Reglement Elternrat. Schule Teufen. Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort

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1 1. Schule Teufen Reglement Elternrat Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort 1. Version Arbeitsgruppe Elternmit Wirkung Angepasste Version Vorstand Elternrat nach Genehmigung durch Vollversammlung sowie durch die Schulkommission

2 Inhaltsverzeichnis 1. GELTUNGSBEREICH GRUNDLAGEN BEGRIFFSKLÄRUNG ZWECK UND ZIEL AUFGABEN UND KOMPETENZEN DIE KLASSENELTERN DIE ELTERNDELEGIERTEN DIE VOLLVERSAMMLUNG DER VORSTAND ARBEITS- UND PROJEKTGRUPPEN ORGANIGRAMM ABGRENZUNG SCHLUSSBESTIMMUNGEN REGLEMENTSÄNDERUNGEN INKRAFTSETZUNG... 6 ANHANG: WAHLREGLEMENT... 7 ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 2

3 1. Geltungsbereich Das vorliegende Reglement regelt die Elternmitwirkung in der Schule Teufen. Diese umfasst die Schulkreise Landhaus, Niederteufen und Sekundarschule. Zur Schule Teufen gehören innerhalb der jeweiligen Schulkreise auch die Kindergärten. Dieses Reglement gilt für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Schule Teufen besuchen, den Elternrat, die Mitarbeitenden der Schule Teufen und die Schulkommission. 2. Grundlagen Der Elternrat leistet einen Beitrag an die gesetzlich statuierte Kooperation von Erziehungsberechtigten und Schule, welche in Ausbildung und Erziehung zusammen arbeiten sollen (Art. 32 Abs. 1 des Schulgesetzes, bgs 411.0). 3. Begriffsklärung Mit Eltern sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Schule Teufen gemeint. Der Begriff Schule umfasst Lehrpersonen von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule sowie die Schulleitungen und weitere schulische Mitarbeitende. 4. Zweck und Ziel Mit dem Elternrat soll eine Plattform für den regelmässigen Austausch zwischen Schule und Eltern über Erziehungs-, Gesundheits- und Bildungsthemen geschaffen werden mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Teufen zu erhalten oder zu verbessern. Das Wohl der Kinder steht im Zentrum. Der Elternrat ist Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er a. fördert die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern untereinander sowie von Eltern und Schule; b. unterstützt den Informationsfluss; c. wirkt innerhalb des ihm zustehenden Rahmens an der Schulentwicklung mit; d. hilft allfällige Probleme und Anliegen zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden; e. kann die Schulteams bei der Umsetzung von Projekten und Veranstaltungen unterstützen; f. kann Elternbildungsveranstaltungen organisieren. 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Die Klasseneltern Die Klasseneltern sind alle Eltern einer Klasse. Sie a. treffen sich auf Einladung der Lehrpersonen oder Elterndelegierten; ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 3

4 b. wählen anfangs Schuljahr pro Klasse zwei Elterndelegierte in den Elternrat; c. bringen Anliegen ein und wirken in Arbeits- und Projektgruppen sowie bei Anlässen mit Die Elterndelegierten Pro Klasse werden zwei Elterndelegierte gewählt. Die Elterndelegierten sind Ansprechpersonen für Klasseneltern und Klassenlehrpersonen in Fragen der Elternmitwirkung. Sie a. vertreten die Anliegen und Vorschläge der Klasseneltern nach bestem Wissen und Gewissen im Elternrat und bringen ihre Ideen ein; b. arbeiten partnerschaftlich mit der Klassenlehrperson zusammen; c. führen die Wahlen in der Klasse durch; d. wählen den Vorstand; e. sind für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich Die Vollversammlung Die Elterndelegierten treffen sich einmal jährlich im Herbst zur Vollversammlung: a. Mindestens ein Elterndelegierter pro Klasse ist anwesend. b. Alle anwesenden Elterndelegierten sind stimm- und wahlberechtigt. c. Die Vollversammlung wählt den Vorstand. d. Sie bietet eine Plattform für den Informationsaustausch. e. Sie sammelt die Themen und Anliegen und gewichtet sie. f. Sie kann die Bildung von Arbeits- und Projektgruppen vorschlagen. g. Sie sorgt für die Weiterentwicklung des Elternrates und beschliesst Reglementsänderungen. h. Beschlüsse und Wahlen fasst die Versammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. i. Die Vertretungen der Schule nehmen an der Vollversammlung ohne Stimmrecht Teil. j. Vertretungen der Schulkommission oder andere Personen werden nach Bedarf zur Vollversammlung eingeladen. Diese haben kein Stimmrecht. Weitere Versammlungen von Elterndelegierten sind nach Bedarf möglich, auch Teilversammlungen je Schulkreis, Stufe oder Schulhaus Der Vorstand Der Vorstand des Elternrates setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen, wobei jeder Schulkreis im Vorstand vertreten sein soll. Der Vorstand wird jeweils für ein Jahr gewählt. Wiederwahlen sind möglich. Der Vorstand bestimmt ein Präsidium und eine Stellvertretung. Im Weiteren konstituiert er sich selbst. Er trifft sich mindestens zweimal pro Jahr zu einer Sitzung. An den Vorstandssitzungen nimmt die Schule, vertreten durch mindestens ein Mitglied der Schulleitung und zwei weitere Lehrpersonen, mit beratender Stimme teil. Der Vorstand nimmt Anliegen und Anträge auf, welche durch Elterndelegierte, Schulleitung, Lehrerschaft oder Schulbehörde an ihn herangetragen werden und kann selbst Anliegen bei der Schulleitung einbringen. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 4

