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1 kurz & bündig Mehr Demokratie die Grundlagen

2 inhalt Mehr Demokratie 3 guten tag! 4 Demokratie. Mehr oder weniger. forderung: Bundesweite Volksentscheide 6 Bundesweite Volksentscheide 7 Unser Vorschlag 8 argumente für und gegen bundesweite Volksentscheide direkte Demokratie in deutschland 10 Mehr Demokratie hat viel erreicht 16 Direkte Demokratie in Städten und Gemeinden 20 Direkte Demokratie in den Bundesländern Direkte Demokratie international 24 Demokratisierung der EU 28 Direkte Demokratie weltweit 30 Direkte Demokratie in der Schweiz weitere THemen 32 Ein faires Wahlrecht 33 TRanspARENZ 34 Ergänzen sich Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sinnvoll? wir über uns 36 Unsere Publikationen 37 Struktur von Mehr Demokratie 38 Kuratorium 40 Unsere Partner 42 die wichtigsten begriffe 47 Service, Impressum, Bildnachweise Direkte Demokratie heißt, dass Bürgerinnen und Bürger Sachfragen in Abstimmungen selbst entscheiden. 2 mehr demokratie die grundlagen 2014

3 Mehr DeMokratie liebe leserinnen und leser, eine Demokratie, in der das Volk der Souverän sein soll, kann ohne direkte Mitbestimmungsrechte nicht auskommen. Davon sind wir überzeugt. Der Ausbau der direkten Demokratie auf allen politischen Ebenen ist deshalb unser Kernanliegen. Darüber hinaus treten wir ein für Informationsfreiheit und ein demokratischeres Wahlrecht. Die direkte Demokratie in Deutschland ist eine junge Pflanze. In den Städten und Gemeinden aller Bundesländer sind heute Bürgerbegehren und Bürgerentscheide möglich, ebenso Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene. Die Spielregeln allerdings sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Oft sind Themen nicht zugelassen, die Hürden zu hoch und die Fristen zu kurz. Dort, wo die direkte Demokratie fair geregelt ist, entwickelt sich bald eine lebendige Praxis. Ganz anders auf Bundesebene: Hier wird uns bisher eine Mitbestimmung verweigert. So können wir über Fragen der Energie- oder Umweltpolitik, des Arbeitsmarktes oder die Entwicklung Europas, Krieg und Frieden oder gar Steuern nicht abstimmen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sprechen sich für die notwendige Grundgesetzänderung aus bis auf die CSU/CSU- Fraktion, die noch überzeugt werden muss. Offensichtlich ist auch das Demokratie-Defizit der EU. Immerhin wurde, auch auf unser Drängen hin, die Europäische Bürgerinitiative eingeführt. Mit einer Million Unterschriften können der EU-Kommission nun Vorschläge unterbreitet werden. Doch darüber hinaus sollten die Menschen in Europa mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid selbst entscheiden können. Ein demokratischer Konvent, direkt gewählt von den Bürger/innen aller EU-Staaten, sollte ausarbeiten, wie Europa gestaltet sein soll. Wir meinen: Nicht der Euro gehört in die Mitte Europas, sondern die Menschen. Oft wird uns unterstellt, mehr direkte Demokratie sei ein Angriff auf die repräsentative Demokratie. Das Gegenteil trifft zu: Können Bürger/innen notfalls selbst über eine Sachfrage abstimmen, bleiben politische Entscheidungen näher bei den Interessen des Volkes. Die repräsentative Demokratie wird dadurch gestärkt, sie wird repräsentativer. Mit unseren Forderungen und Ideen für eine Entwicklung der Demokratie wenden wir uns an alle Menschen. Wir halten sie für fähig, sich in ihre eigenen Angelegenheiten einzumischen und für das Gemeinwohl zu sorgen. Selbstbestimmt zu leben, macht unter anderem unsere Menschenwürde aus. Helfen Sie uns bei unserer Arbeit für mehr Demokratie als Mitglied oder mit einer Spende. Lassen Sie uns gemeinsam den aufrechten Gang üben! mehr Demokratie der name ist programm. seit 1988 engagiert sich der Verein für den ausbau der Demokratie auf allen politischen ebenen. er ist eine der größten nichtregierungsorganisationen, die sich für Demokratieentwicklung einsetzt. mehr Demokratie hat: 19 Volksinitiativen und Volksbegehren gestartet und fünf millionen unterschriften gesammelt, 20 mal bessere mitbestimmungsrechte erkämpft, die in landesverfassungen oder gesetzen verankert wurden, 2012 die mit unterstützerinnen und unterstützern größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik zu esm und fiskalpakt eingereicht. Herzlich grüßen Ralf-Uwe Beck Dr. Michael Efler Claudine Nierth Bundesvorstandssprecher Bundesvorstandssprecher Bundesvorstandssprecherin mehr demokratie die grundlagen

4 Mehr demokratie Demokratie. Mehr oder weniger. Ein Interview mit Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. Herr Beck, Ihr Verein setzt sich für die direkte Demokratie ein. Was ist das eigentlich? Kann eine Sachfrage direkt von den Bürger/innen entschieden werden, dann heißt das direkte Demokratie. Bürger- oder Volksentscheide müssen von unten durchsetzbar sein, damit sich Bürger/innen notfalls vom Regierungshandeln unabhängig machen können. Damit ist die direkte Demokratie weit mehr als Bürgerbeteiligung. Es werden verbindliche Entscheidungen gefällt, die denen eines Gemeinderates oder eines Parlamentes ebenbürtig sind. Dieses Prinzip soll auf allen politischen Ebenen die repräsentative Demokratie ergänzen und gut anwendbar, also fair geregelt sein. Sie wollen Schweizer Verhältnisse? Die Menschen sollten wenn sie mögen das erste und das letzte Wort haben können. Wir sollten mit Bürger- und Volksbegehren Politik korrigieren und Themen auf die politische Agenda und zur Abstimmung bringen können. Dann ist das Volk wirklich der Souverän. In der Schweiz ist das eingelöst. Faszinierend finde ich die Gelassenheit, mit der Regierungen, Parteien und Parlamente auf Bürger/innen reagieren, die ihre direktdemokratischen Rechte nutzen. Bei uns wird die direkte Demokratie mehr als Angriff auf die offizielle Politik verstanden, weniger als Selbstverständlichkeit. Dennoch wollen wir die Schweiz nicht kopieren, kapieren sollten wir sie aber schon. Aber die repräsentative Demokratie funktioniert doch gut. Mehr oder weniger. Das Vertrauen in die demokratischen Institutionen ist im Keller. Zum Teufel noch mal, warum? Was ist beispielsweise übrig von der Idee, dass Regierung und Opposition um die beste Lösung ringen? Heiner Geißler nennt es den Krebsschaden der repräsentativen Demokratie, dass Vorschläge der Opposition schon deshalb nicht ernst genommen werden, weil sie von der Opposition kommen. Der Wille, an die Macht zu kommen oder dort zu bleiben, gehört zu den Parteien wie der Wind zum geblähten Segel. Aber das kann schnell auf Kosten der Sachorientierung gehen. Es geht mitunter mehr um die eigenen Interessen oder die der Partei und etwas weniger um die des Volkes. Gibt es nicht eine Fülle von Mitwirkungsrechten, die nur genutzt werden müssten? In der Tat, dennoch gibt es ein Aber. Stellen wir uns einen Theatersaal vor: An einem Wahltag wählen wir Menschen aus unserer Mitte, aus dem Zuschauerraum, nach vorn auf die Bühne. Wir statten sie mit der Macht aus, unser Zusammenleben zu bestimmen. Wir selbst bleiben Zuschauer. Wir können zu dem politischen Spiel applaudieren oder appellieren, notfalls demonstrieren. Manchmal werden wir eingeladen, uns zu äußern und tun es vielleicht sogar. Immer aber bleibt es ins Belieben der Entscheider gestellt, derer, die wir gewählt haben, ob sie unsere Anregungen aufnehmen oder nicht. Wir haben ein Recht darauf, uns Gehör zu verschaffen, nicht aber, gehört zu werden. Und da kommt die direkte Demokratie ins Spiel Genau. Nur mit der direkten Demokratie können wir notfalls, wenn unsere Interessen ignoriert werden die Sache selbst in die Hand nehmen. Wir können uns mit Bürger- und Volksbegehren von dem Drehbuch und der Regierungshandlung auf der Bühne 4 mehr demokratie die grundlagen 2014

5 Aufbau des Demokratie-Kubus am Tag des Grundgesetzes (23. Mai 2013) in Berlin. unabhängig machen. Was nicht mehr geht und das unterscheidet die direkte Demokratie von allen anderen Beteiligungsformen ist, die Anliegen der Bürger/innen einfach abzubügeln. Sie sind nicht mehr nur zum Zuschauen verdammt. Aber das muss doch die Gewählten verunsichern? Das soll es auch. Die Bürger/innen würden kaum aufbegehren, wären sie mit dem Spiel, das sie sehen, einverstanden. Aber es macht den Mandatsträgern nicht die Bühne streitig. Das Volk wird auch nicht aus Jux und Tollerei eine Entscheidung nach der anderen fällen. Die repräsentative Demokratie ist und bleibt das Standbein im demokratischen System, die direkte Demokratie das Spielbein. Wie wirkt die direkte auf die repräsentative Demokratie? Die direkte Demokratie ist wie ein Damoklesschwert über den Gewählten. Sie werden aufmerksamer für die Anliegen und Interessen der Bürger/innen, reden mehr und entscheiden weniger über deren Köpfe hinweg. So wird die repräsentative Demokratie repräsentativer. Dafür müssen Bürger- und Volksbegehren nicht einmal genutzt werden. Sie müssen nur fair geregelt sein. Hier klemmt es? Die direkte Demokratie ist in Deutschland eine junge Pflanze. Erst die Revolution 1989 hat einen deutlichen Impuls für den Ausbau gegeben. Bis dahin gab es sie auf Gemeindeebene nur in Baden-Württemberg und auch auf Landesebene längst nicht in allen Ländern. Heute haben wir überall die direkte Demokratie auf kommunaler und auf Landesebene. Mehr oder weniger. mehr demokratie die grundlagen Das heißt? In vielen Ländern gibt es erheblichen Reformbedarf. Wie soll die direkte Demokratie ihre Wirkungen ausspielen, wenn ein Bürgerrecht nur vorgegaukelt wird und nicht nutzbar ist? Und auf Bundesebene muss die direkte Demokratie überhaupt erst noch erkämpft werden. Wir sind das einzige Land in der Europäischen Union, das seit der Nachkriegszeit noch nie einen Volksentscheid über ein bundespolitisches Thema erlebt hat. Die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen ist bisher an der starren Haltung der Unionsfraktionen im Bundestag gescheitert. Dafür tritt Mehr Demokratie seit 25 Jahren ein Und wenn es sein muss, noch weitere 25 Jahre. Aber je selbstverständlicher die direkte Demokratie in den Ländern und Kommunen ist, umso unverständlicher ist es, dass wir auf Bundesebene über Schicksalsfragen nicht abstimmen dürfen. Schließlich verlangt die Mehrheit der Bürger/innen danach, auch die deutliche Mehrheit der CDU-Wählerschaft. Sind die Menschen denn wirklich bereit, Verantwortung zu übernehmen? Demokratie will eingeübt werden. Mit jeder Erfahrung, die Menschen mit dem Gewicht ihrer eigenen Stimme machen, wird sich das Wort Bürger würdevoller anhören, weniger nach Spießbürger, Zaungast oder Bittsteller, mehr nach Verantwortung. Bei Mehr Demokratie sehen wir ausnahmslos jeden Menschen als fähig an, für die Gesellschaft bürgen zu wollen und es auch zu können. Die direkte Demokratie verlangt nach einem respektvollen Blick auf die Menschen, sie lebt davon und sie verhilft dazu. 5

6 Die zentrale Forderung von Mehr Demokratie als Fotomontage. BUNDESWEITE VOLKSENTSCHEIDe... alle Staatsgewalt geht vom Volke aus... Die direkte Demokratie als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie dieses Prinzip ist in ausnahmslos allen Bundesländern auf kommunaler und auf Landesebene verwirklicht. Die Kommunalordnungen bieten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und die Landesverfassungen Volksbegehren und Volksentscheide an. Auf Bundesebene jedoch können die Bürger/innen bisher nicht direkt mitentscheiden. Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es zwar: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Eingelöst aber ist dieses Versprechen bisher nicht. Deutschland ist damit das einzige Land in Europa, das seit Ende des zweiten Weltkrieges noch nie einen Volksentscheid auf nationaler Ebene erlebt hat. Das soll sich ändern. Die Forderung von Mehr Demokratie lautet: Volksentscheid bundesweit! Dafür ist eine Grundgesetzänderung notwendig, die mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag und vom Bundesrat zu beschließen ist. Für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids hat Mehr Demokratie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ausgearbeitet und in einer Mitgliederurabstimmung beschlossen. Außerdem wurde ein Ausführungsgesetz (Bundesabstimmungsgesetz) erarbeitet. Damit schlägt Mehr Demokratie zugleich vor, wie der bundesweite Volksentscheid konkret ausgestaltet werden soll. Das Instrument soll fair geregelt sein und so von den Bürger/innen auch genutzt werden können. Gleichzeitig soll der Dialog zwischen den Bürger/innen und dem Bundestag befördert werden. Mehr Demokratie novelliert damit seinen eigenen Entwurf aus dem Jahr In dem hier vorgelegten, vollständig überarbeiteten Vorschlag sind vor allem Erfahrungen aus der Schweiz und den USA sowie aus der Praxis der direkten Demokratie in den deutschen Bundesländern eingeflossen. Hier finden Sie den vollständigen Wortlaut des Gesetzentwurfes von Mehr Demokratie. 6 mehr demokratie die grundlagen 2014

7 Forderung: bundesweite volksentscheide Unser Vorschlag 1. Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide (Volksgesetzgebung) Hier kommt der politische Vorschlag aus der Mitte des Volkes. Bis der Vorschlag Gesetz werden kann, sind drei Stufen zu überwinden: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erläutert in der nebenstehenden Zeichnung. Konkreter Vorschlag für die Volksgesetzgebung (zu 1.) Bürgerinnen und Bürger erarbeiten einen Gesetzentwurf oder einen politischen Vorschlag. Dabei können sie all das zum Thema machen, was auch Sache des Bundestages ist. 2. Volksbegehren, mit denen verlangt werden kann, Gesetzentwürfe und Entscheidungen des Bundestages per Volksentscheid zu überprüfen (fakultative Referenden) Gesetze, die vom Bundestag verabschiedet werden, sollen erst nach 100 Tagen in Kraft treten. Wird in dieser Zeit ein Volksbegehren gegen das Gesetz gestartet und kommen Unterschriften zusammen, muss das Gesetz vors Volk. Erst wenn das Gesetz bei einem Volksentscheid die Mehrheit der Stimmen erhält, tritt es in Kraft wenn nicht, dann nicht. 3. Automatisch stattfindende Volksentscheide, wenn Kompetenzen auf die EU übertragen werden und wenn das Grundgesetz geändert werden soll (obligatorische Referenden) Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen zwingend vom Volk bestätigt werden. Gibt der Bundestag Kompetenzen auf EU-Ebene ab, muss auch hier das Volk zustimmen. Für eine Volksinitiative sind Unterschriften zu sammeln. Der Vorschlag wird im Bundes - tag behandelt. Die Initiative hat Rederecht. Lehnt der Bundestag den Vorschlag ab, kann ein Volksbegehren beantragt werden. Bestehen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Vorschlages, kann die Bundes regierung oder ein Drittel des Bundestages das Bundesverfassungsgericht anrufen. Für ein Volksbegehren sind eine Million Unterschriften notwendig, für grundgesetz ändernde Volksbegehren 1,5 Millionen. Volksentscheid: Der Bundes tag kann einen Alternativvorschlag mit zur Abstimmung stellen. An alle Haushalte geht ein Abstimmungsheft. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Grundgesetzändernde Volksentscheide benötigen außer - dem das Ländermehr, eine Mehrheit in den Bundesländern. mehr demokratie die grundlagen

