Das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Handlungsbedarf für Vermittler und die passende Lösung der HALLESCHE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Handlungsbedarf für Vermittler und die passende Lösung der HALLESCHE"

Transkript

1 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Handlungsbedarf für Vermittler und die passende Lösung der HALLESCHE

2 Unsere Themen heute Was ändert sich zum Auswirkungen auf laufende Leistungsfällen Wir bieten die Lösung die neue OLGAflex BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 2

3 Was ändert sich zum Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit Alte Definition (gültig bis zum ) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 3 3

4 Was ändert sich zum Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit Neue Definition (gültig nach dem ) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in 15 festgelegten Schwere bestehen. BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 4 4

5 Was ändert sich zum SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit ab Die Einstufungen erfolgen aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen nun aus einem anderen Blickwinkel Nach den alten Richtlinien wurde geschaut, was der Patient nicht mehr kann und wie viel Zeit für die Hilfe benötigt wird. Nach den neuen Richtlinien wird geschaut, was der Patient noch kann und hieraus das Maß an Hilfe festgelegt. Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung keine Rolle mehr. Die einzelnen Module werden prozentual bewertet. BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 5

6 Was ändert sich zum SGB XI: Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit Bereiche/Module und deren Gewichtung 15% 10% 15% Mobilität 10% Kognitive/Verhaltensweisen 15% 20% Selbstversorgung 40% 40% Therapie 20% Alltagsgestaltung 15% Je Modul 5 Punktbereiche: keine geringe erhebliche schwere umfassende Beeinträchtigung BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 6

7 Was ändert sich zum Einstufung in die Pflegegrade Kein Pflegegrad Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 0 unter 12,5 Punkte 12,5 unter 27,0 Punkte (geringe Beeinträchtigung) 27,0 unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung) 47,5 unter 70,0 Punkte (schwere Beeinträchtigung) 70,0 unter 90,0 Punkte (schwerste Beeinträchtigung) 90,0 100,0 Punkte (Härtefall mit schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit) BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 7 7

8 Was ändert sich zum Erhöhungen der Leistungen BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 8

9 Auswirkungen auf laufende Leistungsfälle Überleitung des Bestandes in die Pflegegrade Die Überleitung des Bestandes erfolgt zum Personen, für die bis zum eine Pflegestufe festgestellt worden ist Personen, für die bis zum die Voraussetzungen für eine Leistung der PV vorliegen BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 9

10 Auswirkungen auf laufende Leistungsfälle Überleitung des Bestandes in die Pflegegrade Aus Pflegestufe heute werden Pflegebedarfsgrade Keine Pflegestufe PS 0 und EA PS I PS I und EA PS II PS II und EA PS III PS III und EA PS III+ (Härtefall) PS III+ (Härtefall mit EA) Kein Pflegebedarfsgrad PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 10

11 Zusammenfassung der Änderungen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz 2 Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit Wegfall der zeitlichen Bemessung Pflegestufen werden zu Pflegegraden Erhöhung der Leistungen Stärkung der ambulanten Pflege BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 11

12 Wir bieten die Lösung die neue OLGAflex Hochwertige Leistungen flexible Beitragsgestaltung auch in Zukunft! BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 12

13 Deshalb OLGAflex auch in der Zukunft Exzellente Leistungen USP USP 2. Chance der Pflegeeinstufung über ADL-Kriterien Weltweite Geltung Flexible Beitragszahlung und vieles mehr Dynamisierung (Werterhaltungsgarantie) Einmalzahlung ab PG 4 bis zu Einmalzahlung für Unfall (ab PG 4) bis zu BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 13

14 Wir bieten die Lösung die neue OLGAflex Hochwertige Leistungen flexible Beitragsgestaltung auch in Zukunft! OLGAflex bis 2016 ambulant stationär PS 0 30% 30% PS I 30% 100% PS II 70% 100% PS III 100% 100% Bis BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 14

15 Wir bieten die Lösung die neue OLGAflex Hochwertige Leistungen flexible Beitragsgestaltung auch in Zukunft! OLGAflex Ab 2017 ambulant stationär Was wir kennen. PG 1 10 % 10 % PG 2 30% 100% PG 3 70% 100% PG 4 100% 100% PG % 100 % Ab BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 15

