IMMER GUT VERSICHERT! >BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT IN HAMBURG
|
|
- Reiner Böhmer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 IMMER GUT VERSICHERT! >BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT IN HAMBURG
2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER Zahlreiche Hamburgerinnen und Hamburger engagieren sich bürgerschaftlich, üben zum Beispiel ein Ehrenamt aus, leisten Freiwilligenarbeit oder nehmen anderweitig Aufgaben zu Gunsten des Gemeinwohls in die Hand. Wenn auch Sie aktiv werden wollen, sollten Sie wissen, dass viele dieser Tätigkeiten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dieses Faltblatt informiert Sie, in welchen Fällen Sie bei uns, der Landesunfallkasse (LUK) Freie und Hansestadt Hamburg, automatisch unfallversichert sind. Der Unfallversicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Weitere Informationen finden Sie umseitig unter Versicherungsschutz. 1. EHRENAMTSTRÄGER > Dazu gehören die Menschen, > die für die Freie und Hansestadt Hamburg > oder für deren öffentliche Einrichtungen, die bei der LUK Hamburg versichert sind*, ehrenamtlich tätig sind. Wer ehrenamtlich tätig ist... > handelt freiwillig und unentgeltlich (die Erstattung von Kosten und eine angemessene Aufwandsentschädigung sind unschädlich) > in einem organisatorischen Rahmen. > Die Tätigkeit kommt anderen zu Gute (keine Selbsthilfe). > Es wird eine Aufgabe ( Amt ) übertragen.
3 BEISPIELE > Ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen > gewählte Elternratsvertreterinnen und -vertreter an Schulen und in Kindertageseinrichtungen > gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Allgemeinen Studierendenausschüssen (ASten) der Hochschulen > Landesseniorenbeiräte > Mitglieder der Deichwachten > bestellte Naturschutzwartinnen und -warte > bestellte Betreuungspersonen > Mitglieder von Prüfungsausschüssen > Mitglieder des Beirats des Museums der Arbeit und vergleichbarer öffentlicher Einrichtungen* * Zu diesen Einrichtungen zählen insbesondere > die Hamburgischen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, > deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften, > die vom Jugendamt anerkannten Kindertageseinrichtungen, > die Schulen und Hochschulen, > die Lehrwerkstätten und Betriebsstätten zur beruflichen Aus- und Fortbildung, sofern diese jeweils bei der LUK Hamburg versichert sind.
4 2. EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT FÜR PRIVATRECHTLICHE ORGANISATIONEN Beitragsfreier Unfallversicherungsschutz besteht auch für Menschen, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg oder mit deren ausdrücklicher Einwilligung ehrenamtlich tätig sind. Im Auftrag bedeutet > Projekt der Freien und Hansestadt Hamburg > Diese hat den Auftrag vorher erteilt. Am besten schriftlich. Mit ausdrücklicher Einwilligung heißt > Projekt auf Initiative der Engagierten > Die Hansestadt hat vorher zugestimmt. Auch hier am besten schriftlich. > Nachträgliche Genehmigung nur im absoluten Ausnahmefall und immer schriftlich. Bei der Klärung, ob eine Tätigkeit im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt werden kann, hilft die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Koordination bürgerschaftliches Engagement. Unter den Telefonnummern 040 / / können Sie ein entsprechendes Formular beziehen, das auch im Internet unter heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.
