P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW

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1 P. Schütz Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz) 1. Einleitung Warum Arten- und Habitatschutz? Naturschützer schlagen Alarm Ausbau der Windenergie hat katastrophale Folgen für die Natur Rotmilan stoppt Windpark! Studie belegt massenhaften Tod von Fledermäusen Todesfalle Windrad Fledermaussterben an Windrädern Kein Windpark neben seltener Vogelart 2

2 1. Einleitung Warum Arten- und Habitatschutz? Kollisionen (mit Rotorblättern) - Vögel: 1. Mäusebussard (13%), 2. Rotmilan (11%) - Fledermäuse: 1. Großer Abendsegler (39%) 2. Rauhautfledermaus (25%) Barrierewirkung (im Bereich von Flugkorridoren) Lebensraumverluste (Lärm-/Silhouettenwirkung) Durch Windenergieanlagen können flugfähige Arten (Vögel, Fledermäuse) beeinträchtigt werden 3 1. Einleitung Vogelschutz-Richtlinie, V-RL (1979) / Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-RL (1992) Erhalt der Biologischen Vielfalt in der EU 4 Natura 2000 FFH-Gebiete (LRT Anh.I + Arten Anh.II) VS-Gebiete (Anh.I+Art. 4(2)) Habitatschutz Artenschutz- System FFH-Arten Anh.IV europäische Vogelarten Artenschutz

3 1. Einleitung Rechtsprechung Windenergie/Naturschutz Gerichtsurteile Verwaltungsgerichte: OVG Münster (Urteile v , 8 A2696/06; , 8 A2810/04; v , 8 A1490/07; v , 8 A2358/08; v , 8 A4062/04, Beschl. V , 8 B441/12 Urteil v , 2 D 4612.NE) VG Minden (Urteile v , 11 K53/09; , 11 K2023/10) VG Köln (Urteil v , 13 K 4740/09) VG Halle (Urteile v , 4 A34/10HAL; v , 4 A46/10HAL) OVG Koblenz (Urteil v , 1 A10200/09) OVG Lüneburg (Beschl. v , 12 ME274/10; v , 4 ME175/11 Urteil v , 2 A170/11) OVG Magdeburg (Urteil v , 2 L6/09) 5 1. Einleitung Leitfaden Windenergie - Arten/Habitatschutz Zielsetzung des Leitfadens: - rechtssichere Planung und Genehmigung von WEA - Standardisierung der Verwaltungspraxis in NRW Vereinbarkeit der Energiewende mit dem Erhalt der Biologischen Vielfalt 6

4 1. Einleitung Leitfaden Windenergie - Arten/Habitatschutz Inhalte des Leitfadens: - WEA-empfindliche Arten - Einbindung ASP + FFH-VP in Planung/Genehmigung - Methodik Bestandserfassung - Vermeidungs-/Schadensbegrenzungsmaßnahmen - Risikomanagement und Monitoring - Musterauflagen für Genehmigungsbescheide Fokus: betriebsbedingte Auswirkungen von WEA 7 2. Grundlagen Kapitel 2: Grundlagen Arten/Habitatschutz Artenschutzprüfung (ASP) gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG: - Zugriffsverbote (Tötung, Störung, Lebensstätten) - 3-stufiges Verfahren Stufe I: Vorprüfung Stufe II: vertiefende Prüfung Stufe III: Ausnahmeverfahren FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) gemäß 34 Abs. 1 BNatSchG: - keine erheblichen Beeinträchtigungen (FFH-/Vogelschutz-Gebiete) - 3-stufiges Verfahren Stufe I: FFH-Vorprüfung (Screening) Stufe II: vertiefende Prüfung der Erheblichkeit Stufe III: Ausnahmeverfahren 8

5 2. Grundlagen Kapitel 2: Anforderungen des WEA-Erlasses Tabuflächen (vgl. Nr und ): a.) Bereiche für den Schutz der Natur (BSN, Regionalplanung) b.) Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) u. a. Repowering möglich: wenn keine erhebliche Beeinträchtigung Abstände (vgl. Nr ): a.) Natura 2000-Gebiete: abhängig von Erhaltungszielen/Schutzzweck b.) Schutzgebiete für Fledermäuse/Vögel und Vogelschutzgebiete (VSG): Pufferzone i.d.r. 300 m Verweis auf VV-Habitatschutz ( ) Artenschutz (vgl. Nr ): Verweis auf VV-Artenschutz ( ) u.a. Regelungen 9 3. WEA-empfindliche Arten Kapitel 3: WEA-empfindliche Arten in NRW Brutvögel 13 Arten Baumfalke, Grauammer, (v.a. außerhalb der Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe, Schutzgebiete) Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Wanderfalke, Weißstorch (überwiegend in den 14 Arten Bekassine, Fluss/Trauerseeschwalbe Schutzgebieten) Haselhuhn, Kormoran, Kranich Rohr/Zwergdommel, Rotschenkel Sumpfohreule, Uferschnepfe, Wiesen/Kornweihe, Ziegenmelker Rast/Zugvögel 9 Arten Blässgans, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Kranich, Mornellregenpfeifer, Saatgans, Sing/Zwergschwan, Weißwangengans M. Woike 10

