Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz. und der Gemeinde Hohenwarte

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1 GEMEINDE-NACHRICHTEN Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Ortsteilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz und der Gemeinde Hohenwarte 24. Jahrgang 29. Mai 2015 Nr. 06 Amtlicher Teil Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2015 Beschluss-Nr. 51-9/15 Bestätigung der vorliegenden Tagesordnung Beschluss-Nr. 52-9/15 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 26. März 2015 Beschluss-Nr. 53-9/15 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 28. April 2015 Beschluss-Nr. 54-9/15 Bestätigung der vorliegenden Planung Ersatzneubau der Brücke über die Loquitz bei Hockeroda Beschluss-Nr. 60-9/15 Unentgeltliche Übernahme des Messwehrsteges nach Fertigstellung an die Gemeinde Kaulsdorf Beschluss-Nr. 61-9/15 Zukünftiger Träger für die Betreibung der Kindereinrichtung und Errichtung und Betreibung der Seniorenwohngemeinschaft ist die AWO Saalfeld ggmbh/awo Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Beschluss-Nr. 62-9/15 Erwerb einer gepachteten Fläche in der Gemarkung Kaulsdorf mit einem Preis von 15,00 Euro/qm laut Bodenrichtwert Beschluss-Nr. 55-9/15 Ausgliederung der Stichstraße II aus der Verkehrsanlage Straße des Aufbaus Eichicht Beschluss-Nr. 56-9/15 Bestätigung der vorliegenden Planung Straßenbau Am Zimmersberg in Kaulsdorf, 4. und 5. Bauabschnitt Beschluss-Nr. 57-9/15 Bestätigung der vorliegenden Planung Erneuerung der Ufermauer an der Sormitz in Hockeroda Beschluss-Nr. 58-9/15 Vergabe der Bordsanierung an der B 85 in Tauschwitz Beschluss-Nr. 59-9/15 Vergabe der Erneuerung der Entwässerung im Bereich Querweg /Auffahrt Hohenwartener Straße in Kaulsdorf Die nächste Ausgabe der GEMEINDE-NACHRICHTEN erscheint am 3. Juli Redaktionsschluss ist der 23. Juni 2015.

2 Gemeindeamt Kaulsdorf Sprechzeiten Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr bis Uhr Freitag bis Uhr Kasse Montag geschlossen Dienstag bis Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr bis Uhr Freitag geschlossen Einwohnermeldeamt Montag geschlossen Dienstag bis Uhr bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr bis Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten ist keine Bearbeitung möglich! Bürgermeister Dienstag bis Uhr Donnerstag bis Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung Kontakte zu Ihrer Gemeindeverwaltung Amt Telefon Bürgermeister Herr Oßwald Sekretariat Frau Schilling Einwohnermeldeamt Frau Schmiedel Kasse/Ordnungsamt Frau Kunstmann Steuern/Friedhofsverwaltung Frau Krauße Kämmerei Frau Picha Kassenverwaltung Frau Katins Frau Richter Bauamt/Liegenschaften Herr Herold Frau Schulze-Könitzer Herr Stemmler

3 Erinnerung an die Steuerzahlungstermine für Grund- und Gewerbesteuern Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA-Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu ihren Fälligkeiten auf folgende Konten zu überweisen. - Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC HELADEF1SAR IBAN DE Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC GENODEF1PN1 IBAN DE Es gelten auch im Kalenderjahr 2015 die folgenden Fälligkeiten: , , , , Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Wer die bereits verstrichenen Fälligkeiten versäumt hat, sollte die Zahlung umgehend nachholen, um Zahlungserinnerungen durch die Gemeinde zu vermeiden. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf wenden, um dort Ihre Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 1. Februar 2014 per Gesetz umgesetzt vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren. Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Kaulsdorf und Hohenwarte Straße des Friedens Kaulsdorf Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Kaulsdorf Hans-Jürgen Oßwald Bürgermeister Gemeinde Hohenwarte Manfred Drieling Bürgermeister Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinden Kaulsdorf und Hohenwarte kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1 a, Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (inkl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Kaulsdorf Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a Kaulsdorf Tel.: / Fax: / satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski, gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Gemeinde Kaulsdorf sucht eine/n Mitarbeiter/in für die Bibliothek der Gemeinde Kaulsdorf Wir suchen vorerst für den Zeitraum Juli bis Dezember 2015 einen ehrenamtlich Tätigen für die Bibliothek der Gemeinde Kaulsdorf. Es handelt sich dabei nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und auch keine geringfügige Beschäftigung nach den Arbeitsgesetzen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Bibliothek ist jeden Dienstag in der Zeit von Uhr bis Uhr geöffnet. Während dieser Zeiten sollte die Bibliothek mit einem interessierten Bürger besetzt sein. Laut Beschluss wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 Euro monatlich gezahlt. Die Tätigkeit bietet sich vor allem arbeitslosen Bürgern bzw. Altersrentnern an. Der Bewerber sollte Interesse an Büchern und etwas Praxis in einem Verwaltungsberuf besitzen. Die Tätigkeit umfasst den Nachweis des Eingangs und Ausgangs von Büchern, die Aktualisierung des Bestands, Inventur, Statistik etc.. Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf können bis zum Donnerstag, dem 25. Juni 2015 eingereicht werden in der: Gemeinde Kaulsdorf Straße des Friedens Kaulsdorf Bescheid erhalten Sie bis zum Freitag, 3. Juli Die Tätigkeit würde am Dienstag, 7. Juli 2015 beginnen. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungsunterlagen nicht zurück geschickt werden. gez. Oßwald Bürgermeister 3