8 Forderung: bundesweite volksentscheide Argumente für bundesweite Volksentscheide Den aufrechten Gang üben Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde das ist für Mehr Demokratie untrennbar. Bürger/in zu sein, nicht nur Einwohner/ in, meint, bürgen zu können für das Gemeinwohl. Die Menschenwürde verlangt danach, selbstbestimmt zu leben. Mit der direkten Demokratie können sich die Menschen in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen. Wählen allein reicht nicht Nur alle paar Jahre ein Kreuz zu machen, das ist eine demokratische Unterforderung. In den Kommunen gab es bisher mehr als Bürgerbegehren und über Bürgerentscheide, auf Landesebene 78 Volksbegehren und 19 Volksentscheide. Hier wird die Praxis allmählich lebendig. Aber auf Bundesebene wird uns dieses Recht vollständig verweigert. Deutschland ist damit das einzige unter den Ländern der EU, in dem es noch nie einen bundesweiten Volksentscheid gab. Repräsentative Demokratie wird repräsentativer Die direkte Demokratie ist wie ein Damoklesschwert über den Gewählten. Die Bürger/innen können, wenn sie wollen, selbst entscheiden. Das sorgt dafür, dass Volksvertreter und -vertreterinnen mehr mit dem Volk reden und weniger über unsere Köpfe hinweg entscheiden. So macht die direkte Demokratie die repräsentative Demokratie repräsentativer. Die Seele der direkten Demokratie ist das Gespräch Für die Unterschriftensammlung zu einem Volksbegehren muss das Anliegen in die Öffentlichkeit getragen und monatelang Millionen Menschen vorgestellt werden. So wird das Interesse geweckt und die politischen Sachdebatten rücken in die Mitte der Gesellschaft. Themen machen Karriere Mit der direkten Demokratie können Ideen und Konzepte politikfähig werden. Das belebt politische Debatten und kann verkrustete alternativlose Politik aufbrechen. Im Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung zeigt sich, ob es für das Anliegen einen Rückhalt in der Bevölkerung gibt und die Frage so wichtig ist, dass sie dem gesamten Volk zur Entscheidung vorgelegt werden sollte. Schicksalsfragen Mit Volksentscheiden werden politische Weichenstellungen, die sich auf spätere Generationen auswirken, auf eine breite Basis gestellt und eher akzeptiert. So lassen sich auch Schicksalsfragen angehen, die von der Politik nur zaghaft angefasst werden, weil sie vielleicht nicht mehrheitsfähig sind etwa die Altersversorgung, der Klimawandel, das Finanzsystem. Volksbegehren zeigen Probleme an Wird ein Volksbegehren gestartet, ist das auch ein Signal an das Parlament: Hier brennt den Menschen ein Thema auf den Nägeln, es gibt Handlungsbedarf. 8 mehr demokratie die grundlagen 2014

9 Forderung: bundesweite volksentscheide Argumente gegen bundesweite Volksentscheide mit einer Erwiderung von Mehr Demokratie Man kann nicht dauernd über alles abstimmen Auch bei einer gut ausgebauten direkten Demokratie werden 99 Prozent der Gesetze vom Parlament beschlossen. Die repräsentative Demokratie bleibt das Stand-, die direkte Demokratie ist das Spielbein. Schließlich ist ein Volksbegehren kein Spaziergang, sondern bedeutet erheblichen Aufwand. Die direkte Demokratie wird nur genutzt, um die offizielle Politik zu korrigieren oder Akzente zu setzen, die vom Parlament nicht aufgenommen werden. Ja/Nein-Entscheidungen sind zu simpel Gemeint ist, dass im Bundestag bis unmittelbar vor der Ja/Nein- Entscheidung die Vorlage noch geändert werden kann. So flexibel geht es bei einem Volksentscheid nicht zu. Aber Bundestag und Initiative können einen Kompromiss aushandeln. Auch kann bei einem Volksentscheid das Parlament einen Alternativentwurf mit zur Abstimmung stellen. Die Bundespolitik ist zu komplex Es ist eine Irrlehre, dass es Fragen gibt, die für normale Menschen zu groß oder zu kompliziert sind, so der 1986 ermordete schwedische Ministerpräsident Olof Palme. Akzeptiert man einen solchen Gedanken, so hat man einen ersten Schritt in Richtung Technokratie, Expertenherrschaft, Oligarchie getan. Die direkte Demokratie gibt erst den Anstoß, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen. kratie über das Volksbegehren eine Frage stellen. Zur Antwort aber ist das ganze Volk aufgerufen. Extreme Positionen setzen sich dabei nicht durch. Im Übrigen: Weder Wahlen noch Abstimmungen sind verantwortlich für den Zustand einer Gesellschaft, sie spiegeln ihn nur. Das Volk bedient sich selbst Falsch. Studien belegen drei Effekte, wenn die Menschen wie in der Schweiz über den Einsatz ihrer eigenen Steuergelder entscheiden können: Die Ausgaben der öffentlichen Hand, die Verschuldung und sogar die Steuerhinterziehung gehen zurück. Minderheiten werden benachteiligt Im Gegenteil: Mit der direkten Demokratie haben Minderheiten eine echte Chance, ihre Themen in den politischen Raum zu tragen. Volksinitiativen, die darauf abzielen, Grundrechte einzuschränken, würden von vornherein gestoppt. Es soll eine vorbeugende Normenkontrolle geben: Regierung und Parlament können eine Volksinitiative vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Ein Volksbegehren zum Minarettverbot, wie in der Schweiz, wäre damit ebenso wenig denkbar wie die Einführung der Todesstrafe. Rechtsextreme könnten die direkte Demokratie nutzen In der Tat stehen die demokratischen Instrumente allen in der Gesellschaft zur Verfügung. Jede und jeder kann in einer Demo- mehr demokratie die grundlagen

10 direkte demokratie in deutschland 25 jahre Mehr Demokratie: eine erfolgsbilanz Seit mehr als 25 Jahren machen wir uns für Mitbestimmung stark, in Gemeinden, in Bundesländern, auf Bundesebene und in der EU. Dank der Unterstützung unserer Mitglieder konnten wir einige wichtige Erfolge feiern. Bayern Der Landesverband Bayern bildet den Ursprung von Mehr Demokratie in Deutschland. Am 25. Oktober 1992 trafen sich in Nürnberg 18 engagierte Leute, die das Konzept eines Volksbegehrens für Mehr Demokratie in Bayern beschlossen, um die Einführung von Bürgerentscheiden in Gemeinden und Kreisen zu fordern. Am 3. April 1993 wurde der Verein Mehr Demokratie in Bayern offiziell gegründet. Das Volksbegehren Mehr Demokratie in Bayern war ein Riesen-Erfolg: In nur zwei Wochen trugen sich 1,2 Millionen Menschen (13,7 Prozent der Wahlberechtigten) in den Ämtern ein. Möglich war dies auch durch ein großes, bayernweites Bündnis quer durch die Zivilgesellschaft. Der Volksentscheid am 1. Oktober 1995 fiel in 86 von 94 Landkreisen und kreisfreien Städten zugunsten des Gesetzentwurfs von Mehr Demokratie aus. Die regierende CSU kassiert ihre erste landesweite Abstimmungsniederlage. Eine Studentengruppe wirbelt das System auf, titelte die Frankfurter Rundschau am Tag nach dem Entscheid. Zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte schenkten sich Bürger/innen in einer Abstimmung selbst mehr Mitentscheidungsrechte. Das machte Schule. Der Erfolg von Mehr Demokratie in Bayern hat über die Landesgrenzen hinaus viel Mut gemacht. Initiativen in anderen Bundesländern folgten nach. Bayern erfreut sich bis heute der intensivsten direktdemokratischen Kultur aller deutschen Bundesländer. Hier fanden bis Ende 2011 mehr als Bürgerbegehren statt, das sind knapp 40 Prozent aller Bürgerbegehren im Bundesgebiet. Rund davon kamen zum Bürgerentscheid. Baden-Württemberg Zwei vom Landesverband initiierte Volksbegehren führten 2005 zu besseren Regelungen für Bürgerbegehren. Dadurch verdoppelte sich in den folgenden Jahren die Zahl der Bürgerbegehren. Der Protest gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 und die Volksabstimmung dazu im November 2011 verschafften der Forderung nach fairen Volksentscheiden große Aufmerksamkeit. Die erste grün-rote Landesregierung versprach eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung und Mitsprache, doch das Demokratie- Reformprojekt stellte sich als schwierig heraus. Nach langen interfraktionellen Verhandlungen, die Mehr Demokratie eng begleitete, werden 2014 Verbesserungen beschlossen: Senkung des Unterschriftenquorums beim Volksbegehren von 16,6 auf zehn Prozent, Verlängerung der Eintragungsfrist auf sechs Monate mit freier Sammlung. Das macht Volksabstimmungen von unten in Baden-Württemberg überhaupt erst möglich und hebt das Bundesland im Volksentscheidsranking ins Mittelfeld. Die Öffnung der Bauleitplanung und die Verlängerung der Frist für Bügerbegehren nach Gemeinderatsbeschlüssen wird hoffentlich für einen Demokratie-Schub in den Kommunen sorgen. Dazu kommen viele Projekte im Bereich der unverbindlichen Bürgerbeteiligung, die hoffentlich ihre Wirkung entfalten. Der Landesverband findet in diesem positiven Klima viele Anknüpfungspunkte, um sowohl Theorie als auch Praxis der Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg voran zu treiben. Berlin Mehr Demokratie hat erheblich dazu beigetragen, dass sich Berlins Regelungen für Bürgerbegehren und Volksbegehren 10 mehr demokratie die grundlagen 2014

11 2006 in Bremen: Mehr Demokratie reicht mehr als Unterschriften für ein besseres Wahlgesetz ein. Reformen der direkten Demokratie 1989 Schleswig-Holstein Direkte Demokratie auf Kommunal- und Landesebene eingeführt 1995 Bayern Direkte Demokratie in Kommunen durch Volksentscheid eingeführt 1998 Hamburg Direkte Demokratie in Kommunen durch Volksentscheid eingeführt 2002 Nordrhein-Westfalen Reform der direkten Demokratie auf Landesebene 2003 Thüringen Reform der direkten Demokratie auf Landesebene, angestoßen durch Volksbegehren 2003 Europa Europäische Bürgerinitiative ins Vertragswerk der Europäischen Union aufgenommen 2005 Baden-Württemberg Direkte Demokratie in den Kommunen verbessert 2005 Berlin Direkte Demokratie in den Bezirken eingeführt 2006 Berlin Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert 2008 Hamburg Verbindlichere Volksentscheide durch Volksbegehren 2009 Thüringen Bürgerbegehren vereinfacht durch Volksbegehren 2009 Bremen Reform der direkten Demokratie auf Landesebene 2010 Rheinland-Pfalz Reform der direkten Demokratie in den Kommunen 2011 Nordrhein-Westfalen Reform der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene 2011 Hessen Direkte Demokratie in den Kommunen verbessert 2011 Brandenburg Volksbegehren verbessert, Wahlalter gesenkt 2012 Europa Europäische Bürgerinitiative (EBI) eingeführt 2012 Hamburg Direkte Demokratie in den Kommunen verbessert, bundesweit erstes Transparenzgesetz nach Volksinitiative 2012 Bremerhaven Direkte Demokratie in den Kommunen verbessert 2012 Thüringen Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebung eingeführt 2013 Schleswig-Holstein Direkte Demokratie in den Kommunen verbessert nach Volksinitiative 2013 Saarland Reform der direkten Demokratie auf Landesebene 2013 Bremen Reform der direkten Demokratie auf Landesebene 2013 Baden-Württemberg Reform der direkten Demokratie auf Landesebene 2014 Sachsen-Anhalt Direkte Demokratie in den Kommunen verbessert mehr demokratie die grundlagen

