Humanitäre Auswirkungen von Atomwaffen und die nukleare Teilhabe Deutschlands
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- Jakob Huber
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Brugger, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14793 Humanitäre Auswirkungen von Atomwaffen und die nukleare Teilhabe Deutschlands Vorbemerkung der Fragesteller MitseinerRedevom19.Juni2013inBerlinhatderamerikanischePräsident BarackObamadasThemaAtomwaffenerneutprominentangesprochenund somitaufderinternationalenagendanachvorngerückt.siebekräftigtdas VersprechenderPragerRedevon2009zurnuklearenAbrüstungnocheinmal ausgesprochenvordembrandenburgertor,demort,derwiekeinandererfür dasendedeskaltenkriegessteht.derverbleibvonatomwaffeninunserer WeltundinsbesondereaufdeutschemStaatsgebietstehtdagegenfüreineMilitärdoktrin, die noch immer im Denken des Kalten Krieges verhaftet ist. Umsowichtigeristes,dieInitiativeausBarackObamasRedevordemBrandenburgerTorzurnuklearenAbrüstungzuunterstützenundeinzufordern.Dazugehörtauch,diehumanitärenAuswirkungenvonAtomwaffenendlichnochstärker indieabrüstungspolitischediskussionmiteinzubeziehen.mitdiesemzielhat dernato-partnernorwegenimmärz2013einekonferenzüberdiehumanitärenauswirkungenvonatomwaffenausgerichtet,ander128staatenteilnahmen.imapril2013versammeltesichdiestaatengemeinschaftingenfzur zweitenvorbereitungssitzungzurüberprüfungskonferenzdesnuklearennichtverbreitungsvertrages (NVV),wosichinsgesamt80Staatendersogenannten HumanitärenInitiativedesehemaligenAtomwaffenstaatesSüdafrikaanschlossen,daruntervierNATO-AlliiertesowievierPartnerausderNichtverbreitungsundAbrüstungsinitiative (NPDI).DieBundesregierunghatsicheinerUnterstützungdurchDeutschlandverweigert (DepartmentforInternationalRelationsand Cooperation,RepublicofSouthAfrica,JointStatement Thehumanitarianimpactofnuclearweapons imrahmendeszweitentreffensdesvorbereitungskomiteesfürdieüberprüfungskonferenzdesnvv2015,genf,24.april2013). DienächsteGelegenheit,sichdieserErklärunganzuschließen,bietetsichvoraussichtlichimOktober2013mitdemErstenAusschussderGeneralversammlung der Vereinten Nationen. Die ErgebnisoffeneArbeitsgruppezurErarbeitungneuerVorschlägeummultilateralenukleareAbrüstungsverhandlungenvoranzubringen (OEWG)sowie das HochrangigeTreffenzurnuklearenAbrüstung amrandedergeneralver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Oktober 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sammlungdervereintennationensindweiteremultilateraleinitiativen,diefür denfortgangdernuklearenabrüstungundnichtverbreitungvongroßerbedeutungsind.auchvonderfolgekonferenzzudenhumanitärenauswirkungenvon Atomwaffen Anfang 2014 in Mexiko ist eine neue Dynamik zu erwarten. DeutschlandkannindiesemRahmeneinewichtigeRolleeinnehmenundsollte seinemöglichkeitenindiesenverschiedenenforennutzen,dienukleareabrüstungaktivundentschiedenvoranzutreibenunddiehumanitäreinitiativezuunterstützen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungunterstütztnachdrücklichdievonPräsidentBarack Obamaam19.Juni2013angekündigtenAbrüstungsinitiativen.Siesetztsichin ihrenbilateralengesprächenexplizitdafürein,dassdieseinitiativenbaldzu erstenergebnissenführen.dazugehörenunteranderemaucheinrasches InkrafttretendesUmfassendenTeststoppvertrags (CTBT)unddierascheAufnahmevonVerhandlungenzueinemVertrag,derdieProduktionvonspaltbarem,waffenfähigemMaterialverbietenwürde.EinschrittweiserAnsatz,der dienuklearwaffenstaateneinbezieht,istaussichtderbundesregierungdervielversprechendste Weg, um konkrete und nachhaltige Fortschritte zu erzielen. DieBundesregierunghatanderKonferenzinOslozudenhumanitärenFolgen eineskernwaffeneinsatzesteilgenommenundwirdauchandernachfolgekonferenzinmexiko2014teilnehmen.sieteiltdieeinschätzung,dassdie humanitärenundökologischenfolgeneinerkernwaffendetonationverheerend wären und ein Erfahrungsaustausch zur Krisenreaktion sinnvoll ist. NachAuffassungderBundesregierungsindAbschreckungundAbrüstungkeine Gegensätze,sondernzweikomplementäreSeiteneinesumfassendenAnsatzes. DieNATOhatdasBekenntniszumErhalteinerNuklearkomponentemitder