Leistungsbewertung im Fach Latein
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- Rüdiger Böhmer
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1 Albert-Einstein-Gymnasium, Sankt Augustin Leistungsbewertung im Fach Latein I Sekundarstufe I Vorbemerkung Die Leistungsbewertung am Albert-Einstein-Gymnasium erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben des Paragraphen 48 des Schulgesetzes, Paragraph 6 APO-S I sowie des Kernlehrplans Sekundarstufe I (G8) Latein in Kapitel 5, Leistungsbewertung. Zur Leistungsbewertung heißt es im Schulgesetz in der gültigen Fassung aus dem Jahr 2006: Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung des Schülerin oder des Schülers sein. [...] Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. 1 Die fachspezifischen Kriterien zur Leistungsbewertung sowie deren kriteriengeleitete Begründung werden zu Beginn eines jeden Schuljahres und ggf. auch an anderer Stelle von der Lehrkraft transparent gemacht. Die Schülerinnen und Schüler und die Eltern sind darüber informiert, dass sie sich bei der Lehrkraft jederzeit nach ihrem Leistungsstand erkundigen können. Grundsätze der Leistungsbewertung 1. Kriterien der Beurteilung von schriftlichen Arbeiten Zahl und Dauer der Klassenarbeiten pro Jahr KI (Schul-)Stunde /7 KI (Schul-)Stunde KI (Schul-)Stunden Aufgabenarten Die zweigeteilte Aufgabenstellung (Übersetzung von Texten [keine Einzelsätze], drei bis vier Begleitaufgaben zu inhaltlichen, sprachlichen, stilistischen, historischen, kulturellen Aspekten) ist die Regel. Textunabhängige Begleitaufgaben sind nur in der Anfangsphase des Spracherwerbs zulässig. Die Begleitaufgaben sollen zunehmend textbezogen sein. 1
2 Umfang und Schwierigkeitsgrad Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu übersetzenden Texte sollen dem Lerngruppenniveau angepasst sein. bei didaktisierten Texten 1,5 bis 2 Wörter pro Übersetzungsminute (abhängig vom Schwierigkeitsgrad) bei Originaltexten 1,2 bis 1,5 Wörter pro Übersetzungsminute (abhängig vom Schwierigkeitsgrad) Der Text wird in angemessenem Umfang mit Vokabel- und Grammatikhilfen sowie Wort- und Sacherläuterungen versehen. Die Anzahl der Hilfen ist angemessen, wenn sie in der Regel 15% der lateinischen Wortzahl nicht überschreitet. Zweisprachiges Wörterbuch Einführung des Lexikons im Unterricht nach Abschluss der Lehrbuchphase Die Nutzung in Klassenarbeiten ist erst nach dem 2. Lektürehalbjahr gestattet, also am Ende der Jgst. 9. Bewertung von schriftlichen Arbeiten Oberstes Kriterium für die Gewichtung der Fehler ist der Grad der Sinnentstellung, ferner die Anzahl der missachteten Signale und die Nähe des Fehlers zum jeweils für die Arbeit geübten Unterrichtsstoff. Bei einem völlig verfehlten Satz oder einer größeren Textlücke wird nicht mehr als ein Doppelfehler pro fünf Wörter gerechnet. Die Note ausreichend" in der Übersetzung wird erreicht, wenn nicht mehr als 12 ganze Fehler je 100 Wörter vorliegen (12%-Regel). Die Note ausreichend" wird im zweiten Aufgabenteil wird erreicht, wenn annähernd die Hälfte der Höchstpunktzahl erlangt wird. Die Teilnoten für die Übersetzung und den zweiten Aufgabenteil sind getrennt auszuweisen und ergeben in der Regel nach dem Verhältnis 2:1 die Gesamtnote. In Ausnahmefällen (z. B. bei einem längeren Originaltext) kann auch im Verhältnis 3:1 gewichtet werden. 2
3 2) Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht Im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht wird die Qualität und die Kontinuität der Unterrichtsbeiträge berücksichtigt. Der Übersetzungskompetenz kommt eine besondere Bedeutung zu. So ist darauf hinzuweisen, dass dieser in der Gewichtung die anderen Kriterien der Mitarbeit unterzuordnen sind und dass die Quantität von Beiträgen in einem niedrigeren Anforderungsbereich fehlende Leistung in einem höheren Anforderungsbereich nicht ersetzen kann. Fachliche Kriterien der Bewertung der Sonstigen Leistungen Die Bewertungskriterien für eine Leistung, ob schriftlich oder mündlich, müssen transparent, klar und nachvollziehbar sein. 1.1) Unterrichtsbeiträge Qualität, Kontinuität, Konstanz Reflexionsvermögen und Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Textinhalten Qualität der Sprachbeherrschung (Fachsprache, Kenntnis und Verständnis der Grammatik) Qualität der Methodenbeherrschung in Texterschließung und Übersetzung Wissen und Problemverständnis