4 Bekanntmachung Satzung für die Fischereigenossenschaft Kaulsdorf und Umgebung gemäß 22 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG) Die Versammlung der Mitglieder der Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen Fischereibezirkes Gemeinde Kaulsdorf hat am 27. März 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 Name und Sitz Die Genossenschaft führt den Namen Fischereigenossenschaft Kaulsdorf und Umgebung. Sie hat ihren Sitz in Kaulsdorf. 2 Fischereifläche der Genossenschaft Die Genossenschaft umfasst die Fischereiberechtigten in dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Gemeinde Kaulsdorf an folgenden fließenden/stehenden Gewässern: Name des Gewässers Saale Loquitz Sormitz Wutschenbach Streckenbereich Ausgleichsbecken Eichicht bis Gemarkungsgrenze Weischwitz/Reschwitz 48,46 ha Gemarkung Hockeroda bis Mündung in die Saale 4,09 ha Gemarkung Hockeroda bis Mündung in die Loquitz 0,63 ha Gemarkung Kaulsdorf bis Mündung in die Saale 0,10 ha Die Gesamtwasserfläche beträgt 53,28 ha. 3 Aufgaben der Fischereigenossenschaft (1) Die Genossenschaft nimmt die ihren Mitgliedern aus den Fischereirechten zustehenden Befugnisse sowie die ihnen nach geltendem Recht obliegenden Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und allgemeiner Belange der Fischerei wahr. Ihr obliegt insbesondere der Abschluss von Fischereipachtverträgen und Fischereierlaubnisverträgen sowie die Erstellung und Erfüllung der Hegepläne. (2) Die Fischereigenossenschaft schließt Fischereipachtverträge ausschließlich mit ihren eigenen Mitgliedern ab. Nur wenn kein Genossenschaftsmitglied bereit ist, das Fischereirecht zu pachten oder kein Fischereipachtvertrag mit einem interessierten Fischereigenossen zustande kommt, kann ein Fischereipachtvertrag mit Nichtmitgliedern abgeschlossen werden. 4 Mitglieder, Mitgliederverzeichnis, Stimmrecht (1) Mitglieder der Genossenschaft sind die Fischereiberechtigten des in 2 beschriebenen gemeinschaftlichen Fischereibezirks. (2) Die Genossenschaft führt ein Mitgliederverzeichnis (Genossenschaftskataster), aus dem die Mitglieder, ihr Anteil an den Nutzungen und Lasten nach dem Wert der einzelnen Fischereirechte und Umfang des Stimmrechts der Mitglieder hervorgehen. Das Genossenschaftskataster ist fortzuführen und richtig zu erhalten. Das Genossenschaftskataster kann von den Mitgliedern bei dem Vorstand der Fischereigenossenschaft nach Absprache jederzeit eingesehen werden. Dem Fischereirecht an der kleinsten Gewässerfläche ist mindestens eine Stimme zuzuordnen; mehr als zwei Fünftel aller Stimmen dürfen auf ein Mitglied nicht entfallen. Steht ein Fischereirecht mehreren Personen gemeinsam oder einer Gemeinschaft mehrerer Personen zu, können die darauf entfallenden Stimmen nur von einem Vertreter und nur einheitlich abgegeben werden. (3) Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Fischereirechts. Der Erwerber eines Fischereirechts hat den Übergang des Rechts dem Genossenschaftsvorstand zur Berichtigung des Genossenschaftskatasters unverzüglich anzuzeigen. 5 Anteile der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten der Genossenschaft bestimmt sich nach dem Wert der Fischereirechte ( 21 Abs. 5 ThürFischG). (2) Der Wert der Fischereirechte wird vom Vorstand festgesetzt. Wird über die Bewertung eines Fischereirechts keine Einigung erzielt, so ist vor Erhebung einer Klage die Wertfeststellung auf Kosten der Genossenschaft durch einen Sachverständigen zu überprüfen. 6 Organe der Genossenschaft Organe der Genossenschaft sind der Vorstand und die Genossenschaftsversammlung. 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. (2) Für den Vorsitzenden und jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen. (3) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. 8 Wahl des Vorstandes (1) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Stellvertreter werden auf fünf Jahre gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied der Genossenschaft, das volljährig ist, die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden besitzt und Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen kann. Zum Vorsitzenden oder zu einem Stellvertreter kann auch ein Nichtmitglied gewählt werden; es hat in der Genossenschaftsversammlung kein Stimmrecht. (2) Nach zweimaligem unentschiedenem Wahlausgang entscheidet ein vom Wahlleiter zu ziehendes Los. 4

