Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

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1 Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

2 Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität und Vergütung Defizite der derzeit eingesetzten Vergütungssysteme Anforderungen an Vergütungssysteme

3 Behindertenrechtskonvention Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation (1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, einschließlich durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen, um Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen,

4 => ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren.

5 Zu diesem Zweck organisieren, stärken und erweitern die Vertragsstaaten umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und - programme, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste, und zwar so, dass diese Leistungen und Programme

6 a) im frühestmöglichen Stadium einsetzen und auf einer multidisziplinären Bewertung der individuellen Bedürfnisse und Stärken beruhen;

7 b) die Einbeziehung in die Gemeinschaft und die Gesellschaft in allen ihren Aspekten sowie die Teilhabe daran unterstützen, freiwillig sind und Menschen mit Behinderungen so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Gebieten.

8 Rehabilitations- und Teilhaberecht Regelungen des SGB: II, V,VI, VII, IX, XII => geeignete Maßnahmen zur Förderung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe

9 Selbstbestimmung Multidiszip. Bewertung Individuelle Bedürfnisse Höhere Qualität

10 Verhältnis von Qualität und Vergütung Vergütungssysteme haben erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Bedarfsorientierung der Leistungserbringung Die Vergütungsumstellung in der akutstationären Versorgung auf DRGs hat gezeigt, wie stark die Anreize wirken, vor allem hinsichtlich der Reduzierung der Verweildauern Auch im Bereich der ambulanten ärztlichen Vergütung zeigt sich nach jeder Vergütungsreform, wie stark sich die Vergütung auf die Versorgung auswirkt

11 Verhältnis von Qualität und Vergütung Für individuelle Patientinnen und Patienten sind die Vergütungssysteme in der Regel nicht transparent Leistungserbringer begründen Qualitätsdefizite teilweise mit einer unzureichenden Vergütung Leistungserbringer versuchen manchmal auch, Patientinnen und Patienten zu instrumentalisieren, um höhere Vergütungen zu erreichen

12 Defizite bisheriger Vergütungssysteme Fallpauschalen auf der Basis von Diagnosen Anreiz Anreiz zur zur Reduzierung Reduzierung von von Leistungen Leistungen während während des des Aufenthalts Aufenthalts Unzureichende Unzureichende Leistung Leistung bei bei schwer schwer Kranken Kranken bzw. bzw. Aufnahmeverweigerung Aufnahmeverweigerung durch durch die die Einrichtung Einrichtung Diagnoseorientierte Fallpauschalen (DRGs) Anreiz Anreiz zur zur Senkung Senkung der der Aufenthaltsdauer Aufenthaltsdauer Anreiz Anreiz für für zu zu frühe frühe Entlassung Entlassung

13 Defizite bisheriger Vergütungssysteme: Tagesgleiche Pflegesätze Reduzierung Reduzierung von von Leistungen Leistungen während während des des Aufenthalts Aufenthalts Bei Bei Verhandlungen Verhandlungen Zwischen Zwischen einzelnen einzelnen Kliniken Kliniken und und Kostenträgern Kostenträgern sind sind Kliniken Kliniken in in Schwächerer Schwächerer Position Position Tagesgleiche Pflegesätze Verlängerung Verlängerung der der Aufenthaltsdauer Aufenthaltsdauer Unzureichende Unzureichende Leistung Leistung bei bei schwer schwer Kranken Kranken bzw. bzw. Aufnahmeverweigerung Aufnahmeverweigerung durch durch die die Einrichtung Einrichtung

14 Defizite bisheriger Vergütungssysteme Systeme von diagnoseorientierten Fallpauschalen können keine angemessene Abbildung von Leistungen in der Rehabilitation ermöglichen, da nicht die Krankheit des Rehabilitanden im Vordergrund steht, sondern Krankheitsfolgen und Teilhabeeinschränkungen Individuell verhandelte tagesgleiche Pflegesätze können zu Preisdiktaten der Träger führen, die eine qualitativ hochwertige Rehabilitation erschweren

15 Anforderungen an Vergütungssysteme Vergütungen müssen so gestaltet sein, dass sie Anreize für hochwertige Qualität und Bedarfsorientierung setzen Leicht gesagt und schwer getan Denn dafür müssen Qualität und Bedarfsorientierung messbar und quantifizierbar gemacht werden Die Messung von Qualität kann dabei nicht allein auf die Struktur- und Prozessqualität beschränkt werden, sondern muss auch die Dimension der Ergebnisqualität mit einbeziehen Ergebnisqualität bemisst sich daran, ob die zwischen Rehabilitand und behandelnden Ärzten vereinbarten Rehabilitationsziele erreicht wurden

16 Qualitätssicherung entsprechend 20 SGB IX Prozess der kontinuierlichen Verbesserung Festlegung von Qualitätszielen Neufestlegung von Sammlung von Daten Qualitätszielen Durchführung Auswertung der Daten

17 Anforderungen an Vergütungssysteme Bei der Messung von Qualität und Bedarfsorientierung muss die Patientenperspektive gleichwertig berücksichtigt werden

18 Anforderungen an Vergütungssysteme Ein Vergütungssystem muss folgendes berücksichtigen: den auf der Basis von ICF-Kriterien festgestellten Bedarf von bestimmten Gruppen von Rehabilitanden die Ressourcen, die eine Einrichtung einsetzen muss, um diesen Bedarf zu decken Die Beschreibung des Bedarfs und der benötigten Ressourcen muss in einem fachlichen Prozess unter Beteiligung aller Beteiligten erfolgen

19 Anforderungen an Vergütungssysteme Leistungsgerechte Vergütung: Vergütung des Ressourcenverbrauches Funktionsbezogen ausgeführte Leistungen Voraussetzung ist eine individuelle und unabhängige Bedarfsfeststellung (ICF) entsprechend den gemeinsam ermittelten Rehabilitationszielen Qualitätsgesicherte Leistungserbringung Qualitätsbezogene und bedarfsgerechte Rehabilitationszuweisung

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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