Bereitschaftverbunden,dieseDispositiveunterWahrungglaubwürdigerAbschreckunginweiterereziprokeRüstungskontroll-undAbrüstungsschritteeinzubeziehen.ImErgebniswirddemBündniseineaktiveRollebeiderUnterstützung von Rüstungskontrolle und Abrüstung zugewiesen. DiezuletztbeimzweitenVorbereitungstreffenimRahmendesÜberprüfungsprozessesdesNuklearenNichtverbreitungsvertrags (NVV)vorgetrageneErklärungdersogenanntenHumanitärenInitiativewirftdiegrundsätzlicheFrageauf, obsiemitdernato-doktrinkompatibelist.diemehrheitderbündnispartner undauchdienato-vertreterindernon-proliferationanddisarmamentinitiative (NPDI)teilendieseZweifelundsindderErklärungdaherebenfallsnicht beigetreten. Humanitäre Auswirkungen 1.WiebewertetdieBundesregierungdiehumanitärenAuswirkungeneines Atomwaffeneinsatzes? DasAbschlussdokumentderÜberprüfungskonferenzdesNuklearenNichtverbreitungsvertragsvon2010stelltfest: DieKonferenzdrücktihregroßeBesorgnisüberdiekatastrophalenhumanitärenKonsequenzeneinesjeglichenNuklearwaffeneinsatzesausundbetonterneutdieNotwendigkeitfüralleStaaten, jederzeitdieeinschlägigenvölkerrechtsnormen,einschließlichderdeshumanitären Völkerrechts, einzuhalten. Dies ist auch die Sicht der Bundesregierung. 2.WiebewertetdieBundesregierungdenEinsatzvonAtomwaffenvordem Hintergrund des humanitären Völkerrechts?
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/14822 DasGutachtendesInternationalenGerichtshofsvom8.Juli1996zeigt,dassder GerichtshofzurKenntnisnimmt,dassdieStaatenpraxisnichtzueinemgenerellenVerbotvonNuklearwaffengelangtist.ErbezeichnetfolgerichtigdenBesitz vonnuklearwaffendurchdiekernwaffenstaatenunddiezugrundeliegendeabschreckungsstrategie nicht als völkerrechtswidrig. EinstimmigstelltederInternationaleGerichtshoffest,dassdieAndrohungdes EinsatzesoderderEinsatzvonNuklearwaffeninÜbereinstimmungseinsollten mitdeminbewaffnetenkonfliktenanwendbarenvölkerrecht,insbesonderemit denprinzipienundbestimmungendeshumanitärenvölkerrechtssowieden Verpflichtungen,diesichspeziellfürNuklearwaffeninVerträgenundanderen Vereinbarungenfinden.Diesentsprichtderseit1996wiederholtgeäußerten Auffassung der Bundesregierung. DergrundlegendeZweckdernuklearenStreitkräftederBündnispartnerist politischerart:wahrungdesfriedensundverhinderungvonzwangundjeder Art von Krieg. DieBundesrepublikDeutschlandhatvölkerrechtlichverbindlichaufalleMassenvernichtungswaffenverzichtet.Siehatsichstetsdahingehendgeäußert,dasssie am Ziel der weltweiten Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen festhält. 3.WirdderBundesministerdesAuswärtigen,Dr.GuidoWesterwelle,am HochrangigenTreffenzurnuklearenAbrüstung am26.september2013 am Rande der Generalversammlung in New York teilnehmen? DieBundesregierungwurdebeidiesemTreffenvomBeauftragtenderBundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle vertreten. 4.BestehtnachAuffassungderBundesregierungeinegewohnheitsvölkerrechtliche Ächtung des Einsatzes von Atomwaffen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5.WelcheSchlüsseziehtdieBundesregierungdiesbezüglichausdenjüngeren StatementsderUSAinderGenferAbrüstungskonferenz,indersieeineTradition des Nichteinsatzes hervorheben? DiejüngerenpolitischenErklärungenderVereinigtenStaatenvonAmerikain dergenferabrüstungskonferenzbestätigendiepositionderbundesregierung, dieebenfallsdafüreintritt,dassnuklearwaffenniemalsmehreingesetztwerden. Dies impliziert keine Änderung der Völkerrechtslage. 6.AufgrundwelcherspezifischenFormulierunginderam24.April2013von SüdafrikavorgetragenengemeinsamenErklärungüberdiehumanitären AuswirkungenvonNuklearwaffenhatdieBundesregierungvoneinerUnterstützungderErklärungabgesehen (DepartmentforInternationalRelationsandCooperation,RepublicofSouthAfrica,JointStatement The humanitarianimpactofnuclearweapons imrahmendeszweitentreffens desvorbereitungskomiteesfürdieüberprüfungskonferenzdesnvv2015, Genf, 24. April 2013)? GibteskonkreteVerpflichtungendurchdieMitgliedschaftDeutschlandsin dernato,dieaussichtderbundesregierungeinerunterstützungder gemeinsamen Erklärung entgegenstehen? Falls ja, um welche konkreten Verpflichtungen handelt es sich?