5 (3) Scheiden ein Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter vorzeitig aus, ist für den Rest der Wahlzeit eine Ersatzwahl durchzuführen. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte bis zu einer Neuwahl weiter. 9 Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstandes (1) Der Vorstand ist vom Vorsitzenden mit einer einwöchigen Frist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. (2) Der Vorstand tritt nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Vorstandsmitglied dies schriftlich unter Angabe des zu beratenden Gegenstandes beantragt. (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mindestens ein Mitglied und der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. (4) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (5) Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist. 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Interessen der Fischereigenossenschaft im Rahmen des 3 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. (2) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: 1. Anlegen und Führen des Genossenschaftskatasters 2. die Sachverständigen nach 5 Abs. 2 zu bestellen 3. die Führung von Vertragsverhandlungen für Fischereipacht- und Fischereierlaubnisverträge 4. die Aufstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung 5. das Aufstellen des Verteilungsplans über den jährlichen Reinertrag der Fischereinutzung und die Errechnung der Anteile der Mitglieder 6. die Anfertigung der Liste über die von den Mitgliedern zu erhebenden Beiträge 7. Einberufung und Leitung der Genossenschaftsversammlung 8. die Ausführung des Haushaltsplans und das Führen der Kassengeschäfte 9. die Geschäftsführung zu überwachen 10. den Schriftwechsel zu führen sowie die Bekanntmachung zu veranlassen (3) Die Geschäfte können unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt bzw. einem Geschäftsführer übertragen werden. 11 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist vom Vorsitzenden des Vorstandes mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie muss einberufen werden, wenn dies von der Aufsichtsbehörde oder von einer Anzahl von Mitgliedern, die mindestens über ein Fünftel der Stimmen verfügen, schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt wird. Die Einladung zur Genossenschaftsversammlung ergeht schriftlich und durch Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Dies gilt auch für auswärtige Mitglieder der Fischereigenossenschaft. Die Einladung muss den Tagungsort und die Tagungszeit sowie die Tagesordnung enthalten. (2) Jedes Mitglied kann sich in der Genossenschaftsversammlung durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als zwei Fünftel aller Stimmen vertreten. (3) Über die Sitzungen der Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Zahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder 2. die Angabe der vertretenen Stimmen 3. die von der Genossenschaftsversammlung gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis (4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen und zwei Wochen lang im Geschäftszimmer des Vorstandes zur Einsichtnahme durch die Genossenschaftsmitglieder auszulegen. 12 Aufgaben der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt: 1. die Annahme der Satzung und deren Änderungen 2. die Wahl des Vorstandes und der Stellvertreter 3. die Art der Nutzung des Fischereibezirkes, insbesondere die Festlegung der Bedingungen für den Abschluss von Fischereipacht- und Fischereierlaubnisverträgen sowie darüber, welche Gewässer und Gewässerteile durch den Abschluss von Fischereipachtverträgen und welche durch den Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen genutzt werden sollen 4. die Aufstellung des Hegeplans, kann per Vertrag an Pächter übertragen werden 5. die Verwendung des Reinertrages in jedem Jahr sowie die Erhebung der Beiträge 6. die Genehmigung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung 7. die Bestellung eines Geschäftsführers und eines Kassenführers 8. die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den Vorstand, den Geschäftsführer und den Kassenführer 9. die Bestimmung der Rechnungsprüfer 10. die Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers 5

6 13 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich eine erneute Versammlung mit gleicher Tagesordnung und Ladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. (2) Die Genossenschaftsversammlung beschließt die Satzung und Änderungen der Satzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kommt ein Beschluss über die Annahme der Satzung oder eine Satzungsänderung nicht zustande, so ist innerhalb eines Monats eine weitere Genossenschaftsversammlung einzuberufen, die über die Satzung oder die Satzungsänderung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschließt. 14 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (1) Der Haushaltsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein. (2) Zum Ende des Haushaltsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Genossenschaftsversammlung zur Entlastung des Vorstandes bis zum 1. April des folgenden Jahres vorzulegen ist. Ende Amtlicher Teil Nichtamtlicher Teil REGELSCHULE KAULSDORF Große Erfolge bei Englischolympiade Am 15. April wurde an der Regelschule Kaulsdorf die traditionelle Schulenglischolympiade durchgeführt. In allen Klassenstufen stellten die Schüler ihr Können unter Beweis. Die besten Schüler jedes Jahrganges erhielten Urkunden und kleine Anerkennungspräsente. Außerdem vertraten sie die Schule bei der Kreis-Englischolympiade am 6. Mai in Saalfeld. Unsere Schüler erkämpften hierbei in allen Klassenstufen vordere Plätze, die bei starker Konkurrenz nicht unbedingt zu erwarten waren. Die Ergebnisse: Erste Plätze erreichten Nina Dütthorn (Kl. 5) und Joanna Lorenz (Kl. 6). 15 Beiträge (1) Von den Mitgliedern dürfen Beiträge nur erhoben werden, wenn dies zum Ausgleich des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist. (2) Beiträge, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 16 Bekanntmachungen Bekanntmachungen erfolgen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Kaulsdorf. 17 In-Kraft-Treten Vorstehende Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom 27. März 2015, in der sechs Genossen mit einer Größe der Gewässerfläche von insgesamt 32,35 ha anwesend bzw. vertreten waren, beschlossen worden. gez. Oßwald Bürgermeister Gemeinde Kaulsdorf als Notvorstand Vorsitzender Gründungsversammlung Die Satzung wurde am 21. April 2015 gemäß 22 Abs. 3 Thür- FischG bei der Unteren Fischereibehörde des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt angezeigt und genehmigt. Joanna Lorenz und Nina Dütthorn (von rechts) bei der Siegerehrung. Den 2. Platz in der Klasse 10 erkämpfte Saskia Baumgart. Nico Trapp belegte in der Klassenstufe 8 den 4. Platz und Joey D. Fisher konnte in der Klassenstufe 7 den 5. Platz belegen. Allen Schülern gebührt für ihren Einsatz und ihre Erfolge ein großes Lob. Roth Vorstandsvorsitzender Fischereigenossenschaft Text und Foto: B. Hedwig 6