16 Wir bieten die Lösung die neue OLGAflex Zweite Chance ADL bleibt erhalten Alternative Einstufung Anzahl Punkte/ GDS amb. stat. GDS erfüllt 30% 30% ADL 3 30% 100% ADL % 100% ADL 6 100% 100% BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 16

17 Wir bieten die Lösung die neue OLGAflex Und der Beitrag? Keine Erhöhung in OLGAflex.Ri Leichte Erhöhung in OLGAflex.AR Ein Beispiel Kunde, 38 Jahre, will 50 PTG in OLGAflex.AR versichern Beitrag bisher: 40,00 Beitrag neu: 41,50 Das entspricht etwa 3% BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 17

18 Deshalb HALLESCHE BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 18

19 Ihre Ansprechpartnerin! Rechtliche Hinweise Gerne überlassen wir Ihnen diese Präsentation zu Informationszwecken. Bitte beachten Sie aber, dass die darin enthaltenen Informationen allgemeiner Natur sind und eine Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen können. Diese Unterlage haben wir nach bestem Wissen erstellt und die Inhalte sorgfältig erarbeitet. Die Informationen werden ständig geprüft und aktualisiert. Gleichwohl kann man Fehler nie ganz ausschließen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Infolgedessen haften wir nicht für direkte, indirekte, zufällige oder besondere Schäden, die Ihnen oder Dritten entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder bei Nichtvorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Unsere Marken und Logos sind international markenrechtlich geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken und Logos ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen. Inhalt, Darstellung und Struktur dieser Unterlage sind urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung, Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe an Dritte ganz oder teilweise ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Alle Rechte sind vorbehalten. ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern Yvonne Kühne Accountmanagerin Kranken HALLESCHE Krankenversicherung a.g. Tel Fax Mobil: yvonne.kuehne@hallesche.de BCA OnLive Das 2. Pflegestärkungsgesetz Seite 19

OLGAflex: Pflegevorsorge, die immer passt! BCA OnLive-Sendung am Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte

OLGAflex: Pflegevorsorge, die immer passt! BCA OnLive-Sendung am Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte OLGAflex: Pflegevorsorge, die immer passt! BCA OnLive-Sendung am 27.02.2014 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Agenda 1. Exzellente Leistungen 2. Flexibler Beitrag 3. Antrag

Mehr

Stichtag Jetzt noch wechseln! BCA OnLive-Sendung am Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte

Stichtag Jetzt noch wechseln! BCA OnLive-Sendung am Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Stichtag 30.09. - Jetzt noch wechseln! BCA OnLive-Sendung am 16.09.2014 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Agenda 1. Stichtag 30.09. Jetzt noch wechseln 2. Tarif NK. die

Mehr

Zielsicher mit den Tarifen Tarife 2015 Januar 2015 Ihre Ansprechpartnerin: Nadine Sünal

Zielsicher mit den Tarifen Tarife 2015 Januar 2015 Ihre Ansprechpartnerin: Nadine Sünal Zielsicher mit den Tarifen 2015 Tarife 2015 Januar 2015 Ihre Ansprechpartnerin: Nadine Sünal Berufswechselprüfung Verzicht! Erweiterung der Infektionsklausel»medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe

Mehr

Fokus Vorsorge. Die Vorsorge-Schecks als Problemlöser in Unternehmen. HALLESCHE Krankenversicherung Kompetenzcenter Firmenkunden 2017

Fokus Vorsorge. Die Vorsorge-Schecks als Problemlöser in Unternehmen. HALLESCHE Krankenversicherung Kompetenzcenter Firmenkunden 2017 Fokus Vorsorge Die Vorsorge-Schecks als Problemlöser in Unternehmen Vertrauen ist gut Vorsorge ist besser Welche Rolle spielen Vorsorge-Untersuchungen? 20% Todesursachen in Deutschland 2015. 4% 4% 7% 26%

Mehr

AL_RENTE Flex Modern, transparent und flexibel!

