IMMER GUT VERSICHERT! >BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT IN HAMBURG

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1 IMMER GUT VERSICHERT! >BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT IN HAMBURG

2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER Zahlreiche Hamburgerinnen und Hamburger engagieren sich bürgerschaftlich, üben zum Beispiel ein Ehrenamt aus, leisten Freiwilligenarbeit oder nehmen anderweitig Aufgaben zu Gunsten des Gemeinwohls in die Hand. Wenn auch Sie aktiv werden wollen, sollten Sie wissen, dass viele dieser Tätigkeiten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dieses Faltblatt informiert Sie, in welchen Fällen Sie bei uns, der Landesunfallkasse (LUK) Freie und Hansestadt Hamburg, automatisch unfallversichert sind. Der Unfallversicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Weitere Informationen finden Sie umseitig unter Versicherungsschutz. 1. EHRENAMTSTRÄGER > Dazu gehören die Menschen, > die für die Freie und Hansestadt Hamburg > oder für deren öffentliche Einrichtungen, die bei der LUK Hamburg versichert sind*, ehrenamtlich tätig sind. Wer ehrenamtlich tätig ist... > handelt freiwillig und unentgeltlich (die Erstattung von Kosten und eine angemessene Aufwandsentschädigung sind unschädlich) > in einem organisatorischen Rahmen. > Die Tätigkeit kommt anderen zu Gute (keine Selbsthilfe). > Es wird eine Aufgabe ( Amt ) übertragen.

3 BEISPIELE > Ehrenamtliche Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen > gewählte Elternratsvertreterinnen und -vertreter an Schulen und in Kindertageseinrichtungen > gewählte Vertreterinnen und Vertreter in den Allgemeinen Studierendenausschüssen (ASten) der Hochschulen > Landesseniorenbeiräte > Mitglieder der Deichwachten > bestellte Naturschutzwartinnen und -warte > bestellte Betreuungspersonen > Mitglieder von Prüfungsausschüssen > Mitglieder des Beirats des Museums der Arbeit und vergleichbarer öffentlicher Einrichtungen* * Zu diesen Einrichtungen zählen insbesondere > die Hamburgischen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, > deren Verbände und Arbeitsgemeinschaften, > die vom Jugendamt anerkannten Kindertageseinrichtungen, > die Schulen und Hochschulen, > die Lehrwerkstätten und Betriebsstätten zur beruflichen Aus- und Fortbildung, sofern diese jeweils bei der LUK Hamburg versichert sind.

4 2. EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT FÜR PRIVATRECHTLICHE ORGANISATIONEN Beitragsfreier Unfallversicherungsschutz besteht auch für Menschen, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg oder mit deren ausdrücklicher Einwilligung ehrenamtlich tätig sind. Im Auftrag bedeutet > Projekt der Freien und Hansestadt Hamburg > Diese hat den Auftrag vorher erteilt. Am besten schriftlich. Mit ausdrücklicher Einwilligung heißt > Projekt auf Initiative der Engagierten > Die Hansestadt hat vorher zugestimmt. Auch hier am besten schriftlich. > Nachträgliche Genehmigung nur im absoluten Ausnahmefall und immer schriftlich. Bei der Klärung, ob eine Tätigkeit im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt werden kann, hilft die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Koordination bürgerschaftliches Engagement. Unter den Telefonnummern 040 / / können Sie ein entsprechendes Formular beziehen, das auch im Internet unter heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.

5 BEISPIELE Ehrenamtliche Betreuung bei einem Sportfest Das Sportamt der Behörde für Bildung und Sport richtet einen Sporttag für Menschen mit Behinderung aus und erteilt einen Auftrag für deren Betreuung an einen Sportverein, der sich zur Unterstützung bereit erklärt hat. Leselernhelferinnen und -helfer in Grundschulen In einem gemeinnützigen Verein arbeiten Freiwillige mit ausdrücklicher Einwilligung der Behörde für Bildung und Sport mit Grundschulkindern, um deren Sprach- und Lesekompetenz zu verbessern. Sportplatzpaten Die Mitglieder eines Nachbarschaftsvereins kümmern sich mit schriftlicher Einwilligung der Stadt um den öffentlichen Sportplatz in ihrem Stadtviertel, säubern ihn zum Beispiel regelmäßig von Müll. Achtung, kein automatischer Unfallversicherungsschutz! Ein Bürgerverein veranstaltet ein Stadtteilfest. Der Bezirksamtsleiter übernimmt die Schirmherrschaft, der Bezirk zahlt einen Zuschuss. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer sind in diesem Fall nicht automatisch unfallversichert, denn eine solche symbolische oder finanzielle Unterstützung reicht als Auftrag oder ausdrückliche Einwilligung nicht aus. Beide müssen konkret erteilt werden. < Diese Leselernhelferin ist beispielsweise durch die LUK Hamburg automatisch beitragsfrei unfallversichert.