7 Kaulsdorfer Grundschüler in Erfurt Einen interessanten und lehrreichen Tag erlebten die Kaulsdorfer Viertklässler, als sie kürzlich im Rahmen des Heimatkundeunterrichts die Landeshauptstadt Erfurt besuchten. Nach der Ankunft auf dem Domplatz führte der erste Weg in das Tourismusbüro, wo unsere spannende Kinder- Stadtführung begann. Unterwegs erfuhren wir vieles aus der Geschichte der Landeshauptstadt, zum Beispiel über die Bedeutung des Färberwaids, den Goldschatz in der Synagoge, das schönste Haus der Stadt am Fischmarkt, Eulenspiegels Auftritt in der Universität sowie die Benutzung der Furt unterhalb der Krämerbrücke. Bei einem kleinen Quiz am Ende konnten wir unser Wissen unter Beweis stellen. Der nächste Höhepunkt war ein Besuch des Thüringer Landtages. Dort durften wir auf den Plätzen der Abgeordneten sitzen und bekamen erklärt, wie ein Gesetz entsteht und was Demokratie bedeutet. Spannend fanden wir auch die Sicherheitsmaßnahmen, von denen wir hörten. Nach so viel Wissenserwerb hatten wir Hunger und konnten uns das Mittagessen in der Kantine schmecken lassen. Auf der Heimfahrt unterhielten wir uns noch lange über das Erlebte. GRUNDSCHULE KAULSDORF Lesewoche in der Grundschule Kaulsdorf Wie in jedem Schuljahr fand auch dieses Mal die Lesewoche in der Grundschule Kaulsdorf statt. Ein besonderes Erlebnis war dabei der Auftritt der Märchenerzählerin Frau Eva Krüger aus Saalfeld, die in jeder Klassenstufe andere zum Teil auch unbekannte Märchen zu Gehör brachte und dabei alle Kinder und Lehrer begeisterte. Außerdem lasen täglich Schüler der Klasse 4a in der ersten Klasse sowie Schüler der Klasse 4b in den Kindergärten Kaulsdorf und Drognitz den Kleinen etwas vor. Jeder hatte sich darauf vorbereitet. Interessant war auch der Wettbewerb der besten Leser der einzelnen Altersstufen. Während der Siegerehrung erhielten alle Teilnehmer eine Urkunde und die Erstplatzierten zusätzlich noch ein Buch. Die besten Leser waren: Sarah Dirscherl Klasse 1 Merle Presnac Klasse 2 Lisa Schmidt Klasse 3 Sherin Gilian Klasse 4 Nutzen Sie Ihre GEMEINDE-NACHRICHTEN auch kostengünstig für private Danksagungen und Mitteilungen bei Festlichkeiten und Höhepunkten im persönlichen Leben! 7