12 direkte demokratie in deutschland im Vergleich der Bundesländer im oberen Drittel bewegen und diese Instrumente rege Anwendung finden. Erst 2005 wurde die Möglichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Berlin geschaffen, dies jedoch gleich in sehr anwendungsfreundlicher Form konnten wir erreichen, dass das Beteiligungsquorum von 15 Prozent in ein Zustimmungsquorum von zehn Prozent umgewandelt wurde. Ein Wermutstropfen bleibt, dass die meisten Bürgerentscheide unverbindlich sind und ihre Umsetzung damit vom Wohlwollen der Bezirksverwaltung abhängt. Seit der Verfassungsänderung 2006 dürfen Volksbegehren auf Landesebene uneingeschränkt in den zukünftigen Haushalt eingreifen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen jetzt sieben Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten unterschreiben und das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid wurde auf 25 Prozent gesenkt. Seit 2008 ist es außerdem erlaubt, Unterschriften frei und damit auch außerhalb von Amtsräumen zu sammeln. Diesen Verbesserungen, die vor allem auf die Arbeit von Mehr Demokratie zurückgehen, verdankt die Hauptstadt zahlreiche Volksbegehren und bisher fünf Volksentscheide, in denen die Berliner/innen direkt über Sachfragen entscheiden konnten. Mehrere Volksbegehren haben zudem auch ohne Volksabstimmung Veränderungen bewirkt. Brandenburg Bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene konnten wir einzelne Verfahrensverbesserungen durchsetzen und 2012 wurde die Eintragungsfrist für Volksbegehren auf sechs Monate verlängert, die Briefeintragung eingeführt und den Kommunen die Möglichkeit gegeben, weitere Eintragungsmöglichkeiten über die Ämter hinaus zu schaffen. Die Möglichkeit, per Brief abzustimmen, trug 2013 zum ersten formal erfolgreichen Volksbegehren in der Geschichte Brandenburgs bei. Bremen Im Sommer 2006 haben beim ersten erfolgreichen Bremer Volksbegehren mehr als Bürger/innen mit ihrer Unterschrift ein neues, modernes Wahlrecht gefordert. Drei Monate war Zeit dafür. Dann die Überraschung: die Bürgerschaft (das bremische Parlament) übernimmt den Vorschlag! Seit Mai 2011 wählt Bremen daher nach einem neuen Wahlrecht mit fünf Stimmen, veränderbaren Listen, Kumulieren/Panaschieren und ohne Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven. Und das Volksbegehren hatte weitere Folgen: Es hat die Bremer Politiker/innen nachdenklich gemacht, die Reform der direkten Demokratie wurde endlich angegangen. Drei Jahre nach dem Erfolg des Volksbegehrens wurde nach langen und zähen Verhandlungen die direkte Demokratie in Bremen reformiert: Für ein Volksbegehren müssen nur noch fünf statt zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben und beim Volksentscheid gilt ein Zustimmungsquorum von 20 statt 25 Prozent. Volksbegehren mit finanziellen Folgen sind seit 2009 teilweise möglich und der Bestandschutz von Volksentscheiden wurde erhöht. Vor der Abstimmung erhält jetzt jeder Haushalt ausgewogene Informationen in einem Abstimmungsheft, die Bürgerschaft kann einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen und Entscheide können leichter mit Wahlen zusammen gelegt werden. Bürgerbegehren in der Stadt Bremen wurden erleichtert. Vier Jahre später wurden die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Bürgeranträge (Volkspetition) moderat gesenkt und die Möglichkeit der Online- Eintragung auf den Weg gebracht. Und in Bremerhaven wurden 2012 die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide endlich etwas gesenkt. Zudem hat die Hansestadt 2013 Verfassungsgeschichte geschrieben: Bei Privatisierungen in bestimmten Bereichen zum Beispiel der Daseinsvorsorge wurde eine Regelung für Referenden beschlossen, die bislang kein Bundesland kannte. Bevor die Stadt Bremen oder das Land Bremen eine Einrichtung wie zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft verkauft, muss ein Referendum stattfinden es sei denn, die Privatisierung fand in der Bürgerschaft eine Zweidrittelmehrheit. Dann findet ein Volksentscheid nur statt, wenn zuvor fünf Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben haben, dass sie dies wollen. Hamburg Mehr Demokratie hat in Hamburg viel erreicht: Der Stadtstaat nimmt Ende 2013 Platz 1 im Bundesländervergleich der bürgerfreundlichsten Regelungen ein. Der Weg dahin war lang: 1997 brachte der neu gegründete Landesverband eine Initiative auf den Weg, die zur Einführung kommunaler Bürgerbegehren und Bürgerentscheide führte. Bis heute sind in den sieben Hamburger Bezirken 106 Bürgerbegehren an den Start gegangen. Viele waren erfolgreich auch und gerade durch Kompromisslösungen, die das Gesetz möglich macht. Die Volksgesetzgebung auf Landesebene zu erleichtern war schwieriger wurden die Unterschriftenquoren für Volksinitiativen von auf Unterschriften und für Volksbegehren von zehn auf fünf Prozent halbiert gelang es, über zwei Volksbegehren weitere Verbesserungen durchzusetzen: Eine Sammelfrist von drei statt zwei Wochen, freie Sammlung für Volksbegehren, den Wegfall des Zustimmungsquorums bei einfachen Gesetzen und die Zusammenlegung mit Wahlen für Volksentscheide. Außerdem dürfen Senat und Bürgerschaft (das Hamburger Parlament) nur noch dann das Wahlrecht und volksbeschlossene Gesetze ändern, wenn das Volk damit einverstanden ist (fakultatives Referendum). Geschichte schrieben die Hamburger/innen 2004 mit einem Volksentscheid, der ein neues, stark personalisiertes Wahlrecht einführte. Doch bevor dieses Gesetz angewendet werden konnte, wurde es vom Parlament gekippt. Noch einmal stellten die Hamburger Mehr-Demokrat/innen 2009 mit einem Volksbegehren die Machtfrage und waren erfolgreich. Seitdem hat die Hansestadt endlich ein modernes Wahlrecht, das nur mit Zweidrittel-Mehrheit vom Landesparlament geändert werden kann erfolgte allerdings wieder ein Rückschlag: Die Mehrheit der Bürgerschaft schrieb eine Drei-Prozent-Sperrklausel auf Bezirksebene in die 12 mehr demokratie die grundlagen 2014

13 Mit der Hilfe vieler freiwilliger Sammler/innen wird 2009 mit einem Volksbegehren ein modernes Wahlrecht für Hamburg erkämpft. Verfassung, obwohl die Sperrklausel im gleichen Jahr vom Landesverfassungsgericht verworfen worden war. So hat die Bürgerschaft den Volksentscheid von 2009 ausgehebelt. Eine von Mehr Demokratie gestartete Volksinitiative für ein fakultatives Referendum erklärte das Verfassungsgericht für unzulässig trat das Hamburger Transparenzgesetz in Kraft, das die Veröffentlichung wichtiger Behördendokumente vorsieht. Die Stadt muss bis Oktober 2014 ein Online-Informationsregister aufbauen und den Bürger/innen eine Menge zentraler Informationen kostenlos oder gegen geringe Gebühren bereitstellen. Möglich wurde dies durch eine Volksinitiative, die Mehr Demokratie ins Leben gerufen hatte. Nordrhein Westfalen Seit der Gründung des Landesverbandes 1998 hat Mehr Demokratie für die kommunale Direktdemokratie einiges bewirkt. Landtag und Landesregierung verbesserten in den Jahren 2000, 2004, 2007 und 2011 die Regeln für Bürgerbegehren und -entscheide. Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren wurde ebenso gesenkt wie die Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden. Ratsbürgerentscheide wurden eingeführt und die Palette der Abstimmungsthemen erweitert. Anders als früher sind Bürgerbegehren zum Bau neuer Einkaufszentren oder zur Ausweisung von Gewerbegebieten möglich. Eingereichte Bürgerbegehren können bis zum Bürgerentscheid nicht mehr unterlaufen werden. mehr demokratie die grundlagen Abstimmungsbenachrichtigung und Briefabstimmung sind Pflicht. Dadurch ist der früher hohe Anteil von Bürgerbegehren, die aufgrund meist überflüssiger Anforderungen für unzulässig erklärt wurden, deutlich geschrumpft. Und wegen der Senkung der Abstimmungshürde ist auch nicht mehr jeder zweite Bürgerentscheid ungültig. Für landesweite Volksbegehren wurde 2002 die Unterschriftenhürde von 20 auf acht Prozent gesenkt, die Eintragungsfrist von zwei auf acht Wochen verlängert und verfassungsändernde Volksbegehren erlaubt. Auch können sich Bürger/innen seitdem mit Volksinitiativen an den Landtag wenden wurde die Amtseintragung hierfür durch die freie Unterschriftensammlung ersetzt. Seit 2011 können die Bürger/innen auch Volksbegehren überall und nicht nur in den Rathäusern unterschreiben. Die Eintragungsfrist wurde erneut verlängert, diesmal auf ein Jahr. Nicht zuletzt gibt es auf Anregung von Mehr Demokratie seit 2011 in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, Bürgermeister/innen und Landrät/innen per Abwahlbegehren und -entscheid abzuwählen. Bis dahin war eine Abwahl nur auf Antrag des Rates oder Kreistages möglich. Rheinland Pfalz Rheinland-Pfalz halbierte im Jahr 2000 die Hürden für Volksbegehren von 20 auf zehn Prozent und führte die Volksinitiative ein. Dagegen wurde der Volksentscheid durch ein Beteiligungs- 13

14 Mehr Demokratie Schleswig-Holstein übergibt 2011 die Unterschriften für die Volksinitiative, die später vom Landtag übernommen wird. quorum von 25 Prozent erschwert, 2010 trug der Landesverband dazu bei, dass die Landesregierung die Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid reduzierte und den sogenannten Positivkatalog abschaffte, der die Themenbereiche für Bürgerbegehren eingeschränkt hatte. Auch die Fristen für korrigierende Bürgerbegehren sind nun länger und das Verfahren ist flexibler geworden. Saarland Jahrelange Überzeugungsarbeit erbrachte einen kleinen Ertrag: 2013 verbesserten sich die Bedingungen für direkte Demokratie auf Landesebene leicht. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren wurde von 20 auf sieben Prozent gesenkt, die Eintragungsfrist von zwei Wochen auf drei Monate verlängert, der Ausschluss haushaltswirksamer Volksbegehren gelockert, das Stimmalter auf 16 Jahre gesenkt. Bei Volksentscheiden über einfache Gesetze müssen nur noch mindestens 25 statt 50 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen. Nach wie vor herrscht jedoch im Saarland der zweithöchste Reformbedarf im Bundesländervergleich. Sachsen-Anhalt Der jüngste unter den Landesverbänden er wurde 2013 gegründet erzielte 2014 seinen ersten Erfolg. Im Mai 2014 beschloss der Landtag niedrigere Hürden für Bürgerbegehren, wofür Mehr Demokratie zuvor geworben hatte. Allerdings verhindern andere Regelungen, etwa ein langer Katalog unzulässiger Themen und knappe Fristen, weiterhin eine wirkliche Partizipation der Bürger/innen. Schleswig Holstein 2003 erreichte der Landesverband, dass das Quorum beim Bürgerentscheid gesenkt wird (20 Prozent Mindestzustimmung statt 25). Die Sammelfrist für Bürgerbegehren, die sich gegen Gemeinderatsbeschlüsse wenden, wurde von vier auf sechs Wochen verlängert. Eine aufschiebende Wirkung erfolgreicher Bürgerbegehren und eine bessere Information der Bürger/innen hat Mehr Demokratie außerdem durchgesetzt. Seit 2004 sind auch die Regeln für Volksbegehren verbessert: Das Innenministerium bietet den Vertrauenspersonen einer Volksinitiative nun Beratung an. Die Unterschriftenlisten für ein Volksbegehren können nun auch in nicht-amtlichen Räumen ausgelegt werden hat Mehr Demokratie gemeinsam mit Bündnispartnern mehr als Unterschriften für eine Volksinitiativen zur Stärkung der direkten Demokratie auf Kommunalebene eingereicht. Daraus folgte eine Änderung der Gemeindeordnung zum 1. März Seither sind die Hürden für Bürgerbegehren gesenkt, die Bauleitplanung für Bürgerbegehren geöffnet, die Frist für Korrekturbegehren zu Gemeindevertretungsbeschlüssen sowie bisher erforderliche Kostendeckungsvorschläge gestrichen. Aufgrund einer weiteren Volksinitiative brachte die Landesregierung einen Entschließungsantrag zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Referenden auf Bundesebene in den Bundesrat ein. Thüringen Thüringen war Schlusslicht unter den Bundesländern. Heute orientieren sich andere Länder an seinen Regeln für direkte Demokratie 14 mehr demokratie die grundlagen 2014

15 Mit einer Guerilla-Lichtaktion hat Mehr Demokratie 2013 mehrere Berliner Gebäude mit seinen Forderungen angestrahlt. Hier: Konrad-Adenauer-Haus, Bundeszentrale der CDU. auf Gemeinde- und Landesebene. Mit zwei Volksbegehren 2000 und 2008 hat das 20 Organisationen starke Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen die Reformen angestoßen. Spaziergänge waren das nicht. Die Regierung hat bei beiden Volksbegehren mit Tricks und Kniffen versucht, die Bewegung aufzuhalten. Doch nach langwierigen Verhandlungen hat der Landtag jeweils 2003 und 2009 wichtige Reformen beschlossen. Für Volksbegehren wurde die Unterschriften-Hürde deutlich gesenkt (von 14 Prozent auf acht bei Amtseintragung und zehn bei freier Sammlung). Auch bei Volksentscheiden ging das Quorum runter (einfache Gesetze: 25 statt 33 Prozent Mindestzustimmung; Verfassungsänderungen: 40 statt 50 Prozent). Bürgerbegehren, die jetzt auch in den Landkreisen möglich sind, benötigen weniger Unterschriften (vorher 13 bis 17 Prozent, jetzt sieben bei freier Sammlung, sechs bei Amtseintragung) und im Entscheid müssen zehn bis 20 Prozent statt 20 bis 25 Prozent der Wähler/innen zustimmen. Das modellhafte Durchführungsgesetz sieht eine Kostenerstattung für Initiativen vor und verlangt ein Abstimmungsheft, das vor einer Volksabstimmung an alle Haushalte verschickt wird. Neben den beteiligungsfreundlich geregelten Bürgerbegehren gibt es nun auch einen Einwohnerantrag, den Jugendliche ab 14 Jahren und auch ausländische Einwohner/innen unterzeichnen können. Europäische Union Als 2003 der Konvent zur Ausarbeitung der EU-Verfassung begann, schaltete Mehr Demokratie sich sofort ein. Unsere Forderung: Im neuen EU-Vertrag sollte ein Instrument der direkten Demokratie verankert werden. Damit haben wir mehr demokratie die grundlagen Geburtshilfe für das erste transnationale Instrument direktdemokratischer Beteiligung geleistet: Die Europäische Bürgerinitiative, die am 1. April 2012 in Kraft trat (siehe Artikel Seite 24). Seither haben sich einige Initiativen ein Rederecht vor der EU-Kommission und dem EU-Parlament erstritten. Bundesebene Für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen haben wir schon etliche Kampagnen und Aktionen gestartet. Zum Beispiel Menschen für Volksabstimmung : 2003 reichte Mehr Demokratie im Bündnis mit 80 Organisationen Unterschriften für die Volksgesetzgebung auf Bundesebene ein hatten wir einen entsprechenden Aufruf an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse gerichtet. Im gleichen Jahr gab es erstmals eine Mehrheit von 63,38 Prozent im Bundestag für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung. Die nötige Zweidrittel-Mehrheit scheiterte knapp an der Union und Teilen der FDP folgte die Kampagne Volksentscheid ins Grundgesetz. Die Kampagne zur Bundestagswahl 2013 unter dem Motto Volksentscheid bundesweit schaffte es immerhin, das Thema in die Koalitionsverhandlungen zu bringen. Buchstäblich in letzter Minute scheiterte die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene am Veto von Bundeskanzlerin Angela Merkel. In Schleswig-Holstein reichte Mehr Demokratie im Oktober 2011 mehr als Unterschriften für eine Volksinitiative ein, die sich für eine Bundesratsinitiative des Landes für die Einführung bundesweiter Volksentscheide ausspricht. Der Landtag übernahm die Forderung und brachte sie 2013 in den Bundesrat ein. 15

16 7.000 saure Gurken bekam Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster Ende Und Unterschriften, die einen Bürgerentscheid über Stuttgart 21 forderten. Im Herbst 2011 fand dann ein landesweiter Volksentscheid über das Bauprojekt statt. 16 mehr demokratie die grundlagen 2014

17 direkte demokratie in deutschland DIREKTE DEMOKRATIE IN Städten und GEMEINDEN Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind die Schule der direkten Demokratie. Hier entscheiden Menschen über Dinge, die sie unmittelbar betreffen. In den vergangenen 20 Jahren hat sich eine lebendige Praxis entwickelt. Dieser Artikel bietet einen Überblick und zeigt, wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Autor FRank Rehmet Wenig, aber immer mehr Von 1956 bis August 2013 gab es etwa Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Im Schnitt finden etwa 250 bis 300 Bürgerbegehren pro Jahr statt. Der große Siegeszug für die direkte Demokratie kam aber erst nach der Friedlichen Revolution. Vorher waren nur in Baden-Württemberg Bürgerbegehren möglich. Mit der Demokratisierungswelle nach 1989 wurde das Recht auf kommunale direkte Mitbestimmung in ganz Deutschland verankert teilweise unter Mithilfe von Mehr Demokratie: In Bayern 1995 und in Hamburg 1998 waren wir es, die mit Hilfe von Volksbegehren Bürgerbegehren erst eingeführt haben. Regionale Unterschiede Insgesamt betrachtet stecken Bürgerbegehren und Bürgerentscheide noch in den Kinderschuhen: Viele deutsche Städte und Gemeinden haben noch nie ein direktdemokratisches Verfahren erlebt! Die regionalen Unterschiede sind enorm. Im Saarland gab es bisher 15 Bürgerbegehren, in Bayern rund Prozent der bisherigen Bürgerbegehren haben in Bayern stattgefunden. Bei der Häufigkeit ist aber Hamburg Spitzenreiter. Im Schnitt einmal jährlich erlebt ein Hamburger Bezirk einen Bürgerentscheid, eine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern statistisch gesehen jedoch nur alle 146 Jahre. Grund für diese Unterschiede sind die gesetzlichen Regelungen. Dort, wo die Spielregeln für Bürgerbegehren fair sind, greifen die Menschen wesentlich öfter zu diesem Instrument der Mitbestimmung. Deshalb arbeiten wir seit über 20 Jahren kontinuierlich an Reformen der direkten Demokratie. Die besten Regelungen für Bürgerbegehren gibt es derzeit in Bayern, Hamburg und Berlin. mehr demokratie die grundlagen Direkte Demokratie ist keine Nischenveranstaltung Im Schnitt beteiligen sich rund die Hälfte der Stimmberechtigten an einem Bürgerentscheid. Das ist ein guter Wert, auch gemessen an Wahlbeteiligungen. Er zeigt, dass die Bürger/innen sich für Mitbestimmung interessieren, gerade wenn es um Fragen geht, die sie unmittelbar betreffen. Themenvielfalt bei Bürgerbegehren und -entscheiden Die meisten Bürgerbegehren (18 Prozent) gibt es zu Wirtschaftsprojekten, etwa dem Bau von Supermärkten, dicht gefolgt von öffentlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten (rund 17 Prozent). 16 Prozent behandeln Verkehrsprojekte wie beispielsweise Umgehungsstraßen, 14,5 Prozent die öffentliche Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen, zum Beispiel die Wasserversorgung oder einen Rathausneubau. Wenn es um Bürgerbegehren zu Bauprojekten geht, wird es aber schwierig. Denn in sechs von 16 Bundesländern ist die Bauleitplanung in Städten und Gemeinden von der direkten Mitbestimmung ausgenommen, in mehreren anderen nur teilweise zulässig. Entsprechende Bürgerbegehren sind dann nicht erlaubt. Fast die Hälfte aller Bürgerbegehren ist erfolgreich Rund 40 Prozent aller bisherigen Bürgerbegehren waren erfolgreich im Sinne der Vorlage. Für den Erfolg ist nicht unbedingt ein Bürgerentscheid nötig. In rund 14 Prozent der Fälle haben Gemeinderat oder Stadtparlament den Vorschlag der Initiative übernommen. Kommt es zur Abstimmung, sind 48 Prozent der Initiativen mit ihrem Anliegen erfolgreich. 17

18 direkte demokratie in deutschland Legt der Gemeinderat eine Frage zur Abstimmung im Bürgerentscheid vor (Ratsreferendum), ist eine Erfolgsquote von rund 61 Prozent zu verbuchen. Stolpersteine für Bürgerbegehren Fast ein Drittel aller Bürgerbegehren (28 Prozent) wird für unzulässig erklärt. Das ist ein ernstzunehmendes Problem, dessen Hauptursache in zu engen gesetzlichen Bestimmungen liegt: Viele wichtige Themen sind von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Die Initiativen müssen einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen was ihnen teils nicht gelingt. Die Fristen sind zu kurz, die Beratung von Bürgerbegehren ist nicht ausreichend. Am häufigsten werden Bürgerbegehren im Saarland für unzulässig erklärt (53 Prozent), am seltensten in Hamburg und Bayern (16 Prozent). Viele Bürgerbegehren und -entscheide scheitern aber auch an den oft übermäßig hohen Quoren. Initiativen müssen in der ersten Stufe, also im Bürgerbegehren, eine bestimmte Anzahl von Unterschriften sammeln. Wenn sich das Bürgerbegehren gegen einen Organbeschluss richtet, zum Beispiel einen Beschluss des Gemeinderates, gilt für die Sammlung außer in Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig- Holstein eine bestimmte Frist. Ist der Weg zum Bürgerentscheid durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren freigeräumt, bleibt ein weiteres Hindernis. Anders als bei Wahlen genügt nämlich nicht allein die Mehrheit der Stimmen, um Erfolg zu haben. Außer in Hamburg ist überall ein Abstimmungsquorum vorgesehen. Das bedeutet, der Entscheid ist nur dann erfolgreich, wenn ein bestimmter Anteil der Stimmberechtigten oft ein Viertel zustimmt oder sich beteiligt. Rund 16 Prozent der Initiativen scheiterten unecht nicht an der Ablehnung der Bevölkerung, sondern am Abstimmungsquorum, da sie zwar die Mehrheit im Bürgerentscheid erreichen konnten, die Ja-Stimmen aber nicht der gesetzlichen Mindestzustimmung entsprachen. Wir fordern Reformen Um mehr und fairere Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in ganz Deutschland zu ermöglichen, müssen in den meisten Bundesländern die Gesetze geändert werden. Folgende zentrale Reformbereiche gibt es: 1. Themenausschluss Oft sind gerade die wichtigsten Themen für Bürgerbegehren nicht zugelassen, zum Beispiel die Bauleitplanung. Solche Themenverbote müssen abgeschafft oder deutlich reduziert werden. Meint man es ernst mit dem Recht auf Mitbestimmung, ist es unaufrichtig, die wichtigsten kommunalpolitischen Fragen zum Tabu zu erklären. 2. Unterschriftenquorum In manchen Bundesländern ist die Anzahl der Unterschriften, die für ein Bürgerbegehren zu sammeln sind, zu hoch. Das verhindert die politische Teilhabe. Deshalb müssen die Quoren je nach Gemeindegröße auf zwei bis drei Prozent gesenkt werden Hilfreich sind auch Staffelungen nach Gemeindegröße. 3. Abstimmungsquorum Bei Bürgerentscheiden soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden, wie dies bei Wahlen selbstverständlich ist. Die fast überall vorhandenen Zustimmungsquoren, die eine bestimmte Mindestzustimmung vorschreiben, sollten daher abgeschafft oder zumindest deutlich reduziert werden. 4. Obligatorische Referenden In den Kommunen der Schweiz und der USA sind zu besonders wichtigen Fragen etwa bei der Aufnahme größerer Kredite obligatorische Referenden vorgesehen. Dieses Verfahren verbessert die Kontrolle der Politik durch die Bürger/innen. In Deutschland kennt nur die Stadt Bremen lokale obligatorische Referenden zu Privatisierungen die innovative Regelung wurde 2013 eingeführt. Weitere wichtige Punkte für Reformen: Ein fehlender Kostendeckungsvorschlag (er erklärt, wie aus Sicht der Initiative entstehende Kosten zu decken sind) soll kein Grund für die Unzulässigkeit von Begehren sein. Er kann ebenso von der Verwaltung erarbeitet werden. Die Verwaltung sollte verpflichtet sein, Bürgerbegehren zu beraten und ihnen benötigte Auskünfte zu erteilen. In Baden-Württemberg und Hessen fehlen Bürgerbegehren noch auf der Ebene der Landkreise. Bürgerbegehren, die einen Beschluss des Gemeinderates korrigieren wollen, sollten keiner Frist für die Unterschriftensammlung unterliegen, so wie es bereits in Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein der Fall ist. Zumindest müsste die Frist vielerorts verlängert werden. Ein Bürgerbegehren soll eine aufschiebende Wirkung entfalten, das heißt, die Gemeinde- beziehungsweise die Landkreisverwaltung darf keine vollendeten Tatsachen während des laufenden Begehrens schaffen. Vor einem Bürgerentscheid soll eine Abstimmungsbroschüre umfassend über Vor- und Nachteile des Vorschlages informieren. Dabei sollen die Pro- und die Contra-Seite gleichberechtigt zu Wort kommen. Traut euch! Die Liste der Bundesländer, die sich zu Reformen bei der direkten Demokratie in Städten und Gemeinden durchgerungen haben, wird immer länger. Häufig hilft Mehr Demokratie dabei, Reformen auf den Weg zu bringen (siehe Landesberichte ab Seite 10). Einen ausführlichen Vergleich der Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im aktuellen Volksentscheidsranking. Eine wissenschaftliche Auswertung der direktdemokratischen Praxis auf Kommunalebene bietet der aktuelle Bürgerbegehrensbericht. Beide Publikationen können Sie unter herunterladen. Frank Rehmet Politikwissenschaftler, wissenschaftlicher Koordinator von Mehr Demokratie. 18 mehr demokratie die grundlagen 2014

19 direkte demokratie in deutschland Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden Bundesländer Zahl der Gemeinden und Kreise Einführung Bürgerbegehren Bürgerentscheide Baden-Württemberg Bayern Berlin (Bezirke) Brandenburg Bremen Hamburg (Bezirke) Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Summe Quellen: Datenbank Bürgerbegehren, Stand: sowie Statistisches Bundesamt (Anzahl Gemeinden und Kreise zum ) Anmerkung: Die Bürgerentscheide umfassen Abstimmungen aufgrund eines Bürgerbegehrens und aufgrund eines Beschlusses des gemeinderats ( Ratsreferendum ). Regelungen in den Gemeinden Bundesländer Note für zulässige Themen Bürgerbegehren Unterschriftenquorum* Bürgerentscheid Zustimmungsquorum Baden-Württemberg % 25 % Bayern % % Berlin (Bezirke) 1 3 % 10 % Brandenburg 5 10 % 25 % Bremen (Stadt) 2+ 5 % 20 % Stadt Bremerhaven 3 7,5 % 20 % Hamburg (Bezirke) % Kein Quorum Hessen % 25 % Mecklenburg-Vorpommern 5+ 2,5-10 % 25 % Niedersachsen % 25 % Nordrhein-Westfalen % 10-20% Rheinland-Pfalz % 20 % Saarland % 30 % Sachsen % 25 % Sachsen-Anhalt % 25 % Schleswig-Holstein % 8-20 % Thüringen 2 4,5-7 % % Quellen: Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie 2013 sowie eigene Erhebungen, Stand: * Die meisten Länder sehen eine Staffelung des Unterschriftenquorums nach Gemeindegröße vor. mehr demokratie die grundlagen

20 Im August 2008 übergab das Mehr Demokratie-Bündnis die Unterschriften für sein Volksbegehren Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen im Erfurter Kaisersaal. Unter dem Motto Demokratie ent-wickeln ordneten die Aktiven die Unterschriftsbögen als Spirale an. 20 mehr demokratie die grundlagen 2014

21 direkte demokratie in deutschland DIREKTE DEMOKRATIE IN DEN BUNDESLÄNDERN Mit Volksbegehren und Volksentscheiden können sich die Bürger/innen direkt in die Landespolitik einmischen und in wichtigen Sachfragen selbst entscheiden. Das ist besonders dann wichtig, wenn Politik an den Interessen der Bürger/innen vorbei geht. Autor Frank Rehmet Es gibt sie, aber es gibt sie nicht überall Volksentscheide sind noch relativ rar in Deutschland. Bisher gab es insgesamt noch nicht einmal 25 Volksentscheide, die durch Volksbegehren zustande gekommen sind. Diese fanden nur in sechs der 16 Bundesländer statt, und zwar in Berlin, Bayern, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein. Die Regeln für Volksbegehren sind nicht überall bürgerfreundlich. In manchen Bundesländern sind die Gesetze eher dazu geschaffen, Mitbestimmung zu verhindern als sie zu ermöglichen. Saarland und Baden-Württemberg zum Beispiel haben noch nicht einmal ein Volksbegehren erlebt. Da, wo die Regelungen der direkten Demokratie fair sind, entsteht dagegen eine lebendige Praxis der Mitbestimmung. Im Vergleich der Regelungen schneiden Hamburg, Bayern und Bremen am besten ab. Hier haben es die Bürger/innen am leichtesten, sich mit Volksbegehren und Volksentscheiden in die Landespolitik einzumischen. Am schwersten ist dies im Saarland und in Hessen. Hier sind die Gesetze so restriktiv, dass faktisch keine direkte Demokratie auf Landesebene möglich ist. Wir setzen uns dafür ein, dass Volksbegehren und Volksentscheide überall in Deutschland einfacher werden. Sie brauchen faire Regelungen, damit die Menschen sie auch anwenden können. Unsere konkreten Reformforderungen finden Sie auf Seite 23. Aufschwung nach 1989 Die friedliche Revolution hat den Aufbau der direkten Demokratie in ganz Deutschland verstärkt. In den Landes- und Kommunalverfassungen aller ostdeutschen Bundesländer war die direkte Demokratie von Anfang an enthalten. Die meisten westdeutschen Bundesländer kannten diese Instrumente zwar bereits, doch die mehr demokratie die grundlagen Regeln waren oft viel zu streng. Überall, wo sie verbessert wurden, nahm die Zahl der direktdemokratischen Verfahren stark zu. Gab es von 1946 bis 1989 insgesamt 28 Verfahren, so waren zwischen 1990 und 2013 elfmal so viele, nämlich 313 zu verzeichnen. Seitdem schwanken die Fallzahlen, mal gibt es 22 direktdemokratische Verfahren pro Jahr, mal nur sechs. Ein eindeutiger Trend ist nicht auszumachen. Durchschnittliche Beteiligung An Volksentscheiden, die nicht gleichzeitig mit einer Wahl stattfinden, nehmen im Schnitt 34,7 Prozent der Wähler/innen teil rund 18 Prozent weniger als bei Landtagswahlen. Das ist auch nicht anders zu erwarten, da es bei Volksentscheiden nur um eine einzige Sachfrage geht, von der nicht alle in gleichem Umfang betroffen sind. Oft fühlen sich ganze Bevölkerungsgruppen gar nicht angesprochen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung von knapp 35 Prozent ein guter Wert. Bei Volksentscheiden, die zeitgleich mit Wahlen stattfinden, beteiligen sich durchschnittlich 68,7 Prozent der Wahlberechtigten. Diese Werte zeigen, dass Bürger/innen die Chance auf Mitbestimmung ergreifen, wenn sie ihnen geboten wird. Thematische Schwerpunkte: Bildung, Kultur, Demokratie Volksbegehren beschränken sich auf Themen der Landespolitik. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Themenkomplex Bildung und Kultur die meisten Volksbegehren beschäftigt (28 Prozent). Ebenfalls interessant sind Fragen der Demokratie, Staatsorganisation und Innenpolitik (24 Prozent). Mit etwas Abstand folgen dann Wirtschaft (14 Prozent), Soziales (12 Prozent), Umwelt (9 Prozent) und Verkehr (7 Prozent). Leider ist bisher nicht überall durchgesetzt, dass Volksbegehren zu allen landespolitischen Themen stattfinden dürfen. 21