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieBundesregierungteiltgrundsätzlichdiederGemeinsamenErklärungzugrundeliegendeBesorgnisüberdiehumanitärenKonsequenzeneinesEinsatzes vonnuklearwaffen.indererklärungwerdennuklearwaffenjedochperseund nichtnurihremeinsatzkatastrophalewirkungenzugeschrieben.damitwird bereitsderbesitzvonnuklearwaffenzurabschreckungeineraggressionin Fragegestellt.ZudemwirdderEinsatzvonNuklearwaffenunterallenUmständen (underanycircumstances)abgelehnt.indiesemzusammenhangwirdauf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. InihremStrategischenKonzeptausdemJahr2010hatdieNATOsichzueiner glaubwürdigennuklearenabschreckungskomponentebekannt.siehatdieses BekenntniszugleichmitderBereitschaftverbunden,dieseDispositiveunter WahrungglaubwürdigerAbschreckunginweiterereziprokeRüstungskontrollund Abrüstungsschritte einzubeziehen. 7.WelcheFortschrittewurdenindenvonBundesaußenministerDr.Guido WesterwelleangekündigtenKonsultationenderBundesregierungmitden InitiatorenderErklärungüberdiehumanitärenAuswirkungenvonAtomwaffenerreichthinsichtlicheinerUnterstützungderInitiativedurch Deutschland (SchreibendesBundesaußenministersDr.GuidoWesterwelle vom7.mai2013andieabgeordneteutazapf,vorsitzendedesunterausschusses Abrüstung,RüstungskontrolleundNichtverbreitung desauswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages)? WirdsichdieBundesregierungdieserInitiativeineinerzukünftigenIteration anschließen? DieBundesregierungistmitdenInitiatoreninKontaktundhatsieaufihreBedenkenaufmerksamgemacht.DieseBedenkenfließenindieMeinungsbildung derinitiatorenein.obdiesbezüglichezukünftigeerklärungenzueinemspäteren ZeitpunktdiesenBedenkenRechnungtragenwerden,istderzeitnichtabzusehen. 8.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierungzurGewährleistungeiner wirksamenhumanitärenkrisenreaktionimfalleeineratomwaffendetonationindeutschlandoderindrittstaaten,nachdempräsidentbarackobama inberlinsagte,dieweltkönnenichtwirklichsichersein,solangeatomwaffen existieren? a)wasistderaktuellestandderüberprüfungdesnationalenkrisenmanagementsimumgangmitdenhumanitärenfolgeneinernuklearendetonation? NachderVerfassungsrechtslageistderBundfürdieVerteidigungeinschließlich desschutzesderzivilbevölkerung (Artikel73Absatz1Nummer1desGrundgesetzes)vorkriegsbedingtenGefahrenlagenzuständig.DieGefahrenabwehr imkatastrophenfallistgemäßartikel30inverbindungmitartikel70ff.des GrundgesetzesAufgabederLänder.EinestarreUnterscheidungvonZivilschutzundKatastrophenschutzfindetheutejedochnichtmehrstatt.DieInnenministerundInnensenatorenderLänderhabensichzusammenmitdemBundesministerdesInnernaufeinIntegriertesGefahrenabwehrsystemgeeinigt. Dasbedeutet,dassBundundLänderihreKompetenzenundFähigkeitenin einenbevölkerungsschutzeinbringen,deralleschadensursachenberücksichtigt.fürzweckedeszivilschutzesundderkatastrophenhilfestelltderbund denländernmittelbereit,diedieseinihrenfriedensmäßigenkatastrophenschutzintegrierenkönnen.außerdemerweitertundergänztderbundden KatastrophenschutzderLänderdurchdieAufstellungderBundesanstaltTechnischesHilfswerk (THW).ZuweiterenEinzelheitenwirdaufdieAntwortzu Frage 8c verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14822 FürdasKrisenmanagementaufBundesebeneist inabhängigkeitderkonkretengefahren-oderschadenslage dasjeweilsfachlichüberwiegendzuständige Ressortfederführend.DieBundeskanzlerinkannjedochdieKoordinationbzw. FührungvordemHintergrundderbesonderenBedeutungeinereingetretenen Lageübernehmen.IndenRessorts,diezurBewältigungeinerGefahren-oder Schadenslagebeitragenkönnen,wurdenVorkehrungen (z.b.organisatorischtechnischevorbereitungen,erreichbarkeitsregelungen)getroffen,umkurzfristigspezifischekrisenstäbeeinberufenzukönnen.derkrisenstabdesfederführendenressortsübernimmtdiekoordinierungimbundsowiedieabstimmung mitdenvondergefahren-oderschadenslagebetroffenenländern.zugleich