Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher
|
|
- Franziska Bretz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verg 9/03 Nordbayern 320.VK /03 13/v/Str Vergabekammer Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie der Richter Zwirlein und Lorbacher am 25. Juni 2003 in dem Nachprüfungsverfahren
2 b e s c h l o s s e n : I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der Vergabekammer Nordbayern vom 14. Mai 2003 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf Euro festgesetzt. G r ü n d e I. In einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Nb. war die Antragstellerin mit ihrem Antrag, die Vergabestelle zu verpflichten, ein Angebot der Beigeladenen nicht zu werten, erfolgreich. Nach dem nicht angefochtenen Beschluss der Vergabekammer vom hat die Vergabestelle als Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen. Ferner wurde ausgesprochen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Antragstellerin notwendig war. Mit ihrer sofortigen Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen einen Bescheid der Vergabekammer vom , mit dem die ihr zu erstattenden Kosten auf 1199,40 Euro festgesetzt und der darüber hinausgehende Antrag, diese auf 4.407,40 Euro festzusetzen, abgelehnt wurde. Begründet wird das Rechtsmittel damit, dass die zu
3 erstattenden Rechtsanwaltsgebühren sich aus dem Bruttowert des Bauauftrags von ,56 Euro berechneten und nicht - entsprechend 12 a Abs.2 GKG - aus lediglich 5 % der Auftragssumme. II. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Der Kostenfestsetzungbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (siehe etwa BayObLG JurBüro 2002, 362). Die Entscheidung des Senats kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. 2. In der Sache bleibt das Rechtsmittel ohne Erfolg. Die Vergabekammer hat den Gegenstandswert des Verfahrens zutreffend gemäß 8 Abs. 1 BRAGO in entsprechender Anwendung des 12 a Abs. 2 GKG mit 5 % aus der Brutto-Angebotssumme (dazu BayObLG VergabeR 2003, 371) bestimmt. Zur Bemessung des Gegenstandswerts des Verfahrens vor der Vergabekammer hat der Senat in seinem Beschluss vom (Vergaberecht 2002, 204 = JurBüro 2002, 144; siehe auch BayObLG JurBüro 2002, 362; OLG Naumburg Beschluss vom Verg 11/02; OLG Düsseldorf Beschluss vom Verg 23/02, sowie Bär NZBau 2002, 63/65) ausgeführt: "Zwar ergibt sich die Maßgeblichkeit der Regelung des 12 a Abs. 2 GKG nicht schon aus 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO. Denn beide Vorschriften beziehen sich allein auf das gerichtliche Verfahren; der Gesetzgeber hat aber die Vergabekammer als verwaltungsinterne Behörde und nicht als Gericht im Sinn des deutschen Verfahrensrechts ausgestaltet. Jedoch bestimmt 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, dass die gerichtlichen Wertvorschriften sinngemäß auch für Tätigkeiten des Rechtsanwalts außerhalb des gerichtlichen Verfahrens gelten, wenn der Gegenstand der
4 Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Diese Voraussetzung liegt hier vor. Die Neufassung des 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO durch Art. 7 KostRÄndG 1994 vom (BGBl I S. 1325) sollte keine sachliche Änderung herbeiführen, sondern nur die frühere Fassung des 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO in sprachlich gestraffter Form wiedergeben (BT-Drs 12/6962 S. 100). Nach der früheren Fassung war ausdrücklich bestimmt, dass die gerichtlichen Wertvorschriften auch für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts u.a. in einem Einspruchs-, Beschwerde- oder Abhilfeverfahren gelten, also in einem verwaltungsinternen Verfahren, das der Überprüfung der Erstentscheidung dient. Diesem Verfahren gleicht das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. In ihm werden zunächst durch eine verwaltungsinterne Behörde, die Vergabekammer, das Verfahren und die Entscheidungen der Vergabestelle überprüft, und zwar im Wesentlichen deshalb, weil die zu überprüfende Tätigkeit dem öffentlichen Auftragswesen und damit der öffentlichen Verwaltung im weitesten Sinn zuzurechnen ist. Erst anschließend kommt es zum gerichtlichen Beschwerdeverfahren gemäß 116 ff. GWB..." Hieran hält der Senat fest. Wesentlich ist, dass sich der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im verwaltungsinternen Nachprüfungsverfahren regelmäßig mit der Tätigkeit deckt, die der Rechtsanwalt im sich anschließenden Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten zu entwickeln hätte. Deshalb ist es angebracht, die Wertvorschrift für das gerichtliche Verfahren auch für die Festsetzung notwendiger Aufwendungen anwaltlich vertretener Beteiligter im vorangegangenen Verfahrensabschnitt heranzuziehen. Dass das gerichtliche Beschwerdeverfahren im Verhältnis zum Verwaltungsverfahren wertmäßig nur von untergeordneter Bedeutung sein sollte, wäre unbegreiflich. Auch ein Unterschied in wirtschaftlicher oder existenzieller Hinsicht für einen Beteiligten ist nicht ersichtlich.
