Kooperation Trinkwasserschutz Nordheide
|
|
- Damian Arnold
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Information 3/ FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN 2017 / 2018 Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Freiwilligen Vereinbarungen mit Ausgleichsbeträgen, zu denen aktuell Auszahlungsanträge gestellt werden können. Der ausführliche Maßnahmenkatalog der Kooperation Trinkwasserschutz Nordheide mit Auflistung der Bewirtschaftungsbedingungen ist dem Rundschreiben angefügt. MU-Katalog Freiwillige Vereinbarung Ausgleichsbetrag 2017/18 I.A Zeitliche Beschränkung von Wirtschaftsdünger auf Grünland 33 /ha I.C1 Grundwasserschonende Gülleaufbringung auf Grünland 50 /ha I.E Ausfallraps/-Getreide 75 /ha I.E Frühjahrsumbruch von Brachen 52 /ha I.E Untersaaten im Mais 120 /ha I.E Untersaaten im Mais als ÖVF 45 /ha I.E Zweitfruchtanbau 100 /ha I.E Zwischenfruchtanbau aktiv 150 /ha I.E Zwischenfruchtanbau als ÖVF 75 /ha I.E Zwischenfruchtanbau für ökologisch wirtschaftende Betriebe 130 /ha I.F Buchweizenanbau 120 /ha I.F Buchweizenanbau für ökologisch wirtschaftende Betriebe 100 /ha I.F Grassamenanbau 185 /ha I.F Grundwasserschonende Brachebewirtschaftung 150 /ha I.F Mehrjähriger Energiepflanzenanbau 120 /ha I.F Rüben zur Zucker- und Biomasseproduktion 150 /ha I.I Grundwasserschutz orientierter Rapsanbau 110 /ha I.I Winterbraugerstenanbau 150 /ha I.I Innovative Techniken zur Einsparung von N-Düngern 20 /ha I.J Reduzierte Bodenbearbeitung nach Raps 52 /ha I.J Bodenbearbeitungsverzicht nach späträumender Hauptfrucht 30 /ha I.J Mulchsaat zu Sommerungen 40 /ha I.M Piadineinsatz 20 /ha I.N Grundwassserschonender Einsatz von PSM in Mais 42 /ha VI.a Waldumbau max /ha VI.b Erhalt extensiv genutzter Sandheiden /ha
2 - 2 - Auf Wunsch einiger Landwirte aus der TGG Kooperation TWS Nordheide wurde die folgende Freiwillige Vereinbarung angepasst: I.F.: Gewässerschonender Rübenanbau zur Zucker- und Biomasseproduktion Anbau von Rüben zur Zucker- und Biomasseerzeugung Die N-Düngung hat sich am Sollwert zu orientieren und ist mit der Zusatzberatung abzustimmen Kein Einsatz von Chloridazon-haltigen Pflanzenschutzmitteln (z.b. Rebell Ultra, Rebell, TERLIN DF, Betoxon 65 WDG, Pyramin WG, Terlin WG) Bei folgender Sommerung darf die Fläche frühestens am 01.Februar des Folgejahres wieder bearbeitet werden Ausgleichsbetrag: Für die folgenden Freiwilligen Vereinbarungen I.M. Piadineinsatz und I.I. Innovative Techniken zur Einsparung von N-Düngern können nur noch Auszahlungsanträge bis zum Vertragsende gestellt und keine Maßnahmenverträge mehr abgeschlossen werden. Für Fragen und Bedingungen zu den einzelnen Freiwilligen Vereinbarungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. VERSAND PER Möchten Sie dieses Rundschreiben in Zukunft per zugestellt bekommen? Eine kurze Mitteilung an zeven@geries.de oder einen unserer Berater genügt! Kurze Infos und Erinnerungen verschicken wir nur per . IHRE ANSPRECHPARTNER Ulrike Wüstemann Fon: Mobil: wuestemann@geries.de Bernd Masthoff Fon: Mobil: masthoff@geries.de Geries Ingenieure GmbH zeven@geries.de Telefon: Südring 9 Fax: Zeven
3 I.E: Zwischenfruchtanbau/ Ausfallgetreide, -raps Spätester Saattermin ist der 05. September. Die Zwischenfrucht ist leguminosenfrei zu bestellen. Die Fläche darf nicht beweidet werden. Eine Abfuhr der Futtermasse ist erlaubt. Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln. Umbruch der Zwischenfrucht frühestens ab dem 15.Februar des Folgejahres. Andüngung der Zwischenfrucht mit max. 40 kg N/ha als Startgabe zulässig Schlagkarteiführung für die Zwischenfruchtflächen bodenbedeckender Ausfallraps/-getreide: ausgesät bis : 75,- /ha I.E: Untersaaten in Mais Die Untersaat ist leguminosenfrei zu bestellen, Winterharte Graseinsaat mit einer Mindestmenge Saatgut von 10 kg/ha bei Breitverteilung, Die Fläche darf nicht beweidet werden, Die Abfuhr der Futtermasse und Verfütterung im Stall ist erlaubt, Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln. Umbruch der Zwischenfrucht frühestens ab dem 15.Februar des Folgejahres. 