gewährleistendieanderenressorts,dasskurzfristigverbindungspersonenin denkrisenstabdesfederführendkoordinierendenressortsentsandtwerden können. b)welchestellenundinstitutionenwerdenhierfürmiteinbezogen (bittein einer Liste nach Zuständigkeiten und Fähigkeiten aufschlüsseln)? IndieGefahrenabwehrnacheinemnuklearenEreigniseinbezogensindprimär dieörtlichenhilfeleistungspotentialevonfeuerwehrenundhilfsorganisationen sowiediefürdenkatastrophenschutzunddasgesundheits-undumweltwesen zuständigen Landesbehörden mit ihren jeweiligen Fähigkeiten. ZuFähigkeitendesBundesfürdenZivilschutzfallwirdaufdieAntwortzu Frage 8c verweisen. c)welchevorsorgewirdfürdenkatastrophenfallgetroffenimhinblickauf Einsatzpläne,ZurverfügungstellungvonRettungskräften,Resilienzder InfrastrukturundVorhaltengeeignetermedizinischerNotfallkapazitäten? ImFalleeinerAtomwaffendetonationfallenMaßnahmendesKatastrophenschutzesplanerischundoperativindenVerantwortungsbereichderLandesregierungen.IhnenobliegendieRessourcenvorsorgeunddasoperativeKrisenundKoordinationsmanagement.DasgiltgrundsätzlichauchfürdenKatastrophenschutzimVerteidigungsfall.DenndienachLandesrechtimKatastrophenschutzmitwirkendenEinheitenundEinrichtungennehmenauchdieAufgaben zumschutzderbevölkerungvordenbesonderengefahrenundschädenwahr, dieimverteidigungsfalldrohen (vergleiche 11Absatz1Satz1desGesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes ZSKG). DerBundunterstütztdieKatastrophenvorsorgederLänder.ZurVorbereitung aufnuklearenotfällehatderbunddie RahmenempfehlungenfürdenKatastrophenschutzinderUmgebungkerntechnischerAnlagen unddie RadiologischenGrundlagenfürEntscheidungenüberMaßnahmenzumSchutzder BevölkerungbeiunfallbedingtenFreisetzungenvonRadionukliden herausgegeben.dieseveröffentlichungensolleneinegrundlagedafürbieten,dassdie PlanungenderBundesländerimZusammenhangmitnuklearenEreignissen nachweitgehendeinheitlichenkriterienerfolgenundimereignisfallsoweitwie möglich nach einheitlichen Grundsätzen verfahren wird. DievorhandenenstrukturellenRahmenbedingungenimBevölkerungsschutz sindnachansichtderbundesregierunggrundsätzlichauchzurbewältigungvon GroßschadenslagenwienuklearenEreignissengeeignet.Esistsinnvoll,die operativeverantwortungfürdenschutzderbevölkerungmöglichstdezentralzu gestalten.dieverantwortlichenvorortsindambestenzueinerschnellenund effektivenreaktioninderlage.ihnenobliegenauchdieeinsatzplanungunddie ZurverfügungstellungderbenötigtenRettungskräfte.ÜberörtlicheKoordinierungundUnterstützungleistenbeiBedarfdieLänder.Durchdasam9.April
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2009inKraftgetreteneZSKGwurdezusätzlicherstmaligdieMöglichkeit geschaffen,dassderbundaufanforderungderländerdiekoordinierungim SinnedesInformations-undRessourcenmanagementsübernehmenkann.AußerdemstehendieEinrichtungenundFähigkeitendesBundesfürdenZivilschutzimWegederKatastrophenhilfedenLändernfürdenKatastrophenschutz zurverfügung.dasgiltinsbesonderefüreinrichtungenundexpertisedesbundesamtesfürbevölkerungsschutzundkatastrophenhilfe (BBK)unddieoperativenFähigkeitenderBundesanstaltTechnischesHilfswerk (THW).ZusammenmitdemhohenAnteilvonrund1,7MillionenehrenamtlichenHelferinnen undhelfernzeichnetsichdiesessystem,dasimschadenfallvonuntennach oben aufwächst, durch hohe Effizienz und Wirtschaftlichkeit aus. DieRessourcenvorsorgefürdenFalleineratomarenKatastropheobliegtden Bundesländern.DasgiltsowohlfürdenBereichderVersorgungbzw.Resilienz derinfrastrukturalsauchfürdasvorhaltengeeignetermedizinischernotfallkapazitäten.gemäß 21Absatz1Satz1ZSKGhabendienachLandesrecht zuständigenbehördenauchergänzendemaßnahmenzurgesundheitlichenversorgungderbevölkerungimverteidigungsfallzuplanen.soweitderbundfür denzivilschutzfallkapazitätenvorhält,könnendieländerhieraufimkatastrophenfall zurückgreifen. Nach 13ZSKGergänztderBunddieKatastrophenschutzausstattungderLänderindenBereichenBrandschutz,ABC-Schutz,SanitätswesenundBetreuung, dieauchfürdiebewältigungeinernuklearenkatastropheeingesetztwerden