AUSBILDUNGSPLAN für Sozialarbeiterinnen und arbeiter und Sozialpädagoginnen und pädagogen im Berufspraktikum
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- Günther Neumann
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1 AUSBILDUNGSPLAN für Sozialarbeiterinnen und arbeiter und Sozialpädagoginnen und pädagogen im Berufspraktikum gemäß 10 Abs. 3 der Satzung der Hochschule Fulda über die staatliche Anerkennung und gem. Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und arbeitern, Sozialpädagoginnen und pädagogen, Heilpädagoginnen und pädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und pädagogen (Sozialberufeanerkennungsgesetz) vom 17. Oktober 2014 (GVBl. S. 235) Zwischen I. Ausbildungsstelle (Träger, Einrichtung, Kontaktdaten) II. Berufspraktikant/in (Name, Kontaktdaten) und III. der Hochschule Fulda, Fachbereich Sozialwesen, Leipziger Str. 123, Fulda, Telefon - Nr. (0661) /-210, Fax - Nr. (0661) , vertreten durch die Praxisdozentin / den Praxisdozenten Frau / Herrn gem. 10 der Satzung wird folgender Ausbildungsplan vereinbart:
2 2 1. Die Berufspraktikantin / der Berufspraktikant leistet in der Zeit vom bis in der Ausbildungsstelle: in Vollzeit/Teilzeit (Anzahl der Wochenstunden): das Berufspraktikum ab. Das Berufspraktikum umfasst auch den sozialadministrativen Abschnitt gem. 9 Abs. 3 der Satzung O ja O nein (Zutreffendes bitte ankreuzen). 2. Praxisanleiter/in gem. 9 Abs. 2 der Satzung: (Name, Vorname) (Qualifikation/Titel) Frau / Herr verfügt über eine -jährige Berufspraxis in folgenden Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit: 3. Begleitung der Berufspraxis Die Begleitung des Berufspraktikums ist im 10 der Satzung geregelt. Die Berufspraktikantin/ der Berufspraktikant ist verpflichtet, an den praxisbegleitenden Maßnahmen der Hochschule Fulda teilzunehmen. Die Ausbildungsstelle stellt die Berufspraktikantin/den Berufspraktikanten für die gesamte Dauer des Berufspraktikums für die Veranstaltungen frei. In die vorlesungsfreie Zeit fallende Studientage dienen insbesondere dem Selbststudium aufgrund von Vergaben und Anregungen der nach Abs. 2 Satz 1 für die praxisbegleitenden verantwortlichen Lehrkräfte.
3 4. Beurteilung Zum Ende des Berufspraktikums und/oder am Ende eines Ausbildungsabschnittes gibt die Praxisstelle eine Beurteilung ab. Die Beurteilung besteht aus einem schriftlichen Bericht über die Tätigkeit und der zu begründeten Feststellung, ob die erbrachten Leistungen und Anforderungen genügt haben. Zeigt sich während des Berufspraktikums, dass die Leistungen in der Praxisstelle oder den praxisbegleitenden Veranstaltungen den Anforderungen nicht genügen, setzen sich die Praxisstelle und die nach 10 Abs. 2 für die Beratung und Anleitung jeweils verantwortlichen Lehrkräfte der Hochschule unverzüglich miteinander in Verbindung Strukturierungsempfehlung A) Fachliche Ausrichtung der Organisation/Praxisstelle Bitte benennen Sie: gesetzliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Organisation Adressaten/innengruppen
4 Methoden und Arbeitsformen 4 B) Inhaltliche Elemente der Ausbildung Bitte benennen Sie: mögliche Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und Lernfelder
5 konkrete Lernziele, bezogen auf die zeitliche Struktur der Praxisphase 5 Formen des Lernens, z.b. durch Hospitation, Beobachtung, Übernahme von bestimmten Aufgaben und Tätigkeiten, Teilnahme an Teamsitzungen und Supervision Anleitungsformen und Anleitungsinhalte
6 C) Sozialadministrative Ausbildung gem. 9 Abs. 3 der Satzung Ist die Verwaltungsorganisation in die Einrichtung eingebunden? 6 Ist die Verwaltung ganz oder teilweise zentralisiert? Können angemessene Anteile des Praktikums in der Zentralverwaltung abgeleistet werden? Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich Verwaltung: Berufspraktikant/in: Praxisanleiter/in: Praxisdozent/in: -ggf. Einrichtungsleitung- (Datum / Unterschrift) (Datum / Unterschrift) (Datum / Unterschrift)
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