5 BEISPIELE Ehrenamtliche Betreuung bei einem Sportfest Das Sportamt der Behörde für Bildung und Sport richtet einen Sporttag für Menschen mit Behinderung aus und erteilt einen Auftrag für deren Betreuung an einen Sportverein, der sich zur Unterstützung bereit erklärt hat. Leselernhelferinnen und -helfer in Grundschulen In einem gemeinnützigen Verein arbeiten Freiwillige mit ausdrücklicher Einwilligung der Behörde für Bildung und Sport mit Grundschulkindern, um deren Sprach- und Lesekompetenz zu verbessern. Sportplatzpaten Die Mitglieder eines Nachbarschaftsvereins kümmern sich mit schriftlicher Einwilligung der Stadt um den öffentlichen Sportplatz in ihrem Stadtviertel, säubern ihn zum Beispiel regelmäßig von Müll. Achtung, kein automatischer Unfallversicherungsschutz! Ein Bürgerverein veranstaltet ein Stadtteilfest. Der Bezirksamtsleiter übernimmt die Schirmherrschaft, der Bezirk zahlt einen Zuschuss. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer sind in diesem Fall nicht automatisch unfallversichert, denn eine solche symbolische oder finanzielle Unterstützung reicht als Auftrag oder ausdrückliche Einwilligung nicht aus. Beide müssen konkret erteilt werden. < Diese Leselernhelferin ist beispielsweise durch die LUK Hamburg automatisch beitragsfrei unfallversichert.
6 3. FREIWILLIGE VERSICHERUNG FÜR GEWÄHLTE EHRENAMTSTRÄGER Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, für die die LUK Hamburg zuständig ist, können sich bei dieser beitragsfrei freiwillig versichern. Dazu ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Informationen dazu erhalten Sie unter Telefon 040 / BEISPIELE* > Vorstandsvorsitzende > deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter > Schriftführerinnen und Schriftführer > Schatzmeisterinnen und Schatzmeister *jeweils abhängig von den satzungsrechtlichen Regelungen
7 4. UNFALLVERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TÄTIGKEITEN, DIE DEM GEMEINWOHL DIENEN Beitragsfreier Unfallversicherungsschutz bei der LUK Hamburg besteht grundsätzlich auch für bürgerschaftlich engagierte Menschen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: > Die Tätigkeit muss unentgeltlich ausgeübt werden. > Sie muss dem Gemeinwohl dienen und > für eine Organisation erfolgen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, > die im öffentlichen Interesse liegen > oder gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke fördert. Ein besonderer Auftrag ist dafür nicht erforderlich. Allerdings darf nicht bereits Versicherungsschutz nach anderen Vorschriften bestehen. Auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung muss ausgeschlossen sein. BEISPIELE Benefiz-Veranstaltung Die Mitglieder eines privaten Vereins veranstalten einen bunten Stadtteil-Nachmittag, dessen Reinerlös der Aktion Hilfe für Sorgenkinder des Stadtteils e. V. zu Gute kommt. Gartenpaten Im Botanischen Garten der Universität Hamburg übernehmen Freiwillige unter fachkundiger Anleitung unentgeltlich Pflegearbeiten, etwa das Jäten der Anpflanzungen.
8 > VERSICHERUNGSSCHUTZ WANN SIND SIE VERSICHERT? > Versicherungsschutz besteht automatisch während Ihrer bürgerschaftlichen Tätigkeit. > Sie brauchen sich also nicht außer bei der freiwilligen Versicherung (siehe umseitig Freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsträger) bei der LUK Hamburg anzumelden. WAS IST VERSICHERT? > alle Tätigkeiten, die mit dem bürgerschaftlichen Engagement selbst verbunden sind, zum Beispiel das Renovieren eines Klassenraums, die Teilnahme an Beiratssitzungen > die unmittelbaren Vor- und Nachbereitungen wie auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für die Tätigkeit > die notwendigen Wege ACHTUNG, NICHT VERSICHERT! > private Umwege, zum Beispiel zum Einkaufen für den eigenen Bedarf > Mitgliederversammlungen und andere allgemeine organisatorische Tätigkeiten, weil sie in der Regel keine konkrete Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg oder ihre Einrichtungen darstellen
9 WAS TUN BEI EINEM UNFALL? Wenn Sie nach einem Unfall ärztlich versorgt werden, teilen Sie dem behandelnden Arzt bitte mit, dass sich der Unfall bei einer bürgerschaftlichen Tätigkeit ereignet hat. Melden Sie den Unfall umgehend bei der Stelle, für die Sie bürgerschaftlich tätig sind. Diese Stelle sendet eine Unfallanzeige an die LUK Hamburg. Unfallanzeige-Formulare können unter aus dem Internet geladen oder unter der Telefonnummer 040 / bei der LUK Hamburg angefordert werden. Achtung: Der elektronische Versand von Unfallanzeigen ist noch nicht möglich. WAS LEISTET DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG? Die Leistungen bei einem versicherten Unfall im Ehrenamt sind dieselben wie bei einem Arbeitsunfall. Die LUK Hamburg übernimmt die Kosten vor allem für die ärztliche Behandlung, für Medikamente, Krankengymnastik und andere Therapien sowie die Pflege ihrer Versicherten. Damit die Versicherten während und gegebenenfalls nach der Rehabilitation finanziell abgesichert sind, zahlt die LUK Hamburg Verletztengeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch Renten.
