Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
|
|
- Nicolas Hochberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern 1 Frau Weigand Ziel des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Neue Wohn- und Betreuungsformen zwischen Daheim und Heim als neuen Baustein in der Versorgungslandschaft etablieren Rechtssicherheit für alle Beteiligte schaffen Sicherung der Qualität nach dem Grundsatz: Je mehr Selbstbestimmung, desto weniger Kontrolle 2 1
2 Neue transparente Systematik Gesetz bezieht neue Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen ein. Das bedeutet erstmals klare und positive gesetzliche Definition für: * stationäre Einrichtung * ambulante Wohnformen (Seniorenhilfe und Behindertenhilfe) Unterschiedliche Prüf- und Anordnungsbefugnisse für: * stationäre Einrichtungen einerseits (2. Teil d. Gesetzes) * ambulant betreute Wohnformen andererseits (3. Teil d. Gesetzes) 3. Teil enthält Mindestqualitätssicherung (Ergebnisqualität) und Anzeigepflicht 3 Definition Ambulant betreute Wohngemeinschaft Art. 2 Abs. 3 PfleWoqG Eine ambulant betreute WG ist eine Wohnform, die dem Zweck dient, pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen zu ermöglichen. 4 2
3 1. die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet ist, 5 2. die Bewohnerinnen und Bewohner oder deren gesetzliche Betreuungspersonen die Betreuungs- und Pflegedienste sowie Art und Umfang der Betreuungs- und Pflegeleistungen frei wählen können, 6 3
4 3. die Pflege- oder Betreuungsdienste nur einen Gaststatus, insbesondere keine Büroräume in der oder in enger räumlicher Verbindung mit der ambulant betreuten Wohngemeinschaft haben, 7 4. die ambulant betreute Wohngemeinschaft baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig ist, insbesondere kein Bestandteil einer stationären Einrichtung ist, und sich nicht mehr als zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren in unmittelbarer räumlicher Nähe und organisatorischem Verbund befinden sowie 8 4
5 5. nicht mehr als zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft wohnen. 9 Ambulant betreute Wohngemeinschaften Anzeigepflicht mit Angabe der Pflegestufe Erstmalig bis (Art. 21 und 27) Feststellung ob es sich um eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Sinne des PfleWoqG handelt. Nein Folge: Zweiter Teil für stationäre Einrichtungen ist anzuwenden Ja Folge: Dritter Teil für ambulant betreute Wohngemeinschaften ist anzuwenden 10 5
6 Beratungsauftrag der zuständigen Behörde (Art 18) Überprüfung nur der Ergebnisqualität (Art. 19) Betreuungs- und Pflegeleistungen, insbesondere im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilisierung dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspricht. Prüfleitfaden wird derzeit entwickelt
7 Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Ziele: Unterstützung bei der Neugründung, Vernetzung der Anbieter, Unterstützung bei der Qualitätssicherung, Information der (Fach-) Öffentlichkeit Zielgruppen: Initiatoren Vertreter von Behörden, Kassen, Wohnungswirtschaft, Architekten; kommunale Gebietskörperschaften 13 Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen SeniWoF)
8 Was ist förderfähig? - Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsform in Bayern entstehen, - Z.B. Personal- und Sachkosten für eine sozialpädagogische Fachkraft oder einer Fachkraft mit vergleichbarer Berufsausbildung im Umfang von bis zu einer halben Stelle für die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche fachliche Begleitung der neuen ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen in Bayern. Förderfähige Projektzeitraum beträgt maximal eineinhalb Jahre. - Personal- und Sachkosten für Vorbereitungstätigkeiten nach Ziffer sind für maximal sechs Monate vor Projektbeginn zuwendungsfähig. - Pro Projekt können max gewährt werden. 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 16 8
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Frau Weigand
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Frau Weigand Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gelten nur die Bestimmungen des Dritten Teils sowie Art. 23 und 24, wenn 1. die Selbstbestimmung der
MehrA. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
2175.4-A Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen - SeniWoF) Bekanntmachung des Bayerischen
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Infotag Ambulant betreute Wohngemeinschaften südliches Bayern am 14.12.2018 in Rosenheim 14.12.2018 1 Gesetzliche
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Jahrestagung Ambulant betreute Wohngemeinschaften am 19.02.2018 in Nürnberg 19.02.2018 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Sandra Trautmann, FQA Stadt Kaufbeuren Fachtag der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Waltraud Röckert, FQA Stadt Nürnberg Fachtag der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Waltraud Röckert, FQA Stadt Nürnberg Fachtag der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften. Aspekte der Beratung
