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2 1 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES _ SCHWERE SPRACHE VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES SO WURDE DER PLAN GEMACHT WOHNEN UND BAUEN SCHULE, BILDUNG UND ARBEIT KULTUR, FREIZEIT, SPORT BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT ANHANG Dieser Plan gehört: Verbandsgemeinde Weilerbach Unterstützt durch: Eva Maria Keßler, transfer Heike Engel, synergon Im Rahmen des Projektes: Unsere Kommune für Alle Rheinland-Pfalz Landes-Behinderten-Beauftragter Matthias Rösch 2

3 1 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES _ SCHWERE SPRACHE Liebe Bürgerinnen und Bürger, Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft, in unserer Gemeinde unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und Religion akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt leben kann. Aufgabe der Gesellschaft ist es, in allen Lebensbereichen Bedingungen zu schaffen, die allen Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht. Bereits im Jahre 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die UN- Behindertenrechtskonvention, die die Rechte von Menschen mit Behinderung beschreibt, umzusetzen. Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahre 2010 einen Landesaktionsplan erstellt und hat in den nachfolgenden Jahren viele Gemeinden dabei unterstützt, lokale Aktionspläne zu erstellen. Inklusion als Thema geht alle Menschen an. Der Aktionsplan berücksichtigt Lebensbereiche wie - Arbeit - Bildung und Erziehung - Freizeit und - Wohnen So geht es unter anderem auch um Barrierefreiheit im öffentlichen und persönlichen Bereich. Junge Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Beeinträchtigungen und ältere Menschen alle können betroffen sein. Ein Beispiel: Muss ich unterwegs bei meinem Einkauf, in der Freizeit, zu einer Erledigung auf der Verbandsgemeindeverwaltung mit einer körperlichen Beeinträchtigung Treppen gehen? Kann ich auch im Alter mit dem Rollator meine Erledigungen durchführen? In der Verbandsgemeinde Weilerbach gibt es nun schon seit über 6 Jahren einen Inklusionsbeirat, dem auch ein Expertenbeirat mit von Behinderung betroffenen 3

4 Menschen zur Seite steht. Dieser setzt sich sehr engagiert für die Verbesserung der Lebenssituation aller Menschen, besonders für Menschen mit Behinderung ein.. Mit dem neuen Aktionsplan werden nun Ziele und Maßnahmen beschrieben, die aber nur erfolgreich umgesetzt werden können, wenn viele Bürgerinnen und Bürger aktiv dabei mitarbeiten, Inklusion geht alle Menschen an! Und deshalb laden wir alle herzlich ein mitzumachen, dass unsere Gemeinde nicht nur über Inklusion redet, sondern auch umsetzt. Peter Schmidt Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Inklusionsbeirats der Verbandsgemeinde Weilerbach Dieter Martin stv. Vorsitzender Inklusionsbeirat Gabi Tretter Beauftragte für Menschen mit Behinderungen 4

5 2 VORWORT DES INKLUSIONSBEIRATES Liebe Bürgerinnen und Bürger, Inklusion bedeutet: Jeder Mensch wird angenommen, so wie er ist. Männer und Frauen. Alte und junge Menschen. Menschen von hier und von woanders. Und Menschen mit und ohne Behinderung. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, darauf zu achten: Können alle Menschen teilhaben? Worauf müssen wir achten? Deutschland hat 2009 die UN-Behinderten-Rechts- Konvention unterschrieben. Darin steht: Alle Menschen haben Menschen-Rechte. Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Deutschland hat sich verpflichtet: Wir setzen die Konvention um! Rheinland-Pfalz hat 2010 einen Landes-Aktions-Plan erstellt. Rheinland-Pfalz hat vielen Gemeinden geholfen, eigene Aktions-Pläne zu erstellen. Inklusion als Thema geht alle Menschen an. Der Aktions-Plan berücksichtigt Lebensbereiche wie - Arbeit - Bildung und Erziehung - Freizeit und 5

