BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL"

Transkript

1 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 7.06 VG 5 A 265/04 MD In der Verwaltungsstreitsache

2 - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. Juni 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick, Dr. Dette, Liebler und Prof. Dr. Rennert ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 12. April 2005 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. G ründe: I 1 Die Klägerin begehrt die Festsetzung einer höheren Ausgleichsleistung für ein im Zuge der Bodenreform im Herbst 1945 entschädigungslos enteignetes Gut. 2 Zum Zeitpunkt der Enteignung waren die Klägerin und ihre Schwester jeweils zu 1/8, insoweit in Erbengemeinschaft nach ihrer im Juli 1945 verstorbenen Großmutter, sowie ihre Mutter zu 6/8 Eigentümerinnen des Gutes. Die Schwester der Klägerin verstarb 1964 und wurde von der Klägerin und ihrer Mutter je zur Hälfte beerbt. Die Klägerin wurde nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 1987 deren Alleinerbin, so dass im Ergebnis alle Erbanteile bei ihr zusammenfielen. 3 Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 setzte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen - die nach 7 EntschG gekürzte Bemessungsgrundlage für das Gut auf DM fest. Zur Begründung heißt es: Die Bemessungsgrundlage für die Ausgleichsleistung belaufe sich gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 EntschG auf das Dreifache des Ersatzeinheitswertes für das Gut, sie betrage hier DM. Für die nach 7 Abs. 2

3 - 3 - Satz 3 EntschG vorzunehmende Kürzung sei diese Bemessungsgrundlage in zwei Ansprüche aufzuteilen: einen Anspruch der Klägerin zu 1/8, entsprechend ihrem eigenen Anteil als Geschädigte, und in einen weiteren Anspruch zu 7/8, der sich aus den gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG zu addierenden Anteilen der Schwester und der Mutter der Klägerin zusammensetze. Für den Anteil der Klägerin ergebe sich nach Anwendung von 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG eine Entschädigung in Höhe von DM, für den aus den Anteilen ihrer Schwester und Mutter hergeleiteten Anspruch belaufe sich die Entschädigung nach Degression auf DM. Damit stehe der Klägerin - vorbehaltlich der Rückforderung von Lastenausgleich - ein Gesamtanspruch von DM zu. 4 Hiergegen hat die Klägerin Klage mit der Begründung erhoben, für die Degression komme es allein auf die Anteile zum Zeitpunkt der Enteignung an, dementsprechend sei die Kürzung gemäß 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG separat für jeden Anteil vorzunehmen. Demgegenüber bedeute die Berechnungsweise des Beklagten eine zweifache Degression. Tatsächlich stehe ihr ein Anspruch in Höhe von DM zu. 5 Mit Urteil vom 12. April 2005 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg den Beklagten unter entsprechender Aufhebung des angegriffenen Bescheides verpflichtet, die gekürzte Bemessungsgrundlage auf DM festzusetzen. Zur Begründung wird ausgeführt: 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG sei nicht anwendbar. Die dort vorgesehene Gesamtschau setze voraus, dass ein Berechtigter Ansprüche für mehrere Vermögenswerte habe. Geschädigter Vermögenswert sei hier aber das enteignete Gut und nicht die daran gehaltenen Anteile. Zum Zeitpunkt des Schadenseintritts seien die Klägerin sowie ihre Mutter und ihre Schwester Berechtigte im Sinne von 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG gewesen. Jeder Anteil sei gesondert zu kürzen. Dass sich die Anteile später in der Person der Klägerin vereinigt hätten, führe nicht zu einer teilweisen Gesamtdegression. 6 Mit seiner Revision macht der Beklagte geltend: Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG hier trotz des Zusammenfallens