6 3. FREIWILLIGE VERSICHERUNG FÜR GEWÄHLTE EHRENAMTSTRÄGER Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen, für die die LUK Hamburg zuständig ist, können sich bei dieser beitragsfrei freiwillig versichern. Dazu ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Informationen dazu erhalten Sie unter Telefon 040 / BEISPIELE* > Vorstandsvorsitzende > deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter > Schriftführerinnen und Schriftführer > Schatzmeisterinnen und Schatzmeister *jeweils abhängig von den satzungsrechtlichen Regelungen

7 4. UNFALLVERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR TÄTIGKEITEN, DIE DEM GEMEINWOHL DIENEN Beitragsfreier Unfallversicherungsschutz bei der LUK Hamburg besteht grundsätzlich auch für bürgerschaftlich engagierte Menschen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: > Die Tätigkeit muss unentgeltlich ausgeübt werden. > Sie muss dem Gemeinwohl dienen und > für eine Organisation erfolgen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, > die im öffentlichen Interesse liegen > oder gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke fördert. Ein besonderer Auftrag ist dafür nicht erforderlich. Allerdings darf nicht bereits Versicherungsschutz nach anderen Vorschriften bestehen. Auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung muss ausgeschlossen sein. BEISPIELE Benefiz-Veranstaltung Die Mitglieder eines privaten Vereins veranstalten einen bunten Stadtteil-Nachmittag, dessen Reinerlös der Aktion Hilfe für Sorgenkinder des Stadtteils e. V. zu Gute kommt. Gartenpaten Im Botanischen Garten der Universität Hamburg übernehmen Freiwillige unter fachkundiger Anleitung unentgeltlich Pflegearbeiten, etwa das Jäten der Anpflanzungen.

8 > VERSICHERUNGSSCHUTZ WANN SIND SIE VERSICHERT? > Versicherungsschutz besteht automatisch während Ihrer bürgerschaftlichen Tätigkeit. > Sie brauchen sich also nicht außer bei der freiwilligen Versicherung (siehe umseitig Freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsträger) bei der LUK Hamburg anzumelden. WAS IST VERSICHERT? > alle Tätigkeiten, die mit dem bürgerschaftlichen Engagement selbst verbunden sind, zum Beispiel das Renovieren eines Klassenraums, die Teilnahme an Beiratssitzungen > die unmittelbaren Vor- und Nachbereitungen wie auch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für die Tätigkeit > die notwendigen Wege ACHTUNG, NICHT VERSICHERT! > private Umwege, zum Beispiel zum Einkaufen für den eigenen Bedarf > Mitgliederversammlungen und andere allgemeine organisatorische Tätigkeiten, weil sie in der Regel keine konkrete Tätigkeit für die Freie und Hansestadt Hamburg oder ihre Einrichtungen darstellen

9 WAS TUN BEI EINEM UNFALL? Wenn Sie nach einem Unfall ärztlich versorgt werden, teilen Sie dem behandelnden Arzt bitte mit, dass sich der Unfall bei einer bürgerschaftlichen Tätigkeit ereignet hat. Melden Sie den Unfall umgehend bei der Stelle, für die Sie bürgerschaftlich tätig sind. Diese Stelle sendet eine Unfallanzeige an die LUK Hamburg. Unfallanzeige-Formulare können unter aus dem Internet geladen oder unter der Telefonnummer 040 / bei der LUK Hamburg angefordert werden. Achtung: Der elektronische Versand von Unfallanzeigen ist noch nicht möglich. WAS LEISTET DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG? Die Leistungen bei einem versicherten Unfall im Ehrenamt sind dieselben wie bei einem Arbeitsunfall. Die LUK Hamburg übernimmt die Kosten vor allem für die ärztliche Behandlung, für Medikamente, Krankengymnastik und andere Therapien sowie die Pflege ihrer Versicherten. Damit die Versicherten während und gegebenenfalls nach der Rehabilitation finanziell abgesichert sind, zahlt die LUK Hamburg Verletztengeld und unter bestimmten Voraussetzungen auch Renten.

10 WIR SIND FÜR SIE DA: LANDESUNFALLKASSE HAMBURG Herausgeber > Landesunfallkasse Hamburg Ansprechpartner: Martin Kunze, Ronny Welbing Telefon 040 / / Bestellung weiterer Faltblätter unter Telefon 040 / guv@luk-hamburg.de Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg Spohrstr Hamburg

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