Tourismusfinanzierung in Engelberg

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1 Tourismusfinanzierung in Engelberg

2 Finanzierung des Tourismus in Engelberg Kurtaxe: (Zwecksteuer für touristische Infrastrukturen und Dienste). Gast pro Nacht (Frequenz). Einzel-und Pauschale für Fewo. Muss im Interesse der Zahlenden verwendet werden. Tourismusförderungsabgabe (TFA): Fördersteuer der lokalen Gewerbe-und Dienstleistungsbetriebe für Absatzmarketing. Wird entsprechend der Tourismusabhängigkeit und Wertschöpfung erhoben. Muss im Interesse der Zahlenden verwendet werden. Vollzug/Verwendung: Durch Engelberg-Titlis Tourismus AG (siehe hinten). Rechtsgrundlage: Reglement über die Kurtaxen und die TFA der Gemeinde Engelberg. 2

3 Hintergrund und Merkmale Status quo Klassische Finanzierung im Schweizer Tourismus. Wird im Zuge des Zweitwohnungsboomszunehmend in Frage gestellt. Starre Verwendungsvorgabe (Kurtaxe/ Tourismusförderungsabgabe). Neue Aufgaben (Internet, Events u. ä.) sind nicht klar einzuordnen. Wertschöpfungsbetriebe (Hotels etc.) werden linear (nach Frequenz) belastet. Zweitwohnungen werden pauschal auf Basis Anzahl Zimmer in Wohnung belastet. 3

4 Eine tiefere Sicht was bezahlen die Hotels? (Status quo) Ein Hotel mit Bettenauslastung von 40 % (unterdurchschnittlich -144 Nächte) bezahlt im Jahr CHF 504 Kurtaxe pro Bett. Bei 100 Betten CHF Dazu TFA CHF 95 pro Bett = CHF Total CHF Ein Hotel mit Bettenauslastung von 60 % (sehr gut -215 Nächte) bezahlt CHF 688 Kurtaxe pro Bett. Bei 100 Betten CHF Dazu CHF 95 TFA pro Bett = Fr Total CHF

5 Zum Vergleich: Was bezahlen Zweitwohnungen? (Status quo) Heute beträgt die Kurtaxenpauschale für 3 ½ Zimmerwohnung (nicht vermietet -kalte Betten) CHF 225und für eine 4 ½ Zimmerwohnung CHF 275(Einwohnergleichwert = Anz. Zimmer + 1 x CHF 50) Bei 4 ½ Zimmer (ausgehend von 4 Betten) pro Bett CHF 68. Abgeleitet auf KT von CHF 3.20 ergibt dies eine durchschnittliche Belegung von 21 Nächten. Das Hotel mit 100 Betten und Bettenauslastungvon 60 % bezahlt in etwa so viel Kurtaxen wie rund 250 Wohnungen in denen mind. 1`000 Betten bestehen. 5

6 Blick in die Branche Dunkelziffer FewoUntersuchung Engelberg zeigt: Überdurchschnittliche Belegung von mehr als 50 Nächten. Bei Äquivalenz 50 x CHF 3.20 = CHF 160 pro Bett. Bei 4 Betten (4 ½ Zimmer) CHF 640 Zusätzlich Nichtfamilienmitglieder (Dunkelziffer!) Merke: In einer 4 ½ Zimmerwohnung gibt es in der Regel mehr als 4 Betten. 6

7 Vergleiche mit ähnlichen Orten Pontresina Einzelkurtaxe CHF 3.20 (4- Sternhotel) Pauschalkurtaxe 2-2 ½ Zimmerwohnung Pauschalkurtaxe 4-4 ½ Zimmerwohnung CHF 600 CHF Lenk CHF 3.30 CHF 350 CHF 780 Grindelwald CHF 3.20 CHF 390 (3 Betten) CHF 720 Flims CHF 4.00 CHF 470 CHF 730 Engelberg CHF 3.20 CHF 175 CHF 275 7

8 Fazit I Die sehr aktiven Beherberger(Hotels etc. ) werden heute linear belastet. Generieren sie Übernachtungen, werden sie mit KT belegt. Die Zweitwohnungsbesitzer bezahlen im Branchen-und Ortsvergleich in Engelberg sehr tiefe Kurtaxen. Die Pauschale "müsste" heute für eine 4 ½ Zimmer ungefähr CHF 640 betragen. Die Ansätze wurden seit mehr als 25 Jahre nicht an die Teuerung angepasst (ca. 45%). 8