Aspekte der Beratung Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt,
MehrClaudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin Fachstelle Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften ein moderne Wohnform im Alter
Ambulant betreute Wohngemeinschaften ein moderne Wohnform im Alter 17. Fachtagung für Pflege in der Gerontopsychiatrie 14.3.2017 Kloster Irsee Brigitte Herkert, Dipl. Geografin, Casemanagerin DGCC Koordinationsstelle
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Waltraud Röckert, FQA Stadt Nürnberg Fachtagung ambulant betreute Wohngemeinschaften am in Landshut 1 Gesetzliche
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Elisabeth Rieber, StMGP Waltraud Röckert, FQA Stadt Nürnberg Fachtagung ambulant betreute Wohngemeinschaften am in Nürnberg 1 Gesetzliche
MehrWohn-,Teilhabe- und Pflegegesetz Was ist neu.!
Wohn-,Teilhabe- und Pflegegesetz Was ist neu.! Versammlung der Bewohnerbeiräte, Mitglieder der Fürsprechergremien und Bewohnerfürsprecher im Landratsamt Bodenseekreis am 18.03.2015 Heimaufsicht Bodenseekreis
MehrRahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern. Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg
Rahmenbedingungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Monika Härtl, StMGP Fachtag am 19.11.2014 in Nürnberg Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Das am
MehrAlternative Wohnformen
Alternative Wohnformen Sabine Wenng am 3. April 2014 Die Koordinationsstelle ist gefördert durch das Bayerische Sozialministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Unser Leitlinie als Bayerische
MehrUpdate Heimgesetze. - Wohngemeinschaften intensivpflegebedürftiger Menschen -
Update Heimgesetze - Wohngemeinschaften intensivpflegebedürftiger Menschen - Vortrag auf dem MAIK Kongress am 27.10.2012 Dozent: Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte
MehrWie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?
Wie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Brigitte Herkert, Dipl. Geografin, Casemanagerin DGCC Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Initiierung
MehrWie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?
Wie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Brigitte Herkert, Dipl. Geografin, Casemanagerin DGCC Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Initiierung
MehrGesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E
Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege WTPG-E Ulrich Schmolz Neuerungen Strukturen - Regelungsinhalte 1. Ziele und Gesetzeszweck 2. Übersicht in die Struktur und Systematik des WTPG
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Beratung - Begleitung - Schulung Fachberatung für die ambulante Pflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften V 20170502 Entwicklung der Pflege Auslastung vollstationär Auslastung vollstationär 2015 (inkl.
MehrLandesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / Landesberatungsstelle PflegeWohnen
Landesberatungsstelle PflegeWohnen Soziale Infrastruktur im ländlichen Raum Akademie ländlicher Raum Rheinland-Pfalz Tagung am 05.05.2011 in Simmern Themen: Vorstellung der Landesberatungsstelle PflegeWohnen
MehrSenioren - Wohnen eg Neukirchen b. Hl. Blut. Johann Sperl Vorstand der Genossenschaft und Kassier des Gremiums
Johann Sperl Vorstand der Genossenschaft und Kassier des Gremiums Umfeld Entwicklung rechtliche Rahmenbedingungen Umsetzung Vorlauf Warum eg Gründung Betrieb: was ist entstanden Ablauf in der WG Grundlagen
MehrPFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE
PFLEGEGELD FÜR HÄUSLICHE PFLEGE Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 120 123 Pflegestufe I 235 244 Pflegestufe I (mit Demenz*) 305 316 Pflegestufe II 440 458 Pflegestufe II (mit Demenz*) 525 545 Pflegestufe III
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
MehrPflege ohne Grenzen. ambulanter Pflegedienst. für Nordbayern und Südthüringen
Pflege ohne Grenzen ambulanter Pflegedienst für Nordbayern und Südthüringen Der Name Pflege ohne Grenzen soll wiederspiegeln, welches Ziel wir erreichen wollen. Wir arbeiten grenzübergreifend, folglich
MehrDie Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Die Bedeutung des Ehrenamtes im neuen Heimrecht Donald Ilte Referat Seniorenpolitik, Heimrecht, Pflege, ehrenamtliches Engagement im MASGF Fachtagung
MehrSelbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften
Selbstbestimmt leben im Alter ambulant betreute Wohngemeinschaften Grünsfeld-Zimmern 17.7.2017 Gabriele Beck Altenhilfeplanung Ostfildern LABEWO Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreute Wohngemeinschaften
MehrPLANUNGSSICHERHEIT FÜR INITIATOREN FÖRDERN!