können.hierzuhabensichbundundländerimjahr2007aufeinausstattungskonzeptgeeinigt.ausstattungszielsindrund5050hochqualifizierteeinsatzfahrzeugebisetwazumjahr2023.kernzielesinddieverbesserungderreaktionsfähigkeitbeichemischen,biologischen,radiologischenundnuklearen (CBRN-)EreignissensowiedieErhöhungderBewältigungskapazitätdesSanitätswesensbeieinemMassenanfallvonVerletzten.AktuellstehendenLändern rund320abc-erkundungskraftwagennebstpersönlicherschutzausrüstungfür dieeinsatzkräftezurverfügung,umspezifischegefahrenzudetektierenundgegebenenfallszuidentifizieren,sowierund320dekontaminationslastwagen,um Personenzudekontaminieren,diemitGefahrstoffeninKontaktgekommensind. ZurUnterstützungderörtlichenEinsatzkräftemitFachleutenundSpezialmesstechnikstehtdenLändernaußerdemansiebenStandortendiesogenannte AnalytischeTaskForce (ATF)zurVerfügung,dienebeneinerhochmodernen analytischenausstattungzuroperativentätigkeitandereinsatzstelleüberein HintergrundnetzwerkvonExpertenverschiedenerFachrichtungenverfügt.Im AufbaubefindetsicheineMedizinischenTaskForce (MTF)an61Standorten. Dafürsindinsgesamtrund1200Fahrzeugevorgesehen,darunter78GerätewagenSanitätproStandort,diezusammenjeweilsdenAufbaueinesBehandlungsplatzes für 50 Personen ermöglichen. FürdieTrinkwasser-NotversorgungunterhältderBundaufderGrundlagedes Wassersicherstellungsgesetzesbundesweit5200Notbrunnen.Insbesonderein RegionenDeutschlands,derenOberflächenwasserressourcenkontaminiert wären (etwa22prozentderrohwasserressourcensindoberflächenwasservorkommen),stellendiesebrunnenzumindestvorersteinealternativedar.die NutzungsdauerderBrunnenistunteranderemabhängigvonderIntensitätder nuklearenkatastrophe,dertiefederbrunnenunddengeohydrologischenverhältnissenvorort.andenbrunnenkannsichdiebevölkerungmithilfevon BehältnissenselbstständigmitWasserversorgen.SomitkönnteimNotfallin dengebietenmitvorhandenennotbrunneneinegrundversorgunggewährleistet werden,fallsdieöffentlichewasserversorgungnichtmehrinderlageist,trinkwasserzuliefern.fernerkanndasthwunterstützungzurtrinkwasseraufbereitungleisten.15fachgruppentrinkwasserversorgunginlandkönnenzurzeit Trinkwasser nach den geltenden Richtlinien aufbereiten.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14822 ZurLebensmittel-NotversorgunglagertderBundalsnationaleKrisenvorrätedie ZivileNotfallreserveunddieBundesreserveGetreide,fürderenEin-undVerkaufsowieKontrolledieBundesanstaltfürLandwirtschaftundErnährung (BLE)zuständigist.DieZivileNotfallreservebestehtausReis (Lang-und Rundkorn),Hülsenfrüchten (ErbsenundLinsen)sowieausKondensmilchund Vollmilchpulver.DieseSicherheitsreserveanGrundnahrungsmittelnsollinKrisensituationenvoralleminBallungsräumenzurVersorgungderBevölkerung zumindest mit einer täglichen Mahlzeit beitragen. DieBundesreserveGetreidebestehtausBrotgetreide (Weizen)undHafer.Sie sollineinemkrisenfalldazueingesetztwerden,diemehl-undbrotversorgung aufrechtzuerhalten.diesereservenwerdenwegendererforderlichenweiterverarbeitung in der Nähe von Mühlen gelagert. ZurVermeidungvonkrisenhaftenStörungenundAusfällenderMineralölversorgungwerdennachErdölbevorratungsgesetzErdölundErdölerzeugnisse (einschließlichtreibstoffe)für90tageständigvorrätiggehalten.zurzeitsind dies ca. 25 Millionen Tonnen Rohöl und Erdölfertigprodukte. SanitätsmaterialfürdiegesundheitlicheVersorgungderBevölkerungimVerteidigungsfallstelltderBunddenLändernnach 23Absatz1Satz1ZSKG ergänzendzurverfügung.indenländernbaden-württemberg,berlin,hessen, NiedersachsenundSachsenwerdensogenannteSanitätsmaterialpaketevorgehalten.DieseumfassenArzneimittelundMedizinprodukte.Siesindausgelegt fürdieversorgungvon250patienten (150schwerund100leichtVerletzte)über