Stadt Syke: Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 51

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1 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 51 Fahrbahn: ca. 4,00 m Asphalt Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 4,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, ca. 1,00 m, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Erhalt der offenen Gräben. Planung Fahrbahn: ca. 4,00 m entsprechend Bestand, gegebenenfalls Betonsteinpflaster Maßnahme E 18.3: Umgestaltung der Straße Bi'n Spritzenhus 84 Bi'n Spritzenhus Übersichtsplan besiedelter Bereich Bi'n Spritzenhus in nordwestlicher Richtung Funktion: Sammelstraße; Anlieger: Feuerwehr und Sportverein mit Sportplatz und -halle sowie Kindergarten, landwirtschaftlicher Verkehr, Länge des innerörtlichen Teilbereiches ca. 250 m, Verbindung zwischen Osterholzer Straße und Poststraße, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenraum unbefestigt, Begrünung des Straßenraumes durch südlich angrenzende Baumgruppe, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, 84 vgl. Abbildung 39 im Abbildungsband

2 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 52 außerörtlicher Abschnitt vgl. Maßnahme E Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt und Betonsteinpflaster Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 18.4: Umgestaltung der Straße Am Strengen 85 Am Strengen, Übersichtsplan besiedelter Bereich Am Strengen in westlicher Richtung Funktion: Verbindungsstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Mündungsbereich Geestrand ca. 750 m, Verbindungsstraße zwischen Osterholzer Straße und Geestrand, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenraum unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, Begrünung des Straßenraumes durch Baumgruppe auf nördlich angrenzender privater Grundstücksfläche. außerörtlicher Abschnitt vgl. Maßnahme E vgl. Abbildung 40 im Abbildungsband

3 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 53 Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt/Betonsteinpflaster Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 18.5: Umgestaltung der Straße Lange Heide 86 Lange Heide, Übersichtsplan besiedelter Bereich Lange Heide in östlicher Richtung Funktion: Verbindungsstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Mündungsbereich Geestrand ca m, Verbindungsstraße zwischen Osterholzer Straße und Geestrand, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), Straßenseitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, technischer Zustand der Fahrbahn gut, nördlich und südlich durchgängig offener Graben, Begrünung des Straßenraumes durch Baum- und Strauchpflanzungen, außerörtlicher Abschnitt vgl. Maßnahme E vgl. Abbildung 41 im Abbildungsband

4 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 54 Fahrbahn: ca. 3,00 m Betonstein-, Klinkerpflaster und Asphalt Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Maßnahme E 18.6: Umgestaltung der Straße Geestrand 87 Geestrand,Übersichtsplan- besiedelter Bereich Geestrand Mündungsbereich Osterholzer Straße Funktion: Verbindungsstraße/Sammelstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Mündungstrichter Lange Heide ca m, Verbindung der Straßen Osterholzer Straße, Lange Heide und Kurze Heide, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, teilweise Befestigung des nördlichen Straßenseitenraumes durch eine Entwässerungsrinne, abschnittsweise unbefestigter, ausgefahrener Straßenseitenraum, Begrünung des Straßenraumes durch Baumpflanzungen auf den angrenzenden privaten Grundstücksflächen. 87 vgl. Abbildung 42 im Abbildungsband

5 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 55 außerörtlicher Abschnitt vgl. Maßnahme E Seitenraum: westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,80 m Asphalt Rinne ca. 0,50 m Betonsteinpflaster Seitenraum: östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,80 m, Befestigung der Seitenbereiche mit durchgrünenden Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, punktuelle Parkstreifen/Ausweichbuchten mit Naturstein befestigt. Planung Seitenraum: westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,80 m entsprechend Bestand Rinne ca. 0,50 m Betonsteinpflaster Seitenraum: östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Maßnahme E 18.7: Umgestaltung der Straße Kurze Heide 88 Kurze Heide, Übersichtsplan besiedelter Bereich Kurze Heide in nördlicher Richtung Funktion: Sammelstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurze Heide/ Geestrand ca m, Mischprofil (kein separater Fuß/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend. Seitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren, Begrünung des Straßenraumes durch Baumbestände auf angrenzenden privaten Grundstücken, 88 vgl. Abbildung 43 im Abbildungsband

6 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 56 außerörtlicher Abschnitt vgl. Maßnahme E Seitenraum westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,80 m Betonsteinpflaster Seitenraum östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,80 m, Befestigung der Seitenbereiche mit durchgrünenden Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Seitenraum: westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,80 m entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Seitenraum: östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Maßnahme E 19: Umgestaltung kleinerer außerhalb der Ortslage verlaufenden Wege, die sowohl landwirtschaftlich als auch touristisch genutzt werden 89 Die Maßnahmen unter der Kennziffer E beinhalten die Umgestaltung kleinerer Wege, die auch touristisch genutzt werden, jedoch überwiegend außerhalb der besiedelten Ortslage Osterholz liegen. Die Planungen sind mit den Zielen und Maßnahmenplanungen des ILEK Weser-Hache zu vergleichen. Es handelt sich hier überwiegend um landwirtschaftlichen Wegebau, der im Rahmen der Dorferneuerung eine geringe Realisierungspriorität besitzt. Dieses sagt aber nichts über die sachliche Notwendigkeit der Maßnahmen aus. 89 vgl. Abbildung 36 im Abbildungsband

7 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 57 Maßnahme E 19.1: Umgestaltung der Poststraße bis zur Straße Bi'n Spritzenhus 90 Poststraße in östlicher Richtung Poststraße in westlicher Richtung Poststraße bis Bi n Spritzenhus Poststraße bis Bi n Spritzenhus Funktion: Verbindungsweg mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Poststraße bis zum Mündungsbereich Bi'n Spritzenhus ca m, Mischprofil (kein separater Fuß/Radweg), Verbindungsweg zwischen Poststraße und Bi'n Spritzenhus, technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenraum unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, kaum Begrünung des Straßenraumes, innerörtlicher Straßenabschnitt vgl. Maßnahme Seitenraum: nördlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 2,30 m bis 3,00 m Betonsteinpflaster Seitenraum: südlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. 90 vgl. Abbildung 44 im Abbildungsband

8 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 58 Planung Seitenraum nördlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 2,30 m bis 3,00 m entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Seitenraum südlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Maßnahme E 19.2: Umgestaltung der Straße Bi'n Spritzenhus 91 Lageplan Bi n Spritzenhus Kreuzungsbereich Bi'n Spritzenhus und Traher Weg Nordwestlicher Straßenabschnitt Kreuzungsbereich Bi'n Spritzenhus und Traher Weg Funktion: Verbindungsweg mit landwirtschaftlichem Verkehr; Anlieger: Feuerwehr und Sportverein mit Sportplatz und -halle sowie Kindergarten, Verbindung zwischen Osterholzer Straße und Poststraße, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, innerörtlicher Straßenabschnitt vgl. Maßnahme Bestand Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt und Betonsteinpflaster 91 vgl. Abbildung 39 im Abbildungsband

9 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 59 Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 19.3: Umgestaltung der Straße Am Strengen 92 Am Strengen in westlicher Richtung Am Strengen in östlicher Richtung Lageplan Am Strengen Lageplan Am Strengen Funktion: Verbindungsweg mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Mündungsbereich Geestrand ca. 750 m, Verbindungsstraße zwischen Osterholzer Straße und Geestrand, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, 92 vgl. Abbildung 40 im Abbildungsband

10 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 60 Straßenseitenraum unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, Begrünung des Straßenraumes durch Baumgruppe auf nördlich angrenzender privater Grundstücksfläche, innerörtlicher Straßenabschnitt vgl. Maßnahme Fahrbahn: ca. 3,00 m Betonsteinpflaster Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m Entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 19.4: Umgestaltung der Straße Lange Heide 93 Lange Heide, östliche Richtung Lange Heide, südwestliche Richtung Lageplan Lange Heide Lageplan Lange Heide 93 vgl. Abbildung 41 im Abbildungsband

11 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 61 Funktion: Verbindungsstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Mündungsbereich Geestrand ca m, Verbindungsstraße zwischen Osterholzer Straße und Geestrand, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), Straßenseitenräume unbefestigt, technischer Zustand der Fahrbahn gut, nördlich und südlich durchgängig offener Graben, Begrünung des Straßenraumes durch Baum- und Strauchpflanzungen, innerörtlicher Straßenabschnitt vgl. Maßnahme Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphaltt Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand

12 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 62 Maßnahme E 19.5: Umgestaltung der Straße Geestrand 94 Geestrand in südlicher Richtung Geestrand in südlicher Richtung Lageplan Geestrand Lageplan Geestrand Funktion: Verbindungsstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis Mündungstrichter Lange Heide ca m, Verbindung der Straßen Osterholzer Straße, Lange Heide und Kurze Heide, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, teilweise Befestigung des nördlichen Straßenseitenraumes durch Rinne, abschnittsweise unbefestigter, ausgefahrener Straßenseitenraum, Begrünung des Straßenraumes durch Baumpflanzungen auf den angrenzenden privaten Grundstücksflächen, innerörtlicher Straßenabschnitt vgl. Maßnahme E Seitenraum westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Fahrbahn: ca. 3,80 m Asphalt Rinne ca. 0,50 m Betonstein Seitenraum östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt 94 vgl. Abbildung 42 im Abbildungsband

13 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 63 Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. Planung Fahrbahn: ca. 3,80 m entsprechend Bestand Maßnahme E 19.6: Umgestaltung der Straße Kurze Heide 95 Kurze Heide in nördlicher Richtung Lageplan Kurze Heide Kurze Heide, Blick auf Kreuzungsbereich Geestrand Funktion: Verbindungsstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Osterholzer Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurze Heide/ Geestrand ca m, Mischprofil (kein separater Fuß/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Seitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren, 95 vgl. Abbildung 43 im Abbildungsband

14 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 64 Begrünung des Straßenraumes durch Baumbestände auf angrenzenden privaten Grundstücken, außerörtlicher Abschnitt vgl. Maßnahme E Seitenraum westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,80 m Betonsteinpflaster Seitenraum östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. Planung Seitenraum westlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,80 m entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Seitenraum östlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs

15 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf Bauerschaft Schnepke 96 Maßnahme E 4: Gestaltung des westlichen Ortseinganges, westlich des Mündungsbereiches Heerweg 97 Schnepker Straße, westlicher Ortseingang Schnepker Straße aus nordwestlicher Richtung Häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung der Ortseingänge, Ortseingänge sind nur schwer wahrzunehmen, zum Teil geradliniger Straßenverlauf, der zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verleitet, keine Ausleuchtung des Ortseingangs, beidseitig angrenzend hohe Bäume oder Bebauung. Bestand, teilweise befestigt/unbefestigt Fahrbahn: ca. 6,50 m Asphalt Grünstreifen: ca. 1,80 m Rasen Fuß-/Radweg: ca. 2,00 m Asphalt, teilweise befestigt/unbefestigt Räumliche Betonung des Ortseinganges durch Aufstellen von Kunstobjekten, gegebenenfalls Steinskulpturen, Bepflanzung mit großkronigen Bäumen (seitlich parallel der Fahrbahn dort, wo keine Baumpflanzungen vorhanden sind), Ausleuchtung des Straßenraumes mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Integration eines Begrüßungsschildes. 96 vgl. Abbildung 45 im Abbildungsband 97 vgl. Abbildungen 46 und 47 im Abbildungsband

16 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 66 Maßnahme E 5: Gestaltung des Kreuzungspunktes Schnepker Straße, Heerweg und Fuhrenweg 98 Kreuzungsbereich aus Blickrichtung westlicher Ortseingang Kreuzungsbereich aus nordwestlicher Richtung (Heerweg) Kreuzungs- und Mündungsbereich mit drei Einmündungen auf die Schnepker Straße: Heerweg (zweimal) und Fuhrenweg, direkt anschließend, südöstlich des Ortseinganges Schnepke, Schnepker Straße: klassifizierte Landesstraße, Funktion: Hauptverkehrsstraße und Vorfahrtsstraße im Kreuzungsbereich, Heerweg: Anliegerstraße, im südlichen Abschnitt auch gewerblicher Verkehr (anliegender baugewerblicher Betrieb), Fuhrenweg: Sammelstraße, Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße und Bernhard- Dierking-Weg, südlich der Schnepker Straße separater Fuß-/Radweg, angrenzend private Wohnbaugrundstücke und Kriegerehrenmal, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Kreuzungsbereiches, Kreuzungsbereich ist nur schwer optisch wahrzunehmen, schlechte Einsicht in den Kreuzungsbereich, geradliniger Straßenverlauf der Kreisstraße verleitet zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Fahrbahn: ca. 6,50 m Asphalt Grünstreifen südwestlich: ca. 1,80 m Rasen Fuß-/Radweg südwestlich: ca. 2,00 m Asphalt Anlage einer Querungshilfe (Variante 1), alternativ Ausbau eines Kreisels (Variante 2), Verlegung der Bushaltestellen, unter anderem im Bereich südlicher Abschnitt Heerweg, Anlage eines kleinen Dorfplatzes mit Buswartehäuschen, Einfriedung der angrenzenden privaten Wohnbaugrundstücke. 98 vgl. Abbildungen 49 bis 53

17 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 67 Variante 1 Anlage einer Querungshilfe Anlage einer begrünten Querungshilfe, Verlegen des Einmündungsbereiches des nördlichen Abschnittes Heerweg in nordwestliche Richtung, Verlegen des Einmündungsbereiches Fuhrenweg in südöstliche Richtung, sodass die Mündungstrichter senkrecht und nicht entsprechend dem Bestand spitzwinkelig zur Schnepker Straße verlaufen, Anlage eines nördlichen Fuß- und Radweges als Verbindung Einmündungsbereich Heerweg und Fuhrenweg, Verlegung der Bushaltestelle in den südlichen Abschnitt des Heerweges, Aufstellen eines Buswartehäuschens, Erhalt des Ehrenmales in seinen heutigen Abmessungen, Anlage der Bushaltestelle mit Buswartehäuschen auf der nordöstlichen Seite der Schnepker Straße zwischen nördlichem Abschnitt Heerweg und Einmündungsbereich Fuhrenweg, wechsel in den drei verlegten Einmündungsbereichen, zum Beispiel Natursteinpflaster. Variante 1a Ausbildung eines kleinen Dorfplatzes nordöstlich der Querungshilfe, angrenzend an den geplanten Dorfplatz kleine Koppel für Pferde, Schafe oder Ziegen, zwischen Fahrbahn und neuem Fuß- und Radweg Anlage eines Grünstreifens mit einer Strauch- oder Heckenpflanzung als Abgrenzung vom Straßenraum, Einmündungsbereich nördlicher Heerweg und der westliche Ortseingang Schnepkes liegen räumlich zusammen. Variante 1b Anlage einer separaten Busfahrspur nordöstlich der Fahrbahn, zwischen Fahrbahn und der neuen Busfahrspur Anlage eines Grünstreifens mit einer Strauch- oder Heckenpflanzung und hochkronigen Bäumen als Abgrenzung vom Straßenraum, neuer Fuß- und Radweg bindet die Baushaltestelle ein, Einmündungsbereich nördlicher Heerweg und der westliche Ortseingang Schnepkes liegen im Gegensatz zu Variante 1a räumlich weniger dicht zusammen. Variante 2 Ausbau eines Kreisverkehrs Ausbau eines Kreisverkehrs zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dem Kreuzungspunkt (Kreisverkehre gelten bei sachgerechter Gestaltung als sichere Knotenpunkte) und zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus, insbesondere in Kombination mit dem westlichen Ortseingang, Verstetigung des Verkehrsablaufs (Kreisverkehre tragen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes bei. Wartezeiten, die an lichtsignalgeregelten Kreuzungen aufgrund der Rotphasen auch bei geringen und mittleren Verkehrsbelastungen auftreten, entfallen), Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für FußgängerInnen,

18 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 68 Verlegen des Einmündungsbereiches des nördlichen Abschnittes Heerweg in nordwestliche Richtung, sodass ein annähernd rechtwinkeliger Anschluss an die Schnepker Straße ermöglicht wird. Alle Einmündungsbereiche können nicht an den Kreisel angeschlossen werden, da die Einmündungsbereiche zu weit auseinander liegen und gegebenenfalls vorhandene Gebäude abgerissen werden müssten, Anlage eines nördlichen Fuß- und Radweges an der Schnepker Straße als Verbindung Einmündungsbereich Heerweg und Fuhrenweg mit Verbindung zum Fuß- und Radweg fahrbahnbegleitend um den Kreisel, mit Anschluss an den südwestlichen Fuß- und Radweg der Schnepker Straße, Ausleuchtung des Kreisels mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Anlage der Bushaltestelle mit Buswartehäuschen auf der nordöstlichen Seite der Schnepker Straße zwischen nördlichem Abschnitt Heerweg und Einmündungsbereich Fuhrenweg, Ausbildung eines kleinen Dorfplatzes mit Kinderspielplatz, Maibaumplatz, Parkflächen usw., die Grundstücksfläche des Ehrenmals wird eingekürzt, Verlegung der Bushaltestelle in den südlichen Heerweg, Aufstellen eines Buswartehäuschens. Variante 2a Anlage eines kleinen Kreisverkehrs, einstreifige, vorfahrtsberechtigte Kreisfahrbahn, einstreifige Zu- und Ausfahrten, Außendurchmesser 26 m bis 40 m, fest eingefasste Kreisinsel, mit hochkronigen Bäumen begrünt. Variante 2b Anlage eines Minikreisverkehrs, vollständig überfahrbare Kreisinsel, Außendurchmesser 13 m bis 22 m. Die überfahrbare Kreisinsel ermöglicht Lkw und Bussen, den Minikreisverkehr mit niedriger Geschwindigkeit ohne nennenswerte Probleme zu durchfahren. Pkw müssen den Minikreisverkehr ohne Überfahren der Kreisinsel passieren können. Der Durchmesser der Kreisinsel sollte mindestens 4 m betragen. Eine bauliche Ausbildung der überfahrbaren Kreisinsel ist dringend zu empfehlen. Eine nur markierte Kreisinsel führt dazu, dass sie auch von Pkw regelmäßig überfahren werden würde. Der Arbeitskreis diskutierte sehr kontrovers über die notwendige Größe des geplanten Kreisverkehrs. Letztlich sollen im weiteren Verfahren und bei der Planung zur Umsetzung der Maßnahme die verkehrs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

