III. Abkürzungsverzeichnis... II

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1 III Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... II A. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung gemäß 433 II BGB... 1 I. Wirksamer Kaufvertrag Willenserklärung des S... 3 a) Persönliches Angebot... 3 b) Angebot durch Stellvertreter... 4 aa) Eigene Willenserklärung... 5 bb) Im Namen des Vertretenen... 5 cc) Mit Vertretungsmacht... 6 dd) Stellvertretung ohne Vertretungsmacht Willenserklärung des G... 7 II. Wirksamkeit des Kaufvertrages trotz fehlender Vertretungsmacht, 177 BGB Genehmigung des S gegenüber dem Stellvertreter Genehmigung des S gegenüber dem G... 8 B. Anspruch untergegangen... 8 C. Anspruch durchsetzbar... 9 D. Ergebnis Literaturverzeichnis Rechtsprechungsverzeichnis... 12

2 IV Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz a. F. alte Fassung Art. Artikel BC Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Bundesverfassungsgerichtentscheidungen bzw. beziehungsweise d. h. das heißt e. V. eingetragener Verein f. folgende ff. fortfolgende HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i. V. m. in Verbindung mit jurispk-bgb juris PraxisKommentar BGB n. F. neue Fassung MüKo Münchener Kommentar NJW Neue Juristische Wochenschrift Rdnr. Randnummer(n) S. Seite(n) u. a. und andere vgl. vergleiche

3 5 Textbeispiele mit Fußnotenplatzierung Hinführung zur Themenproblematik Durch das Inkrafttreten des BilMoG im Jahr 2009 kam es zu grundlegenden Veränderungen im HGB. Dennoch blieben die wesentlichen Säulen des HGB bestehen. Diese sind unter anderem die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 1 sowie die Tatsache, dass die Handelsbilanz eine Ausschüttungsbemessungsgrundlage darstellt. Im weiteren Sinne ist die Handelsbilanz auch Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns, da sie durch den Grundsatz der Maßgeblichkeit nach 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 EStG wiederum die Basis für die Steuerbilanz darstellt. 2 Das BilMoG sollte die Bilanzierung nach HGB im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards attraktiver machen. Daher sollten ebenbürtige, jedoch eingängigere und kostengünstigere Bilanzierungsvorschriften geschaffen werden. 3 Das im HGB vorherrschende Vorsichtsprinzip sollte trotz einer teilweisen Anpassung der Rechnungslegungsvorschriften nicht aufgegeben werden. Durch die Änderungen sollte zudem erreicht werden, dass für die Bilanzadressaten bspw. die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage qualitativ weiter verbessert werden. 4 Grundlagen Bei Rückstellungen handelt es sich um Passivposten. Sofern eine Verpflichtung der Höhe und/oder dem Grunde nach noch fraglich ist, hat diese einen Rückstellungscharakter, sofern Letztgenannter künftig zu Ausgaben führt und der damit verbundene Aufwand dem abzuschließenden oder einem früheren Geschäftsjahr zuzurechnen ist. Im bilanzrechtlichen Sinne handelt es sich aber ebenfalls wie bei Verbindlichkeiten um Schulden. Sie sind gemäß 266 Abs. 3 B. HGB zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten auszuweisen. 5 1 Die Darstellung von Geschäftsvorgängen und anderen wirtschaftlichen Sachverhalten in der Buchführung sowie im Abschluss werden durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geklärt. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 1. Kapitel D. I. 3. a), S. 36 ff.; Scheffler, Lexikon der Rechnungslegung, S. 254, Stichwort: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 2 RegE BilMoG, BT-Drs. 16/10067, S. 1 und RegE BilMoG, BT-Drs. 16/10067, S. 1, 32, 34 und RegE BilMoG, BT-Drs. 16/10067, S. 33, 34 und Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 7. Kapitel B. I., S. 421 f.; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, Kapitel IX Abschnitt 1, S. 405; Ballwieser, in: MüKo, HGB, 249 Rdnr. 1; Scheffler, Lexikon der Rechnungslegung, S. 445 f., Stichwort: Rückstellungen; Alpmann- Pieper u. a. (Hrsg.), Brockhaus Studienlexikon Recht, S. 999, Stichwort: Rückstellungen.

4 6 Beispiel für die Darstellung eines Meinungsstreites C. Die unterschiedlichen Ansichten der Fachverbände I. Der IDW ERS HFA 7 n. F. Der Hauptfachausschuss des IDW hat im März 2011 eine konzeptionelle Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften veröffentlicht. Der Entwurf enthielt eine Aufforderung, Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge bis einschließlich an die Geschäftsstelle des IDW zu senden. Unter dem Gliederungspunkt des Entwurfs nimmt der Hauptfachausschuss des IDW Bezug darauf, wie künftig mit latenten Steuern zu verfahren sei. II. Reaktionen auf den überarbeiteten Rechnungslegungsstandard III. Auswertung der Standpunkte 1. Überschneidungen der Meinungen 2. Abweichungen in den Auffassungen IV. Kritische Würdigung der verschiedenen Auslegungen

5 7 Literaturverzeichnis Alpmann-Pieper, Annegred u. a. (Hrsg.) Brockhaus Studienlexikon Recht, 3. Auflage, München Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan Bilanzen, 11. Auflage, Düsseldorf Baumbach, Adolf/Hopt, Klaus Kommentar Handelsgesetzbuch, 35. Auflage, München 2012, zitiert als: Bearbeiter, in: Baumbach/Hopt, HGB. Beck scher Online-Kommentar BGB, Bamberger, Georg/Roth, Herbert (Hrsg.), Edition 35, Stand , München, zitiert als Bearbeiter, in: Beck scher Online-Kommentar, BGB. Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch, 33. Auflage, Köln Bundesministerium der Justiz (Hrsg.) Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) vom , online abrufbar unter: zuletzt besucht am Fischer-Dieskau, Stefanie/Hornung, Gerrit Erste höchstrichterliche Entscheidung zur elektronischen Signatur, NJW 2007, Gildeggen, Rainer/Lorinser, Barbara/Willburger, Andreas u. a. Wirtschaftsprivatrecht Kompaktwissen für Betriebswirte, 2. Auflage, München 2013, zitiert als: Bearbeiter, in: Gildeggen/Lorinser/Willburger u. a, Wirtschaftsprivatrecht.

6 8 Jauernig, Othmar (Hrsg.) Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Auflage, München 2009, zitiert als: Bearbeiter, in: Jauernig, BGB. juris PraxisKommentar BGB Herberger, Maximilian/Martinek, Michael/Rüßmann, Helmut u.a. (Hrsg.), 7. Auflage, Saarbrücken 2014, zitiert als: Bearbeiter, in: jurispk-bgb Kropholler, Jan Studienkommentar Bürgerliches Gesetzbuch, 8. Auflage, München 2005, zitiert als: Bearbeiter, in: Kropholler, BGB. Palandt, Otto Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage, München 2011, zitiert als: Bearbeiter, in: Palandt, BGB. Lippross, Otto-Gerd (Hrsg.) Basiskommentar Steuerrecht, 74. Ergänzungslieferung, Köln 2012, zitiert als: Bearbeiter, in: Lippross, Steuerrecht. Münchener Kommentar - Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 14. Auflage, München 2013, zitiert als: Bearbeiter, in: MüKo BGB. - Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Band 3, 14. Auflage, München 2013, zitiert als: Bearbeiter, in: MüKo BGB. - Kommentar Handelsgesetzbuch, Band 1, 3. Auflage, München 2013, zitiert als: Bearbeiter, in: MüKo HGB. Suden, Peter Einführung des elektronischen Rechnungsversands im Unternehmen: Praxisfall, BC 2010,

7 9 Rechtsprechungsverzeichnis Bundesfinanzhof I R 215/85 BFH vom , BeckRS 1989, I R 241/82 BFH vom , BeckRS Bundesgerichthof XI ZR 42/00 Urteil vom , NJW 2001, = BeckRS IX ZR 226/91 Urteil vom , NJW 1993, XI ZR 238/90 Urteil vom , NJW 1992, II ZR 252/82 Urteil vom , NJW 1984, XI ZR 154/94 Urteil vom , NJW 1995,

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