einenzeitraumvondreitagen.enthaltensindarzneimittelundmedizinproduktezurvolumensubstitution,zuranalgesie/analgosedierung,zurchirurgischenerstversorgung/stabilisierung,zurinfektionsprophylaxesowiezurversorgungvonleichtverletzten.beiderauswahldersanitätsmaterialienwurde insbesondereaufdiewälzbarkeitamjeweiligenlagerort (Krankenhausapotheken)geachtet.EssindderzeitachtPaketemit100-prozentigerBestückungund neunmit60-prozentigerbestückungfürca.3350patientenverfügbar.die PaketesindnichtspeziellfürdieBewältigungeineratomarenKatastropheausgelegt, sondern allgemein für einen Massenanfall von Verletzten. d)inwieweitwirdimrahmendeseuropäischenkatastrophenschutzmechanismusdievorsorgefürdenkonkretenfalleinernuklearendetonation koordiniert? WelcheStrukturenundwelcheAufgabenverteilungwurdenzurKoordination auf europäischer Ebene geschaffen bzw. vereinbart? DasEuropäischeGemeinschaftsverfahrenfürdenKatastrophenschutzistsubsidiärzurnationalenVerantwortungderMitgliedstaaten.DerZweckdesGemeinschaftsverfahrensbestehtdarin,beischwerenNotfällenaufHilfeersuchen einesmitgliedstaates,teilnehmerstaatesoderauchdrittlandeshinsoforthilfe ausdenteilnehmerstaatenzumobilisieren.diesgiltauchimfalleeiner nuklearendetonation.zentraleinstrumentedesverfahrenssinddaseuropäischereaktions-undkoordinierungszentrum (ERCC)sowiedieDatenbank CECIS. DasERCCbeiderEuropäischenKommissioninBrüsselistdasoperationelle OrgandesGemeinschaftsverfahrensfürdenKatastrophenschutz.Durchdieses Zentrum,dasrundumdieUhrtätigist,kanndieKommissionimErnstfallden EinsatzderKatastrophenschutzkräfteausdenMitgliedstaatenerleichtern.Jeder voneinerkatastrophebetroffenestaatinnerhalboderaußerhalbdereukann direktbeieinemmitgliedstaatoderüberdasercchilfeanfordern.dasercc kannauchselbsttechnischehilfeleisten,etwadurchleichterenzugangzu Satellitenbildern;außerdemdientesalsInformationszentrum,dasDatensammelt, regelmäßig aktualisiert und allen teilnehmenden Ländern übermittelt.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DasGemeinsameNotfallkommunikations-undInformationssystem (CECIS) dereuropäischenmitgliedstaatenunddeserccdientderunterstützungder EuropäischenKommissionsowiederEU-MitgliedstaatenbeiGroßschadenslagenbzw.Katastrophen.EsdientderVerteilungvon (Früh-)Warnmeldungenund NotifizierungenvonNotfallsituationenimBereichdesKatastrophenschutzes unddermeeresumweltverschmutzungundzurkoordinationderbereitstellung vonhilfsgütern,technischengerätschaften,expertenundeinsatzteamsinnerhalb und außerhalb der EU. SpeziellfürdenInformationsaustauschbeiradiologischenNotfälleneinschließlichnuklearerDetonationendient komplementärzumgemeinschaftsverfahren daseuropeancommunityurgentradiologicalinformationexchange (ECURIE). Nukleare Teilhabe und Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland 9.WelcheDemarchenhatdieBundesregierungmitwelchenErgebnissen unternommen,damitdieimnichtverbreitungsvertraganerkanntenatomwaffenstaatendasberichtsformatdernpdiannehmenundzurherstellung von Transparenz umsetzen? DieStaatenderNichtverbreitungs-undAbrüstungsinitiative (NPDI)haben2011 und2012indenhauptstädtendernuklearwaffenstaaten,diedemnuklearen Nichtverbreitungsvertragbeigetretensind,demarchiert,zuletztauchwiederbei derzweitenvorbereitungssitzungdesnvv-überprüfungsprozessesingenfim April2013.DieNuklearwaffenstaatenhabenerklärt,ihreTransparenzanstrengungenverstärkenzuwollen.SiewerdendazuaufderkommendendrittenVorbereitungssitzungEndeApril2014inNewYorkberichten.Allerdingsgreifen dienuklearwaffenstaatenbishernichtaufdasvondernpdientwickeltestandardberichtsformular zurück. Die NPDI wird ihre Bemühungen fortsetzen. a)wirddiebundesregierungdasberichtsformatnutzen,umtransparenz über die in Deutschland stationierten US-Atomwaffen herzustellen? DasvonderNPDIentwickelteBerichtsformularrichtetsichandieNuklearwaffenstaatendesNVV,alsoandieVereinigtenStaatenvonAmerika,die RussischeFöderation,dieVolksrepublikChina,dasVereinigteKönigreich GroßbritannienundNordirlandunddieFranzösischeRepublik.AufdieAntwort zu