10 WIR SIND FÜR SIE DA: LANDESUNFALLKASSE HAMBURG Herausgeber > Landesunfallkasse Hamburg Ansprechpartner: Martin Kunze, Ronny Welbing Telefon 040 / / Bestellung weiterer Faltblätter unter Telefon 040 / guv@luk-hamburg.de Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg Spohrstr Hamburg
Unfallversichert im Ehrenamt
Unfallversichert im Ehrenamt 1 Ehrenamt fördern Wer sich für andere einsetzt und sich ehrenamtlich engagiert, verdient Anerkennung und den größtmöglichen Schutz der Gesellschaft. Der Gesetzgeber, die Gemeindeunfallversicherungsverbände
MehrIhre Unfallversicherung informiert. Das Ehrenamt. Mit Sicherheit Gutes tun. Helga M., Wahlhelferin. Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Das Ehrenamt Mit Sicherheit Gutes tun Helga M., Wahlhelferin Gesetzliche Unfallversicherung Das ehrenamtliche Engageme dem Schutz der gese Mehr als 20 Millionen Menschen
MehrEhrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Wichtig und sicher!
Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Wichtig und sicher! Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Viele Menschen in Hamburg und
MehrEhrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Wichtig und sicher!
Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Wichtig und sicher! Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Viele Menschen in Hamburg und
MehrUnfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Informationen zum Thema Ehrenamt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Informationen zum Thema Ehrenamt Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen 1. Ehrenamtlicher
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Eltern Wer ist versichert? Liebe Eltern, nicht nur Ihr Kind ist während des Besuchs der Tageseinrichtung oder Schule gesetzlich
MehrGesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt
Gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt Ministerialrat Ulrich Demeter, BayStMAS, Referat III 7 Unfallversicherung, Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Recht der Selbstverwaltung I. Gesetzliche Unfallversicherung
Mehr"Sicherheit ist Ehrensache"
"Sicherheit ist Ehrensache" Unfallversicherung für bürgerschaftlich Engagierte in Sportvereinen "Sicherheit ist Ehrensache", M. Becker, VBG-Forum 25.05.2013 Gliederung Themen und Ziele des Forums für alle
MehrÜbersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt. Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sind betroffen?
Übersicht über den sschutz im Ehrenamt sschutz? sträger Für eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft (z. B. Kirche) bzw. öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft Alle religionsgemeinschaftlichen
MehrVersicherungsschutz im Ehrenamt
Versicherungsschutz im Ehrenamt Wo oder für wen sind Sie ehrenamtlich tätig? (Bitte klicken Sie auf...mehr, um u. a. zu erfahren, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist) Für eine öffentlich-rechtliche
MehrWelche Versicherung braucht das Ehrenamt?
Welche Versicherung braucht das? Agenda xx 1 Agenda In Deutschland sind ca. 23 Millionen Menschen in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. Das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ist breit gefächert z.b.