AL_RENTE Flex Modern, transparent und flexibel! Modern, transparent und flexibel! Ausgangslage Klassische Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung Seite 2 Selbst gemischt perfekt abgestimmt! Sicherungsvermögen Fondsanlage Seite 3 Selbst

Mehr

Gesunde Zähne für ein strahlendes Lächeln. HALLESCHE Gesunde Zähne Seite 1

Gesunde Zähne für ein strahlendes Lächeln. HALLESCHE Gesunde Zähne Seite 1 Gesunde Zähne für ein strahlendes Lächeln HALLESCHE Gesunde Zähne 27.06.2018 Seite 1 Schöne Zähne HALLESCHE Gesunde Zähne 27.06.2018 Seite 2 Unsere Lösungen Drei starke Pakete für ein strahlendes Lächeln

Mehr

Umsetzung der Insurance Distribution Directive bei der HALLESCHE

Umsetzung der Insurance Distribution Directive bei der HALLESCHE Umsetzung der Insurance Distribution Directive bei der HALLESCHE Konkrete Maßnahmen - Information für den Vertrieb Stuttgart 12.02.2018 Handlungsbedarf Übersicht über die Themenfelder bei der HALLESCHE

Mehr

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem in Kraft. Kundeninformation zum PSG II Zweites Pflegestärkungsgesetz Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Das PSG II tritt ab dem 01.01.2017 in

Mehr

VORSORGEplus der neue bkv-türöffner. BCA AG OnLive-Sendung am Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte

VORSORGEplus der neue bkv-türöffner. BCA AG OnLive-Sendung am Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte VORSORGEplus der neue bkv-türöffner BCA AG OnLive-Sendung am 20.06.2013 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Agenda Warum Vorsorge? VORSORGEplus der Tarif Sinnvolle Produktbündel

Mehr

»Gesunde Entlohnungspolitik«Bewertungsmaßstäbe für moderne Gesundheitsbausteine

»Gesunde Entlohnungspolitik«Bewertungsmaßstäbe für moderne Gesundheitsbausteine »Gesunde Entlohnungspolitik«Bewertungsmaßstäbe für moderne Gesundheitsbausteine Wir bieten Ihnen Kreativität, Kompetenz und einzigartige Lösungen Miguel Perez - Direktionsbevollmächtigter 1 Versicherer

Mehr

Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen. Präsentation für Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen. Präsentation für Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen Präsentation für Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen Zusätzliches Potential nutzen

Mehr

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen. Bereich Produktentwicklung/Wettbewerb

Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen. Bereich Produktentwicklung/Wettbewerb Die Gesetzliche Krankenversicherung in Zahlen Bereich Produktentwicklung/Wettbewerb Die GKV in Zahlen 1. Gesundheitsreformgesetze der letzten Jahre 2. Überschuss- und Defizitentwicklung 3. Beitragsentwicklung

Mehr

Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER Leben. BCA Onlive Sendung Nadine Sünal -

Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER Leben. BCA Onlive Sendung Nadine Sünal - Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER Leben BCA Onlive Sendung Nadine Sünal - BCA@alte-leipziger.de Nadine Sünal BCA Onlive 25.01.2017 BCA@alte-leipziger.de Seite 2 Agenda 5 Sterne BU Bedingungen

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Jahrestagung Fragiles-X e.v. Bad Salzdetfurth 30.09.-02.10.2016 Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was ändert sich ab Januar 2017 Interessengemeinschaft Fragiles-X e.v. Inhalt - Grundsätzliches - Ziel der

Mehr

BU Konzepte Wir starten durch!

BU Konzepte Wir starten durch! BU Konzepte 2013 Wir starten durch! Auf 3 Wegen zur BU BU für 3 AKTION JUNGE LEUTE JUNG AKADEMIKER BU für 3 Aktion Max. 1.000 monatliche BV / BUZ-Rente Berufe der Berufsgruppen 2+ und besser ALLE SCHICHTEN

Mehr

Kein entweder-oder! Sondern: Sowohl-als auch mit AL_RENTE Flex. AL_RENTE Flex Januar 2017 Seite 1

Kein entweder-oder! Sondern: Sowohl-als auch mit AL_RENTE Flex. AL_RENTE Flex Januar 2017 Seite 1 Kein entweder-oder! Sondern: Sowohl-als auch mit AL_RENTE Flex AL_RENTE Flex Januar 2017 Seite 1 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.g. Unsere Kunden sind unsere Mitglieder Einer der ältesten Versicherungsvereine

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch

Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich 10. Hamburger Demenzgespräch am 22.09.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Überblick 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ

DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ DAS PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZ Pflegereform 2016/2017 PSG II 1. Einführung Inhaltsverzeichnis 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren 3. Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mehr

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II

Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketags am 25.02.2016 Reform der Pflegeversicherung: Pflegestärkungsgesetz II 1 Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs: Bisheriger Begriff

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin

Pflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Mehr

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 E-Mail vdk-muenstertal@t-online.de Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Im Mittelpunkt der Menschen - 1 - Änderungen und Neuregelungen durch ein

Mehr

»Ausgezeichnet«geht noch besser!

