Kooperationsvereinbarung. zur Zusammenarbeit der Sprach- und Integrationskursträger im Landkreis Nienburg/Weser

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1 Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit der Sprach- und Integrationskursträger im Landkreis Nienburg/Weser zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser, Fachdienst Migration und Teilhabe, Außenstelle Rühmkorffstraße 12, Nienburg dem Jobcenter im Landkreis Nienburg, Verdener Straße 21, Nienburg den Ausbildungsstätten Rahn GmbH, Hansastraße 7, Nienburg dem BNW Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft ggmbh, Verdener Straße 21, Nienburg der DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH, Brückenstraße 1, Nienburg der Stiftung, Bildung & Handwerk GmbH, Parkstraße 10, Nienburg der Volkshochschule Nienburg, Rühmkorffstraße 12, Nienburg Präambel Ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Um für die im Landkreis Nienburg/Weser lebenden Neuzugewanderten ein passendes und bedarfsgerechtes Angebot an Sprachfördermaßnahmen bereit stellen zu können, wurde im März 2017 unter Beteiligung des Landkreises, des Jobcenters sowie der entsprechenden Bildungsträger ein monatlich tagendes Gremium zur Abstimmung und Koordinierung der Sprachfördermaßnahmen etabliert. 1 Gegenstand der Kooperationsvereinbarung Die Beteiligten verständigen sich auf die Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmung hinsichtlich der Organisation, der Koordinierung und der Durchführung der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) geförderten Sprach- und Integrationskursangebote. Das Ziel ist es, jeder Anspruchsberechtigten/ jedem Anspruchsberechtigtem im Landkreis Nienburg/Weser ein zeitnahes und adäquates Sprachförderangebot bereitstellen zu können. Um die Sprachförderangebote koordinieren, planen und aufeinander abstimmen zu können, findet monatlich eine Austauschrunde der Träger der BAMF-Integrationskurse sowie der berufsbezogenen Deutschsprachkurse gemäß der berufsbezogenen Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) statt, an welcher die entsprechenden Bildungsträger partizipieren. Zur ganzheitlicheren Koordinierung der Sprachförderangebote wird die Austauschrunde im Abstand von zwei bis drei Monaten um die Träger der durch das Niedersächsische Ministeri- 1

2 um für Wissenschaft und Kultur geförderten und der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung auf Landesebene koordinierten Kurse (sog. MWK-Kurse) erweitert. Organisiert und ausgerichtet wird die Austauschrunde vom Fachdienst Migration und Teilhabe des Landkreises Nienburg/Weser. 2 Nutzung des Arbeitsmarktmonitors der Bundesagentur für Arbeit Für die Planung und Koordinierung der Sprachfördermaßnahmen des BAMFs stellt das Jobcenter im Landkreis Nienburg/Weser als IT-Instrument den Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Die Nutzung des Arbeitsmarktmonitors ist ausschließlich auf die Träger der BAMF-Integrationskurse sowie der Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß DeuFöV beschränkt. Die durchführenden Bildungsträger der BAMF-Integrationskurse sowie der Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung verständigen sich darauf, alle zur Planung und Koordinierung notwendigen Daten entweder selbständig einzutragen und regelmäßig zu aktualisieren oder an die für die BAMF- Integrationskurse sowie die berufsbezogene Deutschsprachförderung zuständige Ansprechperson des Jobcenters weiterzuleiten. 3 Koordinierung der BAMF-Integrationskurse Die Träger der BAMF-Integrationskurse verständigen sich darauf, den Zugang zu einem passenden Kurs möglichst zeitnah und innerhalb von sechs Wochen nach Anmeldung einer Interessentin/ eines Interessenten zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, geht damit im Bedarfsfall die Abgabe von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an kooperierende Bildungsträger einher. Darüber hinaus werden Kursbeginne und Kursangebote der jeweiligen Bildungsträger aufeinander abgestimmt. Des Weiteren sichern die kooperierenden Bildungsträger die gegenseitige Durchführung von Einstufungstests, die gegenseitige DTZ- Prüfungsabnahme sowie die gegenseitige Abnahme des Tests Leben in Deutschland zu, sofern dies möglich ist. Die geplanten Integrationskurse sollen von den Trägern mit Informationen über den Kursbeginn, das Kursende, die Art des Kurses, den Ort sowie vorhandene freie Kurskapazitäten in die jeweilige Liste im Arbeitsmarktmonitor eingetragen und regelmäßig aktualisiert werden. 4 Wiederholungskurse Um dem gesetzlichen Anspruch auf 300 Unterrichtseinheiten (UE) Wiederholungsstunden des Sprachkursteils des BAMF-Integrationskurses bei nicht bestehen der B1- Abschlussprüfung gemäß 5 Abs. 5 IntV gerecht zu werden, verständigen sich die Bildungsträger auf eine enge Zusammenarbeit hinsichtlich der Organisation und Durchführung von Wiederholungskursen unter Nutzung des zur Verfügung gestellten Arbeitsmarktmonitors. Für die Organisation von Wiederholungskursen ist daher die Eingabe in eine entsprechende Liste bzw. die Weitergabe an die zuständige Ansprechperson des Jobcenters folgender Informationen erforderlich: 2

3 - Unterteilung der Anspruchsberechtigten bzw. der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Wiederholungskurses nach vorher besuchtem allgemeinem Integrationskurs oder Alphabetisierungskurs - Wurde bereits ein Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wiederholung von 300 UE des Sprachkurses gestellt - Liegt bereits eine Zulassung zur einmaligen Wiederholung seitens des BAMFs vor Darüber hinaus werden folgende Daten in einer entsprechenden Liste, welche im Arbeitsmarktmonitor zur Verfügung gestellt wird, übermittelt: - Name der Teilnehmerin/ des Teilnehmers - Vorname der Teilnehmerin/ des Teilnehmers - Wohnort der Teilnehmerin/ des Teilnehmers - Kundennummer beim Jobcenter/ bei der Agentur für Arbeit - Kennziffer des BAMFs 5 Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach DeuFöV Die Koordinierung der an das Sprachniveau des BAMF-Integrationskurses anschließenden berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist ebenfalls Bestandteil der Austauschrunde. Demnach findet die Planung und Koordinierung der berufsbezogenen Deutschsprachkurse im Rahmen der Austauschrunde auf Grundlage und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Quartalsgespräche mit dem BAMF statt. Des Weiteren sichern die kooperierenden Bildungsträger die gegenseitige Durchführung und Abnahme der telc-zertifikatsprüfung aller Niveaustufen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zu, sofern dies möglich ist. Die geplanten Kurse sollen von den Trägern mit Informationen über den Kursbeginn, das Kursende, die Art des Kurses, den Ort sowie vorhandene freie Kurskapazitäten in die entsprechende Liste im Arbeitsmarktmonitor eingetragen und regelmäßig aktualisiert werden. 6 Sprachkurse gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Um eine möglichst ganzheitliche Koordinierung der Sprachfördermaßnahmen im Landkreis Nienburg/Weser zu erreichen, soll zukünftig die Austauschrunde im Abstand von zwei bis drei Monaten um die Träger der vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur geförderten Sprachkurse (MWK-Kurse) erweitert werden. Ziel ist es dabei, die landesgeförderten Sprachkurse unter den jeweiligen Trägern bedarfsgerecht aufeinander und im Hinblick auf die BAMF-Kurse abzustimmen, um ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an Sprachfördermaßnahmen bereitstellen zu können. 7 Datenschutz Die Beteiligten verpflichten sich, die jeweils für sie geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zur Erfül- 3

4 lung der sich aus der Kooperationsvereinbarung ergebenden Aufgaben, d.h. zum Zwecke der Planung, Koordinierung und Durchführung der vom BAMF sowie vom MWK geförderten Sprachkurse genutzt werden. 8 Entwicklungsklausel Die Beteiligten stimmen darin überein, dass unter Zustimmung der bisher beteiligten Kooperationspartner sich weitere Träger, welche Sprachförderangebote, gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, zukünftig bereitstellen, an der Kooperation und dementsprechend an den Sitzungen der Austauschrunde beteiligen können, sofern sie der Kooperationsvereinbarung beitreten. Darüber hinaus können auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie unter einvernehmlicher Zustimmung aller beteiligten Kooperationspartner Inhalte der Kooperationsvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. 9 Inkrafttreten und Kündigung Die Kooperationsvereinbarung tritt zum in Kraft. Die Kooperationsvereinbarung gilt ein Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beendet werden. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Eine einvernehmliche Nachjustierung bzw. Änderung kann jederzeit erfolgen. 4

5 stellvertretend für den Landkreis Nienburg/Weser: Fachdienstleitung Migration und Teilhabe Landkreis Nienburg/Weser, Außenstelle Rühmkorffstraße 12, Nienburg

6 stellvertretend für das Jobcenter im Landkreis Nienburg/Weser: Geschäftsführung Jobcenter im Landkreis Nienburg/Weser, Verdener Straße 21, Nienburg

7 stellvertretend für die Ausbildungsstätten Rahn GmbH: Geschäftsführung Ausbildungsstätten Rahn GmbH, Hansastraße 7, Nienburg

8 stellvertretend für die BNW Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft ggmbh: Regionalleitung BNW Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft ggmbh, Verdener Straße 21, Nienburg

9 stellvertretend für die DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH: Geschäftsführung DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH, Brückenstraße 1, Nienburg

10 stellvertretend für die Stiftung, Bildung & Handwerk GmbH: Geschäftsführung Stiftung, Bildung & Handwerk GmbH, Parkstraße 10, Nienburg

11 stellvertretend für die Volkshochschule Nienburg: Fachbereichsleitung Volkshochschule Volkshochschule Nienburg, Rühmkorffstraße 12, Nienburg

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