REGIONALPLAN SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG FORTSCHREIBUNGEN 2013 VORRANGGEBIETE FÜR STANDORTE REGIONALBEDEUTSAMER WINDKRAFTANLAGEN
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- Kristin Heinrich
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1 REGIONALPLAN SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG FORTSCHREIBUNGEN 2013 VORRANGGEBIETE FÜR STANDORTE REGIONALBEDEUTSAMER WINDKRAFTANLAGEN - PLANSÄTZE, BEGRÜNDUNGEN UND KARTEN - Stand , zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg Johannesstraße 27, Villingen-Schwenningen Telefon 07720/9716-0, Telefax 07720/ Adresse: info@rvsbh.de
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3 Regionalplanfortschreibung Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen 4.2 ENERGIE Die Teilfortschreibung 2012 wird in den Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 eingefügt Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Z) Folgende Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen werden in der Raumnutzungskarte dargestellt: Sulz-Dürrenmettstetten, VVG Sulz (Karte 1) Kaltes Feld, Stadt Dornhan (Karte 1) Fluorn-Winzeln, VVG Oberndorf (Karte 2) Kapfwald-Falken, VVG Schramberg (Karte 3) Benzebene-Winterecke, VVG Schramberg (Karte 3) Brogen, VVG Schramberg (Karte 3) St. Georgen-Süd, Stadt St. Georgen (Karte 4) Rappeneck, VVG Furtwangen-Gütenbach/Stadt Vöhrenbach (Karte 4) Länge, Stadt Blumberg/GVV Immendingen-Geisingen, GVV Donaueschingen (Karte 5) Höhe, GVV Immendingen-Geisingen (Karte 6) Eck-Schmittshau, GVV Immendingen-Geisingen (Karte 6) Kohlberg-Osterberg, GVV Immendingen-Geisingen (Karte 7) Winterberg, VVG Tuttlingen/ GVV Immendingen-Geisingen (Karte 7) Konzenberg, VVG Tuttlingen (Karte 8) Brennten-Hornhau, VVG Tuttlingen (Karte 9) Allmend, GVV Donau-Heuberg Schnellenberg, GVV Donau-Heuberg (Karte 10) Zundelberg-Weilheimer Berg, VVG Spaichingen/ VVG Tutt lingen (Karte 11) Lomberg, VVG Spaichingen (Karte 12) Vogtshölzle, VVG Rottweil/ VVG Trossingen (Karte 13) Wildecker Wald, VVG Rottweil (Karte 14) Bauberg, VVG Oberndorf (Karte 15) Hader Berg, VVG Sulz (Karte 15) Diese Vorranggebiete sind von allen Raumnutzungen freizuhalten, die der Nutzung von regional bedeutsamen Windenergieanlagen entgegenstehen. Nutzungen, die dem Sicherungszweck nicht widersprechen, sind zulässig. Begründung Das Ziel der Bundesregierung die CO 2 -Emissionen zu reduzieren, hat zu Maßnahmen geführt, die den Ausbau der Windenergienutzung för- 3
4 dern sollen (Förderung nach dem Energieeinspeisungsgesetz, EEG, Privilegierung von Windenergieanlagen in der Neufassung des BauGB vom ). Nach den Ereignissen in Fukushima im Jahr 2011 soll nun als ein wesentlicher Bestandteil der eingeleiteten Energiewende der Ausbau der Windenergie forciert werden. Auch die Landesregierung Baden-Württembergs tritt für einen wachsenden Anteil regenerativer Energien in der Energieversorgung ein. Zielsetzung des Landes Baden-Württemberg ist es, dass im Jahr 2020 die Bruttostromerzeugung des Landes zu 10 % über die heimische Windenergie gedeckt wird. Zur Zielerreichung ist ein landesweit verstärkter Zubau von Windenergieanlagen erforderlich. Hierzu wurde das Landesplanungsgesetz am 9. Mai 2012 geändert. Die wesentlichen Inhalte der Änderung des Landesplanungsgesetzes - aus Sicht der Regionalplanung - sind die Aufhebung der bisherigen regionalplanerischen Festlegungen sowie die künftige Vorgabe, dass die Regionalverbände nur noch Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festlegen können, jedoch keine Ausschlussgebiete mehr. Verfolgt ein Regionalverband weiterhin die Festlegung neuer Windnutzungsstandorte zum möglichen Ausbau der Windenergie, ist in der Folge eine Neuaufstellung des Teilregionalplans zum Thema Windenergienutzung erforderlich. Die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ist, trotz der im regionalen Vergleich unterdurchschnittlicher Flächenausdehnung wie auch Windhöffigkeit, mit dem vorhandenen Anlagenbestand bereits ein Windnutzungsschwerpunkt im Land. In der Region wird daher der Nutzung der Windenergie zur Stromerzeugung eine besondere Bedeutung beigemessen. In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Schwarzwald- Baar-Heuberg wurde daher bereits am 26. September 2008 die Aufstellung einer Regionalplanfortschreibung Regionalbedeutsame Windkraftanlagen beschlossen. Grund hierfür war der Bedarf in der Weiterentwicklung der bestehenden Vorranggebiete unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts in der Windenergie, der anstehenden Klärung naturschutzfachlicher Fragestellungen (überregionale Bedeutung des Vogelschutzes in der Region) sowie dem Vorliegen neuer Planungsgrundlagen (Windatlas Baden-Württemberg, Windenergieerlass Baden-Württemberg). Mit den Festlegungen wird angestrebt, dass Raum für die Errichtung von Windenergieanlagen neuester Technik angeboten wird, der den regionalen Anteil des landesweit angestrebten Zieles zumindest deckt. Die weitreichende rechtliche Wirkung, wie sie von Vorranggebieten ausgeht, setzt ein schlüssiges Planungskonzept voraus. Es ist vom Regionalverband im Rahmen seiner Planungskompetenz zu erstellen und mit den Nachbarregionen abzustimmen. Es legt vor allem die anzuwendenden Auswahlkriterien fest und beschreibt das methodische Vorgehen bei deren Anwendung. Auf dieser Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Standorte unter umfassender Prüfung aller be- 4