19 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 69 Maßnahme E 6: Umgestaltung der Schnepker Straße, innerörtlicher Abschnitt 99 Schnepker Straße in Höhe Brinkweg, nördlicher Fußweg Schnepker Straße in östlicher Richtung, südlicher Fußweg Klassifizierte Landstraße, Funktion: Hauptverkehrsstraße mit landwirtschaftlichen Verkehr, Länge der Schnepker Straße im innerörtlichen Bereich vom Kreuzungsbereich Schnepker Straße/Am Damm bis zum Kreuzungsbereich Schnepker Straße/Poststraße ca. 600 m, südlich ausgebauter separater Fuß-/Radweg, nördlich abschnittsweise separater Fuß-/Radweg, technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, Fuß-/Radweg gut bis befriedigend, teilweise Begrünung des Straßenraumes durch Baumbestände auf angrenzenden privaten Grundstücksflächen, Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten., teilweise befestigt/unbefestigt Rinne nördlich: ca. 0,50 m Betonsteinpflaster Fahrbahn: ca. 5,80 m Asphalt Rinne südlich/hochbord: ca. 0,50 m Betonsteinpflaster Grünstreifen: ca. 1,00 m Rasen, Poller Fuß-/Radweg südlich: ca. 1,40 m Betonsteinpflaster, teilweise befestigt/unbefestigt Erhalt und Ausbau im Separationsprinzip (mit abgesetztem Fuß- und Radweg) entsprechend Bestand, Ausbau eines durchgängigen Fuß- und Radweges auf der nördlichen Straßenseite in einer von ca. 1,60 m, Oberflächenbefestigung Betonsteinpflaster in kombination mit Klinker- oder Natursteinpflaster, Ausbauabschnitt neuer, nördlicher Fuß- und Radweg vom westlichen Einmündungsbereich Damm und östlichen Einmündungsbereich Poststraße, Austausch der Oberflächenbefestigung des vorhandenen innerörtlichen Fuß- und Radweges auf der südlichen Straßenseite. Oberflächenbefestigung Betonsteinpflaster in kombination Klinker- oder Natursteinpflaster, entsprechend Bestand ca. 1,40 m, vollständige Begrünung des Straßenraumes, unter anderem durch Anpflanzung von hochkronigen Bäumen, Hecken und Sträuchern, Ausleuchtung des Straßenraumes mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau. 99 vgl. Abbildungen 54 und 55

20 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 70 Planung, teilweise befestigt/unbefestigt Fuß-/Radweg nördlich: ca. 1,40 m Betonsteinpflaster in einer kombination Rinne nördlich: ca. 0,50 m Betonsteinpflaster Fahrbahn: ca. 5,80 m Asphalt Rinne südlich/hiochbord: ca. 0,50 m Betonsteinpflaster Grünstreifen: ca. 1,00 m Sträucher-, Hecken- und Baumpflanzungen Fuß-/Radweg südlich: ca. 1,40 m Betonsteinpflaster in einer kombination, teilweise befestigt/unbefestigt Maßnahme E 7: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Schnepker Straße (innerörtlich) 100 Maßnahme E 7.1: Ausbau einer Querungshilfe/Mittelinsel Schnepker Straße Am Damm 101 Schnepker Straße, Mündungsbereich Am Damm Schnepker Straße, Mündungsbereich Am Damm Kreuzungs- und Mündungsbereich mit zwei Einmündungen auf die Schnepker Straße: nördlicher Straßenabschnitt Am Damm und südlicher Straßenabschnitt Am Damm, Kreuzung zweier Straßenverläufe Gefahrenpunkt durch Missachtung der Vorfahrtsregeln und überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, notwendige Querung der Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr von der Straße Am Damm zum Fuß- und Radweg auf der südlichen Straßenseite der Schnepker Straße, angrenzend private Wohnbaugrundstücke, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Kreuzungsbereiches, Kreuzungsbereich ist nur schwer optisch wahrzunehmen, schlechte Einsicht in den Kreuzungsbereich, geradliniger Straßenverlauf der Kreisstraße verleitet zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, auch innerorts. Anlage einer Querungshilfe (Fahrbahnteiler). Ziel ist das leichtere Überqueren der Straße. Durch das Teilen der Fahrbahn ermöglicht die Verkehrsinsel FußgängerInnen ein Anhalten und eine bessere Konzentration auf den Verkehr in der anderen Fahrtrichtung, 100 vgl. Abbildung 55 im Abbildungsband 101 vgl. Abbildungen 56 und 57 im Abbildungsband

21 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 71 beidseitige Aufweitung der Fahrbahn wird notwendig, der Fahrbahnteiler sollte mit zwei großen Bäumen bepflanzt werden; es bietet sich hierbei die Anpflanzung von Rot- oder Weißdorn oder auch Mehlbeerbäumen als heimische Gewächse an, wechsel in den Einmündungsbereichen, zum Beispiel Natursteinpflaster, Anpflanzung von Bäumen im Straßenseitenraum zur optischen Markierung der gesamten Kreuzungssituation, Ausleuchtung der Querungshilfe mit einer ortbildgerechten Beleuchtung, Anschluss an den vorhandenen und den geplanten Fuß- und Radweg. Maßnahme E 7.2: Ausbau einer Querungshilfe/Mittelinsel Schnepker Straße Brinkweg Schlattweg 102 Schnepker Straße, Kreuzungsbereich Schlattweg, Brinkweg Schnepker Straße, Kreuzungsbereich Schlattweg, Brinkweg Kreuzungs- und Mündungsbereich mit zwei Einmündungen auf die Schnepker Straße: nördlicher Straßenabschnitt Brinkweg und südlicher Straßenabschnitt Schlattweg, Kreuzung zweier Straßenverläufe Gefahrenpunkt durch Missachtung der Vorfahrtsregeln und überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, notwendige Querung der Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr von der Straße Brinkweg zum Fuß- und Radweg auf der südlichen Straßenseite der Schnepker Straße und Schlattweg, angrenzend private Wohnbaugrundstücke, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Kreuzungsbereiches, Kreuzungsbereich ist nur schwer optisch wahrzunehmen, schlechte Einsicht in den Kreuzungsbereich, geradliniger Straßenverlauf der Kreisstraße verleitet zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, auch innerorts. Anlage einer Querungshilfe (Fahrbahnteiler). Ziel ist das leichtere Überqueren der Straße. Durch das Teilen der Fahrbahn ermöglicht die Verkehrsinsel FußgängerInnen ein Anhalten und eine bessere Konzentration auf den Verkehr in der anderen Fahrtrichtung, beidseitige Aufweitung der Fahrbahn wird notwendig, wechsel in den Einmündungsbereichen, zum Beispiel Natursteinpflaster, 102 vgl. Abbildungen 58 und 59 im Abbildungsband