4 - 4 - der Erbanteile nicht anzuwenden sei, sei unzutreffend. Sie stehe auch im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai BVerwG 3 C (Buchholz EntschG Nr. 3). 7 Die Klägerin tritt der Revision entgegen. 8 Die Beteiligten haben auf mündliche Verhandlung verzichtet. II 9 Die Revision des Beklagten ist begründet. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, im vorliegenden Fall habe keine Gesamtschau nach 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG zu erfolgen, steht nicht im Einklang mit Bundesrecht ( 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO). 10 Nach 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG erhalten natürliche Personen, die Vermögenswerte im Sinne des 2 Abs. 2 VermG durch entschädigungslose Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) verloren haben, oder ihre Erben oder weiteren Erben (Erbeserben) eine Ausgleichsleistung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Ausgleichsleistungen sind gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG - vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen 3 und 5 AusglLeistG - nach Maßgabe der 1 und 9 des Entschädigungsgesetzes zu erbringen. Sie werden gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG, soweit das Ausgleichsleistungsgesetz nicht besondere Regelungen enthält, nach den 1 bis 8 des Entschädigungsgesetzes bemessen und erfüllt. 11 Streitig ist hier, ob der Beklagte den nach 2 Abs. 1 AusglLeistG i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 4 EntschG von der Bemessungsgrundlage abzuziehenden Kürzungsbetrag nach 7 EntschG zu Recht hinsichtlich der Anteile der Schwester und der Mutter der Klägerin im Wege der sog. Gesamtschau nach 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ermittelt hat oder ob - wie Klägerin und Verwaltungsgericht

5 - 5 - meinen - hinsichtlich jedes einzelnen Anteils eine Anteilsdegression nach 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG zu erfolgen hatte. Nach 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ist, wenn ein Berechtigter Ansprüche auf Entschädigung oder auf Ausgleichsleistung für mehrere Vermögenswerte hat, Absatz 1 auf deren Summe anzuwenden. Gemäß 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist, wenn ein Vermögenswert zu entschädigen ist, der zum Zeitpunkt der Entziehung mehreren Berechtigten zugestanden hat, Absatz 1 auf jeden Anteil gesondert anzuwenden Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts stand das auf besatzungshoheitlicher Grundlage entschädigungslos enteignete Gut zum Schädigungszeitpunkt zu je 1/8 im Eigentum der Klägerin und ihrer Schwester, insoweit als Miterbinnen ihrer im Juli 1945 verstorbenen Großmutter, sowie zu 6/8 im Eigentum ihrer Mutter. Somit liegt - bezogen auf den Zeitpunkt der Schädigung - ein Fall der Anteilsdegression nach 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG vor Gleichwohl ist, wenn - wie hier - Anteile unmittelbar Geschädigter und damit auch die entsprechenden Wiedergutmachungsansprüche später in der Person eines Leistungsberechtigten zusammenfallen, - allein - 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG anzuwenden. Das hat der Senat mit Urteil vom 19. Mai BVerwG 3 C (Buchholz EntschG Nr. 3) bereits entschieden. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall. 14 a) Berechtigter im Sinne von 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG ist der Inhaber der Wiedergutmachungsansprüche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes am 1. Dezember 1994 (Urteil vom 19. Mai BVerwG 3 C Buchholz EntschG Nr. 2). 15 Berechtigte im Sinne von 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG war demnach die Klägerin zum einen als durch die Enteignung unmittelbar geschädigte Miterbin ihrer Großmutter und zum anderen als Miterbin nach ihrer 1964 verstorbenen Schwester sowie als Alleinerbin ihrer 1987 gestorbenen Mutter; beide waren durch die Enteignung ebenfalls unmittelbar geschädigt worden.

6 b) Auch im Übrigen sind hier die Voraussetzungen der Gesamtschau nach 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG in der Person der Klägerin erfüllt. Ihr standen am 1. Dezember 1994 mehrere Ansprüche zu. 17 Zwar sieht 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG eine Summierung der Ansprüche auf Wiedergutmachung zum Zwecke der Degression nach 7 Abs. 1 EntschG nur vor, wenn ein Berechtigter Ansprüche für mehrere Vermögenswerte hat. Davon ist hier aber unabhängig davon auszugehen, ob das enteignete Gut im Zeitpunkt der entschädigungslosen Enteignung in Gesamthandseigentum der Klägerin sowie ihrer Mutter und Schwester stand oder ob jedenfalls im Verhältnis zum 3/4-Anteil der Mutter Bruchteilseigentum vorlag; Feststellungen dazu hat das Verwaltungsgericht nicht getroffen. 18 Im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht wird durch 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG im Fall einer Anteilsdegression trotz einer gesamthänderischen Zuordnung des geschädigten Vermögenswertes der gesamthänderische Verbund zum Zwecke der Berechnung von Entschädigung und Ausgleichsleistung gerade aufgelöst (Urteil vom 16. September BVerwG 3 C Buchholz EntschG Nr. 1). Die Mitberechtigungen an dem einen Vermögenswert werden wie gesonderte Vermögenswerte behandelt. Dies rechtfertigt es, im Falle eines späteren Zusammenfallens solcher Mitberechtigungen in einer Person auch im Rahmen von 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG dieselbe Fiktion zugrunde zu legen. Wird damit in 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ein in Gesamthandseigentum stehender Vermögenswert nach Anteilen getrennt der Degression unterworfen, setzt sich diese Fiktion in der Weise fort, dass es sich bei einem späteren Zusammenfallen solcher Anteile um Ansprüche für mehrere Vermögenswerte im Sinne von 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG handelt. Entsprechendes gilt für die spätere Vereinigung mehrerer Anteile einer Bruchteilsgemeinschaft, die in 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ebenso behandelt wird.

7 Diese Wertung steht im Einklang mit Sinn und Zweck der Degressionsregelung. Den Kürzungsregelungen in 7 Abs. 1 und 2 EntschG liegt die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, vermögende Personen könnten einen vergleichsweise höheren Solidarbeitrag leisten, der auch in der Kürzung ihres Entschädigungsanspruches bestehen könne. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass demjenigen, dem vergleichsweise viel zustehe, am ehesten eine Kürzung zugemutet werden könne (BTDrucks 12/4887 S. 36). Dies spricht dafür, in einem Fall wie hier die Gesamtschauregelung und die damit verbundene stärkere Degression anzuwenden. Der Grund für die mit der Anteilsdegression nach 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG verbundene Privilegierung, dass nämlich der durch den Eingriff Betroffene nur hinsichtlich seines Anteils unmittelbar geschädigt wurde, ist bei einem späteren Zusammenfallen mehrerer Anteile und daraus resultierender Wiedergutmachungsansprüche in einer Person wieder entfallen. 20 c) Dem Urteil des Senats vom 16. September BVerwG 3 C (Buchholz EntschG Nr. 1) ist nichts anderes zu entnehmen. Die Passagen dieses Urteils, auf die das Verwaltungsgericht und die Klägerin ihre Auffassung stützen wollen (a.a.o. S. 4), haben die Abgrenzung der Sätze 3 (Anteilsdegression) und 4 (Gesamtdegression) von 7 Abs. 2 EntschG zum Gegenstand. Sie enthalten keine Aussage zur Anwendbarkeit der Gesamtschau nach 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG Die Kostenentscheidung folgt aus 154 Abs. 1 VwGO. Kley van Schewick Dr. Dette Liebler Prof. Dr. Rennert

8 - 8 - Beschluss Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf festgesetzt. Kley Liebler Prof. Dr. Rennert

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 191.05 VG 1 K 777/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 16.03 Verkündet VG 31 A 258.00 am 28. Oktober 2004 Ende Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 34.02 VG 1 K 1413/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 101.05 VG 5 K 408/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 112.05 VG 8 K 985/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Juli 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 8 B VG 1 K 611/97. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 8 B 77.02 VG 1 K 611/97 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. August 2002 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 131.02 VG 9 A 173.99 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 51.09 OVG 10 A 10170/09 Verkündet am 16. Dezember 2010 Hänig als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 1 C 2.03 OVG 4 L 135/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ohne mündliche Verhandlung am 30. Juli 2003

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 121.02 VG 2 K 2438/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Februar 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 24.12 OVG 3 B 28.11 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Juni 2013 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 C 14.11 OVG 1 LC 115/09 Verkündet am 21. März 2013 Schmidt Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 109.07 VG 6 K 215/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 29.12 OVG 16 A 1456/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 8 C 11.05 Verkündet VG 5 K 1168/98 am 31. August 2005 Salli-Jarosch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 46.16 VG 2 A 715/15 HGW In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Juli 2017 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 36.06 VG 3 K 1422/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Mai 2006 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 2.13 VGH 1 A 161/12 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 14.10 OVG 6 A 10546/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt.

erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt. Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung Rechtsquelle/n: StPO 81b Alt. 2 Stichwort/e: erkennungsdienstliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet BVerwG 5 C 19.07 am 14. Februar 2008 VG 1 K 1573/04 Wahl Geschäftsstellenverwalterin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 87.12 OVG 11 A 2558/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 107.09 VG 6 K 42/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 40.06 OVG 6 B 11.05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Juli 2007 durch den Vizepräsidenten

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 30.07 VG 11 K 1789/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2008 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 58.03 VG 13 K 2417/98 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Januar 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 15.15 OVG 5 B 2.12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. März 2016 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 32.04 VG 6 K 2040/00.We In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. August 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 21.06 (3 PKH 6.06) VGH 10 S 2854/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2006 durch den Vorsitzenden

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 36/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 192/00 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 175.07 OVG 7 A 11613/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Oktober 2007 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 46.11 OVG 12 A 1861/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 25.02 VG 4 K 2799/01.NW In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 13.08 VG 5 K 190/06 Me In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. April 2008 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: ja Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n: BauGB 128 Abs.

Sachgebiet: BVerwGE: ja Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n: BauGB 128 Abs. Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: ja Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 128 Abs. 1 Leitsatz/-sätze: Rechtsanwaltskosten, die für die Berechnung von

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 30.03 Verkündet OVG 12 A 10627/03 am 21. Oktober 2004 Schmidt Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 36.11 VG 4 K 1334/07 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. August 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 114.04 OVG 5 B 402/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 26.08 VGH 14 B 06.1022 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 35.04 OVG 11 LB 257/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 8 C 2.04 Verkündet VG 6 K 407/97 am 23. Februar 2005 Ende Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

Aktenzeichen: RO 9 K Sachgebiets-Nr: 600. Rechtsquellen: 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO 11 Abs. 2 AufenthG 75 Nr.

Aktenzeichen: RO 9 K Sachgebiets-Nr: 600. Rechtsquellen: 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO 11 Abs. 2 AufenthG 75 Nr. Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 9 K 15.1357 Sachgebiets-Nr: 600 Rechtsquellen: 52 Nr. 2 Satz 1 VwGO 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO 11 Abs. 2 AufenthG 75 Nr. 12 AufenthG Hauptpunkte: Verweisung (örtliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 20.09 VGH 4 S 141/06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 51.16 VG 6 K 1450/12 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. März 2017 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 48.14 VGH 12 BV 13.108 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 33.11 VG 5 A 1433/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 10 C 9.09 OVG 6 A 10748/07 Verkündet am 29. Juni 2010 von Förster Hauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 23.12 OVG 8 A 10579/09 Verkündet am 14. Februar 2013 Bärhold als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 31.16 (8 B 9.15) In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. März 2016 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 39.07 OVG 13 A 1714/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 17.16 OVG 10 A 10192/16 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juli 2017 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen einfache Streitgenossen

Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen einfache Streitgenossen Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht BVerwGE: Fachpresse: nein ja Rechtsquelle/n: VwGO 52 Nr. 5, 53 Abs. 1 Nr. 3 ZPO 36 Abs. 1 Nr. 3, 62 Abs. 1 Titelzeile: Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 8.10 VGH 3 B 08.698 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 5.07 VG 3 E 635/03 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juli 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Dublin III-VO Art. 17 VwGO 86 Abs. 1, 113 Abs. 1, 161 Abs. 2 Satz 1 AsylG 29 Abs. 1 Nr. 1a, 31 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 60 Abs.