PLANUNGSSICHERHEIT FÜR INITIATOREN FÖRDERN! Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 8. Juni 2017 Übersicht Ziele der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Unterstützende Maßnahmen der
MehrFQA / Heimaufsicht. Achtung: In diesem Text gibt es Verlinkungen. Verlinkungen führen Sie auf andere Internet-seiten.
FQA / Heimaufsicht Achtung: In diesem Text gibt es Verlinkungen. Verlinkungen führen Sie auf andere Internet-seiten. Die anderen Internet-seiten sind nicht in Leichter Sprache! FQA ist die Abkürzung für:
MehrJürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin
Jürgen Brockmeyer AWO Landesverband Berlin e.v. 1 Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen 2 In der Berliner Landschaft findet man ein sehr heterogenes Angebot an Wohngemeinschaften.
MehrRatgeber. Wohnen im Alter. für Begriffe im Zusammenhang mit. Seniorenleitbild Landkreis Dingolfing-Landau
Ratgeber für Begriffe im Zusammenhang mit Wohnen im Alter Seniorenleitbild Landkreis Dingolfing-Landau Zusammengestellt von der Initiativgruppe Seniorenleitbild des Landkreises Dingolfing-Landau, 2013
MehrPFLEGEHILFSMITTEL. Leistungen 2014 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) Pflegestufe I, II oder III 31 40
PFLEGEHILFSMITTEL Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 31 40 Pflegestufe I, II oder III 31 40 Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege
MehrNeue Länderheimgesetze Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Neue Länderheimgesetze Gemeinsamkeiten und Unterschiede BIVA e.v. Mitgliederversammlung 27. April 2010, Bonn Astrid Grunewald-Feskorn Ausgangslage Die Föderalismusrefom 2006 erfordert die Neuregelung der
MehrAmbulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung?
Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung? Workshop 2 Finanzierungsmodelle in den Kommunen unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaftskonzepte Kosten
MehrModeration von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Moderation von ambulant betreuten Wohngemeinschaften Rosi Schmitt, Leiterin der Fachstelle für pflegende Angehörige, ASB RV ERH Moderatorin, Altenpflegerin, Gerontotherapeutin, Pflegeberaterin Moderation
MehrWorkshop 2 Welche Möglichkeiten zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen bieten sich auf der Grundlage des SGB XI? Nürnberg, 4.
Workshop 2 Welche Möglichkeiten zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen bieten sich auf der Grundlage des SGB XI? Nürnberg, 4. Juli 2018 Ministerialrätin Maria Weigand Leiterin des Referats Seniorenpolitik,
MehrWohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft?
Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft? Anzahl ambulant betreuter WG in den Bundesländern (Stand 09.08.2012) Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für diese neue Wohnform
MehrFachtag der Landeshauptstadt München, Sozialreferat. am in München. Gunter Crößmann - Bundesweiter Facharbeitskreis Heimrecht BuFaH
Fachtag der Landeshauptstadt München, Sozialreferat am 23.01.2007 in München 1 Ambulant betreute Wohngemeinschaft eine rechtliche Gratwanderung zwischen Kleinstheim und eigener Häuslichkeit? 2 Ambulant
MehrA. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013
2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz
MehrWie müssen Ambulant betreute
Wie müssen Ambulant betreute Wohngemeinschaften (AbW) das WTG Referat auf der Fachtagung Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in NRW des Wohnen in Gemeinschaft NRW
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Schön, dass alles geregelt ist! In Kooperation mit: Ambulant betreute Wohngemeinschaften Für Menschen mit Demenz und Pflegebedarf ASG Köln Zusammen ist man weniger allein In Kooperation mit: Wohngemeinschaft
MehrSelbstbestimmtes Wohnen im Alter
Selbstbestimmtes Wohnen im Alter Wohngemeinschaft der Dorfgemeinschaft Kiebingen e.v. 25.11.2015 1 Wer sind wir? Kiebingen ist einer von 17 Stadtteilen der Großen Kreisstadt Rottenburg mit ca. 2000 Einwohnern
MehrKreisverwaltungsreferat
Datum: 09.05.2011 Telefon: 0 233-44665 Telefax: 0 233-44666 Frau Krempl susanne.krempl@muenchen.de Kreisverwaltungsreferat Seite 1 von 5 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Heimaufsicht KVR-I/24-1
MehrWie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?
Wie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Brigitte Herkert, Dipl. Geografin, Casemanagerin DGCC Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Initiierung
MehrMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz Fachtagung WG-Qualität am 12.02.09 in Kassel I. Stufung der Mindestanforderungen Allgemeine
MehrWohnen im Alter. Wohnformen für Senioren. Theresa Lee/Seniorenförderung
Wohnen im Alter Wohnformen für Senioren 1 Selbständigkeit, Gesundheit und Zufriedenheit im Alter hängen in hohem Maße davon ab, wie man im Alter wohnt Es ist wichtig, dass man sich rechtzeitig mit der
MehrEvangelischer Gemeinde-und Wohltätigkeitsverein e.v. Haus der Diakonie Ambulant betreute Wohngemeinschaften
seit 1. Januar 2017 Zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften Im Erdgeschoss (Obere Bahnhofstrasse 8) Wohngemeinschaft mit 11 Bewohnern Im Obergeschoss (Obere Bahnhofstraße 8a) Wohngemeinschaft mit 12
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz Bis zum 31.12.2014 galt: Personen sind pflegebedürftig, wenn Sie Hilfe im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit
MehrHerausforderung Wohnform für Senioren Quartierslösungen für kleine und mittlere Kommunen, Alternativen für den städtischen Raum
Herausforderung Wohnform für Senioren Quartierslösungen für kleine und mittlere Kommunen, Alternativen für den städtischen Raum 16. August 2013 Fachforum = individuelle und alternative Wohn- und
MehrIntensivpädagogische Verselbstständigung (IPV)
Intensivpädagogische Verselb ständigung Robert Perthel-Haus (IPV) - - Seite 2 von 7; Stand: 2017-05-29 Die Zeit verwandelt uns nicht, sie entfaltet uns nur. Max Frisch, 15.05.1911-04.04.1991, schweizerischer
MehrAmbulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene
Vom 01.01.2006 bis 31.13.2008 ein Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz)
MehrAmbulante Wohngemeinschaft für Demenzbetroffene
Vom 01.01.2006 bis 31.12.2008 ein Modellprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und der Bayerischen Pflegekassen nach 45 c SGB XI (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz)
MehrLeben im Haus St. Martin
Leben im Haus St. Martin Wohngemeinschaften als Alternative zum Wohnen und Leben für Menschen mit Demenz 1 1.Modellprojekt Gemeinsam sein Modellprojekt im Auftrag der Pflegekassen zur Weiterentwicklung
MehrAnhang 1: Leistungskatalog personale Leistungen ( 1 Absatz 2 BHV) LEISTUNGEN DER BEHINDERTENHILFE
Anhang 1: Leistungskatalog personale Leistungen ( 1 Absatz 2 BHV) LEISTUNGEN DER BEHINDERTENHILFE Lebensbereich Wohnen (Kernaufgaben) Die untenstehenden Leistungen werden ergänzt durch unterstützende Gespräche,
MehrAllgemeine Informationen. Voraussetzungen für die Anerkennung
Angebote zur Unterstützung im Alltag Informationen für Einzelpersonen als selbstständige Gewerbetreibende; Einrichtungen mit Nicht-Ehrenamtlichen Mitarbeitern; ambulante Pflegedienste und Familienentlastende
MehrPrivathaushalt oder Heim? Wie leben Hilfe- und Pflegebedürftige in Deutschland. Ergebnisse der Repräsentativerhebungen