120,- /ha I.J: Mulchsaat zu Sommerungen Ausschließlich für Flächen möglich, für die eine freiwillige Vereinbarung Untersaat bzw. Zwischenfrucht abgeschlossen wurde, Ein Umbruch der Zwischenfruchtfläche ist frühestens am 15. Februar des Folgejahres möglich, Der Bewirtschafter verpflichtet sich zum Anbau einer Sommerung, Die N-Düngung zur Zwischenfrucht ist in die Düngeplanung zur Nachfrucht einzubeziehen, Max. eine flache Bodenbearbeitung (bis 10 cm) zur Bestellung der Sommerung, Vertragsflächen dürfen nicht an gleichartige NAU-Programme gebunden sein. 40,- /ha I.J: Bodenbearbeitungsverzicht im Herbst nach späträumender Hauptfrucht Nach der Maisernte/Zuckerrübenernte wird der Boden im Herbst nicht bearbeitet. Umbruch im Frühjahr frühestens 3 Wochen vor Bestellung der nächsten Hauptfrucht. Vertragsflächen dürfen nicht an gleichartige NAU-Programme gebunden sein. 30,- /ha I.F: Grassamenanbau Spätester Saattermin ist der 15. September jeden Jahres, Keine Leguminosenanteile in der Ansaatmischung, Umbruch darf frühestens am 15. Februar des dem Vertragsjahr folgendem Jahres erfolgen, Die Fläche darf nicht beweidet werden, Die Aussaat ist auch als Untersaat möglich, Nach der Ernte der Deckfrucht ist keine N-Düngung zulässig, Düngung im Nutzungsjahr max. 120 kg N/ha (incl. N min), Chemische Abtötung des Grassamenbestandes ab 15. Oktober des Vertragsjahres möglich. 185,- /ha I.E: Frühjahrsumbruch von bestehenden Bracheflächen Ausschließlich für Flächen möglich, die nicht als Freiwillige Vereinbarungen Gewässerschonende Brachebewirtschaftung angelegt sind Nach der Beendigung des Brachezeitraums verpflichtet sich der Bewirtschafter zum Anbau einer Sommerfrucht, Nach dem Umbruch ist für die Düngung der Nachfrucht die erhöhte Stickstoffnachlieferung durch den Bracheumbruch zu berücksichtigen Bisher noch keine vertragliche Bindung der Brachefläche über eine Gewässerschonende Brachebewirtschaftung durch die freiwilligen Vereinbarungen, Der Umbruch der Brache darf frühestens am 15. Februar stattfinden. 52,- /ha 1
4 I.J: Reduzierte Bodenbearbeitung nach Raps Ausschließlich für Flächen möglich, auf denen der Anbau einer Winterung vorgesehen ist Eine flache Bodenbearbeitung bis max. 3 Tage nach der Ernte. Danach ist eine Bearbeitung erst ab dem 15. September zulässig. Die Bearbeitung eines max. 6 m breiten Streifens am Feldrand und der Einsatz von Schneckenkorn ist erlaubt. Der Einsatz eines Totalherbizides ist verboten. Keine N-Düngung nach der Ernte der Vorfrucht bis 01. Februar des Folgejahres. 52,- /ha I.I: Grundwasserschutz orientierter Getreideanbau: Winterbraugerste Keine N-Düngung nach der Ernte der Vorfrucht bis 15. Februar des Folgejahres Späteste Düngezeitpunkt : EC 39 Anrechnung org. N-Düngung mindestens 80% Max. Gesamtdüngung: 130 kg N/ha minus Nmin I.I: Grundwasserschutz orientierter Rapsanbau Reduzierte Andüngung im Herbst 40 kg N/ha Anrechnung org. N-Düngung mindestens 80% Max. Gesamtdüngung: im Erntejahr 170 kg N/ha minus Nmin 110,- /ha I.F1: Buchweizenanbau Anbau von Buchweizen als Hauptfrucht Frühester Bearbeitungstermin ist der 01. März, Umbruch erst unmittelbar vor der Aussaat des Buchweizens Düngung der Hauptfrucht mit max. 40 kg N/ha Anrechnung von Festmist 30 % des ges-n Anrechnung von Gülle/Gärrest 80 % des ges-n 100,- /ha Bio 120,- /ha konventionell I.F1: Mehrjähriger Energiepflanzenanbau Anbau einer mehrjährigen Pflanze zur Biomasseerzeugung Der Umbruch darf frühestens am 01.Februar.2019 erfolgen N-Düngung in Rücksprache mit der Zusatzberatung 120,- /ha I.E: Zweitfruchtanbau Anbau nach der Ernte von Ganzpflanzensilage Spätester Saattermin ist der 31.Juli Die Zweitfrucht ist leguminosenfrei zu bestellen. Die Fläche darf nicht beweidet werden. Eine Abfuhr der Biomasse ist vorgesehen. Frühester Umbruchtermin ist der 15. Februar 2018 Düngung max. 80 kg N/ha gesamt- N als Startgabe 100,- /ha I.N: Grundwasserschutzorientierter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Mais Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit demn Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin Alternative: Einsatz einer Maishacke zur mechanischen Unkrautbekämpfung Für Informationen zur Anwendung alternativer Mittel wenden Sie sich an Ihre Zusatzberater oder den Pflanzenschutzdienst Schlagkarteiführung und Vorlage bei der Zusatzberatung Ein Nachweis alternativer Herbizide ist über Kaufbelege bis zum 15.Oktober dem Wasserversorger vorzulegen 42,- /ha 2