Frage 9 wird verwiesen. b)wirddiebundesregierungder2014stattfindendenvorbereitungskonferenzdesnichtverbreitungsvertrageseinenberichtüberihrebemühungenvorlegen,dierollevonatomwaffeninnerhalbdernatozureduzieren,wieesaktion5des2010aufderüberprüfungskonferenzdes NichtverbreitungsvertragesperKonsensangenommenenAktionsplans vorschreibt? DieBundesregierungwirdbeiderkommendenNVV-Vorbereitungssitzung einenberichtgemäßaktion20desaktionsplans,welchesichanallenvv-vertragsstaatenrichtet,vorlegenundüberihreabrüstungsbemühungenberichten. Aktion 5 bezieht sich ausschließlich auf die NVV-Nuklearwaffenstaaten. c)gibtesinnerhalbdernpdieinediskussion,wiediestaaten,dieeine sogenanntepositivesicherheitsstrategieseitensderusahaben,ihre AbhängigkeitvonAtomwaffeninihrenSicherheitsstrategienreduzieren können,wieaktion5des2010nvv-abschlussdokumentesesvorschreibt?
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14822 DieseDiskussionwirdinnerhalbderNPDInichtgeführt.Alsüberregionale GruppedrängtNPDIaufeineweitereReduzierungderRollevonNuklearwaffen in Militär- und Sicherheitsdoktrinen insgesamt. 10.WiestelltdieBundesregierunggegenüberdenUSAsicher,dassdiedeutschePositionundderBeschlussdesDeutschenBundestageszumAbzug (Bundestagsdrucksache17/1159)derinDeutschlandstationiertenUS- AtomwaffenvomTypB-61imRahmenderBudgetallokationzurModernisierung dieser Waffen Berücksichtigung findet? DasLebensdauerverlängerungsprogrammderB-61isteinnationalesProgramm derusa.esberuhtaufeinernationalenentscheidungderus-administration (Nuclear Posture Review) und folgt den Vorgaben der US-Administration. ZuallenMaßnahmenimKontextderNATO-Nuklearpolitikbefindetsichdie BundesregierungineinemengenAbstimmungsprozessmitdenUSAundden anderenbündnispartnernindenentsprechendenbündnisgremien (Nukleare Planungsgruppe der NATO). 11.KannderAbzugderUS-AtomwaffeninDeutschlandausSichtderBundesregierungalsGegenleistungindieAbrüstungsverhandlungenmitRusslandeinbezogenwerden,undfallsja,inwiefernkanndieszurHerstellung vontransparenzbzw.zurbeidseitigenreduktionimsubstrategischen Atomwaffenarsenal beitragen? DerzeitarbeitendieGremienderNATOinUmsetzungderBeschlüssedes NATO-GipfelsinChicagodaran,derRussischenFöderationkonkreteAngebote füreinendialogzureziprokentransparenzmaßahmenbeisubstrategischen Nuklearwaffenzuunterbreiten.DiesesDialogangebotkannnachAuffassung derbundesregierungdieeinbeziehungdieserwaffeninkünftigeamerikanischrussischeabrüstungsschritteunterstützenundflankieren.us-präsidentobama hatinberlinangekündigt,imeinvernehmenmitdenbündnispartnernauch FortschrittebeiderReduzierungsubstrategischerNuklearwaffenanzustreben. Die Bundesregierung unterstützt diesen Vorstoß nachdrücklich. 12.ErmöglichtderlasergesteuerteLenkflugkörperderB61-12gegenüberder aktuellen, freifallenden B61 neue militärische Einsatzmöglichkeiten? a)stelltdieb61-12lediglicheinebetriebsdauerverlängerung ( lifeextensionprogram )gemäßderimapril2010veröffentlichtennuclearposturereviewderusa (S.39)dar,oderhandeltessichaufgrundder neueneigenschaftenundfähigkeitendessprengkörpersumeineneue Waffe? b)inwiefernistdiemodernisierungderb61vereinbarmitdemnpdi- Arbeitspapierzur2012abgehaltenenNVV-Vorbereitungskonferenz (NPT/CONF.2015/PC.II/WP.4,operativer 10),welchesdazuauffordert, keine neuen Sprengköpfe zu entwickeln? DasvondenUSAbeabsichtigteLebensdauerverlängerungsprogramm (Life ExtensionProgram)dientdazu,dieSicherheitundZuverlässigkeitallervondiesemProgrammerfasstenNuklearwaffenauchweiterhinaufhöchstemNiveau sicherzustellenunddamitdieglaubwürdigkeitdernuklearenabschreckungzu gewährleisten.dasprogrammfolgtdenvorgabenderus-administration (NuclearPostureReview),keineneuenWaffenoderneuenmilitärischenFähigkeitenzuschaffen,dasbestehendeDispositivaberglaubwürdigundsicherzuhalten,solangeesbenötigtwird.NeueEinsatzmöglichkeitenentstehendurchdas Lebensdauerverlängerungsprogramm nicht.