»Ausgezeichnet«geht noch besser! »Ausgezeichnet«geht noch besser! Die neuen Biometrie-Konzepte der ALTE LEIPZIGER 17. März 2015 Hildegard Upgang Referentin Privatkunden Vertriebsunterstützung Worauf können Sie sich freuen? Zwei Themen:

Mehr

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII

Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Pflegestärkungsgesetz III Änderungen des SGB XII Wesentliche Ziele u. Inhalte des PSG III Bessere Pflegeberatung - kommunale Pflegestützpunkte - stärkere Einbeziehung von Angehörigen - Beratungsgutscheine

Mehr

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege?

Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Das zweite Pflegestärkungsgesetz Was erwartet die stationäre Pflege? Stephan von Kroge Landesbeauftragter Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Der neue

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis

Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis 1. Pflegetag Rheinland-Pfalz Landespflegekammer Rheingoldhalle Mainz 03.05.2017 HPO 1 Agenda

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr

Highlights Fondspolice

Highlights Fondspolice Highlights Fondspolice Moderne Anlagekonzepte in der Niedrigzinsphase POOLS & FINANCE HAMBURG Karsten Schmithals Privatkunden Vertriebsunterstützung ALTE LEIPZIGER ÜBER 185 JAHRE Zuverlässig und solide

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wichtige Veränderungen Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: ( 14 (1) und (2) SGB XI) Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere

Mehr

Absicherung. Pflegestärkungsgesetz II. Mit PremiumPlus sind Sie auf der sicheren Seite. Die Neuerungen kompakt.

Absicherung. Pflegestärkungsgesetz II. Mit PremiumPlus sind Sie auf der sicheren Seite. Die Neuerungen kompakt. Absicherung Pflegestärkungsgesetz II. Mit PremiumPlus sind Sie auf der sicheren Seite. Die Neuerungen kompakt. Was ändert sich ab 2017? Verbesserte gesetzliche Leistungen für Pflegebedürftige. Ab 1. Januar

Mehr

Gröbenzell. Demografiebericht 2017 mit optionaler Bedarfsplanung Sozialer Infrastruktur: (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren)

Gröbenzell. Demografiebericht 2017 mit optionaler Bedarfsplanung Sozialer Infrastruktur: (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren) 2017 mit optionaler Bedarfsplanung : (Kindertagesbetreuung, Schule und Senioren) Gemeinderatssitzung, 21. September 2017 Folien für die Analyse der Pflegesituation im Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde

Mehr

Die Pflegestärkungsgesetze

Die Pflegestärkungsgesetze Die Pflegestärkungsgesetze Die Soziale Pflegeversicherung vor und nach dem 01.01.2017 Meilensteine der Sozialen Pflegeversicherung 1995 Soziale Pflegeversicherung Einführung der Pflegeleistungen 2002 Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz

Mehr

Wertsicherungsfonds im Vergleich

Wertsicherungsfonds im Vergleich Performance Assetklassen Laufender Favoritenwechsel über 10 Jahre verschiedener Anlageklassen Jährliche Performance (in %), absteigend sortiert 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Mehr

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017

Herzlich Willkommen. Soziale Pflegeversicherung mit der AOK. Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 Herzlich Willkommen Soziale Pflegeversicherung mit der AOK Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab 2017 1 Wesentliche Inhalte des PSG II Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Einführung des

Mehr

Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016

Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Die neue Pflegegesetzgebung welche Rolle spielen hauswirtschaftliche Leistungen? Dr. Bernhard Opolony 23. November 2016 Koalitionsvertrag Wir wollen die Pflegebedürftigkeit besser anerkennen ( ). Dazu

Mehr

Neuorientierung der Pflegeversicherung. Neuorientierung der Pflegeversicherung

Neuorientierung der Pflegeversicherung. Neuorientierung der Pflegeversicherung Neuorientierung der Pflegeversicherung 1. Einleitung 1.1 Allgemeine Aussagen zum Alter 1.2 Zur Geschichte der Pflegeversicherung 2. Aktuelle Situation 2.1 Pflegebegriff im Sinne des SGB XI 2.2 Multifakturelle