5 3. Die Antragstellerin hat in entsprechender Anwendung von 97 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gegenstand der Beschwerde ist nicht eine Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache. Deshalb bestimmt sich der Geschäftswert nicht nach 12 a Abs. 2 GKG, sondern entsprechend den Grundsätzen des 3 ZPO nach dem Kosteninteresse der Beschwerdeführerin. Dieses entspricht der Differenz zwischen dem von der Beschwerdeführerin begehrten und dem von der Vergabekammer festgesetzten Betrag, also Euro. Hirt Zwirlein Lorbacher
24/t Vergabekammer Nordbayern
Verg 18/03 320.VK-3194-26/03 24/t Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt, des Richters Lorbacher und der
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 63/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16. August 2005 der Vergabekammer
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN. Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /04 BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 007/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 Str/sch BESCHLUSS Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 18/10 Z3-3-3194-1-41-06/10 Vergabekammer Südbayern Im Namen des Volkes! Beschluss verkündet am 23.9.2010 die Urkungdsbeamtin Justizangestellte Der Vergabesenat
MehrVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Vorblatt zum Beschluss Aktenzeichen VK 22/03 Datum des Beschlusses 18. März 2004 Bestandskraft nein Vergabeart VOL/A Rechtsnorm 118 BRAGO, 12 a Abs. 2 GKG
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII-Verg 29/05 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgerichts
MehrOberlandesgericht Dresden. Beschluss. t~l_. Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/ Landesdirektion Leipzig. des Vergabesenats. vom
Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: Verg 0007/11 1/SVK/028-11 Landesdirektion Leipzig Beschluss des Vergabesenats vom 30.09.2011 In der Vergabesache Antragstellerin und Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte:
MehrZur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Leitsatz: Zur Bestimmung der Höhe des Gebührenansatzes für die Geschäftsgebühr nach VV RVG Nr. 2400 im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. OLG Naumburg, Bes vom 02.03.2006, 1 Verg 13/05 OBERLANDESGERICHT
MehrTHÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss
6 Verg 4/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung nach VOB/A eines Regenüberlaufbeckens in G., an dem beteiligt sind: 1.... GmbH,
MehrVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Festsetzung der Höhe der Geschäftsgebühr nach Einstellung des Nachprüfungsverfahrens auf 1,3 In dem Nachprüfungsverfahren wegen
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Verg 99/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Richter am Oberlandesgericht D. und W. sowie die
Mehr6/ne Vergabekammer Nordbayern
Verg 8/02 320.VK - 3194-05/02 6/ne Vergabekammer Nordbayern Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Hirt sowie des Richters Zwirlein und
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
Verg 028/04 Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-53-08/04 1/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrKostenfestsetzungsbeschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 04/06 In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin - gegen das - Vergabestelle - zur Vergabe des
MehrLeitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom (WVerg 0003/05)
Leitsatz zu dem Beschluss des Vergabesenats vom 14.03.2005 (WVerg 0003/05) 116 Abs. 2 GWB ist in Kostenangelegenheiten nicht anwendbar. - 2 - Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0003/05 1/SVK/138-04
MehrKostenfestsetzungsbeschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kostenfestsetzungsbeschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 30/05 In dem Nachprüfungsverfahren der - Antragstellerin zu 1) - Antragstellerin zu 2) - gegen die
MehrKostenfestsetzungsbeschluss
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg 33-32571/07 VK 05/02 MD Kostenfestsetzungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren - Antragstellerin zu 1) - Verfahrensbevollmächtigte: - Antragstellerin