5 Der Vorstand ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlen von Elterndelegierten, plant die Versammlung der Elterndelegierten und lädt mindestens drei Wochen vor der Durchführung unter Angabe der Traktanden ein. Er setzt Schwerpunkte für das Jahresprogramm, setzt Arbeits- und Projektgruppen ein, erstellt ein Jahresbudget und stellt der Schule Antrag für allfällig benötigte finanzielle Mittel und koordiniert die Aktivitäten des Elternrates. Der Vorstand kommuniziert und informiert im Namen des Elternrates nach Rücksprache mit der Schulleitung und unterhält eine Webseite mit Informationen zum Elternrat Arbeits- und Projektgruppen In Arbeits- und Projektgruppen können alle Klasseneltern mitwirken. Arbeits- und Projektgruppen können themen-, klassen-, schulhaus-, schulkreis- oder stufenspezifisch eingesetzt werden. Sie halten den Vorstand über den Stand der Arbeiten bzw. Projekte auf dem Laufenden. Sie informieren jeweils an der Vollversammlung. 6. Organigramm 7. Abgrenzung Der Elternrat ist nicht zuständig für Interessen oder Anliegen einzelner Eltern oder Lernender. Er hat keine Aufsichts- oder Kontrollfunktionen gegenüber der Schule. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 5

6 Für organisatorische, methodische, pädagogische und didaktische Entscheide sowie für Personalfragen ist die Schule gemäss Schulgesetz zuständig. Dies gilt insbesondere für Stundenpläne, Klassenzuteilungen, Wahl der Lehrmittel und Lehrmethoden. 8. Schlussbestimmungen Die Mitarbeit im Elternrat ist freiwillig und ehrenamtlich. Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral. Antragsrecht haben: o o o o die Eltern an die Elterndelegierten; die Elterndelegierten an den Vorstand; der Vorstand an die Schulleitung; die Schule über die Schulleitungen an den Vorstand. Die Schule stellt dem Elternrat kostenlos Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen zur Verfügung. Die Auslagen für Kopien und Porti werden von der Schule übernommen. Dem Elternrat stehen finanzielle Mittel innerhalb des genehmigten Budgets und auf Antrag zur Verfügung. 9. Reglementsänderungen Reglementsänderungen werden vom Vorstand erarbeitet und müssen von der Vollversammlung und von der Schule gutgeheissen und von der Schulkommission genehmigt werden. 10. Inkraftsetzung Dieses Reglement wurde von der Arbeitsgruppe Elternmitwirkung ausgearbeitet, von der Schule gutgeheissen und von der Schulkommission genehmigt am Es tritt auf Beginn des Schuljahres 2013 / 2014 in Kraft. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 6

7 ANHANG: Wahlreglement Wahl der Elterndelegierten 1. Der Vorstand des Elternrats und die bisherigen Elterndelegierten sind verantwortlich für die Durchführung der Wahlen. 2. Alle anwesenden Eltern der betreffenden Klasse sind stimmberechtigt. 3. Wählbar sind alle Eltern der betreffenden Klasse, die entweder persönlich anwesend sind oder vorgängig eine schriftliche Kandidatur eingereicht haben. Ausgenommen sind Mitarbeitende der Schule und Mitglieder der Schulkommission. 4. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind möglich. 5. Elternteile, von denen mehrere Kinder die Schule Teufen besuchen, können nur von einer Klasse als Elterndelegierte gewählt werden. 6. Finden sich keine Elterndelegierten, bleibt die Klasse für ein Jahr ohne Vertretung im Elternrat. Ablauf - Wahl der Elterndelegierten 7. Die Eltern werden in der Einladung zum Elternabend auf die Wahl der Elterndelegierten aufmerksam gemacht. 8. Die Wahlleiter erklären den Zweck und das Ziel der Elternmitwirkung, die Organisation des Elternrats sowie das Wahlprozedere. Sie erstellen ein Wahlprotokoll. 9. Alle anwesenden Eltern nennen mögliche Elterndelegierte. Der eigene Name darf auch genannt werden. 10. Die Wahlleiter schreiben alle Vorschläge an die Wandtafel. Die Nominierten werden über ihre Bereitschaft zur Kandidatur befragt. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. 11. Die interessierten Kandidierenden stellen sich kurz vor und beantworten allfällige Fragen. 12. Die Eltern erhalten zwei Zettel für die Wahl von zwei Elterndelegierten. Es gilt das Einfache Mehr. Erhalten mehrere Personen gleich viele Stimmen, werden weitere Wahlgänge durchgeführt. 13. Das erstellte Wahlprotokoll wird von der Wahlleitung und den gewählten Elterndelegierten unterschrieben und dem Vorstand des Elternrats zugestellt. Für die Nominationen und Wahlen werden Blanko-Zettel verwendet. ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 7

8 Wahlprotokoll Protokoll bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Datum: Schulhaus: Klasse: Bisherige Elterndelegierte: Lehrperson/en: Neu gewählte Elterndelegierte: Vorname, Name Adresse Telefon -Adresse Unterschrift neu gewählte Elterndelegierte: Unterschrift Wahlleitung: ElternMitWirkung - Reglement des Elternrats der Schule Teufen AR Seite 8

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