Statuten. Schützenverein 9 mm
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- Kajetan Krämer
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2 des Schützenvereins 9 mm ZVRN: Name, Sitz und Tätigkeit Der Verein führt den Namen, führt in Kurzform die Bezeichnung SV9 und verwendet folgendes Vereinszeichen: Er hat seinen Sitz in Hallein. 2 Zweck Der Verein, dessen Tä gkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, verfolgt unter Einhaltung gesetzlichen Bes mmungen folgenden Zweck: 1. Geselliges Beisammensein und Durchführung verschiedener Veranstaltungen. 2. Erreichung einer höheren Sicherheit beim Umgang mit Waffen. 3. Gedankenaustasuch, Hilfe und Einweisung in den Schießsport für Waffenbesitzer und solche, die es werden wollen. 4. Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit den mit dem Schießsport befassten Behörden, Ins tuten und Vereinen. 3 Mittel 1. Clubabende. 2. Durchführung von Vereinsveranstaltungen 3. Herausgabe von Publika onen. Finanzielle Mi el: 1. Spenden, Sponsoren, Sammlungen und sons ge Zuwendungen. 2. Erträge aus Veranstaltungen. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein juergen.jung@sv9mm.at ZVRN:
3 4 Arten der Mitgliedschaft Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. 1. Ordentliches Mitglied kann werden, wer vom Vorstand betreffend für gut und ordentlich befunden wird und sich voll an der Vereinsarbeit beteiligt. 2. Fördernde Mitglieder sind solche, die die Vereinstä gkeit vor allem durch Zahlungen eines Förderbeitrages fördern. 3. Ehremitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. 5 Erwerb der Mitgliedschaft: Vor Kons tuierung des Vereines erfolgt die Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf Grund einer Beitri serklärung an den Vorstand. Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedes ohne Begründung ablehnen. 6 Beendigung der Mitgliedschaft: 1. Die Mitgliedscha erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austri, durch Streichung, durch Ausschluss und durch Auflösung des Vereines. 2. Der Austri kann jederzeit erfolgen, er ist dem Vorstand schri lich bekannt zu geben. 3. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflicht und wegen unehrenha en Verhaltens verfügt werden. 4. Bei Au ündigung der Mitgliedscha durch den Vorstand oder Austri aus dem Verein besteht kein Anspruch auf das Vereinsvermögen und man verliert sämtliche erworbenen Rechte eines Mitgliedes. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein juergen.jung@sv9mm.at ZVRN:
4 7 Rechte und Pflichten: 1. Die Mitglieder sind berech gt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Das S mmrecht in der Jahrshauptversammlung, sowie das ak ve und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu. Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder sind bei der Jahreshauptversammlung teilnahme-berech gt, aber nicht s mmberech gt. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Krä en zu fördern und alles zu unterlassen,wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. 8 Vereinsorgane: Organe des Vereins sind die Jahreshauptversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein juergen.jung@sv9mm.at ZVRN:
5 9 Jahreshauptversammlung: 1. Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet alle 5 Jahre unter der Leitung des Obmannes, bei dessen Verhinderung vom Obmann Stellvertreter sta. Wenn auch dieser verhindert ist, ist der Schri führer und bei dessen Verhinderung der Kassier oder deren Stellvertreter der Versammlungsleitende. Sie wird durch den Vorstand mindestens 2 Wochen unter der Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte einberufen. Falls mehr als die Häl e der gewählten Mitglieder zurücktreten, muss innerhalb von 4 Wochen vom Restvorstand eine neue außerordentliche Jahreshauptversammlung einberufen werden. 2. Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung findet auf a. Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Jahreshauptversammlung, b. schri lichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, c. Verlangen der Rechnungsprüfer ( 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), d. Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s ( 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, 13 zweiter Satz dieser ) e. Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators ( 11 Abs. 2) hin sta. 3. Die Jahreshauptversammlung ist bei Anwesenheit der Häl e aller s mmberech gten Mitglieder beschlussfähig. Ist die Jahreshauptversammlung zur festgelegten Zeit nicht beschlussfähig, so findet diese dreißig Minuten später mit derselben Tagesordnung sta, die ohne Rücksichtauf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig ist. 4. Die Wahl und die Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher S mmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereinesgeändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dri el der abgegeben S mmen. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein juergen.jung@sv9mm.at ZVRN:
6 10 Aufgabenkreis der Jahreshauptversammlung 1. Der Jahreshauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: a. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes unter der Rechungsprüfer. b. Genehmigung des Rechnungsabschlusses und Entlastung des Kassiers. c. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer sowie dessen Entlastung. d. Enthebung einzelner Vorstandmitglieder oder des gesamten Vorstandes. e. Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedscha. f. änderung. g. Beratung und Beschlussfassung über sons ge auf der Tagesordnung stehende Fragen. 11 Der Vorstand: 1. Der Vorstand besteht aus dem Obmann und seinem Stellvertreter, dem Schri führer und seinem Stellvertreter, dem Kassier und seinem Stellvertreter. 2. Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu koop eren,wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächs olgenden Jahreshaupt-versammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Koop erung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Jahreshauptversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein,hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsitua on erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Jahreshauptversammlung einzuberufen hat. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein ZVRN:
7 12 Aufgabenkreis des Vorstandes: Dem Vorstand unterliegt die verantwortliche Gesamtleitung des Vereines unter stete Bedachtnahme auf den Vereinszweck und die Übereins mmung der, die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Einberufung der Jahreshauptversammlung, die Durchführung der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und die Erledigung aller Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Jahreshauptversammlung vorbehalten sind. Der Vorstand kann eine Geschä sverordnung erlassen und Ausschüsse gründen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von zwei Dri el seiner Mitglieder erforderlich. Sollte in einer Vorstandssitzung diese Zahl nicht erreicht werden, so ist diese nur dann gül g, wenn nachträglich mindestens so viele Vorstandsmitglieder schri lich zus mmen, als auf die zwei Dri elmehrheitgefehlt haben. Bei S mmengleichheit entscheidet die S mme des Obmannes, bei dessen Verhinderung die des Obmannstellvertreters. Bei Rücktri eines Vorstandsmitgliedes übernimmt der Stellvertreter dessen Geschä e. Die Funk onsdauer beträgt 5 Jahre. Auf jeden Fall währt sie bis zur neuen Wahl des Vorstandes. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schri lich ihren Rücktri erklären. Die Rücktri serklärung ist an den Vorstand zu richten, im Falle des Rücktri es des gesamten Vorstandes an die Jahreshauptversammlung. 13 Rechnungsprüfung: In jeder Jahreshauptversammlung werden zwei Rechnungsprüfer für die Zeit bis zur nächsten Jahrshauptversammlung gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Kassengebarung und Vermögensverwaltung an Hand der vom Kassier vorzulegenden Unterlagen zu überprüfen und über das Ergebnis in der Jahrshauptversammlung zu berichten. Die Rechnungsprüfer haben das Recht bei Verdacht auf Ungereimtheiten im Vereinsvermögen, eine außerordentliche Jahres-hauptversammlung einzuberufen. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein juergen.jung@sv9mm.at ZVRN:
8 14 Vertretung des Vereines: Der Obmann ist der höchste Vereinsfunk onär. Ihm obliegt die Vertretung des Vereines nach außen gegenüber den Behörden und dri en Personen. Er führt den Vorsitz in der Jahreshauptversammlung und der Vorstandssitzung. Alle Schri stücke werden vom Obmann, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter mit dem Schri führer, in Kassenangelegenheiten mit dem Kassier, rechtsgül g gefer gt. 15 Schiedsgericht: Für die Entscheidung aller Strei älle ist das Schiedsgericht zuständig. Jeder der beiden streitenden Teile wählt aus der Reihe der Mitglieder zwei Schiedsrichter, die dann ihrseits ein fün es Mitglied zu Ihrem Obmann wählen. Kommt über die Person des Obmannes keine Einigung zustande, so entscheidet das Los. Das Schiedsgericht tri seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit. 16 Geschäftsordnung: Der Vorstand ist berech gt zur Ergänzung der Satzungen eine für Mitglieder verbindliche Geschä sordnung zu erstellen. 17 Auflösung des Vereines: 1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Jahreshauptversammlung mit zwei Dri el der gül gen S mmen beschlossen werden. 2. Die Jahreshauptversammlung hat auch, sofern Vereinsvermögen vorhanden ist, über die Liquida on zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vereinsvermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisa on zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein erfüllt oder wohltä gen Zwecken dient. c/o Jürgen Jung Dorrekstraße Hallein juergen.jung@sv9mm.at ZVRN:
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