MehrEINGANG. Abschritt Oberlandesgericht Dresden. Beschluss. G 1. Juli Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/ Vergabekammer
Abschritt Oberlandesgericht Dresden Aktenzeichen: WVerg 0004/10 1!SVK/056-09 1. Vergabekammer Beschluss EINGANG G 1. Juli 2010 des Vergabesena s B RA U N & R I E S K E vom 24.06.201 R EC HTSAN WÄLTE I
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: Verg 20/09 VK Südbayern Z3-3-3194-1-53-10/09 Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Vavra sowie
MehrService-Management im Krankenhaus
Leitsätze: Service-Management im Krankenhaus 1. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Gebühren hat die Vergabekammer einen Ermessensspielraum, der im Beschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 72/03 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 04/09 21.VK-3194-55/08 Vergabekammer Nordbayern In dem Nachprüfungsverfahren betreffend Dienstleistungen in der Abfallentsorgung im Landkreis
MehrBeschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 16/00 MD. In dem Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 16/00 MD Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der M vertreten durch den Geschäftsführer, mbh, -Antragstellerin- Verfahrensbevollmächtigter:
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
Verg 017/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VgK-3194-22/04 19/ne Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Richter Rojahn
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
Verg W 7/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren betreffend das Vergabenachprüfungsverfahren (Beschwerdeverfahren) betreffend
MehrOBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG BESCHLUSS 1 Verg 8/04 OLG Naumburg VK 2 - LVwA 12/04 2. Vergabekammer verkündet am: 28.06.2004 beim Landesverwaltungsamt Solty, Jange. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrVergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
1 Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster Beschluss Amtlicher Leitsatz Nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages trägt gemäß 128 Abs. 4 Satz 2 GWB die Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
MehrOLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.:Verg 0008/10
Leitsatz: Im Falle einer übereinstimmenden Erledigungserklärung im Verfahren vor der Vergabekammer eröffnet 128 Abs. 3 Satz 5 GWB die Möglichkeit einer Ermessensentscheidung sowohl für die Kosten der Vergabekammer
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII-Verg 1/09 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dicks,
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht. Beschluss
Verg 22/04 (VK Südbayern 120.3-3194.1-56-08/04) Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss Leitsatz: Legt ein Bieter gegen die seinen Antrag ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII-Verg 51/06 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrLeitsatz: OLG Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , Az.: WVerg 0003/11
Leitsatz: Lassen die Ausschreibungsunterlagen die Abgabe eines Angebots zu, so wird ein Bieter hieran nicht dadurch gehindert, dass das ausgeschriebene Leistungsprofil nicht den anerkannten Regeln der
MehrBeschluss / ABG
Beschluss 250-4005.20-1164/2008-006-ABG In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens -360-4002.20-709/2008-003-ABG-, der Fa. GmbH
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII -Verg 24/06 Verkündet laut Protokoll am 21. Juni 2006 R., Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp.
MehrVERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT
69 d VK 82/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS. In dem Kostenfestsetzungsverfahren. Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte I.,u. a., X. Straße 5, G.
Geschäftsnummer: 16 Ta 178/03 6 Ca 6282/99 ArbG Düsseldorf LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Kostenfestsetzungsverfahren T. L., U.straße 37, N., - Kläger, Antragsteller und Beschwerdegegner
MehrLeitsätze: Schülerbeförderung
Leitsätze: Schülerbeförderung 1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.