9 Fazit II Überarbeitung der Tourismusfinanzierung in Engelberg ist überfällig. Finanzierung neuer Angebote und Aufgaben muss langfristig gesichert werden. Der Gemeinderat Engelberg hat deshalb beschlossen: Revision des Tourismusreglements entsprechend dem revidierten Tourismusgesetz des Kantons OW Systemänderung und Vereinfachung Anpassung an Teuerung / Entlastung der Hotels Jedoch: keine Besteuerung der kalten Betten Einsetzung einer Arbeitsgruppe im November 2012 (Vertreter ETT, Hotels, Bahnen, Gewerbe und IG) 9

10 Hintergrund Die Einsicht, dass die Frequenzbesteuerung ein Auslaufmodell ist, wächst landesweit. Der Zwang den Zweitwohnungsbau (kalte Betten) einzuschränken besteht. Der Kanton Obwalden lässt in seinem revidierten Tourismusgesetz neue Abgabensysteme in Engelberg zu. Bei schrumpfenden Logiernächten müssen die Tourismusorte zusätzliche Finanzmittel generieren, um kompetitiv zu bleiben. Die Rechtsprechung lässt Systemwechsel und höhere Abgaben zu. 10

11 Die Kapazität, statt die Frequenz besteuern Es wird künftig eine Abgabe (neu Gebühr) auf der Basis Kapazität erhoben weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand KT und TFA werden bei Beherbergernin einer Gebühr zusammen geführt. Bei Ferienwohnungen wird nicht zwischen «nur eigenbelegten kalten» und «gewerbsmässigen» unterschieden 11

12 Rechtslage Der Systemwechsel ist zulässig. Die Gebühren müssen untereinander stimmig (verhältnismässig) sein. (Hotelgebühr unverhältnismässig tief und Wohnungsgebühr exorbitant hoch, ist nicht zulässig). Die Verwendungen müssen den gesetzlichenverwendungszwecken (Förderung des Tourismus inkl. Marktbearbeitungen und untersuchungen) entsprechen. Kanton OW sieht in der neuen Tourismusverordnung eine Tourismusabgabe von CHF 200 je (ganzem) Zimmer vor. 12

13 Einfacheres Verfahren Einfacher Vollzug. Eine Rechnung pro Jahr Fewo. Zwei Raten in Hotels. Kontrollen/Registrationen von Zusatzbesucher fallen weg. (Dunkelziffer!!!). Erstmalige Erfassung verursacht Aufwand. (Danach beträchtlicher Minderaufwand). 13

14 Erhebung im Einzelnen bei Zweitwohnungen (gemäss neuem Tourismusreglement) 1. Wie werden die Wohnungsgrössen erhoben? Bei neueren Wohnungen können die Daten elektronisch aus der Software der Bauverwaltung bezogen werden. Ältere Wohnungen werden voraussichtlich via Selbstdeklaration (mit möglichen Stichproben) erhoben. Veranlagung erfolgt wie bisher durch Engelberg-TitlisTourismus (ETT) 2. Was zählt zur Nettowohnfläche (gehört bspw. ein Wintergarten dazu)? Für die ermittelte Nettowohnfläche (Summe aller begeh-und belegbaren Wohnflächen innerhalb der Wohnung inklusive wohnungsinterne Treppen, aber ohne Aussenwand Querschnitte, Tür-und Fensternischen sowie ohne Aussenbereiche und Raumteile die weniger als 150 cm hoch sind) sind CHF 8.00 pro m 2 und Jahr zu bezahlen. In der Vernehmlassung wurde angeregt, dass man die Hauptnutzungsfläche HNF gemäss SIA Norm 416 nimmt. Dies Norm sagt folgendes: Hauptnutzfläche HNF gemäss SIA 416, welche aus sämtlichen dem Wohnen dienenden Räumen ohne Konstruktionsflächen, inklusive Wandschränke, Wände in Trockenbauweise und Erschliessungsflächen (Lift, Treppen) innerhalbder Wohnung besteht, zuzüglich Nebenräume wie z.b. Waschküche, Reduit, Abstellräume, Disponibel, Wintergarten, welche folgende Bedingungen kumulativ erfüllen: 1. Innerhalb Dämmperimeter; 2. Zugang direkt von Wohnung aus; 3. Aktiv oder passiv beheizt; 4. Wände und Böden mindestens minimal ausgebaut (Grundputz, Überzug mit/ohne Anstrich). Der Einwohnergemeinderat muss sich noch mit dieser Frage befassen.

