Reglement Elternrat. Schule Teufen. Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort
|
|
- Brigitte Kohler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1. Schule Teufen Reglement Elternrat Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort 1. Version Arbeitsgruppe Elternmit Wirkung Angepasste Version Vorstand Elternrat nach Genehmigung durch Vollversammlung sowie durch die Schulkommission
2 Inhaltsverzeichnis 1. GELTUNGSBEREICH GRUNDLAGEN BEGRIFFSKLÄRUNG ZWECK UND ZIEL AUFGABEN UND KOMPETENZEN DIE KLASSENELTERN DIE ELTERNDELEGIERTEN DIE VOLLVERSAMMLUNG DER VORSTAND ARBEITS- UND PROJEKTGRUPPEN ORGANIGRAMM ABGRENZUNG SCHLUSSBESTIMMUNGEN REGLEMENTSÄNDERUNGEN INKRAFTSETZUNG... 6 ANHANG: WAHLREGLEMENT... 7 ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 2
3 1. Geltungsbereich Das vorliegende Reglement regelt die Elternmitwirkung in der Schule Teufen. Diese umfasst die Schulkreise Landhaus, Niederteufen und Sekundarschule. Zur Schule Teufen gehören innerhalb der jeweiligen Schulkreise auch die Kindergärten. Dieses Reglement gilt für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Schule Teufen besuchen, den Elternrat, die Mitarbeitenden der Schule Teufen und die Schulkommission. 2. Grundlagen Der Elternrat leistet einen Beitrag an die gesetzlich statuierte Kooperation von Erziehungsberechtigten und Schule, welche in Ausbildung und Erziehung zusammen arbeiten sollen (Art. 32 Abs. 1 des Schulgesetzes, bgs 411.0). 3. Begriffsklärung Mit Eltern sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schule Teufen gemeint. Der Begriff Schule umfasst Lehrpersonen von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule sowie die Schulleitungen und weitere schulische Mitarbeitende. 4. Zweck und Ziel Mit dem Elternrat soll eine Plattform für den regelmässigen Austausch zwischen Schule und Eltern über Erziehungs-, Gesundheits- und Bildungsthemen geschaffen werden mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Teufen zu erhalten oder zu verbessern. Das Wohl der Kinder steht im Zentrum. Der Elternrat ist Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er a. fördert die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern untereinander sowie von Eltern und Schule; b. unterstützt den Informationsfluss; c. wirkt innerhalb des ihm zustehenden Rahmens an der Schulentwicklung mit; d. hilft allfällige Probleme und Anliegen zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden; e. kann die Schulteams bei der Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen unterstützen; f. kann Elternbildungsveranstaltungen organisieren. 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Die Klasseneltern Die Klasseneltern sind alle Eltern einer Klasse. Sie a. treffen sich auf Einladung der Lehrpersonen oder Elterndelegierten; ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 3
4 b. wählen anfangs Schuljahr pro Klasse zwei Elterndelegierte in den Elternrat; c. bringen Anliegen ein und wirken in Arbeits- und Projektgruppen sowie bei Anlässen mit Die Elterndelegierten Pro Klasse werden zwei Elterndelegierte gewählt. Die Elterndelegierten sind Ansprechpersonen für Klasseneltern und Klassenlehrpersonen in Fragen der Elternmitwirkung. Sie a. vertreten die Anliegen und Vorschläge der Klasseneltern nach bestem Wissen und Gewissen im Elternrat und bringen ihre Ideen ein; b. arbeiten partnerschaftlich mit der Klassenlehrperson zusammen; c. führen die Wahlen in der Klasse durch; d. wählen den Vorstand; e. sind für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich Die Vollversammlung Die Elterndelegierten treffen sich einmal jährlich im Herbst zur Vollversammlung: a. Mindestens ein Elterndelegierter pro Klasse ist anwesend. b. Alle anwesenden Elterndelegierten sind stimm- und wahlberechtigt. c. Die Vollversammlung wählt den Vorstand. d. Sie bietet eine Plattform für den Informationsaustausch. e. Sie sammelt die Themen und Anliegen und gewichtet sie. f. Sie kann die Bildung von Arbeits- und Projektgruppen vorschlagen. g. Sie sorgt für die Weiterentwicklung des Elternrates und beschliesst Reglementsänderungen. h. Beschlüsse und Wahlen fasst die Versammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. i. Die Vertretungen der Schule nehmen an der Vollversammlung ohne Stimmrecht Teil. j. Vertretungen der Schulkommission oder andere Personen werden nach Bedarf zur Vollversammlung eingeladen. Diese haben kein Stimmrecht. Weitere Versammlungen von Elterndelegierten sind nach Bedarf möglich, auch Teilversammlungen je Schulkreis, Stufe oder Schulhaus Der Vorstand Der Vorstand des Elternrates setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen, wobei jeder Schulkreis im Vorstand vertreten sein soll. Der Vorstand wird jeweils für ein Jahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich. Der Vorstand bestimmt ein Präsidium und eine Stellvertretung. Im Weiteren konstituiert er sich selbst. Er trifft sich mindestens zweimal pro Jahr zu einer Sitzung. An den Vorstandssitzungen nimmt die Schule, vertreten durch mindestens ein Mitglied der Schulleitung und zwei weitere Lehrpersonen, mit beratender Stimme teil. Der Vorstand nimmt Anliegen und Anträge auf, welche durch Elterndelegierte, Schulleitung, Lehrerschaft oder Schulbehörde an ihn herangetragen werden und kann selbst Anliegen bei der Schulleitung einbringen. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 4