8 MAXHÜTTENCHOR UNTERWELLENBORN Maxhüttenchor Unterwellenborn e.v. wird 65 Jahre Das Motto zu unserem 60-jährigen Jubiläum hieß: 60 Jahre und kein bisschen leise! Und wir sind ganz bestimmt zu unserem 65. nicht leiser geworden. Zuschauer und Freunde des Chors bestätigten dies zum Jubiläumskonzert am 1. Mai im Kulturpalast Unterwellenborn. Für die alten Hasen des Chors war es schon ein beklemmendes Gefühl der Theatersaal die Bühne wieviele wunderschöne Konzerte des damaligen Maxhütten-Ensembles durften sie erleben. Unvergessene Erlebnisse in unserer guten Stube, aber auch dankbar, dass wir zu unserem Jubiläumskonzert wieder auftreten durften. Viele ehemalige Ensemble-Mitglieder kamen am 1. Mai hinter die Bühne und oftmals fielen die Sätze: Weißt du es noch die vielen Übungsstunden anlässlich der Weltfestspiele und und und die vielen Sonderproben auf der Bühne und die vielen Erfolge. Sehr oft fielen auch die Worte: Die Zeit im Maxhütten- Ensemble war die schönste Zeit in meinem Leben. Nun ist eben aus dem damaligen Maxhütten-Ensemble mit Tanzgruppe und Orchester nur der Chor übrig geblieben. Und das haben wir unserer unvergessenen Ursula Zückler, Friedemann Zückler und unserem ehemaligen Chorleiter Rolf Hübel zu verdanken. Über dem Büro im Kulturpalast war ein Schild angebracht: Die Ursel macht das schon! Und das hatte sie bewiesen, indem sie den Maxhüttenchor nach der Wende wieder zum Vorzeigechor brachte. Besondere Anerkennung finden deshalb auch Sängerinnen und Sänger, welche seit über 40 Jahren der Chorgemeinschaft angehören. Da sind zu nennen Dagmar Klette, Helma Mörz, Kerstin Heß, Monika Krüger, Monika Klug, Lisa und Jürgen Griewald, Reinwald Müller, Klaus Silge, Otto Stockmann und Frank Schödl. Anlässlich der Festveranstaltung im Kulturpalast überreichte der Vereinschef vom Kulturpalast Dr. K.-H. Berghäuser Ehrenurkunden des Deutschen Sängerbundes an den langjährigen Chorleiter Rolf Hübel, an Alfred Esefeld, Dietmar Homuth, Wolfgang Esefeld, Elke Lautenschläger und Christel Esefeld. Sie ist bereits 59 Jahre dabei, angefangen in der damaligen Tanzgruppe, später im Chor und seit fünfzehn Jahren die Vorsitzende. Ein kurzer Rückblick auf die vergangenen Jahre kann nur bestätigen, dass die Chorgemeinschaft unter der jetzigen Leitung von Kantor Thomas Kowalski stets bemüht ist, gesangliche Qualität auf die Bühne und in den Konzertsaal zu bringen. Oftmals waren Sonderproben nötig, um die anstehenden Konzertreisen zu meistern. Zu erwähnen sind dabei die Konzertreisen nach Kärnten (2010), die bereits dritte Reise in die Konrad-Adenauer- Stiftung nach Cadenabbia (Comer See), die Konzertreise mit dem BdV Saalfeld nach Siebenbürgen in Rumänien (2012), die Konzertreise nach Brüssel und Flandern (2013) und nach Südtirol (2014). Vom 25. bis 28. Juni dieses Jahres wird der Chor in die Partnergemeinde nach Metzingen reisen, um an den Chorfesttagen teilzunehmen. Eine besondere Ehre ist es, das Eröffnungsprogramm mit unserer Thüringer Folklore mit zu gestalten. 8

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11 Kirchliche Nachrichten für den gesamten Pfarramtsbereich Kaulsdorf-Obernitz Ortschaft Kaulsdorf Geburtstage im Monat Juni Wir gratulieren recht herzlich am: Frau Hella Heerwagen zum 85. Geburtstag Frau Renate Hänsch zum 76. Geburtstag Herrn Heinz Junkereit zum 72. Geburtstag Frau Ingrid Heilmann zum 71. Geburtstag Herrn Hans Thode zum 78. Geburtstag Herrn Gunther Fehn zum 73. Geburtstag Frau Martina Pöhlmann zum 68. Geburtstag Herrn Manfred Pöhlmann zum 68. Geburtstag Frau Helga Streitberger zum 83. Geburtstag Frau Regina Großmann zum 88. Geburtstag Frau Mariane Mann zum 85. Geburtstag Frau Helga Hofmann zum 79. Geburtstag Frau Christa Heß zum 76. Geburtstag Herrn Peter Posselt zum 74. Geburtstag Frau Christa Röppischer zum 82. Geburtstag Herrn Hartmut Franz zum 72. Geburtstag Frau Anita Jahn zum 69. Geburtstag Frau Christel Esefeld zum 74. Geburtstag Frau Käte Steiner zum 84. Geburtstag Herrn Günter Stütz zum 76. Geburtstag Herrn Burkhard Lenkeit zum 70. Geburtstag Frau Karin Drechsel zum 78. Geburtstag Frau Gudrun Böduel zum 78. Geburtstag Herrn Lothar Fritsche zum 81. Geburtstag Frau Gertraud Krieck zum 67. Geburtstag Frau Annelore Hockarth zum 88. Geburtstag Frau Edit Krauße zum 82. Geburtstag Frau Ingrid Dietzel zum 66. Geburtstag Frau Erika Dietzel zum 78. Geburtstag 18

12 VORSCHLAG für die Gestaltung der Parkanlage am Gänsemarkt auf dem Flurstück 17/2 ehemals Rosenthal Mehrere Jahre sind schon wieder nach dem Brand vergangen. Es war nicht einfach für die Gemeindeverwaltung, das Recht für das Grundstück dafür zu erlangen. Nach dem Abriss der Brandruine und des Nebengebäudes sowie der Flächenbegrünung im Auftrag der Gemeinde bestehen in diesem Jahr gute Hoffnungen auf Fördermittelzuweisungen Mitte des Jahres. Wie soll die Parkanlage am Gänsemarkt nun auf einer Grundfläche von 806 qm gestaltet werden? Da Gänse am Gänsemarkt schon immer eine Rolle spielten, habe ich als Grobgestaltungsvorschlag einen Brunnen mit Gänsen vorgesehen. Gehwege, Bänke, Tische sowie Rasen- und Sträucherbepflanzungen sind weitere Gedanken zur Gestaltung, ohne Beete und Pflanzkübel im Bereich der Rasenflächen ausschließen zu wollen. Der Pflegeaufwand sollte bei der Planung nicht unberücksichtigt bleiben. Anlagen - Grobgestaltungsvorschlag für Parkanlage am Gänsemarkt - Springbrunnengestaltungsvorschläge Gerhard Eckert 19