6 3. WEA-empfindliche Arten Kapitel 3: WEA-empfindliche Arten in NRW Fledermäuse 8 Arten Breitflügelfledermaus, Großer/Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus,Mückenfledermaus Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus* H. Vierhaus *Regelfallvermutung zur Zwergfledermaus: - aufgrund der Häufigkeit ist Kollisionsrisiko als allgemeines Lebensrisiko anzusehen - Einzelfallprüfung im Umfeld individuenreicher Wochenstuben (>50 reprod. Weibchen) Artenschutzprüfung Kapitel 4: Artenschutzprüfung (ASP) Vorgehen in der Regionalplanung: - möglichst frühzeitige Berücksichtigung der Artenschutzbelange - Interessenkonflikte mit verfahrenskritischen Vorkommen möglichst durch die Wahl von Alternativen vermeiden. ( Verfahrenskritisch : keine Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG) - LANUV erteilt Auskunft über verfahrenskritische Vorkommen Regelfallvermutung verfahrenskritische Vorkommen : - Rotmilan (Tiefland/atlantisch), Schwarzmilan, Schwarzstorch (Tieflkand/atlantisch), Wachtelkönig, Wanderfalke (Bergland/kontinental), Wiesenweihe - Nordfledermaus 12

7 4. Artenschutzprüfung Kapitel 4: Artenschutzprüfung (ASP) Vorgehen in der Flächennutzungsplanung ( 35 Abs. 3 S. 3 BauGB) WEA-Konzentrationszonen: - Durchführung der Artenschutzprüfung (ASP) - Sicherstellen: keine rechtlichen Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit Angaben im Umweltbericht: - Betroffenheit FFH-Anhang IV-Arten, europ. Vogelarten - Vermeidung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Prognose Artenschutzverbote, ggfs. Ausnahme Abschichtung der Sachverhaltsermittlung möglich: - Fledermäuse: oft keine abschließende Aussage auf FNP-Ebene möglich - keine Bestandserfassung von Fledermäusen erforderlich! - Regelfallvermutung: bei Konflikten mit Fledermäusen: Abschaltszenarien Artenschutzprüfung Kapitel 4: Artenschutzprüfung (ASP) Vorgehen im BImSch-Genehmigungsverfahren: - Verweis auf ASP im FNP (ASP im Umweltbericht ggf. Maßnahmen) Zeitraum: bis maximal 7 Jahre nach Inkrafttreten des Plans - ggfs. ASP im Genehmigungsverfahren, d.h. endgültige Bearbeitung der offenen Punkte (z.b. Auswirkungen auf Fledermäuse) 14

8 4. Artenschutzprüfung Kapitel 4: Hinweise zum Tötungsverbot Tötungsrisiko (v.a. Kollisionen an Straßen, WEA): - darf sich nicht in signifikanter Weise erhöhen - Einbeziehen von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Einzelfallentscheidung bzgl. Tötungswahrscheinlichkeit Tötungsverbot bei folgenden Arten möglich: Brutvögel: Baumfalke, Grauammer, Kormoran (Kolonien), Rohrweihe, Rot/Schwarzmilan, Sumpfohreule, Trauer/Flussseeschwalbe, Uhu, Wanderfalke, Weißstorch, Korn/Wiesenweihe Rastvögel: nicht bekannt Fledermäuse: Großer/Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus Artenschutzprüfung Kapitel 4: Hinweise zum Störungsverbot Relevante Störungstypen (u.a.): - Beunruhigung, Scheuchwirkungen - Bewegung, Lärm - Silhouettenwirkung Fließender Übergang von Verbot Nr. 2 zu Verbot Nr. 3 (erhebliche Störungen führen i.d.r. zur Beeinträchtigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten!) In der Praxis ist das Störungsverbot nicht relevant! 16