5 Der Vorstand ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlen von Elterndelegierten, plant die Versammlung der Elterndelegierten und lädt mindestens drei Wochen vor der Durchführung unter Angabe der Traktanden ein. Er setzt Schwerpunkte für das Jahresprogramm, setzt Arbeits- und Projektgruppen ein, erstellt ein Jahresbudget und stellt der Schule Antrag für allfällig benötigte finanzielle Mittel und koordiniert die Aktivitäten des Elternrates. Der Vorstand kommuniziert und informiert im Namen des Elternrates nach Rücksprache mit der Schulleitung und unterhält eine Webseite mit Informationen zum Elternrat Arbeits- und Projektgruppen In Arbeits- und Projektgruppen können alle Klasseneltern mitwirken. Arbeits- und Projektgruppen können themen-, klassen-, schulhaus-, schulkreis- oder stufenspezifisch eingesetzt werden. Sie halten den Vorstand über den Stand der Arbeiten bzw. Projekte auf dem Laufenden. Sie informieren jeweils an der Vollversammlung. 6. Organigramm 7. Abgrenzung Der Elternrat ist nicht zuständig für Interessen oder Anliegen einzelner Eltern oder Lernender. Er hat keine Aufsichts- oder Kontrollfunktionen gegenüber der Schule. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 5
6 Für organisatorische, methodische, pädagogische und didaktische Entscheide sowie für Personalfragen ist die Schule gemäss Schulgesetz zuständig. Dies gilt insbesondere für Stundenpläne, Klassenzuteilungen, Wahl der Lehrmittel und Lehrmethoden. 8. Schlussbestimmungen Die Mitarbeit im Elternrat ist freiwillig und ehrenamtlich. Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral. Antragsrecht haben: o o o o die Eltern an die Elterndelegierten; die Elterndelegierten an den Vorstand; der Vorstand an die Schulleitung; die Schule über die Schulleitungen an den Vorstand. Die Schule stellt dem Elternrat kostenlos Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen zur Verfügung. Die Auslagen für Kopien und Porti werden von der Schule übernommen. Dem Elternrat stehen finanzielle Mittel innerhalb des genehmigten Budgets und auf Antrag zur Verfügung. 9. Reglementsänderungen Reglementsänderungen werden vom Vorstand erarbeitet und müssen von der Vollversammlung und von der Schule gutgeheissen und von der Schulkommission genehmigt werden. 10. Inkraftsetzung Dieses Reglement wurde von der Arbeitsgruppe Elternmitwirkung ausgearbeitet, von der Schule gutgeheissen und von der Schulkommission genehmigt am Es tritt auf Beginn des Schuljahres 2013 / 2014 in Kraft. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 6
7 ANHANG: Wahlreglement Wahl der Elterndelegierten 1. Der Vorstand des Elternrats und die bisherigen Elterndelegierten sind verantwortlich für die Durchführung der Wahlen. 2. Alle anwesenden Eltern der betreffenden Klasse sind stimmberechtigt. 3. Wählbar sind alle Eltern der betreffenden Klasse, die entweder persönlich anwesend sind oder vorgängig eine schriftliche Kandidatur eingereicht haben. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Schule und Mitglieder der Schulkommission. 4. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind möglich. 5. Elternteile, von denen mehrere Kinder die Schule Teufen besuchen, können nur von einer Klasse als Elterndelegierte gewählt werden. 6. Finden sich keine Elterndelegierten, bleibt die Klasse für ein Jahr ohne Vertretung im Elternrat. Ablauf - Wahl der Elterndelegierten 7. Die Eltern werden in der Einladung zum Elternabend auf die Wahl der Elterndelegierten aufmerksam gemacht. 8. Die Wahlleiter erklären den Zweck und das Ziel der Elternmitwirkung, die Organisation des Elternrats sowie das Wahlprozedere. Sie erstellen ein Wahlprotokoll. 9. Alle anwesenden Eltern nennen mögliche Elterndelegierte. Der eigene Name darf auch genannt werden. 10. Die Wahlleiter schreiben alle Vorschläge an die Wandtafel. Die Nominierten werden über ihre Bereitschaft zur Kandidatur befragt. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. 11. Die interessierten Kandidierenden stellen sich kurz vor und beantworten allfällige Fragen. 12. Die Eltern erhalten zwei Zettel für die Wahl von zwei Elterndelegierten. Es gilt das Einfache Mehr. Erhalten mehrere Personen gleich viele Stimmen, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. 13. Das erstellte Wahlprotokoll wird von der Wahlleitung und den gewählten Elterndelegierten unterschrieben und dem Vorstand des Elternrats zugestellt. Für die Nominationen und Wahlen werden Blanko-Zettel verwendet. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 7
8 Wahlprotokoll Protokoll bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Datum: Schulhaus: Klasse: Bisherige Elterndelegierte: Lehrperson/en: Neu gewählte Elterndelegierte: Vorname, Name Adresse Telefon -Adresse Unterschrift neu gewählte Elterndelegierte: Unterschrift Wahlleitung: ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 8
Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten
Seite 1 Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten Allgemeines Das Elternforum gilt für die Kindergärten und die Primarschulen Wangen b. Olten. Der Begriff Eltern steht für alle Erziehungsberechtigten
MehrREGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, )
REGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, 25.6.18) INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundlagen 2. Abgrenzung 3. Ziel und Zweck 4. Struktur und Mitglieder 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Klasseneltern
MehrReglement Eltern Café Vorderthal
Reglement Eltern Café Vorderthal Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN... 2 1.1 Einleitung... 2 1.2 Geltungsbereich... 2 1.3 Ziel und Zweck... 2 2. ORGANISATION... 3 2.1 Struktur und Mitglieder...
MehrFunktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof 1. Ziele Der Elternrat ist Ansprechperson für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den
MehrReglement Elternrat Schule Feld
Reglement Elternrat Schule Feld 1 Grundlage und Geltungsbereich 1.1 Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes erlässt die Kreisschulpflege Veltheim für die Elternmitwirkung in der Schule Feld folgendes Reglement.
MehrRahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Zielsetzungen 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Allgemeines 3 1.3 Ziel und Zweck 3 1.4 Abgrenzung 3 2 Organisation
MehrReglement Elternmitwirkung
vom 20. Juni 2013 Version Datum Ansprechperson Änderungen 1.0 20.06.2013 Schulbehörde Neufassung Inhaltsverzeichnis 1. Name... 3 2. Grundlagen... 3 3. Ziele... 3 4. Grundsätze / Einleitung... 3 5. Organigramm...
MehrReglement Elternmitwirkung für die Schule Aussenwachten
Reglement Elternmitwirkung für die Schule Aussenwachten 1 Grundlage und Geltungsbereich Gestützt auf das Volksschulgesetz ( 55) bewilligt die Kreisschulpflege Seen (KSP) das Reglement Elternmitwirkung
MehrKonzept & Reglement. Elternmitwirkung der Schule Full-Reuenthal. Stand, Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal
Konzept & Reglement Elternmitwirkung der Schule Full-Reuenthal Stand, 30.4.2015 1 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN 3 2. ZWECK UND ZIEL 3 3.
MehrReglement Elternrat Schule Grüningen
Reglement Elternrat Schule Grüningen 1. Ausgangslage Das vorliegende Reglement entstand in der Projektgruppe Elternmitwirkung der Schule Grüningen. In der Projektgruppe waren Eltern und Lehrpersonen aus
MehrReglement Elternrat. Primarschule Dielsdorf
Reglement Reglement Elternrat Primarschule Dielsdorf Reglement Elternrat Seite 1 von 7 erstellt: 06.07.2009/ergänzt: 05.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 3 2. Geltungsbereich 3 3. Zweck 3 4. Ziel
MehrREGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN
REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN ERSTELLT DURCH DIE SPURGRUPPE ELTERNMITWIRKUNG Inhaltsverzeichnis Grundlagen 2 Geltungsbereich 2 Zweck 2 Abgrenzung 2 Aufgaben 3 Organisation 3 Öffentlichkeitsarbeiten
MehrElternrat Kindergärten Spalen und Primarschule Peters/Münsterplatz. Geschäftsordnung
Volksschulen Kindergärten und Primarschule Basel Elternrat der Kindergärten Spalen und der Primarschule Peters/Münsterplatz Elternrat Kindergärten Spalen und Primarschule Peters/Münsterplatz Geschäftsordnung
Mehr1. Zweck und Ziel. 2. Organisation
Verordnung zum Elternrat der Schule Däniken Vorbemerkung Die Schule Däniken bezieht für die Bereiche Kindergarten und Primarschule die Eltern in Form eines Elternrats in ihre Arbeit mit ein. Der Elternrat
MehrKanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi
Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi Geschäftsordnung Version vom 24.2.2011 Grundsatz Miteinander für die Kinder, die Klasse und die Schule! Im Zentrum steht das Kind. Elternhaus und Schule tragen
MehrReglement für die Elternmitwirkung in der Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil
Reglement für die Elternmitwirkung in der Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil Inkraftsetzung: Schuljahr 2008/2009 Definitionen Bezeichnung Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil Beschreibung Umfasst die drei
MehrReglement Elternrat Primarschule Winkel
Reglement Elternrat Primarschule Winkel Primarschule 8185 Winkel Seite 1 / 10 01.01.2010/06.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 3 2. Zweck und Ziel 3 3. Abgrenzung 3 4. Organisation 4 4.1. Organigramm
MehrElternforum Schule für Gehör und Sprache Zürich (SGSZ) Geschäftsordnung
Elternforum Schule für Gehör und Sprache Zürich (SGSZ) Geschäftsordnung Allgemeines Die Schule für Gehör und Sprache (SGSZ) umfasst die Schule mit allen Schulstufen und das dazugehörige Internat. Der Begriff
MehrAus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Allgemeines Das OZL bezieht die Eltern (der Begriff Eltern steht für
Mehr2.8. Metzerlen-Mariastein. Gemeinde
2.8. Metzerlen-Mariastein Gemeinde Reglement Elternrat INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ALLGEMEINES 3 2. ZIELE UND ZWECK 3 3. AUFGABEN UND KOMPETENZEN 3 4. ABGRENZUNGEN 3 5. ORGANISATION, STRUKTUREN 4 6. ORGANE
MehrReglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW)
Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW) A Allgemeines 1. Inhalt 1.1. Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes bewilligt die Kreisschulpflege Wülflingen das Reglement für den Elternrat (EMWLW).