22 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 72 der Fahrbahnteiler sollte mit zwei großen Bäumen bepflanzt werden; hierfür bietet sich die Anpflanzung von Rot- oder Weißdorn oder auch Mehlbeerbäumen als heimische Gewächse an, Anpflanzung von Bäumen im Straßenseitenraum zur optischen Markierung der gesamten Kreuzungssituation, Ausleuchtung der Querungshilfe mit einer ortbildgerechten Beleuchtung, Anschluss an den vorhandenen und den geplanten Fuß- und Radweg. Maßnahme E 7.3: Ausbau einer Querungshilfe/Mittelinsel Schnepker Straße Poststraße Schnepker Straße, Einmündungsbereich Poststraße Schnepker Straße, Einmündungsbereich Poststraße Kreuzungs- und Mündungsbereich mit einer Einmündung auf die Schnepker Straße: nördlicher Straßenabschnitt Poststraße, Kreuzung zweier Straßenverläufe Gefahrenpunkt durch Missachtung der Vorfahrtsregeln und überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, notwendige Querung der Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr von der Poststraße zum Fuß- und Radweg auf der südlichen Straßenseite der Schnepker Straße, angrenzend private Wohnbaugrundstücke, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs auf der Schnepker Straße, unzureichende Gestaltung des Einmündungsbereiches, Einmündungsbereich ist nur schwer optisch wahrzunehmen, schlechte Einsicht in den Straßenverlauf der Schnepker Straße, geradliniger Straßenverlauf der Kreisstraße verleitet zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, auch innerorts. Anlage einer Querungshilfe (Fahrbahnteiler). Ziel ist das leichtere Überquereng der Straße. Durch das Teilen der Fahrbahn ermöglicht die Verkehrsinsel FußgängerInnen ein Anhalten und eine bessere Konzentration auf den Verkehr in der anderen Fahrtrichtung, beidseitige Aufweitung der Fahrbahn wird notwendig, wechsel in dem Einmündungsbereich der Poststraße, zum Beispiel Natursteinpflaster, der Fahrbahnteiler sollte mit zwei großen Bäumen bepflanzt werden; hierfür bietet sich die Anpflanzung von Rot- oder Weißdorn oder auch Mehlbeerbäumen als heimische Gewächse an,

23 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 73 Anpflanzung von Bäumen im Straßenseitenraum zur optischen Markierung der gesamten Einmündungssituation, Ausleuchtung der Querungshilfe mit einer ortbildgerechten Beleuchtung, Anschluss an den vorhandenen und den geplanten Fuß- und Radweg. Maßnahme E 8: Gestaltung des westlichen und des östlichen Ortseinganges a) Gestaltung des westlichen Ortseinganges (Ortslage Schnepke) in Höhe des innerörtlichen Siedlungsbereiches (westlich des Mündungsbereiches Am Damm) Schnepker Straße in östlicher Richtung; Mündungsbereich Am Damm Schnepker Straße in westlicher Richtung; Mündungsbereich Am Damm Ausbauprofil, hochkronige Bäume Fahrbahn: ca. 6,50 m Asphalt Grünstreifen: ca. 1,00 m Rasen/Poller Fuß-/Radweg: ca. 1,40 m Asphalt, teilweise befestigt/unbefestigt b) Östlicher Ortseingang in Höhe des innerörtlichen Siedlungsbereiches (östlich des Mündungsbereiches Im Kreuzbusch) Östlicher Ortseingang Schnepke, Höhe Mündungsbereich Im Kreuzbusch Östlicher Ortseingang Schnepke, Höhe MündungsbereichIm Kreuzbusch

24 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 74 Ausbauprofil Fahrbahn: ca. 6,50 m Asphalt Grünstreifen: ca. 1,00 m Rasen/Poller Fuß-/Radweg: ca. 1,40 m Asphalt, teilweise befestigt/unbefestigt Häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung der Ortseingänge, Ortseingänge sind nur schwer wahrzunehmen, zum Teil geradliniger Straßenverlauf, der zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verleitet, nur zum Teil an die Fahrbahn angrenzender Grünstreifen und Fuß- und Radweg, keine Ausleuchtung der Ortseingänge, einseitig angrenzend hohe Bäume oder Bebauung. Räumliche Betonung der Ortseingänge durch Aufstellen von Kunstobjekten, gegebenenfalls Steinskulpturen, Bepflanzung mit großkronigen Bäumen (seitlich parallel der Fahrbahn dort, wo keine Baumpflanzungen vorhanden sind), Ausleuchtung des Straßenraumes mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Integration eines Begrüßungsschildes. Maßnahme E 20: Umgestaltung kleinerer in der besiedelten Ortslage verlaufender Straßen und Wege, die sowohl landwirtschaftlich als auch touristisch genutzt werden Die Maßnahmen unter der Kennziffer E beinhalten die Umgestaltung kleinerer Straßen und Wege, die gegebenenfalls auch touristisch genutzt werden und innerhalb der besiedelten Ortslage Schnepkes liegen. Es handelt sich überwiegend um kleinere Sammel- und Anliegerstraßen, die auch vom landwirtschaftlichen Verkehr befahren werden. Der innerörtliche Wegebau besitzt hier im Rahmen der Dorferneuerung eine höhere Realisierungspriorität gegenüber dem ländlichen Wegebau außerhalb der besiedelten Straßenabschnitte. Die Auswahl der Straßen- und Maßnahmenabschnitte basiert auf einer Zusammenstellung potentieller Wegebaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem ILEK Weser-Hache erstellt wurde.

25 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 75 Maßnahme E 20.1: Umgestaltung der Straße Fuhrenweg 103 Lageplan Fuhrenweg Fuhrenweg in nordöstlicher Richtung Funktion: Sammelstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge des Fuhrenwegs vom Mündungsbereich Schnepker Straße bis zum Mündungsbereich Bernhard-Dierking-Weg ca. 350 m, Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße und Bernhard-Dierking-Weg, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, Straßenseitenräume unbefestigt. Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt/Betonsteinpflaster Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination 103 vgl. Abbildung 60 im Abbildungsband

26 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 76 Maßnahme E 20.2: Umgestaltung der Straße Heerweg 104 Nordwestlicher Straßenabschnitt Lgeplan Heerweg, nordwestlicher Straßenabschnitt Heerweg, nordwestlicher Teilbereich Funktion: Anliegerstraße, nördlicher landwirtschaftlicher Weg, Länge vom Mündungsbereich Schnepker Straße bis zur Grenze des Dorferneuerungsgebietes ca. 300 m, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenräume unbefestigt, teilweise stark ausgefahren bzw. Fahrspuren, Begrünung des südlichen Straßenraumes durch Baumpflanzungen, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes mit kaum ortsbildgerechten Leuchten. Fahrbahn: ca. 2,80 m Betonsteinpflaster Südöstlicher Straßenabschnitt Lageplan, südöstlicher Straßenabschnitt Heerweg, südöstlicher Teilbereich 104 vgl. Abbildung 61 im Abbildungsband

27 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 77 Funktion: Sammelstraße, Länge vom Mündungsbereich Schnepker Straße bis zur Straße Fuchsberg (außerhalb des Dorferneuerungsgebietes) ca m, Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße bis zur Straße Fuchsberg (außerhalb des Dorferneuerungsgebietes), Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut, Straßenseitenräume unbefestigt, südlich offener Graben (zumindest im vorderen Abschnitt), Begrünung des Straßenraumes im vorderen Abschnitt durch Baumpflanzungen auf den angrenzenden privaten Grundstücksflächen. Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination

28 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 78 Maßnahme E 20.3: Umgestaltung der Straße Am Damm (Dammacker) 105 Lageplan Am Damm (Dammacker) Einmündungsbereich Am Damm/Schnepker Straße Funktion: Sammelstraße und Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße bis zum Bernhard-Dierking-Weg in Richtung Osterholz, Länge vom Mündungsbereich Schnepker Straße bis zum Bernhard-Dierking-Weg ca m, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, Straßenseitenräume unbefestigt, südlich offener Graben (zumindest im vorderen Abschnitt), Begrünung des Straßenraumes im vorderen Abschnitt durch Baumpflanzungen auf den angrenzenden privaten Grundstücksflächen. Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination 105 vgl. Abbildung 62 im Abbildungsband

29 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 79 Maßnahme E 20.4: Umgestaltung der Straße Bernhard-Dierking-Weg 106 Lageplan Bernhard-Dierking-Weg Bernhard-Dierking-Weg in nordwestlicher Richtung Funktion: Verbindungsweg mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungsbereich Fuhrenweg bis zum Mündungsbereich Brinkweg ca. 600 m, vom Mündungsbereich Brinkweg bis Poststraße 180 m, Verbindungsstraße zwischen Fuhrenweg und Brinkweg bzw. Poststraße, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, besiedelter Bereich westlich Mündungsbereich Brinkweg ca. 160 m. Fahrbahn: ca. 3,40 m Betonsteinpflaster Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,40 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,40 m entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination 106 vgl. Abbildung 63 im Abbildungsband

