Bestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse Dussnang Wegleitung bei einem Todesfall

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1 Bestattungsamt Fischingen Martina Stäheli Kurhausstrasse Dussnang Wegleitung bei einem Todesfall Version: 5. Dezember

2 Vorwort Ein Todesfall ist nebst der Trauer und dem Abschiednehmen immer auch mit organisatorischen Notwendigkeiten verbunden. Das Bestattungsamt Fischingen nimmt Ihnen einige organisatorische Aufgaben ab und steht Ihnen für Beratungen zur Verfügung. Was zu Lebzeiten geregelt werden sollte (Empfehlung) Für die Hinterbliebenen ist es hilfreich zu wissen, was sich eine Person nach dem eigenen Ableben wünscht. Das Formular Bestattungswunsch erhalten Sie beim Bestattungsamt Fischingen oder im Online-Schalter auf Diese Verfügung des letzten Willens sollte den Angehörigen abgegeben werden, damit diese über den Wunsch im Bilde sind. Es ist zudem möglich und sehr empfehlenswert, den Bestattungswunsch bei der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen. Dies garantiert die Einhaltung und Umsetzung des letzten Willens. Ein Mensch ist gestorben was ist zu tun? Todesfall zu Hause Verständigen Sie den behandelnden Arzt, wenn dieser nicht erreichbar ist, den Hausarzt oder den Notfallarzt (Tel. 144 oder 117). Der Arzt stellt die Todesursache fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Todesfall im Spital oder Heim Die Heim- oder Spitalverwaltung erledigt die nötigen Formalitäten und lässt eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Tod infolge eines Unfalles, Auffinden einer verstorbenen Person Ziehen Sie unverzüglich die Polizei bei (Tel. 117). Dies gilt unter anderem für alle Unfälle wie Verkehrs-, Arbeits- und Haushaltsunfälle. Arzt Praxis am Martinsberg, Dr. med. Martin Gimmi, Fischingerstrasse 47, Oberwangen kneipp-hof Dussnang AG, Ärztliche Leitung, Kurhausstrasse 34, 8374 Dussnang

3 Bestattungsamt Nehmen Sie innert zwei Tagen respektive bis zum nächsten Arbeitstag mit dem Bestattungsamt Fischingen Kontakt auf, damit die Bestattung organisiert werden kann. Mitzubringen sind: - Ärztliche Todesbescheinigung (wenn zuhause gestorben). - Familienbüchlein zur Nachführung. Besprochen wird: - Art der Bestattung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung). - Überführung des/der Verstorbenen (Zeitpunkt und wohin). - Bei Urnenbeisetzung: Grabart (Gemeinschaftsgrab in Dussnang, Beisetzung in ein bestehendes Grab). - Beerdigungstermin. - Amtliche Publikation, falls erwünscht (für Einwohner Kostenübernahme durch Bestattungsamt). Diese Arbeiten erledigt die Gemeinde: - Überführung des/der Verstorbenen. - Organisation und Auftrag der Kremation (Urne). - Aufgabe der amtlichen Todesanzeige. - Beschriftung des Grabes. - Orientierung des Friedhofpersonals. Bestattungsamt Fischingen, Martina Stäheli, Kurhausstrasse 31, 8374 Dussnang Bestattungsdienst Für den Sarg und das Einsargen benachrichtigen Sie an Feiertagen und Wochenenden den Bestattungsunternehmer, Hansueli Sommer (generell erfolgt dieser Auftrag durch das Bestattungsamt Fischingen). Bestattungsdienst, Hansueli Sommer, Kirchgasse 7, 8352 Elsau ZH Todesschein Falls Sie für die Abmeldung der verstorbenen Person bei der Krankenkasse und den Versicherungen usw. einen amtlichen Todesschein (kostenpflichtig) benötigen, erhalten Sie diesen beim Zivilstandsamt des Todesortes. Der Todesschein kann telefonisch bestellt werden. Auch kann Ihnen das Bestattungsamt Fischingen eine Kopie der Todesmitteilung kostenlos aushändigen. 3