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage

Andrea Spanuth. Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe. Präsentationsvorlage Andrea Spanuth Pflegestärkungsgesetz I und PSG II Relevanz für die Eingliederungshilfe Präsentationsvorlage Grundsätzliches zum Pflegestärkungsgesetz I Das Gesetz ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Durch

Mehr

Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA

Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA Der Begriff - Pflegebedürftigkeit - im Wandel der Definition Grundverständnis von Pflegebedürftigkeit Beeinträchtigung der Selbständigkeit... bei der Kompensation

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Einführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen

Einführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Einführung in das neue Begutachtungsverfahren Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen,

Mehr

Abgrenzung Bundesteilhabegesetz SGB XI

Abgrenzung Bundesteilhabegesetz SGB XI Abgrenzung Bundesteilhabegesetz SGB XI Jahrestagung Dachverband Gemeindepsychiatrie e.v. Workshop 2 22.06.2017 Freiburg David Lesslauer Übersicht Kurzvorstellung David Lesslauer Kurze Einführung zum Thema

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

ÜBER 180 JAHRE Zuverlässig und solide

ÜBER 180 JAHRE Zuverlässig und solide AUSGEZEICHNET Innovative Produktlösungen ÜBER 180 JAHRE Zuverlässig und solide Umtauschgarantie 2013 Berufsunfähigkeitsversicherung Männervorteil in 2012 ca. 13% günstiger Altersrente Männervorteil in

Mehr

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team

Sanitätshaus Aktuell Unser Lächeln hilft. Homecare - Versorgung. Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Sanitätshaus Aktuell Homecare - Versorgung Beraten - Versorgen - Betreuen - Dokumentieren care team Dieser wird jetzt maßgeblich erweitert: Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tages-

Mehr

PSG II und was nun? Ilse Flaskamp

PSG II und was nun? Ilse Flaskamp PSG II und was nun? Ilse Flaskamp S Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebegutachtungsinstrument (NBA) 1. 2. 3. 4. 5. Die Pflegedokumentation SIS = (Strukturierte- Informations- Sammlung) Mit der Einführung

Mehr

Pflegetagebuch. 5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. 1. Punktbereich 1: 1. Mobilität mit 10 Prozent

Pflegetagebuch. 5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 Prozent. 1. Punktbereich 1: 1. Mobilität mit 10 Prozent Pflegetagebuch Das Pflegetagebuch ist für die pflegenden Angehörigen wie auch für den Gutacher des Medizininschen Dienstes der Krankenkassen, (MDK) oder anderen Gutachter/-in eine nutzvolle Dokumentation,

Mehr

Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden

Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden Dr. Waltraud Hannes Leiterin Verbund QP Pflegeeinrichtungen Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI Eine Gesellschaft, in der alle Verantwortung übernehmen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit

Pflegestärkungsgesetz II. 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II 20. Oktober 2016 Referenten: Frank Schubert, Jürgen Schneidereit II Aktuelle Marktentwicklung Bundespflegestatistik: Anzahl der Pflegebedürftigen Ambulant in % Stationär in % Gesamt 1999 1.442.880 71,57

Mehr

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten

Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten Die Pflegereform 2017 Fragen und Antworten 1. Warum ist eine Pflegereform notwendig? Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich heute vor allem an den körperlichen Einschränkungen des Betroffenen

Mehr

Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument Bernhard Fleer, Team Pflege

Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument Bernhard Fleer, Team Pflege Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument Bernhard Fleer, Team Pflege Berlin, 29.10.2018 Pflegestärkungsgesetze und neue Begutachtung Die Pflegereform und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sind

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

NK unser Top-Tarif Damit Ihr Kunde am Ende nicht "drauf zahlt!!!

