Amtsblatt. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. Juli 2017 Nummer 10

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1 Amtsblatt Herausgeber: der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 - Einzelstück 1,00, kostenlos im Internet: Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, Coesfeld, Tel.: ( ) oder , Fax: ( ) , amtsblatt@coesfeld.de Jahrgang 2017 Ausgegeben am 3. Juli 2017 Nummer 10 Inhalt dieser Ausgabe: 35/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld - Öffentliche Auslegung 97 36/2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen Zweckverband EUREGIO durch die Bezirksregierung Münster /2017 Hinweis auf die Bekanntmachung der "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kaufmännische und technische Geschäftsbesorgung zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht zwischen der Stadt Gescher und der Stadt Coesfeld vom

2 Nummer 10/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 97 35/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld - Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Wochenendhausgebiet Stevede Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Das rund 10,9 ha große Plangebiet befindet sich ca. 8,5 km südwestlich des Stadtzentrums von Coesfeld unmittelbar westlich der K 54 in der Bauerschaft Stevede (Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 57, Flurstück 32/14 und Flurstück 43/0 teilweise). Das Plangebiet grenzt im Osten an die K 54, im Süden und Westen an landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Norden an Waldflächen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

3 Nummer 10/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 98 Übersichtsplan zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Zielsetzung: Im Jahr 1973 wurden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 Campingplatz Drees die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Campingplatzes mit ca. 100 Stellplätzen geschaffen. In den letzten Jahrzehnten hat sich ein Wochenendhausgebiet mit insgesamt 316 Parzellen entwickelt, das in seiner Ausdehnung deutlich über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 hinausgeht. Die Errichtung der Wochenendhäuser erfolgte dabei ohne bauordnungsrechtliche Genehmigung. Eine Vielzahl der Gebäude dient den Bewohnern als Dauerwohnsitz. Ziel der Planung ist es, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem in der Folge aufzustellenden Bebauungsplan dieser Entwicklung entgegen zu wirken und die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet zu schaffen.

4 Nummer 10/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 99 Der Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes mit seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gem. 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom bis einschließlich bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 32 - Bürgerbüro-, Zimmer 1 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von Uhr bis 12:00 Uhr Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung mit Herrn Schmitz, Telefon oder mit Frau Aufenanger, Telefon erörtert werden. Weitere Informationen zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes finden Sie im Internet unter der Adresse Hinweis zu Umweltbelangen Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können folgende umweltbezogene Informationen eingesehen werden: Umweltbericht zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Umweltbericht enthält neben der Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele eine Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands bezogen auf die untersuchungsrelevanten Schutzgüter sowie eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. Folgende Schutzgüter wurden untersucht: - Mensch (insb. Wohn- und Erholungsfunktion; Informationen zur Geruchsbelastung) - Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt (Informationen zu bestehenden Strukturen; Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope) - Arten- und Biotopschutz (Informationen zu (europäischen) Schutzgebietsausweisungen; Informationen zu artenschutzrechtlichen Belangen) - Boden (Informationen zu bestehenden Bodenstrukturen, zur Schutzwürdigkeit der Böden und zur Flächenversiegelung) - Wasser (Informationen zu Oberflächengewässern, zu Wasserschutzgebieten, zu den Grundwasserverhältnissen und zur Auswirkung von Versiegelungen) - Luft und Klima (Informationen zu klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen) - Landschaft (Informationen zum bestehenden Landschaftsbild bzw. Auswirkungen auf dieses) - Kultur- und Sachgüter (Informationen zu bestehenden Kultur- und Sachgütern und Auswirkungen auf diese) - Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern (Informationen zu Wirkungszusammenhängen/ Funktionsbeziehungen) (Wolters Partner, Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Stand: Mai 2017) Artenschutzbelange überschlägige Vorabschätzung (Teil der Begründung) mit Informationen zur derzeitigen Nutzung und zu vorherrschenden Biotopstrukturen innerhalb des Änderungsbereiches; überschlägige Vorabschätzung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten (Wolters Partner, Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Stand: Mai 2017) Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 123 Wochenendhausgebiet Waldfrieden und zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls dient der Feststellung, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Neben einer Beschreibung des Vorhabens und des Standortes enthält die Vorprüfung eine Gesamteinschätzung der Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter.

5 Nummer 10/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite Wasser: Informationen zum Grundwasser, zu Oberflächengewässern, zur Kläranlage, zur Niederschlagsentwässerung, zu bestehenden Brunnen - Boden: Informationen zur Funktion des Bodens und zur Versiegelung - Natur und Landschaft: Informationen zu bestehenden Strukturen und zur Eignung als Lebensraum für Flora und Fauna; Informationen zur Einbindung in das Landschaftsbild - Tiere und planungsrelevante Arten: Informationen zu bestehenden Strukturen und zum möglichen Vorkommen planungsrelvanter Arten - Schutzgebiete: Informationen zu FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, Landschaftsschutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und Wasserschutzgebieten - Informationen zu Kulturgütern, Denkmälern und Bodendenkmälern - Informationen zu Auswirkungen auf Klima und Lufthygiene - Informationen zu Auswirkungen auf den Menschen - Eingriffsregelung: Informationen zu Einwirkungen auf Natur und Landschaft und deren Ausgleich (Raum & Form Büro für Grünplanung und Umweltentwicklung, Coesfeld, Stand: Februar 2011) Geruchsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 123 Wochenendhausgebiet Stevede in Coesfeld mit Informationen zur Ermittlung und Beurteilung der durch die östlich und südlich des Wochenendhausgebietes gelegenen Tierhaltungsbetriebe verursachten Geruchsimmissionen (Richters & Hüls, Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz, Ahaus, Stand: Mai 2017) Umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Kreis Coesfeld Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweis auf Geruchsimmissionen der umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe und auf das Geruchsgutachten - Kreis Coesfeld Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf den Landschaftsplan Coesfelder Heide Flamschen ; Hinweis auf angemessene Ausgleichsmaßnahmen für den planerisch ermöglichten Eingriff in den Naturhaushalt - Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen: Hinweis auf eine Wallhecke mit Waldeigenschaft entlang der K 54 Hinweise Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Abs. 2 UmwRG gem. 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Übereinstimmungserklärung gem. 2 Abs. 3 BekanntmVO Der vorstehende Beschluss zur öffentlichen Auslegung stimmt mit dem Offenlegungsbeschluss des Rates vom überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen ( 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO). Coesfeld, Coesfeld, i.a. Dagmar Aufenanger

6 Nummer 10/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 101 Bekanntmachungsanordnung Die Offenlegung des Entwurfes der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den umweltbezogenen Informationen wird hiermit gemäß wird 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben. Coesfeld, /2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen Zweckverband EUREGIO durch die Bezirksregierung Münster Die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen Zweckverband EUREGIO sowie deren Genehmigung vom durch die Bezirksregierung Münster sind im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 20 vom auf der Seite 161 veröffentlicht. Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf 11 Abs. 1 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen). Coesfeld, Stadt Coesfeld 37/2017 Hinweis auf die Bekanntmachung der "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kaufmännische und technische Geschäftsbesorgung zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht zwischen der Stadt Gescher und der Stadt Coesfeld vom Gemäß 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 621 SGV. NRW. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW S. 204), wird darauf hingewiesen, dass der Landrat des Kreises Coesfeld die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kaufmännische und technische Geschäftsbesorgung zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht zwischen der Stadt Gescher und der Stadt Coesfeld vom genehmigt und im Amtsblatt des Kreises Coesfeld vom , Nr. 10/2017, veröffentlicht hat. Das Amtsblatt für den Kreis Coesfeld kann eingesehen und bezogen werden bei der Kreisverwaltung Coesfeld, 01 Büro des Landrats, Friedrich-Ebert-Straße 7, Coesfeld. Es ist auch im Internet abrufbar unter Coesfeld, den Stadt Coesfeld

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