Initiative "Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen"; Kreditbegehren für Bauprojekt
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1 STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse Aarau Tel Fax kanzlei@aarau.ch Aarau, 18. Juni 2007 GV /181 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Initiative "Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen"; Kreditbegehren für Bauprojekt Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren An seiner Sitzung vom 22. Januar 2007 erklärte der Einwohnerrat die Initiative "Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen" entgegen dem Antrag des Stadtrats in seiner Botschaft vom 18. Dezember 2006 mit 24 gegen 19 Stimmen als gültig zu Stande gekommen. In der Folge wurde gegen die Gültigkeitserklärung Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau erhoben. Mit Datum vom 6. Juni 2007 wies das Departement die Beschwerde indessen ab. Der Stadtrat unterbreitet hiermit dem Einwohnerrat das Begehren zur materiellen Beschlussfassung. 1. Initiativbegehren Mit der Initiative "Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen" wird verlangt, es sei ein Kredit in der Höhe von Fr. 360' zu bewilligen zur Ausarbeitung eines Bauprojekts zur Gestaltung der Altstadtgassen im Bereich Rathausgasse/Metzgergasse/Kronengasse/Zollrain/ Laurenzentorgasse, welches die folgenden Bedingungen zu erfüllen hat: - Die Rathausgasse und die Kronengasse sind vom öffentlichen Busverkehr freizuhalten. - Auf der Metzgergasse ist der öffentliche Busverkehr zu reduzieren und höchstens in einer Fahrtrichtung zuzulassen. - In der Rathausgasse ist die Freilegung des Stadtbachs vorzusehen. Die Höhe des Kredits wird in der Begründung zur Initiative nicht weiter substantiiert. Der Stadtrat hat das Kreditbegehren seinerseits nicht mit Offerten überprüft, weil sein Vorgehen gestützt auf die Botschaft vom 21. März 2005 und den Beschluss des Einwohnerrats vom 9. Mai 2005 nicht mit dem Initiativbegehren vereinbar ist. Bewirtschaftung\ER_Altstadtgassen.doc /V1.0
2 2 2. Vorgehen des Stadtrats Mit Bezug auf die am 23. August 2004 mit 34 Ja- gegen 8 Nein-Stimmen überwiesene Motion von Hans Peter Hilfiker "verkehrsberuhigte Altstadt, neues Gestaltungs- und Realisierungskonzept" hatte der Einwohnerrat am 9. Mai 2005 mit 42 Ja ohne Gegenstimmen den anbegehrten Zusatzkredit für eine "neue Projektierung der Gestaltung von Altstadtgasse" gutgeheissen. In der damaligen Botschaft legte der Stadtrat das Projektziel, die Rahmenbedingungen und die Anforderungen, die Projektorganisation, die Kosten und die Phasen der Erarbeitung mit Terminplan dar. Allein für die Phase I, Grundlagenarbeiten für die Vorprojektierung, benötigte die Projektdelegation indessen weit mehr Zeit und Mittel, als vorgesehen. Die Frage der Buslinienführung und möglicher Alternativen war das beherrschende Thema. Aus der intensiven Befassung mit möglichen Varianten und deren Auswirkungen, verbunden mit weitreichenden Abklärungen und Berichten, ging dann im Sommer 2006 bekanntlich das aus der Mitte der Projektdelegation und mit noch anderen Personen lancierte Initiativbegehren hervor. Das mit dem Initiativbegehren verfolgte Ziel geht weiter über das vom Einwohnerrat gesetzte (Botschaft vom 21. März 2005 und Beschluss vom 9. Mai 2005) hinaus und stellt neue Bedingungen. Die Phase 2 gemäss Botschaft vom 21. März 2005 konnte daher ebenfalls nicht wunschgemäss und nach Terminprogramm eingeleitet werden. In seiner Botschaft vom 18. Dezember 2006 hat der Stadtrat das von ihm vorgesehene weitere Vorgehen in materieller Hinsicht bereits dargelegt: Die Neugestaltung der Altstadtgassen ist mit aller Kraft voranzutreiben. Geplant werden soll ein einfaches Projekt, welches insbesondere die Frage der Buslinienführung