Weißenhorn: Euro; Illertalklinik Illertissen: Euro; Donauklinik Neu-Ulm: Euro. Die strukturbedingten Nachteile der Illertalklinik wurden seitens der Donauklinik mit Euro und durch die Stiftungsklinik mit 1,1 Millionen Euro ausgeglichen. Nach dem Krankenhausausschuss nahm auch der Kreisausschuss die Zahlen des Jahresabschlusses 2013 der Kreisspitalstiftung zur Kenntnis. In eine nähere sachliche Behandlung trat der Ausschuss noch nicht ein, weil zuvor der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages den Jahresabschluss erst noch zu Ende geprüft haben muss. (Siehe auch Bericht über die Sitzung des Krankenhausausschusses vom 24. November 2014) Michael Gaßner Stiftungsdirektor der Kreisspitalstiftung Weißenhorn Telefon: 07309/ m.gassner@kreisspitalstiftung.de Frauenhaus der AWO Neu-Ulm: Jahresförderung 2014 Wie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beantragt hat, beteiligt sich der Landkreis Neu-Ulm im Jahr 2015 mit Euro an den Grundkosten des Frauenhauses in Neu-Ulm. Das entspricht einer um 2,66 Prozent höheren Förderung als Der Kreisausschuss bestätigte den einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses. (Siehe auch Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 18. November 2014) Burkhard Ermler Leiter des Fachbereichs Soziales und Freiwilligenagentur Telefon: 0731/ burkhard.ermler@lra.neu-ulm.de Ausgleich der Defizite von weiterführenden Schulen im Abrechnungsjahr 2013 Der Landkreis Neu-Ulm unterstützt vier weiterführende Schulen, die sich nicht in seiner Trägerschaft befinden, mit insgesamt rund 4,51 Millionen Euro. Dazu übernimmt der Landkreis vertragsgemäß die anderweitig nicht gedeckten Kosten

2 dieser Schulen zu 85 Prozent. Das beschloss nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss abschließend der Kreisausschuss. Beide Beschlüsse fielen einstimmig. Die Jahresabrechnungen 2013 der einzelnen Schulen: Schule Anderweitig nicht gedeckte Kosten (Defizit) Deckung durch den Landkreis Vertraglich vereinbarter Deckungsanteil des Landkreises Städtische Realschule Weißenhorn Euro Euro (Stadt Weißenhorn Städtische Wirtschaftsschule Senden Euro Euro (Stadt Senden Johannes-von- La Salle-Realschule Illertissen * Euro Euro (Schulwerk der Diözese Augsburg Gymnasium Illertissen (Kolleg der Schulbrüder) * Euro Euro Nachmeldungen Euro Euro Nachmeldungen (Schulwerk der Diözese Augsburg *) Beim Schulzentrum Illertissen (Realschule und Gymnasium) übernimmt der Landkreis vertragsgemäß außerdem 85 Prozent der Versorgungslastenanteile für die ehemaligen Beamten des Realschulzweckverbandes Illertissen. Im Jahr 2013 belief sich der Landkreisanteil auf Euro. Aus der Abrechnung über die Mieteinnahmen und die Ausgaben für den Bauunterhalt ergaben sich im Jahr 2013 per Saldo Einnahmen von Euro. Der saldierte Einnahmenüberschuss wird ebenfalls vertragsgemäß der zweckgebundenen Sonderrücklage für das Schulzentrum Illertissen zugeführt. Helene Kaiser Fachbereich Schule, Kindergarten, Sport und Kultur Tel.: 0731/ helene.kaiser@lra.neu-ulm.de Städtische Wirtschaftsschule Senden: Unberechtigte Zahlungen für baulichen Unterhalt von Grundstücken und Gebäuden Der Kreisausschuss hat dem Beschlussvorschlag einhellig zugestimmt, wonach die Rückforderungsansprüche des Landkreises Neu-Ulm in Höhe von Euro gegenüber der Stadt Senden mit einer Forderung der Stadt Senden gegen den Landkreis in Höhe von Euro aufgerechnet werden. Die Rückforderungsansprüche stammen aus Überzahlungen für den anderweitig nicht