30 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 80 Maßnahme E 20.5: Umgestaltung der Straße Brinkweg 107 Lageplan Brinkweg Brinkweg nördlicher Teilbereich Funktion: Sammelstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungstrichter Schnepker Straße bis zum Mündungstrichter Friedeholzstraße ca m, Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße und Friedeholzstraße, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend. Straßenseitenraum unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, im Siedlungsbereich Begrünung des Straßenraumes durch Bepflanzungen auf Straßenseitenräumen, im nördlichen Teilbereich Begrünung durch einzelne Bäume im westlichen Straßenraum, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes im Siedlungsbereich mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, keine Ausleuchtung des Straßenraumes im nördlichen Teilbereich, besiedelter Bereich nördlich Einmündungsbereich Schnepker Straße ca. 550 m. Fahrbahn: ca. 3,05 m Asphalt/Betonsteinpflaster außerörtlich Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,05 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. 107 vgl. Abbildung 64 im Abbildungsband

31 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 81 Planung Fahrbahn: ca. 3,05 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 20.6: Umgestaltung der Straße Schlattweg 108 Übersichtslageplan Schlattweg Schlattweg außerorts Funktion: Sammelstraße mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge vom Mündungstrichter Schnepker Straße bis zum Mündungstrichter Heerweg ca. 750 m, Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße und Heerweg, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, Straßenseitenraum unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, im Siedlungsbereich Begrünung des Straßenraumes durch Bepflanzungen auf Straßenseitenräumen und auf den privaten Grundstücksflächen, teilweise Ausleuchtung des Straßenraumes im Siedlungsbereich mit kaum ortsbildgerechten Leuchten, besiedelter Bereich südlich Einmündungsbereich Schnepker Straße ca. 150 m. Fahrbahn: ca. 3,10 m Asphalt Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,05 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, 108 vgl. Abbildung 65 im Abbildungsband

32 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 82 straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,10 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 21: Umgestaltung kleinerer außerhalb der besiedelten Ortslage verlaufender Wege, die sowohl landwirtschaftlich als auch touristisch genutzt werden Die Maßnahmen unter der Kennziffer E beinhalten die Umgestaltungen kleinerer Wege, die auch touristisch genutzt werden, jedoch überwiegend außerhalb der besiedelten Ortslage Schnepkes liegen. Die Planungen sind mit den Zielen und Maßnahmenplanungen des ILEK Weser-Hache zu vergleichen. Es handelt sich hier überwiegend um landwirtschaftlichen Wegebau, der im Rahmen der Dorferneuerung eine geringe Realisierungspriorität besitzt. Dieses sagt aber nichts über die sachliche Notwendígkeit der Maßnahme aus. Maßnahme E 21.1: Umgestaltung der Straße Fuhrenweg/Bernhard-Dierking-Weg bis Poststraße 109 Bernhard-Dierking-Weg in nordwestlicher Richtung Bernhard-Dierking-Weg, Mündungsbereich Fuhrenweg 109 vgl. Abbildung 66 im Abbildungsband

33 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 83 Funktion: Verbindungswege mit landwirtschaftlichem Verkehr, Länge außerörtlicher Abschnitt Fuhrenweg bis besiedelter Bereich Bernhard-Dierking-Weg ca. 400 m, Verbindungsstraße zwischen Schnepker Straße, technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, kaum Begrünung des Straßenraumes, innerörtlicher Straßenabschnitt vgl. Maßnahmen 20.1 und Seitenraum nördlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,40 m bis 3,60 m Betonsteinpflaster Seitenraum südlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume, Anlage von Rastplätzen, Gestaltung der Einmündungs- und Kreuzungsbereiche. Planung Seitenraum nördlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs Fahrbahn: ca. 3,40 m bis 3,60 m entsprechend Bestand Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Seitenraum südlich: unterschiedlich befestigt/unbefestigt Bewuchs

34 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf Bauerschaft Gödestorf/Falldorf 110 Maßnahme E 9: Umgestaltung der Gödestorfer Straße 111 Gödestorfer Straße in nördlicher Richtung Gödestorfer Straße in südlicher Richtung Klassifizierte Kreisstraße, Funktion: Hauptverkehrsstraße, Länge der Gödestorfer Straße zwischen dem Sportplatz und in Höhe Hoodiek (Dorferneuerungsgrenze) ca m, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut, Straßenseitenraum teilweise unbefestigt, abschnittsweise Befestigung durch Rinne auf der östlichen Straßenseite, innerörtlich abschnittsweise offener Graben auf westlicher Straßenseite, Begrünung des Straßenraumes durch Baumbestände auf angrenzenden privaten Grundstücken, keine Ausleuchtung des Straßenraumes. Seitenraum: westlich: unterschiedlich unbefestigt/privates Grün Fahrbahn: ca. 5,70 m Asphalt Rinne: ca. 0,50 m Betonstein Seitenraum: östlich: ca. 2,10 m Grünstreifen Ausbau eines durchgängigen Fuß- und Radweges in der von ca. 1,60 m, Ausbau im Separationsprinzip (mit abgesetztem Fuß- und Radweg), Befestigung des Fuß- und Radweges mit einem Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in einer kombination mit Klinker- oder Natursteinpflaster, Absetzen des Fuß- und Radweges von der bestehenden Fahrbahn durch einen Grünstreifen, Ausleuchtung des Fuß- und Radweges mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, Ersatz der wenig ortsbildgerechten Leitplanken durch Poller, Abpflanzungen, Holzkonstruktionen usw. 110 vgl. Abbildung 67 im Abbildungsband 111 vgl. Abbildung 68 im Abbildungsband

35 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 85 Planung Seitenraum westlich unterschiedlich Bewuchs, teilweise befestigt/unbefestigt Fahrbahn: ca. 5,70 m Asphalt (entsprechend Bestand) Rinne östlich: ca. 0,50 m Betonstein Grünstreifen: ca. 1,00 m Rasen/Strauchpflanzungen Fuß-/Radweg: ca. 1,60 m Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Seitenraum östlich: unterschiedlich Bewuchs, teilweise befestigt/unbefestigt Die Maßnahme sollte in Zusammenhang mit der Maßnahme E 1: Ausbau eines durchgängigen Radweges entlang der Kreisstraße 121/Osterholzer Straße in Richtung Okel umgesetzt werden. Maßnahme E 10: Gestaltung des Kreuzungspunktes Gödestorfer Straße (Kreisstraße 121)/ Gödestorfer Damm (Landesstraße 354) 112 Kreuzungsbereich Gödestorfer Straße/Gödestorfer Damm aus nördlicher Richtung Kreuzungsbereich Gödestorfer Straße/Gödestorfer Damm aus südlicher Richtung Lageplan Übersicht Detaillageplan Ausschnitt Kurvenbereich der Landesstraße 354: Gödestorfer Straße mit weiterem Verlauf Gödestorfer Damm; mit einem Einmündungbereich, Kreuzungspunkt liegt südlich des besiedelten Bereiches, Gödestorfer Straße: klassifizierte Landesstraße 354, Funktion: Hauptverkehrsstraße, im Kreuzungsbereich nicht vorfahrtsberechtigt, 112 vgl. Abbildungen 69 und 70 im Abbildungsband

36 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 86 Gödestorfer Damm: klassifizierte Landesstraße mündet in die Gödestorfer Straße und ist im Kreuzungsbereich vorfahrtsberechtigt, im Verlauf der Landesstraße 354 östlich und südlich einseitiger Fuß- und Radweg, Sicherheitsdefizite beim Queren der Landesstraße wegen schlechter Sichtverhältnisse, keine Ausleuchtung des Straßenraumes, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Kreuzungsbereiches, Kreuzungsbereich ist nur schwer optisch wahrzunehmen, schlechte Einsicht in den Kreuzungsbereich, insbesondere aus Richtung Osterholz in östliche Richtung, geradliniger Straßenverlauf der Kreisstraße verleitet zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Fahrbahn: ca. 6,50 m Asphalt Grünstreifen östlich/südlich : ca. 1,80 m Rasen/Poller Fuß-/Radweg östlich/südlich: ca. 2,0 m Asphalt Ausbau eines Kreisels (Variante 1) oder Anlage einer Querungshilfe (Variante 2). Variante 1: Ausbau eines Kreisverkehrs... zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dem Kreuzungspunkt, zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus, zur Verstetigung des Verkehrsablaufs, mit einstreifiger, vorfahrtsberechtigter Kreisfahrbahn, mit einstreifiger Zu- und Ausfahrten, Außendurchmesser 26 m bis 40 m, fest eingefasste Kreisinsel, mit hochkronigen Bäumen begrünt, Ausleuchtung des Kreisels mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, wechsel in den drei verlegten Einmündungsbereichen, zum Beispiel Natursteinpflaster, Anschluss des vorhandenen und des geplanten Fuß- und Radweges, fahrbahnbegleitend im Kreisel. Variante 2: Anlage einer Querungshilfe Anlage einer begrünten Querungshilfe, Verlegen des Einmündungsbereiches, sodass er weniger spitzwinkelig auf den Gödestorfer Damm trifft; hierzu ist ein Grundstückserwerb notwendig, Anlage eines Fuß- und Radweges als Verbindung zwischen Einmündungsbereich und Querungshilfe und dem vorhandenen östlichen und südlichen Fuß- und Radweg.