nicht präjudiziert. Der von einem Teil der Aarauer Bevölkerung geäusserte Wunsch, bestimmte Altstadtgassen vom öffentlichen Busverkehr freizuhalten, soll ausdrücklich als eine mögliche Option erhalten bleiben. Parallel dazu soll ein gangbarer Weg eingeschlagen werden, um zweckmässige Alternativen zur heutigen Buslinienführung durch die Altstadt zu entwickeln und zur Diskussion zu stellen. Dabei werden sich vorerst Fragen stellen, wer bei dieser Prüfung wie einzubeziehen sein wird (Kanton, Gemeinden, PRA, AAR bus+bahn usw.), wie der Vorgehensablauf aussehen wird und wer die Kosten trägt. Weil es sich bei der Prüfung von alternativen Buslinienführungen um ein langwieriges Unterfangen handeln wird, strebt der Stadtrat gleichzeitig die Neugestaltung der Altstadtgassen im vorerwähnten Sinne an. Phase 2 (Vorprojekt) soll nun noch im Sommer 2007 abgeschlossen werden. Gemäss Terminprogramm (Ziff. 8 der Botschaft vom 21. März 2005) soll dann der Einwohnerrat anschliessend (ein Jahr später als vorgesehen) über den Projektierungskredit für die Phasen 3 und 4 (Bauprojekt und Kostenvoranschlag) beschliessen können. Inzwischen hat der Stadtrat dem hierfür zuständigen Regierungsrat beantragt, im Rahmen der Angebotsplanung gemäss 11 ff. ÖVG einen gangbaren Weg zu suchen, um zweckmässige Alternativen zur heutigen Buslinienführung durch die Altstadt zu entwickeln und zur Diskussion zu stellen. Dabei werden sich vorerst Fragen stellen, wer bei dieser Prüfung wie einzubeziehen sein wird (Gemeinden, PRA, AAR bus+bahn usw.), wie der Vorgehensablauf aussehen wird und wer die Kosten trägt. Weil es sich bei der Prüfung von alternativen Buslinien-
3 3 führungen um ein länger dauerndes Unterfangen handeln dürfte, strebt der Stadtrat die baldige unpräjudizielle Neugestaltung der Altstadtgassen an. Der Stadtrat plant, den weiteren Projektierungskredit für die Neugestaltung der Altstadtgassen sowie allenfalls einen Projektierungskreditanteil für die Prüfung der Buslinienalternativen dem Einwohnerrat im Herbst 2007 zum Entscheid vorzulegen. 3. Folgerungen Verschiedene Gründe sprechen gegen die Bewilligung des mit der Initiative anbegehrten Kredits: - Bis heute liess sich trotz bereits intensiver Abklärungen keine überzeugende und breite Zustimmung findende Alternative zur Buslinienführung durch die Altstadt finden (vgl. Berichte in der Aktenauflage). Insbesondere erwiesen sich die bisher geprüften Alternativen als nicht nachhaltig, indem sie grössere betriebliche und wirtschaftliche Nachteile sowie negative Auswirkungen und zum Teil grössere Umwegfahrten mit entsprechend zusätzlichen Verkehrsbelastungen aufweisen. - Die Stadt ist, wie in der Botschaft an den Einwohnerrat vom 18. Dezember 2006 ausgeführt, in der Bestellung des Angebots und damit der Linienführung nicht entscheidungsbefugt. - Die Zusammensetzung des mit der Initiative anbegehrten Projektierungskredits ist nicht transparent und nicht nachvollziehbar. Möglicherweise reicht der Kredit gar nicht aus, weil die baulichen und betrieblichen Zusammenhänge - wie sich schon gezeigt hat - äusserst komplex sind. - Der vom Initiativbegehren aufgezeigte Weg zu einem ausführungsreifen Gestaltungsprojekt ist übermässig lang, im Ausgang ungewiss und nicht Erfolg versprechend. - Alle vom Stadtrat bisher eingeholten Expertenberichte (Verkehrsplaner, Volkswirtschafter, Rechtsberater) äussern sich in formeller oder materieller Hinsicht negativ zum Initiativbegehren. Der Stadtrat will deshalb weiterhin die Neugestaltung der Gassen entkoppelt von der Frage allfälliger Alternativen zur Buslinienführung vorantreiben. Anderweitig wäre noch lange keine neue Gestaltung und Aufwertung der Altstadtgassen greifbar. Derweil ist aber das historische Zentrum unserer Stadt dringend auf klare Perspektiven angewiesen.