im Bereich römischer Geschichte und Kultur Vokabelkenntnisse und Fähigkeit zum Sprachvergleich Erstellung von Referaten (s. auch Punkt 4) und Protokollen 1.2) Beteiligung an kooperativen Lernformen Bereitschaft, mit anderen zielgerecht und kooperativ zu arbeiten, z.b. in Projekten Bereitschaft und Fähigkeit, Fachkenntnisse in den Gruppenprozess einzubringen und anzuwenden Bereitschaft und Fähigkeit zu kritischer und problemlösender Auseinandersetzung Fähigkeit, Ergebnisse zusammenzufassen und zu präsentieren 1.3) Lern- und Arbeitstechniken Heftführung (Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Datum) Umgang mit Texten (u.a. Markieren, Gliedern, Zusammenfassen) Regelmäßigkeit und Sorgfalt der Hausaufgaben Erstellung und Präsentation von Kurzreferaten Beherrschung verschiedener Methoden der Wortschatzarbeit 3
4 Vor- und Nachbereiten einer Exkursion 1.4) Punktuelle Überprüfung einzelner Kompetenzen Wortschatzkontrolle (Vokabeltests) kurze schriftliche Übungen Hör- und Leseverstehen Protokolle von EA, PA oder GA vorgetragene Hausaufgaben 1.5) Freiwillige Teilnahme an Wettbewerben Bundeswettbewerb Fremdsprachen Certamen Carolinum Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung Leistungsrückmeldung erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form Intervalle: Rückmeldung zum Ende des Quartals oder bei besonderen, individuellen Anlässen Beratung und Rückmeldung an Elternsprechtagen, in Schülergesprächen und in individullen Beratungsgesprächen II Sekundarstufe II, Stufe EF (am AEG gibt es einen GK Latein nur in der EF) Die folgenden Vereinbarungen beruhen auf dem Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in NRW: Lateinisch sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt). 1) Kriterien der Beurteilung und Leistungsbewertung von schriftlichen Arbeiten Anzahl der Klausuren 4 pro Jahr Aufgabenart 4
5 zweigeteilte Aufgabenstellung mit angemessener Angabe von Hilfen im Übersetzungsteil; Teil 1: Übersetzung, Teil 2: Aufgabengelenkte Interpretation dieses Textes. jeweilige Aufgabenformate und Operatoren werden im Unterricht vor der Klausur eingeführt und geübt. Umfang Der Umfang nähert sich schrittweise dem der Abiturprüfung an (dort ca. 60 Wörter bei unbekannten Texten). Bei Texten, die unmittelbar aus der Arbeit im Unterricht hervorgehen, bis zu 1,5 Wörter pro Übersetzungsminute, d.h. ungefähr 60 Wörter pro Zeitstunde. Von dieser Wortzahl kann bis zu 10% abgewichen werden. Zweisprachiges Wörterbuch Das Lexikon kann in allen Klausuren benutzt werden. Bewertung oberstes Kriterium für die Gewichtung der Fehler ist der Grad der Sinnentstellung und die Anzahl der missachteten Signale. bei einem völlig verfehlten Satz oder einer größeren Textlücke wird nicht mehr als ein Doppelfehler pro fünf Wörter gerechnet. die Note ausreichend" (oder 5 Punkte) in der Übersetzung wird erreicht, wenn nicht mehr als 10 ganze Fehler je 100 Wörter vorliegen (10%-Regel), mit dieser Fehlerzahl ist in der Regel der Gesamtsinn und die Struktur des Textes nicht erfasst bzw. verstanden. die Note ausreichend" (oder 5 Punkte) in dem zweiten Aufgabenteil wird erreicht, wenn annähernd die Hälfte der Höchstpunktzahl erlangt wird. Bezogen auf diese Richtwerte werden die Notenstufen 1+ bis 4- möglichst linear festgesetzt, bei der Differenzierung mangelhafter Leistungen sind größere Fehlerintervalle angemessen. die Teilnoten für die Übersetzung (Fehlerzahl) und den zweiten Aufgabenteil (Punktzahl) werden getrennt ausgewiesen und ergeben nach dem Verhältnis 2:1 die Gesamtnote. 2) Kriterien der Beurteilung im Bereich Sonstige Mitarbeit" 5
6 Auch in der Sekundarstufe II liegt der Leistungsbewertung die Qualität und Kontinuität der Unterrichtsbeiträge zugrunde. Der Übersetzungskompetenz kommt eine besondere Bedeutung zu. So ist darauf hinzuweisen, dass dieser in der Gewichtung die anderen Kriterien der Mitarbeit unterzuordnen ist und dass die Quantität von Beiträgen in einem niedrigem Anforderungsbereich fehlende Leistung in einem höheren Anforderungsbereich nicht ersetzen kann. In der Sekundarstufe II kommt dem Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren. Kriterien für die Bewertung der Note für die Sonstige Mitarbeit decken sich in der Regel mit den Kriterien für die Sonstigen Leistungen in der Sekundarstufe I (siehe oben I, 2)) 6
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