37 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 87 Maßnahme E 11: Umgestaltung der Straße Gödestorfer Damm (Landesstraße 354) 113 Östlicher Ortseingang Gödestorf (a) Gödestorfer Damm in Richtung Emtighausen (b) Klassifizierte Kreisstraße; Funktion: Hauptverkehrsstraße, Länge vom Mündungsbereich Gödestorfer Straße bis Ortsausgang (Grenze Dorferneuerungsgebiet) Gödestorf ca. 450 m, technischer Zustand der Fahrbahn und des Fuß-/Radweges gut bis befriedigend (a), innerörtlich separater Fuß-/Radweg auf der südlichen Straßenseite, technischer Zustand der Fahrbahn befriedigend bis ausreichend (b), Seitenräume unbefestigt, auf beiden Straßenseiten offene Gräben, keine Ausleuchtung des Straßenraumes. Seitenraum a): unterschiedlich Graben Seitenraum a): ca. 1,70 m Schotter Fahrbahn: ca. 5,50 m Asphalt Seitenraum b): ca. 1,60 m Schotter Seitenraum b): unterschiedlich Graben Erhalt und Ausbau im Separationsprinzip (mit abgesetztem Fuß- und Radweg) entsprechend Bestand im besiedelten Bereich, Ausbau eines durchgängigen Fuß- und Radweges in der von ca. 1,60 m in Richtung Emtinghausen, Befestigung des Fuß- und Radweges mit einem Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in einer kombination mit Klinker- oder Natursteinpflaster, Absetzen des Fuß- und Radweges von der bestehenden Fahrbahn durch einen Grünstreifen, Ausleuchtung des Fuß- und Radweges mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung. Planung Seitenraum a): unterschiedlich Bewuchs, Graben Seitenraum a): ca. 1,70 m Schotter Fahrbahn: ca. 5,50 m Asphalt (entsprechend Bestand) Rinne: ca. 0,50 m Betonstein Grünstreifen: ca. 1,00 m Rasen-/Strauchpflanzungen Fuß-/Radweg: ca. 1,60 m Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Seitenraum b): unterschiedlich Bewuchs, Graben 113 vgl. Abbildung 71 im Abbildungsband

38 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 88 Maßnahme E 12: Gestaltung des östlichen Ortseinganges 114 Östlicher Ortseingang Gödestorf am Gödestorfer Damm (a) Östlicher Orteingang Gödestorf in östlicher Richtung (b) Häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Ortseinganges, Ortseingang ist nur schwer wahrzunehmen, zum Teil geradliniger Straßenverlauf, der zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verleitet, nur zum Teil an die Fahrbahn angrenzender Grünstreifen und Fuß- und Radweg, keine Ausleuchtung des Ortseinganges, teilweise angrenzend hohe Bäume. Seitenraum a): unterschiedlich Graben Seitenraum a): 1,70 m Schotter Fahrbahn: ca. 5,50 m Asphalt Seitenraum b): 1,60 Schotter Seitenraum b): unterschiedlich Graben Räumliche Betonung des Ortseinganges durch Aufstellen von Kunstobjekten, gegebenenfalls Steinskulpturen, Bepflanzung mit großkronigen Bäumen (seitlich parallel der Fahrbahn dort, wo keine Baumpflanzungen vorhanden sind), Ausleuchtung des Straßenraumes mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Integration eines Begrüßungsschildes. 114 vgl. Abbildung 72 im Abbildungsband

39 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 89 Maßnahme E 13: Gestaltung des Kreuzungspunktes Gödestorfer Straße (Kreisstraße 121)/ Schnepker Straße (Landesstraße 354) 115 Kreuzungsbereich in östlicher Richtung Kreuzungsbereich mit Blick in die Gödestorfer Straße Luftbild Lageplan Kreuzungsbereich Detailausschnitt Lageplan Kreuzungsbereich Kurvenbereich der Landesstraße 354: Schnepker Straße, mit einem Einmündungbereich in die Gödestorfer Straße, Kreuzungspunkt liegt nördlich des besiedelten Bereiches, Schnepker Straße: klassifizierte Landesstraße 354, Funktion: Hauptverkehrsstraße, im Kreuzungsbereich vorfahrtsberechtigt, Gödestorfer Straße: klassifizierte Landesstraße 356 mündet in die Schnepker Straße und ist im Kreuzungsbereich nicht vorfahrtsberechtigt, im Verlauf der Schnepker Straße (Landesstraße 354) östlich und südlich einseitiger Fuß- und Radweg, keine Ausleuchtung des Straßenraumes, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Einmündungsbereiches Gödestorfer Straße, schlechte Einsicht in den Kreuzungsbereich von der Gödestorfer Straße in nördliche und westliche Richtung, 115 vgl. Abbildungen 74 und 75 im Abbildungsband

40 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 90 Kurvenbereich ist 2007 ausgebaut worden, sodass der technische Zustand als sehr gut einzustufen ist, Lagerplatz und Bushaltestelle südlich angrenzend an den Kreuzungsbereich, Begrünung des Straßenraumes durch Baumbestände am Lagerplatz. Fahrbahn: ca. 6,50 m Asphalt Grünstreifen: ca. 1,80 m Rasen Fuß-/Radweg: ca. 2,00 m Asphalt Beseitigung des Lagerplatzes und Ausbau einer Grüninsel, Anlage eines kleinen Dorfplatzes mit Pavillon, Umgestaltung der kleineren Zuwegung zur privaten Hofanlage südlich der Grüninsel; Oberflächenbefestigung Klinkerpflaster oder Betonstein in kombination, Anlage kleinerer Fußwege zur Erschließung eines kleinen Pavillons vom vorhandenen Fuß- und Radweg mittig, in südlicher Richtung, Anlage eines Parkstreifens nördlich der Fahrbahn der kleinen Erschließungsstraße, Einfriedung der angrenzenden privaten Wohnbaugrundstücke, Verlegung der Bushaltestelle in den Bereich der kleineren Zuwegung, Aufstellen eines neuen Buswartehäuschens, Aufstellen von Spielgeräten, die die Aufenthaltsqualität auf der Mittelinsel steigern, der vorhandene Fahrbahnteiler im Einmündungsbereich der Gödestorfer Straße sollte mit hochkronigen Bäumen bepflanzt werden, der Einmündungsbereich sollte mit einem wechsel markiert werden, zum Beispiel Natursteinpflaster, der geplante Fuß- und Radweg entlang der Gödestorfer Straße sollte an den bestehenden Fußund Radweg der Schnepker Straße angeschlossen werden. Auch die umgestaltete Grüninsel sollte gefahrlos zu erreichen sein.

41 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 91 Maßnahme E 14: Gestaltung des nördlichen, südlichen und westlichen Ortseinganges 116 Gestaltung des nördlichen Ortseinganges Gödestorf Gestaltung des südlichen Ortseinganges Gödestorf Gestaltung des westlichen Ortseinganges Gödestorf 116 vgl. Abbildungen 76 bis 78 im Abbildungsband

42 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 92 Häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung der Ortseingänge, Ortseingänge sind nur schwer wahrzunehmen, zum Teil geradliniger Straßenverlauf, der zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verleitet, nur zum Teil an die Fahrbahn angrenzender Grünstreifen und Fuß- und Radweg, keine Ausleuchtung der Ortseingänge, teilweise angrenzend hohe Bäume. Seitenraum: westlich: unterschiedlich unbefestigt/privatesgrün Fahrbahn: ca. 5,70 m Asphalt Rinne: ca. 0,50 m Betonstein Seitenraum: östlich: ca. 2,10 m Grünstreifen Räumliche Betonung der Ortseingänge durch Aufstellen von Kunstobjekten, gegebenenfalls Steinskulpturen, Bepflanzung mit großkronigen Bäumen (seitlich parallel der Fahrbahn dort, wo keine Baumpflanzungen vorhanden sind), Ausleuchtung des Straßenraumes mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Integration von Begrüßungsschildern.

