Verkehrssicherheit. Konzeptionelle Ansätze Hohe Unfallvermeidungspotentiale. Gerhard Scholl

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1 Verkehrssicherheit Konzeptionelle Ansätze Hohe Unfallvermeidungspotentiale Gerhard Scholl

2 Getötete nach Art der Verkehrsbeteiligung in Ba.-Wü [%] Radfahrer 10% 5 3% 6 1% 7 1% Fußgänger 14% Pkw-Insassen 53% Motorradfahrer 18% Folie 2

3 Folie 3

4 Sicherheit von Verkehrseinrichtungen Sind sichere Verkehrseinrichtungen wirklich sicher 1. Einleitung 2. Fußgängerverkehrsanlagen 2.1 Fußgängerschutzinseln, Fußgängerüberwege, Fußgängerfurten 2.2 Fußgängerüberwege an Kreisverkehren innerhalb bebauter Gebiete 3. Radverkehrsanlagen Folie 4

5 Sicherheit von Verkehrseinrichtungen Sind sichere Verkehrseinrichtungen wirklich sicher 4. Sicherheit von Kreisverkehrsplätzen und Lichtzeichenanlagen 4.1 Verkehrs- und Unfallgeschehen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs in Bayern - Jahresbericht 2005 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 4.2 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren - Ausgabe Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken Folie 5

6 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs Mischverkehr Radfahrer und Kfz auf der Fahrbahn - Gemeinsame Führung von Radfahrer und Kfz auf der Fahrbahn Mischverkehr mit teilweiser Separation Radfahrer und Kfz-Verkehr - Radweg ohne Benutzungspflicht - Gehweg mit zugelassenem Radverkehr, Zeichen 239 / Zusatzzeichen (Radverkehr frei), Schrittgeschwindigkeit entfällt - an den Fußgängerverkehr angepasste Geschwindigkeit, eingeschränkte Anwendung - Schutzstreifen Zeichen 340 (Leitlinie Schmalstrich) Keine Vorgaben an Kfz-Verkehrsstärke mehr Trennung Radfahrer und Kfz-Verkehr - Radweg mit Benutzungspflicht Zeichen 237 oder Gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen Radfahrstreifen Zeichen 237 / 295 (Fahrstreifenbegrenzung Breitstrich) Keine Vorgaben an Kfz-Verkehrsstärke mehr Folie 6

7 Folie 7

8 Im Allgemeinen registriert die Polizei Innerorts 50 bis 60 % aller Unfälle von Radfahrern an Knotenpunkten. Vor dem Hintergrund, dass an Straßen mit Radwegen der Anteil der Knotenpunktunfälle deutlich höher liegt als an Straßen ohne Radweg, ist der Führung von Radfahrern auf Schutzstreifen (unterbrochene Linie, Leitlinie Zeichen 340 StVO) bzw. auf Radfahrstreifen (durchgehende Linie, Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung Zeichen 295 StVO) in der Regel der Vorzug zu geben vor einer Führung auf baulich abgesetzten Radwegen mit Radfahrerfurten. Folie 8

9 Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) nennt in Anlehnung an eine Ausarbeitung von Wolfgang Rauh, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Verkehrsclub Österreich (VCÖ), in einer Veröffentlichung ein mehr als dreimal höheres Risiko an Knotenpunkten beim Geradeausfahren auf einem baulich getrennten Radweg gegenüber der Alternative stattdessen die Fahrbahn einer innerörtlichen Straße mit dem Fahrrad zu benutzen. Folie 9

10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs Zu 9, Zu Absatz 2 I. Als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten II. Im Falle von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtsregelung Rechts vor links, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist. Folie 10

11 Folie 11

12 Auf Landstraßen ereignen sich knapp zwei Drittel aller Unfälle mit Todesfolge. Die Unfälle mit Aufprall auf Hindernisse neben der Fahrbahn Außerorts tragen maßgeblich zu den hohen Getötetenzahlen bei: - ca. 40 % der getöteten Pkw-Fahrer Außerorts sterben an Hindernissen, - ca. 80 % der getöteten Motorradfahrer Außerorts sterben an Hindernissen, davon fast die Hälfte an Schutzplanken. Folie 12

13 Folie 13

14 Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume ESAB 2006 Zur Identifikation von auffälligen Bereichen mit Baumunfällen sind die ESAB heranzuziehen. Können dennoch keine unfallauffälligen Bereiche identifiziert werden, sollten folgende Kriterien zugrunde gelegt werden: Um unfallauffällige Bereiche handelt es sich, wenn sich in einem Zeitraum von 5 Jahren an einer Stelle mind. 2 Baumunfälle (nach ESAB mind. 3 Baumunfälle) oder auf einem Streckenabschnitt von 3 Kilometern mind. 3 Baumunfälle ereignet haben. Die Unfallschwere ist für die Festlegung des Kriteriums ohne Belang. Folie 14

15 Zum anderen müssen auch die Stellen identifiziert werden, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Abkommen mit gleichzeitigem Aufprall auf einen Baum aufweisen. Als sonstiger auffälliger Bereich sollte eine Stelle dann eingestuft werden, wenn sich in einem Zeitraum von 5 Jahren (nach ESAB ein Jahr) innerhalb von 300 Metern mind. 1 Baumunfall und 3 oder mehr Fahrunfälle ereignet haben. Folie 15

16 Eine besondere Bedeutung kommt dem Einbau passiver Schutzeinrichtungen (Schutzplanken) zu. Passive Schutzeinrichtungen tragen zu einer deutlichen Verminderung der Unfallfolgen bei. Identifizierte unfallauffällige und sonstige auffällige Bereiche (Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen, Alleen) sind mit passiven Schutzeinrichtungen auszustatten/ nachzurüsten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Motorradfahrer beim Aufprall auf passive Schutzeinrichtungen bezüglich der Unfallschwere besonders gefährdet sind. Folie 16

17 Daher ist an allen unfallauffälligen und sonstigen auffälligen Bereichen ein Unterfahrschutz für Motorradfahrer anzubringen. Dies gilt vor allem auf Streckenabschnitten mit hoher Abkommenswahrscheinlichkeit in Kurven und an unfallauffälligen Bereichen mit Motorradfahrerbeteiligung. Folie 17

18 Systematische Beseitigung/Entschärfung von sonstigen Hindernissen - Schächte, Betonsockel, Felsen: Entschärfung durch Geländeprofilierung oder passive Schutzeinrichtungen - Verdolungen, Geländer: Entschärfung durch passive Schutzeinrichtungen - Schilderpfosten: Ersatz von Richtungstafeln (Z 625 StVO) mit harter Aufstellvorrichtung durch flexible Poller mit Richtungstafeln aus Kunststoff und/oder verdichtet gestellte Leitpfosten. (siehe auch MVMot 2007) Folie 18

19 - Restriktive Geschwindigkeitsbeschränkungen in allen auffälligen Bereichen, wenn eine Beseitigung oder Entschärfung nicht möglich ist - Durchsetzung der Verkehrsbeschränkungen durch konsequente Verkehrsüberwachung - Finanzierung: Keine Ausreden - Zeitfenster: Sofort / Programm über Jahresausschreibungen Folie 19

20 Folie 20

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24 4.2 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren - Ausgabe 2006 Häufig werden auf den Mittelinseln von Kreisverkehrs-plätzen bauliche Anlagen errichtet und Bäume gepflanzt. Das in Baden Württemberg eingeführte und noch anzuwendende Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen (Ausgabe 1998) verbietet dies nicht generell. Aus Sicherheitsgründen muss man sich jedoch in der Frage der Gestaltung der Kreisinsel am noch nicht eingeführten Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren - Ausgabe 2006 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) orientieren. Folie 24

25 Bei Neuanlagen von Kreisverkehren Außerorts und in Ortsrandlagen sind starre Hindernisse auf der Kreisinsel gegenüber den Knotenpunktzufahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind im Zuge von Straßen, auf denen die Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h oder mehr gilt, starre Hindernisse in Verlängerung der Knotenpunktzufahrten zu vermeiden. Die Entscheidungen zur Kreisinselgestaltung sind hierbei an den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalles auszurichten. Folie 25

26 Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen unter 50 km/h (in der Regel 30 km/h) wird eine grundsätzliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch eine Bebauung der Kreisinsel nicht gesehen. Außerdem soll Innerorts die Kreisinsel so gestaltet werden, dass Anreize für Fußgänger, die Kreisinsel zu betreten oder gar zu Aufenthalt und Spiel anregen, vermieden werden. Die Beseitigung alter Sündenfälle, die häufig an den Ortseingängen anzutreffen sind, ist problematisch, muss aber im Einzelfall durchgesetzt werden. Folie 26

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29 Folie 29

30 PRESSEMITTEILUNG Sicherheitskampagne für Motorradfahrer Schildertafeln warnen Raser LANDKREIS SIGMARINGEN Um die zahlreichen Motorradunfälle auf der reizvollen, aber besonders unfallträchtigen Donautalstrecke (L 277) zwischen Dietfurt und Neidingen und dem Zubringer von Stetten a.k.m. nach Thiergarten zu reduzieren, hat die Landesverkehrswacht vier großflächige Schildertafeln aufgestellt. Durch das Motto Raser verlieren sollen Motorradfahrer auf die Folgen nicht angepasster Geschwindigkeit hingewiesen werden. Das Foto eines verunglückten Motorradfahrers soll die Wirkung der Botschaft verstärken. In dem knapp 12 Kilometer langen Streckenabschnitt verunglückten in den vergangenen fünf Jahren 25 Motorradfahrer, davon drei tödlich. Bestandteil der Sicherheitskampagne war auch ein Fahrsicherheitstraining im vergangenen Monat, das vom Arbeitskreis Verkehrssicherheit in Zusammenarbeit mit Motorrad-Instruktoren des Fahrlehrerverbandes in Stetten a.k.m. durchgeführt wurde. Mit insgesamt 65 Teilnehmern, darunter 21 Teilnehmern unter 25 Jahren, waren die Motorrad-Sicherheitstage ein voller Erfolg. Darüber hinaus werden an den kommenden Wochenenden die Beamten der Verkehrspolizei mit einem zivilen Video-Motorrad, aber auch mit Handlaser- und Geschwindigkeitsmessgeräten, im Donautal die Raser auf zwei und vier Rädern ins Visier nehmen. Folie 30

31 Folie 31

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33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 33

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