Mehr1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 29/06 K Halle, 15.06.2007 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, 22 JVEG, 50 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) analog, 128 GWB, 13, 14, Nr. 2400 VV RVG,
MehrBerichtigungsbeschluss...., - Antragstellerin -..., - Beigeladene zu 1) -..., - Beigeladene zu 2) -..., - Beigeladene zu 3) -
BUNDESKARTELLAMT 3. Vergabekammer des Bundes VK 3-193/09 Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Berichtigungsbeschluss In dem Nachprüfungsverfahren der, - Antragstellerin - :, gegen,, - Antragsgegnerin zu
MehrSAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS
1 Verg 1/08 SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren xxx Anragstellerin und Beschwerdegegnerin, - Verfahrensbevollmächtigte: g e g e n xxx Antragsgegner, - Verfahrensbevollmächtigte:
Mehr1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 58/04 Halle, 05.04.2005 Nr. 2400 RVG 14 Abs. 1 Satz 1 RVG - Kostenfestsetzung nach RVG Im Hinblick auf den eher durchschnittlichen Umfang
Mehr1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 03/05 K Halle, 08.03.2006 50 Abs. 2 GKG analog, 128 GWB 13,14 RVG, Nr.2400 VV, Nr. 7005 VV, Nr.7002 VV 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG, 6 Abs. 1 JVEG,
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
VII Verg 79/04 OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
MehrLeitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 9/10
Leitsätze: 1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die durch die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen und es findet
MehrOBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
22/01/2016 11:20 3570 OLG MJC s. 01/09 OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen:Verq 1111 5 Vergabekammer Südbayern:AZ.:23-3-3194-1-38-06/15 Der Vergabesenat beim Oberlandesgericht
MehrBeschluss / NDH
Beschluss über die Festsetzung der den Verfahrensbeteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Nachprüfungsverfahren entstandenen notwendigen Kosten 250-4005.20-1029/2008-003-NDH Kostenfestsetzungsverfahren,
Mehrder... Antragstellerin, ... beide vertreten durch die... Antragsgegner,
Vergabekammer des Landes Berlin 2. Beschlussabteilung VK - B 2-19/18 B e s c h l u s s In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Antragstellerin, Verfahrensbevollmächtigte: gegen 1. das Land Berlin, beide
MehrLeitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 7/05
Leitsätze: Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0,7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an
Mehr- Antragstellerin - wegen Verpachtung von Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in der Stadtgemeinde Bremen,
2. Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa VK 5/07 Beschluss In dem Vergabenachprüfungsverfahren der Ast,, Verfahrensbevollmächtigte: RAe, - Antragstellerin
MehrDie Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Erledigungsbeschluss
Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Erledigungsbeschluss Az.: VK 24 / 10 Arnsberg, 19.01.2010 Leitsatz : Einstellung des Nachprüfungsverfahrens durch Erledigung auf Basis einer Aufhebungserklärung
MehrBeschluss ( / ABG)
Beschluss (250-4005.20-3482/2008-024-ABG) I. In dem Kostenfestsetzungsverfahren, 128 Abs. 4 GWB auf Grund des Antrages der Beigeladenen des Ausgangsverfahrens 250-4002.20-1338/2008-008-ABG, der Fa. RMO
MehrLeitsätze: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 6/09
Leitsätze: 1. Der Gegenstandswert eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bemisst sich regelmäßig nach der Bruttoangebotssumme des Angebotes der Antragstellerin ( 23 Abs.
MehrLeitsatz: Oberlandesgericht Dresden, Vergabesenat, Beschluss vom , WVerg 0001/06
Leitsatz: Die von Verfahrensbeteiligten an einem Vergabenachprüfungsverfahren nach 128 Abs. 1 GWB zu tragenden Kosten verjähren entweder binnen drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres der Fälligstellung
Mehr2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Beschluss
2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Beschluss Az.: VK 2 LVwA LSA 11/07 In dem Nachprüfungsverfahren der Antragstellerin 1. - Antragstellerin Verfahrensbevollmächtigter: gegen den
MehrBeschluss: Gründe: Die Parteien stritten in der Hauptsache um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um Arbeitsentgelt.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 136/14 4 Ca 843/10 (Arbeitsgericht Bayreuth - Kammer Hof -) Datum: 30.10.2014 Rechtsvorschriften: 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, 13, 49, 50 RVG Leitsatz: Nach 50 RVG i. V. m.
Mehr1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Beschluss
1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss AZ: 1 VK LVwA 24/07 K Halle, 17.10.2008 Kostenfestsetzung nach JVEG 128 Abs. 4 GWB i.v.m. 80 VwVfG und 5, 6, 19, 22 JVEG - Reisekosten und Entschädigung
MehrVergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht
Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag
MehrOBERLANDESGERICHT NAUMBURG. Beschluss
OBERLANDESGERICHT NAUMBURG Beschluss 1 Verg 11/03 OLG Naumburg VK OFD LSA 1/03 Vergabekammer bei verkündet am: 25.09.2003 der Oberfinanzdirektion des gez. Höhle, als Urkunds- Landes Sachsen-Anhalt beamtin
MehrO B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N
O B E R L A N D E S G E R I C H T M Ü N C H E N Aktenzeichen: Verg 20/10 Z3-3-3194-1-45-07/10 Vergabekammer Südbayern Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München erlässt durch die Vorsitzende Richterin
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft
MehrLANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT
Aktenzeichen: 1 Ta 125/12 11 Ca 158/12 ArbG Dessau-Roßlau LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren Prozessbevollmächtigte: - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: - Beklagte
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 W 36/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 192/00 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben,
MehrGesetzliche Vorschriften (Hier können nur 3 Normen angegeben werden.): 99 GWB
Gesetzliche Vorschriften (Hier können nur 3 Normen angegeben werden.): 99 GWB Leitsatz (ggf. Rückseite benutzen): Zur Verwertung überlassenes Altpapier ist ein Entgelt i. S. d. 99 GWB für die Dienstleistung
MehrBeschluss. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg. Az.: /07 VK 43/99 MD
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg Az.: 33-32571/07 VK 43/99 MD Beschluss Hinsichtlich der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe des Straßenbauamtes Magdeburg betreffend
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Juni in dem Kostenfestsetzungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF X Z B 8 / 1 3 BESCHLUSS vom 17. Juni 2014 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja Rabattvereinbarungen II GWB 128 Abs. 4; ZPO 103 ff.; RVG VV Nr. 2300
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 B 485/09 3 L 180/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Stadt Zwickau vertreten durch die Oberbürgermeisterin Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau prozessbevollmächtigt:
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 W 70/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 4 O 50/03 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren 1. C S, Klägerin,
MehrLeitsatz: OLG Dresden, Beschluss vom 21. Februar 2012 Verg 1/12
Leitsatz: Ist wegen einer inhaltlichen Unvollständigkeit schon gar kein wirksames Angebot abgegeben worden, so handelt es sich nicht um das Fehlen von Erklärungen oder Nachweisen i. S. d 16 Abs. 1 Nr.
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 W 153/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 306/06 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren E GmbH &
MehrOBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII - Verg 53/03 Verkündet am 26. November 2003 G..., Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. 2 hat der Vergabesenat
MehrBitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 213/16 (9) Chemnitz, Ca 1/16 ArbG Leipzig B E S C H L U S S
Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 25.01.2017 11 Ca 1/16 ArbG Leipzig B E S C H L U S S
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren auf Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren
16 Ta 203/04 3 Ca 1404/03 Arbeitsgericht Solingen LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren auf Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren Rechtsanwalt C. M. I, St.platz
MehrVergabekammer beim Regierungspräsidium Halle. Beschluss
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle Beschluss AZ: VK Hal 22/99 Halle, 1999-12-13 In dem Nachprüfungsverfahren Firma P GmbH Antragstellerin gegen Firma D GmbH Antragsgegnerin wegen gerügtem Vergabeverstoß
MehrTHÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss
6 Verg 2/03 THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die öffentliche Ausschreibung eines Warenlieferungsauftrags Rechnergesteuertes Betriebsleitsystem, an dem beteiligt
Mehr1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX
69 d VK 45/2003 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren 1. der Firma XXXXXX, vertreten durch den Geschäftsführer XXXXXXXXXX - Antragstellerin
MehrDie Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg. Beschluss
Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg Beschluss Az.: VK 11/14 Arnsberg, den 23.06.2014 In dem Nachprüfungsverfahren wegen fehlerhafter Wertung in dem Vergabeverfahren Reparatur, Wartung und
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 W 185/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 14 O 490/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren Frau U V, geb. M, - Prozessbevollmächtigte:
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
3 Ca 1186/09 (Arbeitsgericht Bamberg - Kammer Coburg -) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren J W B Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte R - Kläger und Beschwerdeführer
MehrBESCHLUSS. Oberlandesgericht München Schleißheimer Str. 139, München. Verg 014/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK /05
Oberlandesgericht München Schleißheimer Str. 139, 80797 München Verg 014/05 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-20/05 ne BESCHLUSS Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat unter Mitwirkung
MehrVergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Aktenzeichen 3 VK 06/2007 Datum des Beschlusses 26.09.2007 Bestandskraft Ja Vergabeart VOL/A wesentliche Vorschriften 128 Abs.