43 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 93 Maßnahme E 14.1: Umgestaltung des Mündungsbereiches Gödestorfer Straße (Kreisstraße 121)/ Am Storchennest 117 Mündungsbereich Gödestorfer Straße/Am Storchennest und Norderheide in südlicher Richtung Einmündung Zum Storchennest von der Gödestorfer Straße Mündungsbereich Gödestorfer Straße/Am Storchennest und Norderheide in südlicher Richtung Einmündung Zum Storchennest von der Gödestorfer Straße Kurvenbereich der Kreisstraße 121 (Gödestorfer Straße), mit einem Einmündungsbereich der Straße Zum Storchennest, Gödestorfer Straße: klassifizierte Kreisstraße 121, Funktion: Hauptverkehrsstraße, im Kreuzungsbereich vorfahrtsberechtigt, Zum Storchenest: Anliegerstraße, mündet in die Gödestorfer Straße, nicht vorfahrtsberechtigt, Einmündungsbereich der Norderheide 100 m nördlich, keine Ausleuchtung des Straßenraumes, häufig überhöhte Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, unzureichende Gestaltung des Einmündungsbereiches, schlechte Einsicht in den Kreuzungsbereich von der Straße Zum Storchennest in nördliche und südliche Richtung, Bushaltestelle mit Buswartehäuschen und separater Busspur im Einmündungsbereich Storchennest, Gödestorfer Straße: klassifizierte Kreisstraße. Funktion: Hauptverkehrsstraße. 117 vgl. Abbildungenen 79 und 80 im Abbildungsband

44 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 94 Buswartefläche: unterschiedlich Naturstein Busspur: ca. 3,05 m Naturstein/Betonstein rot Seitenraum: ca. 1,40 m Betonstein rot Fahrbahn: ca. 6,80 m Asphalt Seitenraum westlich: unterschiedlich unbefestigt; offener Graben Rückbau der separaten Busspur, Anlage eines kleinen Dorfplatzes, Anlage einer kleinen Wiese als Ergänzung zum Dorfplatz für Maifeiern oder als Weide für Ziegen, Schafe oder Pferde oder als begrenzte Spielfläche für Kinder mit entsprechenden Spielgeräten usw., Rückbau der kleinen Anliegerstraße zwischen Einmündungsbereich Norderheide und Einmündungsbereich Zum Storchennest; Oberflächenfestigung Klinkerpflaster und Rasengittersteine, Begrünung des Straßenseitenraumes mit hochkronigen Bäumen, wechsel in den Einmündungsbereichen, Ausleuchtung des Straßen- und Platzraumes. Maßnahme E 22: Umgestaltung kleinerer im besiedelten Bereich verlaufender Straßen und Wege, die sowohl landwirtschaftlich als auch touristisch genutzt werden Die Maßnahmen unter der Kennziffer E beinhalten die Umgestaltungen kleinerer Straßen und Wege, die gegebenenfalls auch touristisch genutzt werden und innerhalb der besiedelten Ortslage Gödestorf und Falldorf liegen. Es handelt sich überwiegend um kleinere Sammel- und Anliegerstraßen, die auch landwirtschaftlich genutzt werden. Der innerörtliche Wegebau besitzt hier im Rahmen der Dorferneuerung eine höhere Realisierungspriorität gegenüber dem ländlichen Wegebau außerhalb der besiedelten Straßenabschnitte. Die Auswahl der Straßen- und Maßnahmenabschnitte basiert auf einer Zusammenstellung potentieller Wegebaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem ILEK Weser-Hache erstellt wurde.

45 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 95 Maßnahme E 22.1: Umgestaltung der Straße Norderheide 118 Östliche Norderheide in nördlicher Richtung Übersichtsplan Norderheide Funktion: Sammelstraße, Länge vom Mündungstrichter Gödestorfer Straße bis zum Mündungstrichter Gödestorfer Damm ca. 650 m, Länge Mündungsbereich Zum Storchenest und Kurze Heide 900 m, Verbindungsstraße zwischen Gödestorfer Straße, Gödestorfer Damm, Kurze Heide, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), technischer Zustand der Fahrbahn gut bis befriedigend, Straßenseitenraum unbefestigt, Begrünung des Straßenraumes durch Anpflanzungen auf privaten Grundstücken, keine Ausleuchtung des Straßenraumes. Fahrbahn: ca. 3,00 m Asphalt/Betonsteinpflaster 118 vgl. Abbildung 81 im Abbildungsband

46 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 96 Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination Maßnahme E 22.2: Umgestaltung der Straße Hohlweg in Falldorf 119 Hohlweg in westlicher Richtung Ausgebauter Abschnitt des Hohlweges Übersichtsplan Falldorf, Hohlweg 119 vgl. Abbildung 82 im Abbildungsband

47 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 97 Funktion: Anliegerweg/Sammelstraße, wechselnder Straßenbelag: Asphalt, Betonstein-Dorfpflaster und Klinkerpflaster, technischer Zustand der Fahrbahn gut bis ausreichend, Straßenseitenraum abschnittsweise unbefestigt, teilweise Befestigung durch Rinne auf südlicher Straßenseite, Mischprofil (kein separater Fuß-/Radweg), Straßenseitenraum unbefestigt, Begrünung des Straßenraumes durch Anpflanzungen auf privaten Grundstücken, keine Ausleuchtung des Straßenraumes., Baumbestände Fahrbahn: ca. 3,00 m Naturstein-Findlingspflaster, Klinker- oder Dorfpflaster, Baumbestände Erhalt und Ausbau im Mischprinzip (ohne abgesetzten Fuß- und Radweg), Ausbau der Streckenabschnitte, deren Oberflächenbefestigung nicht befriedigend ist; Oberflächenbefestigung dann in Betonsteinpflaster in einer kombination mit einem kleinen Anteil Klinker- oder Natursteinpflaster, zum Beispiel im Bereich der Rinnen oder als mittiger Streifen in der Fahrbahn; entsprechend ausgebauter Abschnitte ca. 3,00 m, Befestigung der Seitenbereiche mit Schotterrasen oder Rasengittersteinen, Ausleuchtung mit einer ortsbildgerechten Beleuchtung, Einfriedung der privaten (Wohn-)Baugrundstücke, angrenzend an den Wegeausbau, weitere straßenbegleitende Anpflanzung großkroniger Bäume. Planung Fahrbahn: ca. 3,00 m entsprechend Bestand Asphalt oder Betonsteinpflaster, gegebenenfalls in kombination

48 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 98 Maßnahme 23: Umgestaltung kleinerer außerhalb des besiedelten Bereiches verlaufender Straßen und Wege, die sowohl landwirtschaftlich als auch touristisch genutzt werden Die Maßnahmen unter der Kennziffer E beinhalten die Umgestaltung kleinerer Wege, die auch touristisch genutzt werden, jedoch überwiegend außerhalb der besiedelten Ortslage Schnepkes liegen. Die Planungen sind mit den Zielen und Maßnahmenplanungen des ILEK Weser-Hache zu vergleichen. Es handelt sich hier überwiegend um landwirtschaftlichen Wegebau, der im Rahmen der Dorferneuerung eine geringe Realisierungspriorität besitzt. Dieses sagt aber nichts über die sachliche Notwendígkeit der Maßnahme aus. Maßnahme E 23.1: Umgestaltung der Wegeverbindung Gödestorf und Wachendorf vgl. Abbildung 83 im Abbildungsband

49 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 99 Funktion: landwirtschaftlicher Verkehrsweg, Wegeverbindung zwischen Gödestorf und Wachendorf, teilweise vorhandene ausgebaute Wegabschnitte, teilweise ist ein neuer Weg im Verlauf eines Gewässerunterhaltungsweges geplant, technischer Zustand der vorhandenen Fahrbahnen befriedigend bis ausreichend, Straßenseitenräume unbefestigt, teilweise ausgefahren/fahrspuren, Begrünung in den Straßenseitenräumen. Die im Rahmen der Dorferneuerung aufgestellte Planung sieht den Ausbau der vorhandenen Wege, aber auch den Lückenschluss des Ausbaues der Wegeverbindung zwischen Gödestorf und Wachendorf vor. Die Wege sollten als landwirtschaftliche Wege ausgebaut werden. Der Maßnahmenbereich liegt außerhalb des Dorferneuerungsgebietes Radwegenetz 121 Das gesamte Stadtgebiet Sykes und das weitere Umland bieten den BewohnerInnen und BesucherInnen aufgrund der abwechslungsreichen Landschaft und des naturräumlichen Potentials einen hohen Erholungs- und Freizeitwert. Einige Themenrouten mit Sehenswürdigkeiten an der Strecke laden zum Erkunden der Landschaft und der Sehenswürdigkeiten ein: die Fledermausroute, die Krötenroute, die Bärentatzenroute, die Storchenroute und die Sumpfdotterblumenroute. Die Lagegunst zu Bremen der im Jahr 2005 als "Fahrradfreundlichste Kommune Niedersachsens 2005" vom Land Niedersachsen ausgezeichneten Stadt Syke bietet einen kurzen Anfahrtsweg und somit ein Gästepotential, das sich bereits jetzt auch aufgrund der vielen ausgewiesenen, zum Teil auch überregional verlaufenden Radwanderwege besonders im Segment "Fahrradtourismus" etabliert hat. Die im Rahmen der Dorferneuerung angestrebten Ziele sind: Den BürgerInnen und BesucherInnen soll eine funktionierende, komfortable und sichere Infrastruktur angeboten werden; dies umfasst insbesondere ein ausgebautes Radwegenetz. Es sollen alternative Wegeführungen für das Radfahren abseits von hochbelasteten, klassifizierten Straßen angeboten werden. Wenn die Sicherheit der Rad Fahrenden verbessert wird, sind noch mehr Menschen bereit, das Fahrrad zu nutzen. Durch die so zu erreichende Vermeidung von Konflikten und Unfällen wird zugleich die Leistungsfähigkeit der Straße verbessert. Der Radverkehr sollte noch besser in den ÖPNV integriert werden. Weiterentwicklung des sanften Tourismus durch den Ausbau des Radwegenetzes. Stärkung des Erholungs- und Freizeitwertes in den Bauerschaften. Die im Rahmen der Dorferneuerung geplanten Maßnahmen zur Umsetzung eines attraktiven Radwandernetzes folgen den Vorschlägen im ILEK Weser-Hache und bestehen aus: dem Lückenschluss im bestehenden, örtlichen Radwegenetz, dem weiteren Ausbau und attraktive Vernetzung der Radwege auch überregional, der Anlage von Fuß- und Radwegen an klassifizierten Straßen, der Erhöhung des Sicherheitsniveaus, zum Beispiel durch den Ausbau von Querungshilfen, Ampelanlagen, Zebrastreifen, Fahrbahnteilern, Kreiseln usw., 121 vgl. auch Fahrradkarte "Unterwegs in Syke" mit dem dazugehörigen Natur- und Kulturreiseführer, Rad- und Wanderkarte Naturpark Wildeshauser Geest, Radroutenführer Fahr Rad Land Kreis Diepholz mit Begleitheft, Rad- und Wanderkarte "Entlang der Hache", LGN-Fahrradkarte "Bremen und Umgebung", Fahrradkarte "Grüner Ring"