5 I.F1: Gewässerschonender Rübenanbau zur Zucker- und Biomasseproduktion Anbau von Rüben zur Zucker- und Biomasseerzeugung Die N-Düngung hat sich am Sollwert zu orientieren und ist mit der Zusatzberatung abzustimmen Kein Einsatz von Chloridazon-haltigen Pflanzenschutzmitteln Bei folgender Sommerung darf die Fläche frühestens am 01.Februar des Folgejahres wieder bearbeitet werden I.F2: Grundwasserschonende Brachebewirtschaftung als ökologische Vorrangflächen, die zur Erlangung der Greening-Prämie dienen Keine Stickstoffdüngung auf den in die Flächenstilllegung übergehenden Gräserbestand Eine Weidenutzung der Brachefläche ist unzulässig Die Brachefläche ist jährlich mindestens einmal zu schröpfen Für die Vertragsfläche ist eine aussagekräftige Schlagkartei zu führen, auf der insbesondere die Pflegemaßnahmen dokumentiert sind. Der Vertragszeitraum erstreckt sich bis zum 31.Dezember 2017 Ein Umbruch der Begrünung darf frühestens am 15. Februar des dem Vertragszeitraum folgenden Jahres erfolgen. I.A: Zeitliche Beschränkung der Aufbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern im Herbst auf Grünland Verzicht auf die Ausbringung von eigenen Wirtschaftsdüngern nach dem 30.September auf Grünland Führen einer Schlagkartei 33,- /ha I.C: Gewässerschonende Aufbringung von Wirtschaftsdüngern auf Grünland Gülle ist in der Zeit vom 1. Februar bis zum 15. Juli nur mit einem Schleppschuhverteiler oder einem Schlitzgerät auszubringen Eine Gesamtmenge von 30 m³/ha bzw. 170 kg N/ha maximale Gesamt-N-Gabe ist einzuhalten Eine Schlagkartei bzw. ein Weidetagebuch ist zu führen 50,- /ha VI.: a) Waldumbau Förderungsfähig sind die nachgewiesenen Mehrkosten und Ertragsverluste bis zu 100% der Waldumbaumaßnahmen im Vergleich zur normalen Verjüngungsplanung (höhere Nadelholzanteile) Nur der zusätzliche Laubbaumanteil ist förderfähig, wobei Laubbaumanteil mindestens 60 % der Fläche ausmachen muss Die Förderung darf /ha nicht überschreiten. Geeignete Komplementärfinanzierungen sind zu nutzen. Berechnung gemäß des Maßnahmenkataloges Freiwillige Vereinbarungen max /ha VI.: b) Erhalt extensiv genutzter Sandheiden Einsatz einer Schoppermaschine zum Abtrag der organischen Substanz aus der Heidefläche Abfuhr des geworbenen Materials zu einer Ackerfläche Ausbringung des Materials auf einer geeigneten Ackerfläche Auf extensiv beweideten Sandheiden ist keine Düngung, keine Bodenbearbeitung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zulässig Auf derselben Fläche nur einmal in 10 Jahren förderfähig /ha 3
Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand
Gewässerschutzkooperation Dümmer / Obere Hunte Tabelle 1: Freiwillige Vereinbarungen 2018 Freiwillige Vereinbarungen 2018 Stand 02.02.2018 I.A a Zeitliche Beschränkung der Ausbringung von tierischen Wirtschaftsdüngern
MehrErgänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand
NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ Ergänzende Maßnahmen gem. WRRL für Grundwasserkörper mit dem Status Schlechter gütemäßiger Zustand 1. Maßnahmenbereich: Beratung
MehrMaßnahmenkatalog der Gesamtkooperation des Wasserverbandes Gifhorn
Maßnahmenkatalog der Gesamtkooperation des Wasserverbandes Gifhorn (Ergänzungen, Änderungen und neue Maßnahmen sind grau hinterlegt) Stand: 25.01.2017 Kurzübersicht der in 2017 abschließbaren Maßnahmen
MehrKooperation Trinkwasserschutz Obere Leine
Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Information 03/2016 22.07.16 FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN Am 14.06.2016 haben sich die Kooperationslandwirte der Kooperationen
MehrMaßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2018 für das WSG Hille-Südhemmern
Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2018 für das WSG Hille-Südhemmern 1. Grundsätzliche Rahmenbedingungen 2. Kurzübersicht aller Maßnahmen 3. Bewirtschaftungsbedingungen und Ausgleichsbeträge Anlage 1:
MehrMaßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2016 für das WSG Hille-Südhemmern
Maßnahmenkatalog Grundwasserschutz 2016 für das WSG Hille-Südhemmern 1. Grundsätzliche Rahmenbedingungen 2. Kurzübersicht aller Maßnahmen 3. Bewirtschaftungsbedingungen und Ausgleichsbeträge Anlage 1:
MehrFreiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und Greening: Fragen-Antwort-Katalog
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz www.nlwkn.niedersachsen.de Fragen-Antwort-Katalog (Stand: 02.03.2015) Freiwillige Vereinbarungen, Agrarumweltmaßnahmen und
MehrUmsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie für den Grundwasserschutz Ergänzende Maßnahmen in Niedersachsen/Bremen hier: Förderung einer Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung durch Agrarumweltmaßnahmen
MehrHerbst-Nmin-Gehalte nach der Ernte von Silomais als Parameter für erfolgshonorierte Maßnahmen
Herbst-Nmin-Gehalte nach der Ernte von Silomais als Parameter für erfolgshonorierte Maßnahmen Geries Ingenieure GmbH - Dipl. Ing. agr. Bernd Masthoff Donnerstag, der 14. November 2013 1 Themen 1 Vorstellung
MehrNiedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Maßnahmenkatalog
Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz nkatalog für Freiwillige Vereinbarungen im Einzugsgebiet des Dümmers/ Obere Hunte Ergänzende Bestimmungen zur Umsetzung Freiwilliger Vereinbarungen
MehrEs gelten das Düngegesetz und die gesetzlichen Vorschriften der Düngeverordnung.
Stand 29.11.2017 Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Zusatzpaket 1 Zwischenfruchtanbau, Untersaaten
MehrKooperation Trinkwasserschutz Obere Weser
Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Weser Information 02/2017 14.07.17 AKTUELLE FREIWILLIGE VEREINBARUNGEN Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Herbst
MehrÜbersicht bestehender und geplanter Maßnahmen zum Wasserschutz in Niedersachsen
Übersicht bestehender und geplanter Maßnahmen zum Wasserschutz in Niedersachsen Berechnungsbeispiele aus der Praxis Hilmar Gerdes Betriebswirtschaft und Markt Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg
MehrRaps in Problem- und Sanierungsgebieten Kurzinformationen zur SchALVO vom 20. Feb. 2001
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 23-31 76227 Karlsruhe Raps in Problem- und Sanierungsgebieten Kurzinformationen zur SchALVO vom 20. Feb. 2001 SchALVO, Wasserschutz, Raps
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
2 Wann Gülle fahren im Frühjahr? Gülle direkt einarbeiten oder innerhalb von 4 Stunden in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März
MehrKooperation Trinkwasserschutz Obere Leine
Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Information 2/216 11.3.16 FRÜHJAHRS-NMIN-ERGEBNISSE 216 ZU ZUCKERRÜBEN UND MAIS Die Nmin-Beprobung zu Zuckerrüben und Mais erfolgte
MehrZwischenfruchtanbau/Untersaaten, mit und ohne Mulchsaat-Verfahren
Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Die Zusatzpakete können ausschließlich für Ackerflächen
MehrKleines Feldbuch 2017
Kleines Feldbuch 2017 Bitte beachten: Die Angaben, die sich auf die aktuelle Düngeverordnung (Fassung vom 27. Februar 2007) beziehen 1, gelten nur noch bis zur Novellierung der Düngeverordnung im Jahr
MehrZwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Regeln zu Greening (ÖVF) und FAKT-Förderung
Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Außenstelle Forchheim Kutschenweg 20 76287 Rheinstetten Zwischenfruchtanbau 2015: Anbauflächen und Die Aussaat der Zwischenfrüchte (ZWF) steht an. Erste
MehrStadtwerke Forchheim GmbH,
Vereinbarung über grundwasserschonende Landbewirtschaftung und Ausgleichsleistungen im Wasserschutzgebiet Zweng der Stadtwerke Forchheim GmbH (Stand 04/2011) zwischen wohnhaft in (nachstehend Bewirtschafter
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung Meine Themen
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrPeter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident
Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.
