Checkliste für den Umzug
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- Magdalena Gehrig
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Checkliste für den Umzug Mit einem Umzug in eine neue Wohnung beginnt meist ein neuer Lebensabschnitt. Wir geben Ihnen Hinweise, die das Umziehen leichter machen, damit einem problemlosen Start in der neuen Heimat nichts im Wege steht. Versicherungen Informieren Sie Ihre Versicherungen und Banken über Ihren Umzug und ggfs. über Ihre neuen Lebensumstände. Haben Sie die Verträge in unserem Haus, so übernehmen wir gerne für Sie die Änderung der Adressdaten bei den jeweiligen Versicherungsgesellschaften! Sei es die: 1. Krankenkasse 2. Kfz-, 3. Hausrat-, 4. Haftpflicht-, 5. Lebens-, 6. Rechtschutz- 7. Renten- 8. Wohngebäudeversicherung oder 9. Girokonten 10. Sparpläne oder 11. Kreditkarten und anderes. Nur vergessen Sie keine!
2 Versorgungsdienstleister Notieren Sie sich spätestens am Tag der Wohnungsübergabe, am besten in Anwesenheit des Vermieters, die Zählerstände: 1. für Strom, 2. Gas/Heizung und 3. Wasser. Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten Sie diese Werte zeitnah, mit Ihrem Umzug, an Ihre Versorgungswerke weiterleiten. Kommunikationsdienstleister Informieren Sie Ihren 1. Festnetz-, 2. Mobilfunk, und/oder 3. Internetbetreiber über Ihren Umzug und erkundigen Sie sich, ob Mehrkosten bei einer Neuanmeldung in der neuen Wohnung entstehen. Erfragen Sie zudem, welche Möglichkeiten der Internetnutzung an Ihrem neuen Wohnort vorhanden sind. Sollten Sie einen 1. Kabelanschluss besitzen, der unabhängig von Ihrem Mietvertrag geregelt ist, so sollten Sie auch diesem Dienstleister eine separate Kündigung zukommen lassen und sich über einen neuen Vertragsabschluss im neuen Zuhause informieren. Melden Sie auch der 2. GEZ Ihren Umzug. Sofern zutreffend, sollten Sie auch: 1. der Kirche, 2. das Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements,
3 3. den Vereinen und 4. den Kundenkartenanbietern Ihren Umzug mitteilen. Um-, An- oder Abmelden bei Behörden Kfz ummelden Auch wenn Sie nur auf die andere Straßenseite ziehen, bei Wohnungs- und Ortswechsel müssen Sie auch Ihr Fahrzeug ummelden. Dafür bekommen Sie einen neuen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I ausgehändigt. Wenn Sie außerhalb Ihres ursprünglichen Landkreises umziehen, müssen Sie zuzüglich zu Ihren alten Nummernschildern noch weitere Unterlagen mitnehmen: 1. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I 2. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 3. Versicherungsbestätigung 4. bisherige Kennzeichenschilder (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug) 5. Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung 6. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. 29 StVZO (HU- Prüfbericht; die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein/ ZBI ergibt) 7. Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge 8. ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers Hinweis: Eine Vorführung des Fahrzeuges ist grundsätzlich nicht erforderlich. Diese kann jedoch im Einzelfall angeordnet werden. Wenn Sie nur innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, können Sie selbstverständlich Ihr altes Kennzeichen behalten. Neue Wohnung anmelden, alte Wohnung abmelden
4 Die Meldestellen haben Daten über die wohnhaften und wohnhaft gewesenen Einwohner und deren Wohnung zu registrieren. Diese Daten werden für die rechtmäßige Erfüllung der Aufgaben öffentlicher Stellen (z. B. Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Ausstellung von Lohnsteuerkarten) benötigt. Ummeldung beim Sozialleistungsträger Wenn Sie soziale Leistungen wie z.b. 1. Kindergeld, 2. Sozialhilfe, 3. Arbeitslosengeld I, 4. Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem SGB II, 5. Wohngeld, 6. Unterhaltsvorschuss, 7. Elterngeld beziehen, so müssen Sie Ihrem Sozialleistungsträger umgehend Ihren Umzug melden, um eine zeitnahe Weitergewährung Ihrer Leistung gewährleisten zu können. Informationen des Jobcenters: Bitte Beachten Sie, dass im Falle eines Vertragsabschlusses über eine neue Unterkunft die Zusicherung des zuständigen Trägers zur Höhe der Kosten der Unterkunft einzuholen ist. Auch die Übernahme von Kosten für die Beschaffung der neuen Wohnung, die Umzugskosten und ggf. die Mietkaution muss vorher mit dem Leistungsträger geklärt werden Informationen des Sozialamtes: Sofern Sie laufende Sozialhilfe empfangen oder im zeitlichen Zusammenhang mit dem Umzug darauf angewiesen sein könnten, sollten Sie vor Abschluss des Vertrages über die neue Wohnung sowohl das für den bisherigen Wohnort als auch für den Zuzugsort zuständige Sozialamt über die Umzugsgründe informieren und sich eine Zustimmung zum Umzug einholen. Nur dadurch können Sie sicherstellen, dass ggf. erforderliche Leistungen gewährt werden können.
5 BAföG-Amt/ Kreiswehrersatzamt/ Zivildienst Egal, ob Sie BAföG beziehen oder zurückzahlen, sowohl das BAföG-Amt als auch die Universitätsverwaltung benötigen Ihre neue Adresse. Ebenso wollen das Kreiswehrersatzamt und das Bundesamt für Zivildienst über Ihre neue Anschrift informiert werden. Finanzamt Die bisherige Finanzbehörde muss beim Umzug in eine andere Stadt am besten unter Angabe der Steuernummer schriftlich informiert werden. Ändert sich die Anschrift innerhalb des gleichen Ortes, ist dies nicht nötig. Das Finanzamt erfährt mit der nächsten Steuererklärung von der neuen Adresse. Kindertagesstätte oder Schule Wenn Sie durch Ihren Umzug für Ihr Kind eine neue Kindertagesstätte finden müssen oder ein Schulwechsel ansteht, informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten in Ihrer Nähe und nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Haben Sie ein Kind im Grundschulalter, wenden Sie sich bitte an die für Ihre neue Adresse zuständige (in der Regel die nahe gelegene) Grundschule und melden Ihr Kind dort an. Benötigen Sie gleichzeitig einen Hortplatz, kommen Sie bitte mit der Schulplatzbestätigung in das Schul- und Bibliotheksamt zum Vertragsabschluss. Sie haben auch die Möglichkeit, an der bisherigen Grundschule den Antrag auf Weiterbeschulung zu stellen. Besucht Ihr Kind bereits eine weiterführende Schule und Sie wünschen einen Wechsel, können Sie sich an eine Schule Ihrer Wahl wenden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter nach Maßgabe freier Plätze und pädagogischer Belange. Ein Verbleib an der bisherigen Schule ist möglich und nicht gesondert zu beantragen. Bibliotheksausweis Wenn Sie oder Ihre Kinder eingetragene Nutzer/Innen einer öffentlichen Bibliothek sind, einen Bibliotheksausweis haben, eventuell Medien noch vorgemerkt oder wenn Sie oder Ihre Kinder entliehene Medien noch nicht zurückgegeben haben, dann ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihre Adressenänderung unverzüglich in der Bibliothek bekannt geben.
6 Die Adressenermittlung infolge unterlassener oder fehlerhafter Mitteilung ist kostenpflichtig nach Maßgabe der Entgeltregelung. Nutzen Sie und auch Ihre Kinder mit Ihrem geltenden Bibliotheksausweis die nahegelegene Bibliothek an Ihrem neuen Wohnort. Sie werden sicher dort viel Neues entdecken. Nachsendeauftrag Der Nachsendeservice der Deutschen Post bietet Ihnen und Ihrer Familie ( Auftrag gilt für alle im Auftragsformular genannten Personen eines Haushalts ) die Möglichkeit, Ihre Post an die neue Adresse umleiten zu lassen, obwohl der Absender sie an die alte Adresse geschickt hat. An die alte Adresse gesendete Briefe und Postkarten werden mit einem ablösbaren Etikett der aktuellen Adresse versehen und umgeleitet. Die Brieflaufzeit (Einlieferung bis Zustellung) beträgt ca. 3 Tage im Inland. Den Nachsendeauftrag finden Sie im Internet oder in einer der zahlreichen Filialen der Deutschen Post. Kündigung der alten Wohnung Seit dem beträgt die Kündigungsfrist einheitlich 3 Monate, unabhängig von der Wohndauer. Die Frage, welche Kündigungsfristen bei Altmietverträgen gelten, ist in den sog. Übergangsvorschriften (Art. 2 des Mietrechtsreformgesetzes) geregelt. Informationen diesbezüglich liefert das Bundesjustizministerium. Die Kündigung sollte dem Vermieter bzw. der ihn vertretenden Hausverwaltung in schriftlicher Form zugestellt werden.
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