Neuregelungen zum Sozialausgleich

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1 Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen möchten wir Ihnen die neuen Verfahren zum Sozialausgleich erläutern. Beispiel 1: Sozialausgleich durch den Arbeitgeber Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (angenommen) Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Belastungsgrenze (1.200,00 Euro x 2 %) Überforderungsbetrag ( - 24,00 Euro) Beitragsanteil des Arbeitnehmers (1.200,00 Euro x 8,2 %)./. Überforderungsbetrag = verringerter Beitragsanteil des Arbeitnehmers 1.200,00 Euro 24,00 Euro 8,00 Euro 98,40 Euro 8,00 Euro 90,40 Euro

2 Berechnungsverfahren des Sozialausgleichs bei Einmalzahlungen Beispiel 2a: Einmalzahlung Durchschnittlicher Zusatzbeitrag entspricht einer monatlichen Belastungsgrenze von fiktiv Urlaubsgeld im April 30,00 Euro 1.500,00 Euro 700,00 Euro Monat lfd. anzurechnen Sozialausgleich Arbeitsentgelt Januar 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro Februar 1.400,00 Euro 1.400,00 Euro 2,00 Euro März 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro April* 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro Summe 4.400,00 Euro 4.400,00 Euro * Der Sozialausgleich aus dem laufenden Arbeitsentgelt erfolgt unabhängig von der Einmalzahlung. anteilige Belastungsgrenze Januar bis April (4 x 1.500,00 Euro) 6.000,00 Euro./. anrechenbares Arbeitsentgelt 4.400,00 Euro Betrag, der ggf. in den Sozialausgleich einzubeziehen ist 1.600,00 Euro Anteil des Urlaubsgeldes, der in den Sozialausgleich einzubeziehen ist 700,00 Euro Auszugleichender Sozialausgleich (700,00 Euro x 2,0 %) 14,00 Euro + Beitragsanteil Arbeitnehmer (700,00 Euro x 8,2 %) 57,40 Euro + Beitragsanteil Arbeitgeber (700,00 Euro x 7,3 %) 51,10 Euro Krankenversicherungsbeitrag 122,50 Euro Der Arbeitgeber führt aus dem Urlaubsgeld einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 122,50 Euro ab.

3 Beispiel 2b: Fortsetzung des Beispiels Durchschnittlicher Zusatzbeitrag entspricht einer monatlichen Belastungsgrenze von fiktiv Jubiläumszuwendung im Juni 30,00 Euro 1.500,00 Euro 2.300,00 Euro Monat lfd. Arbeitsentgelt einmalig gezahltes Arbeitsentgelt anzurechnen Sozialausgleich Januar 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro Februar 1.400,00 Euro 1.400,00 Euro 2,00 Euro März 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro April 700,00 Euro 700,00 Euro - 14,00 Euro Mai 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro Juni* 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro 10,00 Euro Summe 6.400,00 Euro 700,00 Euro 7.100,00 Euro 38,00 Euro * Der Sozialausgleich aus dem laufenden Arbeitsentgelt erfolgt unabhängig von der Einmalzahlung. anteilige Belastungsgrenze Januar bis Juni (6 x 1.500,00 Euro) 9.000,00 Euro./. anrechenbares Arbeitsentgelt 7.100,00 Euro Differenz: 1.900,00 Euro Anteil der Jubiläumszuwendung, der in den Sozialausgleich einzubeziehen ist 1.900,00 Euro Auszugleichender Sozialausgleich (1.900,00 Euro x 2,0 %) 38,00 Euro + Beitragsanteil Arbeitnehmer (2.300,00 Euro x 8,2 %) 188,60 Euro + Beitragsanteil Arbeitgeber (2.300,00 Euro x 7,3 %) 167,90 Euro Krankenversicherungsbeitrag 394,50 Euro Der Arbeitgeber führt aus der Jubiläumszuwendung einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 394,50 Euro ab.