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15 Kirchliche Nachrichten Ortsteil Eichicht Geburtstage im Monat Juni Evangelische Kirche in Kaulsdorf Monatsspruch Juni Ich lasse dich nicht los, wenn du mich nicht segnest. Genesis 32,27 Gottesdienste in Kaulsdorf Sonntag, 7. Juni nach Trinitatis Uhr Gottesdienst Vikar Dr. Hille Sonntag, 28. Juni nach Trinitatis Uhr Gottesdienst mit Taufe Pfarrer Sparsbrod In Eichicht: Mo-Fr, Juli 2015 Kinderwoche in und um das Pfarrhaus in Eichicht mit Frau Weidner In Weischwitz: Samstag, 18. Juli Uhr Der schöne Ort Regelmäßige Termine für Kaulsdorf Vorkonfirmandenunterricht mit Gemeindepädagoge Mario Wöckel montags Uhr Pfarrhaus Kaulsdorf Wir gratulieren recht herzlich am: Frau Christa Eismann zum 76. Geburtstag Frau Brigitte Schilling zum 65. Geburtstag Herrn Manfred Puchert zum 76. Geburtstag Herrn Gerhard Hickethier zum 75. Geburtstag Frau Christa Koberstädt zum 79. Geburtstag Frau Annemarie Janke zum 79. Geburtstag Frau Renate Kachold zum 76. Geburtstag MÄNNERGESANGVEREIN EINTRACHT 1888 EICHICHT Sänger gratulieren Marianne Lenhard zum 85. Geburtstag Die frühere Wirtin vom Gasthaus Zur Linde in Eichicht Marianne Lenhard feierte am 5. Mai 2015 ihren 85. Geburtstag. Es war uns Sängern ein große Freude, ihr und ihren Geburtstagsgästen in ihrem Elternhaus der Linde zu gratulieren. Acht Lieder aus unserem Repertoire hatte Chorleiter Dieter Becker für die Jubilarin ausgesucht, die der Chor zum Vortrag brachte. Christenlehre mit Frau Weidner dienstags Uhr 1. bis 3. Klasse Uhr 4. bis 6. Klasse Junge Gemeinde Junge Gemeinde in Eichicht nach Absprache mit M. Wöckel. Kirchenchorprobe mit Marion Meinhardt mittwochs Uhr im Gemeinderaum des Kaulsdorfer Pfarrhauses 22

16 Unterwegs zum Dreiherrenstein bestaunte der Eine oder Andere die gut erhaltenen Gemarkungssteine an der Grenze zu Kaulsdorf gekennzeichnet durch die Gabel für Schwarzburg-Rudolstadt und KP für Königreich Preußen. Der Feuerwehr- und Heimatverein überraschte am Dreiherrenstein mit belegten Broten und Getränken. So konnte es schnurstracks weitergehen in Richtung Gössitzberg, von dem aus die Gemarkungsgrenze steil ab in Richtung Ausgleichbecken fällt. Erneut sicherte hier die Freiwillige Feuerwehr in professioneller Art. Vielen Dank dafür! Frank Pabst und Matthias Puchert gratulierten im Namen aller Sänger und überreichten Marianne Blumen und ein Geschenk. Unser Solist Frank Rochler erfüllte noch den Wunsch der Jubilarin und sang hervorragend das Lied Vor meinem Elternhaus steht eine Linde. Es ist uns ein Herzensbedürfnis, auch von dieser Stelle nochmals zu gratulieren und dir, liebe Marianne, noch schöne Jahre bei guter Gesundheit zu wünschen. Wir bedanken uns für die überaus großzügige Bewirtung. Das Essen und die Getränke waren Spitze. Denk daran, dein tägliches Klavierspiel von einer Stunde hält dich auch weiterhin fit! Am PSW Hohenwarte II vorbei und weiter über den Steg der ehemaligen Kartonfabrik begann der Aufstieg östlich der Rohrbahn. Diese überquerten wir und genossen den herrlichen Ausblick auf Hohenwarte und unseren bisher bewältigten Weg. Nach einem Abstecher zum Eichelberg (525 m) endete der Flurzug auf dem Schliefert (562 m). Bei einer heißen Gulaschsuppe tauschten wir unsere Tageserlebnisse aus. Alle waren sich einig, dass der zweite und letzte Teil der Umwanderung von Eichicht im kommenden Frühjahr stattfinden wird. U.K. Vorstand und alle Sänger des Gesangverein Eintracht Eichicht Eichichter Flurzug war ein Erfolg! An der Loquitzmündung trafen sich am Morgen des 18. April die wagemutigsten Eichichter sowie Gäste aus benachbarten Orten. Entlang der Gemarkungsgrenze hatte Cheforganisator Olaf Fischer die Wanderung über 12 km und 750 Höhenmeter geplant. Bevor es auf die Reise ging, wurden historische Fakten und Anekdoten über die Entstehung regionaler Grenzen von Jürgen Sündermann und Uwe Kachold vorgetragen. 26 Wanderfreunde zwischen acht und 72 Jahren nahmen dann die Strecke unter Schirmherrschaft des Feuerwehrund Heimatvereins Eichicht e.v. in Angriff. Über den Bleichanger und die Mauer des Ausgleichbeckens gelangte man zum Radweg in Richtung Hohenwarte, an dem die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Kaulsdorf-Eichicht Leitern und Seile zum Erklimmen des Zimmersberges gesichert hatten. 23