3 gedeckten Bedarf der Städtischen Wirtschaftsschule Senden aus den Haushaltsjahren 2010 bis Die Fraktion der Freien Wähler hatte zur Berichtssitzung einen Antrag eingebracht, auch die Überzahlungen, die in den Jahren 2003 bis 2009 geleistet wurden, von der Stadt Senden zurückzufordern. Nach eingehender Diskussion im Gremium zogen die FW ihren Antrag allerdings zurück. Im August 2014 hatte das Landratsamt Neu-Ulm festgestellt, dass der Landkreis für die Städtische Wirtschaftsschule Senden jahrelang irrtümlich Zahlungen für den baulichen Unterhalt geleistet hat, obwohl er dazu vertraglich nicht verpflichtet war. Die Summe der Überzahlungen beträgt insgesamt Euro. Da diese Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind, steht dem Landkreis ein öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch zu. Allerdings sind bei der Rückforderung Verjährungsfristen zu beachten. Die Forderungen, welche in die Abrechnungszeiträume 1986 bis 2002 fallen, sind unzweifelhaft verjährt. Die Forderungen, welche die Abrechnungszeiträume 2010 bis 2012 betreffen, unterliegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährung und sind nicht verjährt. Hinsichtlich der Abrechnungszeiträume 2003 bis 2009 lässt sich die Frage nach der Verjährung nicht zweifelsfrei beantworten. Sofern sich Landkreis und Stadt nicht einigen, könnte es zu einem Rechtsstreit kommen. Wie ein solches Gerichtsverfahren ausgehen würde, ist nicht voraussehbar. Neben den etwaigen Prozesskosten und dem Prozessrisiko wurde in der Diskussion vorgebracht, dass circa zwei Drittel der Schüler der Wirtschaftsschule nicht aus Senden, sondern von außerhalb kommen. Die Stadt Senden nehme also zumindest in diesem Umfang mit der Schule und deren Bauunterhalt Aufgaben des Landkreises wahr. Mitglieder verschiedener Kreistagsfraktionen merkten in diesem Zusammenhang an, dass neben juristischen Fragen auch politische Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssten. Es sei zweifelhaft, weshalb die Städtische Wirtschaftsschule in puncto Bauunterhalt vertraglich anders behandelt werde als die Städtische Realschule Weißenhorn, die Johannes-von-La Salle-Realschule Illertissen und das Kolleg der Schulbrüder Illertissen. Es spreche für sich, wenn die vorliegenden Überzahlungen über viele Jahre hinweg niemandem bei Stadt und Landkreis aufgefallen seien. Offenbar habe man sich gar nicht vorstellen können, dass der zugrundeliegende Vertrag beim baulichen Unterhalt eine Ausnahme von der 85- Prozent-Regelung vorsehe. Die Gründe dafür, warum man im Jahr 1986 Entsprechendes vereinbart habe, seien letztlich nicht mehr nachvollziehbar. Es setzte sich in der Debatte schließlich die Auffassung durch, dass der Beschlussvorschlag in der Gesamtabwägung juristischer wie auch politischer Argumente eine gute Lösung darstelle. Landrat Thorsten Freudenberger nahm zudem die Anregung eines Mitglieds der SPD-Fraktion auf, die bestehenden Schulverträge im Hinblick auf die Leistungen an die Schulen, deren Abrechnung sowie die Zahlung von Gastschulbeiträgen

4 auszuwerten zu lassen. Mitte 2015 plant die Verwaltung, darüber im Schulausschuss zu informieren. Ansprechpartnerin: Kristina Langer Leiterin des Geschäftsbereichs Bildungseinrichtungen, Kommunikationsmedien, Stiftungen Telefon: 0731/ Franz- und Gertrud-Mück-Stiftung: Jahresabschluss 2012 hat den Jahresabschluss 2012 der Franz- und Gertrud- Mück-Stiftung vorgelegt. Die Bilanzsumme beträgt Euro. Das sind Euro weniger als im Vorjahr. Das Jahresergebnis fällt mit Euro im Vergleich zum Vorjahr um Euro höher aus. Für die ordentliche Tilgung der beiden Darlehen fielen im Jahr 2012 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von Euro an. Die vorsorglich eingeplante außerordentliche Tilgung in Höhe von Euro wurde nicht in Anspruch genommen. Das Stiftungskapital in Höhe von Euro, das in einem Sparkassenbrief angelegt ist, wurde bis zum 31. Dezember 2011 nicht in der Finanzrechnung nachgewiesen. Dies wurde im Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der vorangegangenen Jahresabschlüsse bemängelt. Der Fehler wurde mit dem Jahresabschluss 2012 korrigiert. Daraus ergibt sich eine Einzahlung aus der Auflösung von Liquiditätsreserven. Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss empfahl auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig, den Jahresabschluss 2012 der Franz- und Getrud-Mück-Stiftung - vorbehaltlich der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) - festzustellen. Franz- und Gertrud-Mück-Stiftung: Jahresabschluss 2013 hat nach dem Jahresabschluss 2012 auch den Jahresabschluss 2013 der Mück-Stiftung vorgelegt. Die Bilanzsumme verringert sich um Euro auf Euro, da auch 2013 wiederum Schulden, welche für Instandhaltungsmaßnahmen aufgenommen wurden, abgebaut werden konnten.

5 Das Jahresergebnis fällt mit Euro im Vergleich zum Vorjahr um Euro höher aus. Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit liegt mit rund Euro um Euro niedriger als veranschlagt, u. a. wegen noch offener kurzfristiger Verbindlichkeiten, die erst im Jahr 2014 beglichen wurden. Für die ordentliche Tilgung der beiden Darlehen fielen im Jahr 2013 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von Euro an. Die liquiden Mittel stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund Euro auf rund Euro (Stand: 31. Dezember 2013). Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss empfahl auch der Kreisausschuss dem Kreistag, den Jahresabschluss der Franz- und Getrud-Mück- Stiftung vorbehaltlich der örtlichen Prüfung durch den Kreisrechnungsprüfungsausschuss und der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) festzustellen. Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung: Jahresabschluss 2013 Nach dem Schul-, Kultur-, Sport- und Stiftungsausschuss hat auch der Kreisausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2013 der Albert- und Reinhold-Bohl-Stiftung festzustellen und für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen. Die Regierung von Schwaben hatte als Stiftungsaufsicht bei der Prüfung des Jahresabschlusses nichts beanstandet.

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