Mehr- Elternrat für Fremdsprachige
Gemeindeschule Biberist Leitfaden - Elternrat Biberist - Elternrat für Fremdsprachige Von der SL überarbeitete und genehmigte Version vom 24. Aug. 2012 1. Grundsätze 2. Ziele 3. Rahmenbedingungen 4. Organisation
MehrREGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG
REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG 31.05.2016 Art. 1 Einleitung 1.1 Der Elternrat ist konfessionell, politisch Neutralität und kulturell unabhängig. 1.2 Der Begriff Eltern steht
MehrReglement der Elternmitwirkung Talhof-Erlen
Reglement der Elternmitwirkung Talhof-Erlen Ausgabe 2012 (Am 3.9.2012 von der Kreisschulpflege genehmigt) Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Aufgaben der Elternmitverantwortung 3 2. Organisation des Elternrates
MehrReglement der Elternmitwirkung (EMW) an der Volksschule in der Gemeinde Neuenkirch
Reglement der Elternmitwirkung (EMW) an der Volksschule in der Gemeinde Neuenkirch Teil 1: Grundlagen Grundlagen 1. Gesetz über Volksschulbildung 19 Mitwirkung 20 Information und Beratung 22 Zusammenarbeit
MehrE L T E R N M I T W I R K U N G
E L T E R N M I T W I R K U N G S T U F E N F O R U M S C H U L F O R U M S e i t e 1 7 Konzept der Elternmitwirkung Schul- und Stufenforum Schule Muri Inhalt 1. Leitsätze Schul- und Stufenforum... 3 2.
MehrReglement der Elternmitwirkung in Meilen
Reglement der Elternmitwirkung in Meilen 1. Grundlage Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes erlässt die Schulpflege Meilen das folgende Reglement. 2. Zweck und Ziel Das vorliegende Reglement bildet den
MehrUnsere Schulkultur lebt durch Zusammenarbeit
ELTERNMITWIRKUNG Unsere Schulkultur lebt durch Zusammenarbeit (aus dem Leitbild der Gemeindeschule Ruggell) Zusammenarbeitsvereinbarung Einleitung Elternmitwirkung (EMW) ist ein bereichernder Bestandteil
MehrEntsteht, wenn Eltern, Lehrerschaft, Schulleitung und Bildungskommission im Hinblick auf das Kind dieselben
Reglement zur Elternmitwirkung des Elternrats der Schule Aarwangen Eltern mit Wirkung Entsteht, wenn Eltern, Lehrerschaft, Schulleitung und Bildungskommission im Hinblick auf das Kind dieselben Ziele haben
MehrReglement Elternrat der Primarschule Hagenbuch (ERPH)
[Reglement Elternrat] Seite 1 21. August 2013 Reglement Elternrat der Primarschule Hagenbuch (ERPH) Für die leichtere Lesbarkeit wird im Reglement nur die männliche Form verwendet und auf Doppelbenennungen
MehrSchule Nürensdorf Schuleinheit Primar und Kindergarten. Reglement Elternmitwirkung
Schule Nürensdorf Schuleinheit Primar und Kindergarten Reglement Elternmitwirkung Elternmitwirkung im Überblick Die Schuleinheit besteht aus: zwei Schulen: Ebnet und Sunnerai fünf Kindergärten: Ebnet,
MehrVerordnung über die Elternmitwirkung an der Schule und den Kindergärten der Einwohnergemeinde Lengnau
Verordnung über die Elternmitwirkung an der Schule und den Kindergärten der Einwohnergemeinde 1. Grundlage und Zweck 3 Grundsatz 3 Zweck 3. Elternvertretung / Mitwirkung 3 Formen der Mitwirkung 3 Elternversammlung
MehrReglement über die Elternmitwirkung der Schule Wetzikon
Schule Reglement über die Elternmitwirkung der Schule Wetzikon vom 4. September 2018 Genehmigungsinstanz: Schulpflege Inkraftsetzung: 1. Juli 2018 Stand: 4. September 2018 SR.-Nr.: 202.3 Version: V1 1
MehrReglement Elternrat Schule Wettswil
Reglement Elternrat Schule Wettswil Grundlage In Anwendung von 55 VSG, 65 VSV, 8 Übergangsordnung zum VSG und gemäss Organisationsstatut gibt es an der Schule Wettswil zur Elternmitwirkung im Allgemeinen
MehrPrimarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien
Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien 10. Juni 2009 genehmigt durch die Kreisschulpflege am 23. Juni 2009, inklusive Nachträge vom 18. Mai 2010, 30. November 2010 und Änderung vom 25.
MehrElternrat im Schülerclub Nordstrasse. Konzept. Zielsetzung: Aufgaben: September 2003
SCHÜLERCLUB NORDSTRASSE WWW.SCHUELERCLUBNORDSTRASSE.CH TEL 01 271 72 07 FAX 01 271 72 09 NORDSTRASSE 270 8037 ZÜRICH 1 Elternrat im Schülerclub Nordstrasse Konzept September 2003 Zielsetzung: Der Elternrat
MehrLeitfaden Eltern-mit-Wirkung
Leitfaden 1 Leitfaden Eltern-mit-Wirkung Leitfaden 2 Art. 1 Präambel 1.1 s Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Leitfaden auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.
MehrKonzept Elternpartizipation Primarschulen ADN
Konzept Elternpartizipation Primarschulen ADN Ausgangslage In den Primarschulen Allmendingen, Dürrenast und Neufeld besteht bereits eine aktive Elternpartizipation. Bei grossen Gesamtschulprojekten wurde
MehrReglement für die Elternmitwirkung der Schule Oberrieden
Reglement für die Elternmitwirkung der vom Februar 2012 Die definiert die Mitwirkung der Eltern und Erziehungsberechtigten im nachfolgenden Reglement. 1. Einleitung 1.1 Die Elternmitwirkung ist konfessionell,
MehrEinwohnergemeinde Belp Ressort Schule
Einwohnergemeinde Belp Ressort Schule an den Schul- und Kindergartenklassen der Volksschule Belp INHALTSÜBERSICHT ZIELE DER ELTERNMITWIRKUNG EINSCHRÄNKUNGEN ORGANISATION Elternversammlung Elterngruppe
MehrElternrat Büren an der Aare
Elternrat Büren an der Aare Konzept Stand 29.2.2012 Gemeinsam für die Kinder Gemeinsam in die Zukunft Elternrat Schule Büren an der Aare 1 Ausgangslage Die Verantwortung zur Erziehung der Kinder liegt
MehrREGLEMENT FÜR DIE. KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL
REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen
MehrAllgemeine Elternmitwirkung Schule Waidhalde
Allgemeine Elternmitwirkung Schule Waidhalde Juni 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Leitideen... 2 2. Grundlagen... 2 3. Abgrenzung... 2 4. Organisation... 3 5. Zweck, Aufgaben und Kompetenzen der Elterngremien...
MehrReglement für die Elternmitwirkung
Reglement für die Elternmitwirkung KINDERGÄRTEN PRIMARSCHULE REBACKER TAGESSCHULE WETZWIL Herrliberg, 30.03.2010 mit Anpassungen vom 27.06.2013 und 09.02.2017 Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird
MehrLeitfaden des Elternbeirates der Montessorischule Luzern
des Elternbeirates der Montessorischule Luzern 1 Grundlagen Luzerner Volksschulbildungsgesetz 19 und 22 (siehe Anhang A1) Projekt "Schulen mit Profil" des Kantons Luzern (siehe Anhang A2) Leitbild MSL
MehrElternmitwirkung an der Primarschule Buchs ZH Reglement
Elternmitwirkung an der Primarschule Buchs ZH Reglement vom 15. Juni 2017 03.30.00 Reglement Elternmitwirkung Primarschule Buchs ZH Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen... 1 1.1 Gesetzliche Grundlagen... 1
MehrSCHULE EHRENDINGEN. Elternmitwirkung. eltern-mit-wirkung. Schule Ehrendingen. Reglement. Elternmitwirkung Schule Ehrendingen / Reglement Seite 1
eltern-mit-wirkung Schule Ehrendingen Reglement Schule Ehrendingen / Reglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Grundlagen... 3 3. Zweck... 3 4. Modell / Organe... 4 5. Ziele der Elterndelegierten...
MehrLeitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen
für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen Verabschiedet durch die Schulleitenden: Riehen, 5. Mai 2011 Der Leitfaden des Elternrates der der Gemeinden Bettingen und Riehen basiert auf
MehrDas Organisationsstatut regelt die Form der allgemeinen Mitwirkung der Eltern.
Reglement Elternrat 1. Gesetzliche Grundlagen Volksschulgesetz (VSG) 55: Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die Mitwirkung der Eltern. Bei personellen und methodisch-didaktischen Entscheiden
MehrVerordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten (Verordnung Kooperation Erziehungsberechtigte)
Verordnung über die Kooperation zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten (Verordnung Kooperation Erziehungsberechtigte) Vom 7. Mai 0 (Stand 8. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
MehrReglement Elternforum 2006
Reglement Elternforum 2006 Das Elternforum ist eine einfache Gesellschaft mit folgendem Reglement: 1. Grundlagen 1.1. Das Elternforum der Primarschule Wila umfasst alle Erziehungsberechtigten mit Kindern
MehrWeisungen über die Elternmitwirkung sowie Schülerinnen- und Schülermitsprache an den Schulen der Gemeinde Köniz
Gestützt auf Art. 31 des Volksschulgesetzes und Art. 17 und 18 des Bildungsreglementes der Gemeinde Köniz vom 13. Februar 2006 erlässt die Zentrale Schulkommission folgende Weisungen über die Elternmitwirkung
MehrLeitbild Elternrat. Primarschule Domplatzschulhaus, Kindergarten Domplatz und HofgasseArlesheim. Schuljahr 2016/2017
Leitbild Elternrat Primarschule Domplatzschulhaus, Kindergarten Domplatz und HofgasseArlesheim Schuljahr 2016/2017 Elternrat Schuljahr 2016-2017 Pilotprojekt Domschulhaus + Kindergarten Domplatz und Hofgasse,
MehrKonzept Elternmitwirkung Stans
Schulleitung Konzept Elternmitwirkung Stans vom Schulrat genehmigt am 31. Mai 2011 1 Elternmitwirkung Schule Stans 31. Mai 2011 Mit dem Begriff Eltern sind alle Erziehungsberechtigten gemeint. Einfachheitshalber
MehrKonzept Elternarbeit Schule Wallbach. ule - el
Konzept Elternarbeit Schule Wallbach SCH ule - el TERN Ziele Ziel der Elternarbeit ist es, eine lebendige Schulkultur im Austausch zwischen Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege zu gestalten.
MehrRichtlinien für den Gesamtelternrat *parents biel* (GER) und die Elternräte (ER) der Stadt Biel
Gesamtelternrat *parents biel* der Stadt Biel Coordination des Conseils des Parents *parents biel* de la ville de Bienne Richtlinien für den Gesamtelternrat *parents biel* (GER) und die Elternräte (ER)
MehrGeschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)
Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Gestützt auf 4 Abs. Ziff. 7 GO erlässt
MehrWildensteiner Elternrat. Reglement
Reglement Version vom 03.09.2007 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Ausgangslage... 3 Begriffe... 3 Leitsätze... 4 Reglement Rechtliche Grundlage... 5 Aufgaben des Elternrates... 5 Rechte des Elternrates...
MehrELTERNMITWIRKUNG: ELTERNRAT
Elternrat ELTERNMITWIRKUNG: ELTERNRAT Grundlagen - Volksschulgesetz Kanton Zürich, Zürich 2005. - Volksschulverordnung Kanton Zürich, Zürich 2006. - Handreichung Zusammenarbeit, Mitwirkung und Partizipation
MehrReglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach
Reglement Elternrat Ottenbach Reglement Elternrat Ottenbach_2011.doc 1 Erstelldatum 22.3.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 2 Ziel... 3 3 Abgrenzung... 3 4 Elterndelegierte... 3 5 Organisation...
MehrSchülerrat der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus STATUTEN
Schülerrat der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus STATUTEN Präambel Der Schülerrat (SR) der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus (KSSch/Gym + ) ist ein Organ der Schülerinnen und Schüler gemäss
MehrSchule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel Inhaltsverzeichnis
Schule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel. 043 244 12 70 E-Mail: waldegg@schule-horgen.ch Inhaltsverzeichnis Grundlagen... 2 Geltungsbereich... 2 Zweck... 2 Grundidee/Tätigkeitsbereiche... 2 Organisation...
MehrKonzept Elternmitwirkung. - ElternmitWirkung. Inhalt. Schule der Gemeinde Uzwil. Inkraftsetzung durch den Schulrat Uzwil: 20.