MehrMöglichkeiten für Blühstreifen
Blühstreifen Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft
MehrGrundwasserschutzversuch in Hamerstorf
Grundwasserschutzversuch in Hamerstorf Der Versuch in Hamerstorf (LK Uelzen) ist der Nachfolger des Versuchs aus Hohenzethen, der im Rahmen der landesweiten Aufgaben der LWK Niedersachsen im kooperativen
MehrKreislandwirtschaftsamt Münsingen. Wasser- Schutzgebiet
Kreislandwirtschaftsamt Münsingen Wasser- Schutzgebiet Persönliches Pflanzenschutzmittelanwender / Sachkundige Person: Name:.. Teilort:.. Straße.. PLZ/Ort:.. Telefon:.. Fax:.. E-Mail:... Aufkleber GA:
MehrKooperation Trinkwasserschutz Hagen und Schneeren
Zusatzberatung - Trinkwasserschutz Kooperation Trinkwasserschutz Hagen und Schneeren Information 01/2017 15.02.17 FRÜHJAHRS-NMIN-WERTE AUS DEN TGG HAGEN UND SCHNEEREN Die diesjährige Probenahme erfolgte
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrBlühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen Förderung von Blühflächen Förderprogramme..in der Landwirtschaft Einjährige Blühstreifen (BS1.1 und BS 1.2) Mehrjährige Blühstreifen (BS 2) Gewässerschutzstreifen
MehrErwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie
Sperrfristen? Wann und wie viel Abstände? CC-Verstoß? darf ich düngen? Nährstoffbilanz? Düngebedarfsermittlung? Die neue Düngeverordnung (DüV) 01.06.2017 Erwin Mayer Fachzentrum Agrarökologie Gliederung
MehrDüngeverordnung ackerbaulich lösbar?!
Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?! Detlev Dölger Hanse Agro GmbH 1 Vor Ort auf ~ 575 Betrieben Wer ist die Hanse Agro? 2 Gliederung Rahmenbedingungen Entwurf DüV (Entwurf) Düngung und Pflanzenschutz
MehrNovellierung der. Düngeverordnung
- - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz
MehrUmsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)
1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden
MehrAuswertung der Ergebnisse der Demonstrationen 2017 in den Arbeitskreisen WRRL. Dr. Wilfred Schliephake Ingenieurbüro Müller & Schliephake
Auswertung der Ergebnisse der Demonstrationen 2017 in den Arbeitskreisen WRRL Dr. Wilfred Schliephake Ingenieurbüro Müller & Schliephake Schwerpunkte der Demonstrationen 2016/17 in den AK 1 bis 4 und 9
MehrIst Mais gleich Mais?
Ist Mais gleich Mais? Gewässerschonender Maisanbau in Baden-Württemberg Der Maisanbau gerät zunehmend wieder in die öffentliche Diskussion. Das Thema Biodiversität wird kritisch gesehen und es werden Fragen
MehrNovelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung
Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrMassnahmenübersicht / Bereiche
Massnahmenübersicht / Bereiche Grundanforderungen Investitionsmassnahmen Abschwemmungsmassnahmen Reduzierter Einsatz in Ackerkulturen Massnahmen für Spezialkulturen Broschüre (20 Seiten) auf www.be.ch/bpp
MehrGreening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen
Greening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen Bedingt durch die Vorgaben der GAP-Reform liegen nun erste Erfahrungen aus dem Zwischenfruchtanbau zur Schaffung ökologischer Vorrangflächen im Rahmen
MehrDie Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte
MehrDie neue Düngeverordnung
Die neue Düngeverordnung Kompakt für Sie zusammengefasst Stand: 31. März 2017 Wichtiger Hinweis: Bitte verfolgen Sie die Veröffentlichungen in der Fachpresse LZ Rheinland und Wochenblatt für Landwirtschaft
MehrLEBENDIGE GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ
LEBENDIGE GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ Öffentlichkeitsveranstaltung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - 18. März 2015, Waldböckelheim - Stoffeinträge aus Landwirtschaft und Weinbau Möglichkeiten
MehrAuflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand:
Auflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand: 27.10.2015 Zwischenfrucht 0,3 Ökologische Vorrangflächen Stilllegung (Acker) Pufferstreifen Hektarstreifen an Waldrändern Feldränder (Streifen) 1,0 1,5 1,5
MehrErmittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12
Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger T. Eiler, FB 3.12 10 Gebote der Düngeverordnung Ermittlung des Düngebedarfs vor der Aufbringung ( 3, Abs. 1)* Ermittlung der verfügbaren
MehrTabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf
Fachinformation LFB M-V: Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs im Herbst nach der Ernte zu Wintergerste, Winterraps, Zwischenfrüchten und Feldfutter (außer mehrschnittiges Feldfutter) In der Sperrzeit
MehrStickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016
Stickstoffdüngeempfehlungen für das Saarland 2016 Wie in jedem Jahr hat die Landwirtschaftskammer auf den 73 repräsentativen Ackerflächen des saarländischen Nitratkatasters Bodenproben gezogen, die von
MehrWasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN)
Wasserschutz mit dem Düngeberatungssystem Stickstoff (DSN) Fachtagung der ARGE Oberbayern am 07.02.2011 in Palling Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrFeldtag Landwirtschaft und Wasserschutz am Versuchsflächen im Wasserschutzgebiet Thülsfelde
Grundwasserschutzberatung in der Zielkulisse der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die Beratungsgebiete Mittlere Ems/Vechte und Hunte Feldtag Landwirtschaft und Wasserschutz am 19.09.2012 Versuchsflächen
Mehr21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg
21. Grundwasser-Workshop am 1. Juni 2016 in Cloppenburg Reduzierte Stickstoffdüngung auf Betriebsebene durch die Begrenzung des mineralischen N-Einsatzes am Beispiel von N90 Oliver Melzer, NLWKN Hildesheim
MehrHALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen
HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen Öko-Landbau Warum wird gefördert? Der ökologische Landbau dient in besonderer Weise den Zielen Klima-, Wasser- und Bodenschutz
MehrHerzlich Willkommen. Erfolgreicher Sojaanbau in der Praxis
Herzlich Willkommen Erfolgreicher Sojaanbau in der Praxis Gezielte Begrünungen als Beitrag zum Erosionsschutz Ing. Johannes Fitzthum Bezirksbauernkammer Melk Feldaufgang - Erosionsgefahr 50 Pflanzen pro
MehrHESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.
HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung
MehrLEBENDIGE GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ
LEBENDIGE GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ Öffentlichkeitsveranstaltung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - 16. März 2015, Niederzissen - Stoffeinträge aus der Landwirtschaft und Möglichkeiten zur Reduzierung
MehrPraktischer Grundwasserschutz: Maßnahmen und Erfahrungen am Beispiel des Werntalprojekts
Gruppe Landwirtschaft und Forsten - Hochwasserschutz Regierung von Praktischer Grundwasserschutz: Maßnahmen und Erfahrungen am Beispiel des Werntalprojekts Fachsymposium Wasserschutz eine Herausforderung
MehrAn die Landwirte im Maßnahmenraum Guxhagen und Umgebung
IfÖL Dr. Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel An die Landwirte im Maßnahmenraum Guxhagen und Umgebung Dr. Richard Beisecker Windhäuser Weg 8 34123 Kassel Telefon: +49 (561) 70 15 15 17 Telefax: +49
MehrWann Gülle fahren im Frühjahr?
Wann Gülle fahren im Frühjahr? in Problem- und Sanierungsgebieten Grünland und Ackerfutter Wintergetreide Sommergetreide Winterraps Mais ab 1. März außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten Grünland
MehrQualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle
() Pflanzliche Produkte (Auszug aus GQS BW ) 1. Alle Kulturen 1.1 Systemteilnahme Teilnahmevereinbarung liegt vor 1.2 Herkunft Anbauflächen zu 100 % in Baden-Württemberg 1.3 Gentechnik keine gentechnisch
MehrÖkologische Vorrangflächen (ÖVF)
Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Informationen zur Umsetzung ÖVF- eine Komponente des Greenings 1 ÖVF- Basisinformationen Die Berechnung der 5% erfolgt auf folgender Basis: Ackerland (kein GL und kein
MehrAuswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen
Hopfenbauversammlungen 2017 Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen Johann Portner (LfL-Hopfenberatung Wolnzach) Johann Portner - Hopfenbau, Produktionstechnik - IPZ 5a - 1 Gliederung Diskussionsstand
MehrErläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015
Erläuterungen flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität 2015 M1: Zwischenfruchtanbau standard nicht winterharte Zwischenfrüchte z.b. Senf, Ölrettich, Phacelia Umbruch 2 Wochen vor der
MehrAktualisierung der Tabellen und Abbildungen
Grundwasser Band 19 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen Stand: Dezember 15 Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen
MehrAnforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung
Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung Egbert Hammernick, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Gülletag, Buttelstedt
MehrLandwirtschaftliche Maßnahmen zur N-Reduktion
Landwirtschaftliche Maßnahmen zur N-Reduktion Auswertung der Rückmeldungen Arbeitsgruppe Grundwasser am 17.07.2017 MKULNV NRW Dr. Andrea Kauka, LWK NRW, FB 61 Allgemeine Anmerkungen - AUKM- und Greening-Maßnahmen
MehrErgebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Ökolandbau 2017
Zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) Fachinformation: Ergebnisse der Nmin/Smin-Untersuchungen Ökolandbau 2017 Mit der Novelle der DüV wird die Art und Weise der N-Düngebedarfsermittlung
MehrVereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017
[[NeuerBrief]] MR-Wetterau, Kölner Str. 10 61200 Wölfersheim _ Margit Albrecht Außerhalb 1 61209 Echzell Bingenheim Ansprechpartner: Frank Lotz Tel. 06036/9787-12 Andre Fritz Tel. 06036/9787-36 Fax 06036/9787-16
MehrErfahrungen mit der Umsetzung von Schutzkonzepten
Erfahrungen mit der Umsetzung von Schutzkonzepten Hartmut Wintzenburg Sprecher der Kooperationslandwirte der Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine 1 Kooperation Trinkwasserschutz Obere Leine Betriebsgemeinschaft
Mehr1. Intention / Notwendigkeit 2. Handlungsräume 3. Konzept WRRL 4. Konzept TWS 5. Gegenläufige Entwicklungen 6. Ausblick
Schutzmaßnahmen für f r das Grundwasser Möglichkeiten und Grenzen 1. Intention / Notwendigkeit 2. Handlungsräume 3. Konzept WRRL 4. Konzept TWS 5. Gegenläufige Entwicklungen 6. Ausblick Notwendigkeit:
MehrAktualisierung der Tabellen und Abbildungen
Grundwasser Band 19 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aktualisierung der Tabellen und Abbildungen Stand: Oktober 17 Trinkwasserschutzkooperationen in Niedersachsen
MehrZwischenfrüchte Vielfalt in Fruchtfolgen
Zwischenfrüchte Vielfalt in Fruchtfolgen Gunter Ebel, Leibniz-Institut für Agrartechnik Potsdam-Bornim e.v., LELF Brandenburg, Güterfelde; www.eva-verbund.de Seiten der FNR: http://www.nachwachsenderohstoffe.de;
MehrDüngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten
Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten Neue Düngeverordnung ab 2.Juni 2017: Was wird gefordert: Neue Sperrfristen / Obergrenzen Lagerkapazität Wirtschaftsdünger / Bewertung
MehrAgrarumweltmaßnahmen. Fortbildung im Umweltsektor Wasserrahmenrichtlinie und Agrarumweltmaßnahmen - Bildungsseminar,
Fortbildung im Umweltsektor Wasserrahmenrichtlinie und Agrarumweltmaßnahmen - Bildungsseminar, 24.09.2009 in Friedberg Agrarumweltmaßnahmen Matthias Peter, Ricarda Miller, Judith Riehle, Anika Fluck Ingenieurbüro
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrNetzwerk-Agrarbüro. Termine und Fristen Januar: Februar: März:
Termine und Fristen 2017 Januar: Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE): PRTR-Bericht ist für das Vorjahr ab dem 01.01. Antragstellung Agrardiesel für 2016 ab 01.01.! Ab 01.01. ÖVF, Zwischenfrucht/Grasuntersaat:
MehrWas lange währt, wird endlich?
Neue Düngeverordnung Was lange währt, wird endlich? Die neue Düngeverordnung trat Ende Mai in Kraft. Nach der Getreideernte sind daher die Regelungen zur Ausbringung von Düngern und die verlängerten Sperrfristen
MehrKennblatt Streifentyp Nr. 1: Getreide
Nr. 1: Getreide Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand Winterung und Sommerung möglich; vor Sommerung Stoppelbrache Beerntung ist erlaubt; eine Beerntung ist nicht möglich, wenn die Streifentypen Nr.
MehrFachsymposium Wasserschutz Eine Herausforderung für die Landwirtschaft Freising Anton Lorenzer, Münster
Fachsymposium Wasserschutz Eine Herausforderung für die Landwirtschaft Freising 26.10.2016 Anton Lorenzer, Münster Betriebsvorstellung Gründe für das Projekt Projektverlauf Schlüsse aus der Beratung Fazit
MehrAnlage c_3 Informationsvermittlung, Wissenstransfer Wasserschutz im Gartenbau
Anlage c_3 Informationsvermittlung, Wissenstransfer Wasserschutz im Gartenbau Versuche zum grundwasserschutzorientierten Gartenbau Versuch zum Mineralisationsverhalten auf Umbruchflächen nach langjährigem
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.ilm Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap
Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap Adolf Hörl Wasserberater Inhalt Kulissengebiet: Schwillach KULAP-Programm 2017 Folie 2 Verlauf Schwillach Folie 3 Hauptprobleme
MehrHerausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis
Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Matthias Feierler Telefon: 0 83 41 / 90 02-32 E-Mail: matthias.feierler@aelf-kf.bayern.de Allgäuer Zeitung vom 12.03.2015:
Mehr1.1 88,- EUR/ha bei Einarbeitung der Zwischenfrucht und/oder Untersaat ab dem 01. Dezember
Folgende Zusatzpakete werden angeboten für Betriebe, welche die Maßnahmen aus dem Grundpaket in vollem Umfang und ohne Einschränkung durchführen. Die Zusatzpakete können ausschließlich für Ackerflächen
MehrWRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts
EG-WRRL Gewässerschutzberatung WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts Information 3/2017 18.07.17 ZWISCHENFRUCHTANBAU Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen ist ein fest etablierter Baustein
MehrNeue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland Franziska Nicke
Neue Düngeverordnung - Umsetzung im Saarland - 18.10.2017 Franziska Nicke Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Düngung im Herbst 2017 3. Düngebedarfsermittlung ab 2018 4. N min im Frühjahr 5. Zukünftige Planungen
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrTagung der Arbeitsgemeinschaft Franken der Zweckverbände zur Wasserver- und Abwasserentsorgung. 30.September 2015
Nachhaltige Land- und Wasserwirtschaft im Zeichen des Klimawandels Wie können Wasserversorger, Kommunen und Landwirtschaft ihre Zusammenarbeit optimieren? Tagung der Arbeitsgemeinschaft Franken der Zweckverbände
MehrBlühstreifen und Blühmischungen in der Praxis Niederwildsymposium, Verden
Blühstreifen und Blühmischungen in der Praxis Niederwildsymposium, Verden 17.03.2018 Dr. Josef Kuhlmann Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Cloppenburg `Biodiversität` in aller Munde - Forschung - Förderprogramme
MehrReferat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr.
Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr. 2012 Bild: DBV 1 Gliederung: Charakterisierung von Grünland
MehrGreening Informationsversammlung MBR Februar/März 2018
Greening 2018 Informationsversammlung MBR Februar/März 2018 Greening 2018 Gliederung 1) Stand der Dinge 2) Auffrischung der allgemeinen Vorschriften Anbaudiversifizierung Erhalt von Dauergrünland Ökologisch
MehrAus Aktuellem Anlass 10/17
Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat
MehrZwischenfrüchte zum Erosions- und Gewässerschutz im Sojaanbau
Zwischenfrüchte zum Erosions- und Gewässerschutz im Sojaanbau Dr. Jörg Thiel FZ Agrarökologie Krumbach Gliederung Zwischenfruchtwirkung im Soja Wieso Zwischenfrüchte im Sojaanbau? Welche Zwischenfrüchte
MehrAufgabe der Landwirtschaftsverwaltung bei der aktuellen Maßnahmenplanung
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung bei der aktuellen Maßnahmenplanung Regionales Wasserforum für den Planungsraum Unterer Main, 04.07.2014, Kolping-Center
MehrSachgerechte Düngung in Bayern
Sachgerechte Düngung in Bayern Umweltökologisches Symposium 04. bis 05.03.2008 HBLFA Raumberg - Gumpenstein - Irdning Dr. Matthias Wendland, Konrad Offenberger Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
MehrJederzeit möglich, z. B. zur Verhinderung der Samenreife oder zum Ausnutzen der Frostgare auf schweren Böden
Zwischenfruchtanbau auch bei Greening (k)ein Problem? Für die Beantragung der Betriebsprämie 2015 standen viele Landwirte vor der Entscheidung, den Zwischenfruchtanbau wie gewohnt gestalten zu wollen,
MehrBegrünung von Ackerflächen - grundlegende Änderungen
ÖPUL 2015 Begrünung von Ackerflächen Ansprechpartner: INVEKOS-Service, Tel 050/6902-1600 Stand: 2014-07-01 Die Begrünung von Ackerflächen ab Herbst 2014 erfolgt bereits aufgrund der Vorgaben des ÖPUL 2015.
MehrRAPOOL-FACHTAGUNGEN 2015
RAPOOL-FACHTAGUNGEN 2015 Rentabler Rapsanbau unter aktuellen ökonomischen Voraussetzungen Schwerpunkte o Bedeutung des Rapsanbaus: Anbauumfang und Einkommensbeitrag o Entwicklung von Kennzahlen: Ertrag,
MehrDie neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)
Die neue (Stand Oktober 2017) Regierung der Oberpfalz Kooperation Trinkwasserschutz Schwarzenfeld 06.11.2017 Regelungen zur Ausbringung Gewässerabstand Einarbeitung Gerätetechnik Bodenzustand Wichtige
MehrL A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
MehrDas Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP)
Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) 2018 2022 Antragstellung Antragstellung: 8. Januar bis 23. Februar 2018 Förderzeitraum: 5 Jahre (1.1.2018 bis 31.12.2022; bei B 36 und bei B 39 bis 15.2.2023)
MehrL A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
Mehr