Dublin III-VO Art. 17 VwGO 86 Abs. 1, 113 Abs. 1, 161 Abs. 2 Satz 1 AsylG 29 Abs. 1 Nr. 1a, 31 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 60 Abs. Sachgebiet: Asylrecht BVerwGE: nein Fachpresse: nein Rechtsquelle/n: Dublin III-VO Art. 17 VwGO 86 Abs. 1, 113 Abs. 1, 161 Abs. 2 Satz 1 AsylG 29 Abs. 1 Nr. 1a, 31 Abs. 3 Satz 1 AufenthG 60 Abs. 5 und

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 AV 3.12 VG 4 K 3008/12.GI In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF XII ZR 295/02 BESCHLUSS vom 13. Juli 2005 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja EGZPO 26 Nr. 8 a) Bei Feststellung der Erledigung im Berufungsurteil bemißt sich

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 2.09 VG 4 K 1788/06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2009 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 30.12 OVG 16 A 2527/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.10 VGH 14 BV 08.2444 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 121.04 VG 12 K 826/01 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Dezember 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Entschädigung für den Verlust von beweglichen Sachen. Merkblatt 29

Entschädigung für den Verlust von beweglichen Sachen. Merkblatt 29 Entschädigung für den Verlust von beweglichen Sachen I. Antragsfristen Merkblatt 29 Eine Entschädigung für den Verlust von beweglichen Sachen setzt einen fristgerechten Antrag voraus. Die Fristen für die

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 23.03 OVG 2 A 660/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Januar 2004 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 PKH 6.15 VG 3 K 1200/12 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Oktober 2016 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT Rechtsquellen: BSHG 91a HeimG 1 WoGG 3 Abs. 2 Nr. 2 und 5, 5 Abs. 3 Satz 2 Stichworte: Antragsberechtigung, wohngeldrechtliche Antragsberechtigung von Heimbewohnern; Heimbewohner, Wohngeld, -rechtliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 12.12 OVG 12 B 2.11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 89.05 VGH 19 B 99.2193 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 3.02 OVG 5 LB 1041/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. März 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 28.04 Verkündet OVG 12 LC 144/04 am 28. April 2005 Schmidt Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 8 C 12.02 Verkündet VG 5 A 763/00 MD am 25. Juni 2003 Jesert Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 1.11 VG 6 K 885/10 Verkündet am 30. August 2012 Stowasser als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 3 C 30.04 VG 3 K 2214/99 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Juni 2005 durch den Vorsitzenden

Mehr

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG.

Tatbestand. Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Nachteilsausgleich gemäß 113 Abs. 3, Abs. 1 BetrVG. Interessenausgleich in der Insolvenz BetrVG 113 Abs. 3, Abs. l Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 107.09 VGH 8 B 08.2947 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 2 C 43.09 OVG 21 A 2885/07 Verkündet am 16. Dezember 2010 Rüger als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 C 20.12 OVG 2 L 118/09 Verkündet am 27. Juni 2013 Harnisch als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 86.14 OVG 4 LB 3/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 40.04 VG 3 L 2915/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 28. September 2004 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Lastenausgleichsrecht einschließlich der Schadenfeststellungen

Lastenausgleichsrecht einschließlich der Schadenfeststellungen Sachgebiet: Lastenausgleichsrecht einschließlich der Schadenfeststellungen BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: EntschG 1 Abs. 1 Satz 5, 8 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 3 LAG 349, 350a Abs. 2, 350c

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 76.10 VGH 10 S 3384/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Januar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 7.10 VGH 3 B 05.633 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 14.16 (10 C 6.17) OVG 1 A 515/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. August 2017 durch den Präsidenten

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 31.15 OVG 3 L 166/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 5 C 11.11 VG 29 K 79.10 Verkündet am 1. März 2012 Werner als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 1 C 3.03 Verkündet VGH 5 B 01.71 am 20. April 2004 Stoffenberger Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 36.15 VGH 10 A 272/14 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 27. August 2015 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 1.11 VGH 8 E 1698/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. Mai 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 5. Mai 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 105/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Mai 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet BVerwG 5 C 1.07 am 26. Oktober 2007 VG 29 A 40.04 Wahl Geschäftsstellenverwalterin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 PKH 1.09 (3 VR 1.09) VG 7 K 18/08 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 28.08 OVG 2 B 12.06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 58.10 VGH 1 S 349/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 74/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER

SOZIALGERICHT HA OVER SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 12 KN 14/08 Verkündet am: 23.04.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM AME DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr