Jahresbericht 2008 Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahresbericht 2008 Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben"

Transkript

1 Jahresbericht 2008 Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben LVR-Integrationsamt

2 LVR Integrationsamt Inhaltverzeichnis 1. Vorwort 3 2. Das LVR Integrationsamt Aufgaben Arbeitsschwerpunkte in Übergang Schule Beruf Landesprogramm Integration unternehmen! Ausblick auf das Jahr Der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen Deutschland Nordrhein-Westfalen Rheinland Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Deutschland Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Nordrhein-Westfalen Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht im Rheinland Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht bei den kommunalen Arbeitgebern im Rheinland Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Technischer Beratungsdienst beim LVR Integrationsamt Technischer Fachberater bei den Handwerkskammern im Rheinland Integrationsfachdienste Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste Institutionelle Förderung Regionales Arbeitsmarktprogramm aktion Der besondere Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX Entwicklung bei den Kündigungsschutzverfahren Widersprüche und Klageverfahren Integration und Prävention Integrationsvereinbarungen Prävention für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben Betriebliches Eingliederungsmanagement Aktionen, Seminare und Öffentlichkeitsarbeit LVR-Prädikat behindertenfreundlich Seminare und Fortbildungsmaßnahmen Öffentlichkeitsarbeit Die Entwicklung der Ausgleichsabgabe Einnahmen der Ausgleichsabgabe Verwendung der Ausgleichsabgabe Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Ausgleichsabgabe Anhang Verzeichnis der Tabellen und Grafiken 64 Herkunft der Daten Die Leistungen des LVR Integrationsamtes und der örtlichen Fürsorgestellen Finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber Integrationsprojekte Beratung und Betreuung 40 1

3 Jahresbericht 2008 Region Rheinland Standorte der LVR-Einrichtungen und der Integrationsfachdienste (IFD) LVR Köln (Zentralverwaltung) Rheinische Kliniken Netzwerk Heilpädagogischer Hilfen Rheinische Förderschulen Kultur, Umwelt Jugendhilfe Rheinland Integrationsfachdienste Verwaltungsgrenzen Landschaftsverband Rheinland Regierungsbezirk kreisfreie Stadt, Kreis Stadt, Gemeinde Zur Erfüllung seiner Aufgaben unterhält der LVR 211 Einrichtungen und Außenstellen im Rheinland. Hinzu kommen 42 Integrationsfachdienste. Insgesamt verteilen sich die Einrichtungen auf 75 Städte/Gemeinden. 2

4 LVR Integrationsamt 1. Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, das vergangene Jahr ist geprägt von einer Fortsetzung der positiven wirtschaftlichen Entwicklungen aus dem Vorjahr im 1. Halbjahr und der sich abzeichnenden negativen Wirtschaftsentwicklung durch die Finanzkrise und den ersten Vorboten dieser Entwicklung im 2. Halbjahr. In 2008 ist die Zahl der Arbeitslosen weiter gesunken und die Zahl der Erwerbstätigen ebenso wie die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten so deutlich wie lange nicht mehr gestiegen: 40,4 Mio. Menschen waren 2008 erwerbstätig, 28 Millionen von ihnen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Zuletzt sind so viele Arbeitgeber wie seit der Absenkung der Beschäftigungsquote von 6 auf 5 Prozent nicht mehr, beschäftigungspflichtig. Über Arbeitsplätze bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern sind bundesweit mit schwerbehinderten Menschen besetzt. NRW steht dabei mit einer Beschäftigungsquote von 4,6 % ganz oben. In 2008 sinkt die Arbeitslosigkeit unter den schwerbehinderten Menschen abermals um drei Prozent, nachdem sie im Vorjahr schon um 12 % gesunken ist. Ende des Jahres zeigen sich die ersten negativen Tendenzen bei den Hauptauf gaben des LVR Integrationsamtes: die Zahl der Kündigungsschutzverfahren steigt innerhalb eines Jahres um mehr als zehn Prozent an und erstmalig seit Jahren sinken die Ausgaben bei den Förderungen schwerbehinderter Menschen und deren Arbeitgeber. Trotzdem sind rund 740 neue zusätzliche Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft, dem öffentlichen Dienst und Integrationsprojekten geschaffen worden. Die Zahl der Integrationsunternehmen im Rheinland ist von 42 im Vorjahr auf 54 gestiegen. Mittlerweile sind über Menschen beschäftigt, davon 670 besonders betroffene schwerbehinderte Frauen und Männer. Möglich geworden ist diese starke Steigerung bei den Integrationsprojekten wie bei den Beschäftigungsverhältnissen durch das Landesprogramm Integration unternehmen!, das durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW ins Leben gerufen wurde und von den Integrationsämtern der Landschaftsverbände umgesetzt wird sowie dem Kombi-Lohn Modell des LVR für Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen, die in den ersten Arbeitsmarkt wechseln. Aktuell steht nur jeder 24. behinderte Jugendliche in einem Ausbildungsverhältnis deshalb ist es dem LVR - Integrationsamt ein besonderes Anliegen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Behinderung eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Handlungsfeld Übergang Schule Beruf mit seinen unterschiedlichen Förderansätzen ist in 2008 eine Schwerpunkt gewesen mit Fachtagungen, Podiumsdiskussionen und der Entwicklung von neuen Förderansätzen. Fast dreißig Prozent der rheinischen Arbeitgeber beschäftigen gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 50 Prozent erfüllen ihre Beschäftigungsquote nur zum Teil. Das es auch anders geht, zeigt sich bei der Auszeichnung LVR Prädikat behindertenfreundlich : Arbeitgeber weden für ihr vorbildliches Engagement bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ausgezeichnet. In diesem Jahresbericht 2008 informieren wir Sie über die Arbeit des LVR-Integrationsamtes, stellen Ihnen Daten und Fakten rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vor und wagen einen Ausblick auf die Entwicklung im laufenden Jahr. Es grüßt Sie Martina Hoffmann-Badache LVR-Dezernentin Leiterin des Dezernates Soziales, Integration Köln, im Juli

5 Jahresbericht Das LVR - Integrationsamt 2.1. Aufgaben Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist das Integrationsamt zuständig für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Frauen und Männer. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist Träger des Integrationsamtes für das Rheinland. Zum Landschaftsverband Rheinland gehören 13 Kreise und 14 kreisfreie Städte, in deren Einzugsgebiet 9,6 Millionen Menschen leben. Rund 8,7 Prozent der Einwohner der Region sind schwerbehindert. Die alle zwei Jahre durchgeführte Erhebung zu dieser Personengruppe zeigt ab 2005 wieder eine ansteigende Zahl der anerkannt schwerbehinderten Menschen (vgl. Kapitel 3). Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Dokumentiert wird der Erfüllungsgrad der Beschäftigungspflicht mit der jährlichen Anzeige an die Agentur für Arbeit (vgl. Kapitel 4). Die Aufgaben nach dem SGB IX werden grundsätzlich vom LVR-Integrationsamt wahrgenommen. In Nordrhein-Westfalen wird die gesetzliche Möglichkeit in Anspruch genommen, Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen. In 2008 gibt es im Rheinland 39 örtliche Fürsorgestellen, die bei den Kreisen, kreisfreien Städten und größeren kreisangehörigen Gemeinden angesiedelt sind. Die Aufgaben nach dem SGB IX werden vom LVR-Integrationsamt und den örtlichen Fürsorgestellen in enger Zusammenarbeit und geregelter Aufgabenteilung durchgeführt. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist neben dem besonderen Kündigungsschutz die zentrale Aufgabe des LVR- Integrationsamtes. Sie umfasst alle erforderlichen Maßnahmen, die die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben sichern. Schwerpunkte sind hier die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl, die behinderungsgerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie deren finanzielle Förderung. Finanzielle Förderungen des LVR-Integrationsamtes und der örtlichen Fürsorgestellen können von Arbeitgebern und schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Anspruch genommen werden. Arbeitgeber können Leistungen für die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Zuschüsse bei außergewöhnlichen Belastungen während der Beschäftigung erhalten. Schwerbehinderte Menschen erhalten persönliche und finanzielle Hilfen, die sie in die Lage versetzen, ihrer Erwerbstätigkeit möglichst uneingeschränkt nachzugehen (vgl. Kapitel 7.1). Neben konkreten Förderungen am Arbeitsplatz führt das LVR-Integrationsamt auch regionale Arbeitsmarktprogramme durch wie das nordrhein-westfälische Sonderprogramm aktion5, das speziell auf die Förderung von besonders betroffenen Personen wie z.b. Abgänger/innen von Förderschulen oder seelisch behinderte Menschen ausgerichtet ist (vgl. Kapitel 7.5). Werkstätten für behinderte Menschen können vom LVR-Integrationsamt Zuschüsse erhalten für den Bau und die Ausstattung (vgl. Kapitel 7.4). Nicht alle Probleme lassen sich mit finanziellen Leistungen beseitigen, deshalb bietet das LVR-Integrationsamt Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeitslebens. Das LVR-Integrationsamt und die örtlichen Fürsorgestellen stehen als Ansprechpartner auch zu Fragen der rechtlichen Grundlagen, technischen oder auch psychosozialen Fragen zur Verfügung. So berät der Technische Beratungsdienst des LVR-Integrationsamtes in behinderungsgerechten und ergonomischen Fragen. Die Fachberater informieren 4

6 LVR Integrationsamt über die Möglichkeiten der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und helfen bei Behördenkontakten und Antragstellung. Speziell zur Beratung von Arbeitgebern des Handwerks hat das LVR Integrationsamt bei den Handwerkskammerbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln jeweils die Stelle eines Fachberaters eingerichtet (vgl. Kapitel und 7.2.2). Das LVR-Integrationsamt hat die Strukturverantwortung für die in jedem Arbeitsagenturbezirk eingerichtete Integrationsfachdienste (IFD). Diese Beratungsstellen sind bei 42 freien Trägern angesiedelt. 200 Fachkräfte sind vor Ort tätig. Die Fachkräfte beraten bei der Vermittlung schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben wie auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen. Bei Schwierigkeiten und Konflikten am Arbeitsplatz, die das Beschäftigungsverhältnis gefährden könnten, bietet der IFD Beratung und psychosoziale Begleitung an. Da sich die verschiedenen Behinderungen im Arbeitsleben unterschiedlich auswirken, sind die Integrationsfachdienste behinderungsspezifisch ausgerichtet. Im Rheinland gibt es Integrationsfachdienste für seelisch behinderte Menschen, für gehörlose und hörgeschädigte Menschen, für blinde und sehbehinderte Menschen und für geistig- und körperbehinderte Menschen (vgl. Kapitel 7.2.3). Die Beschäftigungsverhältnisse der gleichgestellten und schwerbehinderten Menschen unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Bevor ein Arbeitgeber gegenüber diesem Personenkreis eine Kündigung aussprechen kann, muss er die Zustimmung des LVR-Integrationsamtes einholen. Ohne Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Das LVR-Integrationsamt bemüht sich im Kündigungsschutzverfahren um eine gütliche Einigung, z.b. können Maßnahmen der Begleitenden Hilfe bestehende Probleme beseitigen (vgl. Kapitel 8). Zu den Aufgaben des LVR-Integrationsamtes gehört ein breites Angebot an Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Funktionsträger wie die Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers für die Belange schwerbehinderter Menschen. Mit Aufklärungsmaßnahmen wie z.b. Informationsschriften und Messebeteiligungen soll eine breitere Öffentlichkeit über die Unterstützungsmöglichkeiten des Sozialgesetzbuches IX aufgeklärt werden (vgl. Kapitel 10). Aufgaben des Arbeitgebers wie die Durchführung von Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement sowie die Verhandlungen über eine Integrationsvereinbarung zur Verbesserung der betrieblichen/ dienstlichen Situation der schwerbehinderten Beschäftigten unterstützt das LVR-Integrationsamt durch ein Schulungs-, Beratungs- und Moderationsangebot sowie mit der Vergabe von Prämien (vgl. Kapitel 9). Alle Leistungen, die das LVR-Integrationsamt erbringt, werden finanziert aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Das LVR-Integrationsamt erhebt die Ausgleichsabgabe von den Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen. Die Einnahmen sind zweckgebunden für die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen. Einen Teil der Einnahmen führt das LVR-Integrationsamt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für bundesweite Maßnahmen der beruflichen Behindertenhilfe sowie einen Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern ab. Der überwiegende Teil aber steht dem LVR- Integrationsamt und den örtlichen Fürsorgestellen für die Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zur Verfügung (vgl. Kapitel 6) 5

7 Jahresbericht Schwerpunkte der Arbeit in Übergang Schule Beruf, Übergang von der Werkstatt in den ersten Arbeitsmarkt Auch und gerade für junge Menschen mit Behinderung ist es besonders wichtig, auf Dauer einer qualifizierten beruflichen Beschäftigung nachzugehen. Denn dies ist nach wie vor die entscheidende Voraussetzung für soziale Anerkennung und ein selbst bestimmtes Leben. Einem Teil der behinderten Jugendlichen ist es möglich, eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren. Sie und ihre Arbeitgeber erhalten die klassischen Förderungen wie Investitionskostenzuschüsse und gegebenenfalls wird der Arbeitsplatz behinderungsgerecht gestaltet. Für einen anderen Teil sind die Anforderungen einer Regelausbildung zwar zu hoch, die Möglichkeiten einer theoriereduzierten Ausbildung oder einer unmittelbaren Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt mit entsprechender Unterstützung aber sehr wohl möglich. Ohne frühzeitiges Aktiv-Werden bereits vor der Abschluss-Stufe der Schule führt der Weg vieler behinderter Jugendlicher vielfach - wie automatisiert - in die Werkstatt für behinderte Menschen - auch wenn ein Teil der Schülerinnen und Schüler sich durchaus auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten könnte. Diesen Automatismus zu durchbrechen, ist erklärtes Ziel des Landschaftsverbandes Rheinland und vieler weiterer Akteure im Rheinland. Dafür werden seit Jahren Anstrengungen unternommen und verschiedene Maßnahmen und Programme zum Teil regionalisiert - angeboten. Einrichtung von Personalstellen bei den IFD Um den besonderen Anforderungen beim Übergang behinderter Jugendlicher von der Schule in den Beruf gerecht zu werden, wurden bei den rheinischen Integrationsfachdiensten aus den bestehenden Personalkapazitäten 16,75 Personalstellen des Geschäftsfeldes Vermittlung speziell für die Betreuung des Übergangs von der Förderschule bzw. den Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgewiesen. Zu den Aufgaben der Fachberater/ innen gehört es, die individuelle Begleitung im Übergang sicherzustellen. Dazu gehören Maßnahmen wie Kompetenzfeststellung, Vermittlung in Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder Unterstützung bei der Bewerbung. Fortbildung der Lehrer/innen an Förderschulen für schwerbehinderte Menschen Seit 2006 bietet das LVR-Integrationsamt Lehrerinnen und Lehrern der Abschluss-Stufen an Förderschulen eine spezielle Fortbildungsreihe an: in der aus sieben Modulen bestehenden Fortbildung werden Lehrerinnen und Lehrern die aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt nahe gebracht, sowie über Fragen der Beschäftigung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitmarkt und über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Menschen informiert. Einheiten zur Elternarbeit, zur Personalauswahl im Unternehmen, aber auch zum Umgang mit Behinderung oder zu Techniken der Erhebung von Fähigkeiten runden das Angebot ab. Inputs liefern Referentinnen und Referenten aus Betrieben, Personal- und Unternehmensberatungen und Hochschulen, aber auch von der Arbeitsagentur oder dem LVR-Integrationsamt. Die Finanzierung der Lehrerfortbildung, die sich über ein Jahr erstreckt und jeweils in Wochenendseminaren durchgeführt wird, erfolgt aus einem Kostenbeitrag der Teilnehmer/innen und einem Zuschuss in Höhe von Euro aus dem regionalen Arbeitsmarktprogramm aktion5. Das LVR-Kombi-Lohn-Modell Zum ist eine neue Arbeitgeberleistung - der Beschäftigungszuschuss ( 16e SGB II) - eingeführt 6

8 LVR Integrationsamt worden. Dieser Zuschuss soll erwerbsfähige langzeitarbeitslose Personen über 18 Jahre mit zusätzlichen besonders schweren Vermittlungshemmnissen eine längerfristige bzw. dauerhafte berufliche Perspektive eröffnen, indem in der Hauptsache ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75% des Arbeitgeberentgeltes gezahlt wird. Um im Rahmen des Landesprogramms Integration unternehmen! (s ) die Integration von Werkstattbeschäftigten und Förderschulabgängern in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu fördern, hat der Landschaftsverband Rheinland das Kombi-Lohn Modell angepasst, das aus Mitteln der Eingliederungshilfe zur Verfügung gestellt wird. Für beide Zielgruppen können Integrationsprojekte vergleichbar den Leistungen nach 16 e SGB II Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 75 % des Arbeitnehmerentgeltes erhalten. Förderung von Projekten Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe fördert das LVR- Integrationsamt innovative Projekte anderer Träger. So hat die Agentur für Arbeit Wuppertal zusammen mit der Stadt Wuppertal, den Berufsschulen, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer das Arbeitsmarkt-Projekt Teilqualifizierte Ausbildung für behinderte und von Behinderung bedrohte Jugendliche initiiert. Das Projekt richtet sich an Förderschulabgänger mit einem besonderen Förderbedarf. Die Jugendlichen werden bei der qualifizierten Einarbeitung in einen Betrieb, der Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Ausbildung und die Ausbildung nach 66 Bundesbildungsgesetz (BBiG) unterstützt. Das Ziel des Projektes ist es, zehn Jugendlichen andere Berufschancen als die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen. Durch eine an die Fähigkeiten angepasste Ausbildung sollen die behinderten Jugendlichen eine Teil-Qualifizierung in einem geeigneten Berufsbild und damit eine wohnortnahe nachhaltige Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erlangen. Die Differenzierung der Ausbildung erfolgt nach Leistungsfähigkeit, Eignung und Neigung des Jugendlichen und den Ausbildungsmöglichkeiten des Betriebes. Sie wird abgestimmt mit dem ausbildenden Betrieb, der zuständigen Berufsschule und ggf. mit dem Integrationsfachdienst (IFD) Wuppertal. Der Integrationsfachdienst akquiriert die geeigneten Ausbildungsbetriebe und übernimmt die psychosoziale Betreuung der Jugendlichen während der Ausbildung. Mit dem Projekt Bin im Beruf bietet das Franz- Sales-Haus volljährigen (schwer-) behinderten Schüler/innen an Essener Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung eine 12-monatige betriebliche Qualifizierungsmaßnahme an. Die Maßnahmekosten der schwerbehinderten Teilnehmer/innen fördert das LVR Integrationsamt finanziell mit Mitteln aus dem regionalen Arbeitsmarktprogramm aktion5. Der örtliche Integrationsfachdienst betreibt für die Absolventen der Qualifizierung eine intensive Akquise, um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt realisieren zu können. Das Projekt VAmB (Verzahnte Ausbildung mit Berufsblildungswerken) der METRO Group zielt ab auf eine nachhaltige Integration behinderter Jugendlicher in den ersten Arbeitsmarkt. Zusammen mit den Berufsbildungswerken (BBW) findet eine verzahnte Ausbildung in Verkaufsberufen statt. Die theoretischen Inhalte der Ausbildung decken die BBW ab, während die praktische Ausbildung überwiegend im Unternehmen durchgeführt wird. Das LVR Integrationsamt unterstützt das Projekt durch den Vorsitz im wissenschaftlichen Beirat und ist in der Steuerungsgruppe vertreten. 7

9 Jahresbericht 2008 Öffentlichkeitsarbeit Das LVR Integrationsamt hat das Thema Von der Förderschule in den Beruf Wie verbessern wird den Übergang? in die Öffentlichkeit getragen. Im Rahmen der Messe RehaCare International in Düsseldorf hat eine Podiumsdiskussion stattgefunden, in der die behinderten Jugendlichen und ihre Eltern mit Lehrern, Arbeitgebern, Vertreter/innen der Agentur für Arbeit und der Kammern sowie Vertreter/innen des LVR Integrationsamtes gemeinsam über Fragen, Probleme und Lösungsansätze gesprochen haben. Das Thema ist auch bei einer Fachtagung des Landschaftsverbandes Rheinland, des Kreises Aachen und des Schulamtes für den Kreis Aachen aufgegriffen worden. Jeweils etwa 100 Teilnehmende diskutierten und tauschten Erfahrungen aus zur Gestaltung des Überganges von der Förderschule in den Beruf. Darunter waren Schulleiter/innen, Berufkoordinator/innen und Lehrer/innen der Förderschulen aus Stadt und Kreis Aachen, Vertreter/innen der ARGE, der Agentur für Arbeit, der Kammern und weiterer Verbände und Einrichtungen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Landesprogramm Integration unternehmen! Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat sich gemeinsam mit den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie der Regionaldirektion NRW und dem Arbeitskreis der Optionskommunen beim Landkreistag in NRW mit dem Programm Integration unternehmen! das Ziel gesetzt, in den Jahren 2008 bis 2010 eintausend zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung in Integrationsprojekten in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Das Land stellt für das Programm Integration unternehmen! insgesamt 10 Mio. Euro für Investitionskostenzuschüsse zum Aufbau der neuen Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen- Lippe erbringen Mittel in gleicher Höhe für Investitionskostenzuschüsse. Damit soll die bisherige Zahl der Arbeitsplätze in bestehenden Integrationsprojekten annähernd verdoppelt werden. Darüber hinaus können laufende Leistungen für die Beschäftigung der Zielgruppen erbracht werden von: den Leistungsträgern des SGB II (ARGEN, Optionskommunen) nach 16 e SGB II dem LVR als überörtlichem Sozialhilfeträger aus dem Kombi-Lohn-Modell, sowie dem LVR-Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe im Rahmen der Förderung von Integrationsprojekten gem. 132 ff. SGB IX. Die Umsetzung des Programms Integration unternehmen! erfolgt über die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Dabei werden der bisherige bewährte Beratungs- und Antragsweg, die Begutachtungskriterien der Integrationsämter und der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte FAF ggmbh, die Entscheidungsfindung sowie die Bewilligung und Abwicklung der Mittelflüsse in der Zuständigkeit der Integrationsämter beibehalten (vgl. Kapitel 7.2). Um das Programm allen Projektinteressenten und Kooperationspartnern in Nordrhein-Westfalen vorzustellen, sind regionale Veranstaltungen auf der Ebene der 16 Reginalagenturen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt worden. Die Resonanz ist mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Veranstaltung groß und durchweg positiv gewesen Ausblick auf das Jahr 2009 Das Jahr 2009 wird bestimmt durch die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise. 8

10 LVR Integrationsamt Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen im Rheinland gesichert werden können und wie weiterhin das Ziel verfolgt werden kann, Arbeits- und Ausbildungsplätze neu zu schaffen. Hierfür ergeben sich für das LVR Integrationsamt verschiedene Ansätze: Im Bereich der Begleitenden Hilfe und des besonderen Kündigungsschutzes Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen wird wieder höher: innerhalb von 3 Monaten ist sie in 2009 um 20 Prozent gestiegen. Steigerungen sind auch bei den bei den Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung zu verzeichnen: hier ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 Prozent gestiegen und ein Ende der Entwicklung ist derzeit nicht anzusehen. Um Betrieben, die von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind, zu helfen und die Arbeitsplätze ihrer schwerbehinderten Beschäftigten zu sichern, passt das LVR Integrationsamt die Förderpraxis an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. In der Wirtschafts- und Finanzkrise können betroffene Unternehmen zusätzlich gefördert werden durch die Anpassung der Förderhöhe bei Versetzung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb. Das heißt, wenn der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Beschäftigten dadurch erhalten werden kann, dass er auf einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb versetzt wird, dann kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Investitionskosten wie bei einer Neueinstellung erhalten die Anpassung der Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen. Das heißt, bei behinderungsbedingter Minderleistung können Arbeitgeber vom LVR Integrationsamt einen vorübergehend erhöhten finanziellen Ausgleich erhalten, wenn dadurch der Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen nachweislich gesichert wird ergänzende Darlehen. Wenn ein Betrieb stabilisierende Investitionen tätigt und dies der Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter dient, kann er zusätzlich zu einem möglichen Zuschuss ein zinsloses Darlehen erhalten. Betriebe, die bereits Kurzarbeit angemeldet haben, können zusätzlich unterstützt werden durch eine unveränderte Leistungsgewährung. Bei Betrieben, die für die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen bereits laufende Leistungen in Form von Minderleistungsausgleich erhalten und Kurzarbeit anmelden mussten, kann das LVR Integrationsamt die bisherige Leistung ohne Kürzung weitergewähren. Bei Kurarbeit Null erfolgt allerdings eine Einstellung der Leistungen. Diese Maßnahmen gelten zunächst für die nächsten zwei Jahre und wenden sich speziell an Unternehmen, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind und die die Arbeitsplätze ihrer schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten wollen. Bei der Förderung von Integrationsprojekten Auch bei den Integrationsprojekten sind die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise am deutlichsten im produzierenden stark exportabhängigen Bereich sowie im unmittelbaren Zulieferer- und Dienstleistungssektor zu spüren. Bei Betrachtung der Geschäftsfelder der rheinischen Integrationsprojekte erkennt man, dass viele Integrationsunternehmen auf mehreren Geschäftsfeldern aktiv sind, so dass Umsatzrückgänge kompensiert werden können oder Waren, die weniger konjunkturellen Schwankungen unterliegen, produziert werden. Das LVR Integrationsamt ist mit allen Integrationsprojekten in regelmäßigem Austausch und bietet denjenigen Projekten, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, Unterstützung und 9

11 Jahresbericht 2008 betriebswirtschaftliche (Krisen-) Beratung in Kooperation mit der FAF ggmbh an. Bei der Umsetzung der Bündelung der IFD Nach der Auswertung der Arbeitsergebnisse der Integrationsfachdienste des Jahres 2006 hatte sich gezeigt, dass Dienste mit nur wenigen Stellen insbesondere im Geschäftsfeld Vermittlung Probleme haben, ihre Zielvereinbarungen zu erfüllen. Um diese Situation zu verbessern, wurde in 2008 an der Bündelung der IFD gearbeitet. Danach soll die Struktur der Integrationsfachdienste unter Beibehaltung der behinderungsspezifischen Ausrichtungen so gebündelt werden, dass im Innenverhältnis Teameffekte und Ressourcenteilung kostenmindernd genutzt werden können. Im Außenverhältnis stehen eine bessere Erkennbarkeit der Dienste und ein einheitliches Auftreten im Vordergrund. Für die anderen Kostenträger wird es nur noch einen Ansprechpartner pro Arbeitsagenturbezirk geben mit dem alle Angelegenheiten verbindlich abgewickelt werden können (Fallverteilung, Abrechnung, Kommunikation). Eine rechtsverbindliche Bündelung kann über die Gründung einer neuen GmbH oder durch einen nach innen und außen gestärkten IFD-Trägerverbund erreicht werden. Im letzteren Fall muss ein Verbundvertrag zwischen den beteiligten Trägern abgeschlossen werden, in dem die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind und in dem die formulierten Eckpunkte des Integrationsamtes berücksichtigt werden. Ein Träger des Trägerverbundes ( Hauptträger ) übernimmt die Gesamtverantwortung für den IFD-Trägerverbund und vertritt diesen nach innen und außen sowie gegenüber dem LVR - Integrationsamt. Bei der Einführung neuer Instrumente Zum ist die Unterstützte Beschäftigung als 38 a ins SGB IX aufgenommen worden. Die Unterstütze Beschäftigung verfolgt die Leitlinie Erst plazieren, dann qualifizieren und richtet sich an behinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf insbesondere Abgänger/innen von Förderschulen. Ziel der Maßnahme ist die Aufnahme einer geeigneten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dafür sollen die Personen zunächst in einer individuellen beruflichen Qualifizierung von in der Regel zwei Jahren stattfinden. Daran anschließen soll sich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die durch eine Berufsbegleitung sichergestellt wird. Die Finanzierung erfolgt in den ersten zwei Jahren durch die Reha-Träger, während die dauerhafte Berufsbegleitung dann in die Zuständigkeit des LVR Integrationsamtes fällt. Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung der Qualifizierung. Die Förderung der Berufsbegleitung wird beschränkt auf die zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe. Dafür wird die Höhe der Abführungen der Einnahmen der Ausgleichsabgabe an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Das LVR-Integrationsamt arbeitet in den verschiedenen Gremien zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung mit und bereitet die Umsetzung der Phase der Berufsbegleitung fachlich-inhaltlich vor. Nach Klärung der Rechtsfragen und der Vertragsgestaltung wird die Bündelung der Integrationsfachdienste in 2009 umgesetzt. 10

12 LVR Integrationsamt 3. Der Personenkreis der schwerbehinderten Menschen»Kurz & Knapp«In Deutschland leben schwerbehinderte Menschen, ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt 8,4 %. In NRW leben schwerbehinderte Frauen und Männer. Dies entspricht 9,1 % der Bevölkerung. 48,2 % der anerkannten schwerbehinderten Menschen sind Frauen. Im Rheinland leben fast 51 % der schwerbehinderten Menschen in NRW: Personen. Der Anteil der Frauen liegt bei 49 %. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung im Rheinland beträgt 8,67 %. Ihr Anteil schwankt regional zwischen 7 % im Rhein-Sieg-Kreis und fast 12 % in Remscheid. Bei den Behinderungsarten bestimmen mit fast 23 % die Funktionseinschränkungen von inneren Organen bzw. Organsystemen den Hauptanteil. Der größte Teil der Behinderungen (92 %) ist zurückzuführen auf eine im Laufe des Lebens eingetretene Erkrankung schwerbehinderte Frauen und Männer im Alter von 18 bis 62 Jahren stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Dies entspricht fast 34 % der anerkannten schwerbehinderten Menschen im Rheinland. Menschen gelten als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 6 Monate) von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf einer Krankheit oder einem Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt alleine auf die Tatsache der Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) gibt das Ausmaß der Funktionseinschränkung wieder gestuft nach Zehnergraden von 20 bis 100. Als schwerbehinderte Menschen gelten Personen, denen vom zuständigen Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt worden ist, und die in der Bundesrepublik wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder beschäftigt sind. Über die schwerbehinderten Personen werden seit 1979 alle zwei Jahre zum Stichtag in einer Bundesstatistik sowie Landesstatistiken durchgeführt auf der Basis der Daten der Versorgungsverwaltung berichtet. Die letzte Erhebung hat den Stand Deutschland Zum Stichtag leben in der Bundesrepublik Deutschland schwerbehinderte Menschen, was einem Anteil von rund 8,4 % an der gesamten Bevölkerung entspricht. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen ist damit im Vergleich zur Erhebung 2005 um 2,3 % bzw. mehr als Personen gestiegen. Über die Hälfte (51,9 %) waren Männer. Tabelle 1: Schwerbehinderte Menschen nach Bundesländern und ihr Anteil an der Bevölkerung Bundesland Anzahl der Schwerbehinderten Menschen Ihr Anteil an der Bevölkerung in dem Bundesland in % Baden-Württemberg ,3 Bayern ,7 Berlin ,8 Brandenburg ,7 Bremen ,9 Hamburg ,5 Hessen ,3 Mecklenburg- Vorpommern ,9 Niedersachsen ,0 Nordrhein-Westfalen davon Rheinland davon Westfalen-Lippe ,1 8,7 9,6 Rheinland-Pfalz ,9 Saarland ,6 Sachsen ,0 Sachsen-Anhalt ,1 Schleswig-Holstein ,6 Thüringen ,

13 Jahresbericht 2008 Von den mehr als 6,9 Mio. schwerbehinderten Menschen leidet rund ein Viertel unter sehr schweren Beeinträchtigungen. Bei 1,7 Mio. Personen hat die Versorgungsverwaltung einen GdB von 100 festgestellt. Der geringste Grad ist fast 2,1 Mio. Menschen (30 %) zuerkannt worden. Das Land Berlin hat mit 9,8 % den höchsten Anteil schwerbehinderter Menschen an der Wohnbevölkerung, gefolgt von Hessen mit 9,3 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 9,1 Prozent. Den geringsten Anteil schwerbehinderter Menschen an der Bevölkerung haben Sachen und Sachsen-Anhalt mit 7 bzw. 7,1 Prozent. Am häufigsten leiden schwerbehinderte Menschen unter körperlichen Behinderungen (64,3 %): bei 25,3 Prozent der Personen sind die inneren Organe oder Organsysteme betroffen. Die Funktionen der Arme und Beine sind bei 13,8 Prozent eingeschränkt, bei weiteren 12,6 Prozent die Wirbelsäule und der Rumpf. In 5 Prozent der Fälle liegt Blindheit oder eine Sehbehinderung vor. Auf geistige oder seelische Behinderungen entfallen zusammen 9,9 Prozent der Fälle. Zerebrale Störungen sind mit 9 Prozent vertreten. Bei 16,8 Prozent der Anerkennungen ist die Art der schwersten Behinderung nicht konkret ausgewiesen worden. Behinderungen sind zum ganz überwiegenden Teil auf Erkrankungen zurückzuführen; bei 82,3 Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen liegt die Ursache in einer Erkrankung. 4,4 Prozent der Behinderungen sind angeboren; Unfälle aller Art wie Arbeitsund Wegeunfall, Verkehrsunfall oder häuslicher Unfall spielen mit zusammen 2,2 % eine untergeordnete Rolle bei den Behinderungsursachen, ebenso wie dauernde Schäden durch Krieg, Wehr-oder Zivildienst mit 1,1 Prozent. Die Schwerbehindertenquote also die Wahrscheinlichkeit schwerbehindert zu werden, steigt mit Grafik 1: Entwicklung der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in NRW und ihr Anteil an der Bevölkerung Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung Schwerbehinderte Menschen NRW 12 % ,23 % 10,95 % 10 % ,83% 10,83% 10,26% 10,08% 9,65% 9,47% 8,95% 9,07% 9,10% 8 % % 4 % % % 12

14 LVR Integrationsamt Grafik 2: Verteilung der Behinderungsarten im Rheinland 0% 5% 10% 15% 20% 25% 0,6 % 2,4 % 3,8 % 4,4 % 12,2 % 12,6 % 14,9 % 23,0 % 26,1 % Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen Verlust einer oder beider Brüste, Entstellungen u.a. Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen Blindheit und Sehbehinderung Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Defomierung des Bruskorbes Funktionseinschränkung von Gliedmaßen Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistig-seelische Behinderung Beeinträchtigung von inneren Organen Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen zunehmendem Alter an. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an den unter 25-jährigen liegt bei 4,0 Prozent. Bei den 25 bis 45 jährigen liegt der Anteil bei 6,5 Prozent, ab dem 45. Lebensjahr steigt er auf über 10 Prozent der Altersgruppe. Von den in Deutschland lebenden 22 Mio. Menschen zwischen 45 und 65 Jahren sind 2,24 Mio. anerkannt schwerbehindert. Rund 41 Prozent der schwerbehinderten Menschen sind 65 Jahre oder älter; sie nehmen also in der Regel nicht mehr am Arbeitsleben teil Nordrhein-Westfalen Zum sind in Nordrhein-Westfalen Frauen und Männer von den Versorgungsämtern als schwerbehindert anerkannt. Dies sind rund 24 Prozent aller schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Wohnbevölkerung liegt bei 9,1 %. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen ist bis 2003 langsam aber kontinuierlich gesunken, die Erhebungen von 2005 und 2007 zeigen wieder eine steigende Tendenzen (vgl. Grafik 1). Etwas mehr als die Hälfte ( ) waren Männer. Die Verteilung des nach Grad der Behinderung in Nordrhein-Westfalen entspricht dem im Bundesgebiet: 25 Prozent ist ein GdB von 100 zuerkannt worden. Bei 29 Prozent der schwerbehinderten Frauen und Männer liegt ein Grad der Behinderung von 50 vor. Der größte Teil der Behinderungen (92 %) ist zurückzuführen auf eine Erkrankung. Nur in 3,9 Prozent der Fälle ist die Behinderung angeboren. Eine Behinderung durch Krieg, Wehr- oder Zivildienst haben 0,9 Prozent. Bei weiteren 1,9 Prozent liegt die Ursache für die Behinderung in einem Unfall bzw. einer Berufserkrankung. Bei etwas mehr als einem Prozent führen mehrere Ursachen zu der Anerkennung der Behinderung. Funktionseinschränkungen von inneren Organen und Organsysteme nehmen mit 22 Prozent den größten Teil der Behinderungsarten ein; 13

15 Jahresbericht 2008 Grafik 3: Verteilung der Altersgruppen der schwerbehindeten Menschen im Rheinland 65 Jahre und älter 57,45 % unter 4 Jahre 0,23% 4-6 Jahre 0,21 % 6-15 Jahre 1,32 % Jahre 6,06% Jahre 6,52 % Jahre 3,93 % Jahre 8,77 % Jahre 5,94 % Jahre 1,44 % Jahre 0,53 % gefolgt von Querschnittslähmungen, zerebralen Störungen, geistig-seelischen Behinderungen und Suchterkrankungen mit knapp 12,4 Prozent. Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule oder des Rumpfes führen in 2007 bei rund 12 Prozent der Fälle zu einer Behinderung, 4,2 Prozent der Menschen sind blind oder sehbehindert und 3,7 Prozent leiden an Sprach- und Sprechstörungen, Schwerhörigkeit oder Taubheit. Die Verteilung der Funktionseinschränkungen weist keine merklichen Unterschiede zwischen Frauen und Männern auf. Davon ausgenommen sind die Funktionseinschränkungen von inneren Organen: Männer sind hier mit einem Anteil von 25 Prozent stärker vertreten als Frauen, deren Anteil bei 18 Prozent liegt. Auch in Nordrhein-Westfalen nimmt die Zahl der anerkannten Behinderungen mit steigendem Alter stark zu: während weniger als drei Prozent der unter 25-jährigen schwerbehindert sind, steigt ihr Anteil ab dem 45. Lebensjahr deutlich an. Sieben Prozent der Altersgruppe 45 bis 55 sind schwerbehindert. Bei den 55 bis 65-jährigen steigt er sogar auf mehr als 15 Pro- zent an. Bis zum 45. Lebensjahr bestehen keine Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Danach zeigt sich, dass der Anteil schwerbehinderten Frauen in ihrer Altersgruppe geringer ist als bei den Männer. Am auffälligsten ist dies in der Gruppe der 55 bis 65-jährigen: hier beträgt der Anteil der schwerbehinderten Frauen 13 Prozent und der der schwerbehinderten Männer 18 Prozent. In Nordrhein-Westfalen stehen 40 Prozent der schwerbehinderten Frauen und Männer dem Erwerbsleben zur Verfügung Rheinland Zum leben im Rheinland Menschen bzw. 8,67 Prozent von ihnen sind schwerbehindert. Dies sind rund Personen mehr als bei der letzten Erhebung in Im Rheinland leben 50,7 % der schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen. 51,3 Prozent der Bevölkerung im Rheinland sind weiblich. Bei der 14

16 LVR Integrationsamt Gruppe der schwerbehinderten Menschen sind sie mit einem Anteil von 48,8 Prozent ( Frauen) vertreten. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtbevölkerung in den 27 Kreisen und kreisfreien Städten im Rheinland schwankt: besonders hoch ist die Zahl der schwerbehinderten Einwohner und Einwohnerinnen weiterhin in Remscheid mit fast 12 Prozent, Essen mit über 11,3 Prozent und Solingen mit 11 %. Deutlich weniger Einwohner, knapp über 7 Prozent, sind im Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Viersen und der Stadt Bonn schwerbehindert (vgl. Tabelle 2 und Grafik 4). Im Rheinland ergibt sich eine Dreiteilung bei den Arten der Behinderungen (vgl. Grafik 3). Verhältnismäßig wenige Personen sind von den folgenden Behinderungsarten betroffen: 0,6 Prozent (Teil-)Verlust von Gliedmaßen, 2,4 Prozent Verlust einer oder beider Brüste, 3,8 Prozent Sprach- und Sprechstörungen, Schwerhörigkeit, Taubheit und Gleichgewichtsstörungen sowie 4,4 Prozent Blindheit und Sehbehinderung. Die Verteilung der GdB entspricht dem Bundes- und Landesdurchschnitt; ein Viertel der schwerbehinderten Menschen haben einen GdB von 100 und fast 30 Prozent ist ein GdB von 50 zuerkannt worden. Ein Blick auf die Altersstruktur zeigt, dass der Anteil der Behinderungen ab dem 45. Lebensjahr deutlich zunimmt. Fast 88 Prozent aller schwerbehinderten Frauen und Männer sind älter als 45 Jahre. Den höchsten Anteil der schwerbehinderten Menschen hat die Altersgruppe der 45 bis 55-jährigen mit 11,2 Prozent (vgl. Grafik 2). Der Anteil der schwerbehinderten Menschen, die ihrem Alter nach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist seit der letzten Erhebung gestiegen. Sind 2005 noch 29,5 Prozent der anerkannt schwerbehinderten Menschen im Rheinland im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 62 Jahren gewesen, so ist ihr Anteil bis Ende 2007 auf fast 34 Prozent gestiegen (2005: ) schwerbehinderte Frauen und (2005: ) schwerbehinderter Männer stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ein größerer Teil der behinderten Menschen leidet an einer der folgenden Einschränkungen: 14,9 Prozent Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistigseelische Behinderungen, Suchtkrankheiten, 12,6 Prozent Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen, 12,2 Prozent Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes. Mit 23 Prozent nehmen die Funktionseinschränkungen von inneren Organen bzw. Organsystemen die größte Einzelgruppe ein. In 26,1 Prozent der Fälle liegen sonstige oder ungenügend bezeichnete Behinderungen vor. 15

17 Jahresbericht 2008 Grafik 4: Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Bevölkerung bei den Kreisen und Städten im Rheinland Gebietskörperschaft Zahl der SbM Anteil der SbM an der Bevölkerung (in %) Remscheid Essen Solingen Duisburg Wuppertal Oberhausen Kreis Aachen Mülheim an der Ruhr ,83 11,33 10,94 10,86 10,86 10,73 10,40 10,37 Aachen Kreis Wesel Kreis Düren Leverkusen Mönchengladbach Kreis Kleve Krefeld Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Berg. Kreis Köln Düsseldorf Kreis Mettmann Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Bonn Kreis Viersen Rhein-Sieg-Kreis ,29 9,24 9,19 8,86 8,63 8,09 8,06 8,05 8,02 7,99 7,98 7,96 7,72 7,63 7,28 7,19 7,10 7,04 7,03 0,00 % 2,00 % 4,00 % 6,00 % 8,00 % 10,00 % 12,00 % 14,00 % 16

18 LVR Integrationsamt 4. Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen Die Meldung der Arbeitgeber zur Ermittlung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ( 80 SGB IX) erfolgt immer zum 31. März des Folgejahres. Dadurch sind Zahlen erst mit einem Jahr Verzögerung verfügbar. Die im Jahresbericht 2008 dargestellten Beschäftigungsquoten beziehen sich auf das Erhebungsjahr Entwicklung der allgemeinen Beschäftigungssituation Bis Ende 2007 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland auf fast 40,4 Mio. Menschen gestiegen. Der positive Trend bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen aus 2006 setzt sich fort. Im Berichtzeitraum steigt ihre Zahl auf rund 27,5 Mio. Beschäftige, ein Zuwachs von mehr als einer halben Million. Entwicklung und der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind verpflichtet, auf wenigstens 5% dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Alle nachfolgenden Angaben beziehen sich auf diese beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber.»Kurz & Knapp«39,6 Millionen Menschen sind Ende 2006 in Deutschland erwerbstätig. 26,9 Millionen Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In 2006 gibt es noch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber in Deutschland; oder 4,8 % weniger als im Vorjahr. Die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Menschen in Deutschland steigt auf 4,3 %. Jeder 31. Arbeitsplatz in der Wirtschaft und jeder 19. Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst ist mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt. Die Zahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Jugendlichen in einer betrieblichen Ausbildung steigt um 12 % auf Personen. Die Beschäftigungsquote in NRW liegt 2006 bei 4,6 % und ist die höchste in Deutschland. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote bei den kommunalen Verwaltungen im Rheinland und dem LVR liegt bei 6,6 %. Tabelle 3: Beschäftigungsquoten in den Bezirken der Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit 2007 Regionaldirektion insgesamt Quote Privatwirtschaft Öffentlicher Dienst Nordrhein-Westfalen 4,6 4,1 6,3 Schleswig-Holstein 3,9 3,3 5,5 Hamburg 3,8 3,2 6,1 Niedersachsen 4,0 3,6 5,1 Bremen 4,0 3,5 5,9 Hessen 4,7 4,0 7,5 Rheinland-Pfalz 3,8 3,4 5,1 Baden-Württemberg 4,1 3,7 5,6 Bayern 3,9 3,4 5,8 Saarland 3,9 3,4 6,3 Berlin 5,0 3,7 6,7 Brandenburg 4,0 3,2 5,6 Mecklenburg-Vorpommern 4,4 3,5 6,6 Sachsen 3,7 3,0 5,4 Sachsen-Anhalt 3,5 2,7 5,0 Thüringen 4,1 3,5 5,7 In 2007 unterliegen Arbeitgeber in Deutschland der Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Dies sind oder 8,6 Prozent mehr als Das Beschäftigungsjahr unterbricht damit den jahrelangen Abwärtstrend bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern und zeigt erstmals seit 2003 eine positive Entwicklung. Der kontinuierliche Abwärtstrend bei den Arbeitsplätzen, die bei der Ermittlung der Beschäftigungspflicht berücksichtigt werden, ist in 2007 ebenfalls unterbrochen worden. Die Zahl der Arbeitsplätze ist von 18,92 Mio. in 2006 auf 19,9 Mio. in 2007 gestiegen; ein Plus von Arbeitsplätzen. Damit einher geht auch die Steigerung von mit schwerbehinderten Menschen zu besetzenden Pflichtarbeitsplätzen: mehr als müssen rein rechnerisch besetzt werden, um die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5 Prozent zu erfüllen. Dies sind fast mehr Arbeitsplätze als im Vorjahr. 17

19 Jahresbericht 2008 Tabelle 4: Entwicklung der Arbeitsplätze und der Beschäftigungsquote in Deutschland (bundesweit) Erwerbstätige Sozialpflichtversicherte Beschäftigte Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber Für die Ermittlung der Ausgleichsabgabe berücksichtige Arbeitplätze gemäß der gesetzlichen Vorgaben Pflichtarbeitsplätze Besetzte Arbeitsplätze Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze Beschäftigungsquote insgesamt in % 4,2 4,3 4,2 4,1 4,0 davon Privatwirschaft in % 3,7 3,8 3,7 3,6 3,6 davon Öffentlicher Dienst in % 6,0 5,9 5,7 5,6 5,4 Die Zahl der tatsächlich mit schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen besetzten Arbeitsplätze bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern ist in 2007 deutlich gestiegen waren Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen beschäftigt, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rd Damit sind 87 % der vom Gesetzgeber geforderten Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen, muss bundesweit mehr als eine weitere viertel Million Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden (vgl. Tabelle 3). Die Beschäftigungsquote in Deutschland sinkt insgesamt von 4,3 % auf 4,2 %, wobei die leichte Steigerung der Beschäftigung im Öffentlichen Dienst die Verluste in der privaten Wirtschaft nicht ausgleichen kann. In der privaten Wirtschaft liegt die Beschäftigungsquote bei 3,7 %. Bei den Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes bei 6 Prozent. Fast 15 Prozent der besetzten Pflichtplätze sind mit einer behinderten Person besetzt, die von der Agentur für Arbeit auf Antrag gleichgestellt wurde. Die Zahl der beschäftigten gleichgestellten Personen ist abermals um fast gestiegen auf insgesamt über im Berichtszeitraum schwerbehinderte und 400 gleichgestellte Auszubildende zählen per Gesetz auf zwei Pflichtplätze bei der Ermittlung der Quote schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftige haben eine Mehrfachanrechnung. Die oben genannten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf den Kreis der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber. Die bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen werden in den offiziellen Statistiken nicht berücksichtigt. Alle fünf Jahre führt deshalb die Bundesagentur für Arbeit eine Stichproben-Erhebung bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern durch. Bei der letzten Erhebung in 2005 ist ermittelt worden, dass im Bundesgebiet rund schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Arbeitsplätzen beschäftigt sind. Der Anteil der schwerbehinderten Frauen beträgt rund 49 Prozent. 18

20 LVR Integrationsamt 4.1. Die Entwicklung der Beschäftigungspflicht in Deutschland Der Anteil der Arbeitgeber, die ihrer gesetzliche Beschäftigungsquote in vollem Umfange nachkommen und 5 Prozent oder mehr schwerbehinderte Menschen in ihren Betrieben und Dienststellen beschäftigen, ist in 2007 auf den neuen Tiefpunkt von 20,6 % (2006: 22,3%) gesunken. Der Anteil der Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht überhaupt keine schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen beschäftigen ist auf 28,8 % (2006: 27,15%) gestiegen. Zu fast 97 Prozent stammen diese Arbeitgeber aus der privaten Wirtschaft. Alle anderen Arbeitgeber kommen ihrer Verpflichtung nur zum Teil nach, haben also eine Beschäftigungsquote von weniger als 1% bis unter 5 %. Die Größe eines Unternehmens hat Einfluss auf die Erfüllung seiner Beschäftigungsquote. Bemerkenswert ist die Feststellung, dass, je größer ein Unternehmen, desto höher ist auch seine Beschäftigungsquote. Rund 90% aller Arbeitgeber in Deutschland haben bis zu 250 Mitarbeiter; sie stellen ein gutes Drittel der Arbeitsplätze. Die durchschnittliche Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in diesen Betrieben liegt bei rund 3%. In Betrieben und Dienststellen mit bis zu 500 Beschäftigten erreicht die Quote schon 4,0 %. Ab Mitarbeitern liegt die durchschnittliche Beschäftigungsquote dann schon bei 4,4 %. Und bei sehr großen Arbeitgebern erreicht die Beschäftigungsquote die gesetzliche Pflichtplatzquote von 5 % oder liegt sogar darüber. 92% aller Arbeitgeber in der Bundesrepublik sind private Arbeitgeber. Die Privatwirtschaft beschäftigt fast 77 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 66 % aller schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Der öffentliche Dienst stellt in Deutsch- Tabelle 5: Beschäftigte schwerbehinderte Menschen nach Geschlecht, Alter und Personengruppe in NRW Erhebungsjahr 2007 Insgesamt Männer Frauen Beschäftigte schwerbehinderte Menschen unter 15 Jahre bis unter 20 Jahre bis unter 25 Jahre bis unter 30 Jahre bis unter 35 Jahre davon nach Altersgruppen 35 bis unter 40 Jahre bis unter 45 Jahre bis unter 50 Jahre bis unter 55 Jahre bis unter 60 Jahre Jahre und älter ohne Altersangaben davon nach Personengruppe Auszubildende k. A. k. A schwerbehinderte Menschen gleichgestellte Menschen Zahl der Personen, die eine Mehrfachanrechnung haben k. A. k. A. 19

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber

Förderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Jahresbericht 2009

Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Jahresbericht 2009 LVR-Integrationsamt Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Jahresbericht 2009 Impressum Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Jahresbericht

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Das beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur Beschäftigung schwer behinderter und diesen gleichgestellter Menschen. E-Mail: Internet: integrationsamt.schw@zbfs.bayern.de

Mehr

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen

10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Jahreshauptversammlung 2014 der Vertrauenspersonen in den Betrieben der Hamburger Wirtschaft 10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Beratungsstelle handicap

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Kinderarmut bei unter Dreijährigen: Große regionale Unterschiede Nordrhein-Westfalen hat höchste Armutsquote unter den westdeutschen Flächenländern

Kinderarmut bei unter Dreijährigen: Große regionale Unterschiede Nordrhein-Westfalen hat höchste Armutsquote unter den westdeutschen Flächenländern Kinderarmut bei unter Dreijährigen: Große regionale Unterschiede Nordrhein-Westfalen hat höchste Armutsquote unter den westdeutschen Flächenländern Bertelsmann Stiftung zeigt Kinderarmut für alle Kreise

Mehr

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis

Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Ausgewählte Arbeitgeberleistungen der Agentur für Arbeit Saarlouis Seite: 1 Allgemeiner Hinweis Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderleistungen Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung

Mehr

Der Integrationsfachdienst. Aufgaben und Angebote

Der Integrationsfachdienst. Aufgaben und Angebote Der Integrationsfachdienst Aufgaben und Angebote Rahmenbedingungen: SGB IX 109ff Integrationsamt Gesetzliche Grundlage: Integrations- fachdienst Strukturverantwortung Beauftragung/ Koordination Seite 2

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Schuldenbarometer 1. 3. Quartal 2010

Schuldenbarometer 1. 3. Quartal 2010 BÜRGEL Studie Schuldenbarometer 1. 3. Quartal 2010 Noch keine Trendwende: Zahl der Privatinsolvenzen steigt um 8 Prozent / Im Rekordjahr 2010 mehr junge Bundesbürger von Privatpleiten betroffen Kernergebnisse

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Anlage zur Pressemitteilung. Raus aus den Schulden 18. Dezember 2009

Anlage zur Pressemitteilung. Raus aus den Schulden 18. Dezember 2009 Anlage zur Pressemitteilung Raus aus den Schulden 18. Dezember 29 Kassenkredite der Städte des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes Kommunale Kassenkredite dienen der Überbrückung von Zahlungsengpässen

Mehr

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert

Integrationsamt. Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Integrationsamt Einstellung lohnt sich! Wie das Integrationsamt Arbeitgeber von behinderten Menschen fördert Das Integrationsamt: Partner für Arbeitgeber und behinderte Menschen im Beruf Sie leiten ein

Mehr

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U. Pflegelückenrechner Pflegevorsorge Flex-U Die wachsende Bedeutung der Pflege. In den kommenden Jahren

Mehr

Steuerberater 77.243 78.654 1,8. Steuerberatungsgesellschaften 8.416 8.655 2,8. Steuerbevollmächtigte und Sonstige* 2.670 2.

Steuerberater 77.243 78.654 1,8. Steuerberatungsgesellschaften 8.416 8.655 2,8. Steuerbevollmächtigte und Sonstige* 2.670 2. 1) Mitgliederentwicklung Veränderung 01.01.2011 01.01.2012 in Prozent Steuerberater 77.243 78.654 1,8 Steuerberatungsgesellschaften 8.416 8.655 2,8 Steuerbevollmächtigte und Sonstige* 2.670 2.590 3,1 Gesamt

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Herzlich Willkommen. Perspektive 50 plus 6 Jahre Jobs für best!agers in Frankfurt am Main

Herzlich Willkommen. Perspektive 50 plus 6 Jahre Jobs für best!agers in Frankfurt am Main Herzlich Willkommen Perspektive 50 plus 6 Jahre in Frankfurt am Main Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur

Mehr

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Finanzielle Förderung des Übergangs behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Richtlinien Präambel Der Wechsel behinderter Menschen aus einer WfbM auf den allgemeinen

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

SchuldnerAtlas Deutschland 2011

SchuldnerAtlas Deutschland 2011 Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2011 Weniger Deutsche überschuldet 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen über 18 Jahre sind zum Stichtag 01. Oktober 2011 überschuldet und weisen nachhaltige

Mehr

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor. Im Zuge der Umfragen und Gespräche während des dreijährigen Projektverlaufs konnten wir etwa 150 taubblinde Menschen und 550 hörsehbehinderte Menschen in Bayern ermitteln. Wir gehen nach intensiven Gesprächen

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

LWL-Integrationsamt Westfalen. Betriebswirtschaftliche Stärkung. von Integrationsprojekten und schwerbehinderten Existenzgründern

LWL-Integrationsamt Westfalen. Betriebswirtschaftliche Stärkung. von Integrationsprojekten und schwerbehinderten Existenzgründern LWL-Integrationsamt Westfalen Betriebswirtschaftliche Stärkung von Integrationsprojekten und schwerbehinderten Existenzgründern Unternehmensbe für Int Dipl.-Kauffrau Claudia Stremming Handwerkskammer Münster

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Düren

Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Düren Juni 2010 / NR. 04 Bildelement: Frau zeichnet eine Grafik Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Wirtschaft im Kreis Düren sieht wieder optimistischer in die Zukunft. Eine positive Grundstimmung

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Die landesweite Strategie OloV

Die landesweite Strategie OloV Die landesweite Strategie OloV Referat im Rahmen der Tagung Mit Fachkräften in die Zukunft Mehr Ausbildung in Freien Berufen am 23.01.2009 im Literaturhaus Frankfurt/Main Veranstalter: JOBSTARTER-Regionalbüro

Mehr

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin Diese Studie ist im Rahmen des Projektes Netzwerk ethnische Ökonomie entstanden.

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,

Mehr

Schuldenbarometer 2015: Privatinsolvenzen sinken um 6,4 Prozent vierter Anstieg in Folge bei den älteren Bundesbürgern

Schuldenbarometer 2015: Privatinsolvenzen sinken um 6,4 Prozent vierter Anstieg in Folge bei den älteren Bundesbürgern Schuldenbarometer 2015: Privatinsolvenzen sinken um 6,4 Prozent vierter Anstieg in Folge bei den älteren Bundesbürgern 1. Überblick: Privatinsolvenzen sinken auf den niedrigsten Stand seit 2005 Die Zahl

Mehr

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung tt W o h nen im P o Wohnen im Pott Inklusiv zuhause sein in Oberhausen MieterFührerschein für alle Orte Mein Weg in die eigene Wohnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Lebenshilfe Oberhausen hat ein

Mehr

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de

Berufsorientierung und Jobperspektive. www.bfw-oberhausen.de Berufsorientierung und Jobperspektive www.bfw-oberhausen.de Den richtigen Beruf finden Berufsorientierung und Jobperspektiven Nach Krankheit oder Unfall wollen Sie endlich wieder den Schritt zurück in

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009 Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009 Im 1. Halbjahr 2009 meldeten insgesamt 61.517 Bundesbürger Privatinsolvenz an allein im 2. Quartal waren es 31.026 was einen Anstieg um 1,75 Prozent im Vergleich zum

Mehr

Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt

Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung? Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Behinderung und Beruf Mehr als 50 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit

Mehr

Schuldenbarometer 1. Quartal 2014

Schuldenbarometer 1. Quartal 2014 Schuldenbarometer 1. Quartal 2014 Weniger Privatinsolvenzen in Deutschland Kernergebnisse 29.165 Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2014 (minus 12,5 Prozent) Prognose für Gesamtjahr 2014: 120.000 bis 123.000

Mehr

IHK-Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen

IHK-Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen IHK-Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen Ein neuer Beitrag zur Fachkräftesicherung Klaus Bourdick Geschäftsbereichsleiter IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen

Mehr

Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis

Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis ESF- Bun despro gr a m m Für l an gzeitarbeitslose i m Ostalbkreis i n FO r m at i O n en Fü r a rb ei tg eb er Was ist das ESF-Bundesprogramm? Fakten und Unterstützung zum ESF-Bundesprogramm Im Jahr 2013

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung Fachkräfte sichern Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 119 Berlin www.bmwi.de Redaktion

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger am 1. April 2010 zum Thema "Hortpädagoginnen/Hortpädagogen gesucht Berufsbegleitendes Kolleg für Hortpädagogik startet an der

Mehr

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013 Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen Kommunenstudie 2013 Befragungsergebnisse Nordrhein-Westfalen August 2013 Design der Studie Repräsentative Befragung von Stadtkämmerern bzw.

