K U N D M A C H U N G
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- Bernd Winter
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1 Knittelfeld, 12. Dezember 2017 K U N D M A C H U N G Am 23. November 2017 wurde durch öffentlichen Anschlag kundgemacht, dass gemäß 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 in der derzeit gültigen Fassung, der Voranschlag 2018 zwei Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Bis zur Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2017 hat niemand in den Voranschlag Einsicht genommen, schriftliche Einwendungen sind nicht eingebracht worden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. Dezember 2017 nachstehende Beschlüsse gefasst: I. Festsetzung des Voranschlages Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt festgesetzt: A. Ordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Überschuss =========== B. Außerordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben: Überschuss/Abgang =========== II. Festsetzung der Steuerhebesätze Für die Gemeindeabgaben werden nachstehende Hebesätze festgesetzt: Grundsteuer: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.h. der Messbeträge b) für sonstige Grundstücke 500 v.h. der Messbeträge
2 Die Lustbarkeitsabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2018 erhoben. Die Hundeabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom in der Fassung von festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2018 erhoben. 1.) für den ersten Hund... 60,00 2.) für den zweiten Hund... 90,00 3.) für jeden weiteren Hund ,00 4.) für Wach-, Jagd-, Berufs-, Zuchthunde: 50% der oben festgelegten Beträge 5.) Für Hunde mit dem Kurs Begleithund I oder II oder eines anderen anerkannten übergeordneten Kurses: 50% der oben festgelegten Beträge Der Wasserleitungsbeitrag, die Wasserverbrauchsgebühren, der Kanalisationsbeitrag und die Kanalbenützungsgebühren werden aufgrund der mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom beschlossenen Abgabenordnungen im Haushaltsjahr 2018 erhoben. In Bezug auf die Wasserverbrauchsgebühren und die Kanalbenützungsgebühren inklusive der Kanaldachkonstante gelangen ab die gemäß 71 Absatz 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967,in der derzeit geltenden Fassung, wertgesicherten Beträge zur Vorschreibung. Alle anderen Steuern, Abgaben und Gebühren werden aufgrund diesbezüglicher Beschlüsse des Gemeinderates bzw. auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften erhoben. III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit festgesetzt. IV. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird mit ,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
3 Schulzentrum (Brandschutzmaßnahmen) EUR ,- Volksschule Kärntner Straße (Brandschutzmaßnahmen) EUR ,- NMS Lindenallee (Brandschutzmaßnahmen) EUR ,- Polytechnische Schule (Brandschutzmaßnahmen) EUR ,- Haus der Vereine EUR ,- Innenstadtgestaltung (Umbau Hauptplatz) EUR ,- Straßenbau EUR ,- Darlehensaufnahme EUR ,- V. Gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. 8 GHO 1977 Zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel und zur Vermeidung von überplanoder außerplanmäßigen Ausgaben soll bei nachstehend angeführte Abschnitten (kurz: AB) und Unterabschnitten (kurz: UA) bzw. Ansätzen im Ordentlichen Haushalt eine gegenseitige Deckungsfähigkeit bei folgenden Posten definiert werden: Posten für Deckungskreise Abschnitt, Unterabschnitt, Ansatz Post von Post bis Investitionen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter Instandhaltungen Personen-und Gütertransporte Post- u. Telekommunikationsdienste Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten Schadensfälle Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand
4 Definition Deckungskreis nach Abschnitten und Unterabschnitten: Deckungskreis - Abschnitt, Unterabschnitt Deckungskreis Definition Ansatz Öffentlichk., UA 015 Öffentlichkeitsarbeit Pressestelle, Amtsblatt und Öf Amtsgeb. UA 029 Amtsgebäude , Mitgliedsb. UA 031,060 Mitgliedsbeiträge Raumplanung Schulen UA Schulen Kiga, AB 24 Kindergarten KJF, UA 259 KJF Sportstätten, UA Sonstige Einrichtungen u. Maßn Sportzentrum Freiezeitanlage Apfelberg Eislaufplätze Tennislätze Mingolfanlage Kultuveranst. UA 323 Kulturveranstaltungen Kulturhaus UA 3801 Kulturhaus Kultur Druckwerke UA 381 Veranstaltungskalender u. Mai Jahres-Kulturkalender Abo-Broschüre Kultursponsoring Bauhof-Straßenbau, UA Straßenbau Bauhof-Bauhof, UA 617 Bauhof Bauhof-Schutzwasserbau, AB 63 Schutzwasserbau Bauhof-Straßenverkehr, AB 64 Straßenverkehr Friedhof UA 817 Friedhof Wasserw. UA 850 Wasserwerk Abwasserents. UA 851 Kanalisation Bei allen Ansätzen, die nicht in diesen nach Abschnitten oder Unterabschnitten definierten Deckungskreisen im Ordentlichen Haushalt enthalten sind, soll eine gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Ansatzes mit den oben dargestellten Posten definiert werden.
5 Weiters sollen im Ordentlichen Haushalt gegenseitige Deckungsfähigkeiten bei den Ausgaben für Versicherungen (Posten ), den Stromkosten (Post ), den Heizungskosten (Post , ) den Ausgaben für Aushilfen Personalleasing (Post ) sowie den Ausgaben für Fortbildung (Post ) definiert werden. Bei den Personalausgaben sollen bei allen Ansätzen die Posten , , mit der Post gegenseitig deckungsfähig gemacht werden. Im Außerordentlichen Haushalt sollen bei jedem Vorhaben die Ausgaben als gegenseitig deckungsfähig definiert werden. Damit können unabwendbare Mehrbedürfnisse bei einer Post durch Einsparungen bei einer anderen abgedeckt werden. Der Voranschlag liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Der Bürgermeister: Ing. DI (FH) Gerald Schmid Angeschlagen am 12. Dezember 2017 Abgenommen am 29. Dezember 2017
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