MehrMerkblatt Vereinbarung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
Merkblatt Vereinbarung für eine ehrenamtliche Tätigkeit Wir freuen uns sehr, dass Sie die Freie und Hansestadt Hamburg ehrenamtlich unterstützen wollen. Vielen Dank dafür! 1. Allgemeines In diesem Merkblatt
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz in Kindertageseinrichtungen. Caritas Aschaffenburg / Würzburg
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in Kindertageseinrichtungen Tourenplan: 1. 1. Vorstellung: Die Die gesetzliche Unfallversicherung 2. Was ist ein Unfall? Wer ist gesetzlich unfallversichert? Allgemeine
MehrInformation zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Information zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Stand: August 2016 Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
MehrFragen und Antworten zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Ehrenamtsträger in Sportvereinen
Fragen und Antworten zur Freiwilligen Ehrenamtsversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für Ehrenamtsträger in Sportvereinen Was ist die Freiwillige Ehrenamtsversicherung, die über die VBG
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen Gesetzliche Unfallversicherung berufsbilde Wer ist versichert? Liebe Schülerinnen
MehrDRK Landesverband Westfalen-Lippe Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung. Versicherung von Ehrenamtlichen
Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung Träger der Versicherung: Unfallversicherung Bund und Bahn (UV-Bund-Bahn) in Wilhelmshaven Zuständig für Ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige im
MehrHessischer Städtetag Verband der kreisfreien und kreisangehöriger Städte in Hessen
Hessischer Städtetag Verband der kreisfreien und kreisangehöriger Städte in Hessen Unser Zeichen: 426.30 Ri/In Durchwahl: (0611) 1702-21 E-Mail: risch@hess-staedtetag.de Magistrate der Mitgliedstädte Datum:
Mehr"Sicherheit ist Ehrensache"
"Sicherheit ist Ehrensache" Workshop 3 Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen Für welche Mitarbeiter/Helfer besteht gesetzlicher Versicherungsschutz?
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz. Menschen mit
MehrFörderrichtlinie»Wir für Sachsen«
Förderrichtlinie»Wir für Sachsen«Wir für Sachsen ( Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) Der Freistaat fördert das bürgerschaftliches Engagement insbesondere in den Bereichen
MehrVersicherungsschutz im Ehrenamt
Hessische Landesregierung Versicherungsschutz im Ehrenamt Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte in Hessen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ehrenamtliche Initiative ist gelebte soziale Verantwortung. Diese
MehrEhrenamt & Recht. Workshop, 29. April 2016
Ehrenamt & Recht Workshop, 29. April 2016 Herzlich willkommen Robin Spaetling Christine Haida Projekt Kiez hilft Kiez Ansprache von potentiellen Ehrenamtlern passgenaue Vermittlung Begleitung und Fortbildung
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für das Land Berlin In der Schüler-Unfallversicherung
MehrUnfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege
Wolfgang Bellwinkel/DGUV Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege Wer ist versichert? Alle nicht erwerbsmäßig tätigen häuslichen Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn)
MehrVersicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen
Versicherungsschutz für ehrenamtliche Menschen Ehrenamt@Arbeitsschutz- Herausforderung in der Wohlfahrtspflege 23./24. Juni 2016 - Wörlitz Nico Hohendorf Ablauf Arbeitsschutz und ehrenamtliche Kräfte Begriffsklärung
MehrSeite Sozial abgesichert auch im Ehrenamt 7 Abkürzungen 8 Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche 11
Schnellübersicht Seite Sozial abgesichert auch im Ehrenamt 7 Abkürzungen 8 Gesetzliche Unfallversicherung für Ehrenamtliche 11 Arbeitsunfall eines ehrenamtlich Tätigen 35 die Voraussetzungen Leistungen
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachabteilung Senioren und Pflege Billstraße 80 20539 Hamburg Antrag für die Anerkennung
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachabteilung Senioren und Pflege Billstraße 80 20539 Hamburg Sachbericht über anerkanntes
MehrFlüchtlingshilfe. Fragen und Antworten zum UV-Schutz. Versicherungsschutz der Helfer/-innen
Fragen und Antworten zum UV-Schutz Mitglied der VGplus Gesetzliche Unfallversicherung Flüchtlingshilfe Immer mehr Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten suchen Schutz und Aufnahme in Deutschland. Viele
MehrHaftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Inhalt 1 Haftung ehrenamtlich Tätiger 2 Haftpflichtversicherungsschutz 3 Unfallversicherungsschutz Haftung ehrenamtlich Tätiger Wer ist ehrenamtlich
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen 1 Was ist die UKBW? UnfallV (Arbeitsunfälle/ SGB VII) UKBW Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallversicherungsträger der öffentlichen
MehrGesetzliche Unfallversicherung beim Ferienjob
Gesetzliche Unfallversicherung beim Ferienjob Endlich Ferien! Keine Schule, keine Uni! Faulenzen, ausschlafen, verreisen! Viele Schüler und Studierende nutzen aber auch die freie Zeit, um ein bisschen
MehrInhaltsverzeichnis. Inhalt
sverzeichnis Bürgerschaftliches Engagement...14 1. Bedeutung...14 2. Begrifflichkeit...15 3. Bürgerschaftliches Engagement und Freiwilligkeit...17 4. Trägerorganisationen... 18 Grundlagen des Engagements...