22 direkte demokratie in deutschland Wie erfolgreich sind Volksbegehren? Damit eine Initiative Erfolg hat, muss es nicht unbedingt zum Volksentscheid kommen. Übernimmt der Landtag die Forderungen des Volksbegehrens, hat die Initiative ihr Anliegen ebenfalls durchgesetzt. Das geschieht bei jedem sechsten Volksbegehren. Kommt es zum Kompromiss, war die Initiative wenigstens teilweise erfolgreich. Insgesamt setzen nur knapp ein Drittel aller direktdemokratischen Verfahren in den Bundesländern ihr Anliegen durch (30 Prozent). Zwei von drei Initiativen scheitern. Was sind die Gründe dafür? Stolpersteine für Volksbegehren Unzulässigkeit Viele Volksbegehren scheitern schon in der Antragsphase. Sie werden für unzulässig erklärt, häufig aufgrund des so genannten Finanztabus. Anders als in der Schweiz und in den USA ist es den Bürger/innen der meisten Bundesländer nicht erlaubt, über die Verwendung von Steuern zu bestimmen. Dieses Finanztabu schadet der direkten Demokratie erheblich, denn es gibt nur wenige Entscheidungen ohne finanzielle Folgen. Unterschriftenquorum Rund die Hälfte aller Anträge, die die zweite Verfahrensstufe das Volksbegehren erreichen, schaffen die Unterschriftenhürde nicht. In der Regel müssen zwischen acht und 20 Prozent der Stimmberechtigten ein Volksbegehren unterzeichnen, damit es durchkommt. Unter diesen Bedingungen wird ein Volksbegehren zum Kraftakt. Bisher ist das Unterschriftenquorum nur in Brandenburg mit rund vier Prozent sowie in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein mit fünf Prozent bürgerfreundlich geregelt. Neben hohen Quoren erschwert der Zwang, für eine Unterschrift aufs Amt zu müssen, den Erfolg von Volksbegehren. Deshalb fordern wir neben niedrigen Quoren die Möglichkeit, Unterschriften frei zu sammeln. Natürlich scheitern Initiativen nicht nur an zu strikten gesetzlichen Regeln. Vor allem Initiativen, die in der Antragsphase (Volksinitiative oder erste Stufe Volksbegehren) nicht genügend Unterschriften sammeln in der die Hürden in fast allen Ländern angemessen sind haben dies in der Regel ihrer eigenen organisatorischen Schwäche oder der mangelnden Popularität des Themas zuzuschreiben. Hürden beim Volksentscheid Kann ein Volksbegehren all diese Hürden überspringen, kommt es zum Volksentscheid. Hier steht ihm der letzte Stolperstein bevor. Denn während bei Abstimmungen in der Schweiz und in fast allen Bundesstaaten der USA die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet wie bei Wahlen auch, schreibt die Mehrzahl der Bundesländer für Volksentscheide ein Zustimmungsquorum vor. Das bedeutet, bei einfachen Gesetzen muss in der Regel mindestens ein Viertel, bei Verfassungsänderungen oft die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmen. Für eine Verfassungsänderung ein Ja von 50 Prozent der Stimmberechtigten zu erhalten, ist praktisch nicht zu schaffen. Noch nie hat eine Initiative diese Hürde geschafft. Anzahl und Häufigkeit von unten initiierter direktdemokratischer Verfahren sowie Volkspetitionen (Zeitraum ) Bundesland Einführung Anträge/ Volksinitiativen davon Volksbegehren erreicht davon Volksentscheid erreicht Volks petitionen Hamburg Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Bayern Berlin , seit Sachsen Niedersachsen Thüringen Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Saarland Bremen Sachsen-Anhalt Hessen Rheinland-Pfalz Gesamt Quelle: Mehr Demokratie, eigene Erhebungen. 22 mehr demokratie die grundlagen 2014

23 direkte demokratie in deutschland Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid in den deutschen Bundesländern Bundesland Note Volksbegehren Volksentscheid Unters chriftenquorum Eintragungsfrist Zustimmungsquorum einfaches Gesetz Zustimmungsquorum Verfassungsänderung Baden-Württemberg 4 16,6 % 14 Tage (A) 33% 50% Bayern 5 10 % 14 Tage (A) kein Quorum 25% Berlin 2-7 % / 20 % a 4 Monate (F+A) 25% 50% + 2/3-Mehrheit Brandenburg 5 ca. 3,9 % 6 Monate (A +B) 25% 50% + 2/3-Mehrheit Bremen 3+ 5 % / 10 % a 3 Monate (F) 20% 40% Hamburg c 2-5 % 21 Tage (F+A+B) kein Quorum, 20% kein Quorum, 2/3-Mehrheit Hessen 5 20 % 2 Monate (A) kein Quorum nicht möglich Mecklenburg-Vorpommern 4 ca. 8,9 % keine Frist (F) 33% 50% + 2/3-Mehrheit Niedersachsen 4 10 % 6 Monate (F) 25% 50% Nordrhein-Westfalen 4 8 % 1 Jahr (F), erste 50% Beteiligungsquorum + 15% 18 Wochen zus. (A) 2/3-Mehrheit Rheinland-Pfalz 4 ca. 9,7 % 2 Monate (A) 25% Beteiligungsquorum 50% Saarland 5 7 % 3 Monate (A) 25% 50% Beteiligungsquorum + 2/3-Mehrheit Sachsen 2- ca. 13,2 % 8 Monate (F) kein Quorum 50% Sachsen-Anhalt % 6 Monate (F) 25% 50% + 2/3-Mehrheit Schleswig-Holstein 5 5 % 6 Monate (A) b 25% 50% + 2/3-Mehrheit Thüringen 5 10 % (F) 4 Monate (F) 8 % (A) 2 Monate (A) 25% 40% Anmerkungen: Zum Teil gelten Absolutzahlen, die hier in Prozentzahlen umgerechnet sind (gerundete Angaben). Stand: Die Unterschriften dürfen frei gesammelt (F) und/oder nur in Amtsstuben geleistet werden (A). (B) = Briefeintragung. Erläuterungen zu den Begriffen und Quoren finden Sie im Glossar auf Seite 42. a) 20 Prozent ist das Unterschriftenquorum bei verfassungsändernden Volksbegehren. b) Neben Ämtern und Behörden können weitere Eintragungsstellen beantragt werden. c) In Hamburg gilt ein komplexes Quorensystem. Details finden Sie im aktuellen Volksbegehrensbericht (Seite 10). Vorschläge für eine bürgerfreundliche Direktdemokratie In fünf zentralen Punkten besteht dringender Reformbedarf: Streichung des Finanztabus. Auch Volksbegehren, deren Umsetzung weitreichende finanzielle Folgen haben, sollen zulässig sein. In Berlin, Bremen, Hamburg und Sachsen ist dies bereits in gewissem Maße möglich. Senkung des Unterschriftenquorums beim Volksbegehren auf etwa drei Prozent der Stimmberechtigten. In vier Ländern gibt es mit vier bis fünf Prozent bereits moderate Hürden. Zulassung der freien Unterschriftensammlung und ausreichende Fristen. Bürger/innen müssen für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren nicht mehr aufs Amt. Momentan ist das noch in der Hälfte der Bundesländer Pflicht. Bei Volksabstimmungen soll wie bei Wahlen die Mehrheit entscheiden. Mindestzustimmungen oder Mindestbeteiligungen (Quoren) sollen bestenfalls gestrichen, zumindest aber deutlich gesenkt werden. Nur in drei Bundesländern kommen Abstimmungen über einfache Gesetze ohne zusätzliche Hürden aus (Bayern, Hessen, Sachsen). Bei Abstimmungen über Verfassungsänderungen setzen alle Länder mehr demokratie die grundlagen zusätzliche Abstimmungsquoren an. In Hessen ist eine Abstimmung über verfassungsändernde Volksbegehren überhaupt nicht möglich. Zentrale Fragen zum Beispiel Änderungen der Landesverfassungen oder die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen sollten zwingend in einer Volksabstimmung entschieden werden (sogenanntes obligatorisches Referendum ). Etappensiege auf dem Weg zu mehr Mitbestimmung Mehr Demokratie hat in den Ländern etliche Reformen durchgesetzt, zum Teil mit eigenen Volksbegehren. Mittlerweile werden Regierungen und Landtage auch selbst aktiv und bauen restriktive Regeln ab. Hier ist viel in Bewegung gekommen! Frank Rehmet Politikwissenschaftler, wissenschaftlicher Koordinator von Mehr Demokratie. 23

24 Berlin 2008: Wir gratulieren den Bürger/innen Irlands, die als einzige in der EU über den Lissabon-Vertrag abstimmen durften. 24 mehr demokratie die grundlagen 2014

25 direkte demokratie international DEMOKRATISIERUNG DER EU Da wegweisende politische Entscheidungen zunehmend auf europäischer Ebene getroffen werden, mischt sich Mehr Demokratie auch hier ein. Wir fordern eine grundlegende Reform der europäischen Institutionen! Text Dr. Michael Efler Die Europäische Union leidet an einem gravierenden Demokratedefizit. Dies wurde trotz Verbesserungen durch den Vertrag von Lissabon nie grundlegend behoben. Dabei werden heute rund Zweidrittel aller neuen Gesetze, die unser tägliches Leben regeln, in Brüssel gemacht. Dadurch dass paketweise Entscheidungskompetenzen auf die europäische Ebene übertragen werden, verlieren die Bürger/innen deshalb zunehmend an Einfluss auf die Politikgestaltung. Demokratie wird klein geschrieben in Brüssel. Noch immer. Undemokratischer Einigungsprozess Die europäische Einigung war schon immer ein Projekt der Eliten. Das Europa, in dem wir heute leben, wurde von Regierungen geformt und nach den Vorstellungen einiger Weniger gestaltet. Die Bedürfnisse der Bevölkerung haben dabei oft eine untergeordnete Rolle gespielt. Das Ergebnis können wir heute sehen: Die EU-Institutionen sind wenig bürgerfreundlich, die Entscheidungsprozesse intransparent. Der letzte große Reformversuch, der Vertrag von Lissabon, wurde ebenfalls nur auf Regierungsebene beschlossen. Das einzige Referendum über seine Ratifizierung fand in Irland statt, die Bürger/innen aller anderen EU-Staaten hatten kein Mitspracherecht. Im Urwald der europäischen Institutionen Fehlende Gewaltenteilung Der demokratische Grundsatz der Gewaltenteilung wird in der EU systematisch ausgehebelt. Die ausführende Gewalt, die Exekutive, nimmt eine bedeutendere Stellung ein, als ihr eigentlich zusteht. Essentielle Aufgaben der europäischen Legislative der gesetzgebenden Gewalt werden von Vertreter/innen der nationalen Regierungen wahrgenommen, nicht von den nationalen Parlamenten oder dem Europäischen Parlament. Der Europäische mehr demokratie die grundlagen Rat, gebildet aus Vertreter/innen der nationalen Regierungen, übt sowohl Funktionen der Legislative (durch den Ministerrat) als auch der Exekutive aus (er gibt die politischen Leitlinien für die EU vor). Gewaltenteilung stellt eines der wichtigsten Prinzipien für ein demokratisches Regierungssystem dar. Wird sie wie in der EU einfach übergangen, beeinträchtigt dies den Einfluss der Bürger/innen auf die Politik und verhindert eine effektive Kontrolle der Institutionen untereinander. Fehlende Verantwortung Ein weiteres Problem entsteht durch die Personalunion der EU-Regierung mit den nationalen Regierungen. Sie eröffnet den Regierungen der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, über den Umweg ihrer Vertreter/innen im Europäischen Rat die nationalen demokratischen Kontrollen zu umgehen. Gesetze, bei denen sie Gegenwind von den Wähler/innen und den Abgeordneten befürchten müssen, beschließen sie einfach auf EU-Ebene statt in den nationalen Parlamenten und umgehen so schwierige Diskussionen. So ist es zum Beispiel bei der Einführung biometrischer Reisepässe geschehen. Gleichzeitig können sie in ihrem Heimatland einfach auf die böse EU verweisen, der man sich unterzuordnen habe. Man spielt also über Bande. Für die Bürger/innen hat dies zur Folge, dass sie nicht mehr nachvollziehen können, wer eigentlich für eine Entscheidung verantwortlich ist. Fehlende demokratische Legitimation Vordemokratisch ist der Zustand zu nennen, dass auf EU-Ebene nicht das von den Bürger/innen direkt gewählte Parlament, sondern nur die EU-Kommission ein Initiativrecht in der Gesetzgebung hat. Damit wird in der EU die Exekutive und die Bürokratie gestärkt, während das Europäische Parlament geschwächt wird. 25

26 Der ausführliche Vorschlag von Mehr Demokratie für eine demokratische EU kann im Internet abgerufen werden: Vertreter/innen von Mehr Demokratie beim Bundesverfassungsgericht 2012 für die Verfassungsbeschwerde zu ESM und Fiskalpakt. Dabei ist das Parlament die einzige durch Wahlen legitimierte Institution der EU, wenn auch ein einheitliches europäisches Wahlrecht, das gleiche Bedingungen für die EU-Parlamentswahl in allen Mitgliedsstaaten schaffen würde, noch immer fehlt. Das Europäische Parlament besitzt trotz seiner Aufwertung im Vertrag von Lissabon noch nicht in allen Politikbereichen das volle Mitentscheidungsrecht. In der Außen- und Sicherheitspolitik wird es lediglich auf dem Laufenden gehalten. In der Euro- Krise wurde es sogar systematisch von den Mitgliedsstaaten und vom Europäischen Rat umgangen. Gegen die mangelhaft demokratisch legitimierten Verträge zu ESM und Fiskalvertrag legte Mehr Demokratie gemeinsam mit mehreren Bündnispartnern Verfassungsbeschwerde ein. Auf europäischer Ebene haben die Bürger/innen dagegen keine Möglichkeit, Gesetze der Exekutive anzufechten. Wie in der Bundesrepublik Deutschland fehlt es auch auf EU-Ebene an verbindlichen direktdemokratischen Verfahren. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) geschaffen, was auch auf die Arbeit von Mehr Demokratie zurückgeht. Mit einer EBI können eine Million Bürger/innen aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten die EU-Kommission zur Vorlage eines Rechtsaktes auffordern. Verbindlich ist diese Forderung aber nicht, weder für die Kommission, noch für Rat und Parlament. Trotz des enormen Anteils der EU an der Gesetzgebung gibt es also immer noch keine Möglichkeit für die Bürger/innen, auf EU-Ebene über Sachfragen direkt abzustimmen. Ausgehend von diesen demokratischen Defiziten hat Mehr Demokratie Vorschläge zur Neugestaltung der EU entwickelt. Alternativvorschläge Die Stimme der Bürger/innen muss mehr Gewicht erhalten. Nur ein von der Bevölkerung getragenes Europa hat langfristig Aussicht auf Erfolg. Es sollten vor allem drei Schwachstellen der Union überwunden werden: die Zentralisierung der Entscheidungsgewalt in Brüssel, die Aushöhlung der Subsidiarität und das Fehlen von direkter Demokratie. Dezentralisierung Ein demokratisches Europa vereint sowohl föderale als auch dezentrale Strukturen. Eine föderale Ausrichtung der EU bedeutet keinesfalls die Bildung eines unitarischen Bundesstaates, sondern vielmehr eine demokratisch kontrollierte Föderation etwa nach dem Vorbild der Schweiz. Die EU sollte, wie es der Subsidiaritätsgedanke vorsieht, nur dann Entscheidungen treffen, wenn die kleineren Einheiten, also die Mitgliedstaaten beziehungsweise ihre Regionen oder Länder, diese Aufgabe nicht wahrnehmen können. Wir schlagen eine massive Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen vor. Je näher die Zuständigkeiten bei den Bürger/innen angesiedelt sind und je stärker und direkter diese an ihrer Ausübung beteiligt sind, desto demokratischer ist die jeweilige Gemeinschaft. Die Aufteilung dieser Kompetenzen sollte klar geregelt sein. Themen mit eindeutig europapolitischer Relevanz sollten weiterhin von der EU behandelt werden. Sachgebiete, die auch dezentral geregelt werden können, müssen dagegen in den Händen der regionalen Einheiten verbleiben. Im Zweifel hat die untere Ebene Vorrang. Dadurch entstehen in diesen Politikbereichen sehr unterschiedliche Regelungen, die potentiell im Wettbewerb zueinan- 26 mehr demokratie die grundlagen 2014