NK unser Top-Tarif Damit Ihr Kunde am Ende nicht drauf zahlt!!! NK unser Top-Tarif Damit Ihr Kunde am Ende nicht "drauf zahlt!!! BCA AG OnLive-Sendung am 29.10.2013 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Agenda Ambulante Leistungen Stationäre

Mehr

Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen der Pflegekassen sowie ortsnahe Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Thomas Hackenberg Referatsleiter Pflegeversicherung / Sonstige Vertragspartner Verband der

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II. Auswirkungen auf Bestand und Neugeschäft

Pflegestärkungsgesetz II. Auswirkungen auf Bestand und Neugeschäft Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf Bestand und Neugeschäft Agenda Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) Auswirkungen auf Pflegebedürftige Auswirkungen auf die Pflegeergänzungstarife der Barmenia 2 PSG

Mehr

Geldanlage Mittel und Möglichkeiten

Geldanlage Mittel und Möglichkeiten Geldanlage Mittel und Möglichkeiten Geldanlage 2013 Aussicht Unternehmensrating / Belastungstest 2012 Wann lassen sich Kunden beraten? mehr als 6 Monate vor Ausz. 10% ca. 6 Monate vor Ausz. 13% ca. 3

Mehr

PFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst!

PFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! PFLEGEREFORM 2017 Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! INHALT DIE PFLEGEREFORM 2017 Die Pflegereform 2017 1 Allgemeine Übersicht zur Pflegereform 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter in Apotheken. Präsentation für Apothekeninhaber

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter in Apotheken. Präsentation für Apothekeninhaber Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter in Apotheken Präsentation für Apothekeninhaber Inhalt 1. Tarifabschluss 2. Eckpunkte des Tarifvertrages 3. Weitere Merkmale des Tarifvertrages

Mehr

Fast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen

Fast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen Fast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen 23. September 2017 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ute Schrage Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben, Auditorin 01.11.2017 Seite 1 Gliederung 1. Einführung 2.

Mehr

Gewerbliche Sachversicherung

Gewerbliche Sachversicherung Gewerbliche Sachversicherung Highlights unserer Produkte nach Deklarationen OPTIMALZWEI und MAXIMALZWEI BCA Onlive Oberursel 05.04.2013 Thomas Stauder Accountmanager Sach Vertriebsdirektion Mitte Die Idee

Mehr

Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung

Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung Private Vorsorge für den Pflegefall Sicherung von Vermögenswerten mit intelligenter Vorsorgeplanung BCA Onlive Oberursel, 28. November 2016 ppa. Thomas Ramscheid, Key Account Manager Leben/Gesundheit Mail:

Mehr

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen!

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Was ändert sich für Sie und ihre pflegenden Angehörigen im kommenden Jahr? Was müssen Sie als pflegender Angehöriger jetzt wissen für 2017? Maßgebliche

Mehr

Auslagerung versus Ausfinanzierung - Umgang mit bestehenden Direktzusagen AssCompact Forum betriebliche Vorsorge. 23. Juni 2015

Auslagerung versus Ausfinanzierung - Umgang mit bestehenden Direktzusagen AssCompact Forum betriebliche Vorsorge. 23. Juni 2015 Auslagerung versus Ausfinanzierung - Umgang mit bestehenden Direktzusagen AssCompact Forum betriebliche Vorsorge. 23. Juni 2015 Jochen Prost - Leiter bav-vertriebsunterstützung ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................

Mehr

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade?

Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade? Thälmannstr. 1 39175 Königsborn 039292/ 2151 039292/27901 yvonnes.pflegedienst@gmail.com Welche Voraussetzungen gelten für die Pflegegrade? Natürlich gibt es weiterhin bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt

Mehr

Mission: Zinsretten! Starter BU für Schüler & Studenten

Mission: Zinsretten! Starter BU für Schüler & Studenten Mission: Zinsretten! Starter BU für Schüler & Studenten Schüler Auszubildende Studenten Haupt/Realschulabschluss Abitur Weltreise Ausbildung Studium Sport Leistungssport Wettbewerbsinfo Keine BU SU EU

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE CHARLOTTE KÖNIG GMBH & CO. KG Informationen für unsere Patienten und Angehörige Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer

Mehr

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Gut umsorgt zuhause. Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab

Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab Das Pflegestärkungsgesetz II gesetzliche Änderungen ab 01.01.017. Das PSG II ist in der ersten Stufe bereits am 01.01.016 in Kraft getreten. Die zweite Stufe, welche nunmehr zum 01.01.017 in Kraft treten

Mehr

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa

Pflegestärkungsgesetze. Interessenverband Contergangeschädigter NRW e.v. copyright Nicole Soppa Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin 26 Jahre Mitarbeiterin im Interessenverband für Contergangeschädigte NRW e.v. seit Dezember 2016. Zuständig für den Bereich rundum die Pflege Pflegestärkungsgesetze