4 4 4. Weiterer Verfahrensablauf Beim Initiativbegehren handelt es sich nach Ansicht des Stadtrates um einen ausgearbeiteten Entwurf, dessen Gegenstand dem fakultativen Referendum unterliegt. Falls der Einwohnerrat entgegen dem Antrag des Stadtrates den Kredit in der Höhe von Fr. 360' gemäss Initiativbegehren bewilligen sollte, würde dieser Beschluss gemäss 9 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Aarau vom 23. Juni 1980 (GO) lediglich zu einer Volksabstimmung führen, wenn dagegen das fakultative Referendum ergriffen würde. Falls der Einwohnerrat das Initiativbegehren im Sinne des Stadtrats hingegen ablehnt, führt dies nach 9 Abs. 2 GO obligatorisch zu einer Volksabstimmung, die der Stadtrat auf den 21. Oktober 2007 festsetzen würde. Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt Antrag: Der Einwohnerrat möge das Initiativbegehren "Es sei ein Kredit in der Höhe von CHF 360' zu bewilligen zur Ausarbeitung eines Bauprojekts zur Gestaltung der Altstadtgassen im Bereich Rathausgasse/Metzgergasse/Kronengasse/Zollrain/Laurenzentorgasse, welches die folgenden Bedingungen zu erfüllen hat: - Die Rathausgasse und die Kronengasse sind vom öffentlichen Busverkehr freizuhalten. - Auf der Metzgergasse ist der öffentliche Busverkehr zu reduzieren und höchstens in einer Fahrtrichtung zuzulassen. - In der Rathausgasse ist die Freilegung des Stadtbachs vorzusehen." ablehnen. Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES STADTRATES Der Stadtammann Dr. Marcel Guignard Der Stadtschreiber Dr. Martin Gossweiler
5 5 Verzeichnis der aufliegenden Akten: - Medienmitteilung des Stadtrates vom 8. Dezember Motion "Verkehrsberuhigte Altstadt: Neues Gestaltungs- und Realisierungskonzept" von Einwohnerrat Hanspeter Hilfiker vom 19. Mai Bericht und Antrag vom 21. März 2005 an den Einwohnerrat: Neue Projektierung der Gestaltung von Altstadtgasse; Zusatzkredit - Protokoll der Einwohnerratssitzung vom 9. Mai Schlussbericht "Busführung Altstadt" des Ingenieurbüros für Verkehrsplanung W. Hüsler AG in Zürich vom 28. März Ergebnispräsentation "Busführung Altstadt Aarau: Ökonomische Bewertung möglicher Erschliessungsvarianten" der Wüest & Partner AG in Zürich vom 16. Februar Ergebnispräsentation der Zusatzabklärungen der Wüest & Partner AG vom 23. März Brief vom 27. März 2006 von Mitgliedern der Projektdelegation für die Neugestaltung der Altstadtgassen an den Stadtrat betreffend "Variante 7" - Stellungnahme des PRA vom 15. Mai Initiativbegehren "Für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen", eingereicht am 13. September Antrag des Stadtrats an den Regierungsrat gemäss 11 ff. ÖVG für die Planung von Alternativen zur Buslinienführung durch die Aarauer Altstadt vom 8. Januar Antwortschreiben von Regierungsrat Peter C. Beyeler, Vorsteher Departement Bau, Verkehr und Umwelt, vom 21. Februar Bericht und Antrag an den Einwohnerrat vom 18. Dezember 2006: Initiative "für eine sinnvolle Gestaltung der Altstadtgassen"; Antrag auf Ungültigerklärung mit Beilagen (Rechtsgutachten Prof. Dr. iur. Georg Müller vom 16. November 2006, Gegendarstellung des Initiativkomitees vom 12. Januar 2007 mit Beilagen und Stellungnahme Prof. Dr. iur. Georg Müller vom 15. Januar 2007) - Protokoll der Einwohnerratssitzung vom 22. Januar Beschwerde Marianne Bolliger vom 2. Februar Beschwerdeentscheid Departement Volkswirtschaft und Inneres vom 6. Juni 2007
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