4 Pfarrämter Für die Gestaltung des Gottesdienstes sind die Pfarrämter zuständig. Der Termin der Trauerfeier ist dem Bestattungsamt Fischingen mitzuteilen und mit anderen Terminen zu koordinieren. Kath. Pfarramt Au & Fischingen, Pater Gregor Brazerol Kath. Pfarramt Dussnang-Oberwangen, Pfarrer Walter Rieser Evang. Pfarramt Dussnang, Pfarrer Walter Oberkircher Evang. Pfarramt Sitzberg, Pfarrer Jürg Wichser Evang. Pfarramt Sternenberg, Pfarrer Willi Honegger Wichtige Adressen Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen, Kirchplatz 5, Postfach, 8370 Sirnach Notariat Münchwilen, Murgtalstr. 20, 9542 Münchwilen Spitex Tannzapfenland, Frohsinnstrasse 3, 8374 Dussnang Polizeiposten Dussnang, Frohsinnstrasse Dussnang Bildhaueratelier, Daniel Isler, Trungerstr. 12, 9543 St. Margarethen Sommer Grabmale GmbH, Trottenstrasse 11, 9547 Weiern/Wittenwil Polachowski Romuald, Stein- u. Holzbildhauer-Atelier, Hauptstrasse 6, 8357 Guntershausen REGI Die Neue, c/o Fairdruck AG, Kettstrasse 40, 8370 Sirnach Thurgauer Zeitung, Inserate, 8500 Frauenfeld Fairdruck AG, Kettstrasse 40, 8370 Sirnach Öffnungszeiten der Leichenhallen Die Leichenhalle beim Friedhof Fischingen ist für die Angehörigen täglich von Uhr bis Uhr geöffnet. Die Leichenhalle beim Friedhof Dussnang ist jeweils geschlossen. Die Angehörigen können beim Bestattungsamt Fischingen für einige Tage einen Schlüssel beziehen. 4

5 Weitere mögliche Massnahmen Vermerk Benachrichtigung an den Arbeitgeber des/der Verstorbenen. Organisation Leidmahl. Lebenslauf für Abdankungsfeier erstellen. Versand der Leidzirkulare an Verwandte, Freunde, Vereine, Arbeitgeber, usw. Todesanzeige der Angehörigen in Zeitungen. Blumen, Blumenkranz etc. bestellen. Antrag für Witwenrente oder Waisenrente, sofern Anspruch besteht (Formulare erhältlich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes des/der Hinterlassenen). Ablieferung eines allfälligen Testamentes an das zuständige Notariat. Regelung des Nachlassverfahrens (Notar, Anwalt, etc.), Erstellung Erbenverzeichnis usw. Steuerrechtliche Inventarisation. Mitteilungen an die Versicherungen (Unfall-, Lebensversicherung), Krankenkasse, Pensionskasse, AHV, IV, Strassenverkehrsamt, Banken, Post, Vermieter, usw. Orientierung der Betreuungsdienste (z.b. Krebsliga, Spitex usw.). Benachrichtigung an Vereine, Institutionen usw., in denen der/die Verstorbene tätig war. Rückgabe von Medikamenten, Pflegeartikeln, Apparaten usw. Bank/Postfinance - benachrichtigen (unter Beilage des amtlichen Todesscheines). - Umschreibung der Hefte, Konti, Namensaktien usw. veranlassen. - bestehende Vollmachten prüfen, eventuell widerrufen. - Saldobestätigungen per Todestag verlangen. - Daueraufträge sistieren. Danksagung in den Zeitungen publizieren sowie an Angehörige und Bekannte versenden. Adressänderung/Abbestellung den Stellen melden, von denen der/die Verstorbene regelmässig Post erhalten hat. Grabpflegevertrag abschliessen mit Kirchgemeinde oder Gärtner. Grabstein bestellen (siehe auch Grabmalgesuche). Todesfall an den Vermieter melden und falls notwendig Wohnung kündigen. 5

6 Grabmalgesuche Für die Grabmäler sind die Art. 40 ff. des Friedhofreglements Fischingen zu beachten. Die Gesuche sind bei den Friedhofpflegern einzureichen: Paritätischer Friedhof Dussnang: Rhyner Herbert, Breiteweg 4, 8374 Dussnang Kath. Fischingen: Kath. Au: Stucki Elisabeth, Bruggacker 4, 8376 Fischingen Bissegger Renate, Bildweg 3, 8376 Au Bestattungs- und Friedhofreglement Das Bestattungs- und Friedhofreglement der Politischen Gemeinde Fischingen kann beim Bestattungsamt Fischingen bezogen oder im Online-Schalter auf heruntergeladen werden. Notizen 6

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