Schule der Gemeinde Uzwil Konzept Elternmitwirkung - ElternmitWirkung Inkraftsetzung durch den Schulrat Uzwil: 20. April 2009 Sprachliche Gleichstellung von Mann und Frau: Weibliche und männliche Formen
MehrDEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009
DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,
MehrSchulgemeinde Mörschwil. Schulordnung. vom. 16. März 2004
Schulordnung vom 16. März 2004 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Schultypen Verträge II. Schulbetrieb III. Schülerinnen und Schüler IV. Schulleitung V. Lehrpersonen und weitere
MehrKonzept zur Elternmitwirkung
Arbeitsgruppe Schule Wolhusen Konzept zur Elternmitwirkung SCHER und GER (SCHulhausElternRat und GesamtElternRat) (ersetzt die Version vom Juni 2005) Konzept zur Elternmitwirkung Seite 2 / 7 Inhaltsverzeichnis
MehrSCHULLEITUNGS- REGLEMENT
SCHULLEITUNGS- REGLEMENT Schulleitungsreglement der Schule Ebnat-Kappel vom 1. Januar 2014 Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel erlässt in Anwendung von Art. 114 bis Volksschulgesetz,
MehrReglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis
Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen Inhaltsverzeichnis Elternrat - ERSH 1 Grundlage... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Ziel und Zweck... 2 4 Grundsätze... 2 5 Abgrenzung... 2 6 Organisation... 3
MehrReglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010
Reglement der Personalvertretung vom. Dezember 00.0. / Stand. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz... Artikel Mitgliedschaft... Artikel Vorsitz... Artikel Aufgaben... Artikel 5 Kompetenzen...
MehrElternmitwirkung Rupperswil. 09.08.13 Elternmitwirkung Rupperswil
Elternmitwirkung Rupperswil 1 Agenda Wie ist die EMW entstanden? Tätigkeiten der Projektgruppe EMW im letzten halben Jahr Mitwirkungsmöglichkeiten Auszug aus dem Reglement Ausblick auf die Wahlen Wieso
MehrSchule Hausen. Eltern und Schule. arbeiten zusammen
Schule Hausen Eltern und Schule arbeiten zusammen Januar 2012 Zusammenarbeit Eltern - Schule Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 3 1 Einleitung... 3 1.1 Zweck... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen... 3 1.2.1 Verfassung...
MehrSCHULE PFÄFFIKON ZH WIR BILDEN DIE ZUKUNFT. Reglement des Elternrats der Schuleinheit Steinacker, Gemeinde Pfäffikon ZH
SCHULE PFÄFFIKON ZH Ng Reglement des Elternrats der Schuleinheit Steinacker, Gemeinde Pfäffikon ZH ElternmitWirkung Schulhaus Steinacker J fs W II!'; s t ( *'t s h' f-p f *- " * i s- w-f?:a r«* "l -:-';
MehrElternmitwirkung an der Deutschen Schule Nairobi (DSN) 1
Elternmitwirkung an der Deutschen Schule Nairobi (DSN) 1 Präambel 1. Die Elternmitwirkung an der DSN dient als Mittler zwischen Elternschaft, Vorstand, Schulleitung und Schülervertretung. 2. Grundsätzliche
MehrSchulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden
Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie
MehrReglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich
W 8090 Staatskanzlei Zurich 413.112 Marz 1982 Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich (vom 28. August 1968)' A. Grundlage, Mitgliedschaft und Aufgaben 9: 1. Die Lehrerschaft
MehrStatuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg
Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg Primarschule Laubegg, Kindergarten Laubegg, Kindergarten Steig, Kindergarten am Weiher I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Elternrat Laubegg besteht
MehrO b e r t o g g e n b u r g
K i t a O b e r t o g g e n b u r g STATUTEN Verein Kita Obertoggenburg STATUTEN 1. Name, Sitz, Zweck 1.1. Name, Sitz Unter der Bezeichnung Kita Obertoggenburg besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB
MehrStatuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon
Schülerorganisation Kantonsschule Wiedikon Goldbrunnenstrasse 80 8055 Zürich Zimmer 209 http://www.ks-wiedikon.ch/so so@ks-wiedikon.ch Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon 1. Name,
MehrSchulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013
Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013 In Kraft ab: 01. Januar 2013 Der Gemeinderat von Gommiswald erlässt in Anwendung von Art. 114bis Volksschulgesetz 1, Art. 3 Gemeindegesetz 2, Art. 43 Gemeindeordnung
MehrDie Mitwirkung der Eltern auf Ebene Kind ist weitgehend kantonal geregelt: 18-21, Volksschulbildungsgesetz
Dienststelle Volksschulbildung MERKBLATT Elternmitwirkung Für Schulleitungen und Schulbehörden Gutes Zusammenwirken von Schule und Eltern fördert den Schulerfolg der Lernenden. Eltern und Schulen haben
MehrInformationsanlass der Projektgruppe Elternmitwirkung Primarschule Oberkulm
Informationsanlass der Projektgruppe Elternmitwirkung Primarschule Oberkulm 8. Juni 2011 19.00 20.00 Uhr Die Elternvertretungen Danja Decurtins Fredy Falger Ivana Hirt Marlene Zweifel Die Schulvertretungen
MehrGemeinschaftsförderung Information Meinungsbildung Diskussion Entscheidungsfindung Schulentwicklung Beschlussfassung Wahlen, Nominationen