15 Zusammenfassung Heute: Zu tiefe Jahrespauschale keine Anpassung an Teuerung Aufwendiger Vollzug Beträchtliche Dunkelziffer Limitierte oder unwürdige Kontrollmöglichkeiten Hauptwertschöpfer werden linear und im Vergleich zu hoch belastet Zukunft: Hauptwertschöpfer entlasten Vollzug vereinfachen Anpassung an Teuerung Ziel: Langfristige Sicherung der Tourismusfinanzierung in Engelberg. 15

16 Erfassung/Berechnung Pauschalkurtaxe Gerichtsentscheide stützen die Anrechnung von bis 50 Einzellogiernächten/ pro Bett. Aufgrund des grossen touristischen Angebots (u.a. auch Gratisbus) sind 45 LN in Engelberg anrechenbar. Merke: Eine Untersuchung zeigt, dass in Engelberg die Zweitwohnungen überdurchschnittlich (55 Nächte) belegt sind. Berechnungsansatz 45 Logiernächte (LN) Berechnungsansatz 50 Logiernächte Heutige Pauschale 3-3 ½ ZiWo (4 Betten) 3 ½ - 4 ZiWo (5 Betten) 4-5 ZiWo (6 Betten) CHF 576 CHF 640 CHF 275 CHF 720 CHF 800 CHF CHF 864 CHF 960 CHF

17 Plausibilitätserfassung Zusatzbesucher Ausserfamiliäre Besucher müss(t)en heute separat angemeldet und per Nacht abgerechnet werden. Neu sind sie in der Pauschale enthalten. In der Branche ist bekannt, dass die Dunkelziffern beträchtlich ist. Gemäss heutiger Regelung muss/müsste bsp.der Freund der Tochter separat abgerechnet werden. Berechnungsansatz 45 Logiernächte 10 % (4.5 N.) CHF pro Bett 20 % (9.0 N.) CHF pro Bett Mittelwert 15% (6.75 LN) 3-3 ½ ZiWo (4 Betten) 3 ½ - 4 ZiWo (5 Betten) 4 5 ZiWo (6 Betten) CHF 576 CHF CHF 692 CHF CHF 720 CHF CHF 865 CHF CHF 864 CHF CHF CHF

18 Umrechnung Pauschale auf Nettowohnfläche Gemäss Erhebungen haben Zweitwohnungen per m² Nettowohnfläche ein Bett und sind durchschnittliche so gross, wie unten aufgeführt. Übertrag Mittelwert Umrechnung auf Nettowohnfläche Mittelwert (17.5 m²) 3-3 ½ ZiWo (4 Betten) (72 m²) CHF 663 CHF ½ ZiWo (5 Betten) (90 m²) CHF 828 CHF ½ - 5 ZiWo (6 Betten) (108 m²) CHF 993 CHF

19 Zusammenfassung/Konklusion Die Plausibilitätserfassungen auf Basis 45 LN (in Engelberg gem. Untersuchung 55 LN), und einer Erfassung von Zusatzbesuchern in minimalster Plausibilität (6.75 LN/Bett, was 1 Woche, oder 3-4 Wochenenden entspricht) und dem Mittelwert Bett/per m² ergibt CHF 9.20 Jahresgebühr per m². Dieser sehr wirklichkeitsnahe und rechtlich zulässige Betrag könnte erhoben werden. In anderen Destinationen CHF per m². Eine Mehrheit der Arbeitsgruppe sprach sich füreine Reduktion auf CHF 8 per m²aus, im Wissen, dass der Betrag mind. CHF 9 per m² sein sollte (tiefste Plausibilität). Dies sollte seitens der Fewo-Besitzer als Entgegenkommen im Zeichen einer einvernehmlichen Lösung betrachtet werden. Der Einwohnergemeinderat hat diesen Vorschlag der Arbeitsgruppe ins neue Tourismusreglement übernommen. 19

20 Schlussbemerkungen Den Engelberger Zweit-Wohnungsbesitzern haben ein grosses Interesse daran, dass der lokalen Tourismusorganisation ausreichend Mittel für die Entwicklung von neuen Angeboten/Dienstleistungen und das Marketing zur Verfügung stehen, denn mit der Steigerung der Attraktivität erhält auch ihre Liegenschaft eine potentielle Wertvermehrung. Mit dieser Revision gewinnen alle in Engelberg und die Anpassung ist nicht zuletzt mit Blick auf andere, vergleichbare Ferienorte in hohem Masse begründet und verhältnismässig. Eine Zweitwohnungsteuer oder Lenkungsabgabe (wie z.b. in anderen Regionen, z.b. Oberengadin) träfe die Fewo-Besitzer in Engelberg stärker. Der Vorstand der IG Engelberg steht hinter dieser massvollen Erhöhung der Abgaben und der Vereinfachung durch den Systemwechsel 20

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