50 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 100 dem Ausbau der vorhandenen Wege, zum Beispiel mit einem "fahrradfreundlichen" Oberflächenbelag, der Schaffung ausreichender Wegebreiten zur Nutzung mit dem Fahrrad, damit es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, der Anlage von Rastplätzen mit entsprechendem Mobiliar wie Sitzbank, Tisch, Abfalleimer, Fahrradständer, gegebenenfalls Rasthäuschen, Informationstafel, Ausleuchtung, der Ausschilderung der Wegeverbindung (einheitliche Gestaltung der Schilder). Maßnahme E 15: Ausbau eines fahrradfreundlichen Verbindungsweges zwischen Osterholz und Schnepke; hier: Sportplatz, Osterholzer Straße, Bi'n Spritzenhus, Traher Weg, Bernhard-Dierking-Weg, Fuhrenweg und Heerweg 122 Übersichtsplan Verbindungsweg Schnepke und Gödestorf 122 vgl. Abbildung 84 im Abbildungsband

51 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 101 Maßnahme E 15.2: Ausbau eines fahrradfreundlichen Verbindungsweges zwischen Osterholz und Schnepke; von hoher Priorität: Ausbau des Teilabschnittes Traher Weg 123 Lageplan Teilabschnitt Traher Weg Dem Verbindungsweg zwischen Schnepke und Gödestorf wird eine hohe Priorität zugewiesen. Die Wegeführung beinhaltet einen Teilabschnitt des Heerweges, den Fuhrenweg, den Bernhard-Dierking-Weg, den Traher Weg, die Osterholzer Straße und die Straße Bi'n Spritzenhus bis zum Sportplatz. Lückenschluss im bestehenden örtlichen Radwegenetz, Ausbau der vorhandenen Wege, zum Beispiel mit einem "fahrradfreundlichen" Oberflächenbelag, ausreichende Wegebreiten zur Nutzung mit dem Fahrrad, damit es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, Anlage von Rastplätzen mit entsprechendem Mobiliar wie Sitzbank, Tisch, Abfalleimer, Fahrradständer, gegebenenfalls Rasthäuschen, Informationstafel, Ausleuchtung, Ausschilderung der Wegeverbindung (einheitliche Gestaltung der Schilder). 123 vgl. Abbildung 86 im Abbildungsband

52 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 102 Maßnahme E 15.1 Ausbau eines fahrradfreundlichen Verbindungsweges hier: Heerweg im Bereich Friedeholz bis zur Erschließungsstraße (Schnepker Straße) 124 Übersichtsplan Verbindungsweg Barrien und Schnepke Der Verbindungsweg durch das Friedeholz zwischen der Bauerschaft Barrien und Schnepke soll fahrradfreundlich ausgebaut werden. Die Wegeführung beinhaltet den Abschnitt des Heerweges durch das Friedeholz bis zum Anschluss an die Schnepker Straße. Lückenschluss im bestehenden örtlichen Radwegenetz, Ausbau der vorhandenen Wegabschnitte, zum Beispiel mit einem "fahrradfreundlichen" Oberflächenbelag und Ergänzung des Ausbaues der noch fehlenden befestigten Wegeabschnitte, zum Beispiel durch Spurbahnen auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegen, ausreichende Wegebreiten zur Nutzung mit dem Fahrrad, damit es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, Anlage von Rastplätzen mit entsprechendem Mobiliar wie Sitzbank, Tisch, Abfalleimer, Fahrradständer, gegebenenfalls Rasthäuschen, Informationstafel, Ausleuchtung, Ausschilderung der Wegeverbindung (einheitliche Gestaltung der Schilder). 124 vgl. Abbildung 85 im Abbildungsband

53 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 103 Maßnahme E 15.3: Ausbau eines fahrradfreundlichen Verbindungsweges zwischen Gödestorf und Osterholz; hier: zwischen Schnepker Straße und Traher Weg 125 Übersichtsplan Verbindungsweg zwischen Schnepker Straße und Traher Weg Lageplan Verbindungsweg zwischen Schnepker Straße und Traher Weg Ein weiterer Verbindungsweg zwischen Gödestorf und Osterholz soll fahrradfreundlich ausgebaut werden. Die Wegeführung beinhaltet den vorhandenen landwirtschaftlichen Weg zwischen der Schnepker Straße und dem Traher Weg. Lückenschluss im bestehenden örtlichen Radwegenetz, Ausbau der vorhandenen Wegabschnitte, zum Beispiel mit einem "fahrradfreundlichen" Oberflächenbelag und Ergänzung des Ausbaues der noch fehlenden befestigten Wegeabschnitte, zum Beispiel durch Spurbahnen auf bestehenden landwirtschaftlichen Wegeabschnitten, ausreichende Wegebreiten zur Nutzung mit dem Fahrrad, damit es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, Anlage von Rastplätzen mit entsprechendem Mobiliar wie Sitzbank, Tisch, Abfalleimer, Fahrradständer, gegebenenfalls Rasthäuschen, Informationstafel, Ausleuchtung, Ausschilderung der Wegeverbindung (einheitliche Gestaltung der Schilder). 125 vgl. Abbildung 87 im Abbildungsband

54 Dorferneuerungsplanung für die Bauerschaften Osterholz, Schnepke und Gödestorf/Falldorf 104 Maßnahme E 15.4: Ausbau eines fahrradfreundlichen Verbindungsweges; hier: Hohlweg in Falldorf 126 Übersichtsplan Verbindungsweg Hohlweg in Falldorf Hohlweg in Falldorf in östlicher Richtung Hohlweg in westlicher Richtung Der Hohlweg in Falldorf soll fahrradfreundlich ausgebaut werden. Der Weg setzt sich aus verschiedenen Ausbauabschnitten auf sehr unterschiedlichen Ausbauniveaus zusammen. In Teilen ist der Hohlweg mit Findlingspflaster befestigt. Gestalterisch ist dieses Findlingspflaster als historisch und ortsbildgerecht einzustufen. Für die Nutzung als Radweg ist es jedoch nicht tauglich und auszutauschen bzw. durch eine fahrradfreundliche Fahrspur seitlich zu ergänzen. Lückenschluss im bestehenden örtlichen Radwegenetz, Ausbau der vorhandenen Wegabschnitte, zum Beispiel mit einem "fahrradfreundlichen" Oberflächenbelag, ausreichende Wegebreiten zur Nutzung mit dem Fahrrad, damit es nicht zu Nutzungskonflikten kommt, Anlage von Rastplätzen mit entsprechendem Mobiliar wie Sitzbank, Tisch, Abfalleimer, Fahrradständer, gegebenenfalls Rasthäuschen, Informationstafel, Ausleuchtung, Ausschilderung der Wegeverbindung (einheitliche Gestaltung der Schilder). 126 vgl. Abbildung 88 im Abbildungsband

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