27 Frühjahr 2014: In einem europaweiten Bündnis engagiert sich Mehr Demokratie gegen das transatlantische Abkommen TTIP. der stehen. Vielfalt ist ein typisch europäisches Gut. Um jedoch einen schädlichen Wettlauf in Richtung niedrigste Standards zu verhindern, zum Beispiel Niedrigsteuerparadiese, könnten auf europäischer Ebene Mindeststandards vereinbart werden, die konkrete Ausgestaltung aber in den einzelnen Einheiten sehr unterschiedlich umgesetzt werden. Institutionelle Reformen Die institutionellen Reformen, wie Mehr Demokratie sie vorschlägt, orientieren sich an vier Leitprinzipien: Je direkter ein Organ gewählt ist, desto stärker ist es von den Bürger/innen der EU legitimiert. Folglich sollten Organe, die ein hohes Maß an Legitimation vorweisen können, stärker an der Gesetzgebung beteiligt werden als solche, die nicht direkt vom Volk gewählt werden. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Bürger/innen sollten jeweils politisch gleichgestellt, beziehungsweise gleich repräsentiert und an der Gesetzgebung beteiligt sein. Die Gewaltentrennung zwischen ausführenden Organen (Regierung, Verwaltung), gesetzgebenden Organen (Parlamente) und rechtsprechenden Organen (Gerichte) muss gegeben sein. Genauso sollte dieser Grundsatz im Verhältnis von EU-Ebene und nationaler Ebene befolgt werden. Ein Organ mit Regierungskompetenz muss entweder direkt von den Bürger/innen oder von ihren parlamentarischen Vertreter/innen gewählt und abgewählt werden können. Im Mittelpunkt des Vorschlags von Mehr Demokratie stehen zwei Kammern, die sich die Gesetzgebungskompetenz in der EU teilen: einmal das Europäische Parlament mit wesentlich mehr demokratie die grundlagen gestärkten Rechten und Kompetenzen und zum anderen eine Staatenkammer, in der Vertreter/innen der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sitzen. Die EU-Kommission nähme nur mehr die Verwaltungsfunktionen in der EU wahr und würde viel stärker als bisher vom Europäischen Parlament kontrolliert. Dem Europäischen Rat bliebe lediglich eine Funktion als beratendes und koordinierendes Gremium. Entscheidungsbefugnisse besäße er keine mehr. Der Europäische Gerichtshof sollte in Zukunft durch die nationalen Parlamente oder durch Richterwahlausschüsse der Mitgliedstaaten gewählt werden, seine Rechte und Pflichten blieben jedoch strikt auf die Zuständigkeiten der EU- Ebene beschränkt. Demokratischer Konvent bei Vertragsänderung Der Lissabon-Vertrag wurde über die Köpfe der Bürger/innen hinweg in Kraft gesetzt. Mehr Demokratie hatte einen demokratisch legitimierten und aus der Mitte der europäischen Völker heraus gewählten Konvent gefordert, um einen Vertrag zu erarbeiten, der die Bedürfnisse der EU-Bürger/innen berücksichtigt. Diesen Konvent gab es nicht. Wir fordern, bei neuerlichen Vertragsänderungen einen solchen Konvent einzuberufen. Dieser Konvent soll öffentlich tagen, Anregungen aufgreifen und verschiedene Vorschläge ausarbeiten, über die dann die Bürger/innen der Mitgliedsstaaten abstimmen. Dr. Michael Efler Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie, Mitautor des Buches Europa: Nicht ohne uns!, VSA Verlag Hamburg

28 direkte demokratie international Bisher einmalig in der Welt In der Schweiz kann das Volk auf allen drei politischen Ebenen umfassend direkt mitwirken: in den Gemeinden, den Kantonen und vor allem auch auf Bundesebene. Dies ist bisher einmalig in der Welt. Die Schweiz ist das funktionierende Beispiel einer halbdirekten Demokratie. Die Volksvertretungen bestehen weiter. Das Volk kann ihre Sachentscheidungen jedoch korrigieren. Text Prof. Dr. Hermann K. HeuSSner Keine Verfassungsänderung ohne das Volk Bereits seit 1848 sind alle Änderungen der Bundesverfassung nur möglich, wenn das Volk ihnen zustimmt (obligatorisches Verfassungsreferendum). Es reicht die einfache Mehrheit. Zusätzlich muss das Volk in einer Mehrheit der Kantone zustimmen (Ständemehr). Die Bürger/innen können Halt sagen... Ein Vierteljahrhundert später (1874) etablierte sich das fakultative Gesetzesreferendum auf Bundesebene. Damit können Schweizer/innen (das entspricht etwa einem Prozent der Stimmberechtigten) verlangen, dass ein Parlamentsgesetz nur dann in Kraft tritt, wenn ihm das Volk mit einfacher Mehrheit zustimmt. Auch Steuergesetze können auf diese Weise angegriffen werden. Dennoch bleibt die Schweiz regierbar. Denn mehr als 90 Prozent der Gesetze treten unangefochten in Kraft. Doch wenn ein Gesetz sehr umstritten ist und das Parlament gewichtige Ansichten und Interessen der Bürger/innen nicht gebührend beachtet, hat das Volk eine wirksame Bremse in der Hand. So gingen bis Februar 2014 in den 175 Abstimmungen knapp 44 Prozent der in Frage stehenden Gesetze bachab. Dieses Gesetzesreferendum nutzen die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen. Es hat damit sowohl konservative als auch progressive Wirkung. Es integriert die schweizerische Gesellschaft. Um zu verhindern, dass oppositionelle Kräfte die Entscheidung des Parlaments durch das Referendum zu Fall bringen, werden alle referendumsfähigen Gruppen am vorparlamentarischen Verfahren beteiligt und in eine Kompromisslösung eingebunden, schreibt Wolf Linder in seinem Standardwerk zur Schweizerischen Demokratie. Politische Minderheiten finden Gehör. Auch Regierungsparteien machen in Abstimmungen die Erfahrung, manchmal zur Minderheit zu zählen. So bleibt keine größere Gruppe dauerhaft ohne politischen Einfluss. Alle sind immer wieder zum Kompromiss gezwungen. Dies hat auch dazu geführt, dass seit 1959 alle größeren Parlamentsparteien gemeinsam in der Regierung vertreten sind.... aber auch Gas geben Wenn das Parlament bestimmte Inhalte nicht aufgreift, können die Schweizer/innen auch Gas geben und neue Inhalte zur Abstimmung bringen. Als Gaspedal dient ihnen auf Bundesebene die seit 1891 bestehende Verfassungsinitiative (Volksinitiative). Dafür sind Unterschriften (das entspricht etwa zwei Prozent der Stimmberechtigten) innerhalb von 18 Monaten zu sammeln. Auch finanzielle Themen sind zulässig. Die Initiativen und das Parlament haben viel Zeit, über Kompromisse zu verhandeln. 28 mehr demokratie die grundlagen 2014

29 direkte demokratie international Das Parlament hat das Recht, einen eigenen Gegenentwurf mit zur Abstimmung zu stellen und Initiativen können ihre Vorschläge wieder zurückziehen. Leider gibt es keine Gesetzesinitiative auf Bundesebene, was dazu führt, dass die Verfassungsinitiative auch für untergeordnete Regelungen genutzt wird, die eigentlich in der Verfassung nichts zu suchen haben. Die Volksinitiative wird ebenso wie das fakultative Referendum quer durch das politische Spektrum genutzt. Zwar waren bis Februar 2014 von den insgesamt 189 Vorlagen nur elf Prozent direkt an der Urne erfolgreich. Dennoch wirken sich viele Initiativen auf die Gesetzgebung aus, weil das Parlament auf sie reagiert sei es mit eigenen Gegenvorschlägen, sei es mit einem Kompromissgesetz, das zumindest Teilanliegen der Initiative aufnimmt. Häufig ziehen die Initiant/innen dann ihre Vorlage zurück. Ungefähr die Hälfte der Urheber von Volksinitiativen sei deshalb der Meinung, sie hätten mit ihrem direktdemokratischen Engagement etwas bewirkt, was dem Aufwand in etwa entspreche und ohne Gebrauch der Volksrechte nicht hätte erreicht werden können, beschreibt Andreas Gross die Zufriedenheit mit diesem System. Direkte Demokratie kann also einen fruchtbaren Dialog zwischen Volk und Parlament und daraus resultierende Kompromisse erzeugen, was sich in der reinen Parlamentsdemokratie so kaum einstellt. Reformbedarf bei Minderheitenschutz und Rechtsstaat Damit eine Volksinitiative Erfolg hat, benötigt sie wie im obligatorischen Verfassungsreferendum neben dem Ständemehr nur eine einfache Mehrheit. Das ist zu wenig. Auf diese Weise konnten 2009 die berüchtigte Minarettverbotsinitiative der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei mit nur 57,5 Prozent und ein Jahr später die sogenannte Ausschaffungsinitiative derselben Partei, nach der Ausländer/innen ohne wenn und aber auszuweisen sind, wenn sie bestimmte Delikte begangen haben, mit knappen 53 Prozent siegen. Wenn für Verfassungsänderungen eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig wäre, wie dies zum Beispiel in Deutschland üblich ist, hätten sie verloren. Hier liegt eine Schwäche des Schweizerischen Modells der direkten Demokratie. Denn die Verfassung und vor allem die Grundrechte haben die Aufgabe, Minderheiten zu schützen. Die Schweiz kennt zudem keine ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene. Volksinitiativen werden nur vom Parlament darauf überprüft, ob sie gegen zwingendes Völkerrecht verstoßen. Dies hat zur Folge, dass die Bürger/innen zuweilen über völkerrechtswidrige Vorlagen abstimmen. Stattdessen wäre zu wünschen, dass das Verfassungsgericht vor der Unterschriftensammlung entscheidet, ob eine Abstimmungsvorlage gegen höherrangiges Recht oder das Völkerrecht verstößt. Da in Deutschland EU-Recht Vorrang vor deutschem Recht hat, wären hier Vorlagen, die gegen EU-Recht verstoßen, nicht zulässig. Eine Initiative wie die gegen die sogenannte Masseneinwanderung, die in der Schweiz 2014 ganz knapp mit 50,3 Prozent erfolgreich war, wäre in Deutschland somit nicht möglich. mehr demokratie die grundlagen Diese rechtsstaatlichen Schwächen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch in der schweizerischen direkten Demokratie Minderheiten in der Regel zu ihrem Recht kommen. Der Ausländeranteil und die Asylbewerberquote sind wesentlich höher als in Deutschland. Große Demokratiezufriedenheit Insgesamt ziehen die Schweizer/innen eine positive Bilanz der eidgenössischen direkten Demokratie. Durchschnittlich 83 Prozent von ihnen äußerten sich in den zehn Jahren 2000 bis 2009 mit dem Funktionieren der Demokratie in ihrem Land sehr oder ziemlich zufrieden. Mehr als zwei Drittel sind der Meinung, das Mitspracherecht des Volkes führe zu einer stabilen und ausgewogenen Politik, und die Behörden (Staatsorgane) würden in der Schweiz mehr auf das Volk hören als anderswo, schreiben die Politikwissenschaftler/innen Claude Longchamp und Blanca Rousselot. Laut Longchamp werden in der Regel die Entscheidungen, die partizipatorisch vorbereitet und gefällt wurden, stärker akzeptiert. Nicht selten gelinge auf diese Weise eine friedliche Konfliktlösung. Zwar nehmen an Volksabstimmungen und Wahlen durchschnittlich jeweils nur zwischen 40 und 50 Prozent der Stimmberechtigten teil. Allerdings gibt es pro Jahr mehrere Abstimmungstermine. Longchamp und Rousselot schätzen, dass sich mehr als 80 Prozent der Schweizer/innen zwischen zwei Wahlterminen mindestens einmal an einer Volksabstimmung auf Bundesebene beteiligen. Insgesamt ist das Partizipationsniveau also ziemlich hoch. Und die relative Bedeutung von Wahlen nimmt natürlich ab, wenn die Bürger/innen Sachfragen, die ihrer Ansicht nach vom Parlament nicht befriedigend entschieden worden sind, in Abstimmungen selbst regeln können. Positive Auswirkungen auf Wirtschaftskraft Die direkte Demokratie schadet der Wirtschaft nicht, ganz im Gegenteil. Sie bewirkt geringere öffentliche Ausgaben, weniger Steuern, geringere Staatsverschuldung, weniger Steuerhinterziehung und eine höhere Wirtschaftskraft. So hatte die Schweiz 2013 eine Gesamtstaatsverschuldung von 45,6 Prozent des Bruttosozialprodukts, während die Schuldenlast in Deutschland 78,4 Prozent beträgt. Dennoch oder gerade deshalb ist die Schweiz ein vorbildlicher Sozialstaat. Die Literaturangaben zu diesem Artikel finden Sie online unter Prof. Dr. Hermann K. Heußner seit 2006 Professor für Öffentliches Recht und Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Osnabrück. Einer seiner Forschungsschwerpunkte ist direkte Demokratie. Er ist Deutscher und Schweizer. Kontakt: h.heussner@hs-osnabrueck.de 29