2_1_1_2 Geschäftsordnung der Konvente Geschäftsordnung der Konvente Art. 1 Die Konvente stellen für das Kollegium unverzichtbare Gefässe dar, um gemeinsam organisatorische, pädagogische und bildungspolitische
MehrZusammenarbeit Eltern und Schule. Informationsmarkt für Bildungskommissionen
Zusammenarbeit Eltern und Schule Informationsmarkt für Bildungskommissionen 20. Januar 2018 138407 Ausgangslage > Zusammenarbeit in den letzten Jahren verändert, wurde anspruchsvoller > Erziehungspartnerschaft
MehrStatuten Elternverein Henggart
Statuten Elternverein Henggart Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Elternverein Henggart, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Henggart (ZH). Der Elternverein
MehrDer Gemeinderat von Bern, gestützt auf Artikel 17 des Reglements vom 24. April über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, beschliesst:
0. August 00 (Stand: 0.0.0) Verordnung über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Mitwirkungsverordnung; MWV) Der Gemeinderat von Bern, gestützt auf Artikel 7 des Reglements vom. April 00 über die
MehrElternmitwirkung. Elternmitwirkung konkret
Elternmitwirkung Elternmitwirkung konkret www.elternmitwirkung.ch Verwendung der Folien Dieser Foliensatz wurde von Maya Mulle entwickelt und steht interessierten Schulen und Eltern als Informationsmaterial
MehrDer Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 70 des Reglements vom 30. März über das Schulwesen, beschliesst:
0.0.. März 00 (Stand: 0.08.0) Verordnung über das Schulwesen (Schulverordnung; SV) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 0 des Reglements vom 0. März 00 über das Schulwesen, beschliesst:.
MehrSMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt
SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der
MehrEinwohnergemeinde Herzogenbuchsee VERORDNUNG DER INSTITUTIONALISIERTEN ELTERN- MITARBEIT DER SCHULE HERZOGENBUCHSEE
Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee VERORDNUNG DER INSTITUTIONALISIERTEN ELTERN- MITARBEIT DER SCHULE HERZOGENBUCHSEE Ausgabe 2015 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 II. ORGANISATION UND AUFGABEN
MehrVerein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten
Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Statuten 27. Mai 2010 Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Seite 3 Inhaltsverzeichnis Name und Sitz... 4 Zweck und Aufgaben... 4 Organisation... 5 a) Mitgliederversammlung...
Mehrπ Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt»
π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» 1. Name, Zweck, Sitz und Dauer des Vereins 1.1. Unter dem Namen «Musikschule Knonauer Amt» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im
MehrStatuten. Mütter- und Väterberatung Kantonalverband Aargau. (Stand )
Statuten Kantonalverband Aargau (Stand 18.01.2017) 1 I. Grundlagen 1. Name, Rechtsnatur und Sitz Unter dem Namen Kantonalverband Aargau besteht ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er ist politisch unabhängig
MehrArt. 1. Art. 2. Art. 3
Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Appenzellischer Feuerwehrverband, nachstehend AFV genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er ist
MehrHandbuch für Klassendelegierte
Handbuch für Klassendelegierte www.elternrat-magden.ch info@elternrat-magden.ch dieses Handbuch gehört:............ Inhaltsverzeichnis Termine Elternrat Magden Adressliste Klassendelegierte Aufgaben der
MehrBerufsfachschule Winterthur Tösstalstrasse Winterthur. Schulordnung. Verabschiedet durch die Schulkommission am 23. März 2011 D1.
Tösstalstrasse 6 800 Winterthur Verabschiedet durch die Schulkommission am. März 011 /7 Die Schulkommission gestützt auf 11 Abs. 5 lit. d des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
Mehrwww.elternmitwirkung.ch Elternmitwirkung ist ein Puzzleteil zu einer guten Schule Je besser die Beziehungen zwischen der Schule und den Eltern sind, desto besser ist der Schulerfolg. Eltern sind kooperativer
MehrReglement Kommission für Altersfragen (KOFA)
Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA) KOFA - Reglement 1. Zusammensetzung und Organisation... 3 2. Zielsetzung... 4 3. Aufgaben... 4 4. Rechtsstellung... 4 5. Kompetenzen... 4 5.1 Selbständige Befugnisse...
MehrStatuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer
Statuten Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS www.spitexso.ch Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 623 00 33 Fax 032 623 00 35 info@spitexso.ch Nationale
MehrElternrat der Schule Erlen
und Elternmitwirkung Die Entstehung 2000/2003 Heidi Spring ist die Elternvertretung und hilft bei der Erarbeitung des Leitbildes der Volksschule Erlen-Riedt-Ennetaachmit. In diesem Leitbild wurde bereits
MehrKonzept zur institutionalisierten Elternmitwirkung Schachen
Konzept zur institutionalisierten Elternmitwirkung Schachen Konzept 2009 überarbeitete Version des Konzeptes: Juni 2014 Inhaltsverzeichnis Konzept EMW 1. Grundlagen Seite 2 1.1. Gesetz 1.2. Leitbild 1.3.
Mehr