4 Anspruch auf Sozialausgleich kann vom Arbeitgeber nicht vollständig erfüllt werden Beispiel 3a: Berechnungsverfahren bei nicht vollständig erfülltem Anspruch auf Sozialausgleich für Juni 2012 durch den Arbeitgeber Bezug von Krankengeld vom bis durchschnittlicher Zusatzbeitrag (angenommen) Weitergewährung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Zuschuss, monatlich) in Höhe von bzw. Sachbezug im Wert von Belastungsgrenze (310,00 Euro x 2%) Überforderungsbetrag ( - 6,20 Euro) Beitragsanteil des Arbeitnehmers (310,00 Euro x 8,2%)./. Überforderungsbetrag = verringerter Beitragsanteil des Arbeitnehmers = Erstattung durch die BKK (auf Antrag) in Höhe des Restbetrages 310,00 Euro 6,20 Euro 25,80 Euro 25,42 Euro 25,80 Euro 0,00 Euro 0,38 Euro Beispiel 3b: Alternative Berechnung - Berechnungsverfahren bei nicht vollständig erfülltem Anspruch auf Sozialausgleich für Juni 2012 durch den Arbeitgeber Bezug von Krankengeld vom bis durchschnittlicher Zusatzbeitrag (angenommen) Weitergewährung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Zuschuss monatlich) in Höhe von bzw. Sachbezug im Wert von Vereinfachte Methode zur Berechnung des Erstattungsbetrags durch die BKK durchschnittlicher Zusatzbeitrag./. Erstattungsbetrag AG + individuelle Belastungsgrenze (310,00 Euro x 10,2 %) = Erstattung durch die BKK (auf Antrag) in Höhe des Restbetrages 310,00 Euro 31,62 Euro 0,38 Euro

5 GKV-Monatsmeldung Teilmonate Beispiel 1 GKV-Monatsmeldung Teilmonat ohne Arbeitsentgelt (z.b. Krankengeld) bis (Ende EFZ) Arbeitsentgelt 1.000,00 Euro bis (Ende AU) Krankengeldbezug bis Arbeitsentgelt 250,00 Euro GKV-Monatsmeldung: Arbeitsentgelt Gesamt 1.250,00 Euro SV-Tage 22 Nicht vollständig durchgeführter Sozialausgleich durch den Arbeitgeber Wird das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Kalendermonats unterbrochen und wieder neu aufgenommen, sind für diesen Abrechnungsmonat 2 GKV-Monatsmeldungen zu erstatten. Beispiel 2: GKV-Monatsmeldung bei nicht vollständig durchgeführten Sozialausgleich durch den Arbeitgeber Unbezahlter Urlaub vom bis Abmeldung nach der DEÜV zum (Grund der Abgabe 34) Wiederanmeldung nach der DEÜV zum (Grund der Abgabe 13) GKV-Monatsmeldung 1: (Grund der Abgabe 58) GKV-Monatsmeldung 2: (Grund der Abgabe 58) KV-Grund im DBKV: Wert 02

6 Krankenkassenmeldung Beispiel 3 Krankenkassenmeldung Beginn einer Zweitbeschäftigung (Arbeitgeber B) Krankenkassenmeldung an Arbeitgeber A zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung grds. keine Krankenkassenmeldung an Arbeitgeber B zur Abgabe der GKV- Monatsmeldung, da der Mehrfach-Tatbestand bekannt ist. GKV-Monatsmeldung für von Arbeitgeber A und Arbeitgeber B Prüfergebnis der Krankenkasse kein Anspruch auf Sozialausgleich Inhalt der Krankenkassenmeldung an Arbeitgeber A und B Es ist kein Sozialausgleich durchzuführen (DBMS 2) Ab Datum: Bis Datum: Reduzierung des Arbeitsentgelts in der Zweitbeschäftigung ab dem Prüfergebnis der Krankenkasse Anspruch auf Sozialausgleich Inhalt der Krankenkassenmeldung 1 an den Arbeitgeber A Es ist kein Sozialausgleich durchzuführen (DBMS 2) Ab Datum: Bis Datum: Inhalt der Krankenkassenmeldung 2 an den Arbeitgeber A Es ist ein Sozialausgleich durchzuführen (DBMS 1) Ab Datum: Bis Datum: Inhalt der Krankenkassenmeldung 1 an den Arbeitgeber B Es ist kein Sozialausgleich durchzuführen (DBMS 2) Ab Datum: Bis Datum: Inhalt der Krankenkassenmeldung 2 an den Arbeitgeber B Es ist ein um 2 v. H. erhöhter Beitragsanteil zur KV einzubehalten (DBMS 3) Ab Datum: Bis Datum:

7 Antragsfristen des Beschäftigten Sofern der Anspruch auf Sozialausgleich nicht vollständig durch den Arbeitgeber beglichen werden kann, ist der Sozialausgleich (ggf. Restbetrag) auf Antrag des Beschäftigten durch die Krankenkasse durchzuführen. Beispiel 4: Abrechnungsmonat Januar 2012 Info durch AG im Rahmen der monatlichen Meldung innerhalb von 6 Wochen Info durch KK an Mitglied innerhalb von 10 Monaten bis bis Erstattungs- und Feststellungszeitraum mindestens 3 und maximal die letzten 12 abgerechneten Kalendermonate. Entgeltabrechnung am 5. des Folgemonats: Das Mitglied hat noch etwas mehr als 3 Wochen Zeit, den Antrag rechtzeitig zu stellen, ohne das Ansprüche verloren gehen. bis Copyright: BKK Verbände

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