Mehr

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II

Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II Warum? Was? Wie? Wo? Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II gewohntes Vertrauen Warum...... kommt das Pflegestärkungsgesetz II? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen

Mehr

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015

Die Entwicklung der Pflegeversicherung. Open Campus Universität Bremen. 11. Juli 2015 Die Entwicklung der Pflegeversicherung Open Campus Universität Bremen 11. Juli 2015 1 Inhalt Entstehungsgeschichte - Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit Definition von Pflegebedürftigkeit - Gehört Demenz

Mehr

Neu seit dem

Neu seit dem Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2

Mehr

Millionenpotenzial: ablaufende Lebensversicherungen Möglichkeiten der Wiederanlage

Millionenpotenzial: ablaufende Lebensversicherungen Möglichkeiten der Wiederanlage Millionenpotenzial: ablaufende Lebensversicherungen Möglichkeiten der Wiederanlage Wiederanlage Markt & AL Konzern Ablaufende Lebensversicherung im allg Markt ca. 71 Mrd. EUR (lt GDV) ALTE LEIPZIGER: 25.000

Mehr

Neues Pflegestärkungsgesetz II

Neues Pflegestärkungsgesetz II Neues Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab dem 1. Januar 2017 für die stationäre Pflege Curatio GmbH Liebe Hausgäste, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen

Mehr

Neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen

Neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen Neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen Prof. Dr. S. Bensch Katholische Hochschule Mainz (GER) Folie 1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun?

Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Sigrid Averesch Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung NRW Leiterin Referat Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Behandlungspflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen Tagespflege Leistungen im Überblick

Mehr

Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen

Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen Pflegevorsorge jetzt! PSG 2 Chancen und Herausforderungen Inhalt Die Pflegepflichtversicherung Entstehung und Einführung Reformen und Neuausrichtungen - Beitragssätze in der Sozialen Pflegepflichtversicherung

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG SEIT 2017: PFLEGEGRADE STATT PFLEGESTUFEN

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG SEIT 2017: PFLEGEGRADE STATT PFLEGESTUFEN PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG SEIT 2017: PFLEGEGRADE STATT PFLEGESTUFEN INHALT 1. Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5......................................... 3 2. Neues Begutachtungsverfahren......................................

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

K i n d e r b e g u t a c h t u n g

K i n d e r b e g u t a c h t u n g K i n d e r b e g u t a c h t u n g B e s o n d e r h e i t e n b e i d e r E r m i t t l u n g d e s P f l e g e g r a d e s I n e s W e i s e r F a c h r e f e r e n t i n P f l e g e M D K S a c h s

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen. Präsentation für Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen. Präsentation für Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen Präsentation für Arbeitnehmer Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG statt vermögenswirksamer Leistungen Zusätzliches Potential nutzen

Mehr

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Sozial-Info Pflegepolitik Oktober 2016 Von der Pflegestufe zum Pflegegrad Antworten auf wichtige Fragen Zum 1. Januar 2017 treten umfassende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit

Mehr

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Aufgaben der Pflegestützpunkte Sprechzeiten Pflegeversicherung und Veränderungen im Hinblick auf das

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von

Mehr

Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente

Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente Kennen Sie Rürup? Für wen geeignet? Steuerzahler aufgepasst: Selbständige Personenunternehmen Einzelunternehmen Vorsicht bei

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Von Pflegestufen zu Pflegegraden

Von Pflegestufen zu Pflegegraden 1 5 2 I 3 II III 4 Von Pflegestufen zu Pflegegraden Pflegestärkungsgesetz II - Was ändert sich? 0 Pflegestufe vorhandene Demenz * Pflegestufe I Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der

Mehr

Unfallversicherung für das Gesundheitswesen

Unfallversicherung für das Gesundheitswesen Unfallversicherung für das Gesundheitswesen Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung bzw. leisten die berufsständigen Versorgungswerke? Warum private Unfallversicherung? Die Besonderheiten der Unfallversicherung

Mehr

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II

Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Einführung in das Pflegestärkungsgesetz II Stand November 2016 Pflegestützpunkt SBK Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Unter Vorbehalt anderer Regelungen und Anwendungsempfehlungen 21.11.2016 1 Was ist

Mehr