Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen 3. Februar 2014 beim Bund und für Europa
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1 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen 3. Februar 2014 beim Bund und für Europa Abteilung Europa und Entwicklungszusammenarbeit Vorlage für die 28. Sitzung des Ausschusses für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit der Bremischen Bürgerschaft am 18. Februar 2014 TOP 6 Erasmus+ 1. Hintergrund Das neue EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, Erasmus+, basiert auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 23. November 2011 "Erasmus für alle: Das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport", mit dem sich der IBEA in seiner Sitzung am 17. Januar 2012 befasst hat. Nach langwierigen Trilog-Verhandlungen zwischen EP, Ministerrat und Kommission wurde Erasmus+ am 19. November 2013 vom EP und am 3. Dezember 2013 vom Ministerrat verabschiedet. Am 20. Dezember 2013 trat die entsprechende Programmverordnung in Kraft. Die offizielle Vorstellung durch EU-Kommissarin Vassiliou fand am 16. Januar 2014 in Athen im Beisein von Vertretern des griechischen Ratsvorsitzes statt. Die erste Ausschreibung war schon vorab am 12. Dezember 2013 veröffentlicht worden. Erasmus+ vereint alle bisherigen EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, darunter das Aktionsprogramm für lebenslanges Lernen (darunter fallen Erasmus, Leonardo da Vinci, Comenius, Grundtvig), Jugend in Aktion und fünf internationale Kooperationsprogramme (Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink sowie das Programm für die Zusammenarbeit mit Industrieländern). Zusätzlich enthält es erstmals auch ein Sport-Programm. 2. Zielsetzung des Programms Erasmus+ ist auf sieben Jahre ( ) angelegt. Es soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung voranbringen. Ein wichtiges Ziel ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa, indem junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten durch Auslandserfahrungen zu erweitern. Förderanträge sollen erleichtert und Zugangsmodalitäten verbessert werden. Damit soll Erasmus+ einen Beitrag zur Erreichung der Ziele verschiedener europäischer Agenden leisten: - der Ziele der EU-Strategie Europa 2020, einschließlich des Kernziels im Bereich Bildung; - der Ziele des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020), einschließlich der einschlägigen Referenzwerte;
2 2 - der nachhaltigen Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern; - der allgemeinen Ziele des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa ( ); - des Ziels der Entwicklung der europäischen Dimension im Sport, insb. im Breitensport, entsprechend dem Arbeitsplan der Union für den Sport. 3. Alte Markennamen - neue Förderstruktur Unter dem Dachnamen Erasmus+ bleiben die bisherigen Markennamen, die Teil des Aktionsprogramms für lebenslanges Lernen waren, für die einzelnen Bildungssektoren bestehen. Das bisherige Jugendprogramm Jugend in Aktion wurde als eigenes Kapitel in Erasmus+ integriert. Dafür hatten sich gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission - das EP und im Rat u.a. die Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Die Umsetzung des Programms in den Mitgliedstaaten obliegt den sog. Nationalen Agenturen, in Deutschland sind dies: Comenius (Schulbildung): Nationale Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz (KMK) Leonardo da Vinci (Berufliche Bildung) und Grundtvig (Erwachsenenbildung): Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Erasmus (Hochschulbildung): Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA-DAAD) Jugend in Aktion: Nationale Agentur Jugend für Europa Anders als im Vorgängerprogramm gibt es im neuen Programm Erasmus+ quer über alle Bereiche drei Leitaktionen mit entsprechenden Antragsverfahren: Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen Förderung länderübergreifender und internationaler Lernmobilität von Studierenden, jungen Menschen, Lehrkräften und Personal. Leitaktion 2: Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis Förderung von Innovation und bewährter Verfahren durch Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen bzw. Einrichtungen im Jugendbereich. Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen Unterstützung politischer Strategien sowie Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in Drittländern (einschließlich der beitrittswilligen Länder) mit Schwerpunkt auf den Nachbarländern und dem internationalen politischen Dialog. Ebenfalls Teil von Erasmus+ sind die Jean-Monnet-Aktivitäten. Sie konzentrieren sich auf die Förderung der weltweiten Lehre und Forschung sowie die Förderung der Aktivitäten von europäischen akademischen Einrichtungen zur europäischen Integration. Erstmals wurde ein Sport-Programm geschaffen, das wie der Bereich Jugend als eigenes Kapitel in Erasmus+ integriert wurde. Die Umsetzung der Jean-Monnet-Aktivitäten und des Sport-Programms erfolgt nicht durch Nationale Agenturen, sondern durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur der Europäischen Kommission (EACEA).