Privathaushalt oder Heim? Wie leben Hilfe- und Pflegebedürftige in Deutschland Ergebnisse der Repräsentativerhebungen Möglichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung MuG I - IV 1 Entwicklung der
MehrSelbstorganisation stärken, Betreuung sichern
Wohnen im Alter im Spannungsfeld zwischen Selbstorganisation und Betreuung Selbstorganisation stärken, Betreuung sichern Brandenburger Erfahrungen und Strategien Wohnen im Alter im Spannungsfeld zwischen
MehrBetreutes Wohnen G R U P P E
Betreutes Wohnen G R U P P E Aufgrund der Komplexität einer Demenzerkrankung erfordert die Versorgung einen personenzentrierten Versorgungsansatz unter Einbezug des pflegenden Angehörigen. So steigt die
MehrAlternative Wohnformen und. Wohnmöglichkeiten im Alter
Alternative Wohnformen und Wohnmöglichkeiten im Alter Sabine Wenng 11. Mai 2017 1 Wie wollen Sie im Alter wohnen? Welche Vorstellungen haben Sie über Ihre zukünftige Wohnform? 2 Ausgangslage Zukünftige
MehrIn geteilter Verantwortung: Ambulante Begleitung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften
In geteilter Verantwortung: Ambulante Begleitung von Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften Birgitta Neumann Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.v. 22. November 2007 beratung@alzheimer-brandenburg.de
MehrDas Umland ist dabei: Neue Wohnformen in kleineren Städten und Gemeinden
Das Umland ist dabei: Neue Wohnformen in kleineren Städten und Gemeinden Sabine Wenng 10. März 2017 1 Ausgangslage Zukünftige Herausforderungen Demografische Entwicklung Steigender Bedarf an Betreuung
MehrTätigkeitsbericht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA
Tätigkeitsbericht der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - FQA Berichtszeitraum: 2008/2009 Stand: 31.12.2009 des Landkreises Ansbach der Stadt Teil
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31
Mehr1. Zweck der Förderung
Richtlinie zur Förderung von ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaften und selbstverantworteten gemeinschaftlichen Wohnens für pflegebedürftige Menschen im Landkreis Tübingen 1. Zweck der Förderung
MehrWie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?
Wie funktioniert das Initiieren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Brigitte Herkert, Dipl. Geografin, Casemanagerin DGCC Koordinationsstelle ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern Initiierung
MehrGesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Das Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)
MehrStrukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff
Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff Gliederung 1. Bedeutung der Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 2. Was sind niedrigschwellige
MehrInnovative Wohnformen für Ältere als Bestandteil einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik
Innovative Wohnformen für Ältere als Bestandteil einer zukunftsorientierten Seniorenpolitik 2. Mai 2012 Die Koordinationsstelle ist gefördert durch das Bayerische Sozialministerium für Arbeit und Sozialordnung,
MehrVon der träger- zur nutzergesteuerten Versorgung die Begleitungsgemeinschaft in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Von der träger- zur nutzergesteuerten Versorgung die Begleitungsgemeinschaft in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Beitrag zur Fachtagung Alternative Formen der pflegerischen Versorgung ambulant betreute
MehrHerzlich Willkommen. zur Auftaktveranstaltung der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes im Landkreis Augsburg
Herzlich Willkommen zur Auftaktveranstaltung der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes im Landkreis Augsburg Quelle: Fotolia_55337959_Ingo Bartussek Versorgungsregionen im Landkreis Augsburg
MehrVortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen
Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni
MehrDas neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu?
Münster, 5. November 2014 Das neue Heimrecht NRW Was kommt auf Sie als Betreiber zu? Rechtsanwalt Ralf Kaminski, LL.M. Wir sind Rechtsanwälte Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und
MehrBericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011
Anlage 1 zu TOP 5 Bericht des Kreises Kleve nach 16 Abs. 3 WTG für das Jahr 2011 I. Grunddaten der Betreuungseinrichtungen 1. Betreuungseinrichtungen und Platzzahl Anzahl der Einrichtungen gesamt I 63
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der plegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Plegestärkungsgesetz - wurden die Plegeleistungen zum
MehrDas PNG ein Durchbruch bei der Versorgung demenzkranker Menschen?
Das PNG ein Durchbruch bei der Versorgung demenzkranker Menschen? & 15. November 2012, Hannover Heike von Lützau-Hohlbein 1. Vorsitzende Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen (Runder
MehrUnterstützung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz
Unterstützung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz Ein Modellprojekt anerkannt und gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen und den Pflegekassenverbänden
MehrFachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg. Impulse, Ideen und Beratung rund ums Thema Älter werden im vertrauten Lebensumfeld
Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg - FAPIQ - Impulse, Ideen und Beratung rund ums Thema Älter werden im vertrauten Lebensumfeld Gut Älter werden im vertrauten Wohnumfeld Netzwerk
MehrFachtag am in München Ambulant betreute Wohngemeinschaften -Konzepte, Qualität, Praxisbeispiele
Fachtag am 23.1.2007 in München Ambulant betreute Wohngemeinschaften -Konzepte, Qualität, Praxisbeispiele Annette Schwarzenau, SWA e.v. Berlin: Qualitätssicherung in Pflege und Betreuung Entstehung der
MehrDemografische Trends landesweit
Begleitforschung Stadtumbau Sachsen-Anhalt Workshop Dr. Reinhard Aehnelt Halberstadt 20.September 2012 Demografische Trends landesweit Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahre: 2008: etwa ein Viertel 2025: etwa
MehrAmbulant betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften Inseln im Wohnbestand
Ambulant betreute (Pflege-)Wohngemeinschaften Inseln im Wohnbestand Auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist das Wohnen im normalen Wohnbestand möglich als Alternative zum Heim Pflegewohngemeinschaften
MehrTätigkeitsbericht der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht)
Tätigkeitsbericht 2015 2016 der WTG Behörde der Stadt Hamm (Heimaufsicht) Allgemeines/Einleitung Die Heimaufsicht überprüft, ob in den Einrichtungen bestmögliche Lebensbedingungen für Bewohnerinnen und
MehrStatus Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller
MehrAlzheimer Gesellschaft
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand: November 2015/ Seite 1 von 5 Alzheimer Gesellschaft Oldenburg e.v. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Für wen? Wenn es in der bisherigen eigenen Häuslichkeit
MehrHerzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrSorgende Gemeinschaftender bayerische Weg
Sorgende Gemeinschaftender bayerische Weg Augsburg, 6. Februar 2015 Ministerialrätin Maria Weigand Leiterin des Referats Seniorenpolitik, Seniorenarbeit Herausforderungen Demografischer Wandel Vielfalt
MehrAufsicht für unterstützende Wohnformen. Überwachungskonzept. Kapitel B Prüfungen
Aufsicht für unterstützende Wohnformen Überwachungskonzept Kapitel B Prüfungen Veröffentlichung Stand 01.01.2018 Prüfauftrag und Prüfverständnis Die Grundlage des Prüfauftrags bilden die gesetzlichen Bestimmungen
MehrModell der Zukunft: das ambulante Heim
Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,
MehrLokale Allianz für Demenz
Lokale Allianz für Demenz von der Bundesregierung gefördertes Projekt von Mehrgenerationenhaus Bernsdorf und Landkreis Bautzen zur Versorgung und Betreuung demenzkranker Bürger und ihrer Angehörigen 1.
MehrQualitätssicherung in neuen Wohnformen Beitrag der AuW und das Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz
Qualitätssicherung in neuen Wohnformen Beitrag der AuW und das Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz Tagung des Deutschen Vereins vom 17.-18.09.2014 Katja Augustin Dezernatsleiterin Aufsicht
MehrBetreutes Wohnen Graz WG Leechgasse
Ein Lebensraum für ältere Menschen! Betreutes Wohnen Graz WG Leechgasse Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren Caritas Diözese Graz-Seckau www.caritas-steiermark.at Selbständig im Alter Das Betreute
Mehr