Zonierungskonzept Naturpark Altmühltal

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1 Zonierungskonzept Naturpark Altmühltal Bildautoren: links und rechts außen: Naturpark Altmühltal e.v., Mitte: Kühnau, 2012; Kartenausschnitte: HSWT, 2012)

2 Bayerischer Windenergieerlass vom umfassende Vorgaben zur Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen Auch in Landschaftsschutzgebieten ist die Errichtung von Windkraftanlagen nun grundsätzlich möglich. Für Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in Naturparken wird die Erstellung eines Zonierungskonzeptes empfohlen, das geeignete Standorte für die Windenergienutzung ausweist (um Einzelfallentscheidungen zu reduzieren) Zuständig für die Erarbeitung von Zonierungskonzepten sind die für den Erlass der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zuständigen Gebietskörperschaften.

3 Wozu ein Zonierungskonzept im NP Altmühltal? Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) ist im Naturpark grundsätzlich möglich (s. WEA-Erlass) in Folge vermehrte Anfragen für die Errichtung von WKA im NP Altmühltal, auch in den Schutzzonen Bislang: genehmigte Flächen für WKA wurden vom jeweiligen Verordnungsgeber aus der Schutzzone herausgenommen Nachteile dabei: hoher Verwaltungsaufwand der Naturpark wird immer stärker fragmentiert und seine Großräumigkeit wird eingeschränkt Anteil der Schutzzonen an Fläche des NP verringert sich (z. Zt. nur 55%): bei weiteren Teillöschungen droht Verlust Status Naturpark

4 Initiative zum Zonierungskonzept Naturpark Altmühltal auf Initiative des LRA Eichstätt und des Naturparks Altmühltal entsteht Anfang 2012 die Idee eines Modellprojekts Förderung des Zonierungskonzepts durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Projektstart: Mitte Juni 2012 Abschluss der inhaltlichen Arbeiten Anfang September 2012

5 Ziel des Zonierungskonzeptes die Erarbeitung einer konkreten Planungsgrundlage im Hinblick auf eine zukünftig einheitliche Behandlung von Windkraftanlagen in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal (3-Zonenkonzept) 3 Zonen: (Tabuzonen von WKA freihalten / Ausnahmezonen für WKA verträglich / Entscheidungszonen weiterer Klärungsbedarf) Modellprojekt, stellvertretend für weitere bayerische Naturparke bzw. LSG (Methodik, mögliche Übertragbarkeit auf andere Gebiete)

6 Rahmenbedingungen Bearbeitungszeit von 4 Monaten, wobei die inhaltliche Arbeit nach 3 Monaten abgeschlossen sein musste keine eigenen Datenerhebungen/Kartierungen, lediglich die Nutzung vorhandener Daten war vorgesehen Daten vor Ort sind lückenhaft Betroffen: 5 Regierungsbezirke, 8 Landkreise, kreisfreie Stadt Ingolstadt, 88 Gemeinden, Verein Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) e.v. : Fülle an Daten unterschiedlicher Qualität, hoher Organisations- und Abstimmungsbedarf

7 Vorgehensweise 1) Ausgehend von bestehenden Daten Ermittlung von Kriterien für Tabuzonen (und vorsorgliche Abstandsflächen) Entscheidungszonen Ausnahmezonen 2) Erarbeitung von Vorschlägen durch HSWT: Entscheidung innerhalb der monatlichen Sitzungen der Steuerungsgruppe 3) Einarbeitung in das Zonierungskonzept (flächendeckend)

8 Tabuzonen Flächen im Naturpark, die aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes (Erholungseignung) und ihrer reichhaltigen Naturausstattung von Windenergieanlagen frei gehalten werden sollten sie ergeben sich aus naturschutzfachlich wertvollen Flächen (vor allem Artenschutz), schützenswerten Tallandschaften und Aspekten des Landschaftsbildes/der Erholung

9 Tabuzonen - Naturschutz Natura Gebiete (FFH-Gebiete, SPA-Gebiete) Bestehende und geplante Naturschutzgebiete Naturdenkmäler Geschützte Landschaftsbestandteile Gesetzlich geschützte Biotope Fundorte von WEA-relevanten Arten nach Windenergieerlass (Artenschutzkartierung ASK) Konzentrationsbereiche mit Punkt- und Artnachweisen der Artenschutzkartierung (ASK) Rechtlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzflächen Wiesenbrüterkartierung Nachgewiesene avifaunistisch bedeutsame Rast-, Nahrungs-, Mauser- und Brutplätze, Zugplätze, Flugkorridore Weitere avifaunistisch bedeutsame Flächen Naturwaldreservate Geotope Geotop Burgsteinfelsen (Bildautor: Naturpark Altmühltal e.v.)