9 4. Artenschutzprüfung 17 Kapitel 4: Hinweise zum Beschädigungs-/ Zerstörungsverbot von Lebensstätten Fortpflanzungs- und Ruhestätten: alle Teilareale, die eine ökologischfunktionale Bedeutung für Fortpflanzung und Ruhephasen haben (z.b. Nistplätze, Mauser- und Rastplätze, Sommer- und Winterquartiere) Nahrungs- und Jagdhabitate, Flugrouten: - gehören grundsätzlich nicht zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten - nur relevant, wenn sog. essentieller Habitatbestandteil Beschädigungs-/Zerstörungsverbot bei folgenden Arten möglich: Brutvögel: Bekassine, Großer Brachvogel, Haselhuhn, Kiebitz, Kranich, Rotschenkel, Schwarzstorch, Uferschnepfe, Wachtel, Wachtelkönig, Ziegenmelker, Zwerg/Rohrdommel Rastvögel: Kranich, Sing-/Zwergschwan, Bläss-/Saat-/Weißwangengans Kiebitz, Gold-/Mornellregenpfeifer Fledermäuse: nicht bekannt 5. Sachverhaltsermittlung Kapitel 5: Sachverhaltsermittlung Karte der Schwerpunktvorkommen (SPVK) WEA-empfindlicher Brut/Zug/Rastvögel: Auswertung durch LANUV: - Brutrevier-Nachweise 5 Jahre - 75% der Gesamtnachweise - keine Einzelvorkommen (< 5 Nachweise) keine Tabuzonen! 18

10 5. Sachverhaltsermittlung Kapitel 5: Sachverhaltsermittlung Regelfallvermutung Bestandserfassungen vor Ort : 1.) WEA-Standorte innerhalb SPVK ODER im Umfeld von bekannten Fledermaus-Quartieren ASP II immer erforderlich Kartierungen im Regelfall erforderlich 2.) WEA-Standorte außerhalb SPVK bei bekannten Vorkommen ODER im Umfeld von Fledermaus-Lebensräumen ASP II fallweise erforderlich Kartierungen im Regelfall erforderlich 3.) keine Vorkommen im o. a. Sinne bekannt ASP II im Regelfall nicht erforderlich Kartierungen im Regelfall nicht erforderlich Bestandserfassung Kapitel 6: Methoden der Bestandserfassung Brutvögel - Revierkartierung nach Südbeck et al. (2005) 6-10 Begehungen ( ) - Horstsuche: bis (Schwarzstorch, Weißstorch, Greifvögel, Uhu) Horstkontrollen ( ) Rast- und Zugvögel - Kontrolle Rast- und Überwinterungsplätze in Hauptrastzeiten: 1x wöchentlich ( und ) außerhalb Hauptrastzeiten: 14-tägig ( und ) - optional: Erfassung von Winterbeständen ( ) (v.a. arktische Wildgänse, Kornweihe, Sing-/Zwergschwan) M. Woike 20

11 7. Maßnahmen Kapitel 8: Artspezifische Maßnahmen Abschaltalgorithmen für Fledermäuse: - temporäre Abschaltung (nachts, geringe Windgeschwindigkeit (<6m/sec) in Gondelhöhe, Temperatur > 10 C, kein Regen) 1.) art-/vorkommensspezifisches Szenario (3 Zeiträume) - Frühjahrszug ( ) - Wochenstubenzeit ( ) - Herbstzug ( ) Voraussetzung: detaillierte Untersuchungen vor Genehmigung 2.) umfassendes Abschaltszenario ( ) keine Untersuchungen vor Genehmigung erforderlich! nachträgliche Optimierung des Szenarios über Gondelmonitoring Maßnahmen Kapitel 8: Artspezifische Maßnahmen Abschaltalgorithmen für Vogelarten: - temporäre Abschaltung bei Getreideernte (ab Erntetag bis Ende Stoppelbrache, tagsüber, 100m Umkreis um WEA) Flächengestaltung: - Anlage unattraktiver Flächen im Mastfußbereich (z.b. keine Hecken) - Anlage attraktiver Nahrungshabitate zur Lenkung von Nahrungssuchflügen (z.b. Extensivgrünland) MKULNV-Leitfaden Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen - Tabelle geeigneter Maßnahmen für WEA-empfindliche Arten in Anhang 5 des Leitfadens 22

12 8. Zusammenfassung Das müssen Sie wissen Konflikt Windenergie / Artenschutz ernst nehmen! - rechtssichere Planung und Genehmigung von WEA WEA-empfindliche Arten - Brutvögel: 13 Arten außerhalb Schutzgebiete (14 Arten innerhalb) - Rastvögel: 9 Arten v.a. in Schutzgebieten - Fledermäuse 8 Arten Artenschutzverbote differenziert betrachten Bestandserfassungen nach Standardmethoden durchführen Artspezifische Maßnahmen umsetzen - Abschaltalgorithmen (v.a. für Fledermäuse) - Flächengestaltung (Mastfußbereich, Nahrungsflächen) 23

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