6 - Wohnen Barriere-Freiheit ist dabei besonders wichtig. Für Familien mit Kinderwagen. Für Menschen mit Behinderungen. Für ältere Menschen. In der Verbands-Gemeinde Weilerbach gibt es seit über 6 Jahren einen Inklusions- Beirat. Menschen mit Behinderungen gehören dazu. Der Beirat setzt sich für Inklusion und Barriere-Freiheit ein und ist sehr aktiv. Dieser Aktionsplan hilft dem Inklusions-Beirat: Das ist alles zu tun! Das können wir machen! Viele Bürgerinnen und Bürger sollen dabei helfen. Inklusion geht alle Menschen an! Wir laden deshalb alle ein: Machen Sie mit und helfen Sie! Peter Schmidt Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Inklusionsbeirats der Verbandsgemeinde Weilerbach Dieter Martin stv. Vorsitzender Inklusionsbeirat Gabi Tretter Beauftragte für Menschen mit Behinderungen 6

7 3 SO WURDE DER PLAN GEMACHT Das ist ein Aktions-Plan für Menschen mit Behinderungen in der Verbands- Gemeinde Weilerbach. Aktion heißt: Es wird etwas gemacht. Den Plan haben Mitarbeiter der Verwaltung gemacht. Und der Inklusions-Beirat. Und interessierte Bürger. Es gab eine große Veranstaltung mit vielen Teilnehmern. Die Menschen haben sich überlegt: Wo sind Menschen mit Behinderungen schon dabei? Wo noch nicht? Was muss besser werden? Das steht alles in diesem Plan. Viele Menschen sollen jetzt etwas tun. Und Sachen verbessern. Der Inklusions-Beirat überwacht den Plan. Klappt alles? Fehlt noch etwas? Das Land Rheinland-Pfalz hat diesen Plan gefördert. Vielen Dank. Und vielen Dank an alle, die mithelfen! 7

8 4 WOHNEN UND BAUEN 4.1 Das sind unsere großen Ziele Miteinander wohnen. Mehr Probe-Wohn-Möglichkeiten. Förderung barrierefreies Bauen. Kleinere, individuellere Wohnungen. Ressourcen besser ausnutzen. Eigenes Zimmer mit eigener Dusche. Möglichkeit des behindertengerechten Ausbaues in jeder Wohnung. 8

9 4.2 Und das machen wir dafür Das wollen wir. Es gibt mehr barriere-freien Wohnraum. Das machen wir. Es gibt eine Übersicht: Wer hilft beim barrierefreien bauen? An wen kann ich mich wenden? Es gibt schon eine Energie-Beratung in der Verbands-Gemeinde. Die Aufgaben sollen erweitert werden: Die Energie-Beratung soll auch eine Beratung zum barrierefreien Bauen machen. Wer macht das? Verbandsgemeinde Inklusionsbeirat Bis wann?

10 Das wollen wir. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gut Bescheid wissen: Welche Unterstützung gibt es? Das wird dafür gemacht. Es gibt Beratungen in der Verbands-Gemeinde. Die Beratungen macht die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB ist eine neue Beratungsstelle in Kaiserslautern. Dort beraten Betroffene andere Menschen mit Beeinträchtigung. Auch Eltern und rechtliche Betreuer können sich beraten lassen. Hier finden Sie weitere Informationen: Wer macht das? Verbands-Gemeinde Inklusions-Beirat Bis wann?

11 5 SCHULE, BILDUNG UND ARBEIT 5.1 Das sind unsere großen Ziele Die Menschen sehen ohne Berührungs- Ängste und Vorurteile. Barrierefreie Arbeits-Plätze in meinem Sozial-Raum. Nicht nur mit Behinderten in eine Kita, Schule, Arbeit. 11

12 5.2 Und das machen wir dafür Das wollen wir. Mehr Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in der Gemeinde arbeiten können. Das machen wir. Es gibt eine Übersicht: Wer hilft, wenn ich eine Arbeit suche? Wer hilft, wenn ich einen Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen möchte? In den Weilerbach News gibt es 4x im Jahr einen Bericht: Diese Förder-Möglichkeiten gibt es für Arbeitgeber. Das sind gute Beispiele in der Gemeinde. Das JobWerk Kaiserlautern stellt sich in der Gemeinde vor. Das JobWerk vermittelt zum Beispiel ein Praktikum. Und berät Arbeitgeber. In der Verwaltung wird geprüft: Wo können Außen-Arbeits-Plätze für Werkstatt-Beschäftigte eingerichtet werden? Wer macht das? Verbands-Gemeinde Inklusions-Beirat Bis wann?

13 6 KULTUR, FREIZEIT, SPORT 6.1 Das sind unsere großen Ziele Barrierefreie App für Blinde und Gehörlose. Vereinsnetz per App? Fahrtdienst nach Anruf / App schalten Ehrenamts- Amtsblatt in leichter Sprache. Urlaubsreisen mit Betreuern nicht zu teuer. Freizeitbörse mit Ansprechpartnern. Bürgerbus: Wohnstatt, Altenheim, Haltestelle. 13

14 6.2 Und das machen wir dafür Das wollen wir. Es gibt gute Informationen: Was ist in der Gemeinde los? Wo gibt es Feste und Veranstaltungen? Jeder versteht die Informationen. Das machen wir. In den Weilerbach News gibt es immer eine Seite in leichter Sprache. Die Vereine treffen sich regelmäßig. Das Treffen heißt: Vereins-Ring. Bei dem nächsten Treffen wird erzählt: Das ist der Aktionsplan. Und das steht da drin. Das Jugend-Büro überlegt sich ein Projekt: Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung machen gemeinsam ein YouTube-Video zum Aktions-Plan oder zu anderen wichtigen Dingen. Der nächste Bürgerbus hat auch Rollstuhl-Plätze. Es gibt einen barrierefreien Spielplatz. 14

15 Wer macht das? Verbands-Gemeinde Inklusions-Beirat Orts-Gemeinde Schwedelbach (Spielplatz) Bis wann?

16 7 BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT 7.1 Das sind unsere großen Ziele ÖPNV verständlich: Leichte Sprache / Bilder / Pläne niedriger hängen. Barrierefreie Gastronomie und Freizeiteinrichtungen. Ärzte, Kirchen, Geschäfte, Gastronomie, Bürgerhäuser, Friseur sind barrierefrei. Änderung der Vorschriften (z.b. Landesbauordnung- Denkmalschutz vor Barrierefreiheit ) Alle Menschen haben die Sensibilität daran zu denken: es gibt Menschen mit Beeinträchtigung. Spielplätze barrierefrei- Schulhöfe-Kitas 16

17 7.2 Und das machen wir dafür Das wollen wir. Die Verbands-Gemeinde wird Stück für Stück barrierefrei. Das machen wir. Inklusions-Beirat und Gemeinde-Räte gehen gemeinsam durch den Ort: Das ist schon gut barrierefrei. Das ist noch nicht barrierefrei. Die Fahrpläne an den Bus-Halte-Stellen hängen niedriger. Rollstuhlfahrer können sie so gut sehen. Die Gemeinde baut etwas. Man achtet darauf: Ist es barrierefrei? Menschen mit Beeinträchtigungen werden gefragt: Was kann man besser machen. Einmal im Jahr gibt es schon eine Auszeichnung für Bauen mit wenig Energie- Verbrauch. In schwerer Sprache heißt das: Auszeichnung für energetisches Bauen. Es soll einen weiteren Preis geben. Für barrierefreies Bauen oder Umbauen. Beide Preise werden gemeinsam verliehen. Alle 2 Jahre gibt es eine Gewerbe-Schau. Da treffen sich Unternehmen, Firmen und andere. Man redet mit dem Gewerbe-Verein: Ein Thema soll die Barrierefreiheit sein. 17

18 An den Bus-Haltestellen am Stell-Werk liegen morgens oft Glas-Scherben. Das ist schlecht für Rollstuhlfahrer. Die Gemeinde räumt die Glas-Scherben direkt morgens auf. Und hängt ein Plakat an den Bus-Haltestellen auf: Glas-Scherben sind schlecht für Rollstuhlfahrer. Und für alle anderen auch. Wer macht das? Verbands-Gemeinde Inklusions-Beirat Orts-Gemeinde Weilerbach Bis wann?

19 8 ANHANG 8.1 Texte der UN-Konvention Wohnen und Bauen UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit zu haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. ( ). (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: 30) Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 3 Der Ausbau eines breit differenzierten, barrierefreien Wohnraumangebots, das unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen des ambulanten, teilstationären und stationären Wohnens einschließt, eine weitestgehend selbstbestimmte Form des Lebens und der Betreuung sicherstellt und ein Höchstmaß an Privatsphäre gewährleistet, hat eine besondere Bedeutung und wird sukzessive weiterverfolgt. (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2015: 81) Schule, Bildung und Arbeit UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9 Zugänglichkeit (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: 40) 19

20 Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 2 Im Rahmen ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik arbeitet die Landesregierung kontinuierlich weiter daran, die Chancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, die aufgrund unterschiedlicher Umstände am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. ( ) Ein Ziel der Landesregierung für die nächsten Jahre bleibt der stete Ausbau von Integrationsfirmen. ( ) Insbesondere soll zukünftig weiter auf ein Umdenken bei Unternehmen hingewirkt werden. Anstelle für die Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Schwerbehindertenquote eine Gebühr zu zahlen, sollen sie motiviert und konkret unterstützt werden, das Potenzial aller Fachkräfte zu nutzen. Auch das Forum Arbeiten mit Behinderung ist unter Berücksichtigung der Erfahrungen der letzten Jahre und der Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Gremium, das positive Wirkung entfaltet hat und deshalb noch stärker genutzt wird. (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2015: 62) Kultur, Freizeit und Sport UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben; b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben; c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben. ( ) (5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen 20

21 teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern ( ) (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: 47) Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 4 Der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturgütern und die Nutzung kultureller Angebote soll den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Dafür müssen die bereits vorhandenen Maßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit noch ausgebaut werden und die Maßnahmen zur Sensibilisierung einer behindertengerechten Kulturlandschaft und Medienkultur noch verstärkt werden. Auch sollen die künstlerischen und kreativen Potenziale von Menschen mit Behinderungen weiterhin gefördert werden, um Menschen mit und ohne Behinderungen einen vorurteilsfreien Begegnungsraum zu schaffen. (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2015: 101) Barrierefreiheit und Mobilität UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 9 Zugänglichkeit (1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2010: 18) Aktionsplan der Landesregierung Rheinland-Pfalz, Kapitel 8 Ziel der Landesregierung ist die Sicherstellung der umfassenden Barrierefreiheit sowohl im baulichen als auch im Mobilitätssektor als Grundlage für die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist unumstößlicher Bestandteil und Ziel aller Baumaßnahmen des Landes und aller vom Land bezuschussten Baumaßnahmen. (Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 2015: 157) 21

22 8.2 Ansprech-Partner in der Verbands-Gemeinde Bürger-Büro der Verbands-Gemeinde Weilerbach Telefon: / info@vg-weilerbach.de Gabi Tretter (Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen) Telefon: / gabriele.tretter@gmx.de Peter Schmidt (Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Inklusions-Beirats) Telefon: / peter.schmidt@vg-weilerbach.de Dieter Martin (stellvertretender Vorsitzender Inklusions-Beirat) Telefon: / und / dmartin@gemeinschaftswerk.de 8.3 Weitere Ansprech-Partner und Informationen Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen: EUTB Kaiserslautern inklusiv e.v. Telefon 1: / Telefon 2: / beratungsstelle@kl-inklusiv.de EUTB Mein Seelentröpfchen e.v. Zentrum der Seele Telefon: / eutb@mein-seelentroepchen.de Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH jobwerk Telefon: / jobwerk@gemeinschaftswerk.de 22

23 Check-Listen für Barrierefreiheit Erst-Check für eine barrierefreie Gemeinde: Hinweis: Wir haben keinen Einfluss auf die vorstehend genannten Links zu externen Webseiten Dritter. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. 23

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