10 Kriterium SPA-Gebiet FFH-Gebiet Bestehende und geplante NSG Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Vorsorgliche Abstandsfläche m um die Schutzgebietsgrenze, Windenergie-Erlass m um die Schutzgebietsgrenze bei Gebieten mit Arten nach WEA-Erlass und Gebieten mit landesweit bedeutsamen Population nach Anhang II der FFH-RL m um die Schutzgebietsgrenze, Windenergie-Erlass 1) ND; LB mit bes. Wert für das Landschaftsbild und historische Kulturlandschaft (z.b. Einzelgehölze, Alleen): 300 m um die Gebietsgrenze. (Anlagenhöhe von 200 m, multipliziert mit dem Faktor 1, 5) 2) Übrige ND, LB: 50 m um die Gebietsgrenze (bau-, anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, s. BfN)

11 Kriterium Gesetzlich geschützte Biotope Geotope Artvorkommen (ASK) Konzentrationsbereiche mit Punkt- und Artnachweisen der Artenschutzkartierung (ASK) landesweite Wiesenbrüterkartierung, Zugbahnen (Flusstäler, Reliefanstiege) Vorsorgliche Abstandsfläche 50 m um die Gebietsgrenze (bau-, anlagebedingte Flächeninanspruchnahme, s. BfN) Vogelarten: s. Anlage 2,3 WEA-Erlass Artspezifischer Abstand zu Bruthabitaten, m, m Fledermausarten: s. Anlage 4 WEA-Erlass, m Radius von 200m um alle ASK-Punkt- und Artnachweise; wo die Radien zu einer zusammenhängenden Fläche verschmolzen, wurde ein Konzentrations- und Verdichtungsbereich dargestellt ohne weitere Abstandsfläche m um die Gebietsgrenze

12 Kriterium Weitere avifaunistisch bedeutsame Flächen (Meldungen der LK) Rechtlich festgesetzte Ausgleichsund Ersatzflächen Naturwaldreservate Vorsorgliche Abstandsfläche Nachrichtliche Übernahme, keine zusätzlichen Abstandsflächen Nachrichtliche Übernahme, keine zusätzlichen Abstandsflächen Nachrichtliche Übernahme, keine zusätzlichen Abstandsflächen

13 Ausschnitte aus den Karten Schutzgebiete (links) und Arten und Lebensgemeinschaften (rechts), im Original 1:25.000

14 Tabuzonen - Tallandschaften Ziel: von den wertvollen Tallandschaften aus sollen keine Windräder sichtbar sein Ermittlung von Abstandsflächen durch ein schematisiertes Visualisierungsmodell (3 Typen von Tallandschaften) je nach Sichtneigungs-Typ ergeben sich unterschiedliche Abstandsflächen Typ A: Sichtwinkel 12 18% Typ B: Sichtwinkel 16 25% Typ C: Sichtwinkel 23 35% Blick ins Altmühltal (Bildautor: Kühnau, 2012)

15 Talraumtyp A (Bildautor: HSWT, 2012)

16 Talraumtyp C (Bildautor: HSWT, 2012)

17 Tabuzonen - Landschaftsbild Postkartenmotive/Landschaftsensembles landesweit bedeutsame Bau-, Bodendenkmäler und Ensembles weitere landschaftsprägende Bereiche historische Kulturlandschaften drei zertifizierte Qualitäts- und Premiumwanderwege (Bildautoren v.l.n.r.: Sachser, 2012; Kühnau, 2012; Naturpark Altmühltal e.v.)

18 Landschaftsbild: vorsorgliche Abstandsflächen Postkartenmotive/Landschaftsensembles: je nach optischer Wirkung, Bedeutung für das Landschaftsbild und Denkmalschutz vorsorgliche Abstandsflächen von m bzw m Radius (eigene Recherche und Korrektur durch Landkreise) Postkartenmotiv Burg Prunn (Bildautor: Kühnau, 2012)

19 Einstufung der Postkartenmotive (Ausschnitt)

20 Kriterium landesweit bedeutsame Bau- und Bodendenkmäler und Ensembles weitere landschaftsprägende Bereiche: z.b. Zeugenberge, Traufe und Hangleiten historischen Kulturlandschaften, z.b. Wellheimer Trockental drei zertifizierte Qualitäts- und Premiumwanderwege Vorsorgliche Abstandsfläche nur Darstellung der Denkmäler mit besonderem Landschaftsbezug; vorsorgliche Abstandsfläche von 1.500m kein zusätzlicher Abstand kein zusätzlicher Abstand beidseitig 800m (entsprechend Vorgaben zu Lärmschutz bei Siedlungen)

21 Ausschnitte aus der Karte Landschaftsbild, im Original 1:25.000

22 Ausnahmezonen (grün) Flächen für Windenergieanlagen ohne Verlust der Schutzwirkung des Landschaftsschutzgebietes WEA Pollenfeld (Bildautor: Sachser, 2012), Ausschnitt aus der Karte Zonierungskonzept, im Original 1:25.000

23 Flächen in der Schutzzone des Naturparks (LSG) außerhalb des Waldes (sofern nicht innerhalb der ermittelten Tabuzonen) Flächen in der Schutzzone des Naturparks (LSG) mit einem hohen Nadelholzanteil (sofern nicht innerhalb der ermittelten Tabuzonen) Bereiche ohne ABSP-Flächen/ ohne ABSP-Punkte für die Landkreise IN, DON, NM und RH ist kein ABSP verfügbar da keine flächendeckende Biotoptypen- oder Nutzungskartierung in Bayern vorhanden ist, wurde auf CORINE Land Cover zurückgegriffen (UBA/DLR-DFD)