MehrWillkommen bei der VBG. Autor: Herbert Matzek Dezentrale Unternehmensbetreuung Bezirksverwaltung Ludwigsburg
Willkommen bei der VBG Autor: Dezentrale Unternehmensbetreuung Bezirksverwaltung Ludwigsburg Themenüberblick Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung Zuständigkeit Pflichten des Arbeitgebers
MehrBayerische Ehrenamts versicherung. Wir fangen Sie auf.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Bayerische Ehrenamts versicherung Wir fangen Sie auf. www.ehrenamtsversicherung.bayern.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, Bürgerschaftliches
MehrHaftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Inhalt 1 Haftung ehrenamtlich Tätiger 2 Haftpflichtversicherungsschutz 3 Unfallversicherungsschutz Seite 2 Haftung ehrenamtlich Tätiger Wer ist ehrenamtlich
MehrMit Sicherheit Gutes tun. Helga M., Wahlhelferin. Das Ehrenamt
Mit Sicherheit Gutes tun Helga M., Wahlhelferin Das Ehrenamt Das ehrenamtliche Engagem dem Schutz der gese Mehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich in der Bundesrepublik Deutschland ehrenamtlich.
MehrVersicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte
Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte freiwillig Hilfe Versicherungsschutz sozial Ehrenamt? aktiv Bewegung Betreuung Engagement Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, bürgerschaftliches
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Gesetzliche Unfallversicherung Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches
MehrMein Job mehr als ein Beruf. Meine VBG mehr als eine Versicherung. clever!
SICHERHEIT I S T K E Sei clever! I N L U X U S Mein Job mehr als ein Beruf. Meine VBG mehr als eine Versicherung. Unfall im Job? Wir fangen Sie auf. Unabhängig davon, ob Sie vor, hinter, auf oder über
MehrZu Artikel 1a und 1b neu ( 23c SGB IV und 2, 135 SGB VII) (Notärztliche Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit) Artikel 1a
- 19 - Stand: 18. November 2016 Änderungsantrag 7 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches von allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert.
MehrFreiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH
(FSJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH 25.09.2014 Bundesfreiwilligendienst, KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH 1 (FSJ)... was ist das? Das FSJ ist eine sehr gute
MehrVersicherungsschutz im Ehrenamt. Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung
Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung Mögliche Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit Engagierte können Opfer eines körperlichen
MehrFreiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für das Ehrenamt & Vorstände
Vereinsinformationen ISSN 1614-8398 Gesetzlicher Versicherungsschutz Freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für das Ehrenamt & Vorstände René Hissler Vereinsberater rene@hissler.de Oktober
MehrSatzung. des. Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v.