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Bekanntmachung. Richtlinie

Bekanntmachung. Richtlinie Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die ab 1. Januar 1998 geltende Fassung der Richtlinie zur Durchführung des Sächsischen Sonderprogramms zum Abbau

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ 20. Wahlperiode A N T R A G der Abg. Dr. Friederike Föcking, Katharina Wolff, Nikolaus Hler, Karl-Heinz Warnholz, Hjalmar Stemmann, Wolfhard

Mehr

Jugend in Arbeit plus

Jugend in Arbeit plus Jugend in Arbeit plus - Eine starke Marke seit 1998 in NRW und der Region Köln Seit 1998 beteiligt sich die Industrie- und Handelskammer erfolgreich an der Umsetzung des NRW-Programms Jugend in Arbeit

Mehr

Integrationsunternehmen gründen. Alex Moll 0212 / 2 54 32 62 moll@rundi.eu

Integrationsunternehmen gründen. Alex Moll 0212 / 2 54 32 62 moll@rundi.eu Integrationsunternehmen gründen 1 Voraussetzungen zur Gründung Eine gute Geschäftsidee Wie bei jedem anderen Unternehmen auch 2 Besondere Unternehmen? Integrationsunternehmen sind erst einmal ganz normale

Mehr

Liebe Leserinnen, liebe Leser, nach einer langen Sommer-Pause bekommen Sie heute den 3. Info-Brief. Wir hoffen Sie hatten eine schöne Urlaubs-Zeit.

Liebe Leserinnen, liebe Leser, nach einer langen Sommer-Pause bekommen Sie heute den 3. Info-Brief. Wir hoffen Sie hatten eine schöne Urlaubs-Zeit. Liebe Leserinnen, liebe Leser, nach einer langen Sommer-Pause bekommen Sie heute den 3. Info-Brief. Wir hoffen Sie hatten eine schöne Urlaubs-Zeit. In diesem Info-Brief berichten wir Ihnen von der 2. Schulung

Mehr

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite

Mehr

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen.

Der Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen ist am Standort Charlottenburger Straße 140 in 13086 Berlin zu erreichen. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine

Mehr

Bundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai 2013 - Zusammenfassung -

Bundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai 2013 - Zusammenfassung - Bundesweite Umfrage der BVWR e.v. zur Situation der Werkstatträte in Deutschland Mai 2013 - Zusammenfassung - 1. Ziel der Umfrage Mit der Umfrage möchte die BVWR e.v. (Bundesvereinigung der Werkstatträte)

Mehr

Newsletter Ausgabe 6 - August 2012

Newsletter Ausgabe 6 - August 2012 Ewert, Nadja Von: Projekt leap [leap@ziz-berlin.de] Gesendet: Montag, 6. August 2012 17:27 An: leap Betreff: Newsletter Nachqualifizierung 6 - August 2012 Wird der Newsletter richtig dargestellt? Im Webbrowser

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten

Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Menschen in Deutschland Die Menschen in Deutschland wurden gefragt, was sie wollen. Die Menschen in Deutschland wollen: Alle Menschen sollen: überall dabei

Mehr

HAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen

HAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von HAUS DÜLKEN Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Viersener Straße 53-55 41751 Viersen Tel.: (0 21 62) 5 59 20 Fax: (0 21 62)

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern

Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern Kommunikationskompetenz von Schulleiterinnen und Schulleitern Ergebnisrückmeldung zur Onlinebefragung Kontakt: Dipl.-Psych. Helen Hertzsch, Universität Koblenz-Landau, IKMS, Xylanderstraße 1, 76829 Landau

Mehr

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern

Kommunaler Sozialverband Sachsen. Aufgaben von Integrationsämtern Aufgaben von Integrationsämtern Was heißt schwerbehindert? Behinderung? körperlich, geistig, seelisch + länger als ein halbes Jahr und dadurch Probleme im Alltag (Grad der Behinderung 20-40%) Schwerbehinderung?

Mehr

Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07

Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07 Konzept für die Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunen und Sozialzentren Der Bürgermeister als erster Vermittler Zur Vorlage in der Sitzung der E 4 am 02.05.07 1. Einführung Im Jahr 2004 konnte der Kreis

Mehr

JUNI 2014 AUSGABE 31. Hinweis zu Modul 13: Feld 13.16 Unterrichts-/Arbeitszeit und Fehler R13_0030

JUNI 2014 AUSGABE 31. Hinweis zu Modul 13: Feld 13.16 Unterrichts-/Arbeitszeit und Fehler R13_0030 Informationen der BA-Statistik für kommunale Träger JUNI 2014 AUSGABE 31 Themen Datenübermittlungsprozess XSozial-BA-SGB II Hinweis zu Modul 13: Feld 13.16 Unterrichts-/Arbeitszeit und Fehler R13_0030

Mehr

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Zum 1. Januar 2016 treten neue Förderkonditionen in Kraft und lösen die bisher gelten Konditionen aus dem Jahr 2015 ab. Mit dem Bildungsscheck-Verfahren

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU

Informationen für Unternehmen. Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Informationen für Unternehmen Beschäftigen und Qualifizieren Weiterbildung von Beschäftigten Programm WeGebAU Mehr gewinnen durch Qualifizierung wir helfen Ihnen dabei! Eigentlich ist dies eine ganz einfache

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

xchange grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch Wir vermitteln Lehrlingen Auslandserfahrung

xchange grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch Wir vermitteln Lehrlingen Auslandserfahrung xchange grenzüberschreitender Lehrlingsaustausch Wir vermitteln Lehrlingen Auslandserfahrung Worum geht es bei xchange? xchange bietet Auszubildenden die Chance, vier Wochen der betrieblichen Ausbildung

Mehr

Von der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente?

Von der Werkstatt. in ein Integrations-Projekt. Was ist mit der Rente? Von der Werkstatt in ein Integrations-Projekt Was ist mit der Rente? Die Erklärungen sind in Leichter Sprache. Die Schrift ist dann schwarz. Die Gesetze sind in schwerer Sprache. Die Schrift ist dann blau.

Mehr

INitiative Gesunde Arbeitswelt

INitiative Gesunde Arbeitswelt INitiative Gesunde Arbeitswelt Münsterland (INGA-Münsterland) Gemeinsame Arbeitsgrundlage 2 1. Der Netzwerkgedanke Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung sind in der Bundesrepublik Deutschland gekennzeichnet

Mehr

E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung

E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung E-Learning für Alle mit und ohne Behinderung 21st World Congress of Rehabilitation International (RI), 25.08.2008 Thomas Hänsgen, Chairman of the tjfbv e.v. Lebenslanges Lernen Lebenslanges Lernen ist

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Gerhard Noll, Reha-Berater (Team Reha/SB 16) der Agentur für Arbeit Ludwigshafen:

Gerhard Noll, Reha-Berater (Team Reha/SB 16) der Agentur für Arbeit Ludwigshafen: Gerhard Noll, Reha-Berater (Team Reha/SB 16) der Agentur für Arbeit Ludwigshafen: Maßnahmen der deutschen Arbeitsverwaltung zur Eingliederung von behinderten Menschen Zahlen aus 2013 Arbeitslose Schwerbehinderte

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.

Durch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV. Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120

Mehr

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014

Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Gisela Peter Inklusion Gemeinsam lernen am Gymnasium Fachtagung des Bündnisses länger gemeinsam lernen, Pulheim, 30. 10. 2014 Die aktuellen Zahlen und Prognosen Entwicklung des Anteils der Schülerinnen

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland

Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr