Grundstücksgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden. Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Immobiliengipfel Öffentliche Hand

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1 Grundstücksgeschäfte von Bund, Ländern und Gemeinden Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Immobiliengipfel Öffentliche Hand in Bonn

2 Aufbau GWB EU-Kommission z.b. Kitas 2

3 103 Abs. 3 S. 2 GWB n. F. Ein Bauauftrag liegt auch vor, wenn ein Dritter eine Bauleistung gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber genannten Erfordernissen erbringt, die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt und dieser einen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Bauleistung hat. 3

4 EU-Kommission Mitteilung 97/C209/03 Bietverfahren Marktwert auf Basis eines Sachverständigengutachtens 4

5 5

6 Schlichter Verkauf Vergaberecht: unproblematisch Stadt Grundstück Unternehmen in der Regel EU-Primärrecht: Wettbewerb Ausnahme Sonderrechte oder Inhouse-Geschäft Beihilferecht: lösbar mit Gutachten Haushaltsrecht: lösbar mit Gutachten 6

7 Schlichter Verkauf - Vergaberecht Fall: Die Stadt verkauft ein Grundstück. Sie verpflichtet den Käufer nicht, das Grundstück in einer vorgegebenen Weise zu nutzen. Der Kaufvertrag enthält auch sonst keine Bedingungen. Entscheidung: keine Baukonzession kein Vergaberecht Baukonzession erfordert, dass sich Auftragnehmer verpflichtet, Bauleistungen zu erbringen. 7

8 Vergaberecht: Inhouse unproblematisch Inhouse- Stadt verkauft Grundstück A städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft EU-Primärrecht: Inhouse unproblematisch Beihilferecht: keine Begünstigung unproblematisch geschäft ohne Wettbewerb und ohne Begünsti- 100 % Anteile Haushaltsrecht: kein Verkauf am Markt unproblematisch gung 8

9 Vergaberecht: unproblematisch Stadt verpachtet Windparkgrundstück Energieunternehmen EU-Primärrecht: Problem Beihilferecht: Problem Haushaltsrecht: Problem 9

10 Fall: Stadt verpachtet Grundstück. Erwerber muss Windpark nach Vorgaben der Stadt errichten und für sie betreiben. Folge: vergabepflichtig anders bei Verpachtung von bestehendem Windpark anders als Verpachtung ohne Baupflicht dann aber Beihilfe-, Primär- und Haushaltsrecht 10

11 Vergaberecht: unproblematisch Stadt Verkauf Teilfläche Eigentümer des Nachbargrundstücks EU-Primärrecht: unproblematisch Beihilferecht: unproblematisch Haushaltsrecht: unproblematisch 11

12 Fall: Stadt möchte große Stadthalle bauen. Diese soll sich teils auf eigenem Grundstück befinden und teils auf Grundstück von Bauunternehmen. Stadt verkauft ihr Grundstück an das Bauunternehmen, das die Halle errichtet. Folge: nicht vergabepflichtig Stadt darf entscheiden, wo Halle errichtet werden soll 12

13 Verkauf + Bau + Grundstücksverkauf Vergaberecht: Problem Ausnahme < Schwellenwerte Stadt Bauvorgaben Projektentwickler + GU EU-Primärrecht: Problem Ausnahme kein Binnenmarkt Beihilferecht: Problem Ausnahme kein Binnenmarkt Vermietung Haushaltsrecht: unproble- matisch wenn wirtschaftlich OLG Jena, : Einfluss der öffentlichen Hand entscheidet über Abgrenzung Bau./. 13

14 Verkauf + Bau + : Beispiel EuGH, Urteil vom , C-536/07 ( Köln Messe ) Köln Messe Grundstücksverkauf Untermiete Investor Stadt Köln 14

15 Verkauf + Bau + : Beispiel EuGH, Urteil vom , C-536/07 ( Köln Messe ) Mietvertrag zwischen Investor und Stadt Köln ist Bauauftrag unerheblich, dass Investor Eigentümer war, die Stadt Köln die Messe nicht selbst nutzt, die Stadt Köln nicht zahlt ausschlaggebend allein: Hauptgegenstand des Vertrages Bauauftrag 15

16 Erschließung Verkauf + Straße Vergaberecht: Problem EU-Primärrecht: Problem Stadt Übereignung Straße Projektentwickler Beihilferecht: mit Gutachten lösbar Haushaltsrecht: mit Gutachten lösbar 16

17 Erschließung Fall: Projektentwickler verpflichtet sich, nach Grundstückskauf Erschließungsanlagen zu bauen Folge: vergabepflichtig städtebauliche Zwecke der Bauaufträge führen nicht aus Vergaberecht 17

18 Sanktionen EU-Kommission Strafzahlungen persönliche Haftung Rechtsstreit 18

19 Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Assistentin Yvonne Möller Telefon Telefax y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D Düsseldorf

20 Die Sozietät berät seit 1972 mit derzeit zehn Büros und weit über 300 spezialisierten Anwälten bundesweit sowie in Brüssel und Zürich Das Dezernat zählt seit Jahren zu den drei besten Vergabe-Sozietäten berät seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand hat mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und n und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als 20 Mrd. begleitet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde 20

21 Unsere Standorte 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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