Satzung des Stadtverbandes für Sport Schwäbisch Hall e.v. 1 Die Vereinigung trägt den Namen Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.v.. Sie ist als Verein ins Vereinsregister eingetragen. Sie verfolgt
MehrFragebogen über den Einsatz ehrenamtlicher Tätigkeiten in Ihrer Organisation
Die FreiwilligenAgentur Leonberg Bürgerzentrum Stadtmitte Neuköllner Straße 5 Telefon 07152 3099 77 Telefax 07152 3099 29 freiwilligenagentur@leonberg.de Fragebogen über den Einsatz ehrenamtlicher Tätigkeiten
MehrBayerische Ehrenamtsversicherung. Wir fangen Sie auf.
Bayerische Ehrenamtsversicherung Wir fangen Sie auf. www.ehrenamtsversicherung.bayern.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, für viele Menschen gehört Bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu
MehrEhrenamt? Aber sicher! Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Berlin
Ehrenamt? Aber sicher! Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Berlin Freiwilliges Engagement der Berliner Senat sagt Danke! Freiwilliges Engagement in Berlin ist so vielfältig wie die Stadt und ihre
MehrWir für Uns Bürger-Selbsthilfe Hagnau e.v.
Wir für Uns Bürger-Selbsthilfe Hagnau e.v. Hilfe auf Gegenseitigkeit in Hagnau Herzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung am im Rathaus Hagnau 1 Mitgliederversammlung Wir für Uns am 28.Feb. 2018 Tagesordnung
MehrFRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE
FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE Um für Sie die gewünschten und passenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, möchten wie Sie bitten, uns folgende Angaben zu machen.
MehrDrama auf der Bühne. Im Leben keine Federn lassen. clever!
SICHERHEIT I S T K E Sei clever! I N L U X U S Drama auf der Bühne. Im Leben keine Federn lassen. Unfall im Job? Die VBG fängt Sie auf. Mit einer Freiwilligen Versicherung. Unabhängig davon, ob Sie vor,
MehrGesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen
Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz
MehrDrama auf der Bühne. Im Leben keine Federn lassen. clever!
SICHERHEIT I S T K E Sei clever! I N L U X U S Drama auf der Bühne. Im Leben keine Federn lassen. Unfall im Job? Die VBG fängt Sie auf. Mit einer Freiwilligen Versicherung. Unabhängig davon, ob Sie vor,
MehrKontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf
Kontaktstelle PflegeEngagement Marzahn-Hellersdorf Übersicht Gesetzliche Grundlage der Arbeit Umsetzung des 45d SGB XI Zielgruppen und Aufgaben Angebote für Menschen mit Demenz Abgrenzung zu niedrigschwelligen
MehrMedikamentengabe in Kindertageseinrichtungen
Informationen für Eltern: Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen Liebe Eltern, Ihr Kind benötigt Medikamente, weil es zum Beispiel eine chronische Erkrankung hat oder unter einer Allergie leidet?
MehrPräsentationsfolien zum Vortrag. Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger. Referent: Marc Niemann
Präsentationsfolien zum Vortrag Referent: Marc Niemann Seminar für die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse 2014 21. Januar 2014, Berchtesgaden Einstieg: Fallbeispiel Presseinformation 247/2007
MehrFRAGEBOGEN FREIWILLIGE
A) Angaben zur Person 1. Anschrift Landratsamt Dachau KoBE Weiherweg 16 85221 Dachau 08131 / 74-175 engagement@lra-dah.bayern.de FRAGEBOGEN FREIWILLIGE Beratungsort: Datum: Vermittlung : Name: Straße:
MehrForum Management und Führung 2013 der gemeinsamen Managementkommission dbv und vdb
Forum Management und Führung 2013 der gemeinsamen Managementkommission dbv und vdb Bibliotheken und Zivilgesellschaft. Freiwilligenarbeit in Bibliotheken vom Experiment zur Routine? Input 1 Freiwilligenarbeit
MehrAbkürzungsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 11 1. Einführung 15 1.1 Problemstellung 15 1.1.1 Notwendigkeit zunehmenden gesellschaftlichen Engagements 15 1.1.2 Politische Rahmenbedingungen 15 1.1.3 Rechtliche Implikationen 16
MehrFragebogen für Organisationen/ Vereine
Fragebogen für Organisationen/ Vereine Tätigkeit: gültig ab: Zur Einrichtung/ Organisation/ Verein 1. Einrichtung/Verein: Adresse: Tel.: Fax: E-Mail: Ansprechpartner/-in für die FWA und Freiwillige: Erreichbarkeit/Dienstzeiten:
MehrAnmeldebogen für die Freiwilligenbörse Kaltenkirchen
Bitte füllen Sie die nachfolgende Felder aus und senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an die auf der dritten Seite angegebene Anschrift. Nachdem Ihre Daten erfasst worden sind, erhalten Sie
MehrDas Fragenprogramm der Erhebung
Bernhard von Rosenbladt Das Fragenprogramm der Erhebung In: BMFSFJ (Hrsg.). (2001). Freiwilliges Engagement in Deutschland. Freiwilligensurvey 1999. Ergebnisse der Repräsentativerhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit
MehrSynopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom (Betreuungsrecht) - E. Ewers
1 Synopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom 18.7.2012 (Betreuungsrecht) - E. Ewers Bislang gültiger Text (Artikel 1) FamFG: 279 Anhörung der sonstigen Beteiligten, der Betreuungsbehörde und des gesetzlichen
MehrEntgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen
vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...
MehrNIEDRIGSCHWELLIGE ANGEBOTE IN HAMBURG
NIEDRIGSCHWELLIGE ANGEBOTE IN HAMBURG Vortrag bei der Fachtagung des DV am 25.10.16 Astrid Kaßner Eckhard Cappell SGB XI vor dem PSG I Leistungen und Anbieterschaft von Pflege sind beschränkt Leistungen
MehrSpaß haben? Vernünftig sein? Am besten beides! Private Unfallversicherung
Spaß haben? Vernünftig sein? Am besten beides! Private Unfallversicherung Freizeit ist die schönste Zeit. Eine kleine Unachtsamkeit kann dabei lebenslange Folgen haben. Wussten Sie, dass rund 8 Mio. Menschen
Mehr05. Februar Forum B : Neue Wege in Engagement und Freiwilligkeit Ergebnisse der Initiativgruppe
05. Februar 2015 Forum B : Neue Wege in Engagement und Freiwilligkeit Ergebnisse der Initiativgruppe Auftakt: Hütteinander Füreinander Ziele Umdenken Reagieren Verändern Fördern Aufbau einer Anlaufstelle
MehrAls Arbeitsunfall gelten auch Unfälle bei Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, wie:
Arbeitsunfall ( 8 SGB VII) Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, sind Betroffene durch Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger abgesichert. Neben Unglücken bei der Berufsausübung gelten auch
MehrVersicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes
Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
MehrUNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE. Interne Arbeitsunterlage. Jänner 2018
1 UNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE Interne Arbeitsunterlage Jänner 2018 2 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherter Personenkreis und Versicherungsträger... 3 1.1. Wer ist versichert?... 3 1.2. Versicherungsträger...
MehrKranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes
Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn
MehrFRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE
FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE Um für Sie die gewünschten und passenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, möchten wie Sie bitten, uns folgende Angaben zu machen.
MehrBenutzungsordnung für die Betreuungseinrichtungen an den städtischen Schulen in Weingarten vom , geändert zum Aufgaben...
die Betreuungseinrichtungen an den vom 24.04.2012, geändert zum 11.06.2018 Inhalt 1 Aufgaben... 1 2 Anmeldung und Vorrang der Erwerbstätigkeit... 2 3 Abmeldung/Änderung... 2 4 Ausschluss... 2 5 Öffnungszeiten/Schließtage...