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.SchließtdieBundesregierungeineBeteiligungandenKostenderModernisierung in Deutschland stationierter Atomwaffen aus? DasLebensdauerverlängerungsprogrammderUS-Nuklearwaffenistein nationalesprogramm.einekostenbeteiligungausländischerstreitkräfteist nicht vorgesehen. 14.WelcheKostenentstehenderBundeswehrinsgesamtimJahr2013fürdas BereithaltenvonTrägersystemen,PersonalundInfrastrukturfürdieUS- Atomwaffen in Deutschland? AlleLuftfahrzeugeTORNADOIDSdeckeneinbreitesSpektrumdesinder KonzeptionderBundeswehrgefordertenFähigkeitsprofilsderLuftwaffeab.Es umfasstunteranderemdieunterstützungderbodentruppenausderluft,die GefechtsfeldabriegelungsowiedenLuftangriff.EswerdenkeineTORNADO IDSausschließlichfürdienukleareTeilhabevorgehalten.Somitwerdenfürdie BereitstellungderLuftfahrzeugeTORNADOIDSauchkeinespeziellmitder nuklearen Teilhabe begründeten Kosten erfasst. 15.WiebewertetdieBundesregierungamEndederLegislaturperiodeihre SchrittezumAbzugderinDeutschlandverbliebenenAtomwaffen,densie sichimkoalitionsvertrag2009zumzielgesetzthat (Koalitionsvertrag S.120)? DieBundesregierunghatsichinUmsetzungdesKoalitionsvertragsunteranderemnachdrücklichunderfolgreichdafüreingesetzt,dassdieNATObeiihrem GipfelinChicagoderRussischenFöderationeinDialogangebotzureziproken TransparenzmaßnahmenfürsubstrategischeNuklearwaffenunterbreitethat. DasTransparenzangebotistaufeinevonDeutschlandgemeinsammitdem KönigreichNorwegen,derRepublikPolenunddemKönigreichderNiederlande beimtreffendernato-außenministerinberlin2011angestoßeneinitiative zurückzuführen.imnato-rahmenwirdhierinsbesonderederneueabrüstungs-undrüstungskontrollausschusseinewichtigerollespielen.auchauf BetreibenderBundesregierunghatsichdieNATOzumZieleinernuklearwaffenfreienWeltbekanntunddieRollevonNuklearwaffenimVerteidigungsdispositiv weiter reduziert. SinndieserMaßnahmenistdieFlankierungderUS-BemühungenzurReduzierungderstrategischenundsubstrategischenArsenalederUSAundder RussischenFöderation.DieBundesregierungarbeitetanderAusarbeitungdieserAngebotemaßgeblichmitundwirbtinihrenbilateralenundmultilateralen KontaktenfürFortschritte.UnterallenBündnispartnernbestehtEinvernehmen darüber,dassentscheidungenhierüberimbündnisgemeinsamundfolglichim Konsens zu treffen sind.
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Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/729 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
Mehr1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3318 17. Wahlperiode 14. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11502 17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Werner Dreibus, Harald Koch, Dorothee Menzner und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6203 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3327 17. Wahlperiode 19. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11146 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7223 17. Wahlperiode 29. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Agnes Malczak, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
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MehrKlimakonferenz der Umweltminister im Rahmen der UNFCCC-Klimaverhandlungen in Bonn Mitte 2010
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3392 17. Wahlperiode 26. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6673 17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2063 17. Wahlperiode 11. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Cornelia Möhring, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11303 17. Wahlperiode 05. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Korte, Agnes Alpers, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der
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Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
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