30 direkte demokratie international direkte demokratie weltweit Nur die Schweiz, Liechtenstein und Uruguay kennen auf Bundesebene eine Volksgesetzgebung von unten das Recht, ein eigenes Anliegen bis zum Volksentscheid zu bringen mit fairen Regelungen und niedrigen Hürden. In Slowenien, Ungarn, Lettland, Litauen, der Slowakei und Italien gibt es solche Regeln mit vergleichsweise hohen Hürden. Text Bruno Kaufmann Weltweite Ausbreitung Mit der globalen Ausbreitung der Demokratie werden auch die direktdemokratischen Volksrechte weltweit gestärkt. Die Zahl jener Staaten, die als formale Demokratien bezeichnet werden können, verdreifachte sich zwischen 1980 und 1995 von unter 50 auf über 150. Gleichzeitig führten mehr als 100 Staaten direktdemokratische Verfahren auf nationaler Ebene ein. Nach der vom International Institute for Democracy and Electoral Assistance (International IDEA) eingesetzten globalen Expertengruppe gehören direktdemokratische Verfahren heute zur Grundausstattung der modernen repräsentativen Demokratie. Allerdings halten die IDEA-Fachleute auch fest, dass erst relativ wenige Verfahren auch tatsächlich angewendet werden (können). Der Grund: benutzerunfreundliche Regelungen, wie viel zu hohe Hürden oder Ausnahmebestimmungen, die die spannendsten Themen dem direktdemokratischen Prozess entziehen. Sie verhindern eine echte und nachhaltige Praxis. Und dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Unsere Welt wird immer direktdemokratischer. Ein großer Teil aller je durchgeführten nationalen Volksabstimmungen fand in den letzten 25 Jahren statt. Die Karte der Länder, die direktdemokratische Verfahren auf der nationalen Ebene und den subnationalen Ebenen kennen, erstreckt sich mittlerweile über die ganze Welt. Dabei spielen die direktdemokratischen Verfahren sehr unterschiedlich große Rollen. In Asien und Lateinamerika beispielsweise, wo sich die Demokratie als politisches System erst in den letzten 20 bis 30 Jahren mehrheitlich etablieren konnte, wird selbst das repräsentative System immer wieder grundlegend in Frage gestellt, teils durch direkt gewählte Präsidenten wie in Südamerika, teils durch das Militär wie in manchen asiatischen Staaten. In beiden Fällen neigen die Machthaber dazu, die direktdemokratischen Verfahren durch plebiszitäre Elemente zu ersetzen. Das läuft letztlich auf eine Pervertierung der Volksrechte hinaus, denn Plebiszite werden von oben angesetzt, zu willkürlichen Themen und Zeitpunkten, und dienen so dem Machterhalt der politischen Führung, nicht dem Volk. Wo das repräsentative System schwach ist, können auch die direktdemokratischen Verfahren bestenfalls nur schwach sein. In etablierten Demokratien, wo das repräsentative System gefestigt ist in erster Linie in Europa und Nordamerika geht es heute vorrangig um die Mischung aus indirekter und direkter Beteiligung der Bürger/innen. Vor allem in Ländern, die zentralstaatlich regiert sind und über ein relativ starkes Parteiensystem verfügen, werden indirekte und direkte Verfahren auch zuweilen gegeneinander auszuspielen versucht. Weltweite Analyse Eine Reihe von Organisationen nationale und internationale, staatliche wie nicht-staatliche haben es sich zur Aufgabe gemacht, direktdemokratische Verfahren möglichst flächendeckend zu erfassen, qualitativ zu prüfen und aus den Erkenntnissen Richtlinien für eine moderne direkte Demokratie zu ziehen. Diese Anstrengungen haben gemein, dass sie direktdemokratische Verfahren zu einem integralen und komplementären Bestandteil des repräsentativen Systems machen wollen. Darüber hinaus geht es vielen Organisationen darum, Fehlentwicklungen zu beheben. Diese kommen sowohl in etablierten Systemen vor wie etwa den US-Bundesstaaten oder den Alpenstaaten als auch in jüngeren Demokratien. Stichworte sind hier die Kommerzialisierung direkter Demokratie oder Verfassungsregeln, mit denen direktdemokratische Prozesse unvereinbar sind. Generell kann es ein nachhaltiges institutionelles Gleichgewicht zwischen der direkten und der indirekten Teilnahme der Bürger/innen an politischen Entscheidungen nur geben, wenn die direktdemokratischen Instrumente auch umfassend und regelmäßig angewendet werden. Erst in der Praxis können sich repräsentative und direkte Demokratie befruchten und aus ihren Fehlern 30 mehr demokratie die grundlagen 2014

31 direkte demokratie international lernen. Werden die Volksrechte nur selten genutzt, besteht zudem die Gefahr, dass sich im Rahmen einer einzigen Sachabstimmung Frustrationen Luft machen. Ein Beispiel dafür sind die EU-Plebiszite in Frankreich und den Niederlanden 2005, wo sich handfeste Argumente für und gegen die Abstimmungsvorlage den EU-Verfassungsentwurf mit Motiven für und gegen die Behörde vermischten, die den Urnengang beschlossen hatte (den Präsidenten in Frankreich, das Parlament in den Niederlanden). Für die Einführung direktdemokratischer Elemente auf der deutschen Bundesebene gilt es deshalb, nicht nur aus den eigenen Erfahrungen auf lokaler und regionaler Ebene Lehren zu ziehen, sondern auch einen Blick über die Grenzen hinweg zu werfen und von anderen Ländern zu lernen. gesamtstaatliche Abstimmungen seit 1874 Weltweite Vernetzung Fachleute und Aktivist/innen aus der ganzen Welt haben sich in den vergangenen Jahren im Rahmen des Global Forum on Modern Direct Democracy zu einem Netzwerk zusammengetan, das nicht nur an einer gemeinsamen Bestandsaufnahme aller Verfahren und Praktiken weltweit arbeitet, sondern auch versucht, gemeinsame Richtlinien und Begriffe für faire Initiativen, Referenden und Volksabstimmungen zu erarbeiten. Sie wollen dazu beitragen, dass direktdemokratische Verfahren in das repräsentative System eingebettet werden und auf diese Weise eine gute Balance entsteht zwischen indirekten und direkten Beteiligungsverfahren einerseits und weiteren zentralen Aspekten einer modernen Demokratie, wie dem Rechtsstaat und dem Minderheitenschutz, andererseits. Das Initiative and Referendum Institute Europe und Democracy International haben gemeinsam einen Navigator für dierekte Demokratie entwickelt (direct-democracynavigator.org). Er stellt die meisten vorhandenen Verfahren der modernen direkten Demokratie (Initiative, Referendum, Volksabstimmung und Plebiszit) vor und erklärt sie. Der Navigator verwendet erstmals überhaupt eine gemeinsame Typologie, welche verschiedene Instrumente miteinander vergleicht und Menschen damit weltweit hilft, ihre Demokratie vor Ort gezielt weiterzuentwickeln. mehr demokratie die grundlagen Volksentscheide und Volksentscheide und Referenden gesamt Referenden von unten Schweiz Schweiz Liechtenstein Liechtenstein Neuseeland Italien Irland Uruguay Australien Slowenien Uruguay Lettland Frankreich San Marino 8 8. Italien Norfolk-Inseln 8 8. Palau Slowakei Ägypten Ungarn Norfolk-Inseln 19 Quelle: Centre for Research on Direct Democracy ( am Zentrum für Demokratie Aarau, TopTen-Bericht 2013 Bruno Kaufmann Leiter des Initiative and Referendum Institute und Gründer des Global Forum on Modern Direct Democracy. Kontakt: kaufmann@iri-europe.org 31

32 weitere Themen Für ein faires Wahlrecht! Text Neelke Wagner Mehr Demokratie hat auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene einige wichtige Reformen des Wahlrechts durchgesetzt, oft auf dem Wege der Volksgesetzgebung (siehe dazu die Berichte aus den Ländern ab Seite 10). Auf Bundesebene ist dieser Weg (noch) versperrt, doch auch hier gab und gibt es großen Reformbedarf reichte der Verein gemeinsam mit Wahlrecht.de Verfassungsbeschwerde gegen die zunehmende Zahl der Überhangmandate und das negative Stimmgewicht ein. Die Berechnung der Überhangmandate hatte in einigen Fällen dazu geführt, dass weniger Zweitstimmen einer Partei mehr Sitze im Parlament brachten und mehr Zweitstimmen die Zahl der Mandate verringerten. Dieser Beschwerde gab das Bundesverfassungsgericht 2012 statt und erklärte damit das Wahlrecht, wie es von 1957 bis 2009 gegolten hatte, erneut für verfassungswidrig. Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter/innen das Wahlgesetz aus denselben Gründen beanstandet. Das neue Gesetz, das bei den Bundestagswahlen im Herbst 2013 erstmals galt, ist aus Sicht von Mehr Demokratie nach wie vor reformbedürftig. Generell strebt der Verein auf allen politischen Ebenen ein Wahlrecht an, das den Wähler/innen größtmögliche Entscheidungsfreiheit sichert und möglichst allen Menschen, die von den Entscheidungen der gewählten Vertreter/ innen betroffen sind, die Teilnahme an den Wahlen ermöglicht. Folgende Forderungen hat die Bundesmitgliederversammlung 2013 verabschiedet: Partei unterhalb der Sperrklausel bleibt. Über eine zusätzliche Ankreuzmöglichkeit auf dem Stimmzettel könnten die Wähler/innen angeben, welche Partei sie wählen würden, wenn die erstgenannte nicht ins Parlament einzieht. Bei der Auszählung würden dann zunächst alle Präferenzen erfasst und dann per Computer errechnet, welche Präferenz greift. 3. Proteststimme Mehr Demokratie plädiert für eine Möglichkeit für Protest bei der Wahl. Dies könnte zum Beispiel durch die gesonderte Zählung leer abgegebener Wahlzettel oder durch eine Ankreuzmöglichkeit Keine der Parteien/Personen geschehen. 4. Personalisierung Mehr Demokratie tritt dafür ein, dass die Wähler/innen mehr als bisher Personen statt Parteien wählen können. Parteien sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Kandidierende per Mitglieder- Urwahl zu bestimmen. Außerdem soll vor jeder Wahl ein Wahlheft mit Informationen von sämtlichen Kandidierenden zur Verfügung stehen, damit sich Wähler/innen gezielt und umfassend informieren können. 5. Wahlalter Mehr Demokratie setzt sich für eine generelle Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ein. 1. Sperrklausel Mehr Demokratie setzt sich für eine Drei-Prozent-Hürde auf Bundesebene ein. Für die Europawahlen hat der Verein sogar eine Abschaffung der Sperrklausel durchgesetzt, ebenfalls auf dem Wege einer Verfassungsbeschwerde. Da das Europäische Parlament keine Regierung wählen muss und aufgrund seiner internationalen Zusammensetzung sowieso auf die Bildung größerer Fraktionen angewiesen ist, gelten die Argumente für eine Sperrklausel hier nicht. 2. Ersatzstimme Bei der Bundestagswahl 2013 hatten knapp 15 Prozent der Wählerstimmen keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags, weil sie an Parteien gingen, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Eine Ersatzstimme kann dies verhindern. Sie kommt dann zum Tragen, wenn die favorisierte 6. Wahlrecht für Menschen ohne deutschen Pass Mehr Demokratie setzt sich dafür ein, dass Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht auf allen politischen Ebenen bekommen. Weiterführende Links Mehr Informationen zu den Wahlrechtspositionen von Mehr Demokratie Unabhängiges, überparteiliches und nicht-kommerzielles Internet-Angebot rund um die Themen Wahlen, Wahlrecht, Wahlverfahren und Wahlprognosen Neelke Wagner Politikwissenschaftlerin, Leitung Publikationen bei Mehr Demokratie. 32 mehr demokratie die grundlagen 2014

33 Weitere Themen (Direkte) Demokratie braucht Transparenz Text Daniel Lentfer Warum explodieren die Kosten beim Bau der Hamburger Elbphilharmonie? Und wie können wir so etwas in Zukunft verhindern? Diese Fragen stellen sich bei vielen Projekten. Stuttgart21 oder der Berliner Flughafen sind weitere prominente Beispiele. Eine Volksinitiative in Hamburg hat diese Frage jetzt beantwortet: Sie hat ein Transparenzgesetz erwirkt, das die Stadt dazu zwingt, derartige Verträge 30 Tage, bevor sie in Kraft treten, zu veröffentlichen. Dann können alle interessierten Bürger/innen prüfen, ob sie von dem Geschäft überzeugt sind. Bis zum Ende dieses Zeitraums kann die Regierung von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass dies mit Kosten verbunden ist. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Auch Baugenehmigungen, Gutachten und viele andere Informationen muss die Stadt Hamburg deshalb in einem Register frei zugänglich im Internet veröffentlichen. Auf diese Weise können sich Bürger/innen, Politiker/innen und Journalist/innen über Vorgänge in Politik und Verwaltung informieren, was Korruption und Steuerverschwendung erschwert. Es erleichtert zudem die Mitbestimmung der Bürger/innen, gerade wenn sich etwa eine Bürgerinitiative gegen eine bestimmte behördliche Entscheidung richtet. Transparenz führt dazu, dass sich Bürger/innen und Behörden auf Augenhöhe begegnen können. Dieses Gesetz ist der von Mehr Demokratie Hamburg initiierten Kampagne Transparenz schafft Vertrauen zu verdanken. Gemeinsam mit Transparency International, dem Chaos Computer Club, der Piratenpartei und anderen Bündnispartnern ist es gelungen, das bisher geltende Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Es beinhaltet eine umfassende Veröffentlichungspflicht und ein Informationsmehr demokratie die grundlagen register und legt darüber hinaus fest, welche Informationen automatisch durch die Stadt zu veröffentlichen sind. Die Ausnahmen wurden stark beschränkt und klar gefasst. Informationsfreiheitsgesetze (IFG) gibt es außer Hamburg noch in zehn weiteren Bundesländern und auf Bundesebene. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen wollen sich anschließen. Dann verblieben lediglich Bayern und Sachsen ohne entsprechende Regelung. Das Hamburger Transparenzgesetz gilt als Modell. Die Volksinitiative, mit der die Hamburger/innen das Gesetz gefordert hatten, war ein großer Erfolg. Das hat das Landesparlament beeindruckt und dazu veranlasst, nach Verhandlungen mit den Initiator/innen einstimmig einen weitreichenden Kompromiss anzunehmen. Hamburg ist damit dank direkter Demokratie Leuchtturm der Informationsfreiheit. Weiterführende Links Portal für Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen Website der Hamburger Kampagne für ein Transparenzgesetz Ranking von Staaten in Bezug auf Informationsfreiheit Daniel Lentfer ehem. Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie Hamburg, war an der Kampagne Transparenz schafft Vertrauen maßgeblich beteiligt. 33

34 Die Demokratie hat viele Baustellen. Mehr Demokratie auf dem Kirchentag 2013 in Hamburg. 34 mehr demokratie die grundlagen 2014