3 3 4. Mittelausstattung von Erasmus+ Die Mittelausstattung für die gesamte Programmlaufzeit ( ) beträgt 14,8 Milliarden Euro (unter Berücksichtigung der geschätzten Inflation). Die Mittel verteilen sich wie folgt: Bildungsbereich: 77,5 Prozent; davon für - ERASMUS (Hochschule): 43 Prozent - COMENIUS (Schule): 15 Prozent - LEONARDO DA VINCI (berufliche Bildung): 22 Prozent - GRUNDTVIG (allgemeine Erwachsenenbildung): 5 Prozent - 15 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel sind keinem der Bildungssektoren direkt zugeordnet und können entsprechend den bildungspolitischen Prioritäten von der Europäischen Kommission auf die Sektoren verteilt werden. Jugend: 10 Prozent Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen: 3,5 Prozent Jean-Monnet-Aktivitäten: 1,9 Prozent Sport: 1,8 Prozent Nationale Agenturen: 3,4 Prozent Allgemeine Verwaltungsausgaben: 1,9 Prozent 5. Welche Staaten sind beteiligt? Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ sind die 28 EU-Mitgliedstaaten, die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, die Türkei als Beitrittskandidat sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. In bestimmten Aktionen gibt es Teilnahmemöglichkeiten für weitere Staaten, z. B. für die westlichen Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Serbien). 6. Fördermöglichkeiten Erasmus+ ist ein umfangreiches Großprogramm und damit ausgesprochen vielfältig in seinen Fördermöglichkeiten, die sich auf die unter Punkt 3 genannten Leitaktionen ausrichten. Gefördert werden: Möglichkeiten im Ausland zu studieren, eine Aus- und Fortbildung zu absolvieren, Arbeitserfahrungen zu sammeln oder sich in der Freiwilligenarbeit zu engagieren; Lehrkräfte in den Bereichen Schule und Hochschule, Aus- und Fortbildung sowie Jugend, die im Ausland lehren oder lernen möchten; die Entwicklung digitaler Bildungsmöglichkeiten und der Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnik (IKT); das Erlernen von Sprachen; die Anerkennung von Fähigkeiten, einschließlich derer, die außerhalb des formalen Ausbildungssystems erworben wurden; strategische Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Jugendorganisationen mit Fachkolleginnen und -kollegen in anderen Ländern sowohl Sektor bezogen als auch übergreifend, um Qualität zu verbessern und Innovation zu unterstützen; Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische Fähigkeiten, um Kompetenzlücken zu schließen und Unternehmergeist zu entwickeln, indem Lehrinhalte und Qualifikationen durch die Zusammenarbeit von Arbeits- und Ausbildungswelt verbessert werden;
4 4 ein Garantieinstrument für Darlehen für Masterstudierende zur Finanzierung ihres Auslandsstudiums (s. Punkt 8); Lehre und Forschung zur europäischen Integration; Austausch, Kooperation und Kapazitätsaufbau weltweit im Hochschulwesen und im Jugendsektor; Initiativen zur Unterstützung von Innovation in der Pädagogik sowie progressive politische Reformen auf nationaler Ebene; Verantwortungsvolle Führung im Sport und Initiativen gegen Wettkampfabsprachen, Doping, Gewalt, Rassismus und Intoleranz, insb. im Breitensport (s. Punkt 7). 7. NEU: Das Sportprogramm unter Erasmus+ Zum ersten Mal wird im Rahmen eines EU-Programms der Sport gefördert. Während der siebenjährigen Programmlaufzeit werden rund 265 Mio. Euro u.a. für den Kampf gegen grenzüberschreitende Spielabsprachen und Doping bereitgestellt. Unterstützt werden außerdem transnationale Projekte unter Beteiligung von Breitensportverbänden, bei denen beispielsweise Good Governance, Gleichstellung der Geschlechter, soziale Inklusion, duale Laufbahnen und die körperliche gesundheitsfördernde körperliche Betätigung auf allen Ebenen für alle Altersgruppen (Sport für alle) gefördert werden. 8. NEU: Die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen Erasmus+ bietet erstmals eine sog. Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen. Diese stellt Finanzinstituten Bürgschaften zur teilweisen Absicherung von Darlehen an Studierende zur Finanzierung eines Auslandsstudiums (Masterstudiengang) in einem der Programmländer zur Verfügung. Die Verwaltung der Bürgschaftsfazilität erfolgt durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF). Dieser schließt Vereinbarungen mit zwischengeschalteten Finanzinstituten ab, die Studiendarlehen vergeben. 9. Fazit und Ausblick Das neue Großprogramm findet allgemein großen Zuspruch, da es helfen soll, qualitative Verbesserungen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu erreichen und Beschäftigung und Wachstum in der EU zu steigern. Das EP hatte Erasmus+ in seiner Abstimmung am 19. November 2013 mit großer Mehrheit (mit 632 zu 29 Stimmen bei 30 Enthaltungen) verabschiedet. Trotzdem gibt es auch kritische Stimmen, die die Höhe des Budgets für unzureichend halten, da gerade in Anbetracht der hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa mehr in Bildung investiert werden müsse. Gleichwohl wirbt die Europäische Kommission, dass das Budget von Erasmus+ im Vergleich zu den vorherigen Programmen im Zeitraum um 40 Prozent erhöht wurde. Im Ministerrat wurden Protokollerklärungen von Frankreich, Schweden, Dänemark, Finnland, Polen und Slowenien abgegeben, die sich kritisch zu der neuen Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen äußern, die für Masterstudiengänge vorgesehen ist. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Verschuldung von Studierenden und einer sehr hohen Jugendarbeitslosigkeit in Europa sind diese Länder besorgt darüber, dass Mobilität von Studierenden auf Darlehensgewährung und Masterstudiengänge reduziert wird. Die Europäische Kommission hat bereits am 12. Dezember 2013 den ersten Aufruf (Call for Proposals) veröffentlicht, neue Projekte und Mobilitätsmaßnahmen für das Programm Erasmus+ einzureichen. Das für diese Aufforderung vorgesehene Gesamtbudget beträgt rund 1.507,3 Mio. Euro. Die Fristen zur Einreichung von Anträgen variieren je nach Maß-
5 5 nahme. Der ebenfalls veröffentlichte Programmleitfaden (bisher nur in englischer Sprache erhältlich) informiert über Vergabekriterien, inhaltliche Schwerpunkte und Rahmenbedingungen. Die Freie Hansestadt Bremen hat sich wie in ihrer EU-Strategie aus Juli 2012 festgelegt - seit der Veröffentlichung des Programmvorschlags durch die Europäische Kommission am 23. November 2011 über die KMK und die Jugend- und Familienkonferenz der Länder (JFMK) in den Diskussionsprozess eingebracht und sich für eine weiterhin differenzierte und zielgruppenorientierte Programmstruktur im Bildungs-, Jugend- und Sportbereich eingesetzt. Außerdem wurde der Bremer Sitz im Ausschuss der Regionen (AdR) genutzt, um über verschiedene Änderungsanträge in der Fachkommission EDUC (Bildung, Kultur und Forschung) den AdR-Stellungnahmeentwurf in diesem Sinne zu gestalten. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der erfolgreichen Nutzung der bisherigen Förderprogramme, die unter Erasmus+ zusammengeführt worden sind, besteht in Bremen großes Interesse an den künftigen Fördermöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Die Europaabteilung der Bevollmächtigten beim Bund und für Europa plant daher für das Frühjahr 2014 im EPB eine Informationsveranstaltung zu Erasmus+. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen Informationen zu Zielsetzung, Struktur und Fördermöglichkeiten des neuen Großprogramms gegeben werden. Außerdem organisiert die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen in Kooperation mit dem ServiceBureau Jugendinformation am 1. April 2014 eine Informationsveranstaltung speziell zum Jugendprogramm in Erasmus+. Die Ausschreibung vom 12. Dezember 2013, der Programmleitfaden und weitere Unterlagen zu Erasmus+ sind im Internet auf folgender Website der Europäischen Kommission abrufbar:
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