MehrAntrag des schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Antrag des schwerbehinderten Gleichgestellte auf Gewährung Buch (SGB IX) technische Arbeitshilfen Arbeitsassistenz Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes Maßnahme zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher
MehrHilfe für die Helfer
Hilfe für die Helfer So sind häusliche Pflegepersonen versichert Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich entschlossen, einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu pflegen. Damit erhalten Sie ihm
MehrStadtteilkonferenz
Selbsthilfe freiwillige Arbeit - Ehrenamt Stadtteilkonferenz 12. Juni 2013 Bielefeld, Guttemplerhaus Autor: Praxis für Kommunikation und PolitikBeratung Stichworte Selbsthilfe Freiwilliges Engagement Ehrenamt
MehrSatzung. über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom
Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 28.05.2015 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
MehrDie Antworten von der FDP
19 Die Antworten von der FDP 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir sind der Meinung: Das Wahl-Recht ist ein wichtiges Recht
MehrPflege-Weiterentwicklungsgesetz
Symposium Demenzfreundliches Thüringen 12. Januar 2012, Erfurt Vortrag von Stefan Bischoff Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ehrenamtlichen bei der Unterstützung von Menschen mit Demenz
MehrQ&A zum Praktikum & Praktikumsbericht
Q&A zum Praktikum & Praktikumsbericht Liebe Studierende, mit diesem Informationsblatt sollen häufig auftretende Fragen zum Praktikum beantwortet werden. Im Teil 1 finden sie allgemeine Fragen zum Praktikum,
MehrEngagiert in Radebeul WILLKOMMEN ZUM 3. NETZWERKTREFFEN
Engagiert in Radebeul WILLKOMMEN ZUM 3. NETZWERKTREFFEN 3. Netzwerktreffen Engagiert in Radebeul Begrüßung Aktuelles Vorstellung Finanzierungsmöglichkeiten: Bürgerstiftung Ehrenamtsförderung Wir für Sachsen
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selbst bestimmen. Dieses Heft ist in Leichter Sprache geschrieben. Sie haben eine Behinderung. Dann haben Sie das Recht auf Hilfe. Zum Beispiel
MehrVersicherungsschutz im Ehrenamt
Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung Informationsveranstaltung am 11.10.2018 1 Beispiele für Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit
MehrCAROLIN KNAUBER EHRENAMT UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT ERGEBNISSE DER CILL-STUDIE
istock istock Fotolia CAROLIN KNAUBER EHRENAMT UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT ERGEBNISSE DER CILL-STUDIE Nationale Fachkonferenz: Aktive Lebensgestaltung im Alter Was kann Bildung leisten? Bonn,
MehrZeitraum des Projekts/ ggf. Veranstaltungsdatum. Bezeichnung des Projekts. Verein/Gruppierung/Initiative: Unabhängig von Vereinsstruktur
aus dem Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Friedrichshafen Zeitraum des Projekts/ ggf. Veranstaltungsdatum Bezeichnung des Projekts Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01
MehrSatzung. Kinder- und Jugendarbeit Isny e.v. 1 Kinder- und Jugendarbeit Isny e.v.
Satzung Kinder- und Jugendarbeit Isny e.v. 1 Kinder- und Jugendarbeit Isny e.v. (1) Der Verein führt den Namen Kinder- und Jugendarbeit Isny e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Wangen
MehrVerletztengeld. Anspruchsvoraussetzungen. Kinderpflegeverletztengeld ( 45 SGB VII)
Verletztengeld ( 45 SGB VII) Das Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften. Es wird Versicherten gezahlt, die in Folge eines Arbeitsunfalls
MehrOrdnung über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelischen Kirche in Österreich (Ehrenamtsordnung)
Ehrenamtsordnung EAO 3.30.0000 Ordnung über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evangelischen Kirche in Österreich (Ehrenamtsordnung) Vom 1. Jänner 2011 ABl. Nr. 195/2010,
MehrEHRENAMTSSTIFTUNG MV 1
15.11.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 Anteile freiwillig Engagierter im Ländervergleich 2014 42,7 36,0 42,8 42,3 46,2 37,2 Quelle: Freiwilligensurvey 2014 Bundesland Engagementquote Rheinland-Pfalz 48,3 Baden-Württemberg
Mehr