24 Entscheidungszonen (weiß) Flächen, auf denen die Möglichkeit der Errichtung von Anlagen im Rahmen einer Einzelfallprüfung (Erlaubnispflicht) besteht: ABSP-Flächen/ABSP-Punkte (nur für die Landkreise EI, WUG, KEH, ND, R verfügbar) Flächen mit Laub- und Mischwald (CORINE+ Korrekturen UNB) Restriktionsflächen Naturschutz (Meldung LK Kelheim) Zugverdichtungsbereiche (LfU)

25 Flächen mit windkraft-relevanten Vorbelastungen bestehende und geplante Windkraftanlagen bestehende und geplante Funkmasten Autobahn Bahnlinien Hochspannungsleitungen Bestehende und geplante PVA/Solarparks Halden Kreideabbau nachrichtliche Übernahme aus ROK, Stand 08/12; Korrektur durch UNB

26 Bilanzierung

27 Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere LSG/LSG in Naturparken 1) Tabuzonen aus Sicht des Naturschutzes: Rückgriff auf Basis an bayernweit und regional digital verfügbaren Daten; Verifizierung der Daten durch Fachleute vor Ort: Methodik ist übertragbar auf andere Gebiete 2) Kriterien für Entscheidungs- und Ausnahmezonen, Vorbelastungen: wie oben, ggf. modifizierte Schwerpunkte je nach Gebietscharakteristik* (übertragbar) * z.b. Verzicht auf Nadelwald als Kriterium für Ausnahmezonen in waldarmen Gebieten

28 3) Tabuzonen aus Sicht des Landschaftsbildes: Methodik für Postkartenmotive ist übertragbar, ggf. Verzicht auf Stufung in Gebieten, in denen wenig PK-Motive vorhanden sind weitere landschaftsprägende Bereiche, Kulturhistorische Bereiche: bedingt übertragbar, je nach landschaftlicher Charakteristik des Gebietes unterschiedliche Schwerpunkte, ggf. Erweiterung der Methodik nötig Befreiungshalle Kelheim (Bildautor: Naturpark Altmühltal e.v.)

29 3) Tallandschaften: In Landschaftsräumen, in denen die Kerbsohlentäler und Tallandschaften nicht prägend sind, bedarf es der Entwicklung anderer Methoden zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes, um die visuell verletzlichen, in den jeweiligen Naturparkverordnungen zentral geschützten Bereiche heraus zu selektieren: nur übertragbar auf wenige, dem Altmühltal ähnliche Gebiete! Blick ins Altmühltal (Bildautor: Naturpark Altmühltal e.v.)

30 Grenzen des Zonierungskonzeptes einzelne Daten liegen zum Teil nicht flächendeckend digital vor (z.b. ABSP) notwendige Datengrundlagen sind zum Teil veraltet (z.b. CORINE: 2006) bzw. fehlen ganz (z.b. flächendeckende Biotoptypenkartierung, Landschaftsbildkartierung) Datengrundlagen, die verwendet werden mussten, sind zum Teil in kleineren Maßstäben (1: ) erarbeitet (z.b. CORINE) keine eigenen Kartierungen vorgesehen, obwohl es sinnvoll gewesen wäre (z.b. Postkartenmotive) zum Teil pauschale Annahmen (z.b. Tallandschaften, vorsorgliche Abstandsflächen): Einzelfallbetrachtungen sind in dem Zeitrahmen nicht möglich gewesen und waren auch nicht vorgesehen

31 Was das Zonierungskonzept nicht ist... Das Zonierungskonzept ist keine ausreichende Grundlage für Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren von Einzelstandorten nimmt keine Entscheidung von Genehmigungsverfahren vorweg WEA Maierfeld (Bildautor: Sachser, 2012)

32 Was das Zonierungskonzept ist... Das Zonierungskonzept ist eine gute Grundlage für die Neuzonierung des Naturparks und die Identifikation größerer Bereiche, in denen Windkraftanlagen mit dem Naturpark vereinbar sind ein tragfähiger Kompromiss, der das Ziel des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Berücksichtigung der Werte von Natur und Landschaft beiderseits nachvollziehbar verbindet

33 Über die Schutzzone hinaus ist das Zonierungskonzept eine Empfehlung und Hilfe für weitere Planungsträger (Gemeinden und Regionalplanung) Tabuflächen innerhalb der Schutzzone (schraffiert und dunkelrot) und als Empfehlung für die Planungsträger (hellrote Flächen ohne Schraffur), Ausschnitt aus der Karte Zonierungskonzept, im Original M 1:25.000

34 Folgende Schritte planerische Arrondierung von größeren zusammenhängenden Flächen zur Änderung der Naturpark-Verordnung Änderung der Naturpark-Verordnung Bei zerstreuten Flächen innerhalb einer Kategorie empfiehlt sich die Zusammenfassung zu größeren Flächeneinheiten. Ausschnitt aus der Karte Zonierungskonzept, im Original M 1:25.000

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