17 Kirchliche Nachrichten OT Breternitz/Fischersdorf Geburtstage im Monat Juni Wir gratulieren in Breternitz recht herzlich am: Herrn Manfred Naujoks zum 72. Geburtstag Herrn Volkmar Haun zum 72. Geburtstag Herrn Uwe Müller zum 67. Geburtstag Herrn Jürgen Boldt zum 73. Geburtstag Herrn Hans-Joachim Schmidt zum 72. Geburtstag Frau Jutta Billig zum 68. Geburtstag Evangelische Kirche in Eichicht Gottesdienste in Eichicht Sonntag, 21. Juni nach Trinitatis Uhr Gottesdienst Pfarrer Dehne Sonntag, 12. Juli nach Trinitatis Uhr Gottesdienst Pastorin Fischer Mo-Fr, Juli 2015 Kinderwoche in und um das Pfarrhaus in Eichicht mit Frau Weidner In Weischwitz: Samstag, 18. Juli Uhr Der schöne Ort Regelmäßige Termine für Eichicht Vorkonfirmandenunterricht mit Gemeindepädagoge Mario Wöckel montags Uhr Pfarrhaus Kaulsdorf Christenlehre mit Frau Weidner dienstags Uhr 4. bis 6. Klasse Pfarrhaus Eichicht Uhr 1. bis 3. Klasse Pfarrhaus Eichicht Junge Gemeinde Junge Gemeinde nach Absprache mit M. Wöckel. Frauenkreis mit Frau Weidner Dienstag, 2. Juni 2015 Dienstag, 7. Juli Uhr Pfarrhaus Kirchenchorprobe mit Thomas Kowalski montags Uhr Pfarrhaus Eichicht Wir gratulieren in Fischersdorf recht herzlich am: Herrn Kurt Dietzel zum 67. Geburtstag Herrn Kurt Koberstädt zum 88. Geburtstag Herrn Lutz Brucker zum 66. Geburtstag Ortsteil Hockeroda Geburtstage im Monat Juni Wir gratulieren recht herzlich am: Für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meiner KONFIRMATION möchte ich mich, bei allen Freunden, Verwandten, Nachbarn und Bekannten, recht herzlich bedanken. Moritz Ruckert Breternitz, Pfingsten Herrn Lothar Arnoldt zum 70. Geburtstag Frau Ilona Prochaska zum 76. Geburtstag Frau Edith Manzke zum 80. Geburtstag Nutzen Sie Ihre GEMEINDE-NACHRICHTEN auch kostengünstig für private Danksagungen und Mitteilungen bei Festlichkeiten und Höhepunkten im persönlichen Leben! 24

18 Ortsteil Weischwitz Geburtstage im Monat Juni Wir gratulieren recht herzlich am: Herrn Dieter Lerche zum 74. Geburtstag Herrn Bernhard Voigt zum 65. Geburtstag Herrn Wilfried Löser zum 79. Geburtstag Frau Veronika Nitschke zum 90. Geburtstag Herrn Werner Löser zum 66. Geburtstag Frühlingskonzert in der Weischwitzer Kirche Kirchliche Nachrichten Am Sonntag, dem 19. April 2015 bei herrlichem Sonnenschein trafen sich fast 60 Leute, die gemeinsam mit dem Reschwitzer Männerchor den Frühling begrüßen wollten. Evangelische Kirche in Weischwitz Gottesdienste in Weischwitz Sonntag, 14. Juni nach Trinitatis Uhr Gottesdienst Pastorin Fischer In Eichicht: Mo-Fr, Juli 2015 Kinderwoche in und um das Pfarrhaus in Eichicht mit Frau Weidner Samstag, 18. Juli Uhr Der schöne Ort Schon seit vielen Jahren ist es zur schönen Tradition geworden, dass der Reschwitzer Männerchor in der Weischwitzer Kirche zum Frühlingskonzert einlädt. Alte und neue Lieder aus ihrem Programm kamen zu Gehör und konnten mitgesungen werden. Mit viel Applaus bedachten die Zuhörer die Sänger, die wieder von ihrem alten Chorleiter Rolf Schieferdecker begleitet wurden. Trotz körperlicher Gebrechen lässt er sich die Leitung des Chors nicht nehmen. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates von Weischwitz möchten sich nochmals ganz herzlich bei dem Chor, dem Organisten Herrn Kowalski und all unseren Gästen für diesen gelungenen Nachmittag bedanken. Regelmäßige Termine für Weischwitz Vorkonfirmandenunterricht mit Gemeindepädagoge Mario Wöckel montags Uhr Pfarrhaus Kaulsdorf Junge Gemeinde Junge Gemeinde nach Absprache mit M. Wöckel. Kühn & Sohn GbR Am Zimmersberg Kaulsdorf Tel.: / Fax: / Funk: 0173/ Unser Leistungsangebot: Maler-, Tapezier- und Putzarbeiten Fassadengestaltung Vollwärmeschutz Verlegen von Fußbodenbelägen aller Art Trockenbau Italienische Spachtel- und Lasurtechnik 25

19 Gemeinde Hohenwarte Amtlicher Teil Erinnerung an die Steuerzahlungstermine für Grund- und Gewerbesteuern Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA-Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu ihren Fälligkeiten auf folgende Konten zu überweisen. - Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC HELADEF1SAR IBAN DE Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC GENODEF1PN1 IBAN DE Es gelten auch im Kalenderjahr 2015 die folgenden Fälligkeiten: , , , , Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Wer die bereits verstrichenen Fälligkeiten versäumt hat, sollte die Zahlung umgehend nachholen, um Zahlungserinnerungen durch die Gemeinde zu vermeiden. Sprechzeit des Bürgermeisters im Juni 2015 Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr Ende Amtlicher Teil Nichtamtlicher Teil Geburtstage im Monat Juni Wir gratulieren recht herzlich am: Frau Gertrud Wenzel zum 89. Geburtstag Frau Doris Pahlisch zum 66. Geburtstag Frau Gerda Bernard zum 79. Geburtstag Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Kaulsdorf (Verwaltungsstelle für die Gemeinde Hohenwarte) wenden, um dort Ihre Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 1. Februar 2014 per Gesetz umgesetzt vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren. Verpachtung Mehrzweckgebäude Sportplatz Die Gemeinde Hohenwarte beabsichtigt eine ganzjährige Verpachtung des Mehrzweckgebäudes auf dem Sportplatz Hohenwarte. Die Verpachtung umfasst den Aufenthaltsraum, Küche, Lagerraum sowie Toiletten. Bei Interesse setzen Sie sich bitte bis Freitag, den 19. Juni 2015 mit der Gemeinde Hohenwarte in Verbindung. Ansprechpartner ist Herr Drieling unter: Telefon / Mobil 0172/ gemeinde-hohenwarte@t-online.de 26

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21 8. Erlebniswandertag in Hohenwarte Der 8. Erlebniswandertag in Hohenwarte am 1. Mai 2015 lockte ca. 100 Wanderer auf den Spielplatz. Frau Lukas vom Förderverein Bleiloch-Hohenwarte-Stausee e.v. als Initiator und unsere Thüringer Meerjungfrau Frau Könitzer begrüßten alle Wanderfreunde und übergaben den zwei Wanderführern die Gruppen. Herr Wolfram begab sich mit seiner Gruppe von zirka 50 Personen auf die kleine Tour. Drei Stunden später trafen alle wohlbehalten und mit viel neuem Wissen auf dem Spielplatz wieder ein. Dort warteten Roster vom Grill auf die hungrigen Wanderer. Eineinhalb Stunden später traf auch die zweite Gruppe die mit Wanderführer Herrn Palisch unterwegs war ein. Die Wegstrecke war länger und wurde begleitet mit einer größeren Rast an der Klinkartshöhe hoch oben über dem Stausee. Dort hatten alle die Möglichkeit, sich mit einer Linsensuppe vom Hotel Saalestrand zu stärken. Kaffee, Limonade und Bier wurden zum Durstlöschen angeboten. Von dort aus ging es auch für diese Wandergruppe zurück zum Ausgangspunkt. Das Highlight der Wanderung war die Bunkerbesichtigung in Hohenwarte. Beide Gruppen hatten die Möglichkeit, hinab ins Kalte zu steigen und etwas über das DDR-Relikt zu erfahren. Den Teilnehmern unseres Gewinnspieles wurden Preise zugeschickt: 1 x nach Pößneck 2 x nach Jena 1 x nach Erxleben 1 x nach Crispendorf Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen viel Spaß damit. Der 1. Mai ein gelungener Tag mit viel Sonnenschein ging ca Uhr zu Ende. Ein großes Dankeschön geht an alle Helfer und die Gemeinde Hohenwarte, die sich die Zeit und die Mühe gemacht haben, einen schönen Tag zu gestalten. Veranstaltungsvorschau für Juli 2015 Sonntag, 12. Juli 2015 Vereinsfahrt des Heimatvereins nach Schmalkalden zur 3. Thüringer Landesgartenschau Busabfahrt ab Hohenwarte Bushaltestelle an der Kirche Beitrag inklusive Eintritt 39,00 Euro Interessenten wenden Sich bitte an Herrn Förster, Telefon / Samstag, 25. Juli 2015 Großes Sommerfest auf dem Spielplatzgelände in Hohenwarte bis Uhr gibt es für unsere Kinder ein buntes Programm mit Feuerwehrfahren, Hüpfburg, Kinderschminken, Tombola und vielem mehr Uhr geht es für die Erwachsenen in unserem Zelt mit Peter Klostermann und Band in den Abend. Es wird getanzt, gesungen und gelacht. Ende Nichtamtlicher Teil 28

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