5 rührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorzunehmen. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt in mehreren Stufen im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung (Trichtermethodik). Bei der heutigen Größe von Windkraftanlagen ist die Wirkung der Anlagen auf die Landschaft beträchtlich. Um eine raumverträgliche und insbesondere landschaftsverträgliche Windkraftnutzung zu erzielen, wurden folgende allgemeine planerische Leitsätze beachtet: - Unter der Vorgabe einer möglichst zeitnahen Umsetzung die Sicherung von wirtschaftlich sinnvollen Standorten für die Windenergienutzung mit geringstem Konfliktpotenzial, - Konzentration der Anlagen in Windparks zur Vermeidung zahlreicher Einzelanlagen, - Akzeptanz eines höheren Konfliktpotenzials an besonders windhöffigen Standorten, - Bevorzugung von Standorten mit hoher Vorbelastung durch technische Infrastruktur gegenüber unbelasteten Bereichen innerhalb der betrachteten Landschaftsbildeinheiten, - Vermeidung von Windkraftanlagen in großräumigen, unbelasteten Gebieten und in Gebieten mit sehr hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes zur Schonung von Bereichen mit sich überlagernden Freiraumfunktionen von sehr hoher Bedeutung, - Vermeidung von Überlastungen an Standorten für Windkraftanlagen durch Beschränkung der Anlagenzahl und Einhaltung von Abständen von Anlagengruppen und Windparks untereinander, - Übernahme und Weiterentwicklung von bereits ausgewiesenen Sonderbauflächen Windenergie und insbesondere bestehender Anlagenstandorte mit Erweiterungsmöglichkeiten (i. R. vormalige Vorranggebiete), soweit dies den vorher genannten Leitsätzen nicht widerspricht. Die Ergebnisse aus der Strategischen Umweltprüfung werden im Standortauswahlprozess mit berücksichtigt. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung, indem auch die Methodik zur regionalplanerischen Festlegung dargestellt wird. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren. Auch innerhalb dieser Bereiche ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob durch die Windenergieanlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können. Dies gilt insbesondere für im Einzelfall erforderliche artenschutzrechtliche Prüfungen, die mit den zuständigen Behörden abzustimmen sind. Die Realisierung einzelner Windenergieanlagen im Wald ist nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung im Zusammenhang mit einem separaten Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung möglich. 5
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10 Gemeinde Schopfloch, Region Nordschwarzwald Stadt Horb, Region Nordschwarzwald Stadt Sulz am Neckar Stadt Dornhan 10
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12 Stadt Dornhan Stadt Alpirsbach, Region Nordschwarzwald Stadt Oberndorf am Neckar Gemeinde Fluorn-Winzeln Stadt Schramberg 12
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14 Gemeinde Lauterbach Stadt Hornberg, Region Südlicher Oberrhein Stadt Schramberg Gemeinde Königsfeld Stadt St. Georgen 14
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16 Stadt St. Georgen Stadt Furtwangen Stadt Vöhrenbach 16
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18 Stadt Donaueschingen Stadt Geisingen Stadt Hüfingen Stadt Blumberg 18
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20 Gemeinde Immendingen Stadt Geisingen Städte Tengen und Engen, Region Hochrhein-Bodensee Stadt Blumberg 20
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22 Gemeinde Talheim Stadt Tuttlingen Gemeinde Immendingen 22
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24 Gemeinde Seitingen-Oberflacht Gemeinde Wurmlingen Stadt Tuttlingen 24
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26 Gemeinde Kolbingen Stadt Mühlheim an der Donau Stadt Fridingen an der Donau Stadt Tuttlingen 26
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28 Gemeinden Beuron und Leibertingen, Region Bodensee-Oberschwaben Stadt Fridingen an der Donau Gemeinde Buchheim 28
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30 Gemeinde Balgheim Stadt Spaichingen Gemeinde Dürbheim Gemeinde Gunningen Gemeinde Hausen ob Verena Gemeinde Rietheim-Weilheim Gemeinde Seitingen-Oberflacht Gemeinde Wurmlingen 30
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32 Gemeinde Aldingen Stadt Trossingen Stadt Spaichingen Gemeinde Gunningen Gemeinde Durchhausen Gemeinde Hausen ob Verena 32
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34 Gemeinde Deißlingen Gemeinde Aldingen Stadt Trossingen 34
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36 Stadt Schömberg, Region Neckar-Alb Gemeinde Dietingen Stadt Rottweil 36
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38 Gemeinde Vöhringen Stadt Oberndorf am Neckar Stadt Rosenfeld, Region Neckar-Alb Gemeinde Epfendorf Gemeinde Dietingen 38
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