Mehr1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
1. VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt 69 d VK 33/2011 Beschluss In dem Nachprüfungsverfahren der Vergabe der (Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A/1) hat die Vergabekammer
MehrGericht: OLG Koblenz. GeschNr.: 1 Verg 4 und 5/06. Datum: Normen: GWB 128 AGVwGO 19 I
Gericht: OLG Koblenz GeschNr.: 1 Verg 4 und 5/06 Datum: 8.6.06 Normen: GWB 128 AGVwGO 19 I Suchbegriffe: isolierte Kostenentscheidung Antragsrücknahme Erledigung Notwendigkeit Hinzuziehung Bevollmächtigte
MehrLeitsatz: OLG Naumburg, Bes vom , 1 Verg 5/07
Leitsatz: Die Rücknahme des Nachprüfungsantrages ist auch nach mündlicher Verhandlung im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Antragsgegners und eines etwaigen Beigeladenen wirksam. Für eine analoge
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
13 Ca 11044/09 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. D-Straße,
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
5 W 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 12 O 556/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren der J W, - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 WF 19/13 = 67 F 3454/12 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Familiensache [ ], Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 91/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn A S, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Beklagten und Beschwerdeführers, g e g e n Frau G S, - Prozessbevollmächtigte:
MehrGWB - Mündliche Verhandlung
24. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 4 SF 80/11 B SG Az.: S 14 KA 382/10 SG Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Kläger - Prozessbevollmächtigte: g e g e n vertreten durch - Beklagte
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Vergabesenat. Beschluss
Brandenburgisches Oberlandesgericht Vergabesenat Beschluss 18.05.2010 Az.: Verg W 1/08 1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer. Eine Erstattung der zur Rechtsverfolgung
MehrLANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT BESCHLUSS
Aktenzeichen: 1 Ta 114/12 4 Ca 3610/10 ArbG Halle LANDESARBEITSGERICHT SACHSEN-ANHALT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren Prozessbevollmächtigte: - Kläger - gegen - Beklagte - Bezirksrevisorin bei dem
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 5 E 15/17 2 K 2541/16 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte
MehrTHÜRINGER OBERLANDESGERICHT. Beschluss
9 Verg 2/08 (360-4003.20-4253/2007-034-GTH Vergabekammer Thüringen) THÜRINGER OBERLANDESGERICHT Beschluss In dem Vergabeprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von Dienstleistungen für die Wasserversorgung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 6/09 BESCHLUSS vom 24. Juni 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 91 Abs. 1; RVG-VV Nr. 3200 Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung
MehrWichtige neue Entscheidung
LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 12.12.2014 Wichtige neue Entscheidung Kostenrecht: Erledigung des anwaltlichen Auftrags 8 Abs. 1, 15 Abs. 5 Satz 1 und
MehrBESCHLUSS. Landesarbeitsgericht Nürnberg. In dem Beschwerdeverfahren. 4 Ta 82/08 10 Ca 3686/05 (Arbeitsgericht Nürnberg)
10 Ca 3686/05 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren A - Kläger und Beschwerdeführer - gegen Firma B vertreten durch die Geschäftsführerinnen C und
MehrLandesarbeitsgericht München BESCHLUSS
21 Ca 4666/10 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren B. B-Straße, B-Stadt - Klägerin und Beschwerdeführerin - Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwälte C. C-Straße,
Mehr