35 weitere themen Ergänzen sich Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sinnvoll? Text Claudine Nierth Um die Antwort vorweg zu nehmen ja, sie können es! Mit direkter Demokratie ist die unmittelbare Mitwirkung der Bürger/innen an der Gesetzgebung gemeint durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene beziehungsweise Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene. Die Abläufe und Anforderungen sind gesetzlich geregelt, die Ergebnisse verbindlich. Bürgerbeteiligung bezeichnet die dialogorientierte Einbindung der Bürger/innen in politische, planungs- oder genehmigungsrechtliche Prozesse. Förmliche Bürgerbeteiligung wird zum Beispiel im Planungsrecht durch das Bundesverwaltungsgesetz oder für die Bauleitplanung im Baugesetzbuch geregelt. Darüber hinaus gewinnt die nicht-förmlich geregelte Beteiligung an Bedeutung. Immer mehr Länder, Städte und Kommunen erarbeiten verbindliche Beteiligungsleitfäden. Diese beschreiben Möglichkeiten, wie Bürger/innen von Anfang an in Planungen einzubinden und unterschiedliche Interessen auszuloten sind. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, welches 2014 solche Vorgaben für seine Landesplanungsverfahren in einer die Verwaltung bindenden Verwaltungsvorschrift erlassen hat. Während also Bürgerbeteiligung eine Beteiligungsmöglichkeit in Form von Dialogverfahren darstellt, bedeutet direkte Demokratie das Entscheidungsrecht durch verbindliche Volksabstimmungen. Die dialogorientierte Bürgerbeteiligung konzentriert sich meist auf die Beteiligung einer ausgewählten Anzahl von Menschen in Anhörungen, Mediationen, Foren, Bürgertischen oder Planungszellen. Solche Methoden dienen eher der Beratung. Sie konkretisieren das Wie eines Vorhabens oder suchen einen Interessenausgleich. Direkte Abstimmungsverfahren hingegen ermöglichen allen Bürger/innen gleichermaßen die Teilnahme. Hier wird vor allem über das Ob eines Vorhabens mehrheitlich und verbindlich entschieden. Das Ergebnis einer Abstimmung bindet das Parlament oder den Gemeinderat. Anders bei der Beteiligung: Hier bleibt die Entscheidung über das Ergebnis meist im Parlament beziehungsweise im Gemeinderat oder wenn es um die Genehmigung eines Vorhabens geht bei der dazu per Gesetz vorgesehenen Verwaltung. Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie können sich sinnvoll ergänzen: So kann es zum Beispiel hilfreich sein, dass mehr demokratie die grundlagen sich eine Kommune zuerst per Bürgerentscheid auf das Ob eines Vorhabens einigt, um dann in einem dialogorientierten Beteiligungsprozess das Wie mit den Bürger/innen zu erarbeiten. Auch ein umgekehrtes Verfahren ist möglich; ebenso die unmittelbare Verknüpfung beider Instrumente innerhalb eines Verfahrens, wenn zum Beispiel die Initiator/innen eines erfolgreichen Bürgerbegehrens noch vor dem Bürgerentscheid in einem dialogorientierten Beteiligungsprozess Alternativen oder Kompromisse erarbeiten, über die dann abgestimmt werden kann. Idealerweise kommt es sogar zu einem Dialog in dem sich alle Beteiligten einigen und ein Bürgerentscheid überflüssig wird. Spätestens seit Stuttgart 21 gewinnt die frühe öffentliche Beteiligung an Popularität. Je größer ein Planungsvorhaben, desto wichtiger ist es, bereits vor Planungsbeginn alle Interessenvertreter/innen und Betroffene an einen Tisch zu holen, um das Projekt bekannt zu machen, es auszuloten, für dessen Akzeptanz zu werben oder es durch Alternativen zu ersetzen. So forderte zum Beispiel ein großes Architekturbüro einen Bürgerentscheid über den Bau der Allianzarena in München noch vor Planungsbeginn, um bereits im Vorfeld die Akzeptanz des Projektes abzufragen. In dem Entscheid sprach sich die Mehrheit für das Stadion aus und so wurde gebaut. Ein solches Vorgehen fordern nicht nur Bürgerinitiativen oder Umweltverbände. Auch Industrieverbände haben den Wert einer frühzeitigen echten Bürgerbeteiligung erkannt. Der Verband der Deutschen Ingenieure (VDI) hat bereits eine eigene Richtlinie (VDI 7000) erarbeitet, die verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten vorstellt und den Planer/innen großer und kleiner Vorhaben so eine Orientierung bietet. In der Verknüpfung von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie steht die Entwicklung noch ganz am Anfang. Die Ernsthaftigkeit, das wirkliche Interesse am Mehrwert von Bürgerbeteiligung der weit über die bloße Akzeptanzbeschaffung hinausgeht, wird ihren zukünftigen Erfolg bestimmen. Claudine Nierth Sprecherin des Bundesvorstands von Mehr Demokratie und Mitglied im Netzwerk Bürgerbeteiligung. 35

36 wir über uns unsere publikationen Mehr Demokratie erstellt regelmäßig wissenschaftliche Berichte zum Stand der direkten Demokratie in Deutschland. Außerdem geben wir zu vielen Demokratiethemen Postitions- und Themenpapiere heraus und veröffentlichen Stellungnahmen unserer Sachverständigen für Landtage und den Bundestag. Positionspapiere 1. Pro&Contra Volksentscheid (Englisch) 2. Gefährden Volksentscheide Minderheiten? 3. Die Weimarer Erfahrungen 4. Antworten auf die Einwände der CDU/CSU 6. Mehr Demokratie in Europa 7. Der Einfluss finanzstarker Interessengruppen auf Volksabstimmungen 8. Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren 9. Faire Bürger- und Volksentscheidsregeln als Schlüssel für lebendige Demokratie 10. Chaos oder Sanierung? Wie sich Volksentscheide auf die öffentlichen Haushalte auswirken 12. Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren und -entscheid 13. Bürgerbegehren und -entscheide in anwendungsfreundlicher Regelung 14. Integrierte Stichwahl 15. Vorschlag für einen Europäischen Bürgerkonvent 16. E-Demokratie Die fehlenden Nummern in der Liste werden derzeit überarbeitet. Alle aktuellen Positionspapiere finden Sie im Internet. Themenpapiere In den Themenpapieren befasst sich Mehr Demokratie mit verschiedenen Aspekten von direkter Demokratie. Wie wirkt sich direkte Demokratie auf Bildung, Wirtschaft oder soziale Exklusion aus? Wie sollte eine Abstimmungsbroschüre gestaltet sein? Eine Übersicht sämtlicher Themenpaiere finden Sie im Internet. mdmagazin Zeitschrift für direkte Demokratie Die Vereinszeitschrift mdmagazin richtet sich an Mitglieder, Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit. Es berichtet vierteljährlich über Entwicklungen und Debatten im Bereich (direkter) Demokratie sowie über die Aktivitäten des Vereins. Berichte und Rankings Der Volksbegehrensbericht stellt die Praxis direkter Demokratie in den Bundesländern dar, der Bürgerbegehrensbericht befasst sich mit der Praxis auf kommunaler Ebene. Sie erscheinen alle zwei Jahre. Die Rankings befassen sich mit den Gesetzen für die direkte Demokratie und für Wahlen. Ihr Kernstück ist der Vergleich der Bundesländer untereinander. Anhand eines von Mehr Demokratie entwickelten Kriterienkatalogs erhalten die Bundesländer Schulnoten im Volksentscheidsranking für ihre Regelung der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene, im Wahlrechtsranking für ihr Wahlrecht. Bestellen oder herunterladen Eine Übersicht unserer Publikationen finden Sie unter mdmagazin Zeitschrift für direkte Demokratie: Rankings und Berichte: Positionspapiere: Themenpapiere: Aktuelle Stellungnahmen: Unsere Publikationen sind in der Regel auch in Papierform erhältlich. Bestellen Sie sie unter oder 36 mehr demokratie die grundlagen 2014

37 Struktur von Mehr Demokratie Unsere Basis sind unsere Mitglieder. Mehr Demokratie wird getragen von rund Mitgliedern und Förderern und zusätzlich zahlreichen ehrenamtlichen Aktiven. Die tägliche Arbeit bestreiten wir mit knapp 40 teils ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Entscheidungen treffen Bundesmitgliederversammlung Zentrales Organ des Vereins. Sie legt die Grundlinien des Vereins fest, entscheidet zum Beispiel über Satzungsänderungen und wählt und entlastet den Bundesvorstand. Mitgliederurabstimmung Kann von 2,5 Prozent der Mitglieder eingeleitet werden. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Bundesvorstand Wird von der Bundesmitgliederversammlung gewählt und setzt ihre Beschlüsse um. Er koordiniert die laufende Arbeit und trägt die Gesamtverantwortung für den Verein. Ihm obliegt die Finanzkontrolle über Bundesverband und Landesverbände. Außerdem wählt er Vorstandssprecher/ innen, Geschäftsführung und Kassierer/in. Begleitend arbeiten Kuratorium Ihm gehören Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Kunst und Wirtschaft an, die vom Bundesvorstand berufen werden. Das Kuratorium berät den Verein und vertritt ihn in der Öffentlichkeit. Themenbezogene Arbeitskreise Sie erarbeiten Vorschläge für Vorstand und Mitgliederversammlung. Derzeit gibt es: AK Wahlrecht AK Bürgerbegehren AK Bürgerbeteiligung AK Europa/Welt AK dezentrale Demokratie Kooperationen OMNIBUS für Direkte Demokratie Abgeordnetenwatch.de Democracy International Initiative and Referendum Institute Europe (IRI Europe) Stiftung Mitarbeit Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie (Universität Marburg) Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung (Bergische Universität Wuppertal) Bundesverband Die Mitarbeiter/innen des Bundesverbandes arbeiten in dezentralen Büros. Büro Schloss Tempelhof Geschäftsführung, Mitgliederbetreuung, Buchhaltung Büro Berlin Lobby- und Bündnisarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Büro Bremen Fundraising Büro Hamburg Wissenschaft Büro Bayern Koordination Bürgerbegehrensberatung 13 Landesverbände Mehr Demokratie ist vertreten in Baden- Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Bremen/Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. mehr demokratie die grundlagen

38 wir über uns Kuratorium Das Kuratorium repräsentiert die Ziele des Vereins nach außen und berät den Vorstand. Prof. Dr. Andreas Auer Lehrstuhl für Öffentliches Recht Universität Zürich Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Ulrich Bachmann Hessisches Sozialministerium Wiesbaden Dr. Thea Bauriedl Psychologin und Psychoanalytikerin München Lukas Beckmann Vorstand der GLS Treuhand e. V. Bochum Dr. Günther Beckstein Bayerischer Ministerpräsident a. D. Mitglied des bayerischen Landtags Prof. Dr. Joachim Behnke Politikwissenschaftler Zeppelin Universität Friedrichshafen Prof. Dr. Dirk Berg-Schlosser Vergleichende Politikwissenschaft Philipps-Universität Marburg Dr. Wolfgang Berger Richter Berlin Dr. Nadja Braun Binder Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer Dr. Christoph Bruch Schwerpunkt Informationsfreiheitsrecht Humanistische Union Berlin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin Bundesministerin der Justiz a.d. Prof. Dr. Christoph Degenhart Staats- und Verwaltungsrecht Universität Leipzig Prof. Dr. Reiner Eichenberger Wirtschafts- und Finanzwissenschaft Université Fribourg, Schweiz Prof. Dr. Lars P. Feld Politische Ökonomie und Finanzwissenschaft Universität Freiburg Dr. Ing. Peter H. Grassmann Ehemaliger Sprecher des Vorstands Carl Zeiss, Oberkochen und Jena Andreas Gross Schweizer Nationalrat, Parlamentarischer Vertreter der Schweiz im Europarat Prof. Dr. Gerd Habermann Leiter des Unternehmerinstituts Die Familienunternehmer Werder/Havel Gerald Häfner Mitbegründer von Mehr Demokratie e.v., ehem. Abgeordneter im EU-Parlament für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Klaus Hahnzog Bayerischer Verfassungsrichter München Prof. Dr. Hermann K. Heußner Öffentliches Recht und Recht der sozialen Arbeit Fachhochschule Osnabrück Prof. Dr. Martin Hochhuth Staats- und Verwaltungsrecht Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Prof. Dr. Barbara Holland-Cunz Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Frauenforschung Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Wolfgang Ismayr Deutsche Regierungssysteme Technische Universität Dresden PD Dr. Otmar Jung Politik- und Sozialwissenschaften Freie Universität Berlin Prof. Dr. Gebhard Kirchgässner Wirtschaftspolitik und Ökonometrie Universität St. Gallen, Schweiz PD Dr. Franz Kohout Innenpolitik und Vergleichende Regierungslehre Universität der Bundeswehr München Prof. Dr. Andreas Kost Referent der Landeszentrale für politische Bildung NRW Honorarprofessor Universität Duisburg- Essen Prof. Dr. Hans-Joachim Lauth Vergleichende Politikwissenschaft und Systemlehre Julius-Maximilians-Universität Würzburg 38 mehr demokratie die grundlagen 2014

39 wir über uns Prof. Dr. Diemut Majer Kanzlei Schmidt/Welte/Majer Karlsruhe Prof. Dr. Ingeborg Maus Emeritierte Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte Goethe-Universität in Frankfurt am Main Thomas Mayer Mitbegründer und langjähriger Geschäftsführer von Mehr Demokratie Kempten Prof. Dr. Peter C. Mayer-Tasch Ehemaliger Rektor der Hochschule für Politik München Prof. Dr. Dr. Hans Meyer Ehemaliger Präsident der Humboldt-Universität Berlin Dr. Peter Neumann Rechtsanwalt, Direktor des DISUD Dresden Dr. Claus-Henning Obst Rechtsanwalt (Verwaltungsrecht) Düsseldorf Stefan von Raumer Rechtsanwalt Berlin Dr. Adrian Reinert Schwerpunkt Bürgerbeteiligung Volkshochschule Bonn Prof. Dr. Roland Roth Professor für Politikwissenschaft Hochschule Magdeburg-Stendal PD Dr. Johannes Rux Staats- und Verwaltungsrecht Eberhard-Karls-Universität Tübingen Prof. Dr. Birgit Sauer Professorin für Politikwissenschaften Universität Wien Prof. Dr. Theo Schiller Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, direkte Demokratie Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Utz Schliesky Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Christian-Albrechts-Universität Kiel Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Kiel Renate Schmidt Bundesministerin a. D. München Marie-Luise Schwarz-Schilling Unternehmerin Büdingen/Berlin Professor i. R. Dr. Gerhard Stuby Öffentliches Recht und wissenschaftliche Politik Universität Bremen Johannes Stüttgen Künstler, Gesellschafter des Omnibus für Direkte Demokratie Düsseldorf Wilfried Telkämper Vizepräsident des Europäischen Parlaments a. D. Freiburg/Bonn Prof. Dr. Franz Thedieck Staats- und Europarecht Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Dr. Rhea Thönges-Stringaris Kunsthistorikerin und Kulturschaffende Kassel Prof. Dr. Silvia Serena Tschopp Direktorin des Instituts für Europäische Kulturgeschichte Universität Augsburg Prof. Dr. Christian Welzel Demokratieforschung und Politische Kulturforschung Leuphana Universität Lüneburg Dr. Hanns-Jürgen Wiegand Öffentliches Recht Technische Universität Darmstadt Prof. Dr. Fabian Wittreck Öffentliches Recht Westfälische Wilhelms-Universität Münster Wilko Zicht Wahlrechtsexperte Bremen Verstorbene Mitglieder des Kuratoriums: Prof. Dr. Peter C. Dienel (Wuppertal) Prof. Dr. Roland Geitmann (Kehl) Jaroslav Langer (Bonn) Prof. Dr. Joachim Linck (Erfurt) Dr. Wolfgang Ullmann (Berlin) mehr demokratie die grundlagen

40 40 mehr demokratie die grundlagen 2014

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